Promillegrenze: Für Fahranfänger gilt 0,0

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Verstoß gegen die gesetzlich festgelegte Promillegrenze für Fahranfänger kann folgende Konsequenzen haben:

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­verbotFVerbotLohnt sich ein Einspruch?
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (erstes Mal)500 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Misch­konsum (zweites Mal)1.000 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (drittes Mal)1.500 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Gefähr­dung des Straßen­verkehrs durch Misch­konsum3Fahr­erlaub­nisent­zug, Geld­strafe oder Freiheits­strafe*Hier prüfen **
*zusätzlich Anordnung einer MPU möglich


0,00 Promille: Eine Grenze für Fahranfänger und unter 21-Jährige

Fahrer unter 21: Eine besondere Promillegrenze ist zu beachten.
Fahrer unter 21: Eine besondere Promillegrenze ist zu beachten.

Alkohol am Steuer ist unter jungen Verkehrsteilnehmern eine der häufigsten Unfallursachen. Aufgrund dieser Tatsache hat der Gesetzgeber 2007 die Promillegrenze für Fahranfänger und für Kraftfahrer unter 21 Jahren eingeführt.

Für diese Fahrer gelten seitdem besondere Regelungen in Bezug auf Alkohol am Steuer. Es herrscht ein striktes Alkoholverbot – also eine Null-Promille-Grenze. Fahranfänger müssen sich, ohne Ausnahme, an diese Vorgabe halten, sonst drohen Sanktionen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist hier eindeutig:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Demnach gilt die Promillegrenze in der Probezeit also für Fahranfänger und für Kraftfahrer unter 21 Jahren. Dies hat neben dem Aspekt der Verkehrssicherheit durchaus auch pädagogische Gründe. Fahranfängern und jungen Verkehrsteilnehmern fehlt die Erfahrung, um bestimmte Situationen richtig einschätzen zu können. Kommt auch noch Alkohol ins Spiel, kann dies schnell sehr gefährlich werden.

Striktes Alkoholverbot: Fahranfänger müssen eine Promillegrenze von 0,0 immer einhalten.
Striktes Alkoholverbot: Fahranfänger müssen eine Promillegrenze von 0,0 immer einhalten.

Die gesetzlich festgelegte Alkoholgrenze in der Probezeit und für Fahrer unter 21 bringt daher Sanktionen in Form von Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie auch eventuellen Fahrverboten mit sich.

Darüber hinaus führt ein Verstoß gegen die Promillegrenze für Fahranfänger zu weiteren Konsequenzen wie der Verlängerung der Probezeit und der Besuch eines Aufbauseminars.

Alkoholgrenze fürs Fahrrad in der Probezeit?

Dass es für Radfahrer andere Promillewerte zu beachten gilt als für Kraftfahrer ist allgemeinhin bekannt doch trifft das auch auf Fahranfänger zu? Gibt es auch eine Promillegrenze fürs Fahrrad während der Probezeit?

Diese Frage kann mit einem Nein beantwortet werden. Auch für Fahranfänger gelten auf dem Fahrrad die allgemeinen Regelungen in Bezug auf Alkohol. Eine besondere Promillegrenze auf dem Fahrrad für unter 21-Jährige oder Fahranfänger gibt es nicht.

Ab einem Wert von 1,6 Promille kann Ihnen hier jedoch neben dem Bußgeld auch die Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) drohen oder gar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Gefährden Radler den Verkehr kann aber auch schon ein Wert von 0,3 Promille Folgen für die Fahrerlaubnis haben.

Konsequenzen für das Überschreiten der Promillegrenze für Fahranfänger

Eine Missachtung der Promillegrenze hat für Fahranfänger immer Folgen. Das Bußgeld ist eine davon.
Eine Missachtung der Promillegrenze hat für Fahranfänger immer Folgen. Das Bußgeld ist eine davon.

Ein Bier zum Feierabend oder ein Cocktail bei der Party stehen während der Probezeit und bis 21 außer Frage. Wer dennoch in der Probezeit gegen die Promillegrenze für Fahranfänger verstößt oder unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss, wie erwähnt, mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog bestimmt, wie diese konkret aussehen können.

In der Probezeit werden Verstöße in sogenannte A- und B-Verstöße unterteilt. Alkohol am Steuer zählt hierbei zu den A-Verstößen. Diese haben immer eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre sowie ein Aufbauseminar zur Folge.

Eine Missachtung der Promillegrenze bedeutet für Fahranfänger beim ersten Mal unter einem Wert von 0,5 Promille zudem auch ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Liegt der Wert über 0,5 Promille, fallen 500 Euro sowie zwei Punkte an. Beim zweiten Verstoß sind es dann bereits 1000 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Promillegrenze ab 21

Sofern sich Fahrer über 21 nicht in der Probezeit befinden, gilt eine Promillegrenze von 0,5. Bei einem Verstoß fallen hier bereits 500 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot an. Auch hier gestalten sich die Sanktionen bei wiederholten Missachtungen sowie bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs höher. So kann es bis zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

Ab einem Wert von 1,1 Promille ist ein Verstoß gegen die Promillegrenze, auch für Fahranfänger, ein Vergehen und wird als Straftat geahndet. Hier ist mit Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen.

FAQ: Promillegrenze für Fahranfänger

An welche Promillegrenze müssen sich Fahranfänger halten?

In der zweijährigen Probezeit dürfen Fahranfänger keinen Schluck Alkohol trinken, wenn sie im Anschluss noch ein Kfz steuern möchten. Diese Null-Promille-Grenze gilt des Weiteren auch für Fahrer unter 21 Jahren, selbst wenn sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

Welche Folgen drohen Fahranfängern, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen?

Halten sich junge Fahrer nicht an die Null-Promille-Grenze, müssen sie mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Lag der gemessene Wert sogar über 0,5 Promille, kommen die gleichen Sanktionen auf Sie zu, die erfahrene Kraftfahrer außerhalb der Probezeit erwarten.

Wie wirken sich Verstöße gegen die Promillegrenze auf die Probezeit aus?

Wer die Promillegrenze in der Probezeit überschreitet, begeht damit einen A-Verstoß. Ein solcher hat sowohl eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre als auch die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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