Schuldanerkenntnis nach einem Verkehrsunfall: Großer Fehler

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Schuldanerkenntnis nach dem Verkehrsunfall sollten Sie vermeiden. Eine solche Erklärung kann Ihnen schaden.
Die Schuldanerkenntnis nach dem Verkehrsunfall sollten Sie vermeiden. Eine solche Erklärung kann Ihnen schaden.

Nach einem Unfall wird die Schuldfrage manchmal noch vor Ort geklärt. Einer der Beteiligten sieht ein, dass er oder sie unaufmerksam war und so den Zusammenstoß verursacht hat. Doch selbst wenn dem so ist, sollten Sie sich hüten, ein Schuldeingeständnis für den Autounfall abzugeben!

Denn auch wenn es verständlich ist, dass Sie schnell zur Normalität übergehen wollen, sollten Sie bedenken, dass dieser Schritt ausschließlich Nachteile für Sie bereithält.

In diesem Ratgeber erklären wir, welche Nachteile konkret daraus folgen und was anstelle der Schuldfrage nach einem Autounfall geklärt werden sollte.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Schuldfrage:

Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis nach einem Unfall!

„Es tut mir leid, das ist meine Schuld!“

Ein solcher Satz kann schon mal rausrutschen, doch sollten Sie sich vorher vielleicht doch lieber auf die Lippe beißen und stattdessen höflich nach dem Befinden des Anderen fragen. Denn obwohl Gerichte in der Vergangenheit immer wieder entschieden haben, dass Aussagen wie diese keine Rechtskraft besitzt (Beispiel OLG Düsseldorf Az. I – 1 U 246/07), können doch unangenehme Folgen für Sie daraus erwachsen.

Nachteile, die Sie durch ein Schuldanerkenntnis nach dem Unfall erwarten

Nach einem Unfall wird die Schuldfrage vor Gericht geklärt. Die Anerkenntnis der Schuld am Unfallort gegenüber dem Unfallgegner ist deshalb zu unterlassen.
Nach einem Unfall wird die Schuldfrage vor Gericht geklärt. Die Anerkenntnis der Schuld am Unfallort gegenüber dem Unfallgegner ist deshalb zu unterlassen.

Mündliche Äußerungen, die ohne vorherige Diskussion und im Affekt gemacht wurden, haben, das wurde mehrfach bestätigt, keinen Bestand vor Gericht, können jedoch als Indiz festgehalten werden, um die Schuldfrage zu klären.

Auch kann es zur Beweislastumkehr kommen. Wenn Ihr Unfallgegner etwa aufgrund Ihrer Aussage darauf verzichtet, die Polizei zum Unfallort zu rufen und sich darauf verlässt, dass Sie die Schuldanerkenntnis für den Unfall vor Gericht wiederholen. In dem Fall haben Sie eine ordentliche Beweisaufnahme durch die Beamten verhindert und für den Anderen kommt es zu einem unfairen Schaden, sollten Sie das Schuldeingeständnis später widerrufen.

Die Beweislast liegt dann bei Ihnen. In jedem Fall ist der Unfallgegner also im Vorteil.

Je konkreter die übernommene Schuld formuliert ist, desto schwieriger wird es, nach einem Verkehrsunfall das Schuldanerkenntnis zurückzunehmen. Dies gilt natürlich vor allem dann, wenn ein schriftliches Eingeständnis vorliegt.

Sie sollten also darauf achten, dass Ihr Unfallgegner den Unfallhergang so genau wie möglich beschreibt, wenn er ein Schuldanerkenntnis abgeben möchte.

Da die Versicherung den Schaden des Schuldigen übernimmt, kann es auch mit dieser zum Konflikt kommen. Denn ein vorauseilendes Schuldeingeständnis ist natürlich nicht im Interesse Ihrer Versicherung. Sie kann sich außerdem weigern, einen Schaden zu regulieren, der womöglich nicht im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht, den Sie jedoch durch unglückliche Formulierungen im Schuldanerkenntnis einbeziehen.

Schuldanerkenntnis: Die Form ist entscheidend

Zwar braucht es nach einem Unfall für das Schuldanerkenntnis kein Muster, doch kann es durchaus Bindung besitzen, wenn die Umstände erkennen lassen, dass das Bekenntnis nicht im Affekt ausgesprochen wurde.

Ein Schuldanerkenntnis nach dem Unfall erlangt größere Bedeutung vor Gericht, wenn es

  • schriftlich verfasst wurde,
  • einer vorausgegangenen Diskussion folgt und
  • ein längerer Zeitraum zwischen Vorfall und Erklärung liegen.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat verschiedentlich bekräftigt, dass andernfalls keine Rechtskraft besteht:

  • Ein Schuldanerkenntnis ist nicht bindend, wenn dem keine Diskussion vorausgegangen ist (BGH, Az. IV ZR 222/74).
  • Die Aussagen „Ich bin Verursacher“ und „Ich bin allein schuld“ sind ohne ergänzende Angaben nicht bindend (BGH, Az. Respektive VI ZR 304/79 und VI ZR 64/82).

Kausales oder Abstraktes Schuldeingeständnis?

Der Begriff „Schuldeingeständnis“ ist juristisch gesehen nicht auf den Verkehrsunfall beschränkt. Genaugenommen entstammt er dem Handelsrecht und kann in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt werden:

  • Abstraktes (Konstitutives) Schuldanerkenntnis
  • Kausales (Deklaratorisches) Schuldanerkenntnis
Ein Schuldanerkenntnis kann auch Ärger mit der Versicherung bedeuten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie gern.
Ein Schuldanerkenntnis kann auch Ärger mit der Versicherung bedeuten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie gern.

Beides sind bindende Verträge. Ersteres liegt in Form eines schriftlichen Vertrages vor und ignoriert alle vorausgegangenen Vorfälle und Einigungen. Letzteres kommt als Schlichtung einer hartnäckigen Streitfrage zum Einsatz.

Das Schuldanerkenntnis nach einem Unfall kann selten einer dieser Kategorien zugeordnet werden, da die Umstände dies nicht erlauben.

Kein Anspruch auf ein Schuldbekenntnis nach dem Unfall

Bestehen Streitigkeiten nach einem Unfall, sollte die Polizei gerufen werden. Sie sind keineswegs verpflichtet, ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder gar zu unterschreiben. Drängt Sie der Unfallgegner dazu, ist dies ein Grund mehr, schleunigst Staatsbeamte zum Unfallort zu zitieren.

Nach dem Autounfall ist nicht die Schuldfrage zu klären

Wer Schuld hat, wird sich früh genug zeigen. Ihre gemeinsame Aufgabe ist es, mit dem Unfallgegner einen möglichst genauen Unfallbericht anzufertigen. Bei Unklarheiten rufen Sie die Polizei.

Des weiteren tauschen Sie persönliche Daten und die Kontaktinformationen Ihrer Versicherung aus. Es bleibt nur noch, dem Gegenüber einen guten Tag zu wünschen und in Frieden auseinander zu gehen.

FAQ: Schuldanerkenntnis 

Gibt es formale Vorgaben fürs Schuldanerkenntnis?

Welche Faktoren sich auf die Gewichtung eines Schuldanerkenntnisses auswirken, erfahren Sie hier.

Warum ist beim Schuldanerkenntnis Vorsicht geboten?

Für die Schäden an einem Unfall muss in der Regel der Unfallverursacher aufkommen. Daher sollten sich Beteiligte insbesondere am Unfallort mit voreiligen Äußerungen zurückhalten.

Was ist zu unternehmen, wenn bei der Schuldfrage Uneinigkeit herrscht?

Lässt sich die Schuldfrage von den Beteiligten nicht klären, ist die Polizei zu verständigen. Diese leiten Ermittlungen ein und lassen ggf. ein Unfallgutachten erstellen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 30 comments… Kommentar einfügen }
  • anonymeseichhörnchen 3. Juni 2023, 15:58

    Hallo ich hatte einen Unfall und war Linksabbieger, ich war total aufgelöst und stand unter schock und wurde im RTW abtransportiert, ich habe extreme Angst gehabt, und als ich aus dem Behandlungszimmer rausgekommen war, hat mir die Polizei ohne das ich ein Schuldgeständnis abgegeben oder sonst was habe direkt die Vorfahrtsmissachtung vorgeworfen + Fahrlässige Körperverletzung die meinen ich muss mich dazu jetzt nicht äußern, hab ich auch nicht aber es lässt mir keine Ruhe. Durch die Personalienaustauschkarte, hat die Person denke ich mal soweit meine Versicherungsdaten da ich bis heute mich nicht getraut habe die Person anzurufen da ich extreme Angst vor der Reaktion seinerseits habe. Nachdem ich, wo ich wieder klar war nochmal darüber nachgedacht habe, wie das abgelaufen ist, bin ich zum entschluss gekommen das ich nicht alleine dafür verantwortlich war, das dieser Unfall passiert ist, sondern mein Gegenüber genauso fehler gemacht haben muss, da die Fahrzeuge extremst kurios dastehen. Was sollte ich als Nächstes tun? Wegen der Fahrlässigen Körperverletzung ist meine Rechtsschutz schon dran, Bei der Vorfahrtsmissachtung soll ich abwarten, was dann vom Ordnungsamt kommt, wurde mir gesagt…

  • Tanja 4. November 2022, 16:24

    Hallo
    ich hatte einen Verkehrsunfall,
    ich fuhr auf einer knickenden Vorfahrtsstrasse, da
    fuhr der gegnerische Fahrer voll in mich rein- lt.
    Gutachter, ist die Schuldfrage eindeutig. Allerdings zahlt die gegnerische Versicherung nicht. Die Summe wurde durch den Gutachter/Rechtsanwalt festgelegt. Gibt es eine zeitliche Frist oder ist es sinnvoll die Summe einzuklagen, seit Unfall, sind nun 7 Wochen vergangen!? Viele Grüße
    Und danke für die Rückmeldung.

  • Julieta J 29. April 2022, 13:13

    Ich bin recht abgebogen und auch Blinker eingesetzt und link geschaut und auf die rechte Zeit ein Fahrrad Fahrer bei mir gekommen ich konnte die Fahrrad weg machen aber die Fahrrad fahre wollte die Polizei anrufen und kein Mensch die Fahrrad heben und sorger als die Polizei da kommt sagt er es gibt mache Unfall manche muss selber einige er holt die Fahrrad raus unbeschädigt aber sie wollte alles auf Papier

  • Flex 17. März 2022, 21:16

    Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ein Unfall erfolgte, der Verursacher die Schuld zugibt, den Schaden der Versicherung meldet und die Schadensnummer übermittel, kann derjenige dann im Nachhinein sagen, dass er doch keine Schuld hat?

  • Pascal 7. November 2021, 2:32

    Hallo, Anfang des Jahres wie der große Schneeeinbruch kam hatte ich einen Unfall bei dem mir ein Traktor links in die Seite gefahren ist wo er von der Linksabbiegespur nach rechts abbiegen wollte, ich jedoch der davor hinter ihm war gerade aus fuhr.

    Laut Bußgeldstelle des Landkreises in dem dieses passierte sei ich schuld da ich unerlaubt rechts überholt habe. Meinen Einspruch welchen ich eingereicht habe wurde angeblich nicht gefunden. Nun was soll ich tun ?

  • Marc 8. März 2021, 12:11

    Hallo,
    Mir ist eine Frau in einen von mir gemieteten Sprinter gefahren! (Sie fuhr einen passat) Sie ist rückwärts in die Seite rein gefahren und behauptet nun das sie es nicht war! Die Versicherung möchte auch nichts zahlen da an den Passat nichts zu sehen ist! Als Anmerkung ich habe es mit eigenen Augen gesehen wie sie in den parkenden Sprinter rückwärts rein gefahren ist!
    Polizei habe ich auch verständigt und es wurde alles aufgenommen und nachdem ich den Sachbearbeiter gesprochen habe, hatte dieser mir auch bestätigt das die Frau Schuld ist und der bussgeld Bescheid raus geht! Trotzdem will die Versicherung nicht zahlen! Was soll ich tun? Direkt zum Anwalt? Bessere Zeugen als Polizisten gibt es ja nicht oder? Sie hat sich auch vor den Polizisten verplappert on dem sie gesagt hat das sie einen Meter weiter angehalten hat im sich die Umgebung anzugucken!

  • Katja 3. Februar 2020, 9:11

    Hallo, ich hatte einen unfall. Meine ampel war grün und die linksabbiegerin angenlich auch, sie stamd allerdings schon 1autolänge vor der ampel so das sie es nicht sehen konnte. Die polizei hat vor ort die schuld der linksabbiegerin zugesprochen allerdings nur mündlich….
    Jetzt meine frage was soll ich machen wenn die Versicherung von ihr nicht zahlt, bzw es anzweifelt was die polizei gesagt hat? Schreibt die polizei auch alles in die Berichte? Habe angst dss ich aus meinem schaden sitzen bleibe

    • bussgeld-info.de 5. Februar 2020, 12:54

      Hallo Katja,

      Sie können sich an einen Verkehrsanwalt wenden, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulpian 24. April 2019, 4:56

    Guten Tag,

    Ich stand auf einem Parkplatz mein Fahrzeug wurde nicht bewegt daraufhin ist ein Auto rückwärts in mein Heck mit seinem Heck gefahren, nach einer Diskussion wurde ein Unfallbogen oder auch Unfallschein ausgefüllt, wurde von Beiden ausgefüllt und unterschrieben da die Person unbedingt keine Polizei wollte. Jetzt habe ich erfahren das die jenige Person seiner Versicherung gemeldet hat ich sei im rückwärts eingefahren.

    Bringt mir der Schuldschein etwas?
    Anwalt einschalten oder auf die Antwort der Versicherung warten?
    Der Versicherung wurde das Ganze vor 4 Wochen gemeldet, der Gegner hat sich ca 4 Wochen nicht bei seiner Versicherung gemeldet, gewollt.( Versicherung hat auch gesagt er verweigert im Moment den Kontakt)

    Grüße und Dankeschön

    • bussgeld-info.de 30. April 2019, 12:44

      Hallo Ulpian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vivian 28. Juni 2018, 11:57

    Guten Tag,

    ich stand einer roten Ampel, es wurde grün und der Wagen vor mir fuhr auf die Kreuzung zum links abbiegen. Ich scherte rechts aus um daran vorbei zu fahren. Als ich mit dem links abbiegenden Fahrzeug auf Fensterhöhe war fuhr mir eine Frau mit ihrem Auto in die Beifahrerseite weil sie mich offenbar überholen wollte. War ihr vielleicht zu langsam. Sie sagte aber beim Begutachten der Situation zu mir das ihr das leid täte und sie mich nicht gesehen hat. Ich sagte ihr, da sie sehr aufgewühlt wirkte, das wir beide erwachsen sind und versichert sind und das schon geklärt bekommen. Sie wollte dann telefonieren und tat dies auch. Ich habe nichts verstanden da sie auf vermutlich arabisch telefoniert hat. Sie kam dann wieder zurück und sagte sie sei aber nicht schuld und das wir die Polizei noch rufen müssen. Ich bejahte dies und sie rief die Polizei. Als diese eintraf war die Kreuzung schon geräumt. Ich wurde befragt und schilderte das ich an dem Wagen vor mir vorbei fahren wollte da die Kreuzung sehr breit ist und dies zulässt. Das die Frau mir rein gefahren ist als ich schon auf Fensterhöhe mit dem Auto war, also mein eigentlicher Ausschervorgang schon beendet war. Die Frau allerdings fing an total hysterisch zu werden und meinte sie wollte abbiegen und ich wäre einfach raus gezogen und deswegen wäre sie mir reingefahren. Der Polizist meinte dann nur das ich dann ja wohl schuld wäre und trug mich an erster Stelle ins Unfallprotokoll ein gegen meinen Willen. Ich bezahlte aber nichts und unterschrieb auch nichts. Sagte auch das ich Rechtschutz versichert bin und wird das dann vor Gericht klären. Ich habe eine Zeuging, di Dame aus dem Auto an welchem ich vorbei fuhr. Die hat gesehen das die andere frau nicht geblinkt hat und das ich bereits auf Fensterhöhe mit ihr war als sie dann abbiegen konnte und im Rückspiegel wahr genommen hatte das ich noch immer da stehe. Weiterhin habe ich ein Foto gemacht auf welchem man die Standpositionen der Autos sieht und meiner Meinung nach auch sehr gut sieht, anhand des Standpunktes ihres Autos das sie gar nicht abbiegen konnte da sie aber auch schon an der Fahrspur vorbei war auf die sie hätte abbiegen müssen als sie mir rein gefahren ist… Habe ich eine Chance vor Gericht zu gewinnen obwohl ich an erster Stelle stehe im Bericht???

    • bussgeld-info.de 3. Juli 2018, 14:46

      Hallo Vivian,

      in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Ihre Situation am besten beurteilen und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Jochen Beck 23. April 2018, 11:28

    Meiner Frau ist neulich folgendes passiert:
    Sie stand in einer Reihe mit mehreren Fahrzeugen an einer roten Ampel. Als es grün wurde, würgte der vor ihr Stehende seinen PKW ab. Beim wieder Anlassen des Motors rollte sein Pkw zurück auf den PKW meiner Frau. Den Fahrer scherte das nicht, und wollte wegfahren. Meine Frau schaffte es aber neben seinen PKW zu spurten und die Fahrertür aufzumachen. Sie machte ihn und seine mitfahrende Frau darauf aufmerksam, dass er ihr eben aufs Auto gerollt sei. Im ersten Augenblick stritt er alles ab. Nachdem meine Frau daraufhin die Polizei informierte, gab er die Schuld mündlich zu, gab seine Adresse raus und meinte er würde den Schaden begleichen. Dann fuhr er weg ohne auf die Polizei zu warten. Die Polizei nahm den Sachverhalt auf. 4 Stunden später tauchte der Verursacher selbst bei der Polizei auf, drehte den Spieß um, und zeigte meine Frau an, sie wäre im aufs Auto gefahren. Schlichtweg eine Lüge…
    Wir gingen dann zum Anwalt. Dieser setzte ein Schreiben an die Versicherung des Verursachers auf, und forderte sie zur Schadensregulierung (1000.- Euro) auf. Die Versicherung lehnt das nun ab, weil ihr Versicherter den Fall eben anders schildert, nämlich dass meine Frau auf ihn drauf fuhr. Das ist nun der Stand der Dinge. Was können Sie mir raten, was zu tun ist um Recht zu bekommen. Leider hat meine Frau keine Zeugen. Er hat seine als Zeugin. Danke.

    • bussgeld-info.de 3. Mai 2018, 11:13

      Hallo Jochen

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Deshalb empfiehlt es sich in Ihrem Fall einen Anwalt aufzusuchen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Sercan 12. April 2018, 19:42

    Guten tag

    Was ist den wenn mann vor ort das klärt denn unfall das da nichts passiert ist und weiter fährt aber dann trotzdem meldet das da doch passiert ist was passiert dann ?

    • bussgeld-info.de 3. Mai 2018, 10:57

      Hallo Sercan

      Mündliche Äußerungen, die ohne vorherige Diskussion und im Affekt gemacht wurden, haben, das wurde mehrfach bestätigt, keinen Bestand vor Gericht, können jedoch als Indiz festgehalten werden, um die Schuldfrage zu klären. Auch kann es zur Beweislastumkehr kommen. Wenn Ihr Unfallgegner etwa aufgrund Ihrer Aussage darauf verzichtet, die Polizei zum Unfallort zu rufen und sich darauf verlässt, dass Sie die Schuldanerkenntnis für den Unfall vor Gericht wiederholen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Henning P. 29. September 2017, 20:28

    Was die Instandsetzugen anlangt: Weil die Bundesregierung die technischen Vorschriften als Fachkunde nicht ins Gesetz erhebt, wird auf Teufel komm raus Zeug gewechselt, was gar nicht kaputt war!
    Die Polizei hat zu fotografieren, zu vermessen, dann nach Owig § 53,55 zur Staatsanwaltschaft! Im Unfallschock hat niemand am Unfallort eine Unterschrift wegen Schuld zu leisten. Polizisten sind keine Richter! Die Schuld wird durch ein Gericht bestimmt und das hat anhand von Beweisen zu geschehen! Fotozeug sollte immer an Bord sein zur Beweissicherung!

  • Renate 19. September 2017, 20:24

    Am Freitag 11 Uhr 15.09.2017 , stand ich vor einer roten Ampel, und wartete auf Grün,
    ich stand mit meinem Fuß auf der Bremse, da ich ein Automatikfahrzeug habe.
    Paar Sekunden darauf macht es einen leichten Rums, und es ist mir einer aufgefahren.
    nichts Schlimmes. Der Gegner und ich liefen um unsere Autos und konnten keine sichtbaren Schäden entdecken.
    Wegen Geringfügigkeit riefen wir keine Polizei. was sich hinterher als schlimmen Fehler für mich rausstellte.
    So tauschten wir unsere Daten aus , und zum Schluss sagte der Gegner, ob ich die Versicherung rauslassen würde sonst würde er hochgestuft im Schadensfreiheitsrabatt. ich verneinte das und verlangte seine Versicherung.
    er suchte in seinen Papieren und fand nichts. und sagte es ist die DAS Versicherung.
    Da ich als 76 Jährige Frau keine Ahnung davon habe glaubte ich das.
    Zu Hause sagte dann mein Mann, dass die DAS eine Rechtsschutzversicherung ist, und keine Haftpflicht fürs Auto.
    Daraufhin rief mein Mann den Gegner an und stellte ihn zur Rede. Erst entschuldigte er sich ein paar Mal dafur
    was passiert ist und gab mir die richtige Versicherung. Ich meldetet dann den Vorfall seiner Versicherung, und es schien alles erledigt zu sein.
    Aber 4 Stunden später rief seine Versicherung an. Er zog sein Schuldanerkenntnis zurück und behaupte nun, ich sei an der Ampel rückwärts gefahren und nimmt sich einen Anwalt.
    da war ich völlig sprachlos. Darauf hin ging ich zur Polizei und machte eine nachträgliche Unfallanzeige.
    Jetzt muss ich warten, was daraus wird. Wahrscheinlich bin ich jetzt mitschuldig, weil Aussage gegen Aussage steht. Das alles nur, weil er angst hat, ein paar Punkte Schadensfreiheitsrabatt zu verlieren.
    Unglaublich was es für Menschen gibt.

  • Theo 31. Juli 2017, 14:06

    Hallo,

    am Freitag ist mir jemand in mein geparktes Auto reingefahren.
    Schuld wurde mündlich annerkant. Anfangs wollten wir den Schaden ohne zunahme der Versicherung lösen da anscheinend nur dass Kennzeichen gecknickt war.
    Anschließend war auch ein Schaden an der Stoßstange den der Unfallgegner jetzt nicht zugibt.
    Zeugen gibt es keine.

  • Melanie 16. Juli 2017, 21:49

    Hallo, ich hatte einen Unfall. Beim vorwärts einpacken in eine linksliegende Parklücke hat das Auto hinter mir nicht den Sicherheitsabstand eingehalten, konnte nicht mehr abbremsen und wollte links „ausweichen“ (überholen?) Und ist mir in meine Fahrertür gefahren.
    Nach 4 Monaten nun gibt seine Versicherung an, dass ich zu 2/3 Schuld hätte da ich nicht geblinkt hätte und nicht zurückgeschaut hätte (beides tat ich aber und mein Ehemann bezeugte das). Ausserdem wurde mein Kostenvoranschlag (gemacht bei einer Partnerwerkstatt der Gegnerversicherung) gekürzt, mit dem Satz „es gibt günstigere Werkstätten…“.
    Was kann ich tun?
    Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 8:15

      Hallo Melanie,

      Sie sollten sich in dem Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Im Zweifel kann der Fall vor Gericht geklärt werden. Ihre Erfolgschancen kann ein Anwalt einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 6. Juli 2017, 17:49

    Hallo,

    Hatte einen „Unfall“, beim ausparken kam ein anderes Auto und ging in die Hufen, der Typ hat die Polizei gerufen und ich würde als Schuldiger eingetragen, bei beiden wurde Schaden eingetragen, habe im Nachhinein gemerkt, dass mein Schaden schon von vorher da war und auch So es unmöglich wäre das andere Auto da zu Beschädigen wo es den Kratzer hat ohne etwas zu verbeulen, muss ich Bzw. Die Versicherung den Schaden bezahlen?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 10:11

      Hallo Sven,

      wir können nicht für Sie beurteilen, ob und inwieweit Sie ein Verschulden trifft und Sie oder Ihre Versicherung dementsprechend zu Zahlungen verpflichtet sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ronja 23. Juni 2017, 15:15

    Hallo,
    ich war als S-Pedelec Fahrerin in einen Unfall verwickelt. Ein Fahrzeug zog von ganz links auf eine ganz rechts entstehende Rechtsabbiegerspur und kreuzte dadurch meinen Weg, da ich gerade aus weiter fahren wollte (mit ca. 40 km/h). An dieser Stelle konnte ich den Zusammenstoß verhindern und hupte. Dann blieb er aber unvermittelt im Rechtsabbiegebereich stehen und sein Kofferraum ragte noch in meine Spur. Da ich in dem Augenblick nicht wußte ob links neben mir ein Fahrzeug ist versuchte ich rechts auszuweichen und machte ein Vollbremsung und rutschte dabei auf das stehenden Fahrzeug auf.
    Die hinzugezogenen Polizei nahm alle Aussagen auf.
    Ich unterschrieb jetzt seinen (Polizei) erstellten Bericht, worin auch vorkam, dass ich zugebe, dass „ich durch nicht vorausschauendes Fahren auf das Fahrzeug vor mir aufgerutscht sei, da ich nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte“.
    Fragen:
    – Fahrzeug hatte nicht geblinkt, kann so etwas noch bei der Polizei nachgeliefert werden?
    – Mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu erwarten habe, kann ich dieses trotz der Unterschrift noch anfechten?
    – Ich wurde verletzt (Fahrrad unversehrt, leichte Beschädigung am Auto), dies geschah auf dem Weg zur Arbeit, kann ich nun Schmerzensgeld von dem Unfallgegner verlangen?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Ronja

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:29

      Hallo Ronja,

      gegen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren können Sie Einspruch einlegen, sobald der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Sie können durchaus anführen, dass das andere Fahrzeug nicht geblinkt hat. Es ist möglich, ein Schmerzensgeld einzuklagen. Dabei empfiehlt es sich allerdings, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Kevin 27. April 2017, 22:35

    Hallo,
    Ich hatte heute einen unfall und die polizei wurde dazu gerufen.
    Ich habe ca. 15 min nach dem unfall die schuld in einem kurzen satz zugegeben erst mündlich und schriftlich auch. Nun meine frage kann ich mein schuldbekenntnis zurück ziehen bzw wiederrufen denn ich habe nicht mit gedacht und war total neben mir und in hektik.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:52

      Hallo Kevin,

      ein Schuldanerkenntnis kann in aller Regel nicht widerrufen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Henning 4. April 2019, 21:21

      Grundsätzlich hat ein Polizist am Unfallort im Schock niemals ein Schuldanerkenntnis per Unterschrift einzufordern. Er hat zu fotografieren, vermessen, das ist das cepus Verfahren! Danach wird der Unfall elektronisch rekonstruiert, wie PC crash. Fotografiert er nicht und denkt sich die Schuldperson aus, Personalientausch und das ganze an die Staatsanwaltschaft abzugeben ! Verlangt er Unterschrift im Schock, so ist das Nötigung, wenn nicht anhand von Maßskizzen gepaart mit Beweisfotos s (cepus) gearbeitet wird! Dann kann man nach § 119 BGB seine Unterschrift löschen, wenn in der Tat das Geschehniskonstrukt des Polizisten unwahr ist! Ist also die Unschuld bewiesen, so ist das Schuldeingeständnis nach § 119 BGB zu widerrufen!

  • Yasin 3. April 2017, 17:18

    Hallo,

    Es hat sich heute ein Unfall ergeben, bin hinter einem LKW gergefahren , der eine offene Plane hatte , dann ist aus diesem LKW ein Stein raus gefallen und auf meine
    Frontscheibe .

    Meine Frage wäre ob ich den Schaden selber bezahlen muss oder die Firma und dürfe ich diese eventuell anzeigen ?

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:26

      Hallo Yasin,

      diesen Schaden müsste Ihnen der Fahrer des Lkw bzw. die Firma erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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