Bußgeldbescheid: Zeugnisverweigerungsrecht

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 28. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was genau beinhaltet das Zeugnisverweigerungsrecht?

Zeugnisverweigerungsrecht: Verlobte oder Lebensgefährte dürfen vor Gericht Ihre Aussage verweigern.
Zeugnisverweigerungsrecht: Verlobte oder Lebensgefährte dürfen vor Gericht Ihre Aussage verweigern.

Sie haben eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen und sind sich nicht sicher, ob Sie Ihre Aussage auch verweigern können? In Deutschland ist diese Problematik gesetzlich geregelt. Dieser Ratgeber gibt Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema Zeugnisverweigerungsrecht, die Ihnen weiterhelfen sollen.


Im Allgemeinen bedeutet das Zeugnisverweigerungsrecht, dass Sie in bestimmten Situationen Ihre Aussage verweigern können. Dies steht Ihnen zu, wenn es um Ihre Person selbst geht – wenn Sie also der Fahrer waren. Dies ist aber auch möglich, wenn es um andere Personen geht, die an der Straftat oder Ordnungswidrigkeit beteiligt waren und in verwandtschaftlicher Verbindung zu Ihnen stehen.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt zum einen vor Ort bei der Vernehmung durch die Polizei. Zum anderen sind Sie ebenfalls nicht dazu verpflichtet, Angaben zur Tat in einem Anhörungsbogen zu machen. Personenbezogene Informationen müssen Sie der Behörde jedoch in jedem Fall mitteilen. Das können die Polizeibeamten direkt vor Ort sein oder aber im Nachhinein die Bußgeldstelle, die für die weitere Bearbeitung Ihres Falles im Bußgeldverfahren zuständig ist.

Video: Infos zum Zeugnisverweigerungsrecht

Wichtige Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Video.
Wichtige Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht in diesem Video.

Wann können Sie auf das Zeugnisverweigerungsrecht zurückgreifen?

Ein Zeugnisverweigerungsrecht laut StPO gilt zum Beispiel auch bei Fällen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht laut StPO gilt zum Beispiel auch bei Fällen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Sind Sie zu schnell gefahren, wurden geblitzt und direkt im Anschluss von der Polizei angehalten? Dann ist dies eine solche Situation, in welcher Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung nutzen können. Als Fahrer sind Sie nämlich nicht verpflichtet, eine Aussage bei den Polizisten zu machen, die Sie angehalten haben.

Einige Zeit später wird Ihnen nochmals die Möglichkeit gegeben, über einen Anhörungsbogen zu Ihrer Tat Stellung zu nehmen. Vor diesem Schritt wird Ihnen kein endgültiger Bußgeldbescheid zugestellt. Bis Sie allerdings einen solchen Anhörungsbogen nach Hause geschickt bekommen, können einige Wochen verstreichen.
In ihm sind Informationen enthalten, die die Polizei bis dahin sammeln konnte beziehungsweise, welche sie glaubt zu wissen. Letzteres ist zum Beispiel eine Messung der Geschwindigkeit und die Geschwindigkeitsübertretung, die sich daraus häufig ergibt. Somit gilt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung das Zeugnisverweigerungsrecht ebenfalls.

Ebenso wie Sie lediglich Angaben zu Ihrer Person machen müssen, darf die zuständige Bußgeldstelle keine negativen Konsequenzen daraus ziehen, dass Sie sich zum Tathergang nicht geäußert haben. So darf das verhangene Bußgeld mit dem Zeugnisverweigerungsrecht in keiner Verbindung stehen. Auch ob ein Angehöriger der Fahrer des Fahrzeugs war, müssen Sie der Behörde nicht mitteilen.

Der Anhörungsbogen ist jedoch vom Zeugenfragebogen zu unterscheiden. Letzteren bekommt der Fahrzeughalter vom Fahrzeug, mit welchem die Tat begangen wurde. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob der Halter auch der Fahrer zum Zeitpunkt der betreffenden Ordnungswidrigkeit gewesen ist. Für den Zeugenfragebogen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht ebenso.

Welche Regelungen gibt das deutsche Gesetz zum Zeugnisverweigerungsrecht vor?

Zeugnisverweigerungsrecht: StPO und ZPO stellen die gesetzliche Grundlage dar.
Zeugnisverweigerungsrecht: StPO und ZPO stellen die gesetzliche Grundlage dar.

In Deutschland greifen zwei Gesetze, in welchen das Zeugnisverweigerungsrecht festgesetzt ist. Das ist auf der einen Seite die Zivilprozessordnung (ZPO) und auf der anderen Seite die Strafprozessordnung (StPO).

In Bezug auf Ordnungswidrigkeiten, die Betroffene im Straßenverkehr begangen haben, stellt die StPO zum Zeugnisverweigerungsrecht die Grundlage dar. Wie ein Teil des Wortes schon erahnen lässt, geht es hier vor allem um das Strafrecht. Der Staat wirft also einer Person ein Vergehen vor. Dies geschieht häufig im Zusammenhang mit Vergehen im Straßenverkehr. Für Ihren Bußgeldbescheid, den Sie per Post bekommen haben, gilt also das Zeugnisverweigerungsrecht durch die StPO.

Der § 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten trifft unter anderem zum Beispiel Aussagen über alle Personen, die aufgrund einer persönlichen Verbindung zum Beschuldigten keine Aussage machen möchten. Das sind laut § 52, Abs. 1:

1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht
mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Des Weiteren gibt der § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger Zeugen einer Tat die Möglichkeit, eine Aussage oder ihr Zeugnis zu verweigern, weil diese mit dem Beschuldigten in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Dazu zählen Apotheker, Ärzte, Anwälte, Geistliche/Seelsorger, Psychotherapeuten oder Journalisten.

Nützlich zu wissen: Es gibt einen Unterscheid zwischen dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Aussageverweigerungsrecht. Während das Zeugnisverweigerungsrecht die Verweigerung von Aussagen über sich als Betroffenen und anderen beteiligten Personen meint – beispielsweise als Zeuge vor Gericht beziehungsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft – dient das Aussageverweigerungsrecht der Verweigerung Ihrer Aussage als Beschuldigter.

Letztendlich ist es in vielen Fällen hilfreich, einen Anwalt um Hilfe zu bitten – vor allem, wenn es zu gerichtlichen Verhandlungen kommt. Auch als Zeuge bei Gericht tragen Sie häufig eine große Verantwortung, denn die Vernehmung von Zeugen ist zwar alltäglich im Strafrecht, jedoch umso bedeutender für das Recht des Einzelnen im jeweiligen Fall.

FAQ: Zeugnisverweigerungsrecht

Müssen Zeugen vor Gericht aussagen?

Ja, Zeugen müssen der Ladung eines Richters oder Staatsanwalts Folge leisten und sind gemäß § 48 StPO verpflichtet auszusagen. Diese Pflicht gilt nicht gegenüber der Polizei.

Wann können Zeugen die Aussage verweigern?

Stehen Zeugen und Beschuldigter in einer engen Beziehung zueinander, dürfen sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Das gilt etwa für Verlobte, Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte und Geistliche können das Zeugnis verweigern. Näheres lesen Sie hier.

Gilt dieses Zeugnisverweigerungsrecht auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren?

Wird dem Betroffenen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, und damit auch das Zeugnisverweigerungsrecht.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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