Lärmbelästigung: Durch Sexgeräusche kann eine Ruhestörung entstehen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Eine Lärmbelästigung durch Sexgeräusche kann nicht nur zu Unstimmigkeiten mit den Nachbarn führen oder den Vermieter gegen sich aufbringen. Unter Umständen kann sie sogar zu Bußgeldern führen, wenn das Ordnungsamt oder die Polizei einschreiten müssen. Nachfolgend findet sich eine Übersicht zu möglichen Sanktionen:

VerstoßSanktion
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 EUR
Missachtung der vertraglich vereinbarten Ruhezeiten oder der MittagsruheAbmahnung durch den Vermieter,
wiederholte Missachtung der vertraglich vereinbarten Ruhezeiten oder der MittagsruheKündigung durch den Vermieter

Lauter Sex kann als Lärmbelästigung gelten

Eine Lärmbelästigung durch Sexgeräusche kann zu einigen Problemen führen.
Eine Lärmbelästigung durch Sexgeräusche kann zu einigen Problemen führen.

In der Regel möchte niemand seinen Nachbarn vorschreiben, was sie wann und wie in den eigenen vier Wänden tun dürfen. Dennoch sorgen vor allem Geräusche immer wieder zu Problemen. Oft ist das subjektive Empfinden schon ausreichend, um von einer Lärmbelästigung zu sprechen, doch so einfach ist das dann doch nicht. Problematisch wird es vor allem, wenn der beanstandete „Lärm“ Teil der Privatsphäre ist. Eine Lärmbelästigung durch Sexgeräusche ist üblicherweise zumindest für eine Partei unangenehm, wenn nicht gar für beide mit Peinlichkeit behaftet.

Doch wann handelt es sich eigentlich um eine sexuelle Lärmbelästigung durch Nachbarn? Welche Möglichkeiten haben Mieter und Vermieter, wenn sich Mietparteien im Haus zu laut vergnügen? Der nachfolgende Ratgeber geht näher auf diese Fragen ein und erläutert zudem, wann mit Bußgeldern zu rechnen ist.

FAQ: Lärmbelästigung durch Sexgeräusche

Kann lauter Sex als Lärmbelästigung gelten?

Sind Nachbarn übermäßig laut und missachten die Ruhezeiten, kann das als Lärmbelästigung durch Sexgeräusche gewertet werden.

Was können Mieter und Vermieter tun?

Vermieter können bei einer Lärmbelästigung durch Sexgeräusche Mieter abmahnen und gegebenenfalls auch kündigen. Mieter haben die Möglichkeit, eine Mietminderung anzukündigen oder zu kündigen, wenn Vermieter den Mietmangel nicht beseitigen. Eine Meldung an das Ordnungsamt oder die Polizei ist ebenfalls möglich.

Wann können Sexgeräusche zu einem Bußgeld führen?

Sind Pärchen beim Liebesspiel so laut, dass die Polizei oder das Ordnungsamt verständigt wird, kann das durchaus als Ordnungswidrigkeit gelten. Welche Sanktionen dann drohen, zeigt die Tabelle hier auf.

Was ist rechtlich bei einer Lärmbelästigung durch Sex geregelt?

Lauter Sex kann als Lärmbelästigung gelten.
Lauter Sex kann als Lärmbelästigung gelten.

Wer in den Ruhezeiten zu laut ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Das gilt sowohl für laute Musik, die Nutzung von lauten Werkzeugen oder eben auch das Sexleben. Anhaltende laute Geräusche sind nicht nur unangenehm, sondern können auch zur Belastung werden und durchaus krank machen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es grundsätzliche keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Festlegungen zu den Ruhezeiten gibt. Die Rechtsprechungen sowie auch die Bundesländer und Kommunen durch Verordnungen können diese aber bestimmen. Zudem haben Vermieter die Möglichkeit, im Mietvertrag und auch in der Hausordnung Ruhezeiten festzuhalten. Mieter sind dann vertraglich verpflichtet, Geräusche auf ein Mindestmaß wie beispielsweise Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Üblicherweise gelten in Deutschland folgende Ruhezeiten:

  • Nachtruhe zwischen 22:00 und 06:00 Uhr
  • Mittagsruhe (falls vertraglich vereinbart) meist zwischen 12:00 bzw. 13:00 und 15:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertags ganztägig

In der Regel gelten zudem Richtwerte für Zimmerlautstärke, welche tagsüber durchschnittlich bei 40 db und nachts bei 30 db liegen. Haben Nachbarn also in den Ruhezeiten lautstarken Sex, der die Zimmerlautstärke übertrifft, kann das sowohl einen Verstoß gegen den Mietvertrag bzw. die Hausordnung als auch gegen kommunale Bestimmungen zu den Ruhezeiten darstellen. Letzteres kann bei einer unzumutbaren Ruhestörung dann als Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) gelten:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Welche Möglichkeiten haben Mieter und Vermieter?

Lärmbelästigung: Lauter Sex kann sowohl zur Mietminderung als auch zur Kündigung führen.
Lärmbelästigung: Lauter Sex kann sowohl zur Mietminderung als auch zur Kündigung führen.

Mit einer Lärmbelästigung durch Sexgeräusche haben sich Gerichte schon öfters befassen müssen. Immer wieder wurde dabei bestätigt, dass sich Mieter nicht mit den lauten Sexgeräuschen der Nachbarn abfinden müssen, wenn diese in den Ruhezeiten zu einer Belästigung führen. So hat es beispielsweise das Amtsgericht Rendsburg entschieden (AG Rendsburg, 16.12.1994, Az.: 18 (11) C 766-94).

Bevor es jedoch zu einem Rechtstreit kommt, sollten Mieter immer zuerst mit ihren Nachbarn sprechen und sie darauf hinweisen, dass ihr Liebesspiel doch besser zu hören ist, als sie vielleicht denken. Bringen Gespräche nichts, sollten sich Mieter dann an den Vermieter wenden und darum bitten, dass dieser gegen die Lärmbelästigung durch Sexgeräusche vorgeht. Hier können ein Lärmprotokoll sowie das Benennen von Zeugen durchaus hilfreich sein.

Werden Vermieter nicht tätig oder bringt deren Intervention ebenfalls nichts, ist eine Mietminderung eine weitere Option. Die Lärmbelästigung kann dann als Mietmangel gelten und stellt zudem einen Verstoß gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung dar. Unter Umständen ist dieser Mangel auch ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Mieter.

Vermieter haben bei einer Lärmbelästigung durch Sexgeräusche durch Mieter die Option, eine Abmahnung auszusprechen. Bessert sich das Verhalten nicht, ist dann eine fristlose Kündigung durch den Vermieter eine weitere Möglichkeit.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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