Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (132 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 786 comments… Kommentar einfügen }
  • Bart 20. Oktober 2022, 9:27

    Hallo ,
    wir haben seit 1 Jahr Lärm , meistens ab 22/23 bis morgens gegen 6/ 7 Uhr , es brummt.Nur kann dieser „Brummton“ wohl nicht Jeder hören .Wir sind schon am verzweifeln, ausschlafen gibt es nicht , Schule und Arbeit schwänzen…nach Hause und schnell mal hinlegen ( nur Gedanklich ). Es gibt ein Messverfahren (Kosten ca. 2890.-Euro) , die Wohnungsgesellschaft will das wir doese Messungen zahlen ,aber das ist doch auch die Mithilfe der Wohnungsgesellschaften…oder ? Mittlerweile sind wir mit den Nerven am Ende , wenig Schlaf und es „brummt“ , man kann verrückt werden.
    Haben Sie noch eine Idee , was man versuchen könnte / umziehen geht leider nicht…..

  • Lord Incognito 17. Juli 2022, 3:29

    Wohne (Luftlinie ca.100m) in der Nähe einer E-Ladestation mit etwa 10-15 Ladestationen. Um ein Überhitzen der Anlage zu verhindern wird diese Gekühlt. Das Geräusch das dabei entsteht ist enorm störend. Es geht um 7.00Uhr los und geht bis 22.00Uhr. Die gesetzlichen Zeiten werden also eingehalten. Das aber auch erst seit dem ich das Umweltamt eingeschaltet habe. Immerhin. Trotzdem ist ein erholsamer Aufenthalt in den Außenanlagen oder auf dem Balkon nicht wirklich möglich,da man ständig dem Geräusch ausgesetzt ist. Auch ist der Lärm am Tage,bei geöffneten Fenster im Schlafraum und im Wohnzimmer zu hören. Einfach nur obernervig. Als ich hier einzog,gab es diese Anlage noch nicht. Es war ein reines Wohngebiet und ist jetzt zu einem Mischgebiet geworden. D.h. ,dass die Lautstärke von industriellen Geräten höher sein darf. Eine Messung des Lärms hat schon stattgefunden. Es war etwas drüber,aber der Herr vom Umweltamt meinte,es würde nicht ausreichen,um Druck auf den Betreiber (u.a. VW) zu machen. Da der Lärmpegel des Lüftergeräuschs auch abhängig ist von Windrichtung,Auf,-Abwinde und Stärke,kann man aus mener Sicht nur schwer einen wirklichen Lärmpegel festlegen. Das Problem ist halt auch,dass es keine leiseren Anlagen auf dem Markt gibt (Aussage der Vermieter-Firma und der Wartungsfirma). Da E-Mobilität ja stark im kommen ist,werden solche lärmenden Anlagen bald überall stehen. Davor graußt es mir. Hat jemand vielleicht ein ähnliches Problem,oder vielleicht eine Idee was ich noch machen könnte? Ausser einen Umzug.

  • Sonja 10. Januar 2022, 3:11

    Seit 4 Monaten werde ich vom Lärm der Nachbarn beschallt. Täglich ab 18:00 Uhr bis morgens um 04:00 Uhr. Es hört so an, als ob Spielautomaten laufen sowie laute Musik und Gegrölle von Leuten.
    Im Haus hören das auch andere Mieter.
    Das Ordungsamt wurde Informiert es kam keine Reaktion.
    Polizei war schon oft da. Da sich am Haus Eingang eine große Kamera befindet, konnten die Lärmbelästiger jedes Mal dad Eintreffen der Polizei beobachten und waren leise. Danach wieder laut. Die Polizei wurde so getäuscht.
    Für uns ist es sehr ärgerlich.

    • Lord Incognoito 17. Juli 2022, 3:33

      Nehmen sie den Lärm doch auf und spielen es dann der Polizeii vor. Zeugen sind auch gut. Den Vermieter informieren.

    • Joe J 11. September 2022, 15:33

      In einem solchen Fall empfiehlt es sich ein Lärmprotokoll anzufertigen und darin auch Zeugen zu benennen. Dies gibt dem Ordnungsamt eine Handhabe. Ebenso dient es um gegenüber Ihrem Vermieter eine Mietminderung geltend zu machen. Fühlen sich auch andere Hausbewohner gestört sollten diese gebeten werden ebenfalls ein solches Protokoll zu fertigen und Behörden sowie Vermietern vorzulegen. Aufgrund der nachhaltigen Schädigung des Gemeinschaftslebens kann dem Mieter damit bei nicht unterlassen auch gekündigt werden.

  • Anna M. 6. September 2021, 18:51

    Hallo, ich hätte gerne gewusst wieso ich privaten Baulärm wie sägen, hämmern, bohren, schleifen usw. tagsüber bis spät abends hinnehmen muss, selbst aber keine Musik lauter hören darf, dies zb. um den Baulärm nicht ertragen zu müssen. Für lautere Musik gibt es gegebenenfalls eine Ordnungsstrafe, jedoch nicht bei unerträglichen privaten Gebrauch von Baumaschinen, dies erschließt sich mir nicht. Zumindestes sollte eine enge Zeitbegrenzung gesetztlich bestimmt werden. So kann man zur Zeit den ganzen Tag Baulärm verursachen und die Nachbarn zum Wahnsinn treiben, aber wehe dem diese machen ihre Musik etwas lauter an! Hat der Gesetzgeber hier etwas entscheidendes übersehen oder ist es ihm egal?

  • Herb 5. September 2021, 22:27

    Schönen guten Tag, eigentlich wollte ich mich nur einmal über ein paar genauere Daten informieren, welche ich bei nächster Gelegenheit einem renitenten und dreisten Nachbarn vor die Nase halten wollte. Doch bei dieser Gelegenheit, kann ich mir auch noch gleichzeitig etwas Luft machen. Ich wohne (leider) in einem Wohnblock (sozialistischer Einheitsplattenbau) und seit ca. 3 Jahren werde sowohl ich als auch andere direkt angrenzend wohnende Nachbarn (ich rede hierbei von ca. 7 Mietparteien insgesamt) von einem nervigen Mieter und regelmäßiger (manchmal jeden Tag zu allen möglichen Uhrzeiten zwischen 8 und 21 Uhr Abends – manchmal, zum Glück nur selten, auch zu Nachtruhezeiten wie z.b. 1 Uhr Nachts) und eigentlich vermeidbarer (denn er hat ja nicht umsonst einen Lautstärkeregler an seiner Anlage) Lärmbelästigung durch viel zu laute Musik (eindeutig ÜBER einem Wert von 55 db – denn es ist quer über mindestens 3 Hauseingänge an manch ungünstigen Tagen zu hören) geplagt. Dazu steht er oftmals auch noch am offenen Fenster und singt/schreit laut zu seiner Musik mit und klatscht dabei auch noch voller Freude in die Hände (ja, der scheint in der Tat nicht ganz taufrisch zwischen seinen Ohren zu sein)! Unsere Hausverwaltung ist leider die Vonovia, also passiert da leider NICHTS. Was kann ich bzw. was können WIR als Betroffene Mieter tun außer weiter Lärmprotokolle zu schreiben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen u. ggf. eine Mietminderung zu erwirken? Denn so schön es auch ist, etwas Geld einzusparen, mir z.B. wäre etwas mehr Ruhe zum Feierabend od. an freien Wochenenden und Feiertagen durchaus lieber! Ein Gespräch mit ihm hatte ich nun (endlich gelang es mir einmal ihn inflagranti zu erwischen), allerdings mehr als eine stundenlange Diskussion und eine „rassistische“ Unterstellung (er selbst ist nahöstlicher Bauart – so wie auch seine dröhnende Musik) bei meinem Anliegen kam leider NICHT heraus. Bestenfalls noch ein hysterischer Lachanfall meinerseits, auch wenn die Sache mittlerweile viel zu ernst zum lachen ist (ich befinde mich bereits seit 2019 in psychologischer Behandlung und kann irgendwann für nichts mehr garantieren – Ich habe PTSD) … Für ein paar brauchbare Tipps wäre ich sehr dankbar und bitte keine rassistischen oder ausländerfeindlichen Kommentare! Das würde den Sinn und Zweck dieser Anfrage bestenfalls nur ad absurdum führen. Vielen Dank im Voraus!

    • Joe J 11. September 2022, 15:43

      Der Weg ist prinzipiell der richtige – Lärmprotokoll führen und Miete mindern. Bei häufigem Vorkommen empfiehlt es sich mit anderen Mietern gemeinsam an das Ordnungsamt heranzutreten. Müssen diese mehrfach kommen weil der Herr die Anlage zu laut aufdreht hat das OA das Recht die Anlage zu konfiszieren. Darum würde ich direkt bitten. Wichtig ist hierbei dem Ordnungsamt durch Geschlossenheit mit anderen Mietern die Notwendigkeit deutlich aufzuzeigen. Leider arbeiten dort auch nicht nur mutige und hilfsbereite sondern auch konfliktscheue Menschen – so auch in meinem Fall. Es hat mir geholfen mich mit den politischen Verantwortlichen in Verbindung zu setzen und das Problem öffentlich zu machen. Ebenso die Handlungsunwillig in einem offenen Brief über Lokalzeitung aufzuzeigen und um öffentliche Antwort zu bitten. Ebenso können sie, die geschlossene Meldung der Mieter vorausgesetzt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter des OA einreichen.

  • Kerstin 24. Juli 2021, 14:10

    Unser Nachbar mäht alle 3 Tage seinen Rasen. Früh gegen 9.00 Uhr mit dem Radenmäher, gegen 12.00 Uhr nochmals mit dem Rasenmäher und dann gegen 15.00 Uhr mit dem Rasentraktor. Immer das gleiche Stück, müssen wir das dulden.

  • Sabine40231 13. Juni 2021, 22:35

    Ich habe Nachbarn, bei denen es ähnlich läuft. Es geht zwar nicht um die Tür, aber auf der Terrasse selbst wird sich von morgens bis abends so laut unterhalten und telefoniert, dass ich es 3 Häuser weiter auch drinnen höre (ich unterrichte seit März 2020 online an der Uni). Inzwischen gehe nur noch mit Ohrstöpseln in den Garten, wenn ich Pause habe. Sämtliche Appelle sind auf taube Ohren gestoßen oder wurden ins Lächerliche gezogen („wenn’s dir draußen zu laut ist, geh‘ halt rein“). Andere Nachbarn sind genau genervt, wollen aber „keinen Streit anfangen“.

  • Jörg S. 18. Mai 2021, 20:03

    Hallo,
    wie sieht es eigentlich mit dem Rasenmähen am Sonntag auf meiner Streuobstwiese aus?
    § 7 der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ bezieht sich ja auf „Betrieb in Wohngebieten“
    Entfernung zur nächsten Wohnsiedlung ist ca 5Km Luftlinie und mir ist auch nichts bekannt das hier ein
    Sondergebiet, das der Erholung dient, sein soll.

  • Bettina K. 7. März 2021, 9:33

    Guten Tag. Wir wohnen auf dem Land und wir haben gewusst, das es durch trecker etwas lauter werden kann. Nun steht unserem Haus ca 50 Meter entfernt eine Scheune in der Dünger und ähnliches gelagert wird. Nun wird Sonntags um 6:00 Uhr damit begonnen diesen Dünger auf die trecker zu laden wobei der trecker die ganze Zeit laufen gelassen wird. Ist das für die Landwirte genehmigt oder kann man etwas dagegen tun. Teilweise wird auch spät abends nach 20 Uhr noch an Maschinen gearbeitet.
    MfG. Bettina K.

  • Lotta 26. Januar 2021, 17:38

    Hallo zusammen,
    vor rund einem Jahr haben mein Mann und ich uns ein freistehende EFH in einer sonst sehr netten Nachbarschaft gekauft.
    Lediglich das im gegenüberliegenden Haus, zur Miete wohnende Paar grenzt sich von der übrigen Nachbarschaft vollständig ab und ignoriert jeden Grussversuch bereits seit dem Tag unseres Einzugs. – Dies gilt für die gesamte Nachbarschaft.
    Das Paar lebt völlig zurückgezogen für sich selbst. Einziges Hobby dieses Mannes ist seine große Leidenschaft für sein Motorrad, an der er uns Nachbar gerne – ob wir wollen oder nicht – teilhaben lässt.
    Während der Motorradsaison wird dieses vor jeder Ausfahrt zunächst poliert (je nach Wetterlage ca. jeden 2ten Tag). Während dem Poliervorgang lässt er die Maschine i.d.R. ca. 15-20 Minuten im Leerlauf warm laufen aber nicht ohne zwischendurch immer wieder für ca. 15-25 Sekunden am Stück den Gashebel zu betätigen um den Motor immer wieder bis ins ultimo aufheulen zu lassen. Nach seiner Rückkehr vom Ausflug wird der Motor allerdings nicht einfach abgestellt. Stattdessen wird das Fahrzeug zunächst vor der Garage, mit laufendem Motor gereinigt und danach, mit laufendem Motor in die Garage geschoben in der die Motordrehzahl erneut durch Betätigung des Gashebels immer wieder hochgedreht wird.
    Anstatt sein Motorrad in der aktuellen Zeit, außerhalb der Saison, einfach einzumotten geht die bekannte Prozedur einfach weiter, jedoch ohne den anschließenden Ausflug. Ca. 2-3x pro Woche findet sich der Nachbar in seiner Garage ein um sein Motorrad zum polieren. Während diesem ca. 15-20 minütigen Vorgang wird der Motor durchgehend laufen gelassen und zwischendurch immer und immer wieder der Gashebel für bis zu 25 Sekunden betätigt. Dabei wird ein Geräuschpegel erreicht den wir in jedem Raum, selbst im Keller, unseres Hauses problemlos hören können und der mich von Mal zu mal immer mehr stört!
    Meines Wissens haben hierzu bereits Gespräche mit den Nachbarn stattgefunden. Er berief sich dabei jedes Mal darauf dass es keine offiziellen Ruhezeiten gebe und wies im Gegenzug auf den regelmäßigen Kinderlärm in/auf unserer Straße hin. Somit sehe ich eine Lösungsfindung im Zuge eines Gesprächs.
    Die Situation dauerhaft akzeptieren möchte ich jedoch gewiss nicht.
    Welche Möglichkeiten bestehen für uns dagegen vorzugehen?

    • Joe J 11. September 2022, 15:54

      Offizielle Ruhezeiten existieren sehr wohl – so regeln Bundes- und Landesimmisionsschutzgesetze die Ruhezeiten. Gemeinden können diese weiter verschärfen. Ein allgemeiner Irrglaube ist das es keine Mittagsruhe gibt (es gibt lediglich kein Gesetz das Mittagsruhegesetz heist), woraus oft abgeleitet wird das es keine geltenden Regelungen zu Ruhezeiten in der Mittagszeit gebe. Dies ist jedoch pauschal falsch. Suchmaschine: [ihr Bundesland] Immisionsschutzgesetz – ausdrucken unter die Nase halten.

  • Pascal 6. Dezember 2020, 13:51

    Hallo, ich hab da mal eine frage.
    Ich wohne mit meiner Mutter und kleinem Bruder in einer altbau Wohnung und die Nachbaren neben mir haben 2 Kinder und trampeln und brüllen so ziemlich fast jeden tag mehrere stunden und mehrmals am tag sehr laut bis extrem rum. Auch heute an Sonntagen (nun schon der fünfte in folge) gibt die alleinerziehende Mutter quasi einen scheiß drauf was ruhe angeht und die trampeln und brüllen da nur so rum als gäbe es kein morgen.
    Nicht nur das ich es täglich ertragen muss ist deren „reden“ so laut das ich es in meiner eigenen Wohnung hören kann, so wird ständig argumentiert „es sind kinder“. Ja klar kann schon sein, aber auch die Toleranz hat irgendwann ihre grenzen wenn man es ständig fast jeden Tag ertragen muss und das trotz der Mutter bescheid geben einfach kein Ende findet das ist durch den ständigen Lärm schon richtig krank werde.
    Was kann/soll ich tun wenn man es ihr bereits mehrmals gesagt hat?

    • Daniel 23. Dezember 2022, 19:10

      Ich kenn das ganz gut, genau das selbe hier seit 1 jahr, es ist nicht mehr auszuhalten

  • Cornelia H. 9. November 2020, 13:35

    Mein Nachbar bohrt seit früh um 8 Uhr in seiner Wohnung Rum inzwischen ist es 12.45 Uhr ist das rechtens darf er das????
    Gibt es in der Woche keine Mittagsruhzeiten mehr?????

    • Jenny 14. Februar 2023, 10:09

      Mittagsruhe: 13 Uhr bis 15 Uhr. Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 Uhr.
      Solange er um 13 Uhr damit aufgehört hat, ist noch alles im rechtlich zulässigen Rahmen.¯\_(ツ)_/¯

  • Daniela 3. Oktober 2020, 17:31

    Hallo,
    Ich bin ziemlich verzweifelt u weiss nicht weiter … unter mir ist eine Mieterin u deren “ Freund“ u dort eingezogen bzw offiziell nicht. Keine Name von im an der Klingel u Türe aber seine Sachen sind dort u ist Dj u macht immer Musik, housmusic… nimmt auf übt oder weiss Gott…der Bass bringt mich um den Verstand u heute ist Feiertag u schon wieder 4 Stunden. Einmal ging ich runter um zu sagen die sollen es leiser machen u bin nur blöd angemacht worden. Da war es 23.10 h unter der Woche. Fängt um 8.20 h in der früh an dann mittags durch u Sonntag vorallem … beim Urlaub war ich zuhause u werde inzwischen krank dadurch. Habe in meiner Wohnung übers Handy gemessen da kommt es zwischen 45 u etwas über 53 db. Wechselt aber es ist der krasse Bass der mich verrückt macht u will gar nicht mehr nachhause u er wohnt da nicht mal offiziell. Was kann ich tun ? Welche Chancen habe ich ? Bin so fertig das es meine Arbeit beeinträchtigt, arbeite mit Kindern, meine Wohnsituation u schlaf u Ruhepause… will heimkommen u nicht diesen ständigen schnellen Bass hören müssen!
    Bitte um Hilfe u Antwort!
    Danke
    Mfg Daniela H.

  • Simone 13. September 2020, 21:24

    Hallo,
    Ich wohne alleine in einem Einfamilienhaus und übe zwei Berufe aus. Freizeit habe ich nur Samstag und Sonntag. Meine wichtigste Regenerationsquelle der Garten. Mein Grundstück ist mit 400 qm das Kleinste im Wohngebiet. Neben mir wohnt eine Familie mit 3 Kindern, welche ein etwa doppelt so großes Grundstück besitzen. Ihr Trampolin haben sie direkt an meine Grenze gestellt. Nirgendwo auf ihrem Grundstück würde eine andere Person davon beeinträchtigt, nur an dieser Stelle eben ich. Wenn ich dann nach getaner Hausarbeit samstags und sonntags nachmittags (meist gegen 15 Uhr) endlich mal in meinen Garten kann, geht es idR wenige Minuten später nebenan auf dem Trampolin los (ca 5 m Entfernung). Ubd zwar für den Rest des Tages. Unter der Woche sowie an den Wochenenden vormittags und mittags ist es immer ruhig. Auf einen Gesprächsversuch meinerseits wurde ich direkt als Kinderhasser abgestellt. Das stimmt aber nicht. Würden die Kinder auf der anderen Seite des Grundstücks spielen bzw dort das Trampolin stehen, würde kein Mensch gestört. Der Lärm stresst mich sehr. Darüber hinaus versuche ich häufig im Garten zu Lernen, was natürlich nicht funktioniert. Die Kinder sollen ja spielen, aber ich benötige dringend ein paar Stündchen Regeneration in der Woche. Habe ich eine Chance, dass die Nachbarn das Trsmpolin umstellen müssen oder, dass es wenigstens sonntags direkt an der Grenze ruhig ist,? Gespielt werde kann ja, aber bitte nicht direkt vor meiner Nase, sondern an der anderen Grundstücksseite, wo sich kein Nachbar befindet. Verzweifelte Grüße und vielen Dank. Simone

  • Seray G. 30. Juli 2020, 18:18

    Guten Tag,
    ich gehe gerne in meinen Garten (Einfamilienhaus) meinem Hobby, dem Bauen, nach. Dabei entsteht Baulärm. Ich halte die abgemachten Ruhezeiten (12-14Uhr) ein und höre rechtzeitig auf (22 Uhr). Heute kam aber mein Nachbar zu mir und klopfte aggressiv an meine Tür. Er beschwerte sich und drohte damit, in der Nachbarschaft Unterschriften zu sammeln. Hab ich mit einer Handlung gegen das Gesetz verstoßen? Kann mein Nachbar mit dem Unterschrift sammeln etwas erreichen, falls ja, was?

    LG

  • Nadja 24. Juli 2020, 20:15

    Hallo,
    Wir wohnen in einem RMH, unser Nachbar klopft von ca19Uhr bis 22.30Uhr ständig mit einem Hammer oder so gegen die Wand. Die anderen Eigentümer sagen, man kann nichts machen, da er selber Eigentümer ist. Polizei sagt das auch.. Stimmt das?

  • Wiebke D. 28. Mai 2020, 10:49

    Meine Wohnung grenzt an einen öffentlichen Park mit viel Freifläche. Tags über ist es ein Hundetreff (keine offizielle Hundewiese) und nachts treffen sich Jugendliche oder andere Personen, um zu trinken, und schreien laut herum. Habe ich wenigstens ein Recht auf nächtliche Ruhe? Das Kreischen oder Pöbeln ust immer nur kurz, weckt mich jedoch oder läßt mich nicht einschlafen.

    • bussgeld-info.de 5. Juni 2020, 10:16

      Hallo Wiebke,

      in den meisten Bundesländern gilt eine nächtliche Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr. Ob es sich wirklich um eine Ruhestörung handelt, oder die Geräusche zu dulden sind, hängt immer auch vom Einzelfall ab. Im Zweifel können Sie dies mit der örtlichen Ordnungsbehörde oder einem Anwalt abklären.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Charlotte 1. Mai 2020, 15:37

    Halli hallo..darf mein Nachbar am 1.5. seine Hecke schneiden?

  • Khamseh 14. April 2020, 14:29

    Guten Tag,
    Ich bin Rentner und Wohne in eine Wohnung in Grosse haus (alt).
    Seit eeigkeit wird hier im haus Wie eine Baustelle auch nachmittags starke Lärm gemacht .
    Habe vermieter freundlich vorgeschlagen bitte zwuschen 12 oder 13 uhr bis 15 oder 16 Uhr uns in Ruhe lassen . Leider achtet die Verwaltung nicht und Nachmittagruhe bei uns ist nicht möglich.
    Mein Gefühl ist meinen Virschlag ist gesetzmässig.
    Kann jemand mir helfen oder sagen wie ich vor gehen soll.
    Ich bin dankbar für jeden möglichen Rat.

    Vielen Dank
    Ross

  • Benjamin 25. Dezember 2019, 18:19

    Hallo zusammen
    Seit kurzem haben wir in unserem Haus über unserer Wohnung einen Bewohner, dessen Verhalten durch seinen Drogenkonsum stark beeinträchtigt wird. So hämmert er um 2 Uhr Morgens in wilder Rage auf Boden und Wand weil er glaubt, jemand belausche ihn durch die Sprechanlage. Heute, an Weihnachten, bohrt er den ganzen Tag lang (von 9 Uhr heute Morgen bis 17 Uhr Nachmittags durchgehend) sinnlos in der Wand herum. Auf persönliches Bitten hin er möge das langsam unterlassen, unsere Gäste zogen es inzwischen vor nach Hause zu fahren ob des Lärmes, reagiere er mit noch intensiverem bohren. Bringt es etwas bei solchen Vorfällen die Polizei zu informieren, oder das Ordnungsamt, oder wäre das sinnlos?

  • Mona 22. Dezember 2019, 13:01

    Seid dem ersten Advent dreht meine Nachbarin ständig ihre Musik so laut auf das ich meinen Fernseher ausmachen muss um nicht aggressiv zu werden. Meine Frage darf ich mit Mietminderung drohen wenn das nicht aufhört?

  • Yvonne 8. Dezember 2019, 13:42

    Hallo also ich wohne in einer Doppelhaushälfte und vor einem halben Jahr wurde die Hälfte neben mir verkauft und es herrschen zurzeit seit ein paar Wochen heftiger Baulärm mit bohren hämmern und allem was dazu gehört da meine Nachbarn berufstätig sind findet dieser Lärm meistens abends ab 20 Uhr bis teilweise 23 Uhr dreißig Uhr statt sogar heute am Sonntag am 2. Advent 12 Uhr dreißig Uhr bohren hämmern klopfen. Auch meine Tochter wird es öfter dann gegen 22 Uhr und 23 Uhr von dem Lärm geweckt ich weiß ja dass sie fertig werden möchten mit Ihrem Umbau aber finde es mittlerweile schon frech sie haben sich zwar auch schon entschuldigt anfangs aber da war es durchaus noch nicht so heftig

    • Christian 1. Februar 2020, 12:41

      An Sonn- und Feiertagen ist Baulärm nach meinem Wissensstand bundesweit verboten. Rasenmähen, Laubsaugen, Bohren, Hämmern usw. können dann eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen.
      Eine Außnahme könnte nur eine Sondergenehmigung regeln.

  • Martin K. 8. Dezember 2019, 12:29

    Hallo, ich habe da eine spezielle Frage:

    Gilt es als Lärmbelästigung, wenn das Haus ein Altbau ist und dadurch sehr hellhörig und der Nachbar(und Eigentümer der Wohnung über einem) seit 6 Wochen am Stück bauarbeiten IN der Wohnung durchführt und ab 23 Uhr bis ca. 3 Uhr Musik hört und Party macht und bei mir der Sessel und das Bett wackeln? Die dB Zahl kann ich leider nicht ermitteln, aber sicherlich befindet es sich über Gesprächslautstärke.

  • Dieter 6. November 2019, 18:28

    Wenn im Hochhaus jemand permanent Musikübungen vornimmt sind welche Zeiten und Lautstärken zu ertragen? Oder gibt es Grenzen die man ertragen muss?
    Vielen Dank für Ihre Auskunft.
    Dieter

    • Christian 1. Februar 2020, 12:56

      Nach meinem Wissensstand sollte eine Grenze von 53 dB nicht dauerhaft überschritten werden. Hierzu gibt es verschiedene individuelle Urteile. Beispiele: Klavierspielen, Hundebellen, Feier, Gartenarbeiten u.v.m.
      Der Dezibel-Wert kann z.B. mit einer App auf dem Smartphone überprüft werden.

  • Michael 24. September 2019, 16:40

    Tja,

    bei uns ist der Nachbar der Hausmeister der städtischen Schule. Er ist öfter mit dem Laubpuster unterwegs, mal um 14:30 und mal um 17:30. Den beim Ordnungsamt anzeigen dürfte ein Lächeln erzeugen und ab in der Mülltonne landen.

    Gibt es keine höhere Instanz wo man das anzeigen kann?

  • Wop 7. September 2019, 11:55

    Sehr geehrte Damen und Herren, seit Anfang März auf dem [Anschrift von Redaktion entfernt] herrscht regelmäßig Nachbar bei der Familie W. [von Redaktion anonymisiert] Baumaßnahmen mit sehr starken Baulärm mit Maschinen die heute auch um 11:00losgingen am7.9.2019. Die Familie W. baut das gekaufte Haus von Innenbereichen um und es ist ist immer um 17:00-22:00starker baulärm mit lauten bohren und lauten Maschine arbeiten diese Leute sehr oft das geht schon Monate lang so ich hoffe das dieses Mal kontrolliert wird. Anschrift des baulärmes ist die Familie W. [Anschrift von Redaktion entfernt]

    • bussgeld-info.de 10. September 2019, 11:10

      Hallo Wrop,

      wir sind der falsche Ansprechpartner für eine Beschwerde. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt. Zudem ist Baulärm in der Regel bis zur Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr legitim.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sunny 1. September 2019, 0:56

    Sprachschall im Freien, besonders durch mehrere Personen veursacht sollte unbedingt als ernstzunehmnde Lärmbelästigung und -quelle anerkannt werden! Sowas müßte zeitlich beschränkt werden können, besonders auf schallsensiblen Flächen wie Hinterhöfen…

  • Nadine 2. Juli 2019, 21:53

    Einen schönen guten Tag

    Ich habe heute einen Brief von meinem Bürgermeister erhalten, der mir und anderen Leuten mitgeteilt hat, daß wir an einem öffentlichen Ort zu laut waren. Alle von uns haben ein Brief erhalten. Doch nun ist die Frage ob man mit einer Geldstrafe rechnen muss oder ob es bloß eine Abmahnung ist.

  • Karl H. 17. Juni 2019, 19:32

    Belästigung durch zu laute Heizungsanlage (Luft-Wasser-Wärme-Pumpe) des Nachbarn gegenüber

  • Heinz 13. Juni 2019, 23:23

    Hallo,
    wir leben in einem RMH. Einer unserer direkten Nachbarn hat vor 2 Jahren auf der Terassenseite eine Art Pergola gebaut. Seit dem hat er sein Wohnzimmerleben zu großen Teilen dahin verlegt. Dies führt dazu, dass ständig die Terassentür auf- und sofort wieder zugeschoben wird. Dies mit einem abschliessenden Rums, wenn die Tür an die Zarge angeschlagen wird. Das Öffnen und Schliessen der Tür geschieht manches mal 10 mal innerhalb von 5 Minuten. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass täglich nach 17 Uhr so ca. 40-50 mal die Tür auf diese Art und Weise geöffnet und geschlossen wird (z.B. wenn kurz auf die Terrasse gegangen wird um zu rauchen – ich weiß nicht, ob es sich um einen Kettenraucher handelt, aber vermutet könnte das werden). Ich höre bzw. nehme das Schieben sogar wahr, wenn ich in meinem Büro im Keller sitze.
    Insgesamt geht dies fast jeden Tag bis ca. 1:00 nachts.
    Meine Frage: muss so etwas hingenommen werden oder könnte es bereits als Ruhestörung gelten?

    • AGI 30. Juli 2020, 14:12

      Nicht nur bei den warmen Temperaturen empfinde ich KFZ mit laufendem Motor als extreme Belästigung.
      Auf freundliche Nachfrage bekommet man die Antworten wie „ich warte ja nur“, „sonst wird es im Autio zu warm“ etc. Meist kann man nach ländgerer Diskussion eine Abschltung des Motors bewirken.
      Dies stellt meiner Meinung nach eine „unnötige Lärm- und Abgasbelästigung“ und damit eine Ordnungswirdligkeit dar. Leider wird kaum dagegen vorgegangen. Was kann man als Bürger da machen?
      Gibt es dazu eigentlich Ausnahmen, dürfen z.B. Sicherheitsfirmen, Transporter o.ä. den Motor laufen lassen. Wenn ja wie und wo ist das geregelt? Danke!

      • Lord Incognito 17. Juli 2022, 5:58

        Man müsste in Schweden wohnen…Dort darf man sein Auto nicht länger als 3Sek. laufen lassen. Manchmal scheint es so,als wenn das Benzin noch nicht teuer genug ist. Bei uns ist ein Parkplatz auf dem schon mehrere Jahre ein Wohnmobil steht. Der Besitzer lässt so 1-2x im Monat die Karre für 10-15Min. im Stand laufen. Ich weiß ja,warum er das macht.Wegen Batterie und Motor und so. Aber seine Abgase zogen immer schön in meine Bude. Vor etwa 2Jahren hab ich ihn,als ich auch grade draussen war,mal darauf hingewiesen. Er hat sich entschuldigt…konnte er ja nicht wissen…mache ich wegen der Batterie. Ich meinte zu ihm,warum fahren sie nicht einfach mal 20Min. mit ihrer Mühle,ist doch besser als den Motor im Stand laufen zu lassen? Irgendwie denken die Menschen nicht mehr nach.Mal abgesehen davon,dass Abgase nicht nur für mich schädlich sind,sondern auch für Pflanze, Tier und Insekt,muß doch dieser ältere Herr so gescheit sein,dass er sich zumindest denken kann,dass sich Menschen durch laufende Motoren gestört fühlen.Naja.Er macht es seit dem nicht mehr,fährt aber auch nicht damit. Vermutlich ist er gesundheitlich nicht mehr in der Lage dazu damit zu fahren und hängt an dem Teil,das seit 4Jahren über 3.Parkplätze steht.

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.