Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Julia 31. August 2015, 8:11

    Hallo wurde vor kurzem mit handy geblizt und 6 kmh zu schnell und vor kurzem leider wieder mit 12 kmh zu schnell bin in der probezeit was erwartet mich ?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:18

      Hallo,
      beim Fahren mit Handy am Ohr handelt es sich um einen B-Verstoß (weniger schwerwiegende Verstöße). Dieser hat bei einmaligem Auftreten keine Konsequenzen.
      Geschwindigkeitsübertretungen sind A-Verstöße. Sie gehen jedoch erst ab 20 km/h mit Probezeit-Maßnahmen einher.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 30. August 2015, 2:54

    Hallo Bussgeld-info team ich wurde vor vier wochen auserorts mit 23kmh zu schnell mit dem Auto gelasert (mit abgezogener tolleranz) da ich vor knapp einem jahr meinen A2 und B führerschein gemacht habe und mich in der probezeit befinde wird meine probezeit nun sehr wahrscheinlich verlängert und jetzt frage ich mich ob ich den A führerschein nächstes jahr machen darf oder weitere zwei jahre warten muss

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 11:54

      Hallo,
      es obliegt der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den Führerschein beantragen, ob sie Ihrem Antrag trotz des A-Verstoßes stattgibt oder nicht.
      Eine generelle Aussage ist hier nicht möglich.
      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Torben 29. August 2015, 14:09

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
    Ich habe vor kurzem einen Strafzettel wegen Befahren einer Umweltzone ohne Plakette bekommen (Frankfurt), jedoch gleichzeitig auch auf einem Anwohnerparkplatz geparkt. Muss ich mit der Verlängerung meiner Probezeit rechnen?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:40

      Hallo Torben,
      das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette wird laut Bußgeldkatalog mit 80 Euro geahndet. Es handelt es sich um einen B-Verstoß, der bei einmaligem Auftreten noch keine Konsequenzen für Sie hat. Das Parken ohne Anwohnerausweis kostet Sie 10 bis 15 Euro und wird nicht im Verkehrszentralregister vermerkt. Mit einer Probezeitverlängerung müssen Sie deshalb nicht rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 28. August 2015, 18:19

    Hallo wie verhält sich das ganze system denn wenn man in der Probezeit innerhalb von 4 Monaten 2 mal mit mehr als 21 kmh geblitzt wurde aber noch keiner rechtskräftig ist bevor die Probezeit von Jahren um ist?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:26

      Hallo Alex,
      bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit handelt es sich um A-Verstöße. Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Entscheidend ist der Verstoßzeitpunkt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias B. 27. August 2015, 15:06

    Hallo,
    muss ich meinen Führerschein abgeben, wenn ich in Holldand ein kleinen Unfall hatte an dem ich Schuld war?
    Ich bog rechts ab auf ein Privatgrundstück und übersah ein Roller auf dem Radweg.
    Die Polizisten meinten, es wird kein Protokoll geschrieben. Aber Versicherung wird eingeschaltet.
    Aber wir meine Probezeit jetzt verlängert oder muss ich gar meinen Führerschein abgeben?
    Gruß
    Tobias

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 14:02

      Hallo Tobias B.,

      wie ein solcher Unfall in Holland geahndet wird, müssen die dort zuständigen Behörden entscheiden. Da die Behörden innerhalb der EU zusammenarbeiten, wird Ihnen vermutlich der Bußgeldbescheid durch diese in Deutschland zugestellt. Ob es hier zu einer Probezeitmaßnahme kommt, müssen die zuständigen Behörden dann in Deutschland entscheiden, sofern aber bisher keine weiteren Verstöße vorliegen, sollte in der Regel allerdings kein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hinrich 26. August 2015, 16:52

    Hallo, habe meinen Führerschein am 21.08.13 erhalten. Am 21.08.15 um 22:30h ein A-Verstoß. War das in der Probezeit? Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:29

      Hallo Hinrich,

      in Deutschland zählt der Tatzeitpunkt, daher befanden Sie sich in diesem Moment noch in der Probezeit. Nun folgt eine Probezeitverlängerung und die Anordnung für ein Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 26. August 2015, 16:08

    Hallo, hatte im Jahr 2012 mit 16 eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit meiner 125ccm in Höhe von 21km
    und eine Nachschulung absolviert. Dann Autoführerschein mit 17 und die Probezeit läuft noch bis 2016.
    Nun habe ich letzten Monat eine Ampel bei rot überfahren und gestern wurde ich angehalten weil mein linker Hinterreifen abgefahren ist.
    Wird mir jetzt der Führerschein entzogen ?
    Was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:24

      Hallo Anna,

      bei dem Rotlichtverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß und bei den abgefahrenen Reifen um einen B-Verstoß. Wegen des A-Verstoßes müssen Sie mit einer Probezeitverlängerung sowie mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. Der einmalige B-Verstoß sollte im Normalfall keine Auswirkungen auf die Probezeit haben. Aber es kommt beim Rotlichtverstoß darauf an, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte, als Sie darüber fuhren. War sie länger als 1 Sekunde Rot, so müssen Sie mit 1 Monat Fahrverbot und 200 Euro Geldbuße rechnen. Ein Fahrerlaubnisentzug droht bei zwei A-Verstößen in der verlängerten Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Clausi 26. August 2015, 10:33

    Hatte einen Auffahrunfall ,beim Anfahren an einer Ampel, nachdem mein Vordermann gebremst hat weil sein Vordermann geschnitten wurde..Führerschein seit 2 Wochen….Was kommt auf mich zu..mach eine Weiterbildung zum Berufskraftfahrer..ist dieser in Gefahr….
    Danke

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:15

      Hallo Clausi,

      bei solch einer Art vom Auffahrunfall handelt es sich um einen B-Verstoß: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeig (TBNR 101124). Gerade vor einer Ampel müssen Fahrere damit rechnen, dass ihr Vordermann bremst. Ein einmaliger B-Verstoß in der Probezeit zieht laut Bußgeldkatalog noch keine Probezeitmaßnahmen nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Deniz 26. August 2015, 0:50

    Guten Tag liebes Bußgeld-Team,

    ich musste vor 2 Jahren ein Aufbauseminar für Fahranfänger wegen zu schnellen Fahrens absolvieren.
    Danach, nach 1 Jährilchen Führerscheinentzugs eine MPU in dreifacher Ausfertigung wegen BTM, Punkte, etc.
    Allerdings bin ich immer unfallfrei gefahren. Nun habe ich meinen Führerschein wieder bekommen und habe nach 4 Monaten einen Unfall verursacht (Grund: Vorfahrt missachtet beim Auffahren auf die Schnellstraße) Habe hierzu auch eine Stellungnahme geschrieben und bereits 1 Punkt und 240€ Bußgeld bekommen. Da ich kein erneutes Seminar für Fahranfänger machen kann, frage ich mich nun, was auf mich zu kommt. Im Bußgeldbescheid stannt allerdings nichts weiter, außer dass das Bußgeld aufgrund von „Vorstrafen“ erhöht ausfällt. Womit habe ich zu rechnen ?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:49

      Hallo Deniz,

      bei einer Vorfahrtsmissachtung handelt es sich um einen A-Verstoß. Falls Sie sich zum Tatzeitpunkt noch in der verlängerten Probezeit befanden, dann können hier durchaus Probezeitmaßnahmen drohen. Diese liegen jedoch im Ermessen der Behörden. Es ist ratsam erst einmal abzuwarten, ob Sie noch eine Information zu weiteren Sanktionen erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • suRi 25. August 2015, 21:56

    Hinzu kommt noch das Auto läuft auf meinem Namen, ich habe das Schreiben bekommen und muss es noch zurück schicken.

  • SuRi 25. August 2015, 21:51

    Hallo,
    bräuchte dringend eine Antwort. Mein Sohn hat bereits ein Aufbauseminar und eine verlängerte Probezeit bekommen. Nun hat er Ende Juni 14 einen Punkt bekommen und Anfang Juli ist er geblitzt worden außerhalb in 70-iger Zone mit 47 km zu schnell. Er ist durch diese letzte Aktion bei 7 Punkte angekommen. Womit muss er rechnen und wie lange muss er den Führerschein abgegeben. Befindet sich in derAusbildung und lernt einen Beruf wo er den Führerschein braucht.
    Würde mich über schnelle Antwort freuen.

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:02

      Hallo SuRi,

      wenn es sich bei dem Verstoß im Juli 2015 um den zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit handelt, dann muss Ihr Sohn mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen, der in der Regel mit einer Sperre von etwa 3 bis 6 Monaten behaftet ist. Die Fahrerlaubnis muss danach neu beantragt werden. Bei einem einmaligen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (wenn es sich bei dem Verstoß im Juni 2014 z.B. um einen Handyverstoß handelte, welcher ein B-Verstoß ist), dann droht vorerst nur eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Auf dem Anhörungsbogen muss der Halter nur Angaben zu seiner eigenen Person machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 25. August 2015, 17:58

    Ich hatte vor etwa 6 Wochen einen VU, nachdem ich falsch abgebogen bin. Den Verstoß habe ich zugegeben. Situation: Mehrere Fahrstreifen je Richtung, mittlerer Fahrstreifen für geradeaus mit Ampel (zeigte mir grün), Linksabbigerstreifen hatte Ampel etwa 20 meter vor Abbigemöglichkeit und wurde von mir nicht gesehen. Bin von Geradeausspur nach links abgebogen.

    Nun hat die STA geschrieben, dass das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (es gab außer mir noch 2 Leichtverletzte wie keinen Strafantrag gestellt haben(da es ich um einen blöden Unfall gehandelt hat)) eingestellt wurde und der Vorgang an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet wird.
    Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, ich befinde mich noch in der Probezeit.
    Fall ein Aufbauseminar angeordnet wird, in welchem Zeitraum muss die Bescheinigung der Fahrlaubnisbehörde vorgelegt werden und was ist, wenn sich im vorgebenen Zeitraum mangels Seminaren und Seminarplätzen kein Aufbauseminar besuchen lässt. Kann dies auch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Fahrerlaubnisbehörde (anderer LK) absolviert werden?

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 11:43

      Hallo Michael,

      beim Abbiegen, ohne sich zuvor ordnungsgemäß eingeordnet zu haben (plus Unfall), handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser wird in der Probezeit mit der Verlängerung der Probezeit gehandet und der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, die dem Fahrer in einem Extraschreiben zugestellt wird.

      Die Verwaltungsbehörde legt eine Frist fest, innerhalb derer Sie das Aufbauseminar durchführen müssen. In der Regel sind das 8 Wochen. Man kann ein solches Seminar in Fahrschulen absolvieren. Nach Abschluss können Sie die Bescheinigung als Beweis bei der Behörde vorzeigen. Nimmt ein Fahrer nicht am Seminar teil, so muss er mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mandy 25. August 2015, 5:44

    Hallo ich habe letztes jahr ein aufbauseminar machen müssen wegen eines rotlichtverstosses hab auch schon ein Strafzettel bekommen wegen falsch parken und wurde in einer 50 Zone mit 70 geblitzt was kommt jetzt auf mich zu da ich noch in der probezeit bin

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:59

      Hallo Mandy,

      Falschparken ist ein B-Verstoß und eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein A-Verstoß, der aber erst ab 20 km/h eine Probezeitmaßnahme nach sich zieht. Der einmalige B-Verstoß sollte theoretisch keine Folgen haben (es sei denn, es kommt ein zweiter dazu). Die Geschwindigkeitsüberschreitung bringt Probezeitmaßnahmen, wie eine kostenpflichtige Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung mit sich, wenn es nach Abzug der Toleranz noch 20 km/h zu schnell waren. War ein Fahranfänger noch unter 20 km/h, dann muss er in der Regel lediglich das entsprechende Bußgeld zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Priscilla D. 24. August 2015, 19:09

    Ich bin im Gewerbegebiet mit 70 kmh lang gefahren, normalerweise sind dort 50 kmh, aber durch Rollsplitt warens 30 kmh. Ich bin in der verlängerten Probezeit und habe dem nach auch ein Aufbauseminar gemacht.

    Droht mir der Führerscheinentzug ?
    Wenn ja, habe ich Möglichkeiten dagegen zusteuern ?
    Ich meine kein Fahrverbot, sondern die dauerhafte Abgabe.

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:31

      Hallo Priscilla D.,

      ein einmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Da hier eine Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts) von ca. 50 km/h vorliegt, droht hier allerdings zwischen 41 – 50 km/h eine Geldbuße von 200 €, 2 Punkte und ein 1-monatiges Fahrverbot und zwischen 51 – 60 km/h sogar 280 €, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.
      Mit einem Fahrerlaubnisentzug ist zu rechnen, wenn es zu einem weiteren A-Verstoß in der verlängerten Probezeit kommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vanessa 24. August 2015, 14:25

    Guten Tag,

    wurde in der Probezeit mit 24km/h geblitzt. Musste zum Aufbauseminar und habe 2 Jahre Probezeitverlängerung bekommen. Jetzt wurde ich schon wieder geblitzt, (bin immer noch in der Probezeit) mit ungefähr 25km/h zu schnell. Habe schon nachgelesen das ich wahrscheinlich zum verkehrspsychlogen eingeladen werde, muss ich noch mit anderen Strafen rechnen?? z.B entzug der Fahrerlaubnis?
    Danke schonmal!

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 9:03

      Hallo Vanessa,

      neben der Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, kommt noch eine kostenpflichtige Verwarnung hinzu. Vorerst müssen Sie mit keinen weiteren Maßnahmen, außer dem dementsprechenden Bußgeld rechnen. Der Fahrerlaubnisentzug droht allerdings beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 24. August 2015, 11:10

    Guten Tag,
    ich wurde beblitzt und hatte dabei ein handy am ohr.
    Ich war 6 km zuschnell (30ger zone) und hab jetzt post bekommen wo ich für das zuschnell sein und für das handy zahlen bzw. aussagen soll. ich bin erst 20, (aber schon aus der probezeit). Meine Frage lautet nun: Führt das ganze zu einem aufbauseminar oder muss ich nur das bußgeld bezahlen. Einen Punkt kriege ich bestimmt auch.
    gruß chris

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 10:57

      Hallo Chris,

      da Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden, droht bei einem Handyverstoß ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Aufbauseminare sind lediglich Probezeitmaßnahmen. Eine Altersgrenze gibt es zudem nur bei Alkoholverstößen im Straßenverkehr. Hier haben Fahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die 0,0-Promille-Grenze einzuhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 24. August 2015, 1:02

    Hallo, also ich wurde schon ein mal mit 18 km/h zu viel geblitzt im Februar innerorts… da waren es 25 Euro Geldstrafe. Nun gestern Nacht wurde ich geblitzt bei 100 auf einer Autobahn und ich hatte von 140 ungefähr runtergebremst und der Brief der Bußgeldstelle ist noch nicht da logischerweise. Ich denke dass ich als der Blitz ausgelöst wurde, immer noch bei Tempo 130 ungefähr war. Mit was muss ich jetzt rechnen? Also Bußgeld 80 Euro oder mehr ist klar, Einen Punkt soweit ich weiß auch. Aber werde ich da auch zu so einem Aufbauseminar müssen? Und Fahrverbot dürfte ich da nicht bekommen oder?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 8:46

      Hallo Florian,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h handelt es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß. Er führt zu einer verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit.
      Ein Fahrverbot droht nicht.
      Ihr Bußgeld-Info Team

    • Nicole 27. Juni 2016, 20:53

      Hallo, hätte da mal ne Frage, bin innerorts leider 11km/h zu schnell gefahren im Gefälle, weil ich abgelenkt war, normalerweise bremse ich immer ab :( Was erwartet mich jetzt? (Bin noch in der Probezeit) Wäre toll wenn ihr mir da weiterhelfen könntet

      • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 9:01

        Hallo Nicole,
        sie erwartet ein Bußgeld in von 15 bis 25 Euro. Auswirkungen auf Ihre Probezeit hat dies nicht.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christina 20. August 2015, 18:05

    Man hat ein Bußgeldbescheid bekommen 80 Euro sollen gezahlt werden und da stand noch eine Verwarnung mit Einladung zur mpu freiwillig. Man hat diese 80 Euro bezahlt. Warum bekommt man dann ein bis zwei Monat später wo kein Verstoß mehr stattfand einen Brief das der Führerschein entzogen wird? Geht das? Liebe grüße

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:16

      Hallo Christina,
      bei Verstößen in der Probezeit wird bei einigen Vergehen die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Sie ist verpflichtend! Innerhalb der festgelegten Frist müssen Sie das Seminar besuchen. Tun Sie das nicht, verlieren Sie Ihren Führerschein.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 20. August 2015, 16:36

    Guten Tag,
    gehört ein Vorfahrtsverstoß ohne wirkliche Gefährdung auch zur A-Kategorie?
    Heute morgen hab ich aus Versehen jemanden die Vorfahrt genommen (30er Zone), derjenige musste leicht bremsen.
    Kurze zeit später stand er hinter mir an einer roten Ampel wo er wie glaube mein Kennzeichen notiert hat.
    Muss ich mit einer Anzeige rechnen oder mach ich mir nur unnötig sorgen?
    *bin noch in der Probezeit*

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:26

      Hallo Marcel,
      Vorfahrtsverstöße sind immer A-Verstöße, unabhängig davon, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer tatsächlich gefährdet wurde, oder nicht.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 20. August 2015, 2:28

    Hallo Liebes Bußgeld Info Team
    Ich habe eine frage ich wurde in 5 Tagen zwei mal in einer 30 Zone mit jeweils etwa 10kmh zuviel geblitzt,das erste mal, bin noch in der probezeit,mit was muss ich rechnen,und wie lange dauert es bis ich Bescheid bekomme?
    Lieben Gruß Marco

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:51

      Hallo Marco,
      in der Probezeit muss bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von weniger als 20 km/h ein Bußgeld gezahlt werden. Treten Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h in dieser Zeit wiederholt auf, erwartet Sie neben dem Bußgeld auch die Verlängerung der Probezeit und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wann der Bußgeldbescheid zugestellt wird, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Häufig jedoch maximal 3 Monate.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Falk 19. August 2015, 18:54

    ich bin miittlerweile in der verlängerten Probezeit, nachdem ich mit 91 in einer 70er Zone geblitzt wurde und ein Ausbauseminar gemacht habe.
    Nun wurde ich letztens angehalten und habe ein Buß- oder Verwarnungsgeld (bin mir nicht sicher) für das Fahre ohne Gurt bekommen.
    Soweit so gut…
    Vor 30min wurde ich innerorts laut Tacho mit 70km/h geblitzt, ob das auch so später sein wird, sei mal dahingestellt.
    Da ich jetzt nach dem ASF-Kurs also 2 B-Verstöße gesammelt habe, würde ja nichts weiter passieren, außer dass ich eine Empfehlung zum „Schießmichtotseminar“ bekommen würde.
    Falls das Blitzerfoto nun aber sagt, dass ich mit mehr als 21 km/h geblitzt wurde, was passiert dann?
    Immerhin habe ich dann ja nach der Probezeitverlängerung einen B-Verstoß und einen A-Verstoß begangen.

    Liebe Grüße und in der Hoffnung, dass ich meinen Schein behalten darf
    Falk

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:27

      Hallo Falk,

      also erstmal ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung immer ein A-Verstoß. Der Unterschied ist nur, dass bei dieser eine Probezeitmaßnahme erst ab 20 km/h und mehr droht. Somit haben Sie einen B-Verstoß wegen des Gurts (unter 60 Euro ist es ein Verwarngeld) und einen A-Verstoß, der aber keine Probezeitmaßnahmen nach sich zieht. Sollte dieser aber bei 20 km/h oder mehr liegen, dann müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. War der Verstoß aber unter 20 km/h sollten hier in der Regel keine Probezeitmaßnahmen zu erwarten sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 19. August 2015, 14:10

    Hallo, kurzer Sachverhalt.. Probezeit angehalten.. Trunkenheit… MPU.. verlängerte Probezeit + aufbauseminaar + mpu..

    mpu bestanden, 2 Monate vor ende der verlängerten Probezeit geblitzt wurden Innerorts mit 22kmh zu schnell..
    was folgt?

    lg

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:11

      Hallo Sven,

      ein einmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat eine kostenpflichtige Verwarnung und die Teilnahmeempfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. In der Regel sollte die vorherige Trunkenheitsfahrt hierbei keine Rolle mehr spielen. Genauer kann Ihnen das aber ein Anwalt sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dillan 19. August 2015, 13:38

    Hallo, wollte mich mal erkundigen, wie es aussieht, wenn man eine MPU wegen Trunkenheit in der Probezeit hatte..

    ..also MPU bestanden, Probezeit wurde verlängert.. 2 Monate vor Ende der verlängerten Probezeit Außerorts mit 22Khm zu schnell geblitzt worden.. welche Strafen/Maßnahmen folgen?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:58

      Hallo Dillan,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h und mehr zieht Probezeitmaßnahmen nach sich. Dieser einmalige A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird mit einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, bestraft. Bei einem weiteren A-Verstoß würde dann ein Fahrerlaubnisentzug folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ahmed 19. August 2015, 1:14

    wenn man zwei mal im einem tag 15/15euro straf settel bekoomt und dann nächste tag 20 euro und man ist noch probezeit was muss man damid Rechnen auserdenn Geld zahlen ohne END???

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 11:38

      Hallo Ahmed,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer ein A-Verstoß, dieser bringt aber in der Regel erst ab 20 km/h Probezeitmaßnahmen mit sich. Allerdings können irgendwann auch mehrere dieser „kleineren“ Verstöße die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar nach sich ziehen, da Ihnen zum Beispiel beharrliches Handeln vorgeworfen werden könnte. Ob das passiert, liegt aber in der Entscheidungshoheit der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johannes 18. August 2015, 9:45

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    mir wurde vor 2 Jahren die Probezeit bis zum 11.11.15 verlängert wegen überschreiten der Geschwindigkeit.
    Gestern bin ich dann an einer Autobahnausfahrt von der Fahrbahn abgekommen bei ca. 70 km/h ich fahre die ausfahrt täglich und es ist eine langgezogene kurve mit weiter Einsicht.
    Die Polizisten die den Unfall aufgenommen haben meinten das ich wieder ein Bußgeld und mindestens 1 punkt bekomme. Meine Frage ist was passiert wenn ich nun diesen punkt bekomme.
    mfg Johannes

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:07

      Hallo Johannes,

      normalerweise haben die Punkte nicht immer etwas damit zu tun, dass es zu einer Probezeitmaßnahme kommt. Zu einer solchen kommt es allerdings, wenn sich das Bußgeld auf mindestens 60 Euro beläuft. Dann kommt es in der verlängerten Probezeit zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Zudem kommt es bei einem Unfall darauf an, aus welchem Grund heraus dieser geschah (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und ob dieses dann als A- oder B-Verstoß geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael S. 17. August 2015, 19:11

    Hallo ich wurde heute mit 28 kmh zu schnell angehalten habe bereits probezeitverlängerung da ich schon mal geblitzt wurde das letzte mal vor 16 Monaten am 2.06 14 muss ich jetzt mit einem Fahrerlaubnisverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 9:55

      Hallo Michael S.,

      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich, außerdem wird empfohlen, dass Sie an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Erst ein zweitere A-Verstoß in der verlängerten Probezeit würde den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Waren Sie also bereits am 02.06.2014 in der verlängerten Probezeit, dann würde jetzt normalerweise Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael M. 17. August 2015, 17:50

    Hallo ich hab mal ne frage ich bin 19 und wurde in der Ortschaft (50) mit fast 80 geblitzt was kommt nun auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 9:35

      Hallo Michael M.,

      Geschwindigkeitsverstöße über 20 km/h ziehen Probezeitmaßnahmen nach sich. Bei einem einmaligen A-Verstoß droht hier neben die Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ML 17. August 2015, 16:41

    Hallo,
    folgendes is mir (Aufbauseminar wurde schon abgeleistet) passiert, ich bin bei letztens bei Rot über die Ampel gefahren und wurde geblitzt..warte nun noch auf den strafzettel etc. .. jetzt wurde ich nochmal geblitzt mit mehr als 20 km/h zu schnell .. wie is denn nun der weiterer Vorgang? Bekomme ich nun erst eine Verwarnung? Oder muss ich mit rechnen den Führerschien komplett zu verlieren , weil 2 Dinge in kurzem zeitraum hintereinander passiert sind? Danke schonmal..

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 9:26

      Hallo ML,

      ein einmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Es ist möglich, dass aufgrund der kurzen Zeit zwischen den Vergehen, tatsächlich nur das erste Vergehen eine Probezeitmaßnahme nach sich zieht. Normalerweise würde der zweite A-Verstoß den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Wie die Behörden diese Ordnungswidrigkeiten letztlich ahnden, liegt in ihrem Ermessen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 17. August 2015, 1:48

    Guten Tag,
    Ich wurde gestern blöderweise auf der selben Strecke (jeweils hin und zurück) zwei mal geblitzt. War in einer 50er zone und der Tach hat 70 km/h angezeigt. Ich befinde mich noch in der probezeit.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen ?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 9:25

      Hallo Maria,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß, der in der Regel ab 20 km/h mit Probezeitmaßnahmen geahndet wird, das bedeutet neben dem jeweiligen Bußgeld, droht eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Begeht ein Fahranfänger zwei Verstöße kurz hintereinander, sodass er noch nicht die Chance hatte, sein Verhalten aufgrund der Probezeitmaßnahmen zu ändern, so ist es möglich, dass lediglich einer der beiden Verstöße Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 14. August 2015, 23:06

    Hallo,
    ich wollte mich mal erkundigen, was in meinem Fall auf mich zu kommen wird.

    Ich bekam heute ein Schreiben (14.08.2015), damit ich am 10.07.2015 Innerorts (50km/h) geblitzt wurde. Abzüglich der Toleranz war ich 29km/h zu schnell.
    Dieses Schreiben soll ich nun beantworten und zurück senden, somit kommt jedenfalls ein Bußgeld und 1 Pkt auf mich zu.

    Jetzt aber zu der eigentlichen Frage.

    Ich habe am 10.07.2013 meinen Führerschein bestanden aber dieser wurde mir erst am 13.07.2013 ausgehändigt.
    Selbst bin ich noch nicht schwerwiegend aufgefallen außer einmal mit 8km/h zu schnell geblitzt worden.
    Wird jetzt noch ein Aufbauseminar auf mich zu kommen oder bleibt es nur bei dem Bußgeld und dem Punkt?
    Gruß
    Sven

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 10:19

      Hallo Sven,

      die Berechnung der Probezeit beginnt in der Regel mit dem Tag der Erteilung der Fahrklasse, was mit der Praxisprüfung geschieht. Das bedeutet, dass Ihre Probezeit theoretisch am 10.07.2015 um 23.59 Uhr abgelaufen wäre. Daher ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Ihnen nun neben dem Bußgeld eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Michael 9. Dezember 2016, 9:57

        Hallo bussgeld-info Team
        was hab ich zu befürchten bin 19 noch nicht aus der probezeit raus hatte am Dienstag nen Auffahrunfall. Die Person der Ich aufgefahren bin ist meiner Meinung nach bei der nächsten Abfahrt vom Kreisverkehr abgefahren und weiter gefahren. Somit habe ich meinen Weg fortgesetzt und mir wurde gestern gesagt das ich wegen fahrerflucht aufgesucht wurde . Heute fahre ich mit meinen Eltern zur Polizei um es zu schildern.

        Was erwartet mich für eine Strafe

        • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 11:17

          Michael,

          in einem solchen Fall ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Ob eine Strafe droht, hängt davon ab, ob die Anschuldigungen abgewehrt werden können oder nicht. Werden Sie für schuldig befunden, droht eine hohe Geldstrafe und ein klarer A-Verstoß in Ihrer Akte. Bei zwei A-Verstößen kommt es zum Führerscheinentzug.

          Ihr Bussgeld-Info Team

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