Anhänger zulassen: Das müssen Sie beachten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Anhänger zulassen: Was brauche ich?
Anhänger zulassen: Was brauche ich?

Nicht nur ein Auto kann zuweilen sehr praktisch sein, um große und schwere Dinge, wie etwa einen Großeinkauf, neue Möbel oder Baumaterialien zu transportieren. Auch ein Anhänger wird diesen Aufgaben gerecht und bietet zudem noch etwas mehr Ladefläche als ein PKW.

Um ein Auto mit Anhänger fahren zu dürfen, bedarf es nicht unbedingt einer besonderen Fahrerlaubnis. Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie beispielsweise Hänger mit bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (zGG) oder ein Gespann mit bis zu 3,5 t zGG fahren, wenn der Hänger schwerer als 750 kg ist.

Dennoch sind weitere Voraussetzungen für die Fahrt eines Gespanns von Bedeutung. Schließlich muss Ihr Auto zum einen eine Anhängerkupplung aufweisen und zum anderen müssen Sie den jeweiligen Anhänger zunächst zulassen. Hier lesen Sie alles Wichtige zur Zulassung von einem PKW-Anhänger.

FAQ: Einen (neuen) PKW-Anhänger zulassen

Welche Unterlagen benötige ich, um einen Anhänger zuzulassen?

Sie brauchen einen gültigen Personalausweis, den Fahrzeugbrief, einen Versicherungsnachweis und ggf. eine Herstellerbescheinigung für die 100er-Zulassung.

Was kostet die Zulassung von einem Anhänger?

Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Die Kosten liegen meist bei etwa 30 Euro. Weitere Kostenpunkte neben der eigentlichen Zulassung finden Sie hier.

Kann ich einen Anhänger zulassen, ohne den Brief zu besitzen?

Nein, das geht nicht. Allerdings kann Ihnen ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt werden. Wie das geht, lesen Sie hier.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung eines Anhängers

Anhänger zulassen: Ohne TÜV-Gutachten könnte das u. U. schwierig werden.
Anhänger zulassen: Ohne TÜV-Gutachten könnte das u. U. schwierig werden.

Wenn Sie einen Anhänger zulassen wollen, ist die örtliche Zulassungsstelle die passende Behörde. Da solche Termine oft mit Wartezeiten verbunden sind, sollten Sie vorab sicherstellen, dass Sie alle benötigten Dokumente dabei haben, um Ihren Anhänger reibungslos zulassen zu können. Unterlagen, die für die Anmeldung benötigt werden, sind:

  • Ihr gültiger Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Ein Nachweis über eine bestehende Versicherung (Versicherungscode bzw. eVB-Nummer)
  • Falls gewünscht, eine Herstellerbescheinigung für Tempo 100, da Sie mit einem Anhänger sonst höchstens 80 km/h fahren dürfen

Bei der Zulassung von einem Anhänger kann Ihnen der jeweilige Sachbearbeiter gleich einen Aufkleber aushändigen, der Sie berechtigt, mit dem Gespann 100 km/h zu fahren. Vor allem auf der Autobahn kann das für ein schnelles Vorankommen sorgen.

Allerdings kommt es vor, dass die Behördenmitarbeiter ein TÜV-Gutachten einfordern, damit Sie diese Plakette bekommen, obwohl Sie eine Herstellerbescheinigung dabei haben. Es ist daher hilfreich, sich vorher bei der Behörde zu erkundigen, da Sie im schlimmsten Fall den Anhänger nicht zulassen können ohne einen aktuellen TÜV-Bericht dabei zuhaben und dann einen neuen Termin machen müssen.

Denken Sie an den Versicherungsnachweis!

Bevor Sie einen Anhänger zulassen können, müssen Sie eine Versicherung abschließen.
Bevor Sie einen Anhänger zulassen können, müssen Sie eine Versicherung abschließen.

Wie Sie unserer Auflistung entnehmen können, benötigen Sie, wenn Sie einen PKW-Anhänger zulassen wollen, eine Versicherung. Diese muss bereits abgeschlossen sein, bevor Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Denn die Behördenmitarbeiter fragen elektronisch ab, ob tatsächlich eine Kfz-Haftpflicht für Ihren Anhänger besteht.

Bevor Sie den Anhänger zulassen, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen, um die einzelnen Versicherer miteinander zu vergleichen und das für Sie beste Angebot auszuwählen. Dabei ist es nicht nur sinnvoll, auf günstige Konditionen zu achten, sondern auch auf den Umfang der Haftung im Schadensfall.

Haben Sie eine Entscheidung getroffen, können Sie die Haftpflicht persönlich oder oft auch online abschließend. Im Anschluss erhalten Sie online, per Post oder SMS die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) und können diese mitnehmen, wenn Sie einen Kfz-Anhänger zulassen wollen.

PKW-Anhänger zulassen: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Genau wie bei einem Auto, entstehen auch Kosten, wenn Sie einen Anhänger kaufen und zulassen wollen. Diese setzen sich nicht nur aus den Gebühren für die Kfz-Zulassung an sich zusammen. Sie sollten unter anderem auch folgende Punkte einkalkulieren:

Anhänger zulassen: Der Preis besteht nicht nur aus den Zulassungsgebühren an sich.
Anhänger zulassen: Der Preis besteht nicht nur aus den Zulassungsgebühren an sich.
  • Anschaffungspreis des Hängers
  • Kosten für die Versicherung
  • Kfz-Steuer (ein Mal jährlich)
  • Kosten für die Kennzeichen
  • Gebühren für die Zulassung

Die Gebühren bei der Zulassungsstelle unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis. Oftmals erfahren Sie auf der Website der jeweiligen Behörde Genaueres zu den Kosten. Sie sollten ungefähr 30 Euro für die Zulassung einplanen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anhänger auch steuerfrei zulassen.

Kann ich einen Anhänger auch ohne Papiere zulassen?

Zunächst ist es nicht möglich, einen Anhänger zuzulassen, ohne die nötigen Papiere dafür zu besitzen. In so einem Fall benötigen Sie bspw. einen Kaufvertrag, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug Ihnen gehört. Danach leitet die Zulassungsstelle ein Aufgebotsverfahren für eine Dauer von in der Regel 14 Tagen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ein. Die Fahrzeugdaten wie etwa die Fahrzeugidentifikationsnummer erscheinen dann im Verkehrsblatt. Somit bekommt jeder, der eventuell einen Fahrzeugbrief besitzt, die Möglichkeit, etwaige Ansprüche geltend zu machen.

Wird diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, wird Ihnen die Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen, sodass Sie Ihren Anhänger im Anschluss zulassen können. Das Verfahren dauert meist mehrere Wochen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Markus 30. Juni 2020, 23:56

    Leider kann man in Coronazeiten bei uns zeitnah kein Fahrzeug zulassen. Wollte jetzt einen Anhänger wieder zulassen und muß 14 Tage warten. Habe einen Termin der Zulassungsstelle, muß bis dahin aber wohl ohne Zulassung fahren, weil ich den Anhänger JETZT brauche. Jeder Lebensmittelhändler bekommt das professioneller hin…

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