Zusatzzeichen: Wozu dienen die weiterführenden Hinweise?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Unter Verkehrszeichen geben Zusatzschilder gesonderte Hinweise und Bestimmungen an.
Unter Verkehrszeichen geben Zusatzschilder gesonderte Hinweise und Bestimmungen an.

Wer des Öfteren genauer auf die Verkehrszeichen geachtet hat, welche unsere Straßen zieren, dem kam sicherlich schon einmal die Frage in den Sinn, warum manche der Schilder in Kombination mit sogenannten Verkehrszusatzzeichen angebracht sind.

Was hinter dem Zusatzzeichen steckt, wie Zusatzschilder in der StVO (Straßenverkehrsordnung) definiert sind und wozu sie eigentlich gut sind, können Sie hier im Ratgeber nachlesen. Außerdem finden Sie hier einige ausgewählte Beispiele, die besonders häufig im Straßenverkehr vorkommen.

Zusatzzeichen: Was die StVO sagt

Die Straßenverkehrsordnung hat alle Verkehrszeichen als Paragraphen verankert. Zusatzschilder werden hierbei als Teil im allgemeinen Paragraphen zu den Verkehrszeichen erwähnt. Da sie eine ergänzende Funktion erfüllen, sind sie somit nicht eigenständig – aber dennoch wichtig für viele Verkehrssituationen.

Im § 39 Abs. 3 StVO heißt es:

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Das bedeutet, dass ein Zusatzschild immer weitere Informationen oder Hinweise zu einem Richt-, Vorschrift- oder Gefahrenzeichen angibt. Im Normalfall hängt es direkt darunter, damit die Fahrer auch wissen, was sie konkret zu erwarten hat. In Verbindung mit einem recht auffälligem Vorschriftzeichen, besteht in der Regel auch nicht die Gefahr, dass das Zusatzzeichen untergeht.

Es ist erkennbar an

  • … einem weißen Hintergrund
  • … einem schwarzen Rand
  • … und schwarzen Aufschriften, Zeichnungen oder Sinnbildern.
Manchmal ändert ein Zusatzzeichen die Information, die preisgegeben wird, maßgeblich. So kann ein Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen bestimmte Einschränkungen beinhalten. So können sie unter anderem Parkverbote einschränken, indem es die Länge des Verbots angeben.

Zusatzzeichen missachtet: Drohen Strafen?

Laut StVO steht ein Zusatzzeichen niemals allein, sondern immer gekoppelt mit einem anderen Verkehrszeichen.
Laut StVO steht ein Zusatzzeichen niemals allein, sondern immer gekoppelt mit einem anderen Verkehrszeichen.

Wie weiter oben bereits erwähnt, sind Zusatzschilder als Verkehrszeichen niemals eigenständig vorzufinden. Aus diesem Grund können Sie hierbei auch nur indirekt für ein eventuelles Nichteinhalten der Vorschriften bestraft werden. Das trifft immer dann zu, wenn Sie die Regelungen des übergeordneten Schildes missachten. Welche Bußgelder hierfür genau drohen, gibt der aktuelle Bußgeldkatalog an.

Beispiel:
Sie möchten Ihr Kfz auf einem Parkplatz abstellen. Dabei ist das Richtzeichen für die Parkzone durch ein entsprechendes Zusatzschild ergänzt, auf welchem eine Parkscheibe und die Angabe von zwei Stunden zu lesen ist. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur mit einer Parkscheibe und längstens für die Dauer von zwei Stunden auf diesem Parkbereich abstellen dürfen.

Stehen Sie länger dort und werden vom Ordnungsamt kontrolliert, droht Ihnen ein Bußgeldbescheid.

Weitere Verstöße können vorhanden sein, wenn Sie auf dem Zusatzzeichen:

  • die Konkretisierung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht beachten.
  • die angegebene Gesamtmasse überschreiten.
  • eine Baustellenausfahrt blockieren.
  • als Fußgänger den falschen Gehweg benutzen.
Von der StVO erfassten Zusatzzeichen sollten niemals leichtfertig missachtet werden.
Zusatzzeichen sind geprägt von den Farben Schwarz und Weiß.
Zusatzzeichen sind geprägt von den Farben Schwarz und Weiß.

Dafür ist selbstverständlich auch ein gewisses Grundverständnis für die weitläufigsten Verkehrszeichen vonnöten, damit der Verlauf vom Verkehr nicht gestört und die Sicherheit nicht gefährdet wird. Eine Beschränkung oder angegebene Richtungen sollten deshalb schnellstmöglich erkannt werden.

Bemerken Sie, dass die Fahrschulzeit doch schon nicht mehr ganz so gut im Gedächtnis vertreten ist und Ihnen zum Beispiel einige Zusatzzeichen oder Gefahrenzeichen nicht mehr bekannt sind, ist es ratsam, sich noch einmal eine der zahlreichen Übersichten im Internet dazu anzuschauen.

Letzten Endes liegt es im Ermessen jedes Fahrers, einzuschätzen, inwieweit er sich fit in Sachen Verkehrsschilder fühlt und die Sicherheit im Straßenverkehr somit nicht gefährdet.

Beispiele für Zusatzzeichen

Hier finden Sie eine Übersicht häufig verwendeter Zusatzzeichen und deren Symbole:

Zeichen 1004-31: Halt nach 100m
Zeichen 1004-31: Halt nach 100m
Zeichen 1000-20: rechtsweisend
Zeichen 1000-20: rechtsweisend
Zeichen 1000-32: Radfahrer von rechts und links
Zeichen 1000-32: Radfahrer von rechts und links
Zeichen 1006-30: Gefahr Ölspur
Zeichen 1006-30: Gefahr Ölspur
Zeichen 1004-35: Entfernung von 2km
Zeichen 1004-35: Entfernung von 2km
Zeichen 1006-33: Gefahr Baustellenausfahrt
Zeichen 1006-33: Gefahr Baustellenausfahrt
Zeichen 1006-35: Gefahr verschmutzte Fahrbahn
Zeichen 1006-35: Gefahr verschmutzte Fahrbahn
Zeichen 1006-38: Staugefahr
Zeichen 1006-38: Staugefahr
Zeichen 1001-31: Verbotsstrecke 3km
Zeichen 1001-31: Verbotsstrecke 3km
Zeichen 1012-31: Ende
Zeichen 1012-31: Ende
Zeichen 1012-33: Anfang
Zeichen 1012-33: Anfang
 

FAQ: Zusatzzeichen

Wozu dienen Zusatzzeichen?

Zusatzzeichen tauchen immer in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen auf definieren diese näher.

Wie sehen Zusatzzeichen aus?

Zusatzzeichen sind eckig, weiß und schwarz umrandet. In der Mitte wird durch Symbole oder Schriftzüge die Anweisung des Schildes dargestellt. Beispiele finden Sie hier.

Was passiert bei Missachtung eines Zusatzzeichens?

In diesem Fall wird dies wie eine Missachtung des Verkehrszeichens gewertet, das durch das Zusatzzeichen näher definiert wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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