Verkehrsstrafenregister: So werden Verkehrssünder erfasst

Bußgeldtabelle: Wofür gibt es Punkte?

Welche Verstöße Punkte nach sich ziehenWie viel Punkte vergeben werden
- Bußgeld bei mindestens 60 Euro
- Verkehrssicherheit beeinträchtigt
1
- Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot als Folge
- Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
2
- Straftat inklusive Entziehung der Fahrerlaubnis3

Bußgeldrechner: Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen?

FAQ: Verkehrsstrafenregister

Was ist das Verkehrsstraßenregister?

Mit einer Eintragung ins Verkehrsstrafenregister werden bestimme Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet. Das passiert, indem sogenannte Punkte ins Register eingetragen werden. Bei acht Punkten kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wann werde ich ins Verkehrsstrafenregister eingetragen?

Einen Eintrag ins Verkehrsstrafenregister mit einem Punkt gibt es bei Verstößen, die mit einer Geldstrafe ab 60 Euro geahndet werden. Bei Straftaten im Straßenverkehr können für ein einzelnes Vergehen auch zwei oder drei Punkte in Flensburg auf einmal eingetragen werden.

Bleibt mein Eintrag im Verkehrsstrafenregister für immer bestehen?

Nein, eingetragene Punkte verfallen nach Ablauf einer bestimmten Frist. Wie lange diese Frist ist, hängt von der Art des Verstoßes ab. Hier können Sie mehr dazu erfahren.

Verkehrsstrafenregister: Wenn es Punkte in Flensburg gibt

Im Verkehrsstrafenregister werden Punkte eingetragen
Im Verkehrsstrafenregister werden Punkte eingetragen

Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, um Unfälle zu vermeiden sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Kommt es dennoch zu Verstößen, hat das folglich Konsequenzen. Die können, je nach Vergehen, von einem niedrigen Verwarngeld bis zu hohen Bußgeldern und Fahrverboten reichen. Für schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gibt es außerdem „Punkte“, also Eintragungen im Verkehrsstrafenregister. Das ist beispielsweise bei gravierenden Abstandsverstößen oder Fahrerflucht der Fall. Je nachdem, wie viele Punkte sich auf dem Konto eines Verkehrsteilnehmers ansammeln, kann das verschiedene Konsequenzen haben.

Warum heißt es eigentlich Punkte in „Flensburg“? Ganz einfach: Dort befindet sich der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamtes.

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Welche Konsequenzen hat eine Eintragung ins Verkehrsstrafenregister?

Ob und welche Folgen eine Eintragung ins Verkehrsstrafenregister hat, hängt davon ab, wie viele Punkte sich insgesamt auf Ihrem Konto befinden. Bei einem, zwei oder auch drei Punkten müssen Sie abseits der Eintragung an sich keine weiteren Konsequenzen befürchten. Ab vier Punkten sieht die Sache allerdings anders aus: Nun erhält der Verkehrssünder eine kostenpflichtige Verwarnung vom Kraftfahrt-Bundesamt. Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungs-Seminar ist es an diesem Punkt noch möglich, einen Punkt bereits vor Ablauf der Tilgungsfrist wieder abzubauen. Ab sechs oder auch sieben Punkten gibt es ein weiteres, kostenpflichtiges Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Teilnahme am Seminar ist weiterhin möglich; für einen Punkteabbau ist es nun jedoch zu spät. Kommt nach sieben Punkten noch ein weiterer Punkt dazu, ist es schließlich soweit: Dem Verkehrssünder wird nun die Fahrerlaubnis entzogen.

Auch, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis nach acht Punkten entzogen wurde, können Sie sie erneut beantragen; allerdings erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Sperrfrist und der erfolgreichen Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU.

Wann werden Punkte in Flensburg aus dem Verkehrsstrafenregister gelöscht?

Das Verkehrsstrafenregister sieht Punkteverfall vor
Das Verkehrsstrafenregister sieht Punkteverfall vor

Zur Erleichterung der meisten Verkehrsteilnehmer verfallen Punkte im Verkehrsstrafenregister wieder. Bis es soweit ist, dauert es allerdings ein wenig. Je nachdem, ob Sie einen, zwei oder drei Punkte erhalten haben, müssen Sie sich zweieinhalb, fünf oder sogar Zehn Jahre gedulden. Dazu kommt noch die Überliegefrist: Jeder Punkt bleibt nach seinem Verfall noch ein weiteres Jahr lang „unsichtbar“ gespeichert.

Wozu das gut sein soll? Ein Beispiel: Ein Fahrer hat fünf Punkte im Verkehrsstrafenregister eingetragen, von denen zwei in naher Zukunft verfallen. Kurz vorher begeht der Fahrer einen weiteren schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der mit drei Punkten geahndet wird. Es kommt zu einer längeren Bearbeitungszeit und der Bußgeldbescheid wird erst verschickt, nachdem die Punkte bereits verfallen sind. Durch die Überliegefrist konnte die Behörde bei der Bearbeitung jedoch einsehen, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Bearbeitung lediglich drei, zum Tatzeitpunkt allerdings fünf Punkte auf seinem Konto hatte. Folglich wird dem Verkehrssünder nun die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl auf seinem Konto aktuell lediglich sechs Punkte eingetragen sind.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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