Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Seven 14. Oktober 2015, 14:14

    Hallo ich komme aus NRW. Ich bin 17 , wurde beim Autofahren in eine Routinekontrolle gezogen , meine Begleitperson mit der ich nur fahren darf war nicht anwesend.
    Habe 80 Euro Busgeld bekommen , und ein Punkt in Flensburg , es steht aber nichts von einem Aufbauseminar oder Probezeitverlängerung im Brief.
    Meine Frage ist : Muss ich ein Aufbauseminar machen, denn soweit ich weiß ist es ja ein B Verstoß

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:51

      Hallo,
      in der Regel müssen Sie auch an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 14. Oktober 2015, 0:12

    Hallo

    wurde während der Probezeitverlängerung mit 0,6 Promille angehalten.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
    Bußgeld, Punkte, Führerscheinentzug und oder weiteres?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 11:21

      Hallo Sascha,

      bei einem A-Verstoß mit Alkohol droht dem Fahranfänger die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar. Möglich ist ebenfalls eine kostenpflichtige Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Daneben gibt es ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Amelie R. 13. Oktober 2015, 10:00

    Hallo,
    ich bin am wochenende außerorts von einem stationären Blitzer geblitzt worden.
    Erlaubt waren 70 km/h. Laut Tacho bin ich fast 95 km/h gefahren.
    Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Meine Frage nun, wie können die zuständigen Ämter denn feststelle ob ich, in der Probezeit, oder meine Mutter oder Schwester, beide außerhalb der Probezeit, gefahren ist?
    LG Amelie

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 10:49

      Hallo Amelie R.,

      in Deutschland gilt die Fahrerhaftung, auch wenn zunächst der Halter des Fahrzeuges, den Anhörungsbogen bekommt. Auf dem Foto können die Behörden bereits feststellen, ob der Fahrer weiblich oder männlich war. Auf dem Anhörungsbogen kann der Halter dann den eigentlichen Fahrer angeben, sodass der Bußgeldbescheid dem rechtmäßigen Fahrer zugestellt werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian H. 12. Oktober 2015, 23:04

    Schönen abend ich habe eine verlängerte probezeit und muss ein aufbauseminar machen

    Jetzt wurde ich mit 25-30 km/h zu schnell geblitzt
    Es war auserorts

    Und das aufbauseminar muss ich noch machen ich bin in der Warteschlange für das nächste Seminar
    Die Fahrlehrerin sagte das ich keine angst haben sollte falls ich das Seminar nicht rechtzeitig beendet habe
    Was habe ich zu befürchten

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:53

      Hallo Sebastian H.,

      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit hat neben dem regulären Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit eine kostenpflichtige Verwarnung zur Folge sowie die Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Da Sie jedoch das Aufbauseminar noch nicht gemacht haben, ist es ebenso möglich, dass Sie mit keinen Probezeitmaßnahmen rechnen müssen, da Sie bisher noch nicht die Chance hatten Ihr Verhalten innerhalb des Aufbauseminars zu ändern bzw. zu bessern. Dies liegt im Ermessen der Behörde. Sie sollten also vorerst abwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alvin 12. Oktober 2015, 19:57

    Ich wurde einmal mit 58 kmh geblizt in einer 50er Zone das Busgeld von 15€ wurde beglichen. Doch heute wurde ich geblitzt als ich eine gerade von gelb auf Rotspringende Ampel überfahren habe. Die Ampel war definitiv noch gelb als ich rüber bin!

    Was kommt nun auf mich zu

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:39

      Hallo Alvin,

      auch ein Gelblichtverstoß wird geahndet, da hier ein Haltelinienverstoß vorliegt. Es kostet ein Verwarngeld von in der Regel 10 Euro. Ein einmaliger B-Verstoß würde keine Maßnahmen nach sich ziehen. Da jedoch zwischen Gelb und Rot oft nur wenige Sekunden vergehen, könnte auch ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegen. Dieser würde letztlich als A-Verstoß neben dem Bußgeld ein Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Atta Wars 12. Oktober 2015, 19:50

    hallo,

    ich habe ein A verstoß begangen und musste dann ein aufbauseminar machen und meine probezeit wurde um 2 jahre verlängert nun wurde ich geblitzt mit 45 km zuviel , wahrscheinlich droht mir jetzt bußgeld und freiwillige Mpu teilnahme was geschieht wenn ich danach ohne mpu zu machen wieder ein B verstoß oder A verstoß mache ? Führerschein für immer weg und ich muss von komplett neu machen oder nur 3 monate weg ?

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:33

      Hallo Atta Wars,

      ein A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird neben dem Bußgeld und Punkten mit einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung bestraft, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein weiterer A-Verstoß würde den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen; zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit ebenfalls. Nach einem Fahrerlaubnisentzug muss der Führerschein neu beantragt werden, davor hat der Fahrer zusätzlich eine Sperrfrist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manuel 11. Oktober 2015, 20:12

    hallo wurde in der verlängerten probezeit mit handy am steuer erwischt habe strafe bezahlt und ein paar wochen später praktisch vor 1 woche wurde ich geblitzt mit knapp 50 oder vielleicht ein wenig mehr in 30er zone was muss ich befürchten

    mfg

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 8:10

      Hallo Manuel,
      die Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein A-Verstoß. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat eine kostenpflichtige Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge. Wurden Sie mit 50 in der 30er Zone geblitzt, droht ein Bußgeld von 35 Euro, waren es mehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • daniel 11. Oktober 2015, 17:16

    Hallo ich bin in der Probebezeit geblitzt worden auf nee Autobahn 124km hatte ich drauf nach Toleranz Abzug und es waren 100 km erlaubt was kommt auf mich zu !! Da ich auf den Führerschein angewiesen bin !!

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 8:15

      Hallo Daniel,
      Sie müssen mit 70 Euro und 1 Punkt rechnen. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich Ihre Probezeit um weitere 2 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sk 9. Oktober 2015, 16:48

    Was passiert wenn man in der Probezeit 2 mal geblitzt wird innerorts unter 20 km/h?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:54

      Hallo,
      Sie müssen die Bußgelder zahlen, Auswirkungen auf die Probezeit haben jedoch erst Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fatih 9. Oktober 2015, 2:47

    Ich saß in meinem auto und die polizei kam zu uns wollte die ausweise sehen, dann ging der andere Polizist am auto entlang und sah meine angefahrenen reifen (hinten links und hinten rechts)
    Dann meinte er zu mir es gibt 60 euro Bußgeld und 1 punkt. Ich bin noch in der probezeit und die endet in 20 tagen. Muss ich ein aufbauseminar machen?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 8:28

      Hallo,
      das Fahren mit mangelhaften Reifen am Kraftfahrzeug ist ein B-Verstoß. Ein einmaliger B-Verstoß hat keine Auswirkungen auf die Probezeit.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tariq 8. Oktober 2015, 19:54

    Hallo,

    Ich habe ein Bußgeld erhalten für die Teilnahme am Straßenverkehr in einer Umweltzone.

    Die Strafe habe ich bereits bezahlt, ein Punkt erhält man für diese Strafe nicht.

    Nun habe ich noch einmal einen Bußgeldbescheid für dieselbe Angelegenheit erhalten.

    Ich befinde mich in der Probezeit, habe ich was zu befürchten aufgrund meiner Probezeit?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:18

      Hallo,
      zwei B-Verstöße in der Probezeit führen zur Probezeitverlängerung um 2 Jahre und zur Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 8. Oktober 2015, 19:48

    Hallo ich habe mal eine Frage ich habe mitte des Jahres ein Aufbauseminar gemacht in der Probezeit habe eine Probezeitverlängerung bekommen und nun gestern einen unfall gehabt wo es hieß 120 euro und ein Punkt was erwartet mich jetzt

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 8:23

      Hallo Jan,
      es kommt darauf an, welche genauen Ursachen der Unfall hat. Handelt es sich um einen A-Verstoß, den Sie begangen haben, müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fabs 8. Oktober 2015, 8:17

    Hallo,
    Ich wurde gestern mit circa 60-65 in einer 50er Zone gblitzt und hatte mein Handy am Ohr. Ich bin mir nicht sicher, ob man das Handy sieht, da ich es zwischen Schulter und Ohr eingeklemmt hatte und einen Schaal getragen hab. Ich bin leider noch in der Probezeit und mache mir dementsprechend Gedanken. Sollte man das Handy sehen, womit muss ich rechnen?
    Liebe Grüße und Danke im voraus.

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 11:40

      Hallo Fabs,

      beim Handy-Verstoß handelt es sich um einen B-Verstoß (60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg) und bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um einen A-Verstoß. Letztere zieht allerdings erst Probezeitmaßnahmen nach sich, bei über 20 km/h zu schnell.
      Sollte das Handy auf dem Foto jedoch sichtbar sein bzw. zu einer Ahndung führen, so kommt es hier zu einer Verlängerung der Probezeit, da alle Bußgeldvergehen ab 60 Euro, eine solche nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Milos 7. Oktober 2015, 23:04

    Hallo,
    Wurde 2mal hintereinander einmal mit 6kmh und einmal mit 27kmh zu viel geblitzt in der Probezeit.
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 11:34

      Hallo Milos,

      bei dem ersten Verstoß mit 6 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß, ebenso wie beim zweiten Verstoß mit 27 km/h zu viel. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zieht jedoch erst Probezeitmaßnahmen nach sich, ab über 20 km/h. Das heißt, dass der zweite Verstoß in der Regel nun neben dem Bußgeld mit der Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kaya 7. Oktober 2015, 18:36

    Hallo,
    meine Probezeit wurde, wegen einem A-Verstoß, verlängert und werde am Ende diesen Monats an einem ASF teilnehmen. Doch heute wurde ich geblitzt wegen einem erneuten A-Verstoßes. Was passiert nun? Wird abgewartet, dass ich das ASF absolviere? Oder wird mir trotz des bevorstehenden ASF eine Empfehlung für den psychologischen Test empfohlen?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 11:31

      Hallo Kaya,

      begeht ein Fahranfänger einen weiteren A-Verstoß, bevor er das Aufbauseminar des vorherigen A-Verstoßes absolviert hat, so muss er hier mit keinen weiteren Probezeitmaßnahmen rechnen. Das Bußgeld muss allerdings trotzdem gezahlt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabrina 6. Oktober 2015, 22:00

    Hallo , mein Freund wurde auf der Autobahn bei 120 km/h mit 178 km/h geblitzt , also 58 km/h zu viel . Er ist fahranfänger und noch in der Probezeit . Aufbauseminar muss er sicher machen , auch eine 2 Jahre Probezeit Verlängerung . Muss er den Führerschein für einen Monat abgeben ? ? Oder kann es da ganz weg sein ? ?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 11:03

      Hallo Sabrina,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 51 bis 60 km/h droht ein Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ein Führerscheinentzug droht, wenn Ihr Freund in der verlängerten Probezeit zwei weitere A-Verstöße begehen würde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 5. Oktober 2015, 22:45

    Hallo liebes Team,
    Ich habe meine Probezeit verlängert bekommen da ich mit 21 km/h zu schnell innerorts geblitzt wurde.
    Nun habe ich vor kurzem einen kleinen Unfall (im Schreiben steht Vorfahrt missachtet) gehabt. Ich wurde vor einer Woche jetzt nachts auf der Autobahn mit knapp 150km/h in der 120er Zone geblitzt da ich mich dort nicht auskannte und das Schild nicht gesehen habe.
    Was sind nun die Folgen? Wird mein Führerschein entzogen wenn ja wie lange oder kann ich dagegen Einspruch erheben und habe dadurch irgendwie die Möglichkeit mit einer Geldstrafe davon zu kommen?
    In dem Schreiben wegen des Unfalls steht nämlich etwas von wegen 2 Monate Zeitraum in dem ich mich für den verkehrspsyhologischen Unterricht anmelden kann und wenn danach wieder etwas passiert wird mir die Fahrerlaubnis entzogen kann das sein?
    Bitte helft mir weiter!

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 10:15

      Hallo Philipp,

      bei einem Unfall durch die Missachtung der Vorfahrt handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein solcher in der verlängerten Probezeit zieht neben der Zahlung des Bußgeldes eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen – diese Sanktionierung wird 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides rechtskräftig. Ein zweiter A-Verstoß, wie es die Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h auf der Autobahn war, würde nun den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

      Die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, besteht immer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides. Ob Sie dem Entzug der Fahrerlaubnis in Ihrem Falle entgehen können, können Sie bei einem Anwalt erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Suza 5. Oktober 2015, 16:26

    Also ich habe heute einen stehenden Bus geschliffen der hat es net gemerkt und ist los gefahren habe daraufhin die Polizei gerufen u.s.w und ich musste eine Geld Strafe von 35 Euro zahlen wird jetzt meine Probezeit verlängert da ich schuld war?

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:35

      Hallo Suza,

      ob Sie an dem Unfall Schuld hatten oder nicht, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen, das sollen Sie mit einem Anwalt besprechen. Fahranfänger, die einen Unfall in der Probezeit bauen, müssen mit einer Probezeitverlängerung rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • holch 4. Oktober 2015, 12:39

    Hallo
    Ich würde gerne wissen…
    welche Strafe droht einem wenn man nach mpu in den 4 Jahren Probezeit mit 85 km/h in einer 50er zone innerorts geblitzt wird?

    Lg

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:20

      Hallo,
      hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. Die Folge ist eine Verwarnung sowie eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Außerdem wird die Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h innerorts mit 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melissa Run 4. Oktober 2015, 9:26

    Guten Tag,

    ich habe bereits Probezeit Verlängerung und habe auch am Aufbauseminar teilgenommen.
    Nun wurde ich geblitzt in einer 50er Zone mit ca. 60-65 km/h ist auch erstmal kein Problem. Das Problem ist, dass ich gerade mein Handy in der Hand hatte. Habe aber nicht telefoniert. Was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:50

      Hallo Melissa,
      das Handy am Steuer ist ein B-Verstoß und wird mit 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt bestraft. Außerdem müssen Sie aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld von 25 Euro sowie mit einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ostwald 2. Oktober 2015, 16:13

    Guten Tag ich habe
    Leider schon 4 Punkte in Flensburg :(
    2pkt- über rot
    2pkt- zu schnelles fahren
    Hatte schon aufbauSeminar
    Und wurde gestern mit 21 zuviel innerOrts geblitzt
    Was passiert jetzt :(

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:54

      Hallo,
      Sie müssen mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt rechnen. Ist dies bereits Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dimas 2. Oktober 2015, 11:52

    Hallo,
    vor kurzem wollte ich auf der Autobahn einen LKW überholen und übersah ein schnellanfahrendes Auto.
    Beim reflexartigen Gegenlenkens ist mein Auto ins Schleudern geraten und bin schließlich gegen die MIttelleitplanke geprallt. Bis auf die beschädigte Leitplanke und mein eigenes Fahrzeug kam es zu keinen weiteren Schäden, da kein großer Verkehr zum dem Zeitpunkt herrschte ( sprich auch keine weiteren Unfallbeteiligten).
    Es ist mein Erster Unfall gewesen, bin aber noch in der Probezeit.
    Was kommt nun auf mich zu?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:01

      Hallo,
      es kommt darauf an, ob es ein Überholverbot gab, mit welcher Geschwindigkeit Sie gefahren sind usw. Je nach Umstand kann es zu einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre und zu einer Teilnahmepflicht am Aufbauseminar kommen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sandra 2. Oktober 2015, 0:08

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit.
    Wurde einmal mit 33km/h zuviel geblitzt dann mit 21km/h zuviel.
    Und zu guter Letzt nochmal mit 10km/h zuviel.
    Was kommt da auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:03

      Hallo Sandra,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen sind A-Verstöße. Dies bedeutet, dass die Probezeit um 2 Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt wird.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jamal 29. September 2015, 10:23

    Guten Morgen,

    Also gestern Nachts als ich von der Arbeit kam 23:15 uhr wurde ich bei einer 100 er Zone 40 km/h zuschnell erwischt …. Bin in der Probezeit …
    Als der Polizist mit mir geredet hat , hat er mir was von Provider gesagt dass sie dass nicht haben und so … Und als der andere Polizist kam meinte er mir nichts also ich habe frisch mein Führerschein ne Woche erst und darf erst seit Samstag alleine Fahren … Er hat nichts von einer Strafe gesagt kann dennoch was auf mich kommen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jamal

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:26

      Hallo Jamal,

      40 km/h außerorts zu schnell führen zu 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Da es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um einen A-Verstoß handelt, folgt zudem noch die Verlängerung der Probezeit auf insegesamt 4 Jahre und die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Sina 28. September 2015, 21:19

    Hallo,
    ich habe einige Fragen und zwar ein Radfahrer hat eine Foto von meinem Auto gemacht weil ich ihm nicht gesehen habe und habe ihm nicht durchfahren gelassen obwohl er vorfahrt hatte ! und ich habe zwei Notizen von Leuten wegen schlechtes Parken bekommen!(Mein Auto war wahrscheinlich auf dem Gehweg, aber da war nicht parken verboten!) womit muss ich rechnen!?
    Ich bin noch im Probezeit!
    Ich Danke für eine schnelle Antwort!
    sorry für so komische Fragen :)
    LG Sina

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:16

      Hallo Sina,

      Vorfahrtsverstöße sind immer A-Verstöße. Es hängt jedoch von der konkreten Situation ab, ob der Verstoß eine Probezeitverlängerung zur Folge hat oder nicht. Parkverstöße sind in der Regel B-Verstöße, die meist keine Probezeitverlängerung nach sich ziehen. Es kommt aber auch hier immer auf die Umstände an.

      Wenn der Radfahrer bzw. die anderen Personen eine Anzeige machen, können die Verstöße auch geahndet werden.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Julien l. 28. September 2015, 21:15

    Schönen guten Tag,

    Ich habe in der Probezeit ein Aufbauseminar und fachäztliches Gutachten wegen Cannabis hinter mir. Und eine Probezeitverlängerung.Jetzt bin ich mit einem abgelaufenen kurzzeizkennzeichen gefahren. Was droht mir jetzt?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:05

      Hallo Julien,

      beim Fahren mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um einen B-Verstoß. Dieser hat ein Verwarnungsgeld von 50 Euro zur Folge.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Caroline G. 28. September 2015, 18:09

    Mein Partner ist bei einem Kurierdienst tätig und bekam diese Woche ein Bussgeld über 60€ sowie einen Punkt aufgrund eines Mangels in der Ladungssicherung (mit Gefährdung),zudem befindet er sich in der verlängerten Probezeit.Nun soll er ebenfalls mit 24km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt worden sein,was definitiv ein A-Verstoss wäre. Mit welchen Konsequenzen hat er nun zu rechnen? Verwarnung+ Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung oder gar gleich der Entzug der Fahrerlaubnis???

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:51

      Hallo Caroline,

      bei einem 2. A-Verstoß in der Probezeit gibt es eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme daran ist aber nicht Pflicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • MaxMax 28. September 2015, 15:23

    Hallo,
    ich bin 20 Jahre alt und bin vor kurzem in eine Verkehrskontrolle gekommen. Es wurde ein Bluttest gemacht welcher positiv auf MDMA war. Dies ist mein erster Verstoß im Straßenverkehr. Welche Strafe könnte mir blühen und besteht die Möglichkeit meinen Führerschein irgendwie zu behalten? Ich bin oft geschäftlich mit dem Auto unterwegs und es wäre wirklich schlecht für mich, wenn ich nicht mehr mobil wäre. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:21

      Hallo MaxMax,

      wenn Sie das 1. Mal mit Drogen am Steuer erwischt wurden, kommen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu. Die Probezeit verlängert sich zudem auf insgesamt 4 Jahre und Sie werden an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Kevin S. 26. September 2015, 18:43

    Hallo ich habe die Verlängerte Probezeit, habe vor 3 Jahren meinen FS abgegeben für 10 Monate, da ich mit 0,8 Promille gegen ein Baum gefahren bin. Habe ein Aufbauseminar gemacht und Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert. Jetzt ist mir folgendes passiert, ich wurde außerorts in einer 60 Zone mit 97 kmh geblitzt, sprich 37 kmh zu viel. Muss ich jetzt nochmal ein Aufbauseminar machen? Kann ich mit einer MPU rechnen? Bekomme ich nochmal 2 Jahre Verlängerung?

    Ich Danke für eine schnelle Antwort!
    LG Kevin

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 8:37

      Hallo Kevin,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung wird mit einer Verwarnung und einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung bestraft. Ob Sie zusätzlich eine MPU absolvieren müssen, liegt im Ermessen der Behörde.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nick 26. September 2015, 15:54

    Wie ist das wenn man in der verlängerten Probezeit das erste Verwarnungsgeld bekommt. Da passiert nichts oder ?

    Gruß nick

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 8:27

      Hallo Nick,
      es kommt darauf an, ob es sich beim begangenen Verkehrsverstoß um einen A- oder B-Verstoß handelt. Bei einem einmaligen A-Verstoß wird die Probezeit bereits um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.
      Ihr Bussgeld-Info Team

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