Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Maik 25. September 2015, 15:25

    Hi,
    Mir wurde am 09.09. Der Führerschein nach Paragraph 25 StVG für einen Monat entzogen in Form eines Bußgeldbescheides. Jetzt 10 Tage, bevor ich ihn wieder kriegen würde, schickt das Staßenverkehrsamt mir einen neuen Brief über den Entzug meines Führerscheins nach Paragraph 2 abs. 2 Satz 1 nr. 3, über 3 Monate, möchte nochmal Gebühren für den Entzug und meinen Führerschein, obwohl die den schon haben. Was kann/soll ich tun und ist es denn erlaubt, da es für mich nach einer Doppelbestrafung aussieht

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:42

      Hallo Maik,
      eine Doppelbestrafung für den gleichen Verstoß ist laut Art. 103 III GG verboten.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas S. 24. September 2015, 19:49

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf das zu schnell fahren. Das bei Über 20 KM/H zu schnell eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar verordnen bekommt ist mir bewusst. Mir wurde allerdings auch erzählt das bei zwei maliger Geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 KM/H ebenfalls ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit verordnet wird. Ist dies richtig oder darf man öfter als 2 mal geblitzt werden (unter 20 KM/H zu schnell) ?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:08

      Hallo Thomas,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h zählen zu den B-Verstößen. Bei zwei B-Verstößen wird ebenfalls die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Violchen 24. September 2015, 7:51

    Hallo,
    Ich habe vor 1 jahr ein Aufbauseminar gemacht und probezeitverlàngerung von 2 Jahren bekommen. Nun wurde ich nach einem Jahr (noch in der Probezeit) zwei mal an dem selben Tag mit über 21kmh geblitzt. Ist mein Führerschein nun weg? Da ja nach zwei maligem Verstoß nach dem Aufbauseminar der Fahrerlaubnisentzug droht. Was kann ich nun tun?
    Danke

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 12:33

      Hallo Violchen,

      im Normalfall droht beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit der Entzug der Fahrerlaubnis. Es kann aber sein, dass Sie neben dem Bußgeld erstmal nur eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten sowie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, da der erste Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig war, als Sie den zweiten Verstoß begingen. Es ist also ratsam, vorerst abzuwarten. Später kann Ihnen ein Anwalt behilflich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Severin 23. September 2015, 13:38

    Was passiert wenn mann zuerst geblitzt wurde mit 28 kmh innerorts und danach einen Unfall baut wobei der Polizist mir sagt das dieser Unfall für mich eine Aufbauseminar zufolge hat aber ich noch nicht einmal den Bußgeldbescheid vom blitzen habe muss ich dann erst das Seminar machen und dann den Führerschein abgeben oder ist dieses Seminar dann hinfällig.

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 12:03

      Hallo Severin,

      ein Unfall kommt in der Regel infolge eines anderen Vergehens zustande. Da dies eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h war und dies ein A-Verstoß ist, droht daraufhin die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar (einmaliger A-Verstoß in der Probezeit). Nimmt ein Fahranfänger nicht an dem Seminar teil, so droht ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franz G. 22. September 2015, 21:09

    Ich wurde mit 125 km/h bei erlaubten 80 km/h
    geblitzt was sind nun die Folgen? Nur ein Aufbauseminar, Punkt und Bussgeld oder sogar
    die sogenannte MPU? Danke schon einmal im Voraus

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:22

      Hallo Franz G.,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß, der mit folgenden Probezeitmaßnahmen geahndet wird: Probezeitverlängerung und Anordnung zum Aufbauseminar. Zwischen 41 und 50 km/h zu schnell außerorts kommt zudem ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu. Eine MPU droht in der Regel nur bei Alkohol- und Drogendelikten sowie bei zu vielen Punkten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico 22. September 2015, 9:38

    Hallo, am 2.dezember 2013 habe ich meinen führerschein bekommen.. im februrar wurde ich mit alkohol am steuer erwischt und musste diesen monat an einen besonderen aufbauseminar teilnehmen.. am 29.september kann ich mir meinen neuen führerschein abholen weil die sperrfrist am 28.september endet
    ist meine probezeit am 2.dezember 2017 vorbei oder am 29.september 2017?
    muss ich eine mpu machen wenn ich ausversehen mit 21kmh geblitzt werde oder über eine rote ampel fahre die nicht mal eine sekunde rot war? und kann ich ich während der mpu meinen führerschein behalten?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:26

      Hallo Nico,

      während einer Sperrfrist ruht die Probezeit und läuft erst dann weiter, wenn der Fahrer den Führerschein zurückerhält. Eine MPU müssen in der Regel jene Fahrer machen, die mit Drogen oder 1,6 Alkoholpromille am Steuer erwischt werden oder zu viele Punkte in Flensburg haben.
      Eine MPU dient dazu, den Führerschein wieder zu erlangen, diesen bekommt man erst zurück, wenn die MPU bestanden wurde, daher kann ein Fahrer den Führerschein also nicht behalten, wenn er eine MPU machen muss.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simon K. 21. September 2015, 18:31

    Guten Tag.

    Ich hatte in der Probezeit einen Punkt wegen Geschwindigkeitsueberschreitung „ergattert“ und auch schon mein Aufbauseminar absolviert. Meine Probezeit wurde bereits verlaengert und ich befinde mich dementsprechend nun im dritten Jahr meiner Probezeit.
    Ich habe allerdings schon wieder gesuendigt mit 32 Km/h innerorts zu schnell und werde sicher bald den Bescheid ueber einen weiteren Punkt bekommen (den Anhoerungsbogen hab ich schon).

    Nun zu meiner eigtl Frage. Welche Strafe erwartet mich, neben den „normalen“ 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt und 4 Wochen Fahrerlaubnisentzug, nun noch genau? Nur ein Bußgeld und eine Empfehlung fuer die MPU? wenn ich diese Empfehlung nicht wahrnehme, ist dann die Fahrerlaubnis sozusagen hinueber?

    Vielen Dank, Gruss K.

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:13

      Hallo Simon K.,

      bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht einem Autofahrer zusätzlich zum Bußgeld etc. in der Probezeit eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiterer A-Verstoß würde den Entzug der Fahrerlaubnis als Konsequenz nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • a.k 21. September 2015, 15:44

    Hallo hab eine Frage wen emanzipiert 2 x mit Abstand natürlich unter 20 km/h geblitzt wurde einmal 7 km/h zu schnell einmal 11km/h ist das schlimm? Ist es vorallem so das es nach dem 3 mal der Führerschein entzogen wird?

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:03

      Hallo A. K.,

      bei einem Abstandsvergehen handelt es sich um einen A-Verstoß, ebenso auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Allerdings drohen bei der Geschwindigkeitsüberschreitung erst ab über 20 km/h Probezeitmaßnahmen. Da allerdings der Abstandsverstoß ebenfalls ein A-Verstoß ist, bedeutet dies bereits bei einem einmaligen Verstoß, dass Sie mit einer Probezeitverlängerung sowie einer Anordnung zum Aufbauseminar rechnen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessica G. 20. September 2015, 16:43

    hallo ich wurde heute geblitzt, mit irgendwas zwischen 120 und 127 bei erlaubter Geschwindigkeit von 100km/h dazu hatte ich noch das Handy nur in der Hand gehalten ohne irgendeiner Bedienung. Nun meinen Frage das wäre laut Katalog ein A und ein B Verstoß in einem. Was passiert mir während der Probezeit nun?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 8:29

      Hallo Jessica,
      Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden und die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten, müssen das fällige Bußgeld zahlen und bekommen 1 Punkt in Flensburg. Dazu kommt, dass sie auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger besuchen müssen und sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Das Handy am Steuer ist ein B-Verstoß und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt bestraft.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrea D. 18. September 2015, 19:16

    Hallo ich wurde 2 mal geblizt einmal mit 121 bei erlauben 80 ausserorts. Meine Strafe waren 35€ und 1 Punkt in Felnsburg. Nun wurde ich erneute geblizt mit 53 bei erlaubten 30 was wird nun passien?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 9:25

      Hallo Andrea,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts drohen ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • liese 17. September 2015, 20:34

    frage : wenn mein freund die ganze zeit mit meinem auto fährt und ich selber so gut wie nie fahre , fällt dann allles auf mich zurück , wenn er fehler begeht ?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 9:13

      Hallo,
      der Fahrer haftet für seine Vergehen selbst, die während des Fahrens passierten. Bei Park- und Halteverstößen haftet der Halter mit.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 16. September 2015, 20:22

    Hallo,
    ich wurde rotgeblitzt, allerdings bin ich aufgrund des wetters über die haltelinie „gerutscht“ und dahinter stehen geblieben. muss ich mit etwas rechnen?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 12:41

      Hallo Tim,

      auf dem Blitzerfoto ist in der Regel zu erkennen, dass Sie die Ampel nicht in Gänze überfuhren. Möglich ist ein Bußgeld wegen des Überfahrens der durchgezogenen Haltelinie.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tim 14. September 2015, 21:24

    Hallo Zusamman

    ich hatte vor 6 Jahren einen A verstoß, folge war die verlängerung der Probezeit auf 4 jahre, führerscheinentzug usw….und das auch ZU RECHT !!
    Vor 2 Jahren habe ich dann dann die MPU und eine Verkehrspsychologische Beratung in anspruch genommen und meinen Führerschein wider erhalten.

    nun heute ist mir jedoch etwas dummes passiert, bei einem Parkmanöver bin ich etwas zu weit gefahren und wollt ca einen halben Meter rüchwerts fahren um dann in die Lücke zu kommen und sah zu spät das ein auto direkt hinter mir war. Ich hab zwar links in den Spiegel geschaut aber übersah das auto da es sich rechts befand. Ich bin bin rückwerts an seine stoßstange gelangt. bis auf wenige kratzer und eine delle war nichts. Auch auf die nachfrage ob sie schmerzen hat hat sie beneint und es nicht für nötig gehalten die polizei dazu zu holen und somit wir haben unsere Versicherungen ausgetauscht u Fotos gemeinsam erstellt. Versicherung habe ich darüber bereits informiert

    Hab ich noch weiteres zu befürchten da ich vor 6 Jahren ein A Verstoß begannen habe und ich mich aktuell noch in der Verlängerung befinde ? Was passiert nun nach diesen misslungenen Parkversuch?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 10:15

      Hallo Tim,

      in der Regel sollte hier Ihr A-Verstoß von damals nicht mit diesem Unfall in eine Beziehung gebracht werden. Es ist bei Unfällen immer sinnvoll, die Polizei hinzuzuziehen. Sie müssen vermutlich mit einem Schadensersatzanspruch rechnen. Alles Weitere können Sie vorerst nur abwarten oder mit einem Anwalt klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Basim 14. September 2015, 10:01

    Hallo, ich habe die Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten, dazu befinde ich mich in der verlängerten Probezeit. Was kommt auf mich zu? grüsse

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:51

      Hallo Basim,
      Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 21 und 25 km/h sind 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
      Da Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind, hat dies weitere Auswirkungen auf die Probezeit. Es handelt sich um einen A-Verstoß, der eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und eine Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar zur Folge hat.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ole 13. September 2015, 20:23

    Verliere ich meinen Führerschein wenn ich im winter ohne Winterreifen fahre?
    Bin in der Probezeit. ( ich weiß, dass es ein B Verstoß ist, aber man bekommt dafür ein Punkt und ich dachte in der Probezeit darf ich keinen Punkt bekommen ?
    Gruß Ole

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 9:37

      Hallo Ole,
      wenn Sie keine weiteren Verstöße begangen haben, hat ein B-Verstoß keinen Führerscheinentzug zur Folge.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maxim 10. September 2015, 19:45

    Hallo, mein erster Verstoß war in der Ptobezeit A-Verstoß, somit bekam ich dann eine Einladung zum Aufbauseminar.
    Diesen habe ich gemacht und bekam meinen Führerschein wieder. Nach ungefähr einem Jahr wurde ich durch eine Geschwindikeitskontrolle von über 40km/h gestoppt und bekam einen Brief für eine Medizinische – Psychologische – Untersuchung. Die habe ich natürlich auch gemacht und bekam meinen Führerschein durch das Positive Gutachten wieder, doch meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Nach 18 Monate wurde ich jetzt wieder durch eine Geschwindikeitskontrolle erfasst und bin innerorts in etwa 80 Meter vor dem Ortsausgangsschild gelasert worden ich hätte dazu eine Frage: Es gibt doch Regelungen ab wie viel Meter die Geschwindigkeiteskontrolle stattfinden darf ich habe mich ein wenig informiert und laut Statistik gilt die Regel in Bayern: Polizisten dürfen die Geschwindigkeitskontrolle erst durchführen, wenn das Auto vom Ortsausgangsschild mehr wie 200 Meter entfernt ist. Aber im meinem Fall beschleunigte ich 80 Meter vor dem Ortsausgangsschild.
    Meine Frage ist: Sollte ich da Rechtskräftig vorgehen ?
    Und wenn nicht was würde auf mich zukommen?
    Danke im Voraus.

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:38

      Hallo Maxim,
      wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt. Die Regelungen sind je nach Bundesland verschieden.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • seker 10. September 2015, 17:34

    Hallo, ich habe wegen einem A Verstoß verlängere Probezeit bekommen. Heute wurde ich angehalten wegen Handy am steuer und weil ich getönte Scheiben habe ohne Nummer Eintragung. Mit was muss ich nun rechnen?? Grüße Seker

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:20

      Hallo,
      beim Verstoß „Handy am Steuer“ handelt es sich um einen B-Verstoß. Das unterlassene Mitteilen von meldepflichtigen Änderungen am Fahrzeug ist ebenfalls ein B-Verstoß. Da Sie sich bereits in der verlängerten Probezeit befinden, müssen Sie nun mit einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • lukas 9. September 2015, 21:22

    Hallo
    Ich wurde mit knappen 70 innerots geblitzt. Bin aber noch in der Probezeit.
    Was ist zu befürchten?
    Danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:18

      Hallo Lukas,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h innerorts hat ein Bußgeld von 35 Euro zur Folge. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist während der Probezeit ein Vergehen der Kategorie A, jedoch führt erst eine Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h zu Probezeit verlängernden Maßnahmen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jean Pierre W. 9. September 2015, 17:10

    Hallo ich habe da mal eine frage was passiert wenn man der probe zeit ein unfall gebaut hat in diesem fall eine plastikstoßstange kaputt das war mit dem firmenwagen von meiner firma wo ich arbeite die polizei war auch schon da die versicherung von der firma würde das übernehmen aber der besitzer hatt eine anzeige gemacht wegen fahrerflucht und meine chef hat ihn schon versucht anzurufen und zu fragen ob er die anzeige zurück nimmt weil die versicherung den schaden ja übernehmen würde meine frage ist jetzt was kommt auf mich zu in bin in der probezeit muss ich mit entzug der fahrerlaubniss rechnen oder nur mit einem aufbausiminar und verlängerung der probe zeit

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:50

      Hallo Jean Pierre,
      das Entfernen vom Unfallort wird mit 3 Punkten in Flensburg bestraft und ist ein A-Verstoß, sodass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar erteilt wird.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 8. September 2015, 11:27

    Guten Tag,

    Was droht mir wenn folgender Fall eintreten würde, während ich in der Probezeit (BF17) wäre:
    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz.

    Vielen Dank schon mal im Vorraus!

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 9:22

      Hallo Tim,

      wenn Sie einen BF17-Führerschein besitzen, dann können Sie schon mal nicht ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein. Höchstens ohne den Führerschein, das würde Sie 10 Euro kosten; es handelt sich dabei um einen B-Verstoß.
      Fahren ohne Betriebserlaubnis: B-Versoß, 10 Euro; 50 Euro, wenn die Betriebserlaubnis erloschen war.
      Fahren ohne Versicherungsschutz: B-Verstoß, 15 Euro

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Torsten 6. September 2015, 9:08

    Hallo, hatte gestern an einer Ampel einen Unfall. Beim umschalten auf grün und darauffolgendem Anfahren, fuhr plötzlich jemand von rechts auf meine mittlere Fahrspur ( 3 spurige Strasse pro Fahrtrichtung ). Mein Vordermann konnte gerade noch Bremsen, ich aber leider nicht mehr und bin dann leicht aufgefahren. Habe den Führerschein seit 4 Monaten. Was kann mir jetzt passieren, A Verstoss ?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 9:49

      Hallo Torsten,
      wir können nicht wissen, wie es genau zum Unfall gekommen ist und können daher keine genaue Auskunft darüber geben, was Sie erwarten wird.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julia 5. September 2015, 11:06

    Hallo,
    Mein Freund wurde in der probe Zeit geblitzt.
    Ihm droht probe Zeit Verlängerung, Bußgeld, Fahrverbot und Aufbau Seminar.
    Gibt es eine Möglichkeit um das Fahrverbot herum zu kommen, da er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:08

      Hallo Julia,
      ist das Fahrverbot erteilt, gibt es keine Möglichkeit, es zu umgehen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • alsul 4. September 2015, 15:04

    Guten Tag,
    ich bin beim dritten A-Verstoß in während der Probezeit. Beim ersten mal gabs ein Seminar. Beim zweiten mal MUSSTE ich eine MPU machen. Was kommt jetzt? Dem Katalog entnehme ich einen Fahrerlaubnisentzug aber die Beamten von der Führerscheinstelle meinten letztes Jahr ich müsste bei jedem weiteren Averstoß eine MPU machen. Was stimmt jetzt? Bitte um Antwort.

    freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:25

      Hallo,
      bei drei A-Verstößen in der Probezeit droht der Fahrerlaubnisentzug. Die Erteilung einer MPU liegt im Ermessen der Führerscheinstelle und ist abhängig von der Art des A-Verstoßes.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Merve 4. September 2015, 12:06

    Hallo,
    Unfall: Vorfahrtsmissachtung, als er aus der Parklücke raus wollte. Dadurch 3 Beschädigte Autos (Durch Aufprall anderer) In der Probezeit. Was kann man erwarten?

    Danke

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:19

      Hallo Merve,
      bei einer Vorfahrtsmissachtung in der Probezeit, die einen Unfall zur Folge hat, ist mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld zu rechnen. Es handelt sich um einen A-Verstoß, sodass die Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar verordnet wird.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 4. September 2015, 5:58

    Hallo,
    Ich wurde in der zweimonatigen Frist für die
    verkehrspsychologischen Beratung geblizt.
    Laut Polizei war ich auf der Autobahn 43kmh zu schnell. Ich werde zwar gegen diese Anklage vorgehen, da ich nicht so schnell gefahren bin, würde aber dennoch wissen wollen was mir im schlimmst Fall blüt.
    Ich weiß jetzt schon das ich 160 Euro zahlen soll, zwei Punkte kriege und der Führerschein für ein Monat weg geht…
    Aber was ist mit der Fahrerlaubnisbehörde?
    Würde sie mir den Führerschein entziehen?

    P.s.: an der verkehrspsychologischen Beratung habe ich teilgenommen

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 12:14

      Hallo Christian,
      auf einen 3. A-Verstoß in der Probezeit folgt in der Regel der Fahrerlaubnisentzug.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • K.,Heike 3. September 2015, 17:34

    Hallo liebe bussgeld-info.de,

    meine Frage ist mein Sohn ist 18 jahre alt und hatte am 30.8 2015 ein schweren Autounfall er war Lingsabbieger und stand aber dann ist er losgefahren dann kam ein Motorradfahrer angefahren es war 70 km und in die rechte Seite gefahren. Motorradfahrer schwer verletzt aber nach Besuch wird er wieder gesund .
    Was droht mein Sohn an Strafe.
    (Nicht mit Absicht verursacht)

    Danke Ihnen

    Kirschstein

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:36

      Hallo Heike K.,
      da wir den genauen Unfallhergang nicht kennen, können wir keine Auskunft über die Strafe für Ihren Sohn geben.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisa 3. September 2015, 13:50

    Hallo,
    hab mal eine Frage, ein 15 Jähriger wird nachts mit dem Roller angehalten weil er einen Freund mit hinten drauf hatte, und er hatte auch Alkohol getrunken und einen Wert von 0,5.
    Warum darf er noch fahren? was kommt auf ihn zu ?
    Danke für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 12:23

      Hallo Lisa,

      hatte der 15-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis für den Roller, dann kann er nach dem Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, was eine Geld- und Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Beim Alkoholverstoß gegen die 0,0-Promillegerenze bei bis 21-Jährigen droht in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Höchstwahrscheinlich haften hier die Eltern für ihren Sohn.
      Warum die Beamten ihn haben weiterfahren lassen, kann individuelle Gründe haben, die an dieser Stelle nur in Vermutungen enden würden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Lisa 14. September 2015, 9:52

        Fahrerlaubnis hatte er, also darf er einfach so weiter fahren ?? warum wurde die Fahrerlaubnis nicht entzogen ?? schon komisch das er immer noch fahren darf.. hat es auswirkungen auf den Führerschein den er mal machen wird??
        Danke VG

        • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:58

          Hallo Lisa,
          laut Bußgeldkatalog wird ihm nicht die Fahrerlaubnis entzogen. Der Verstoß hat keine Auswirkungen auf seinen zukünftigen Führerschein.
          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Lisa 14. September 2015, 13:45

            das ist ja nicht gerecht, wenn ein Fahranfänger mit Alkohol erwischt wird muss er den Führerschein abgeben da ja die 0,0 Grenze gilt, und wenn ein 15 jähriger mit alkohol fährt darf er einfach weiterfahren.. da ist ja keinerlei Strafe..

          • bussgeld-info.de 21. September 2015, 9:56

            Hallo Lisa,

            bei Minderjährigen haften normalerweise die Eltern, wenn es hier zu Schäden gekommen wäre. Es kommt hier immer auf den indivduellen Fall an und liegt in der Entscheidung der Beamten bzw. der Behörden, ob sie etwa den trunkenen Fahrer mit in eine Ausnüchterungszelle nehmen oder ähnliches.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nils 3. September 2015, 9:50

    Guten Tag, ab wann wird ein B-Verstoß gewärtet, bzw. „registriert“ . Ich hatte letztens beim Ausparken [rückwärts] (auf dem Parkplatz) ein kleines Malöhr und habe ein anderes Auto leicht an der Seite berüht (2 Kleine Krazer , vlt 4cm lang [am Radkasten]) , habe den Fahrer des anderen Fahrzeugs dann angetroffen , die Daten ausgetauscht und danach die Polizei gerufen zum aufnehmen. Nach ca. einer ganzen Zeitstunde kamen Sie dann auch endlich und ich musste (da es auf einem Parkplatz war) 35€ bezahlen. Nun ist meine eigentliche Frage, ab wann oder wie der B-Verstoß registriert (bzw. „amtlich“) wird. Durch die Polizei oder durch die Versicherungsmeldung (habe mich mit dem anderen Fahrer dann noch unterhalten und werde den Schaden wahrscheinlich so bezahlen [ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen bzw. zu melden], da ich noch in der Probezeit bin und eine Hochstufung sehr „bescheiden“ wäre)?

    PS: das Bußgeld von 35€ (wegen verletzung der Sorgsamkeitspflicht beim Rückwärtsfahren oder so ähnlich) habe ich dann noch vor Ort bezahlt

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:50

      Hallo Nils,

      die Versicherung hat mit der Eintragung von Ordnungswidrigkeiten nichts zu tun. Die Eintragung der Ordnungswidrigkeit erfolgt spätestens nach etwa 2 bis 4 Wochen. Hierbei handelt es sich aber um einen B-Verstoß, der einmalig in der Regel keine Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • lukas 2. September 2015, 23:41

    Hallo,

    Ich bin heute in der verlängerten Probezeit (im Dezember 2015 wäre diese vorbei) mit ca 50-60 zu schnell geblitzt worden auf der Autobahn

    Ich habe jetzt also das Bußgeld und die Aufforderung zum Fahrphysiologischen „Seminar“ zu befürchten?

    Also kein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:33

      Hallo Lukas,

      beim erstmaligen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit drohen folgende Probezeitmaßnahmen: eine kostenpflichtige Verwarnung sowie Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung. Fahrer, die außerorts zwischen 51 und 60 km/h zu schnell unterwegs sind, müssen 240 Euro Bußgeld zahlen, bekommen 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • mezzo 1. September 2015, 18:30

    Wurde auf der Autobahn, mit 25kmh zu schnell, geblitzt. Bin in der probezeit. Mit dem PKW v. meines vaters. Nun kam der bescheid an mein Vater m. meinem Bild. Er möchte das auf seine Kappe nehmen. Finde ich nicht gut.

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:25

      Hallo Mezzo,

      ein Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit über 20 km/h hat die Verlängerung der Probezeit zur Folge und die Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Informationen zum Punkteübertragen, finden Sie hier https://www.bussgeld-info.de/punkteverkauf/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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