Verjährungsfristen – was bedeutet das?

FAQ: Verjährungsfristen

Wann verjähren welche Straftaten?

Wann Straftaten verjähren, hängt unter anderem vom festgelegten Strafmaß ab. Davon abgesehen muss zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden werden. Welche Straftaten nach wie vielen Jahren verjähren, können Sie in dieser Tabelle nachlesen. Aus dieser können Sie über die Verjährungsfristen eine Übersicht gewinnen.

Welche Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten?

Nach drei Monaten tritt zum Beispiel die Verfolgungsverjährung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein. Die Verjährung bei Blitzer und Co. findet also nach einer kurzen Zeit statt. Diese dreimonatige Frist gilt nur dann, wenn noch kein Bußgeldbescheid eingetroffen ist.

Welche Verjährungsfristen gelten bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr?

Die Verfolgungsverjährung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung beträgt in der Regel drei Monate, während die Vollstreckungsverjährung in einem solchen Fall, also bei einem Bußgeld, normalerweise nach sechs Monaten eintritt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Übersicht zu den Verjährungsfristen

Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten

BußgeldVerjährungsfrist
Im Höchstmaß vorgesehen: mehr als 15.000 €3 Jahre
Im Höchstmaß vorgesehen: 2.501 € bis zu 15.000 €2 Jahre
Im Höchstmaß vorgesehen: 1.001 € bis zu 2.500 €1 Jahr
Im Höchstmaß vorgesehen: bis zu 1.000 €6 Monate
Verkehrsordnungswidrigkeiten, abgesehen von Drogen und Alkohol am Steuer3 Monate
Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWIG (falls noch kein Bußgeldbescheid erlassen oder eine Klage erhoben wurde
Rechtskräftig verhängt: mehr als 1.000 €5 Jahre
Rechtskräftig verhängt: bis zu 1.000 €3 Jahre

Verjährungsfristen bei Straftaten

StrafmaßVerjährungsfrist
Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB
Höchstes angedrohte Strafmaß: lebenslange Freiheitsstrafe30 Jahre
Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren20 Jahre
Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von über 5 bis zu 10 Jahren10 Jahre
Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von über 1 bis zu 5 Jahren5 Jahre
Höchstes angedrohte Strafmaß: Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr3 Jahre
Vollstreckungsverjährung nach § 79 StGB
Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren25 Jahre
Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis zu 10 Jahren20 Jahre
Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis zu 5 Jahren10 Jahre
Strafmaß verhängt: Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe über 30 Tagessätze5 Jahre
Strafmaß verhängt: Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen3 Jahre
Mordverjährt nie

Verjährungsfristen bei Straftaten im Straßenverkehr

TatHöchste angedrohte FreiheitsstrafeVerfolgungsverjährung
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)1 Jahr5 Jahre
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)1 Jahr5 Jahre
Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)1 Jahr5 Jahre
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)1 Jahr5 Jahre
Illegale Autorennen (§ 315d StGB)2 Jahre10 Jahre
Fahrerflucht (§ 142 StGB)3 Jahre10 Jahre
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)3 Jahre10 Jahre
Nötigung (§ 240 StGB)3 Jahre10 Jahre
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)5 Jahre10 Jahre
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB5 Jahre10 Jahre
Gefährdung (§ 315c StGB)5 Jahre10 Jahre
Vollrausch (§ 323a StGB)5 Jahre 10 Jahre

Video: Verjährungsfristen und deren Regeln

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Wie funktioniert die Verjährung im deutschen Strafrecht? Die Antwort dazu gibt es im Video.

Wissenswertes zu den Verjährungsfristen

Verjährungsfristen in Deutschland: Welche Frist gilt bei welchem Verstoß, oder welcher Straftat?
Verjährungsfristen in Deutschland: Welche Frist gilt bei welchem Verstoß, oder welcher Straftat?

Die Verjährungsfrist ist laut Definition der Zeitraum, in dem es möglich ist, Ansprüche durchzusetzen, beziehungsweise rechtlich gegen eine Person oder Personengruppe vorzugehen. Ist diese Frist verstrichen, die Verjährung also eingetreten, verfallen sämtliche Ansprüche. Im Bezug auf den Straßenverkehr gibt es zwei relevante Rechtsgebiete – nämlich das Straf- und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch Delikte und Ordnungswidrigkeiten verjähren nach einer festgelegten Frist. In Deutschland wird jedoch zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung unterschieden.

Die Fristen fallen dabei jeweils verschieden aus. Die Unterscheidung zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung gilt allerdings nur im Bereich des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, nicht im Zivilrecht. Für die Länge der Verjährungsfrist spielt es außerdem eine Rolle, ob es sich um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Selbstverständlich hat auch die Schwere der Straftat oder des Verstoßes sowie das Strafmaß selbst, also die Höhe der Geldstrafe, Auswirkungen auf die Länge der Frist. Aus diesen Gründen gibt es keine allgemeine Verjährungsfrist.

Ist die Verfolgungsverjährung eingetreten, ist es den Behörden, wie beispielsweise der Strafverfolgungsbehörde rechtlich nicht mehr möglich, einen Tathergang oder einen Verstoß zu verfolgen. Durch die Vollstreckungsverjährung wird die Vollstreckung eines Urteils verhindert. Die Vollstreckungsverjährung beginnt an dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig ist – oder der rechtskräftige Bußgeldbescheid bei der beschuldigten Person eintrifft.

Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten: Bußgeldbescheid und Co.

Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid: Die Länge der Frist richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes.
Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid: Die Länge der Frist richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes.

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten/Verkehrsordnungswidrigkeiten kann mitunter recht kurz ausfallen. So beträgt beispielsweise die Verjährungsfrist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zumindest die Frist der Verfolgung, drei Monate. Binnen dieser Zeit besteht die Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid zu verhängen und die beschuldigte Person damit zur Rechenschaft zu ziehen. Hat der Beschuldigte den Bußgeldbescheid erhalten, gilt eine andere Verjährungsfrist, nämlich die der Vollstreckung. Diese beträgt in einem solchen Fall sechs Monate. Diese Regelung ist in § 26 StVG „zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung“ festgehalten.

Die Verjährungsfristen nach OWIG hängen davon ab, wie hoch das Bußgeld für den Verstoß ausfallen soll, beziehungsweise wie hoch die Sanktionen im bereits verhängten Bußgeldbescheid sind. Anders verhält es sich mit der Verjährungsfrist bei einem Strafzettel. Bei einem solchen handelt es sich nämlich nicht um ein Buß-, sondern um ein Verwarngeld. In diesem Fall bleibt Ihnen in der Regel etwa eine Woche, um den Betrag zu begleichen. Tun Sie dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Ihnen ein Bußgeldbescheid zugesandt.

Verjährungsfristen bei Straftaten und Verkehrsdelikten

Die Verjährungsfristen für Verkehrsdelikte fallen dabei anders aus. Doch wobei handelt es sich eigentlich um Verkehrsdelikte? Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Fahrerflucht (§ 142 StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), zählen unter anderem zu den Straftaten im Straßenverkehr. Die Fristen hierfür sind länger, als die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld oder einer ähnlichen Sanktion

Der Tabelle weiter oben im Text können Sie die einzelnen Verjährungsfristen im Bezug auf das Strafmaß entnehmen. Berücksichtigt werden dabei die Verjährungsfristen vor und nach Festlegung des Strafmaßes.

Unterbrechung und Berechnung der Verjährungsfristen

Verjährungsfristen im Straßenverkehr: Nach Eintreffen des Bescheides gilt i.d.R. eine Frist von sechs Monaten.
Verjährungsfristen im Straßenverkehr: Nach Eintreffen des Bescheides gilt i.d.R. eine Frist von sechs Monaten.

Verjährungsfristen können unter bestimmten Umständen unterbrochen werden. Dies kann zum Beispiel dann geschehen, wenn nach dem Begehen einer Straftat, polizeiliche Ermittlungen eingeleitet und durchgeführt werden müssen.

Ebenso kann aber auch eine Unterbrechung der Verjährungsfrist angeordnet werden, wenn eine Person eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat. Diese kann zum Beispiel einen Anhörungsbogen zugesandt bekommen, um sich zu den Vorwürfen, also zum Verstoß mit dem Auto oder einem anderen Fahrzeug im Verkehr, zu äußern. All diese Maßnahmen erfordern Zeit. Und durch die gegebene Möglichkeit, eine Verjährungsfrist für eine gewisse Zeit zu unterbrechen, können Ansprüche in der dafür vorgesehenen Zeit erhoben, beziehungsweise durchgesetzt werden. Hierbei handelt es sich übrigens um die Verfolgungsverjährung.

Um eine Verjährungsfrist zu berechnen, gilt es, das ein oder andere zu beachten. Wichtig zu wissen ist zum Beispiel folgendes: Beginnt die Verjährungsfrist am Tattag oder dann, wenn das Jahr endet, in dem der Verstoß oder die Straftat stattfand. Für die Berechnung der Verjährungsfrist eines einzelnen Falls ist also unter anderem das wichtig. Zum anderen müssen Sie wissen, wie hoch das Strafmaß, beziehungsweise das Bußgeld ausfällt.

Was bedeuten regelmäßige und absolute Verjährungsfrist?

Laut § 195 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist, beträgt die regelmäßige, oder auch gesetzliche Verjährungsfrist, drei Jahre. Diese ist ausschließlich im Zivilrecht zu finden. Auch in diesem Rechtsbereich gilt selbstverständlich: Nach Ablaufen der jeweils festgelegten Frist ist es nicht mehr möglich, Forderungen durchzusetzen. Der Anspruch darauf erlischt mit dem Ende der Verjährungsfrist.

Die absolute Verjährungsfrist ist eine festgelegte Höchstfrist. Diese Höchstfrist richtet sich nach dem jeweiligen Strafmaß oder der Geldbuße.

Video: Verjährungsfristen

In diesem Video erfahren Sie mehr über Verjährungsfristen bei bei Bußgeldern.
In diesem Video erfahren Sie mehr über Verjährungsfristen bei bei Bußgeldern.
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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Nachdem Mathias Voigt sein Jura-Studium in Rostock erfolgreich abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Der seit 2013 zugelassene Rechtsanwalt interessiert sich insbesondere für Themen rund um das Verkehrsrecht.

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