Wenn Sie auf eine Kreuzung oder Einmündung stoßen, die als „abknickende Vorfahrtsstraße“ gekennzeichnet ist, gelten besondere Regeln, die Sie als Verkehrsteilnehmer beachten müssen. Gibt es eine abknickende Vorfahrt und Sie blinken nicht, kann das ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Die Höhe können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Abknickende Vorfahrt missachtet: Mögliche Sanktionen (Tabelle)
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Sie missachteten die Vorfahrt eines anderen Fahrzeugs | ||||
| … mit Behinderung | 25 € | eher nicht | ||
| … mit Gefährdung | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| … mit Unfall | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Beim Abbiegen nicht den Blinker gesetzt | 10 € | eher nicht |
FAQ: Abknickende Vorfahrtsstraße gemäß StVO
Ja. Auch wenn Sie auf der Vorfahrtsstraße bleiben, wechseln Sie Ihre Fahrtrichtung. Dieses Abbiegen müssen Sie mit dem Blinker anzeigen. Wer das Blinken versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld.
In diesem Fall verlassen Sie die Vorfahrtsstraße. Sie sind dann wartepflichtig und müssen Fahrzeugen, die dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen, die Vorfahrt gewähren.
Auch wenn eine abknickende Vorfahrtsstraße vorliegt, haben Fußgänger Vorrang, wenn Sie einen Abbiegevorgang einleiten. Sie müssen stets besondere Rücksicht nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Was gilt bei abknickender Vorfahrt?
Was ist eine abknickende Vorfahrtsstraße, die per Schild ausgewiesen ist?
Die Markierung für eine abknickende Vorfahrt besteht aus zwei Elementen. Das Hauptzeichen ist das quadratische gelbe Vorfahrtsschild (Zeichen 306). Darunter befindet sich ein Zusatzzeichen, das den Verlauf der Straße durch einen dicken schwarzen Strich anzeigt.
Der dicke Strich zeigt die abknickende Vorfahrtsstraße. Die dünnen Striche stellen die untergeordneten Straßen dar.
Welches Verhalten ist richtig? Abknickende Vorfahrtsstraße
Die grundlegende Regelung lautet: Alle Fahrzeuge, die dem Verlauf der dick markierten Vorfahrtsstraße folgen, haben Vorfahrt vor allen anderen Fahrzeugen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nach links oder rechts abbiegen, solange Sie auf dem Hauptverkehrsweg bleiben. Es gilt also:
- Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße: Sie haben Vorfahrt.
- Fahrzeuge, die von der Vorfahrtsstraße abbiegen: Sie haben ebenfalls Vorfahrt gegenüber allen, die die Vorfahrtsstraße verlassen oder von einer untergeordneten Straße kommen.
- Fahrzeuge aus untergeordneten Straßen: Sie müssen allen Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt gewähren.
Abknickende Vorfahrtsstraße: Wann Sie blinken müssen
Die korrekte Verwendung des Blinkers ist an einer abknickenden Vorfahrtsstraße von entscheidender Bedeutung. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in § 9 festgelegt, dass Sie Ihre Abbiegeabsicht rechtzeitig und deutlich ankündigen müssen.
Folgen Sie dem Verlauf der Vorfahrtsstraße (links oder rechts), so wechseln Sie die Fahrtrichtung und müssen daher blinken. Wenn Sie dies nicht tun, kann das eine Geldbuße von 10 € zur Folge haben. Fahren Sie geradeaus und verlassen die Vorfahrtsstraße müssen Sie nicht blinken, da Sie die Fahrtrichtung nicht ändern.

Vorsicht: Wenn Sie dem geraden Verlauf der Straße folgen, obwohl dieser keine Vorfahrtsstraße ist, haben Sie Wartepflicht. Ein falsches Blinkzeichen kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren und Unfälle verursachen.
Abknickende Vorfahrtsstraße: Reihenfolge der Fahrzeuge
Die Reihenfolge der Fahrzeuge hängt davon ab, ob sie sich auf der Vorfahrtsstraße befinden oder nicht. Die Kfz, die dem Verlauf der Vorfahrtsstraße folgen (egal ob sie abbiegen oder geradeaus fahren, wenn die Straße „abbiegt“), haben untereinander keine Vorfahrt.
Hier gilt für die abknickende Vorfahrtsstraße die Regelung „Rechts vor Links“ (§ 8 StVO). Die Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben Vorfahrt, es sei denn, andere Schilder regeln dies anders. Fahrzeuge auf untergeordneten Straßen hingegen müssen allen Verkehrsteilnehmern auf der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt gewähren.
Abknickende Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen
Wenn Sie auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße fahren, aber geradeaus weiterfahren möchten, müssen Sie dabei die Fahrzeuge beachten, die dem Verlauf der Vorfahrtsstraße folgen. Sie sind in diesem Moment wartepflichtig.
Wenn Sie beim Abbiegen die Vorfahrt nicht beachten und dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, drohen Ihnen ein Bußgeld von 100 €, ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

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