Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Max 14. August 2015, 18:58

    Hallo
    Ich bin in der Probezeit und hatte einen Unfall ( §5 Abs. 7, §1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG ;28.1 BKat; § 19 OWiG).
    Mit was muss ich rechnen (Probezeitverlängerung) ?

    freu mich über die Antwort

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 10:42

      Hallo Max,

      in Ihrem Fall (TBNR 105155; Verstoß beim Überholen) handelt es sich um einen A-Verstoß, der mit in der Regel 30 Euro Bußgeld und Probezeitmaßnahmen bestraft wird. Das bedeutet, es droht eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tavel 14. August 2015, 13:45

    hallo
    ich wurde am 21 .7 mit 19 kmh innerorts zu schnell geblietzt und am 30.7 mit 12 kmh zu schnell innerorts bin noch in der probezeit hab ein aufbauseminar schon absolviert mit was hab ich zu rechnen

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 10:57

      Hallo Tavel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt als A-Verstoß, der ab 20 km/h zu schnell mit Probezeitmaßnahmen geahndet wird. Ein solcher A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein zweiter A-Verstoß würde den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robin 14. August 2015, 7:09

    Hallo,

    ich habe das begleitete Fahren mit 17 gemacht. Kurz nachdem ich 18 wurde ich gelasert und musste Bußgeld zahlen und ein Seminar machen. Außerdem war meine Fahrerlaubnis 8 Wochen weg und ich bekam eine Probzeitverlängerung. Im Oktober 2013 bin ich unter Alkoholeinfluss gefahren und musste zur MPU. Ich habe alles bestanden und fahre wieder seit Oktober 2014.

    Wie sieht es mit meiner Probezeit aus?

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 12:14

      Hallo Robin,

      vermutlich läuft die Probezeit noch, denn wenn ein Fahrer nach der MPU die Fahrerlaubnis neu beantragt, beginnt diese in der Regel wieder zu laufen, sie darf allerdings nicht die Dauer der Restzeit überschreiten. Bei der Führerscheinstelle können Sie sich genau erkundigen, wie lange Ihre Probezeit noch läuft oder ob diese eventuell doch schon abgelaufen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kevin 12. August 2015, 21:41

    Servus liebe Bussgeldinfo,

    wenn man in der Probezeit mehr als zweimal mit unter 20 km/h geblitzt wurde, hat dss doch keine Auswirkungen auf die Probezeit? Ist ja weder ein A noch ein B Verstoß und liegt unter der 60 € Grenze. Ich möchte das auch nicht austesten, nur habe ich jetzt mehrfach gelesen, dass die Anzahl der „Ordnungswidrigkeiten“ egal ist.

    Was stimmt nun?

    LG aus Berlin
    Kevin

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 16:05

      Hallo Kevin,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist immer ein A-Verstoß, dieser erfährt nur erst ab 20 km/h Probezeitmaßnahmen. Es liegt im Ermessen der Behörde, wie Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden. Daher kann auch durchaus eine erhöhte Anzahl an solchen „geringeren“ Geschwindigkeitsverstößen Konsequenzen nach sich ziehen, die sich auch auf die Probezeit auswirken können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniela 12. August 2015, 15:25

    Mein 16 jähriger Sohn wurde auf seinem 25er Roller von der Polizei angehalten weil er auf seinem Handy auf die Uhr geschaut hat. Welche Strafe mit welcher Konsequenz droht ihm? Die Polizei sagte ihm wohl das er einen Bußgeldbescheid bekommen würde.

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 16:13

      Hallo Daniela,

      das Handy beim Fahren in die Hand zu nehmen kostet 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • alex 12. August 2015, 3:06

    Guten Tag,
    Ich habe im März 2014 meinen Führerschein erworben. Hatte im Februar einen Autounfall wo ich daran schuld war und habe das Aufbauseminar erfolgreich abgeschlossen. Probezeit hat sich auch um 2 Jahre verlängert. Wurde auch innerorts schon 2 mal geblitzt und hatte jeweils nach Abzug 7 Km/h zu viel drauf (also 57).
    Nun hatte ich einen Wildunfall. Natürlich habe ich die Polizei alarmiert und die hat es dann aufgenommen.

    Mit was muss ich jetzt rechnen? :/

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 16:35

      Hallo Alex,

      Ihr Handeln war völlig richtig, bei einem Wildunfall sollte immer die Polizei hinzugerufen werden, damit diese den zuständigen Jagdpächter informieren kann, der das Wild abholt. Ein Wildunfall zieht in der Regel keine Probezeitmaßnahmen nach sich. Anders wäre dies, wenn Sie sich zum Beispiel ohne die Polizei zu informieren vom Unfallort entfernt hätten. Eventuelle Schäden am Auto sind selbst zu tragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • dennis 10. August 2015, 16:58

    hallo,
    gestern hab ich auto mi 1,3 promille gefahren und würde dabei erwischt…
    was erwartet mich jetzt? bin noch in probezeit

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 17:37

      Hallo Dennis,

      für Fahranfänger gilt die 0,0-Promille-Grenze. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, die eine Strafanzeige nach sich zieht. Es folgt der Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg sowie die Zahlung einer Geldstrafe in 60 bis 100 Tagessätzen, dessen Höhe sich nach dem Promillewert richtet. Ein Fahrer in der Probezeit muss zudem an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen, außerdem wird die Probezeit verlängert. Mitunter kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kevin 10. August 2015, 9:55

    Hallo
    Mir wurde 2007die karte wegen 315c abgeholt alkohol mit im spiel also A verstoss hab dann verlangerung bekommen u aufbauseminar
    Jetzt vor paar wochen auch wieder nur diesmal hab ich 315c u 316c laut strafbefehl auch A verstoss
    Neuerteilung kann ich in sechs monate stellen
    Muss ich jetzt mit mpu rechnen oder bekomm ich eine verwahrnung u ne einladung fur freiwillige teilnahme an verkehrpholge
    Restzeit probe anderhalb jahre

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 15:40

      Hallo Kevin,

      da es sich um eine Trunkenheitsfahrt handelt, ist es möglich, dass Sie neben dem entsprechenden Sanktionen an einer MPU teilnehmen müssen. Bei Fahranfängern gilt die 0,0 Promille-Grenze. Wenn dies Ihr erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit war, dann folgt hier eine kostenpflichtige Verwarnung und die Empfehlung an der verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Mitunter kann im Falle des Alkoholgenusses im Straßenverkehr sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen sowie eine Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Kevin 13. August 2015, 10:28

        Hallo
        Danke fur die schnelle Rückmeldung
        Dies ware mein erster A verstoss in der verlangerte probezeit
        Habe laut strafbefehl geldstrafe bekommen u weiter 6monate sperre
        Also hieß das ich evt noch mal Glück habe konnte u mein fuhrerschein nach 6mon durch eine Verwahrung u Teilnahme an der vehrsp.Beratung wieder erhalten würde
        Ist die teilnahme Pflicht oder nur eine Empfehlung
        Mfg

        • bussgeld-info.de 17. August 2015, 13:45

          Hallo Kevin,

          die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist lediglich eine Empfehlung, jedoch keine Pflicht. Ein zweiter A-Verstoß würde den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Brigitte 10. August 2015, 9:49

    Hallo, folgender Sachverhalt:
    Probezeit, es gab zu Beginn der Probezeit einen B-Verstoß (am Auto was nicht in Ordnung) und nun kurz vor Ablauf der Probezeit einen A-Verstoß wegen zu schnellen Fahrens. Nun wird sicher ein Aufbauseminar fällig und Verlängerung der Probezeit. Frage: was passiert, wenn dann innerhalb der verlängerten Probezeit nochmal ein A- oder ein B-Verstoß geschieht? Gibt es dann Führerscheinentzug, und wenn ja, wie lange?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 15:31

      Hallo Brigitte,

      ja, dieser A-Verstoß zieht ab 20 km/h eine Verlängerung der Probezeit nach sich sowie ein Aufbauseminar. Was weitere Verstöße in der Probezeitverlängerung nach sich ziehen, finden Sie in der Tabelle in unserem Ratgeber zur Probezeit. Ein Fahrerlaubnisentzg droht dann bei zwei A-Verstößen in der verlängerten Probezeit oder bei mindestens drei B-Verstößen. Dieser beträgt mindestens sechs Monate. Die Fahrerlaubnis muss dann nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Günter 9. August 2015, 17:52

    Wie sieht das aus, wenn man einen Unfall, ohne wirklichen Personenschaden, aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10- 15 km/h verursacht hat. Gilt das als Klasse A oder B verstoß?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 9:14

      Hallo Günter,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich grundsätzlich um einen A-Verstoß. Es kommt in der Regel allerdings erst ab 20 km/h zu Probezeitmaßnahmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Günter 11. August 2015, 22:12

        Danke,
        heißt das, dass ich in diesem Fall lediglich das Bußgeld zahlen muss und ein Aufbauseminar wegfällt?

        • bussgeld-info.de 17. August 2015, 16:49

          Hallo Günther,

          nein, es wird vermutlich auch ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung auf Sie zukommen, da hier in Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung/eines A-Verstoßes ein Unfall verursacht wurde. Die Höhe der Geschwindigkeit spielt dabei keine Rolle.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gökay 7. August 2015, 11:51

    Hallo,

    ich habe bislang in der verlängerten Probezeit 2x wegen Handy, 1x 24, 1×27 und 1x wegen rechts überholen Punkte bekommen. Womit muss ich Rechnen ? Bekam allerdings bislang nie ein Brief außer damals, als ich an einem Aufbauseminar wegen Verlängerung der Probezeit teilnehmen musste. Die Fahrschule meinte, da ich alles kurzfristig hintereinander gemacht habe, würde ich ein Brief für die ganzen Sachen bekommen und das könnte mich retten, als wenn ich ein Brief zur Maßnahme bekommen hätte und danach noch weitere Punkte begangen hätte.

    Freue mich bei einer Antwort.

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 10:55

      Hallo Gökay,

      angenommen ein Fahranfänger begeht zwei Verstöße in kurzer Zeit nacheinander, dann kann es durchaus sein, dass nur das erste Vergehen Probezeitmaßnahmen nach sich zieht. Die Sanktionierung von Verkehrszuwiderhandlungen liegt allerdings im Ermessen der Behörden. Daher kann diese auch entscheiden, dass bei so vielen Vergehen Probezeitmaßnahmen drohen. Das kann auch den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten, weil es sich um mindestens zwei A-Verstöße handelt. Es ist ratsam, zunächst den Bußgeldbescheid abzuwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Danny 6. August 2015, 14:12

    Hallo
    Ich habe vor 3 Jahren einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit innerorts bekommen mit aufbauserminar und Probezeitverlängerung.
    Jetzt kurz vor Ablauf der probezeit habe ich ein Bußgeldbescheid wegen einen illegalen staßenrennen bekommen
    Was erwartet mich?!
    Gruß Danny

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 11:44

      Hallo Danny,

      da es im Falle eines illegalen Straßenrennens vermutlich zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kam, handelt es sich hier um einen A-Verstoß, der neben dem Bußgeld und eventuellen Punkten mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet wird sowie der Empfehlung zur Teilnahmen an einer verkehrspsychologischen Beratung. Wie dieses Delikt weiterhin geahndet wird, liegt im Ermessen der Behörde.
      Allerdings sind illegale Straßenrennen ebenfalls A-Verstöße. Laut Bußgeldkatalog werden diese mit 400 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 6. August 2015, 11:48

    Guten tag.. Ich hab eine frage, und zwar wurde ich 2013 mit über 21 km/h in meiner Probezeit geblitzt, hab dann post bekommen und musste zum aufbauseminar denn ich erfolgreich absolviert habe, mitte 2014 wurde ich an einer roten Ampel mit einem handy am steuer erwischt, und hab darauf nur das bußgeld bezahlen müssen, jetzt kommen wir zum Hauptgrund warum ich hier eig. Schreibe. Ich wurde vor 2 Wochen dummerweise mit 26km/h zu schnell geblitzt, wie ich ja schon erwähnt hatte, musste ich zum aufbauseminar und hab auch 2 jahre länger bekommen..

    Was passiert jetzt?! Oder was kommt nun auf mich zu?!

    Mfg Domink

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 12:48

      Hallo Dominik,

      das Delikt „Handy am Steuer“ ist in der Probezeit „nur“ ein B-Verstoß, weshalb hier nur das Bußgeld die Folge war. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich aber um einen A-Verstoß und dieser wird neben dem entsprechenden Bußgeld in der verlängerten Probezeit mit einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung geahndet, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein weiterer A-Verstoß würde den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nevio 2. August 2015, 21:56

    Hallo,
    ich habe ein Bußgeldbescheid wegen abstellen eines nicht zugelassenes Fahrzeugs bekommen… 123 BKat Paragraph 32 Abs. 1 + Paragraph 49 StVO , Paragraph 24 StVG.
    muss 88€ bezahlen und bekomme 1 Punkt… ich bin noch in der Probezeit… ist jetzt ein Aufbauseminar fällig ? Oder was erwartet mich ?
    Mfg
    Nevio112

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 8:28

      Hallo Nevio,

      bei diesem Delikt handelt es sich um einen B-Verstoß. Bei einem einmaligen B-Verstoß kommt es in der Regel zu keinen Probezeitmaßnahmen, wie einem Aufbauseminar oder einer Probezeitverlängerung. Allerdings werden Vergehen in der Probezeit ab einem Bußgeld von 60 Euro normalerweise mit einer Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre geahndet. Es ist also ratsam, erst einmal abzuwarten, wie sich die Behörde entscheidet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Irmi 2. August 2015, 2:25

    Hallo,
    nach einem A-Verstoß in der Probezeit habe ich nicht am Aufbauseminar teilgenommen, die Frist ist nun schon über 6 Monate verstrichen, bekomme ich noch eine Aufforderung, dass der Führerschein eingezogen wird, oder ist der Führerschein jetzt automatisch ungültig? Oder ist er noch gültig, da er nicht eingezogen wurde?

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 8:59

      Hallo Irmi,

      versäumt ein Fahrer es, am Aufbauseminar teilzunehmen, dann wird in der Regel sein Führerschein entzogen. Diesen bekommt er dann erst wieder, wenn er am Aufbauseminar teilgenommen hat und die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle vorzeigt. Allerdings muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Irmi 13. August 2015, 22:02

        Was heißt „Wird in der Regel entzogen“? Bekomme ich noch einen extra Brief mit der Aufforderung den Führerschein abzugeben? Bis jetzt (schon über 6 Monate nach Bezahlung der Strafe und Aufforderung zum Aufbauseminar) habe ich keinen solchen Brief erhalten? Ist mein Führerschein noch gültig?

        • bussgeld-info.de 17. August 2015, 13:29

          Hallo Irmi,

          „in der Regel“ deshalb, weil es so im Bußgeldkatalog steht, dass wenn ein Fahrer die Frist (in der Regel acht Wochen) zur Teilnahme am Aufbauseminar versäumt, er seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt. Ist diese Frist abgelaufen, müsste der Fahrer theoretisch eine Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins erhalten. Bis dahin, ist der Führerschein allerdings noch gültig.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • zog. r 31. Juli 2015, 23:05

    Hallo
    Ich habe eine Frage. Ich bin noch in der Probezeit Und wurde zweimal geblitzt Beim ersten Mal Innerorts 35 kmh zu schnell Und beim zweiten Mal außerorts erlaubt waren 70 Km h Und gefahren bin ich mit 128 Km h.
    Womit muss ich jetzt rechnen Und muss ich jetzt zur mpu? Oder vielleicht mein führerschein für immer abgeben?

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 10:34

      Hallo,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß, dieser wird mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Eine MPU droht hauptsächlich bei Alkoholdelikten. Der Führerscheinenzug erfolgt zum Beispiel bei zwei A-Verstößen während der verlängerten Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rau 31. Juli 2015, 22:39

    Ich bekam zweite A-G während der Probezeit, Was sind dieAuswirkung? wenn ich ignorieren die Teilnahmeempfehlung ein verkehrspsychologischer Beratung.

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 10:44

      Hallo Rau,

      an einem Aufbauseminar müssen Sie teilnehmen, um den Führerschein wieder zu erlangen. Zu zahlen ist natürlich auch das entsprechende Bußgeld, dass der Geschwindigkeitsverstoß nach sich zog. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist allerdings lediglich eine Empfehlung. An dieser können Fahrer teilnehmen, um ihren guten Willen zu zeigen, es ist jedoch kein Muss.
      Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Rau 5. August 2015, 17:53

        Wie auch immer, ist dies der zweite AG in meinem ganzen treibende Geschichte. Ich beendete die Teilnahmepflicht Uhr Aufbauseminar und Probezeit beträgt 4 Jahren.

        Ich bin immer noch in der Probezeit. Die Strafe des zweiten AG sollte Verwarnung & Teilnahmeempfehlung ein verkehrspsychologischer Beratung nur zu sein, muss ich das richtig verstanden?

        In der Regel, wie viel Geld kostete mich auf Teilnahmeempfehlung ein verkehrspsychologischer Beratung?

        Wie lange dauert es, um eine Teilnahmeempfehlung verkehrspsychologischer Beratung zu beenden?

        • bussgeld-info.de 10. August 2015, 13:01

          Hallo Rau,

          wie bereits erwähnt, ist die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung freiwillig (§ 2 Abs. 2 StVG; § 71 FeV). Sie muss innerhalb von zwei Monaten abgeleistet werden und kostet in der Regel um die 300 Euro. Dabei werden normalerweise drei Sitzungen je eine Stunde innerhalb von ca. 2 bis 4 Wochen absolviert. Die Verwarnung ist ebenso kostenpflichtig und muss gezahlt werden. Wurde allerdings direkt in der verlängerten Probezeit zwei A-Verstöße begangen, so erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Moritz 31. Juli 2015, 10:19

    Hallo, ich wurde in der verlängerten Probezeit geblitzt. Erlaubt war 100, geblitzt mit abzug der Toleranz bin ich 128 gefahren. Droht mir der Führerscheinentzug? wenn ja wie lange.
    Gruß
    Moritz

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 11:53

      Hallo Moritz,

      bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit bekommt der Fahranfänger eine Verwarnung sowie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Erst ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Hier gäbe es dann eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, bevor der Fahrer den Führerschein neu beantragen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • frank 31. Juli 2015, 9:14

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein 1, 7 Jahre und wurde jetzt dummer weise in einer Woche mit über 21 kmh zu schnell geblitz was passiert jetzt :( vorher nie geblitz oder sonst welche Verstöße

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 11:56

      Hallo Frank,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit zieht die Verlängerung der Probezeit nach sich sowie die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sascha 30. Juli 2015, 17:36

    Wurde 2 mal innerhalb einer Woche geblitz glaube beide über 21 kmh was erwarte mich

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 12:44

      Hallo Sascha,

      ist ein Fahranfänger mit über 20 km/h zu schnell unterwegs, dann begeht er einen A-Verstoß. Dieser hat eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren zur Folge sowie ein Aufbauseminar.
      Das zweite Vergehen hat in der Regel keine Probezeitmaßnahmen zur Folge, da das Aufbauseminar noch nicht absolviert wurde. Es zieht normalerweise lediglich das entsprechende Bußgeld nach sich.
      Möglicherweise droht ein Fahrverbot, wenn die Behörde Ihnen Beharrlichkeit anlastet, da Sie nun als Wiederholungstäter gelten, weil Sie einen Verkehrsverstoß wiederholt begingen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Yvonn 30. Juli 2015, 17:09

    Hallo,
    Ich hatte einen A-Verstoß in der probezeit mit Verlängerung auf 4 Jahre wegen zu geringen Abstand.
    Nun habe ich einen Rotlichtverstoß mit körperverletzung . Sprich nochmal einen A-Verstoß.
    Jetzt müsste ich doch „nur“ eine Verwahrung erhalten?
    Ist das korrekt?

    Liebe Grüsse
    Yvonne

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 12:55

      Hallo Yvonn,

      ja, ein einmaliger A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine kostenpflichtige Verwarnung nach sich sowie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
      Allerdings kann hier je nach Einzelfallentscheidung auch ein Fahrerlaubnisentzug sowie eine hohe Gelstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe drohen, da ein Rotlichtverstoß mit Unfall vorliegt und dies eine schwere Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat ist. Die Ahnung liegt im Ermessensbereich der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jockel 29. Juli 2015, 21:51

    Hallo zusammen,

    ich bin 3 Tage vor dem Ende der Probezeit geblitzt worden. Zählt der Tattag oder erst wenn es alles rechtskräftig ist?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Viele Grüße
    Jockel

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 13:11

      Hallo Jockel,

      in diesem Fall zählt der Tatzeitpunkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • diana 28. Juli 2015, 1:24

    Hallo, ich bin im Frühjahr auf der Autobahn mit 121km/h geblitzt worden und muss am 28.07.15 mein aufbauseminar antreten und wurde heute in ner 30 er Zone mit 40km/h geblitzt. Was passiert mir jetzt?
    Muss ich mein Schein abgeben? LG

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 11:18

      Hallo Diana,

      vermutlich befinden Sie sich bereits in der verlängerten Probezeit? Da Ihr zweiter Verstoß weniger als 20 km/h betrug, handelt es sich hier noch um einen B-Verstoß, der keine Probezeitmaßnahmen nach sich zieht. Dies kostet ein Verwarngeld von in der Regel 15 Euro. Folgt jedoch in der verlängerten Probezeit ein weiterer B-Verstoß, dann erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein Führerscheinentzug folgt im Regelfall zum Beispiel bei mehr als zwei B-Verstößen oder zwei A-Verstößen innerhalb der Probezeitverlängerung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jochen 27. Juli 2015, 7:29

    Hallo,
    mir wurde vor über 20 jahren in der Probezeit der führerschein wegen alkohol 0,8 Prommile am steuer genommenbzw wurde mir eine nachschulung auferlegt,die ich aber nicht machte, da ich den führerschein nicht brauchte. dann musste ich ihn abgeben.
    vor 6 wocen habe ich jedoch einen antrag auf neuerteilung gestellt. nach über 20 Jahren!! der Herr von der führerscheinstelle münchen hat mir daraufhin ein schreiben gesendet in dem ich bevor endscheidungen getroffen werden können, ein besonderes aufbauseminar zu absolvieren.und theoretische und praktische Prüfung ablegen muss bis dahin ok. aber im letzten abschnitt steht ,, ob eine MPU erforgdrlich ist wird nach abgabe des besonderen aufbauseminares endschieden. Ist das möglich das ich eine MPU machen muss???

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 13:50

      Hallo Jochen,

      eine MPU kann erforderlich sein, wenn ein Fahrer mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Laut Ihrem Schreiben ist es offensichtlich möglich, dass noch eine MPU auf Sie zukommt. Dies wird sicherlich je nachdem entschieden, wie das besondere Aufbauseminar ausfällt. Ob eine MPU zu absolvieren ist oder nicht, liegt stets im Ermessensbereich der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 23. Juli 2015, 2:37

    Hallo liebes Info Team,

    Ich habe meinen Schein jetzt gut 1 Monat und habe es „geschafft“ das erste Mal mit 60km/h bei erlaubten 30km/h (Hauptstraße möchte ich dazu sagen) geblitzt zu werden. Problem ist 2 Tage später nochmal mit 70 km/h bei erlaubten 50km/h (beides Blitzer in Autos) und jetzt 5 Tage danach nochmal mit 90-100km/h bei erlaubten 70km/h (fester Blitzer). Kann ich mich jetzt gleich noch meinem Führerschein verabschieden oder womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 14:22

      Hallo Dominik,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß, der mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar geahndet wird. Da der erste Verstoß noch keine Rechtskraft besitzt, werden in der Regel die beiden darauffolgenden Verstöße „normal“ geahndet und ziehen keine Probezeitmaßnahmen nach sich, da das Aufbauseminar noch nicht absolviert wurde. Zu zahlen ist allerdings trotzdem das anfallende Bußgeld. Zudem ist es möglich, dass Punkte anfallen sowie ein Fahrverbot. Das können Sie in der Bußgeldtabelle Geschwindigkeit nachlesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Luca 22. Juli 2015, 0:25

    Hallo,

    was passiert beim fahren ohne mittelschalldämpfer? und welche bußgeld bekommt man? und bekommt man ein aufbausiminar in der probezeit deswegen?

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 12:18

      Hallo Luca,

      das Fahren ohne Mittelschalldämpfer gilt in der Probezeit als B-Verstoß, bei einem einmaligen B-Verstoß droht vorerst kein Aufbauseminar und auch keine Probezeitverlängerung. Allerdings kann dies andere Konsequenzen mit sich ziehen, wie die Erlöschung der Betriebserlaubnis (dies ist allerdings ein A-Verstoß, der mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar bestraft wird). Sträflich ist dabei die Tatsache, dass das Auto Fahrzeugteile ohne eine dafür erforderliche Prüfung besitzt. Es kann also passieren, dass das Auto durch die Polizei stillgelegt und abgeschleppt wird, das muss dann vom Fahrer bezahlt werden. Möglicherweise muss der Fahrer auch die Gebühren für ein Gutachten vom TÜV zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berny 20. Juli 2015, 22:53

    Hallo,

    mal kurz zu meiner Geschichte… ich habe vor 10 jahren meinen führerschein gemacht, probezeit verlängerung auf 4 jahre, 8 jahre führerschein entzug… seit 1 jahr hab ich ihn wieder, also bleiben nun noch 2 jahre offen. gestern wurde ich geblitzt mit schätze ich 50 km/h zu schnell außerorts. davor 3x geringe blitzer mit 8, 10 und 12 km/h… wäre toll wenn ihr mir infos geben könntet was mich in etwa erwartet. mein erstes gefühl… es könnte böse für mich enden? :/

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 10:33

      Hallo Berny,

      ein Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Dieser wird mit der Verlängerung der Probezeit bestraft sowie der Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Daneben drohen 160 Euro Bussgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die Tat könnte aber auch als Wiederholungstat geahndet werden und kann dann höher ausfallen. Die Sanktionierung einer Tat unterliegt dabei der Ermessensentscheidung der Behörde. Es wäre ratsam, sich in Ihrem Fall mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anto 20. Juli 2015, 19:10

    Hallo,

    ich musste meinen Führerschein in der Probezeit abgeben weil ich das Aufbau Seminar nicht in der angegebenen Zeit geschafft habe, mittlerweile habe ich meinen Führerschein wieder aber auf dem Führerschein steht nicht das Datum an den ich meinen Führerschein erstellt habe sondern das Datum an diesem der Führerschein neu erstellt wurde, ist das so korrekt ? Ich wollte wollte mich beim Carsharing Dienst anmelden aber dies war dadurch leider nicht möglich.

    Danke im Vorfeld

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 9:20

      Hallo Anto,

      schafft es ein Fahrer nicht, das Aufbauseminar in der angegebenen Zeit zu absolvieren, so wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Zwischen Führerscheinentzug und Fahrerelaubnisentzug liegt ein Unterschied. Beim Führerscheinentzug wird der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben und nach Ablauf der Frist wieder abgeholt. Beim Fahrerlaubnisentzug jedoch wird dem Fahrer die Erlaubnis entzogen, überhaupt ein Auto zu führen; in der Regel läuft in dieser Zeit eine Sperrfrist ab und man muss den Führerschein neu beantragen. Aus diesem Grund steht auf dem Führerschein das Datum, der neuen Ausstellung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. Courage 20. Juli 2015, 9:48

    Hallo liebes Info Team,

    wir stecken ein wenig in Schwierigkeiten. Meine Tochter ( 18 Jahre hat seit 9/14 den FS auf Probe ) hatte einen Unfall mit einem Radfahrer. Lt. ihrer Aussage ist der 15-jährige von ganz rechts ohne Umschauen einfach vor ihrem Fahrzeug nach links abgebogen, so dass sie trotz einer Vollbremsung den Radfahrer erwischt hat. Er hat eine Hautabschürfung am Unterarm und sein Fahrrad schien ursprünglich fahrtauglich zu sein. Das Auto meiner Tochter hat einen ungefähren Schaden in Höhe von 5.000,– Euro da das Rad die Windschutzscheibe zersplittert und den rechten Außenspiegel abgerissen hat. Da man sich ohne Polizei geeinigt hat ging der 15-jährig nun ins Krankenhaus, jedoch ohne Befund. Nun möchte er sein angeblich total ramponiertes Fahrrad repariert/ersetzt haben.
    Meine Frage: Was würde meiner Tochter passieren, wenn sie heute ( 3 Tage nach dem Unfall ) noch zur Polizei geht und den Schaden meldet ? Muss sie dann den FS nochmal machen ? Wir gehen davon aus das die gegnerische
    Familie weitere Forderungen stellen wird und wollen dies natürlich vermeiden. Vielen Dank für eine schnelle Antwort, es grüßt Sie S. Courage.

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 11:54

      Hallo,

      bei einem Unfall ist es grundsätzlich ratsam, vor Ort die Polizei dazu zu rufen. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche werden bei Unfällen von Fall zu Fall unterschiedlich gehandelt. In den meisten Fällen ist es so, dass bei Unfällen zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern der Autofahrer die Schuld bekommt und der Radfahrer maximal eine Teilschuld. Zu klären ist daher in erster Linie die Schuldfrage. In Ihrem speziellen Fall kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu kontaktieren, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ali 19. Juli 2015, 22:46

    Guten Tag,

    Wurde mit 23 kmh zu schnell in einer verkehrsberuhigten zone am blitzer marathon geblitzt wovon ich auch nicht wusste das es an dem tag ist meine frage ich würde gerne meinen p-schein machen und da steht mind. Besitzt des Führerscheins 2 Jahre kann ich dies nun absolvieren..

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 10:43

      Hallo,

      wenn Sie Ihren Führerschein mindestens 2 Jahre besitzen, dann sollte dem im Grunde nichts entgegenstehen. Es ist allerdings ratsam, sich bei der zuständigen Stelle zu informieren, welche den Personenbeförderungs-Führerschein ausstellt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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