Verfolgungsverjährung: Wann tritt diese ein?

Verjährungsfristen nach OWiG bei Ordnungswidrigkeiten

Mögliche GeldbußeVerjährungsfrist
bis 1.000 EUR6 Monate
1.001 bis 2.500 EUR1 Jahr
2.5001 bis 15.000 EUR2 Jahre
mehr als 15.000 EUR3 Jahre
Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß StVGab 3 Monate

Verjährungsfristen nach StGB bei Straftaten

Strafmaß
(Freiheitsstrafen)
Verjährungsfristen
bis zu einem Jahr3 Jahre
zwischen 1 und 5 Jahren5 Jahre
zwischen 5 und 10 Jahren10 Jahre
mehr als 10 Jahre20 Jahre
lebenslang30 Jahre
Mordkeine Verjährung

FAQ: Verfolgungsverjährung

Was ist unter einer Verfolgungsverjährung zu verstehen?

Die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verfolgen, ist in den meisten Fällen zeitlich begrenzt. Ist diese Frist abgelaufen, kann eine Tat durch Behörden bzw. Staatsanwaltschaft nicht mehr geahndet werden. Dies wird als Verfolgungsverjährung bezeichnet. Mehr zur Bedeutung dieser Verjährungsfrist erfahren Sie hier.

Wann tritt Verfolgungsverjährung ein?

Wann eine Verfolgungsverjährung beginnt, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Darüber hinaus spielt die Schwere des Verstoßes oder Vergehens ebenfalls eine Rolle. So kann die Verfolgungsverjährung drei Monate oder dreißig Jahre betragen. Zudem verjähren einige Straftaten nie. Den Tabellen hier können Sie die möglichen Fristen entnehmen.

Was unterbricht die Verfolgungsverjährung?

Unter bestimmten Umständen kann die Frist für die Verfolgungsverjährung bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat unterbrochen werden. So kann beispielsweise ein Anhörungsbogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine solche Unterbrechung auslösen. Welche weiteren Faktoren hier eine Rolle spielen können, lesen Sie hier.

Was ist eine Verfolgungsverjährung?

Setzt die Verfolgungsverjährung ein, können Verstöße und Straftaten nicht mehr geahndet werden.
Setzt die Verfolgungsverjährung ein, können Verstöße und Straftaten nicht mehr geahndet werden.

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können in der Regel verjähren. Das bedeutet, dass Behörden einen gesetzlich festgelegten Zeitraum zur Verfügung haben, um Verstöße oder Straftaten verfolgen zu können. Gelingt dies nicht und verstreicht die Frist, ist eine Verfolgung und somit eine Ahndung nicht mehr möglich. Hier setzt dann die Verfolgungsverjährung ein. Ziel dieser Regelungen ist es, Rechtsfrieden zu schaffen und eine unbegrenzte Verfolgung nur in Ausnahmefällen zu erlauben. In der Strafverfolgungsverjährung stellt beispielsweise Mord eine solche Ausnahme dar, denn dieser verjährt in Deutschland nie.

Wann eine Verfolgungsverjährung im Strafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten einsetzt, hängt von der Schwere des Vergehens bzw. des Verstoßes ab. Das mögliche Strafmaß bzw. die Höhe des Bußgeldes beeinflussen also, wie lange eine Tat geahndet werden kann.

Achtung: Wurden bereits Sanktionen verhängt, können diese auch verjähren. In diesem Fall handelt es allerdings dann um die Vollstreckungsverjährung. Behörden haben also auch für das Vollstrecken von Sanktionen nicht unbegrenzt lange Zeit, sondern müssen dies in einem bestimmten Zeitraum erledigen.

Verfolgungsverjährung für ein Bußgeld: Was gilt bei Ordnungswidrigkeiten?

Wie lange kann eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden? Bei einer Ordnungswidrigkeit (OWi) ist die Verfolgungsverjährung, wie bereits erwähnt, an die Höhe des Bußgeldes gekoppelt. Je schwerer der Verstoß, desto höher fällt dieses aus und desto länger ist die Frist für die Verfolgung durch die zuständigen Behörden. Die rechtliche Grundlage für die Verfolgungsverjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten bilden § 31 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und für Verstöße im Straßenverkehr § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Gemäß OWiG kann die Verfolgungsverjährung wie folgt aussehen:

  • bei Geldbußen von über 1.000 bis 2.500 Euro: 1 Jahr
  • bei Geldbußen von über 2.500 Euro: 2 Jahre
  • bei Geldbußen von über 15.000 Euro: 3 Jahre
  • bei allen anderen Verstößen: sechs Monate

Bei Verstößen im Straßenverkehr ist für die Verfolgungsverjährung im StVG Folgendes definiert:

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen ist noch öffentliche Klage erhoben worden ist, danach sechs Monate.

Grundsätzlich liegt die Frist für eine Verfolgungsverjährung bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit also bei drei Monaten. Kann jedoch in bestimmten Fällen auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sechs Monate, zwei Jahre oder fünf Jahre betragen.

Video: Verjährungsfristen

In diesem Video erfahren Sie mehr über Verjährungsfristen bei bei Bußgeldern.
In diesem Video erfahren Sie mehr über Verjährungsfristen bei Bußgeldern.

Wie lange dauert es, bis eine Straftat verjährt?

Verfolgungsverjährung (OWiG u. StGB): Eine Unterbrechung der Frist ist möglich.
Verfolgungsverjährung (OWiG u. StGB): Eine Unterbrechung der Frist ist möglich.

Auch bei einer Straftat spielen, wie beschrieben, die Schwere der Tat und das höchstmögliche Strafmaß eine Rolle, wenn es um die Frist der Verfolgungsverjährung geht. Es macht also einen Unterschied für die Verfolgungsverjährung, wie ein Betrug oder eine Körperverletzung geahndet werden können.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des StGB gelten als unterschiedliche Fristen für verschiedene Tatbestände. So liegt die Verfolgungsverjährung für Straftaten mit einem Strafmaß von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei drei Jahren. Ist eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und zehn Jahren möglich, beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung zehn Jahre. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe sind es dann dreißig Jahren.

Wie oben erwähnt, gibt es für den Straftatbestand „Mord“ in Deutschland keine Verjährungsfrist. Dieser kann also ohne zeitliche Begrenzung auch nach Jahren oder Jahrzehnten verfolgt und geahndet werden.

Verfolgungsverjährung: Wann eine Unterbrechung möglich ist

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zu einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kommen. So ist das Versenden eines Anhörungsbogens in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Grund hierfür. Die Verfolgungsverjährung beginnt in diesem Fall dann erneut. Das bedeutet, dass die Behörde ab dem Versenden dann wieder drei Monate Zeit hat, um den Verstoß mittels eines Bußgeldbescheids zu ahnden.

Im Strafrecht können gemäß § 78c StGB verschiedene Faktoren dazu führen, dass die Verfolgungsverjährung unterbrochen wird. So bedeuten unter anderem die Befragung der Beschuldigten, die Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens, eine richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung eine Unterbrechung der Verjährungsfrist.

Im Video zusammengefasst: (Verfolgungs)Verjährung und ihre Regeln

Wann verjähren Strafteten? Die Antwort gibt es im Video.
Alles Wichtige zur Verjährung für Sie im Video zusammengefasst.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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