Kirchen sind in Deutschland in so gut wie jedem Ort zu finden. Oftmals stellen sie das Dorf- oder Stadtzentrum dar und dienen als markante Orientierungspunkte. Städte beherbergen zudem Gotteshäuser verschiedener Konfessionen, so auch verschiedene Kirchen. Zu einer Kirche gehört in der Regel dann auch ein Kirchturm mit Glocken.
Schlagen diese zum Gottesdienst oder um die Uhrzeit anzugeben, ist dies eigentlich nichts Ungewöhnliches. Doch bei einigen Anwohnern gelten Kirchenglocken als Lärmbelästigung.
Kann das sein, wenn die Glocken doch eigentlich zum alltäglichen Leben in Deutschland dazu gehören? Wann Kirchenglocken eine Lärmbelästigung sind, welche Urteile es in diesem Zusammenhang gibt und was Anwohner diesbezüglich wissen sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kirchenglocken als Lärmbelästigung
Ja, auch das Läuten von Kirchenglock kann unter Umständen als Lärmbelästigung gewertet werden. Grundsätzlich handelt es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.
Auch bei Kirchenglocken gelten die Richtwerte und Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der TA Lärm.
Um zu bestimmen, ob Kirchglocken eine Lärmbelästigung darstellen, wird zwischen dem liturgischen Läuten und dem Zeitschlagen unterschieden. Worin der Unterschied besteht, erfahren Sie hier.
Kann eine Lärmbelästigung durch Kirchenglocken bestehen?
Das Läuten von Kirchenglocken kann sowohl subjektiv als auch objektiv eine Lärmbelästigung darstellen. Subjektiv empfinden Anwohner oftmals das ständige Anzeigen der Zeit durch die Glocken als störend, auch die Lautstärke der Glockenschläge spielt hier eine Rolle. Doch wann können Betroffene auch objektiv von einer Lärmbelästigung durch Kirchenglocken ausgehen?
Grundsätzlich kann eine Belästigung vorliegen, wenn erhebliche Geräuschemissionen von den Glocken ausgehen und bestimmte Messwerte im Dezibel-Bereich überschritten sind. Wann Lärm als schädliche Geräuschemission gilt, bestimmt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Darüber hinaus gilt die Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm).
Wann liegt nun eine Lärmbelästigung durch Glocken vor?
Um zu ermitteln, ob Glocken zu laut läuten, werden in der Regel die Grenzwerte der TA Lärm herangezogen. Für die Zumutbarkeit des Läutens spielt neben der Laustärke auch die Art die Störung eine Rolle. Geschieht das Läuten regelmäßig den gesamten Tag über oder nur zu bestimmten Zeit, beeinflusst das die Entscheidung darüber, ob die Kirchenglocken tatsächlich eine Lärmbelästigung bedeuten oder nicht.
Es wird zwischen dem sakralen oder liturgischen Läuten (zum Gottesdienst) und dem Zeitschlagen unterschieden. Bei Ersterem existiert ein eventueller Rechtsweg für die zuständigen Verwaltungsgerichte, bei Letzterem müssen sich Betroffene an ein Zivilgericht wenden. Das Zeitschlagen z. B. jede Viertelstunde hat zudem einen weltlichen und keinen kirchlichen Hintergrund.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bezüglich des liturgischen Läutens bereits 1996 entschieden, dass ein solches regelmäßig an sich keine Lärmbelästigung darstellt (BVerwG, 02.09.1996, Az.: 4 B 152/96). Im vorliegenden Fall läuteten die Glocken dreimal täglich. Das Gericht entschied gleichzeitig allerdings auch, dass die Lautstärke entscheidend dafür ist, ob die Kirchenglocken eine Lärmbelästigung bedeuten oder zumutbar sind. Beim betroffenen Anwohner, dessen Wohnhaus 10 Meter vom Kirchturm entfernt stand, wurden ein Beurteilungspegel von 66,6 dB(A) sowie ein sogenannter Wirkpegel von 80,2 dB(A) gemessen. Beide Werte betrachtete das Gericht nicht als ausreichend für eine Lärmbelästigung, auch wenn diese die Vorgaben der TA Lärm überschritten.
Sofern die Immissionen durch das Läuten nur kurzzeitig über den Grenzwerten liegen, erachten Gerichte dies als zulässig. Darüber hinaus gilt das liturgische Läuten der Kirchenglocken nicht als Lärmbelästigung, da es als „Akt freier Religionsausübung“ anzusehen ist.
Geräuschimmissionen durch liturgisches Glockengeläute der Kirchen im herkömmlichen Rahmen sind regelmäßig keine erhebliche Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einwirkung. (BVerwG 07.10.1983, Az.: 7 C 44/81
Lärmbelästigung durch das Zeitschlagen
Anders kann es aussehen, wenn sich die Belästigung durch das Zeitschlagen der Kirchenglocken ergibt. Dies gilt üblicherweise nicht als schützenswert und besitzt auch keinen Sonderstatus. Das Zeitschlagen hat zudem in der Regel auch keinen gesellschaftlichen Nutzen mehr bzw. stellt auch keine kirchliche Funktion dar. Daher unterliegen die Geräuschimmissionen hier den Vorgaben der TA Lärm und des BImSchG.
Das bedeutet unter anderem, dass Richtwerte der TA Lärm am Tag maximal um 30 dB überschritten werden dürfen. Nachts ist dies sogar nur um 20 dB zulässig. Kirchenglocken können als Lärmbelästigung gelten, wenn das Zeitschlagen die Richtwerte deutlich und dauerhaft überschreitet. Letztendlich handelt es sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.
Warum bezahlt man Kirchensteuer mehr als andere nur weil man ein höheren Verdienst hat?
Bin ich dann gläubiger als die Anderen?
Die Kirche hat kein Recht auf mein Geld,sie nehmen es sich einfach und heben die Hände dankend in den Himmel als ob ihr Angebeteter sie dafür belohnen würde.
Wie man hier liest nervt es jeden und ist schon lange überholt.
Es traut sich aber keiner an die Kirche dran,schadet der politischen
Laufbahn.Da es nur ein Glauben ist und der allen in der Umgebung
einer Kirche aufgezwungen wird durch das Leuten,erklärt es sich selbst
das dies mehr als überflüssig ist.Da die Kirche eh in Verruf ist,wollen sie
vielleicht damit ganz andere Menschen zu sich locken….wer weiß…..
wer kann schon sagen über was sie ihre „schützende Hand „legen wollen.
Ich musst gereade nach Umzug ähnliches feststellen . Das Gebimmel um 7 geht agrm nciht , ich werde dagegen vorgehen . Entweder die machen das vonn alleien , oder ich werde in den Gottesdienst mit nem Sonos Move gegehn und dann Ibizua Gloal Radio spielen . Die nötigen mich mit ihrem Lärm , dann darf ich das auch , Auge um Auge heisst es im alten Testament .
Soziale Regel Nr.1: Andere weder nerven noch anders schaden.
Ich finde es schon ziemlich pervers und abstoßend zugleich, dass man als Nachtschichtler jeden Morgen um 7Uhr geweckt wird und man prinzipiell davon ausgehen kann, dass dies jetzt jede Stunde passiert. Die Kirche ist ca. 50m von meinem Balkon aus entfernt und diese bimmelt mich seit Jahren jeden Morgen aus dem Bett. Es mag zwar damals irgendeinen Zweck erfüllt haben, zumal sich die armen Bauen keine Uhren leisten konnten bzw. diese vor Hunderten von Jahren noch nicht gab, aber das Läuten ist meiner Meinung nach vollkommen obsolet und es erfüllt keinen Zweck mehr. Generell sollte das Läuten verboten werden.
Mir geht es ähnlich wie meinen Vorrednern. Es ist jetzt kurz nach 9 Uhr an einem Sonntag Morgen und mein Tag ist – wie so häufig – jetzt schon wieder gelaufen. Mir geht es nicht gut, mir ist schwindelig, mein Augenlid zuckt, habe Konzentrationsstörungen, mein Energielevel ist im roten Bereich etc. Hatte ca. 5 Stunden wunderbar friedlich geschlafen bis um 6 Uhr das liturgische 3-Minuten Läuten dem ein Ende setzte. Danach fällt es mir sehr schwer wieder einzuschlafen. Denn anders als bei einem Wecker, den man innerhalb von Sekunden ausschalten kann, werde ich 3 Minuten lang wach gehalten und am erneuten Einschlafen gehindert, was dazu führt, dass ich zu fit zum Schlafen aber zu müde zum Aufstehen bin. Über gesundheitlicher Langzeitfolgen eines permanenten Schlafmangels möchte ich gar nicht nachdenken. Wohne jetzt seit ca. 2,5 Jahren in dieser Wohnung und im ersten halben Jahr hat es nicht gebimmelt. Da wurde wohl irgendetwas restauriert. Als es los ging habe ich mich mit dem Pfarrbüro in Verbindung gesetzt und tatsächlich wurde sofort anstandslos das Läuten auf 7 Uhr verlegt. Besser als nix dachte ich und eine Stunde mehr ist wirklich wertvoll. Also habe ich mich herzlich bedankt. Wiederum ein halbes Jahr später hat es dann plötzlich wieder um 6 Uhr geläutet. Auf meine Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, dass der Kirchengemeinderat nun entschieden habe, das Läuten auf 6 Uhr zu verlegen, da es seit 100 Jahren um 6 Uhr bimmelt, also schon immer und damit auch weiterhin um 6 Uhr bimmeln wird. Selbst wenn ich mich auf die Ebene dieses Scheinarguments (ist nur eine Ausrede sich nicht mit Veränderungen und neuen Gegebenheiten auseinandersetzen zu müssen) begeben würde, so wird in dem Haus, in dem ich lebe, schon wesentlich länger als 100 Jahre gewohnt. Also selbst wenn man mit Gewohnheitsrechten argumentieren möchte (wer zuerst da war, hat das Sagen) hätte ich die älteren Rechte auf meiner Seite. Ich bin zunehmend am Verzweifeln, weil ich nicht weiß, was ich tun kann. Das Bisschen, was seit Längerem hier in der Gegend an Wohnungen angeboten wird, kann ich mir schlichtweg nicht leisten. Und eigentlich sehe ich es auch nicht ein, dass die Kirche ungestraft täglich Körperverletzungen begehen kann. Es gibt keinen Hilfeverein und die Aussichten auf erfolgreiches Klagen gehen gegen Null. Ich kann höchstens noch versuchen, Nachbarn anzusprechen und Unterschriften zu sammeln, wobei ich befürchte, dass die meisten das nicht so stört wie mich, da ich eben direkt gegenüber der Kirche wohne (ca. 20 Meter Luftlinie) und ein paar Meter mehr Abstand macht auch einiges aus. Die Leute, die mit mir in diesem Haus wohnen, haben alle ihre Schlafzimmer auf der anderen Seite, da ist dann die evangelische Kirche gegenüber (bei mir die katholische). Es stört sie sehr, aber machen tut auch niemand etwas. Die Argumentation der evangelischen Kirche ist angeblich, dass sie keinen Einfluss auf das Läuten hätten, das würde von außerhalb her angesteuert. Es ist einfach unfassbar. Und es gibt keine bundesweite Interessengemeinschaft oder ähnliches. Von der IG Stiller aus der Schweiz hört man auch nicht mehr viel. Die haben wohl auch ihre Website eingestellt. Weiß jemand Rat?
Es gibt zumindest bei der katholischen Kirche Glockenbeauftragte. Bei denn kannst das Thema anbringen. Die überprüfen auch Glocken da manchmal zu laut schlagen. Ich konnte zumindest in meinem Dorf nach Emmisonsmessungen bewegen anstatt um 5.30 Uhr erst um 6 Uhr zu läuten. Übrigens kannst Du auch von der Stadt eine Emmisuonmessung verlangen. Auch mit der Begründung das Lärm gesundheitsschädlich ist und auch gegen den Umweltschutz verstößt.
Für mich ein Koriosum ist, dass in Kirchen immer silencio steht…
Vielen Dank liebe Leute,Ihr sprecht mir aus der Seele !!
Ich sehe es auch so,daß die Kirche in dieser Hinsicht „völlig unnützes nerviges Kirchengeläut“solch eine Macht hat gegen die man seeehr schwer ankommt.Ich wohne Luftlinie ca. 50 Meter neben einer (.. von mir mittlerweile verfluchten) großen Kirche mit Glocken sämtlicher Größen,die bis zu 8 mal das volle Register ausfährt !!Als Schichtarbeiter bekommt man um 7 Uhr in der Früh einen Schock,wenn man eh schon gerädert von der Nachtschicht kommt (.gehört genauso verboten in meinen Augen !! ) u. nach einer Stunde dünnem Schlaf so einem verdammten Sch… hilflos ausgesetzt ist. Ich wollte schon wegziehen,aber den Gefallen tu‘ ich den mittelalterlichen Pfaffen erstmal schon gar nicht mich zu vertreiben, zweitens gefällt es mir hier sehr gut.
Falls jemand von Euch Erfahrung in Sachen Klage gegen zu lautes Geläut hat,bitte sagt mir bescheid,ich möchte in nächster Zeit die Dauer und die Lautstärke gerichtlich einschränken lassen,weiß aber nicht ob ich ein genehmigtes Gutachten in Sachen db-Messung brauche…
Euer gleich-gesinnter John
Als ob wir noch im Mittelalter leben würden und keiner sich eine Uhr leisten könnte. Das Läuten der Glocken ist definitiv Lärmbelästigung und Nötigung. Und überhaupt .. es ist auch nicht mehr demokratisch die Kirche oder Gerichte entscheiden zu lassen wenn es in diesem Land mehr konfessionslose es gibt als katholische oder evangelische. Auch die Gerichte werden nicht durch die Kirchen finanziert sondern von den Arbeitern die nicht ausschlafen können weil so eine bescheuerte Tradition unnötigerweise ihm und seiner Familie den Schlaf raubt. Man muss ja nicht gleich gänzlich das gebammel abstellen. Man könnte aber weniger und leiser läuten.
Ich wohne in Königstein und am Sonntag klingelt die Kirchturmglocke ab 9:45 Uhr halbstündig,bis kurz nach 12Uhr, dann alle 2 stündlich, das Geläutert geht ca.10 min.
Einfach nur haarsträubend,es ist eine Belästigung sondergleichen!!!!!
Ich wohne von einer katholischen Kirche keine 20m entfernt und empfinde das tägliche geläut, als Lärmbelästigung. Wenn am Sonntag zur Andacht kurz geläutet wird, kann man es akzeptieren. In der heutigen Zeit, leben zuviele ethnische Gruppen aufeinander, miteinander. Wenn jeder dann hier auf seine religiöse Freiheit besteht, im vollem Akt der Darstellung, dann sprengt das den Rahmen. Daher finde ich, das die St. Nikolas Kirche in Wittenau, ein egoistisches, rücksichtslose Verhalten an den Tag legt.
Johanneskirchturm erfurt… sonntags 9 uhr frühs mit gefühlt 100 dezibel…. ich hasse diesen christlichen sonntagswecker. Man kann wegen dem glauben anderer nicht mal ausschlafen, das ist eine zumutung wenn man genau gegenüber wohnt….. schafft dieses drecks geläute ab, das braucht kein mensch!!!!!
Dem stimme ich voll zu. Außerdem nützt die Angabe von Dezibel wenig, wenn nicht bekannt ist, in welcher Entfernung. Es ist ein Unterschied, ob 50 dB in 200 Meter oder in 2 km Entfernung gemessen werden.
Was überhaupt nicht sein dürfte ist, dass die Gläubigen zur bevorstehenden Messe in der Kirche gerufen werden – und das mindestens 5 Minuten lang in voller Lautstärke im Wohngebiet; natürlich vor und um 6 Uhr am Morgen.
Ein Sonntag ist die ärgste Lärmbelästigung, da das volle Geläute von mehreren Glocken zugleich am Tag etwa zwanzig Mal erschallt. So wird der einzig freie Tag, der für etwas zum Ausruhen wäre, eine einzige Belästigung.
Nur weil etliche Leute glauben, da irgendwo im Universum ist ein großer Geist, der alles kann und unser Schicksal mit seiner Zauberkraft bestimmt.