Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Svenja 7. Dezember 2016, 13:18

    Hallo,
    Ich wurde mit 29 km/h zu schnell geblitzt (in meinem ersten Jahr Probezeit). Habe folglich Bußgeld gezahlt, 1 Punkt bekommen und ein Aufbauseminar absolviert. 2 jahre probezeit hinten dran.
    Nun bin ich im 1. Jahr meiner Verlängerung der Probezeit. Habe einen Unfall gebaut, also „fahrlässige Körperverletzung“.

    Was kommt nun auf mich zu? Muss ich meinen Führerschein abgeben? Eine MPU machen? Oder nur Bußgeld?

    Lieben Dank für die Antwort,
    Svenja

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 11:24

      Hallo Svenja,

      in der Regel kommt es bei Fällen von fahrlässiger Körperverletzung zu einer Verhandlung vor Gericht. Welche Konsequenzen Ihnen drohen, kann pauschal nicht beantwortet werden und ist vom individuellen Fall abhängig. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt dazu beraten. Dieser kann Ihnen genauere Auskunft geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel 6. Dezember 2016, 10:15

    Ich hab ein B Verstoß gehabt , danach hab ich leider einen Unfall gemacht und musste dadurch zum Aufbauseminar … Nun zu meiner Frage was ist wenn ich jetzt einen A Verstoß mache muss ich dann zur MPU oder nicht , weil ich hatte den B Verstoß schon vor der Anordnung zum Aufbauseminar?

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:35

      Hallo Daniel,
      erst ein dritter A-Verstoß führt in der Probezeit zum Entzug der Fahrerlaubnis. Würde Sie einen weiteren A-Verstoß begehen, hätten Sie insgesamt zwei A- und einen B-Verstoß. Allerdings würde in diesem Szenario auch ein weiterer B-Verstoß zum Verlust des Führerscheins führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Serdar 5. Dezember 2016, 21:13

    Hallo,

    mein Arbeitskollege wurde 2013 mit einem B17 Führerschein ohne Begleitung erwischt, hat ein Punkt bekommen und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen außerdem wurde seine probezeit auf 4 Jahre verlängert. Er wurde jetzt vor kurzem innererorts in einer 50er Zone mit 78-80 kmh geblitzt worden. Womit muss er jetzt rechnen ?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 9:39

      Hallo Serdar,
      abhängig von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, muss Ihr Kollege mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 80 bzw. 100 Euro rechnen. Zudem wird der Tempoverstoß in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ralfonso 5. Dezember 2016, 20:49

    Liebe Experten, Verstöße in der Probezeit
    1 verstoß in der Probezeit 22 km/h innerorts vor 8 Wochen Bußgeld ist bezahlt. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar ist noch nicht angeordnet. Ich meine Probezeitverlängerung wird extra angeordnet oder gilt die automatisch. Heute erneuter Verstoß evtl. A oder B geschätzt ca. 15-25 km/h innerorts. Wird der Führerschein jetzt schon entzogen, oder erst wenn der Verstoß nach dem Seminar war ? Was ich irgendwo gelesen habe. Danke für eine Info

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:08

      Hallo Ralfonso,
      durch ein Aufbauseminar sollen Fahranfänger die Möglichkeit haben, ihr Fahrverhalten zu korrigieren. Aus diesem Grund beeinflussen weitere Vergehen in der Regel nicht die Fahrerlaubnis. Die Entscheidung liegt allerdings bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ludwig 5. Dezember 2016, 10:16

    Hallo,.
    ich bin letztes Jahr mit sehr wenig Alkohol erwischt worden.
    2 Punkte, 500€, 1 Monat Fahrverbot und Seminar und Probezeitverlängerun.
    Im Juli dieses Jahres wurde ich ausserort geblitzt.
    2Punkte, 1 Monat Fahrverbot, ca. 180€ Strafe und Empfehlung für Seminar innerhalb 2 Monaten.
    Das ist Ende November gekommen.
    Mitte September wurde ich aufgehalten und hatte vorher einen Joint geraucht.
    Zu dem ist noch nichts gekommen, ausser das das Verfahren wegen Drogen eingestellt wird.
    Was bringt mir das empfehlene Seminar für die Strafe mit dem Joint?
    Danke für die Antwort.
    Kann mir keinen Anwalt nicht leisten!

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 12:01

      Hallo Ludwig,

      nach einem zweiten A-Verstoß wird Ihnen üblicherweise die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Die Teilnahme an dieser Beratung hat keine Auswirkungen auf nachfolgende Verstöße.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Geli 4. Dezember 2016, 23:41

    Hallo,
    Ich wurde innerorts in einer 50 Zone zwischen 20-30 km zu schnell geblitzt, bin mir aber nicht sicher wie viel ich genau zu schnell gefahren bin und ich bin noch ganz am Anfang der Probezeit. Außerdem hab ich im letzen Monat 2x Bußgelder wegen falsch parken bekommen. Mit was muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:20

      Hallo Geli,

      die Bußgelder wegen falschem Parken haben keine Auswirkung auf die Probezeit. Wenn Sie allerdings einmal die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten haben, gilt dies als A-Verstoß, bei dem Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Aufforderung zu einem Aufbauseminar rechnen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sten S. 3. Dezember 2016, 15:32

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    ich habe bereits ein Aufbauseminar hinter mir.
    in der aktuell verlängerten Probezeit (nach Abschluss des Aufbauseminars) wurde ich erneut mit 10km/h geblitz.
    Nun wurde ich vor 2 Wochen erneut geblitzt mit 35 Km/h nach Toleranzabzug außerorts.

    Was erwartet mich nun?
    Macht es einen Unterschied ob ich nach dem Aufbauseminar einen A Verstoß hatte oder erst einen B und dann einen A Verstoß (wie in meinem Fall) ?
    Oder kommt die normale Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung und eine Verwarnung mit Bußgeld?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 12:04

      Hallo Sten,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h ist für die Probezeit nicht relevant und gilt normalerweise auch nicht als B-Verstoß. Sie müssen eine Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung sowie eine Verwarnung mit Bußgeld erwarten. Eine Kombination von einem B- und einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hätte dieselben Konsequenzen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Guliana 2. Dezember 2016, 16:26

    Hallo,
    Ich habe vor einigen Monaten (etwa 5) ein Aufbauseminar besucht und habe bereits einen Punkt in Flensburg. (Wegen einem A Verstoß)
    Heute wurde ich zum aller ersten Mal geblitzt mit ungefähr 30-34 km/h zu schnell. Welche Konsequenzen habe ich zu erwarten ?
    Wieder einen Punkt ? Und wann erlischen diese Punkte ?
    Danke im Voraus!

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:48

      Hallo Guliana,

      in diesem Fall ist ein Führerscheinentzug nicht unwahrscheinlich. Punkte für solche Ordnungswidrigkeiten verjähren für gewöhnlich nach 2,5 Jahren (und werden nach einem weiteren Jahr endgültig aus dem Register getilgt). Warten Sie aber ers einmal den Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 2. Dezember 2016, 14:08

    Hallo….
    ich wurde heute auf der Autobahn mit einem PKW plus Anhänger angehalten weil ich trotz Überholverbot einen LKW überholt habe. Ich habe das Schild schlichtweg übersehen, es lag keine Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Der Polizist meinte es kommen trotzdem 1 Punkt und 70 Euro auf mich zu. Was heißt das nun in Bezug auf meinen Führerschein auf Probe? Ich bin seit 20 Monaten in Besitz des Führerscheins und bislang keinen Verstoß. Der Polizist meinte noch das sei eine Ordnungswidrigkeit…….

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:57

      Hallo Petra,

      es ist sehr wahrscheinlich, dass Ihr Überholvorgang im Überholverbot als A-Verstoß bewertet wird. Folglich würde die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • MArco 30. November 2016, 12:04

    Was passsiert wenn man nachder Verlängerung bzw nach der verwarnung erneut geblitzt wurde ? steht eine Mpu an ? und gibt es diese 2 monatige Schonfrist nach der verwarnung ?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:54

      Hallo MArco,

      eine zweimonatige Schonfrist gibt es im Normalfall nicht. Drohende Probezeit-Maßnahmen können Sie der obigen Tabelle auf dieser Seite entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/. Ob eine MPU erteilt wird, liegt zumeist im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Emin 29. November 2016, 13:33

    Hallo,
    Ich bin noch in der probezeit, habe jetzt diese woche zwei blitzer bekommen, auf 100er mit 127 kmh geblitzt, also ein punkt und auf 30er mit 53 kmh, noch ein punkt. Gestern hatte ich einen Unfall wo ich das Rechts vor Links nicht eingehalten habe wobei für mich noch ein Punkt kommen wird.
    3 punkte aufeinmal, wobei ich aber noch keinen aufbauseminar hatte, werde ich direkt zur MPU gerufen?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:45

      Hallo Emin,
      zwar ist es grundsätzlich möglich, dass Sie zur MPU müssen, allerdings steht zunächst das Aufbauseminar an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 29. November 2016, 12:50

    Hallo,

    sehe ich das richtig: Wenn ich jetzt 3 mal in der Probezeit bis 20 zu schnell fahre droht mir gar nichts?

    Danke schon mal !

    Grüße Daniel

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 9:58

      Hallo Daniel,
      zwar haben Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h keinen Einfluss auf die Probezeit, allerdings fallen Bußgelder an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Junio 26. November 2016, 20:46

    Hallo Team

    ich habe mein Führerschein 2 Jahren verlängert also
    A- verstoß
    und ich habe eine Frage Ephedrin habe ich genommen und die Kontrolle denke war andere Substanzen die Frage ist Ephedrin für Tiere ist verboten? Oder ist ein Medicament? Werde ich vielleicht Konsequenz haben?
    zu erst, Danke für die Antworten
    Junio

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:01

      Hallo Junio,

      wenn Sie nachweisen können, dass Sie ein Medikament nehmen mussten, sollte das kein Problem sein. Betäubungsmittel am Steuer sind jedoch verboten. Beraten Sie sich hierzu am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobi 24. November 2016, 19:55

    Hallo,

    Ich wurde ca. Vor einem halben jahr bei einer Verkehrskontrolle geblitzt, da ich leider nicht gesehen habe das dort eine durchgeführt wurde, bin ich 60kmh zu schnell gewesen… da ich noch in der Probezeit bin, habe ich natürlich eine Probezeit Verlängerung bekommen, jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich schon wieder geblitzt wurde.. innerorts (erlaubt 50kmh) aber max. 5-10kmh zu schnell war.. was pssiert wenn ich also in der verlängerten Probezeit noch einmal geblitzt wurde?

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:34

      Hallo Tobi,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h zieht in der Probezeit in der Regel keine Maßnahme nach sich. Liege die Übertretung darüber, gilt dies als A-Verstoß, was eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge hätte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ferdi L. 24. November 2016, 17:44

    Hallo,

    Ich wurde in der Probezeit schon einmal mit 53km/h zu schnell geblitzt ausserorts und musste dafür natürlich auch ein aufbauseminar machen. Jetzt wurde ich allerdings erneut geblitzt innerorts mit knapp 22km/h zu viel. Dem zu folge hätte ich doch drei Punkte in der Probezeit oder? Bedeutet dies das ich den Führerschein für mindestens 3 monate abegeben muss?

    Vielen Dank schonmal!

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:23

      Hallo Ferdi L.,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h in der Probezeitverlängerung gilt als A-Verstoß. Sie haben somit einen zweiten A-Verstoß begangen. In der Regel bekommen Sie hier eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ismael 23. November 2016, 13:28

    Hallo
    Ich wurde heute geblitzt auf der Autobahn Baustelle
    100km/h erlaubt bin 130/140kmh gefahren.
    Ich bin noch in der Probezeit meine Probezeit wurde schon mal um 2 Jahre verlängert das ging es außerorts 70km/h erlaubt und hab 99km/h gehabt
    Hab ein aufbau Seminar gemacht und wie gesagt die Probezeit wurde verlängert

    Meine Frage ist
    Was kommt jetzt auf mich zu muss ich mpu machen ?
    (Niedersachen)

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 10:59

      Hallo ismael,

      wenn Sie bereits einen A-Verstoß in der Probezeit hatten, dann gilt dies als A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. Dieser zieht im Regelfall eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h sollten Sie zudem mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Hinzu kann außerdem noch eine Strafe von 100 Euro und einem Punkt dafür kommen, dass Sie Ihre Geschwindigkeit an einer Baustelle nicht angemessen gedrosselt haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • carina 22. November 2016, 15:51

    Hallo,

    Ich wollte mal fragen, was auf mich zu kommt.
    Wurde gerade auf der Autobahn geblitzt. Erlaubt waren 80kmh und ich fuhr 100kmh. Habe noch 11 Monate Probezeit und mir bis heute nichts zu Schulden kommen lassen.

    Vielen Dank schon mal
    LG
    Carina a

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 9:48

      Hallo Carina,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Einfluss auf die Probezeit haben Tempoverstöße erst ab 21 km/h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maximilian 21. November 2016, 13:16

    Guten Tag, ich habe bereits zwei A verstoße und meine Probezeit wurde verlängert. Seit einen Monaten habe ich einen neuen Job im Außendienst und bin auf den Führerschein angewiesen. Vor zwei Monaten bin ich mit 25 Zuviel geblitzt worden. D.h. mir wird der Führerschein entzogen! Könnte man eine Reglung finden, weil ich sonst meinen Job verliere ?

    Grüße

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 10:00

      Hallo Maximilian,
      ob es in Ihrem Fall eine Möglichkeit gibt, den Führerscheinentzug zu verhindern, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simone 20. November 2016, 20:40

    Hallo,
    meine Tochter ist in der Probezeit und hat mit meinem Wagen im Wald (Badesee) in einem Bereich geparkt, wo die Einfahrt verboten war. Ich habe nun eine Anhörung der unteren Naturschutzbehörde bekommen, und soll angeben wer gefahren ist. Ich habe recherchiert und heraus gefunden, dass Naturschutzbehörden gerne Bussgelder von 200 Euro und mehr für solche Dinge verhängen. Viel wichtiger ist allerdings der Bezug zum Führerschein auf Probe. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Bussgelder von Naturschutzbehörden nichts mit dem eigentlichen Bussgeldkatalog zu tun haben und deshalb auch kein B-Verstoss etc. zugrunde gelegt wird oder droht meiner Tochter unheil?

    Danke und Gruß, Simone

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:52

      Hallo Simone,

      wenn das landesspezifische Naturschutzgesetz greift, so sind in der Regel keine Bußgelder und Punkte nach dem Bußgeldkatalog fällig, das ist korrekt. Wichtig hierbei ist, welche Tat Ihrer Tochter genau zur Last gelegt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 19. November 2016, 16:03

    Hallo,
    vor einiger zeit wurde ich angehalten da ich zu schnell fuhr, was ein Aufbauseminar zur folge hatte. Heute wurde ich vorraussichtlich mit mehr als 20 kmh (innerorts) zu schnell geblitzt, welche Folgen wird dies haben? (durch drängeln, habe nichtmal mehr das Kennzeichen des hinter mir Fahrenden gesehen…. kann ich diesbezüglich im Zweifelsfall Wiederspruch einlegen?)

    LG. Sven

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:39

      Hallo Sven,

      ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht in der Regel lediglich eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Denny_07 18. November 2016, 15:42

    Hallo mein Name ist Denny, ich würde mit meinem a1 Führerschein in der 30zone geblitzt anschließend dazu habe ich mein B Führerschein und bin über eine rote Ampel gefahren, dann Kamm der Zettel für das aufbauseminar das ich abgeschlossen habe nun wurde ich wieder geblitzt in der 70 Zone mit ungefähr 94kmh zu schnell was erwartet mich jetzt ?

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:04

      Hallo Denny,

      wenn Sie außerorts mit 94 km/h in einer 70er-Zone geblitzt wurden, dann werden üblicherweise 70 Euro Bußgeld sowie ein Punkt fällig. Dies gilt außerdem als A-Verstoß. Wenn Sie bereits einen A-Verstoß in der Probezeit begangen haben, dann erhalten Sie eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 17. November 2016, 16:40

    Hallo,

    mein Sohn wurde vor ca. 3 Monaten in der Probezeit geblitzt (A-Verstoß). Ein Aufbauseminar wurde angeordnet. Dieses begann am Montag dieser Woche. Hat sich alles verzögert, da in unserem ländlichen Gebiet erst nicht genug Teilnehmer zusammen kamen.

    Heute kam ein Brief über ein „Anhörungsverfahren im Bußgeldverfahren“. Wieder 22km/h in geschlossener Ortschaft zu viel. Dies sollte also auch ein A-Verstoß sein. Das Vergehen bezog sich auf den 26.10.16 (also vor ca. vier Wochen).

    Meine Frage ist jetzt, was dies für Folgen hat? Eigentlich müsste dies ja zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen (zwei A Verstöße während der Probezeit). Macht es einen Unterschied, dass das Aufbauseminar auf Basis des ersten Vergehens noch nicht stattgefunden hat.

    Vielen Dank für die Unterstützung und Viele Grüße
    Mike Emde

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 12:28

      Hallo Mike,

      es liegt wirklich nahe, dass es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt. Das Aufbauseminar sollte dabei aber keine Rolle spielen. Dahingehend haben Sie sich ja schon bemüht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manuel 16. November 2016, 14:14

    Hallo,
    ich wurde vor ein paar Monaten (in der Probezeit) mit ca 23 km/h also auf jeden Fall knapp über 20 km/h außerorts geblitzt (nach allen Abzügen). Meine Mutter kam als Fahrzeughalterin den Brief und hat angegeben dass ich es war. ich habe mittlerweile auch schon einen brief bekommen und meine Angaben bestätigt und warte auf eine Antwort. Jetzt habe ich heute den zweiten Brief mit 22km/h drüber innerorts mit allen Abzügen. Bekomme ich nun sicher ein Aufbauseminar? Und vor allem würde ein Verstoß reichen um mir ein Aufbauseminar aufzuerlegen? Sonst könnte ich mir ja überlegen gegen die Bescheide gerichtlich vorzugehen und es würde eventuell zumindest einer der beiden als ungültig erklärt werden.
    Gruß

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:05

      Hallo Manuel,

      ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit, hat eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge. Hinzu kommen außerdem die Sanktionen für den Geschwindigkeitsverstoß an sich. Bei 23 km/h außerorts sind das in der Regel ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt ihn Flensburg.

      Ihre zweite Geschwindigkeitsüberschreitung gilt dann als A-Verstoß in der Probezeitverlängerung und hat im Regelfall eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Hinzu kommen hier noch ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Inwiefern es Sinn macht, Einspruch einzulegen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Franziska 14. November 2016, 0:28

    Hallo
    Ich habe ein halbes Jahr nach meiner Führerschein Bestehung eine Vorfahrt missachtet,daraufhin müsste ich zum Aufbauseminar und meine Probezeit wurde verlängert.
    Habe ich 1 Punkt in Flensburg?
    Nun hatte ich ein Unfall im Kreisel.ich soll die Vorfahrt missachtet haben und Fahrerflucht begangen haben.
    Muss ich zur MPU,bekomne Punkte oder gleich Führerschein weg?
    LG und danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 9:28

      Hallo Franziska,

      ob Sie einen Punkt erhalten haben, liegt daran, welche Vorschrift Sie bezüglich der Vorfahrt missachtet haben. Ein weiterer A-Verstoß in der Probezeit zieht normalerweise lediglich eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Zudem erhalten Sie ein Bußgeld und Punkte – je nachdem, wie schwerwiegend Ihre Tat war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Franziska 20. November 2016, 11:52

        Ich habe rechts vor links missachtet,bei dem 1. Unfall.
        Beim 2. Unfall halt im Kreisverkehr Vorfahrt missachtet ( obwohl ich niemanden gesehen habe) und angeblich Fahrer Flucht.
        Wieviele Punkte hab ich demzufolge?
        Lg

        • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:13

          Hallo Franziska,

          wenn Sie einen Unfall verursacht haben, dann ist in der Regel immer mindestens ein Punkt die Folge. Wie viele Punkte Sie insgesamt haben, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 13. November 2016, 16:57

    Hallo,
    Ein Bekannter von mir ist noch in der Probezeit und war auch schon einmal in einem Seminar wegen einem Alkoholverstoss. Danach wurde er mit dem Handy am Ohr geblitz und die Strafe hat er bereits bezahlt. Einen Tag vor Ablauf der Probezeit hat er am einer Kreuzung die Vorfahrt missachtet und es kam zu einem Unfall ohne personenschaden.

    Was hat er jetzt zu Erwarten?
    Liebe Grüße
    Jenny

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:35

      Hallo Jenny,

      ein zweiter A-Verstoß zieht in der Regel lediglich eine Verwarnung sowie die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • SR 13. November 2016, 14:12

    Hallo.
    Ich wurde auf der Autobahn in einer Baustelle 80 kmh mit 108 geblitzt.
    Was erwartet mich als fahranfänger

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 9:43

      Hallo SR,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß, der mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sanktioniert wird. Zusätzlich erhalten Sie für eine Überschreitung bis 30 km/h ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nelly 12. November 2016, 18:45

    Mein Sohn musste schon vor 2 Jahren ein Aufbauseminar wegen zu schnellem Fahren innerorts machen. Er ist jetzt im 3. Jahr Führerschein auf Probe. Er wurde vor ein paar Wochen beim Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad erwischt. Bisher noch kein Bescheid. Vor ein paar Tagen wurde er mit über 100 km/h in der Ortschaft geblitzt und herausgezogen. Evtl. wurde er auch ein weiteres mal geblitzt. Meine Frage: Addieren sich diese Verstöße, z.B. 3+3+3 Monate Fahrverbot? Wie lange kann ein Führerschein max. eingezogen werden? Muss er ihn evtl. neu machen?
    MPU ist klar.
    Freundliche Grüße
    Kinder sind das schönste auf der Welt

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:29

      Hallo Nelly,

      beim dritten A-Verstoß wird Ihrem Sohn normalerweise der Führerschein entzogen. Wann dieser zurückerlangt werden kann, ist von der Sperrfrist abhängig, die die Behörde gegen ihn verhängt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Essam 11. November 2016, 12:27

    Hallo,
    Außerorts 73 km/H gefahren nach Toleranzabzug bei Tempolimit 50Km/H. Leider Noch Probezeit. Was kommt auf mich zu ? Bußgeld 70 Euro klar. Verlängerung um 2 Jahre ?? Aufbauseminar?? 1 Punkt ??? Vielen Dank :)

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:38

      Hallo Essam,

      wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten haben, dann gilt dies als A-Verstoß und ihre Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und erhalten einen Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans-Jürgen 10. November 2016, 20:59

    Mein Sohn musste bereits an einem Aufbauseminar teilnehmen, da er Innerorts mehr als 21 km/h zu schnell gefahren ist. Er ist jetzt im 3. Jahr Führerschein auf Probe und sammelt A-Verstöße ohne Ende. Innerorts wieder zu schnell, mehr als 21 km/h (evtl. sogar mehrmals), Fahrrad bei rot über die Ampel. Meine Fragen: Summieren sich diese Verstöße und der Führerschein wird dann z.B. 3+3+3 Monate eingezogen? Wie lange kann der Führerscheinentzug maximal andauern? Kann er ihn ganz verlieren und muss ihn neu machen? MPU wird er möglichst bald machen und hoffentlich auch bestehen. Alkohol, Drogen, Straftaten liegen nicht vor.

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:54

      Hallo Hans-Jürgen,

      zeigt sich Ihr Sohn auf Dauer so uneinsichtig und begeht eine Ordnungswidrigkeit nach der anderen, kann Ihm auch der Führerschein völlig entzogen und erneut eine MPU angeordnet werden. Und natürlich sind auch mehrere Fahrverbote möglich. Dabei gibt es prinzipiell keine Obergrenze.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Batoul 10. November 2016, 16:51

    Hallo,
    vor einiger Zeit bin ich mit jemanden mitgefahren. Ich saß hinten und hatte meinen ca. 1 jährigen Sohn auf dem Arm. Ich war dabei nicht angeschnallt. Deshalb habe ein Bußgeldbescheid über 80 Euro erhalten + 1 Punkt erhalten.
    Die 1. Frage ist, ob es rechtens ist, dass ich den Punkt bekommen habe, da ich zum Tatzeitpunkt noch keinen Führerschein besaß. Ich war zu diesem Zeitpunkt lediglich in der Fahrschule angemeldet.
    2. Frage: Muss ich ein Aufbauseminar besuchen, in dem Bußgeldbescheid stand dazu nichts.
    Vielen Dank und viele Grüße Batoul

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:42

      Hallo Batoul,

      auch ohne Führerschein können Sie Bußgelder und Punkte in Flensburg erhalten. Das ist absolut rechtens. Weiterhin gilt: Haben Sie keinen Bescheid mit einer Aufforderung dazu erhalten, müssen Sie auch nicht an einem Seminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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