FAQ: Verjährungsfristen
Wann Straftaten verjähren, hängt unter anderem vom festgelegten Strafmaß ab. Davon abgesehen muss zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden werden. Welche Straftaten nach wie vielen Jahren verjähren, können Sie in dieser Tabelle nachlesen. Aus dieser können Sie über die Verjährungsfristen eine Übersicht gewinnen.
Nach drei Monaten tritt zum Beispiel die Verfolgungsverjährung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein. Die Verjährung bei Blitzer und Co. findet also nach einer kurzen Zeit statt. Diese dreimonatige Frist gilt nur dann, wenn noch kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist.
Die Verfolgungsverjährung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt in der Regel drei Monate, während die Vollstreckungsverjährung in einem solchen Fall, also bei einem Bußgeld, normalerweise nach sechs Monaten eintritt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Ratgeber zu Verjährungsfristen
Übersicht zu den Verjährungsfristen
Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten
| Bußgeld | Verjährungsfrist |
|---|---|
| Im Höchstmaß vorgesehen: mehr als 15.000 € | 3 Jahre |
| Im Höchstmaß vorgesehen: 2.501 € bis zu 15.000 € | 2 Jahre |
| Im Höchstmaß vorgesehen: 1.001 € bis zu 2.500 € | 1 Jahr |
| Im Höchstmaß vorgesehen: bis zu 1.000 € | 6 Monate |
| Verkehrsordnungswidrigkeiten, abgesehen von Drogen und Alkohol am Steuer | 3 Monate |
| Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWIG (falls noch kein Bußgeldbescheid erlassen oder eine Klage erhoben wurde | |
| Rechtskräftig verhängt: mehr als 1.000 € | 5 Jahre |
| Rechtskräftig verhängt: bis zu 1.000 € | 3 Jahre |
Verjährungsfristen bei Straftaten
| Strafmaß | Verjährungsfrist |
|---|---|
| Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB | |
| Höchstes angedrohte Strafmaß: lebenslange Freiheitsstrafe | 30 Jahre |
| Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren | 20 Jahre |
| Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von über 5 bis zu 10 Jahren | 10 Jahre |
| Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von über 1 bis zu 5 Jahren | 5 Jahre |
| Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr | 3 Jahre |
| Vollstreckungsverjährung nach § 79 StGB | |
| Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren | 25 Jahre |
| Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis zu 10 Jahren | 20 Jahre |
| Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis zu 5 Jahren | 10 Jahre |
| Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe über 30 Tagessätze | 5 Jahre |
| Strafmaß verhängt: Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen | 3 Jahre |
| Mord | verjährt nie |
Verjährungsfristen bei Straftaten im Straßenverkehr
| Tat | Höchste angedrohte Freiheitsstrafe | Verfolgungsverjährung |
|---|---|---|
| Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) | 1 Jahr | 5 Jahre |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) | 1 Jahr | 5 Jahre |
| Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) | 1 Jahr | 5 Jahre |
| Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) | 1 Jahr | 5 Jahre |
| Illegale Autorennen (§ 315d StGB) | 2 Jahre | 10 Jahre |
| Fahrerflucht (§ 142 StGB) | 3 Jahre | 10 Jahre |
| Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) | 3 Jahre | 10 Jahre |
| Nötigung (§ 240 StGB) | 3 Jahre | 10 Jahre |
| Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) | 5 Jahre | 10 Jahre |
| Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB | 5 Jahre | 10 Jahre |
| Gefährdung (§ 315c StGB) | 5 Jahre | 10 Jahre |
| Vollrausch (§ 323a StGB) | 5 Jahre | 10 Jahre |
Inhaltsverzeichnis
Video: Verjährungsfristen und deren Regeln
Wissenswertes zu den Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist ist laut Definition der Zeitraum, in dem es möglich ist, Ansprüche durchzusetzen, beziehungsweise rechtlich gegen eine Person oder Personengruppe vorzugehen. Ist diese Frist verstrichen, die Verjährung also eingetreten, verfallen sämtliche Ansprüche. Im Bezug auf den Straßenverkehr gibt es zwei relevante Rechtsgebiete – nämlich das Straf- und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch Delikte und Ordnungswidrigkeiten verjähren nach einer festgelegten Frist. In Deutschland wird jedoch zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden.
Die Fristen fallen dabei jeweils verschieden aus. Die Unterscheidung zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung gilt allerdings nur im Bereich des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, nicht im Zivilrecht. Für die Länge der Verjährungsfrist spielt es außerdem eine Rolle, ob es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Selbstverständlich hat auch die Schwere der Straftat oder des Verstoßes sowie das Strafmaß selbst, also die Höhe der Geldstrafe, Auswirkungen auf die Länge der Frist. Aus diesen Gründen gibt es keine allgemeine Verjährungsfrist.
Ist die Verfolgungsverjährung eingetreten, ist es den Behörden, wie beispielsweise der Strafverfolgungsbehörde rechtlich nicht mehr möglich, einen Tathergang oder einen Verstoß zu verfolgen. Durch die Vollstreckungsverjährung wird die Vollstreckung eines Urteils verhindert. Die Vollstreckungsverjährung beginnt an dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig ist – oder der rechtskräftige Bußgeldbescheid bei der beschuldigten Person eintrifft.
Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten: Bußgeldbescheid und Co.
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten/Verkehrsordnungswidrigkeiten kann mitunter recht kurz ausfallen. So beträgt beispielsweise die Verjährungsfrist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zumindest die Frist der Verfolgung, drei Monate. Binnen dieser Zeit besteht die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid zu verhängen und die beschuldigte Person damit zur Rechenschaft zu ziehen. Hat der Beschuldigte den Bußgeldbescheid erhalten, gilt eine andere Verjährungsfrist, nämlich die der Vollstreckung. Diese beträgt in einem solchen Fall sechs Monate. Diese Regelung ist in § 26 StVG „zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung“ festgehalten.
Die Verjährungsfristen nach OWIG hängen davon ab, wie hoch das Bußgeld für den Verstoß ausfallen soll, beziehungsweise wie hoch die Sanktionen im bereits verhängten Bußgeldbescheid sind. Anders verhält es sich mit der Verjährungsfrist bei einem Strafzettel. Bei einem solchen handelt es sich nämlich nicht um ein Buß-, sondern um ein Verwarngeld. In diesem Fall bleibt Ihnen in der Regel etwa eine Woche, um den Betrag zu begleichen. Tun Sie dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Ihnen ein Bußgeldbescheid zugesandt.
Verjährungsfristen bei Straftaten und Verkehrsdelikten
Die Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte fallen dabei anders aus. Doch wobei handelt es sich eigentlich um Verkehrsdelikte? Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), zählen unter anderem zu den Straftaten im Straßenverkehr. Die Fristen hierfür sind länger, als die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld oder einer ähnlichen Sanktion
Der Tabelle weiter oben im Text können Sie die einzelnen Verjährungsfristen im Bezug auf das Strafmaß entnehmen. Berücksichtigt werden dabei die Verjährungsfristen vor und nach Festlegung des Strafmaßes.
Unterbrechung und Berechnung der Verjährungsfristen
Verjährungsfristen können unter bestimmten Umständen unterbrochen werden. Dies kann zum Beispiel dann geschehen, wenn nach dem Begehen einer Straftat, polizeiliche Ermittlungen eingeleitet und durchgeführt werden müssen.
Ebenso kann aber auch eine Unterbrechung der Verjährungsfrist angeordnet werden, wenn eine Person eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat. Diese kann zum Beispiel einen Anhörungsbogen zugesandt bekommen, um sich zu den Vorwürfen, also zum Verstoß mit dem Auto oder einem anderen Fahrzeug im Verkehr, zu äußern. All diese Maßnahmen erfordern Zeit. Und durch die gegebene Möglichkeit, eine Verjährungsfrist für eine gewisse Zeit zu unterbrechen, können Ansprüche in der dafür vorgesehenen Zeit erhoben, beziehungsweise durchgesetzt werden. Hierbei handelt es sich übrigens um die Verfolgungsverjährung.
Um eine Verjährungsfrist zu berechnen, gilt es, das ein oder andere zu beachten. Wichtig zu wissen ist zum Beispiel folgendes: Beginnt die Verjährungsfrist am Tattag oder dann, wenn das Jahr endet, in dem der Verstoß oder die Straftat stattfand. Für die Berechnung der Verjährungsfrist eines einzelnen Falls ist also unter anderem das wichtig. Zum anderen müssen Sie wissen, wie hoch das Strafmaß, beziehungsweise das Bußgeld ausfällt.
Was bedeuten regelmäßige und absolute Verjährungsfrist?
Laut § 195 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist, beträgt die regelmäßige, oder auch gesetzliche Verjährungsfrist, drei Jahre. Diese ist ausschließlich im Zivilrecht zu finden. Auch in diesem Rechtsbereich gilt selbstverständlich: Nach Ablaufen der jeweils festgelegten Frist ist es nicht mehr möglich, Forderungen durchzusetzen. Der Anspruch darauf erlischt mit dem Ende der Verjährungsfrist.
Die absolute Verjährungsfrist ist eine festgelegte Höchstfrist. Diese Höchstfrist richtet sich nach dem jeweiligen Strafmaß oder der Geldbuße.

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