Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Alo 10. November 2016, 0:54

    Würde mit 50 km/h Zuviel in der Probezeit außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt habe 2 Punkte und strafgeld plus aufbauseminar und 1 Monat Fahrverbot erteilt bekommen.

    Hab dem Brief in Oktober bekommen wo ich die Tat zugeben sollte hab es wieder zurück geschickt was passiert jetzt ?
    Wann muss ich mein Führerschein abgeben ?
    Kann ich mir aussuchen wann ich den abgebe ?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:08

      Hallo Alo,

      Sie werden nähere Information von der Bußgeldstelle erhalten. Das genaue Datum und der Ort der Abgabe wird ebenfalls im Brief vermerkt sein.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Nadine 9. November 2016, 20:35

    Guten Tag,
    Mein Freund hat bereits ein Aufbauseminar absolvieren müssen und somit eine Verlängerung der Probezeit einkassiert. Nun hat er erneut einen Bescheid bekommen dass ihm wegen mehrmaligen Falschparken ein Bußgeld von 45€ und ein Fahrverbot von 4 Wochen drohen. Mit welchen Folgen ist nun zu rechnen ?
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen Nadine

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:25

      Hallo Nadine,

      wie im Bußgeldbescheid bereits erwähnt ist, muss er das Bußgeld von 45 Euro zahlen und wird voraussichtlich 1 Monat Fahrverbot bekommen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Alper 8. November 2016, 19:48

    Guten Abend, ein Bekannter von mir wurde heute mit 0,46 Promille erwischt. Er ist in der Probezeit und es ist sein erster Verstoß. Womit muss er rechnen? Blicke nicht mehr ganz durch und bevor ich Ihm was falsches mitteile,frage ich lieber. Vielen Dank. Gruß Alper

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:22

      Hallo Alper,

      beim ersten Mal ist das Bußgeld um die 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot. Bei der Probezeit wird eine Nachschulung ebenfalls hinzukommen, sowie eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Bernd 6. November 2016, 0:17

    Hallo,
    A2 in der Probezeit mit einem nicht zugelassenem Auspuff angehalten.
    Welche Strafe habe ich zu erwarten, da genau genommen, die Betriebsrrlaubnis erloschen ?
    Grüße Berni

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 9:35

      Hallo Bernd,

      beim Erlöschen der Betriebserlaubnis wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sinan 5. November 2016, 13:40

    Hallo aufgeund von 2 Todesfällen innerhalb sehr kurzer Zeit in meiner Familie,hab ich leider keinen Termin für ein Aufbauseminar für die zugeschichkte Frist gefunden. Der beste Termin den ixh finden konnte ist ein tag nach meiner frist wäre das ein problem?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:19

      Hallo Sinan,

      bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Frist in der Regel verlängert werden. Wenden Sie sich dazu jedoch bitte an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roger 5. November 2016, 2:38

    Hey,
    Neulich erst fuhr ich etwa 10 km/h zu schnell, und hatte dabei wahrscheinlich mein Handy in der Hand. Bin mir aber nicht zu hundert Prozent sicher, ob man es auf dem Foto sieht…

    Nun meine Frage, mit welchen Konsequenzen muss ich günstigsten- und schlimmstenfalls rechnen? Derzeit befinde ich mich in der Probezeit (schon 1 Jahr) und habe mir bislang nichts zu Schulden kommen lassen

    Mit freundlichen Grüßen Brenner

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 11:14

      Hallo Roger,

      im günstigsten Fall zahlen Sie nur das Verwarngeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h (das richtet sich danach, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde, es beträgt dann 10 bzw. 15 Euro). Im schlimmsten Fall wurden beide Straftaten registriert und Sie werden in Bezug auf Tateinheit bestraft. Dann wird die Sanktion deutlich höher ausfallen. Zu einer Verlängerung der Probezeit sollte es aber noch nicht kommen (einzeln handelt es sich bei den Verstößen jeweils um einen B-Verstoß).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulrike 4. November 2016, 21:52

    Hallo, heute hat mein Sohn folgenden Bescheid erhalten. Tatnummer 103620: Sie fuhren bei schlechten Sicht und Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
    Mein Sohn befindet sich noch in der Probezeit. Frage: welcher Verstoß ist das? Aufbauseminar? Es ist der erste Verstoß. Die Kosten belaufen sich auf 145 Euro, dazu 1 Punkt.
    Vielen Dank bereits für Ihre Antwort.
    Mfg

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 11:05

      Hallo Ulrike,

      in der Tat: Es ist naheliegend, dass Ihr Sohn für diesen Verstoß an einem Aufbauseminar teilnehmen muss und die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • richard 4. November 2016, 2:00

    hallo
    ich bin a
    vor 3 monaten
    mit über 49km/h zuviel geblitzt worden 1 punkt und 320€ busgeld
    aber habe bis heute noch nichts von der führerscheinstelle bekommen
    und hatte jetzt im september einen unfall wegen überhöhtergeschwindikeit
    mit 1 punkt und 140€ busgeld

    ist der führerschein jetzt weg ?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:37

      Hallo richard,

      Sie haben weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid erhalten? Dann kann es sein, dass die erste Tat verjährt ist. Für den zweiten Tatbestand erwartet Sie wahrscheinlich ein erhöhtes Strafmaß, da Sie als Überholungstäter betrachtet werden (zwei Verstöße in unter 12 Monaten). Da können wir keine genaue Voraussage zum Strafmaß machen (ein Fahrverbot ist aber möglich). Warten Sie am besten erst einmal den offiziellen Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Matze 4. November 2016, 1:38

    Hallo,
    ich habe einen Raub begangen (Getränkecontainer) und habe die Getränke mit meinem Auto in der Probezeit gestohlen. Droht mir ein Entzug des Führerscheines?

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:17

      Hallo Matze,

      es ist nicht unwahrscheinlich, dass wegen der begangenen Straftat Ihre Probezeit auf 4 Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Auch weitere Konsequenzen sind denkbar. Warten Sie am besten erst einmal den offiziellen Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick M. 2. November 2016, 19:47

    Hallo,
    was passiert bei einem A-Verstoß (rote Ampel) während der Probezeitverlängerung. Ist aber der 1. Verstoß seit der Verlängerung!

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 9:44

      Hallo Patrick,

      ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat in der Regel eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Hinzu kommt noch die Strafe für den eigentlichen Rotlichtverstoß. Die Höhe der Strafe ist hierbei abhängig davon, ob die Rotphase bereits länger als eine Sekunde war. War dies der Fall, drohen Ihnen in der Regel ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • y1234 2. November 2016, 11:18

    hallo, ich wurde in der Probezeit einmal mit 50 Km/h zu viel innerorts und jetzt vor einer Woche mit 100 km/h zu viel Außer Orts auf der Autobahn geblitzt.. was wird jetzt auf mich zukommen ?
    MfG

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:32

      Hallo y1234,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h innerorts bedeutet in der Regel ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. 100 km/h zu viel außerorts haben im Regelfall ein Bußgeld von 600 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot zur Folge. Hinzu kommt, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden können, wodurch ein weiterer Monat Fahrverbot verhängt werden kann. In der Probezeit gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen als A-Verstöße, wodurch sich in Ihrem Fall wahrscheinlich die Probezeit um 2 Jahre verlängert, die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar und die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung angeordnet wird. Die genauen Strafen können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Konstantin 2. November 2016, 3:05

    Habe eine Probezeitverlängerung bekommen und wurde jtz innerhalb 3 Tagen einmal 29 zu schnell und einmal über Rote Ampel gefahren geblitzt Hat es den Entzug des Führerscheins nach sich ? Weil ich ja das schreiben noch garnicht bekommen habe wegen der Verwarnung und das ein weiterer A Verstoß zum Führerscheinentzug führt?

    MfG Konstantin

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:50

      Hallo Konstantin,

      ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt in der Regel zum Fahrerlaubnisentzug. Zwar haben Sie die Bescheide noch nicht bekommen, aber dennoch sollten Sie damit rechnen. Manchmal dauert die Bearbeitung eines Verstoßes etwas länger.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • H 31. Oktober 2016, 15:30

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit brauche mein Füherschein Beruflich da ich LKw Fahrer bin hatte ein Punkt in Flensburg habe jetzt 2 Pnkte und eine Strafe von 400 Euro bekommen und 1 Monat Fahrentzug Heute auls ich Arbeitete und mein Chef mich anruf bin ich ans handy und die polizei hat mich gesehn 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Ich weiß n icht was passiert aber wenn mein Führerschein entzogen wird dann bin ich Arbeitslos und kann für meine Familie nicht sorgen.

    Was wird passieren
    ?

  • J. 29. Oktober 2016, 20:34

    Ein Freund hatte bereits den Führerschein für ein Jahr abgenommen bekommen, Aufbauseminar, Geldstrafe und 2 Jahre verlängerung der Probezeit. Er wurde nun mit 26kmh zu schnell außerorts erwischt. Was hat er zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:50

      Hallo J.,

      ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung zieht in der Regel lediglich eine Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Odin8113 29. Oktober 2016, 20:18

    Hallo, vorletzte Woche sonntag gegen 1 Uhr morgens wurde ich in die öffentliche Verkehrskontrolle reingezogen und wurde mit 0,4 promille aufs revier gebracht, wo ich dann in ein größeres Gerät pusten sollte bis „alle sternchen“ weg sind. Ich bin noch bis zum 08.12.16 in der probezeit. Gestern ist ein Brief angekommen mit dem Bußgeld Bescheid in Höhe von 278€ und paar zerquetschte (inklusive bearbeitubgsberühren u.s.), dazu noch 1 Punkt in Flensburg. Was wird noch auf mich zu kommen? Von einigen bekomme ich zu hören das ich ein Aufbauseminar machen muss und andere wieder rum meinten das sie kein Seminar machen mussten (trotz der 0,4 promille die sie hatten in der Probezeit). Kommt denn dann noch ein Brief extra wegen des aufbauseminares oder der probezeit Verlängerung?
    Ich bitte um schnelle Rückmeldung!
    Danke und ein schönes wochenende!

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:51

      Hallo Odin8113,

      Alkohol am Steuer zählt als A-Verstoß und wird mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre geahndet. Diese Anordnung wird meist in einem separaten Brief ausgewiesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole B. 27. Oktober 2016, 11:37

    Hallo, mein Sohn wurde mit abzgl. der Toleranz, 39 km/h Außerhalb geblitzt.
    Er hat aber erst vor kurzem ein Aufbauseminar machen müssen und seine Probezeit wurde verlängert. Was droht ihm jetzt?

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 10:14

      Hallo Nicole,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 39 km/h außerorts handelt es sich um einen A-Verstoß. Da Ihr Sohn offensichtlich bereits einen A-Verstoß begangen hat, der ihm das Aufbauseminar eingebracht hat, wird man ihn jetzt verwarnen und ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die jedoch nicht vorgeschrieben ist. Erst bei einem erneuten A-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sanja 26. Oktober 2016, 17:37

    Hallo,
    Ich wurde vor 10 Tagen innerorts mit ca 64 kmh in einer 50er Zone geblitzt, heute mit 120 kmh außerorts, wo 100 kmh zugelassen sind.. Befinde mich noch in der Probezeit.
    Muss ich mit größeren Strafen, als nur mit den Bußgeldern, rechnen?
    M.f.G.
    Sanja

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 10:10

      Hallo Sanja,

      ein Geschwindigkeitsverstoß von 14 km/h innerorts hat ein Bußgeld von 25 Euro zur Folge. Waren Sie 20 km/h außerorts zu schnelle unterwegs, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Probezeit immer als A-Verstoß. Inwiefern hier Probezeit-Maßnahmen greifen, weil die Überschreitungen nicht über 20 km/h sind, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anja 25. Oktober 2016, 23:34

    was geschieht jmd bei der probezeit wenn er 16km/h zu schnell is , mitn lkw

  • Nina 25. Oktober 2016, 12:44

    Ich war heute an einem Auffahrunfall beteiligt.
    Die fahrbahn war nass, die frau vor mir ist dem auto vor ihr hinten draufgefahren, da sie nicht mehr bremsen konnte..
    Dann bin ich ihr hinten draufgefahren weil ich auch nicht mehr bremsen konnte.
    Was passiert nun?

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:29

      Hallo Nina,

      Ihre Frage ich sehr allgemein formuliert. Sie sollten den Vorfall Ihrer Versicherung melden und im Zweifel einen Rechtsanwalt konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stefi 24. Oktober 2016, 12:55

    hey,
    ich hab schon ein Aufbauseminar gemacht und jetzt Verwarnung bekommen plus besuch bei einem Psychologen.
    Wenn der Führerschein dann entzogen wird, nachdem man evtl. noch mal negativ aufgefallen ist, wie lange wird der Führerschein denn entzogen und muss man den dann nochmal ganz neu machen oder bekommt man den dann irgendwann wieder?

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 8:45

      Hallo Stefi,

      bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis muss diese neu beantragt werden und unter Umständen sogar eine erneute Prüfung abgelegt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Faruq 23. Oktober 2016, 14:56

    Hallo
    Ich habe in Überhol verbotene Zone also außerhalb Orts einen Unfall gebaut: Ich wollte ein Auto(Polo) vor mir überholen aber da war überholen verboten, hinter mir kam ein Audi und der wollte mich überholen, ich habe nichts hinter geschaut dass es noch ein Auto mich überholt während ich das Polo überhole. Das Hinteres Audi stürzt in meinem Auto ab und mein Auto stürzt im Polo ab.Der Fahrer von Polo ist ja verletzt (rücken sowas)und ist ja im Krankenhaus. Was wird ja mit mir und meine Führerschein passieren.womit soll ich rechnen, welche Konsequenzen habe ich? Ich bin ja in der Probezeit.
    Danke im Voraus.

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 8:54

      Hallo Faruq,

      das Überholen im Überholverbot stellt einen A-Verstoß dar und wird beim ersten Mal in der Regel durch eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie einer Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Zudem werden normalerweise ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Faruq 24. Oktober 2016, 10:34

        Wie lange Fahrverbot?

        • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 10:44

          Hallo Faruq,

          das lässt sich nicht genau sagen. In der Regel ist ein einmonatiges Fahrverbot möglich.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Romina 22. Oktober 2016, 15:03

    Hallo,
    Im Dezember 2016 endet meine Probe Zeit.
    Heute würde ich innerorts mit ca. 65 km/h geblitzt. Das ist jetzt mein dritter Blitzer, innerhalb dieser knapp 2 Jahren. Beim ersten Blitz war ich etwas über 10 km/h zuschnell und beim zweiten Blitzer ca. 15 km/h zuschnell. Erwartet mich jetzt nur ein Bußgeld wie bei den anderen Blitzern oder muss ich mit höheren Konsequenzen rechnen ?

    Danke vorab schon mal für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:29

      Hallo Romina,

      in der Regel werden probezeitrelevante Maßnahmen erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h fällig. Aus diesem Grund sollte Sie normalerweise nur ein Bußgeld erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julien 20. Oktober 2016, 17:20

    Hallo,
    Ich bin in der Probezeit und wurde 2 mal geblitzt
    Einmal war ich 11 km/h darüber und einmal nur 6.
    Muss ich mit einer probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:52

      Hallo Julien,

      zu einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar kommt es in der Regel erst, wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ahollro 19. Oktober 2016, 23:50

    Sehr geehrtes Bussgeld-info team,

    folgende Frage, was ist die Konsequenz für einen Fahranfänger, der beim Ausparken aus einer Parklücke unbeabsichtigt das Auto hinter ihm berührt, dies nicht bemerkt und dann wegfährt.
    Dies wurde von einem Dritten beobachtet, der dies zur Anzeige brachte.
    Die Polizei, nach einem ersten Telefonat, deutet an, dass es sich „nur“ um einen geringfügigen Schaden handelt (Kratzer auf der Stoßstange des Wagens).
    Der Nächste Termin ist die Zeugenvernehmung.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung der Lage.

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 8:42

      Hallo ahollro,

      im Zweifel kann hier ein Gutachter beauftragt werden, der bestätigt, dass Sie den Aufprall bemerkt haben müssen oder Sie recht haben. Wenn Ihr Termin zur Zeugenvernehmung erst noch ansteht, sollten Sie zunächst einmal alle Ermittlungen der Polizei abwarten. Ob dies im Endeffekt als Fahrerflucht gilt oder nicht, kann pauschal nicht gesagt werden. Lassen Sie sich im Ernstfall am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ina 19. Oktober 2016, 19:14

    Hallo , ich habe Auto gekauft und habe es auf Parkplatz ohne Amtliches Kennzeichen gestellt und habe deswegen jetzt ein Bußgeldbescheid Geldbuße 60€ und 1 Punkt. Bin noch in der Probezeit bis Februar 2017 . Möchte gerne wissen ob die Probezeit jetzt verlängert wird ??? MFG

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:18

      Hallo Ina,

      ein abgemeldetes Auto dürfen Sie im öffentlichen Raum nicht abstellen, da es keinen Versicherungsschutz besitzt. In der Regel brauchen Sie hier aber nicht mit einer Verlängerung Ihrer Probezeit rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Semiha 19. Oktober 2016, 15:38

    Guten Tag.
    Kurz und knapp. Hab die Vermutung geblitzt worden zu sein. Probezeit wurde schon mal wegen A Verstoß verlängert.
    Worauf kommt es an ? Auf Die zu schnell gefahrenen km/h ? Oder bekomm ich egal wie schnell ich war eine Verwarnung und diese verkehrspsychologische Beratung ?

    Liebe Grüße und danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:45

      Hallo Semiha,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in jedem Fall als A-Verstoß in der Probezeit. Probezeit-Maßnahmen greifen jedoch erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Semiha 20. Oktober 2016, 12:29

        Hallo,

        also falls ich wirklich geblitzt wurde dann mit mehr als 20 km/h.
        Was dann ?

        • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:40

          Hallo Semiha,

          in diesem Fall würden Sie normalerweise eine Verwarnung erhalten und Ihnen wird empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch nicht verpflichtend.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 18. Oktober 2016, 19:42

    Hallo,
    habe in der normalen Probezeit ein Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 kmh bekommen.
    Und wurde jetzt letze Woche mit 0,38 Promile angehalten.
    Meinen Führerschein habe ich seit dem 16.05.2014.
    Normalerweiße is dieser Verstoß dann ja in der verlängerten Probezeit.
    Allerdings habe ich in der verlängerten Probezeit noch einmal einen Blitzer missachtet allerdings nur 12kmh zu schnell.
    Mit was muss ich jetzt rechnen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:56

      Hallo Tom,
      Alkohol am Steuer zählt während der Probezeit als A-Verstoß und wird laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Toomix 25. Oktober 2016, 12:22

        Muss ich mit einem Fahrverbot auch rechnen oder einer mpu?

        • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:56

          Hallo Toomix,

          in Ihrem Fall droht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung, da die erneute Alkoholfahrt einen sogenannten A-Verstoß innerhalb der Probezeitverlängerung darstellt. Sofern es nun zu einem wiederholten A-Verstoß kommt, kommt eine Fahrerlaubnisentziehung in Betracht. Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h ist jedoch nicht als solcher zu qualifizieren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Toomix 13. November 2016, 15:21

            Hallo,
            Habe jetzt den Bußgeldbescheid bekommen, 500€ + 1 Monat Fahrverbot, kommt hierzu noch gesondert eine MPU?
            Oder wa erwartet mich hier noch?

          • bussgeld-info.de 14. November 2016, 9:40

            Hallo Toomix,

            ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Bei Alkoholverstößen in der Probezeit kommt dies allerdings häufig vor.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabrizio 18. Oktober 2016, 16:22

    Guten tag also meine frage habe schon 2 A punkte einmal zu schnell gefahren aufbauseminar wurde absolviert und dann ein rote Ampel auch ein A Punkt
    Jetzt wurde ich mit 60kmh ausserorts geblitzt Strafe kam schon 1 Monat Führerschein Verbot und 2 punkte dazu wurde ich gestern noch mit 77 in einer 50er Zone geblitzt bin noch in der probezeit was passiert jetzt kriege ich meinen Führerschein endgültig entzogen ?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:37

      Hallo Fabrizio,
      in der Tat folgt nach dem 3. A-Verstoß der Führerscheinentzug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc 17. Oktober 2016, 23:05

    Ich hab eine Frage,
    Ich bin in der Probezeit und zwar hab ich vor paar Monaten einen A-Verstoß gemacht und mir wurde noch nicht bescheid gegeben, was jetzt alles auf mich zu kommt. Und jetzt weiß ich immer noch nicht Bescheid und würde jetzt vor kurzem geblitzt. Was passiert jetzt? Ist jetzt mein Führerschein für immer weg?? Und wie lange dauert es bis ein schreiben kommt ?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:27

      Hallo Marc,
      die Anordnung für das Aufbauseminar wird meist mit Verzögerung verschickt, dabei können auch mehrere Monate vergehen. In der Regel wirken sich weitere Verstöße zwischen Anordnung und Abschluss des Aufbauseminars nicht auf die Probezeit aus, da Fahranfänger die Möglichkeit erhalten sollen, ihr Verhalten zu überdenken. In diesem Fall drohen wohl nur die Sanktionen laut Bußgeldkatalog.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 17. Oktober 2016, 17:20

    Hallo,
    Ich würde im Juli mit 21kmh zu viel geblitzt, hatte vor Wochen ein Autounfall, habe keine anderen gefährdet, bin zu schnell gefahren und hab mich überschlagen, so gestern wurde ich mit ungefähr 80 in einer 60 Zone geblitzt was kommt jetzt auf mich zu? (Probezeit, Bußgeld, Seminar, Fahrverbot für immer oder nur für paar Monate, Punkte)
    Bitte um Antwort.
    MfG Laura

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 8:57

      Hallo Laura,
      wenn es sich bei Ihrem neusten Vergehen um den 3. A-Verstoß während der Probezeit handelt, hat dieser den Führerscheinentzug zur Folge.
      Welche Sanktionen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten können Sie im folgenden Ratgeber ermitteln: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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