Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Marco 2. Februar 2017, 15:55

    Hallo!
    ich wurde damals mit 23 Kmh geblitzt und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen.
    Nun wurde ich innerhalb der verlängerten Probezeit mit 139 KmH inkl. Abzüge auf der Autobahn in einer 100 KmH Zone geblitzt.
    Was kann nun auf mich zukommen? Normalerweise würde ich mit der Einladung zu einem psychologischen Seminar rechnen, gilt diese allerdings auch noch mit 39 KmH Differenz?

    Besten Dank für Ihre Hilfe!

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 13:10

      Hallo Marco,

      in der Regel ist beim ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabian 1. Februar 2017, 18:08

    Hallo!
    Was passiert wenn an einem Auto ein Auspuff ohne Zulassung gefahren wird ?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 11:59

      Hallo Fabian,

      in diesem Fall dürfte ein Bußgeld drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Fabian 3. Februar 2017, 1:20

        ich habe gelesen, dass es dann 90 Euro sind..
        In der Probezeit ist dies allerdings zu viel, also wäre doch eine verlängerung die folge , oder verstehe ich das falsch?

        • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 12:52

          Hallo Fabian,

          hat ein Verkehrsverstoß ein Bußgeld zur Folge, das mehr als 60 Euro beträgt, verlängert sich die Probezeit in der Regel um zwei Jahre.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nissen 31. Januar 2017, 12:11

    Hallo, ich bin momentan in der Verlängerten Probezeit. Ich hatte im Sommer 2015 meine Fahrerlaubnis wegen 1,88 Promille hinter dem Steuer verloren. Die Folgen waren Führerscheinentzug für 11 Monate, Sozialstunden, Teilnahme an einem 8 h besonderen Aufbauseminar sowie das Vorlegen eines positives MPU Gutachtens. Die Untersuchung habe ich nach Ablauf der Sperrfrist gemacht. Das Gutachten war positiv und laut Führerscheinstelle „tadellos“.

    Im Sommer 2016 habe ich meine Fahrerlaubnis zurück bekommen und wurde kurz darauf mit 21 km/h Außerorts geblitzt. Ich bekam etwa 3 Wochen später einen Bußgeldbescheid und etwa 3-4 Monate später eine Aufforderung zu einer weiteren MPU. In dieser habe ich leider ein negatives Gutachten erhalten. Die Folge da raus war der erneute Führerscheinentzug. In einem Telefonat mit der Führerscheinstelle habe ich erfahren, dass ich 1 Monat habe um Einspruch gegen den Führerscheinentzug einzulegen.

    Entschuldigung für diesen Roman, meine Frage letzten Endes .. lohnt ein Einspruch oder soll ich die Sperrfrist abwarten, meinen Führerschein neu beantragen und mir ein positives Gutachten erarbeiten.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre tolle Hilfe!
    MfG, Basti

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 10:07

      Hallo Nissen,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ob es sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Werner 30. Januar 2017, 21:43

    Hallo,
    ich habe heute eine rote Ampel überfahren. Die Situation war folgende. Ich war mit knapp unter 50 kmh inner orts unterwegs. Brachte ne Freundin heim. Näherte mich einer Kreuzung. Sah das die Ampel auf gelb war, entschied, das ich zu nah war um anzuhalten und fuhr drüber. Beim überqueren der Linie schlug sie auf rot um. Dierekt dahinter wurde ich dann geblitzt. Ich bin noch in der Probezeit. Was wird nun passieren?
    MfG
    Werner

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 9:41

      Hallo Werner,
      bei einem Rotlichtverstoß, bei dem die Rotphase weniger als eine Sekunde betrug, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt vor. Außerdem handelt es sich dabei in der Probezeit um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jannis 30. Januar 2017, 18:24

    Hallo ich bin ich einer 100er Zone mit ungefähr 180km/h geblitzt wurden womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 9:38

      Hallo Jannis,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 70 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot vor. Befinden Sie sich außerdem in der Probezeit, verlängert sich dies auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Jannis 6. Februar 2017, 11:50

        Wie ist es wenn ich jetzt nochmal geblitzt werde meinetwegen mit 15km/h zu viel bin ich dann meinen Führerschein los oder erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21km/h ? Und was darf ich noch alles nicht machen damit ich meinen Führerschein nicht abgeben muss ?

        • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:29

          Hallo Jannis,
          die Auswirkungen weiterer A- und B-Vestöße auf die Probezeit können Sie in diesen Ratgeber nachlesen. Dort finden Sie auch eine Übersicht zur Einteilung der Verkehrsverstöße.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gezer 29. Januar 2017, 12:29

    Hallo,

    Ich wurde gestern das erste im Auto mit alko erwischt und habe bereits schon ein Aufbausemina hinter mir was passiert ?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:39

      Hallo Gezer,

      bei einem weiteren A-Verstoß kommt es zu einer schriftlichen Verwarnung zur Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist freiwillig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • dustin 28. Januar 2017, 17:01

    hi
    ich wurde gerade außerorts mit denk ich 28 km/h zu schnell geblitzt.
    ich habe aber schon mal ein aufbausiminar gemacht und bin in probezeit die läuft eigentlich nur noch bis August . kann mir einer sagen was auf mich zukommen wird ich bin beruflich aufs auto angewiesen .

    l.g

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:05

      Hallo dustin,

      neben dem Bußgeld und dem Punkt in Flensburg kommt es sehr wahrscheinlich zu einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an verkehrspsychologischer Beratung. Diese ist freiwillig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 26. Januar 2017, 18:38

    Hallo,

    folgendes Problem hab eine Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen das Seminar sollte heute beginnen wurde aber heute VOR dem Aufbauseminar geblitzt ich bin bei erlaubten 50 mit 76 in den Blitzer gefahren?
    Aufbauseminar hab ich bekommen wegen Vorfahrtsmissachtung.

    Was passiert jetzt?
    Bekomme ich jetzt die Aufforderung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung oder bin ich ,,geschützt“ da ich das Aufbauseminar noch nicht gemacht habe?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:37

      Hallo Thomas,

      in der Tat greifen weitere Probezeitmaßnahmen erst dann, wenn Sie das Seminar absolviert haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lars 26. Januar 2017, 7:24

    Mahlzeit … meine Frage an euch

    Ich habe in meiner Probezeit 2 A Delikte wegen zu schnell Fahrens bekommen habe eine Aufbauseminar gemacht und war auch bei einer Psychologischen Beratung !
    Nun wurde ich in meiner Probezeit die aus 4 Jahren besteht angehalten und ich wurde wegen Alkohol am Steuer belangt ! Was erwartet mich im besten Bzw schlimmsten Fall ?!

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 9:32

      Hallo Lars,

      Alkohol am Steuer gilt ebenso als A-Verstoß in der Probezeit. Demnach ist dies für Sie ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung und hat in der Regel einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ali 25. Januar 2017, 21:48

    Hallo,
    Wurde einmal mit 20 km/h zu viel und einmal mit 19 km\h zu viel in der Probezeit
    Was
    Erwartet mich

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 9:46

      Hallo Ali,

      je nachdem ob die Geschwindigkeitsverstöße innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften passiert sind, erwartet Sie ein Bußgeld von 30 oder 35 Euro je Verstoß. Zwar gelten Geschwindigkeitsüberschreitungen immer als A-Verstoß in der Probezeit, im Regelfall greifen Probezeit-Maßnahmen hier aber erst ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h. Dies liegt jedoch auch immer im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hakan 25. Januar 2017, 17:19

    Hallo,

    Ich wurde letztes jahr Innerorts auf 50er Zone mit 130km/h geblitzt in der Probezeit und muss jetzt mein Führerschein für 3Monate abgeben,2Punkte in Flensburg und muss noch aufbauseminar machen.
    Meine Frage wäre wenn ich innerorts nochmal geblitzt werde mit mehr als 21km/h mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:22

      Hallo Hakan,

      zur Strafe für den Geschwindigkeitsverstoß selbst sollten Sie noch mit einer Verwarnung & der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen, da es sich hierbei vermutlich um einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung handelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 25. Januar 2017, 12:50

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
    Ich habe bereits ein und halb jahre meine Fahrerlaubnis entzogen bekommen, wegen Fahrerflucht und Cannabis Konsum als Beifahrer. Musste eine MPU machen und ein Aufbauseminar. Meine Probezeit wurde auf 2019 verlängert. Nun wurde ich diese woche einmal auf der autobahn 120er zone mit 30 kmh zu viel und in der 30er zone mit 24 zu viel geblitzt also zwei A verstösse. Was kommt nun auf mich zu und wenn meine Fahrerlaubnis entzogen wird wie lange und was muss ich tun um diese zurück zu bekommen.
    Ich bin selbstständig im transport und deswegen unbedingt auf meinem Führerschein angewiesen.

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:47

      Hallo Andreas,

      wenn ich Sie richtig verstehe, stellen die zwei Geschwindigkeitsverstöße zwei A-Verstöße in der Probezeitverlängerung dar. Sie sollten zunächst mit einer Verwarnung & der Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung und letztlich wahrscheinlich auch mit dem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Hinzu kommen außerdem noch die Strafen für die eigentlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Genaueres sollten Sie am besten bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Andreas 26. Januar 2017, 14:18

        Ja, hinzu kommt noch das ich mit einem handy am ohr geblitzt wurde. Wenn ich meine Fahrerlaubnis entzogen bekomme dann wie lange und was muss ich tun um diese zurück zu erhalten?

        • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:29

          Hallo Andreas,

          der Entzug der Fahrerlaubnis gilt mindestens sechs Monate. Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie eine Neuerteilung beantragen. Unter Umständen wird eine MPU angeordnet.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nuv 25. Januar 2017, 0:25

    Hallo ,
    Ich habe in meiner probezeit 5 punkte gesammelt und nun ist meine probezeit vorbei …. Jetzt möchte die stadt meinen führerschein entziehen und im schreiben steht ich könnw ihn frühstens in 3 monaten wiederkriegen … Kommt da eine mpu auf mich zu oder krieg ich ihn nach 3 monaten wieder

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:00

      Hallo Nuv,

      ob Sie eine MPU absolvieren müssen, ist pauschal nicht zu sagen. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Führerschein- bzw. Bußgeldstelle nach, was noch auf Sie zukommt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nico 24. Januar 2017, 15:50

    Schönen Tag , ich habe da mal eine Frage , ich wurde mit 61kmh nach Abzug der Toleranz also mit 58kmh in einer 30er Zone geblitzt , das blitzerfoto ist verschwommen , ist das rechtskräftig und die nächste frage ist : wenn es gültig ist , was darf ich erwarten .. bin in der Probezeit , laut Rechner 100 + 1 Punkt … die Frage ist aber muss ich zu einem Aufbau Seminar, und im schreiben steht nur Ordnungswidrigkeit was ist der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit
    Mit freundlichen Grüßen
    Nico

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:12

      Hallo Nico,

      Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Ferner wird bei einem A-Verstoß in der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Bei einer Ordnungswidrigkeit werden Rechtsnormen im geringfügigen Bereich verletzt. Die Folgen sind andere als bei Straftaten. Bei letzteren kommen strafrechtliche Sanktionen wie beispielsweise die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 24. Januar 2017, 15:48

    Guten Tag,
    ich habe mal eine Frage ich mache ab heute einen Lkw Führerschein ich bin aber noch in der Probezeit weil ich eine Verlängerung bekommen habe und zudem noch ein Aufbauseminar besuchen musste, leider bin ich nachdem aus welchem Grund auch immer habe ich das Rotlich missachtet, nun habe ich Bescheid bekommen, dass ich eine Empfehlng an einem verkehrspsychologen zu raten wäre dies aber freiwillig ist. Ich schätze doch das ich darauß gelernt habe und bin somit nicht hin gegangen. Jetzt ist meine Frage werde ich für den LKW Führerschein eigentlich zugelassen durch diese ganzen Sachen? Mein Führerschein war auch nicht einmal weg.

    Viele Grüße und Danke

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:36

      Hallo Tobias,

      wenn Sie den Lkw-Führerschein bereits haben, stellt sich die Frage, ob Sie diesen machen können doch gar nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roman 23. Januar 2017, 20:50

    Hallo, ich bin in der letzten Woche bei glatter Fahrbahn in der Stadt ins Rutschen gekommen, war leider auch 10-15 km/h zu schnell unterwegs, konnte mein Fahrzeug nicht sofort unter Kontrolle bringen und bin letztendlich an einer Laterne gelandet. Mir ist nichts passiert, die Laterne ist im „Eimer“. Polizei war da, mein Fahrzeug wurde abgeschleppt – leider Totalschaden – .Meine Probezeit dauert noch 4 Monate. Womit muß ich rechnen?
    VG Roman

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:11

      Hallo Roman,

      grundsätzlich greifen Probezeitmaßnahmen erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr. Ab dann spricht man von einem A-Verstoß. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11-15 km/h innerorts droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessy 23. Januar 2017, 14:35

    Hey ich wurde geblitzt und zwar genau 23 km zu viel genau an der grenze zu außerorts war anscheinend noch im innerorst unterwegs und bin noch in der Probezeit

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 9:29

      Hallo Jessy,

      in dem Fall wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und es wird ein Aufbauseminar angeordnet. Zudem fällt ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro an sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Edgar 21. Januar 2017, 11:41

    Hallo,
    Ich bin während der Probezeit bei glatter Straße weggerutscht und bin hinter der Leitplanke gelandet, sodass ich abgeschleppt wurde.
    Keine Geschwindigkeits Überschreitung etc., mir geht’s gut und bei dem Auto ist nur 1 reifen im Eimer. Gilt dies als ein A-Verstoß und womit muss ich rechnen?
    LG

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 13:38

      Hallo Edgar,

      ein Unfall an sich ist kein A-Verstoß. Haben Sie sich nicht falsch verhalten oder durch fahrlässiges Handeln den Unfall provoziert, drohen keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 19. Januar 2017, 20:12

    Hallo

    Ich hab da noch mal eine Frage was geschieht wenn man ein anderen Auspuff hat also ein sport Auspuff und in der probezeit ist und erwischt wird ist das dann ein a oder b Verstoß ?

    Mit freundlichen Grüßen Leon

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:14

      Hallo Leon,
      werden nicht genehmigte Bauteile verwendet, kann dies zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wenn Sie ein Fahrzeug betreiben, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, liegt ein B-Verstoß vor, der vom Bußgeldkatalog mit 50 Euro geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Malte 19. Januar 2017, 19:34

    Hallo,
    ich wurde vor gut 3 Jahren mit über 21 km/h auf einer Autobahn geblitzt. Meine Probezeit wurde verlängert und ich musste an einem Aufbauseminar teilnehmen.
    Danach wurde ich einmal mit 12 km/h geblitzt und heute wahrscheinlich mit 18km/h (abzüglich Toleranz wahrscheinlich 15km/h ) und mit meinem Handy in der Hand.

    Was könnte nun auf mich zu kommen ?

    P.S.: Habe mal auf einer anderen Seite gelesen, dass jede Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß gilt und bin jetzt ein wenig irritiert.

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:06

      Hallo Malte,
      ein A-Verstoß liegt vor, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten wird. Das Bußgeld ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Handy am Steuer wird in der Probezeit in der Regel als B-Verstoß gewertet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Malte 24. Januar 2017, 19:13

        Also werde ich wahrscheinlich nur ein B-Verstoß auf meiner Liste der Verstöße dazu bekommen und sonst nichts, oder habe ich da was falsch verstanden?

        Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

        Gruß
        Malte

        • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 11:34

          Hallo Malte,
          wer in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wird, begeht einen B-Verstoß. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist zwar immer ein A-Verstoß, hat allerdings erst eine Relevanz bezüglich der Probezeit, wenn der Fahranfänger 21 km/h zu schnell geblitzt wird.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver 19. Januar 2017, 7:34

    Good morning,
    I hope you take my question in English.
    I have a „Verlängerung der Probezeit“ and did the „Aufbauseminars“ in 2015.
    Now I was „blitzed“ at a red traffic light “ rot ampel“.
    My questions are:
    Do I get “ 1 monate Fahrverbot “ ? Or only the „verkehrspsychologischen Beratung“?

    Thank you :)
    Oliver

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 13:02

      Hallo Oliver,

      a traffic light violation usually counts as a „A-Verstoß“. Additionally to the fine and other probable sanctions for the red light violation, there will be other consequences. Since this would be your second violation of this kind, you should expect a warning as well as an invitation to a „verkehrspsychologischer Beratung“.

      Your Bußgeld-Info Team

  • Leon 18. Januar 2017, 21:51

    Was geschieht wenn man in der probezeit im Wald beim Motorrad fahren erwischt wird ?

    Mit freundlichen Grüßen Leon

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 11:35

      Hallo Leon,
      in diesem Fall liegt wohl ein Verstoß gegen das Landeswaldgesetz. Die Sanktionen unterscheiden sich bei den jeweiligen Bundesländern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karim 18. Januar 2017, 14:31

    Guten Tag,
    Ich habe bereits aufgrund erhöhter Geschwindigkeit an einem Aufbauseminar teilgenommen. Danach bin ich leider jetz zum 2. Oder 3.mal (Bin mir nicht ganz sicher) erneut über 20km/h zu schnell gefahren und würde dabei geblitzt.
    Wird mir deshalb der Führerschein entzogen? Wenn ja, wie lange?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:43

      Hallo Karim,
      nach dem dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis für 3 Monate entzogen. Danach können Sie die Neuerteilung des Führerscheines beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simone 17. Januar 2017, 12:41

    Guten Tag
    Mein Sohn hat während der Probezeit im März 2014 (er hatte gerade 1Monat den Führerschein) einen Unfall verursacht. Bußgeldbescheid kam relativ kurzfristig. Nun nach fast drei Jahren (wir sind davon ausgegangen, dass die Probezeit im Februar 2016 beendet war), kam ein Bescheid darüber, dass er an einer Nachschulung teilnehmen muss. Grund hierfür ist der Unfall aus März 2014. Im November 2016 hatte er sein Handy in der Hand (nicht telefoniert oder geschrieben). In dem Bescheid über die Nachschulung wird nun mitgeteilt, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert hat bis Februar 2018 und der „Handy-Verstoß“ in die verlängerte Probezeit fällt aber nicht relevant ist für die Nachschulung. Gibt es keine Bearbeitungsfristen für solche Bescheide? Gibt es hier keine Verjährung oder ähnliches? Der Unfall ist immerhin fast drei Jahre her…
    Können Sie uns hierzu etwas sagen? Wir waren bei einem Anwalt, der uns nicht weiterhelfen konnte.
    Viele Grüße
    Simone

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:17

      Hallo Simone,
      grundsätzlich muss die Tat innerhalb der Probezeit begangen worden sein. Es ist dabei irrelevant, wann das Urteil oder die Strafe gegen den Fahrer rechtskräftig wurde. Auch nach Ablauf der Probezeit können noch Maßnahmen angeordnet werden, wenn der Verkehrsverstoß selbst innerhalb der Probezeit stattfand. Das Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über entsprechende Eintragungen.

      Für genauere Informationen sollten Sie sich an die zuständige Behörde werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 14. Januar 2017, 21:19

    Hallo,
    Ich habe eine Frage
    Ich bin noch in der Probezeit und habe wegen Missachtung der Vorfahrt einen Unfall verursacht.
    Wobei der andere Fahrer definitiv zu schnell war aber die Aussage des Polizisten war dass das im Endeffekt egal sei (er war auch unfreundlich wie ein Schwein) Außerdem war es mein erster Unfall und ich wusste nicht was jetzt im weiteren Verlauf geschieht und mir wurde gesagt dass ich diesen Schuldschein unterschreiben MUSS.
    Bußgeld 113,50€ und einen Punkt
    Nun habe ich einen Brief bekommen indem die Pflicht zur Teilnahme eines Aufbauseminars angeordnet ist. Von Probezeitverlängerung steht da nichts aber es handelt sich doch um einen A-Verstoß oder verstehe ich da was falsch?
    Und muss man diesen Schuldschein unterschreiben?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:07

      Hallo Alex,

      ein Vorfahrtsverstoß ist in der Regel ein A-Verstoß, weshalb die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert wird.

      Direkt nach einem Unfall sind Sie außerdem nicht verpflichtet ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben. Mehr dazu, können Sie unter: https://www.bussgeld-info.de/schuldanerkenntnis/ nachlesen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Klaus 14. Januar 2017, 14:39

    Hallo,
    bin mit der 125er und einer BAK von 0,86 von der Strasse abgekommen und habe ein Verkehrsschild beschädigt.
    Habe einen Führerschein auf Probe.
    Mit was muss ich rechnen.
    MfG
    Klaus

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:11

      Hallo Klaus,

      wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen, drohen 3 Punkte, mehrere Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe. Die Probezeit wird dann zumeist auf 4 Jahre verlängert und Sie müssen an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dirk G. 14. Januar 2017, 12:42

    Hallo,
    mein Sohn hat am begleitenden Fahren mit 17 teilgenommen, wurde aber mit einem „umgebauten “ Roller erwischt. Daraufhin bekam er eine Anzeige, Probezeitverlängerung und musste ein Aufbauseminar machen.
    Nun ist er ein Jahr danach mit meinem Auto zu schnell gefahren. Außerhalb der Ortschaft nach Abzug der Toleranz genau 30kM zu schnell. Was hat er jetzt zu erwarten? Bußgeld von 80 Euro ein Punkt und die freiwillige Teilnahme an einen Seminar? Oder kann noch mehr kommen? Probezeit Verlängerung?
    vielen Danke schon mal für die Hilfe

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:26

      Hallo Dirk,

      die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist nicht verpflichtend. Außer dem Bußgeld und dem Punkt sollte auf Ihren Sohn aktuell nichts weiter zu kommen. Bei einem 3. A-Verstoß in der Probezeit droht jedoch der Führerscheinentzug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hamid 13. Januar 2017, 19:32

    Hallo,
    Ich bin in der Probezeit und bin heute mit 123 Km/h gefahren, wo man außerort B10 nur mit 100 Km/h fahren darf. Welche Konsequenzen habe ich denn für dieses Verstoß.
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:51

      Hallo Hamid,

      dies stellt einen sogenannten A-Verstoß dar, welcher die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich zieht. Ferner droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julian H. 13. Januar 2017, 8:49

    Dringend!!!!

    Was passiert wenn dass mein erster verstoß ist und ich in der probezeit in einer 50 zone geblizt wurde und ich ca. 30km/h zu schnell war.. bitte um dringenste antwort

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:08

      Hallo Julian H.,

      dabei handelt es sich um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich zieht. Zudem wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr (innerorts) ein Bußgeld in Höhe von 80,- Euro fällig sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nold 13. Januar 2017, 3:12

    Hallo,habe mal eine Frage also ich habe mal mein Führerschein verloren wegen Cannabis am Steuer musste auch eine mpu machen habe mein Führerschein aber seit 2013 wieder.
    Februar 2015 habe ich die Vorfahrt missachtet was zum Unfall führte bin deshalb auch zu mpu gegangen.November 2016 wurde ich wegen Abstand nicht angehalten gemessen Bußgeld ist auch schon gekommen habe ein Punkt und Bußgeld.was kommt nun auf mich zu verliere ich mein Führerschein?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:37

      Hallo Nold,

      scheinbar wurde Ihnen doch bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt, sodass die Frage nach den Folgen hinfällig ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Nold 19. Januar 2017, 16:01

        Ja aber kommt nichts mehr von der fahrbehörde?
        Außerdem ist bin ich zum Anwalt gegangen und er will Einspruch einlegen.aber wenn ich denn Fall verliere kommt doch bestimmt noch was von der fahrbehörde oder und wenn ja wie werden die Folgen sein ?

        • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:02

          Hallo Nold,
          in der Regel sind die Folgen für einen Verkehrsverstoß auf dem Bußgeldbescheid vermerkt. Das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt abwägen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

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