Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 786 comments… Kommentar einfügen }
  • Xy 26. Juli 2016, 14:46

    Hallo,
    Unsere Nachbarn haben sich über uns (2 Personen ) beschwert, da wir nach 22 Uhr beispielsweise die Spülmaschine ausräumen. Das Nachbar Grundstück ist ca. 6 Meter entfernt. Da wir in der Küche nur über ein Dachfenster verfügen steht dieses häufig geöffnet, damit die Dünste entweichen können. Weiter kochen wir auch oft Spätabends noch, da wir beruflich und Privat sehr eingebunden sind. Des Weitern mussten wir uns anhören,dass wir uns zu laut unterhalten, so dass die Herrschaften nicht schlafen könnten. Auf der anderen Seite haben wir unseren Vermieter gefragt wie er den Geräuschpegel empfindet, da er direkt unter uns wohnt. Er fühlt sich in keinster Weise belästigt und. bekommt auch nur selten Geräusche oder gar Geschirrklappern mit. Die Nachbarn schlafen mehr oder weniger wie gesagt in ca. 6 m Entfernung gegenüber von unserem Küchenfenster bei komplett geöffneten Fensterflügeln! Können Sie mir entsprechend verbieten Abends bei geöffnetem Fenster in der Küche zu hantieren (Küchenmaschinen wie Mixer sind natürlich nicht aktiv)? Hinzu kommt dass die Nachbarn bisher ihre Beschwerde nur bei unserem Vermieter vorgetragen haben und in der Nachbarschaft dafür bekannt sind die Polizei bzw. das Ordnungsamt einzuschalten.
    Auf der anderen Seite befeuern sie ihren Grill auch ständig mit Spiritus was natürlich in unsere Whg. Zieht. Vielleicht können Sie uns mit diesen Sachverhalten weiterhelfen.

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 8:43

      Hallo Xy,
      pauschale Aussagen zum Thema Ruhestörung und Lärmbelästigung sind nur schwer möglich, weil sich die gesetzlichen Vorschriften in den Bundesländern und Gemeinden unterscheiden. Genauere Informationen erhalten Sie dazu vermutlich nur beim zuständigen Ordnungsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Sunny 1. September 2019, 20:49

      Wo ist das Problem, dein Fenster zu schließen…? Der Schall dringt dort heraus und i.d.R., hört man das leider auch oft noch weiter weg und zwar recht genau… (Und nicht überall gleich, weswegen sich bei anderen rückzuversichern sinnkos sein dürfte…) Da du den Lärm veursachst, bist du natürlich auch prinzipell dazu angehalten, so wenig störenden Lärm zu verursachen wie möglich und Maßnahmen dagegen zu ergreifen, speziell nachts. Und das ist doch eher eine Kleinigkeit während des Herumklapperns das Fenster ein wenig zu schließen, oder?

  • ingrid 24. Juli 2016, 11:23

    Untermittelbar an unser Grundstück grenzt ein Spielplatz, der nach unserem Einzug in unser Einfamilienhaus errichtet wurde. Später wurde ca. 20m von unserem Grundstück entfernt ein Volleyballplatz errichtet. Dagegen habe ich sofort protestiert, aber da es ein gewidmeter Kinderspielplatz ist, wurde der Protest abgewiesen. Jahrelang blieb der Platz unbenutzt zu unserer Zufriedenheit. Seit ca. vier Wochen allerdings toben und lärmen ältere Herren Volleyball spielend auf diesem Platz und zwar jeden Sonntag vormittag wenn wir Pech haben auch noch nachmittags. Sonntagsruhe ade. Müssen wir diese Lärmbelästigung dulden?

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:47

      Hallo Ingrid,

      Sie sollte zunächst versuchen, mit den Herren zu reden, um diese Belästigung einzugrenzen. Sollte sich keine Besserung einstellen, können Sie sich beim Vermieter bzw. bei der Stadt oder beim Ordnungsamt beschweren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen H. 23. Juli 2016, 13:37

    Hallo,

    wir wohnen in einem Gewerbegebiet unser Nachbar meint aber Ihm gehöre dies alles, weil er zuerst da war,
    Jetzt hat er sich ganze Wälder bringen lassen und ständig ab 17 Uhr werden die Stämme mit einer Motorsäge klein gemacht, Samstags fängt die Show schon um 8 Uhr morgens an. Man kann nicht draußen sitzen bzw. auch nicht die Fenster zum lüften öffnen. Das ganze sieht auch nach Schwarzarbeit aus, denn laufend sägen hier andere nach Dienst. Ein Gewerbe hat er auch nicht dafür angemeldet, er meinte mal es wäre Eigenbedarf. Komisch ist nur das auch andere Fahrzeuge das Holz abholen. Wie sollte man sich verhalten, bzw. vorgehen.

    Gruß J.H:

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:05

      Hallo Jürgen,

      eine Lärmbelästigung können Sie dem Ordnungsamt melden. Um die einzelnen Ruhestörungen darlegen zu können, eignet sich ein Lärmprotokoll. Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind in Deutschland die Hauptzollämter mit ihrem Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig, bei denen Sie Ihre Hinweise auf mögliche Schwarzarbeit schriftlich oder telefonisch abgeben können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulrich 21. Juli 2016, 12:57

    moin,
    meine Frage betrifft die Rasenmäfreudigkeit von meinem Nachbarn, der oft den Rasen mäht – so jede Woche einmal ca. alle 6-7 Tage.
    Muß man das dulden?
    PS. er hat einen nicht gerade leisen E-Mäher

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 8:23

      Hallo Ulrich,

      gegebenenfalls handelt es sich dabei um eine Ruhestörung, die Sie mietmindernd geltend machen können. Hierfür empfiehlt sich die Anfertigung eines Lärmprotokolls und die Kontaktaufnahme des Vermieters. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, dessen Eigentümer Sie selbst sind, können Sie unter Umständen die Ruhestörung bei der Polizei melden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • STG 20. Juli 2016, 20:39

    Moin,

    nu gehts mal in die andere Richtung … gerade heute passiert … ich habe das Radio und Subwoofer in meinem Auto verbaut … alles fertig .. gute Laune und probier alles aus … mache extra alle Türen und Kofferraum am Auto zu und dreh mal voll auf … nicht mal ne Minute später steht Frau Nachbarin am Fenster und beschimpft mich … Uhrzeit war paar Minuten VOR 20 Uhr …. ist das eine Lärmbelästigung????? Ich denke nicht … aber eventuell können Sie mir hier weiterhelfen (Und das ist nicht täglich dass ich die Musik aufdrehe, da ich die Musik erst lauter mache wenn ich weit wech von diesen Nachbarn bin ;)

    MfG STG

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:07

      Hallo STG,

      nein, das gilt nicht als Lärmbelästigung. Als Ruhestörung gilt es erst ab einer Uhrzeit von 22 Uhr (Nachtruhe) oder wenn es regelmäßig auftritt und die Nachbarn maßgeblich stört. Beachten Sie auch die Hausregeln in Ihrem Haus.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jacqueline 19. Juli 2016, 19:17

    Hallo, meine Eltern wohnen seid 25 Jahren neben einem Pflegeheim. Im Laufe der Jahre ist der Heimleiter gewechselt und es kamen immer mehr psychisch Kranke dazu. Frühe wenn mitten in der Nacht Geschrei über längere Zeit war. Konnte man mit der Heimleitung sprechen und die Patient wurde verlegt. Jetzt ist es so das die ganze Nacht Geschrei ist und wenn man um Abhilfe bittet die Heimleitung mein: das wäre so und sie wissen ja wo sie gebaut hätten. Meine Frage ist, gilt bei Heimen auch die gesetzliche Nachtruhe oder muss man das hin nehmen? Selbst unser Übernachtungsbesuch Bescheid sich über den Krach. Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:43

      Hallo Jacqueline,
      die Vorschriften zur Nachtruhe unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern und Gegenden. Das Ordnungsamt kann Ihnen in einem solchen Fall sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarah 16. Juli 2016, 22:09

    Hallo , darf mein Nachbar Abends nach 20 Uhr noch mit dem Bohrhammer Löcher bohren ? Wohlbemerkt geht das seit Wochen(7) so und es wird auch Samstag’s um die Zeit gebohrt.

    Auch mit dem Hinweis das ich ein kleines Kind habe welches zu bestimmten Zeiten einfach schläft.

    Seine Antwort – ich darf bis 22 uhr so viel Krach machen wie ich möchte.

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 8:46

      Hallo Sarah,

      auch ein Samstag gilt als Werktag, sodass die Argumentation der Ruhestörung in der Regel nicht geltend gemacht werden kann. Wenn Sie sich gestört fühlen, sollten Sie noch einmal mit Ihrem Nachbarn bzw. dem Vermieter reden. Allerdings ist das Bohren vor 22 Uhr in der Regel erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • C.S. 15. Juli 2016, 5:51

    Haben das Problem wohnen in der Fußgängerzone und unter uns ist ein Bäcker der immer schon um 5:15 beliefert wird und jeden Morgen auch Sonntags recht laut ist das man immer wach. Was kann man da machen? Das Gespräch wurde schon 2 mal gesucht.

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:16

      Hallo C.,

      hier kommt es auf verschiedene Faktoren an. Sie scheinen in einem sogenannten Mischgebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung zu wohnen und nicht in einem reinen Wohngebiet. Hier sind die typischen Betriebsgeräusche hinzunehmen, solange diese sich in einem üblichen und zumutbaren Rahmen halten. Lässt sich keine Einigung mit dem Betreiber finden, könnten Sie das Ordnungsamt informieren. Dieses kann einschreiten, wenn die Geräusche den zulässigen Rahmen überschreiten und dadurch eine unzulässige Lärmbelästigung für die Anwohner besteht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Oberließen 3. August 2016, 19:59

        Wie verhält es sich bei einem Fitnessstudio in einem Mischgebiet, welches direkt an unser Wohngebiet grenzt.
        Der Kursraum befindet sich unter dem Dach des Gebäudes und regelmässig von ca.9 bis 12Uhr und von 16 bis 21Uhr, Samstags von 11 bis 15 Uhr und Sonntags von 10-12Uhr Kurse mit Musik und Trainerkomandos über Mikrofon gebrüllt werden. Das Gebäude ist mangelhaft isoliert (schall-und wärmeschtutztechnisch) , eine Klimaanlage gibt es auch nicht. Deshalb werden die lautstarken Kurse fast immer bei weit geöffneten Dachfenstern gegeben. Am Esstisch sitzend erreicht der Geräuschpegel die Lautstärke vobeifahrender LKW’s. Autoverkehr ist deutlich leiser. die App meines Handys misst 55-62 db…wenn ich meine Fenster schliesse sind es immernoch ca.35db. Die Nutzung des Balkons zu den Kurszeiten ist unerträglich. Miete möchte ich nicht kürzen. Müssen wir den Lärm hinnehmen? LG

        • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:14

          Hallo Oberließen,

          am besten legen Sie erst einmal ein Lärmprotokoll an und reden mit Ihrem Vermieter. Ratsam ist es auch, das Gespräch mit dem Betreiber des Fitnessstudios zu suchen. Im Ernstfall können Sie sich natürlich auch an das Ordnungsamt wenden.

          Ihr Bußgeld-Info Team

    • R. Martin 31. Juli 2019, 14:21

      Sich daran gewöhnen. Wir mussten um 5.00 Uhr aufstehen um pünktlich um 7.00 Uhr auf der Arbeit zu sein, mit Fahrzeit. Es ist wirklich so, was viel schlimmer ist, jeden Abend laute Musik. Ich rede von jedem abend.

  • Sascha 12. Juli 2016, 18:46

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    wir (mit 2 Kindern) haben vergangenen Sonntag mit unseren Nachbarn (ebenfalls 2 Kinder) im Garten gegrillt. Wir wohnen in einer ruhigen Wohngegend mit Einfamilienhäusern. Unser Sohn hat Nachmittags seine Wasserbomben ausgepackt und so kam es, dass wir alle gemeinsam eine Wasserbombenschlacht gemacht haben.
    Dies hatte natürlich zur Folge, dass die ein oder andere Stimme auch mal etwas lauter wurde.
    Unser Nachbar meinte mit abfälligem Unterton, dass er gegen das Kindergeschrei nichts hätte (er mag Kinder nicht), aber wir Erwachsenen hätten uns nicht so zu verhalten.

    Gilt dies nun als Lärmbelästigung, zumal es nun ein einziges mal vorgekommen ist?

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 8:45

      Hallo Sascha,
      welche Vorschriften zu den Ruhezeiten unterscheiden sich bei den Bundesländer. Allerdings gilt: Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen. Ob ein einmaliges Ereignis als Lärmbelästigung gilt, müsste vermutlich ein Gericht individuell klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Brüggemann 11. Juli 2016, 0:51

    Schönen Guten Tag!
    Seit einigen Tagen scheint der 17 Jährige aus dem Nachbarhaus (Reiehenhaus) verliebt zu sein.
    Ab etwa 22.30 bis mindestens 03.00 Uhr telefoniert er im Garten auf dem Trambolin liegend.
    Des öfteren und des öfteren auch am Sonntag.

    Meine Frau ist zum Beginn des 9. Monates schwanger und kann deswegen nicht schlafen. Es ist heiß und stickig in den Häusern, das Schlafzimmer geht nach Süden und so muß sie des nachts das Fenster zum Garten öffnen.
    Am nächsten Morgen mußte meine Frau bis jetzt jedes Mal ab 08.30 10,5 Stunden arbeiten und demzufolge um 06.30 Uhr aufstehen.
    Sie ist angestellte Apothekerin. Von ihrem gesunden, ausreichenden Schlaf, welcher eine fehlerfreie Arbeit garantiert, hängen buchstäblich Leben ab.
    Gespräche mit dem Verursacher werden mit „Ja, ja“ und einfach weiter telefonieren ignoriert.
    Die Erziehungsberechtigte allein erziehende Mutter, mit ihrem Sohn sowieso heilos überfordert, hat es ebenfalls ohne Erfolg versucht..
    Was kann man tun?
    Der Junge geht nur sporadisch zur Schule, läßt sich immer wieder krank schreiben und ist auch an seinem eigenen Werdegang scheinbar nicht interessiert, schon immer.
    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichem Gruß aus Berlin

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 8:36

      Hallo Brüggemann,

      wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung und besprechen Sie das Problem. Wenn das nicht helfen sollte, haben Sie in der Regel auch die Möglichkeit, Anzeige beim Ordnungsamt zu erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 9. Juli 2016, 21:30

    Hallo liebes Bußgeld – Info Team,
    seit 2 Monaten hat die Stadt als Touristenattraktion eine Bimmelbahn in’s Leben gerufen. Diese fährt 7 Tage die Woche, alle halbe Std. hupend an meiner Wohnung vorbei. Büroarbeiten von der Whg.aus sind nicht mehr möglich weil dieses ständige gehupe keine konzentrierte Arbeit am Stück zulässt.Muss ich das dulden, auch Sonntags?
    Danke im voraus!

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:16

      Hallo Maria,

      laut § 16 der StVO gilt: „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.“

      Aus diesem Grund ist es der Bahn in der Regel nicht erlaubt, zu hupen, es sei denn, es liegt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor. Wenden Sie sich an den Veranstalter, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Hendrik H. 4. September 2016, 17:36

        Sehr geehrtes Bussgeld-Info-Team,
        Marias Bimmelbahn-Lärm-Anliegen kann ich gut verstehen, neben unserem Haus (periph. Stadtteil einer Kleinstadt) hupt von früh bis 00.30 ein privater Personenverkehrszug ca. 35x am Tag, 2 x stündlich, beim ankommen und losfahren, in unterschiedlichen Lautstärken, die möglicherweise vom Befinden des Zugführes abhängen; das leise Hupen beträgt hierbei, durch das geschlossene Fenster und im Abstand von ca. 20m gemessen, ca. 90db – das laute Hupen jedoch ist wirklich unerträglich. Welche Hup-Schall-Höchstgrenzen gibt es für den Zugverkehr in Bayern und raten Sie uns erst auf den Zugbetreiber zuzugehen wenigstens leiser zu hupen oder sich an das Ordnungsamt zu wenden?
        Vielen Dank vorab und viele Grüße

        • bussgeld-info.de 5. September 2016, 10:25

          Hallo Hendrik,

          welcher Ansprechnpartner zielführender ist, können wir Ihnen nicht beantworten. Vielleicht ist es sinnvoll, sich zunächst direkt an den Verursacher zu wenden. Weitere Bestimmungen zum Lärmschutz können Sie im Bayrischen Immissionsschutzgesetz nachlesen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philip 8. Juli 2016, 20:57

    Hi,

    Wir haben ein rießen Problem mit unserem Nachbarn. Jeden Abend von 20:30 bis 23 Uhr wirft er seine Gartenpumpe an um mit seinem Brunnenwasser zu gießen. Unsere Terasse liegt ca 20 m von jener Pumpe entfernt und es ist einfach nicht mehr möglich auf der Terasse zu sitzen und seinen Feierabend zu genießen. Ich habe mir ein dB Messgerät besorgt und den Lärm mal gemessen. Trotz der Entfernung kommen immernoch 82dB bei uns an. Was kann ich dagegen tun und wie findet man evtl eine Lösung.
    Ps. Der Nachbar lässt nicht mit sich reden und Einsicht ist für ihn ein Fremdwort…
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 8:40

      Hallo Philip,

      sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Lord Incognito 17. Juli 2022, 5:20

      Es gibt nicht nur eine Nachtruhe (22.00Uhr),sondern auch eine Abendruhe. Diese gilt für alle NICHT gewerblichen Tätigkeiten ab 19.00Uhr. So hat es mir mal der Mann vom Umweltamt (Niedersachsen) erzählt.

  • Anja_85 8. Juli 2016, 14:15

    Hallo,
    habe das Problem, das die Mieter die über mir wohnen, sich an keine Ruhezeiten halten. Laut Wohnungsgesellschaft soll ich Lärmprotokoll führen. Habe ich gemacht und insgesamt, 9 Lärmprotokolle und 128 Punkte. Wohnungsgesellschaft macht überhaupt nix. Mittlerweile kommt es auch zu Beleidigungen und Beschmutzung meines Eigentums. Versucht Anzeige zustellen, die Polizei führt sich dafür nicht verantwortlich. Ordnungsamt sagt, ich soll den Sicherheitsdienst der Wohnungsgesellschaft anfordern. Was kann ich machen? Gibt es überhaupt Möglichkeiten? Vielen lieben Dank für die Hilfe

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:02

      Hallo Anja,

      Ihnen steht es unter Umständen zu, eine Mietminderung vorzunehmen, wenn die Lärmbelästigung nicht unterbunden wird. Hat der Vermieter innerhalb einer gesetzten Frist die Lärmbelästigung nicht behoben, kann die Miete gegebenenfalls um 10 bis 20 Prozent gemindert werden. Dafür muss die Gebrauchstauglichkeit Ihrer Wohnung erheblich beeinträchtigt sein, was Sie mit Hilfe des Lärmprotokolls belegen müssen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hannes K. 8. Juli 2016, 9:50

    Meine Frage lautet:
    Kann man ein ansuchen bei der Gemeinde machen, dass schon ab 21.00 Uhr die Ruhezeiten beginnen, obwohl es ein Öffentlicher Platz ist? Es wurde schon ein Schild aufgestellt, mit der Aufschrift: „Viel Spaß beim Spiel bis 21.00 Uhr, anschließend Nachtruhe zu respektieren.“
    Kann das sein, dass so ein Schild von einer Gemeinde aufgestellt werden kann, wenn es so massive Grammatikfehler enthält? Oder währe es auch möglich, dass die Mieter es selbst aufgestellt haben? Und wenn ja, währe das Strafbar?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:22

      Hallo Hannes,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die beteiligten Parteien und fragen Sie bei der Gemeinde nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • tobi 10. September 2016, 18:23

      ? vielleicht doch mal einen fachmann auf das schild schauen lassen????

  • Birgit 5. Juli 2016, 10:03

    Moin, moin,

    neben unserem Grundstück ist ein neues Haus gebaut worden. Seit ca. 1,5 Jahren wird doch gearbeitet, und
    das von morgens bis abends. Gehämmert, gesägt, geschliffen, laut dabei geredet. Haben wir alles ausgehalten.
    Nun wird morgens zu diesen Arbeiten auch noch das Radio herausgeholt. Frühstücken heute morgen war
    nicht möglich, das Radio ist lauter, als das in unserer Küche. Was heißt denn hier nun Zimmerlautstärke, ist
    ja der Garten.

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 9:26

      Hallo Birgit,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Wegen der Lärmbelästigung können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Möglicherweise kann das Problem aber auch durch ein Gespräch gelöst werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • emanuela 4. Juli 2016, 1:57

    Vor meine Wohn und Schlafzimmer Fenster (Mehrfamilienhaus) ist das Garagen dach .Täglich spielen Kinder (ca 15-20 Kinder) und Jugendliche zw 9 -16 Jahren alt Fußball die in mein Siedlung wohnen nicht aber in mein Haus .Kicken in meine Fenster , in mein Wohnzimmer wand täglich bis zu ca 13 Std ( manchmal bis 22:30 Uhr) . Ich habe versucht mit deren Eltern darüber zu reden , sind sofort aggressiv und beleidigend mir gegenüber. Polizei ist ein paar male gekommen .Hat auch nichts gebracht. Es sei eine Sache der Vermieter. Dazu kommt z.Zeit Renovierungsarbeit durch mein Nachbar ca 8-10 Std täglich. Zw. 22 – 7 Uhr kommt noch heftige Familienstreit 1-2 Std. Täglich bis zu ca 50 mal werden 3 Feureschutztüren, 3 Kellertüren , 1 Eingangstür und Wohnungstüren geknallt. Mein Bett und meine Kopfliste vibriert jede Nacht . Was kann ich tun ? außer Umziehen ?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 8:21

      Hallo Emanuela,

      in Ihrem Fall bietet es sich tatsächlich an, mit Ihrem Vermieter über die Vorfälle zu sprechen. Dieser kann eventuelle Spielverbote aussprechen oder Ihre Nachbarn zur Achtung der Nachtruhe ermahnen. Wenn das nicht helfen sollte, können Sie auch Beschwerde einreichen. In diesem Fall ist es außerdem ratsam, einen Anwalt zu Hilfe zu rufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • T. V. 3. Juli 2016, 16:29

    Sonntags mit den Cross Motorbikes zweier neunjährigen unter dem Haus stundenlang … Ist das rechtlich erlaubt! Bedarf es hier nicht eines bestimmten eigens dafür angelegten Gelände?!
    Es stört die erholungsphasen meiner Studiumsarbeit und macht echt wütend!! Diese Motorräder sind leider nicht sehr leise! Lauter als ein Laubsauger!

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:34

      Hallo T.,

      Motocross zu fahren, ist auch auf privatem Gelände erlaubt. Ob die Lärmbelästigung durch diese Räder an Sonntagen illegal ist, ist nicht genau geregelt. Versuchen Sie doch zunächst, mit den Kindern bzw. den Eltern zu sprechen oder den Vermieter um eine Entscheidung zu bitten. Vielleicht kann das Problem so friedlich aus der Welt geschafft werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • nicole 27. September 2018, 17:50

      Hallo, meine Nachbarin fährt am Wochenende mit dem Quad zur Arbeit, könnte aber auch mit dem Auto fahren, was natürlich vielviel leiser ist, und uns nicht um 6.Uhr in der früh weckt…wir brauchen aber unsere Erholungsphase, habe auch einen 6jährigen Sohn, der natürlich auch immer geweckt wird…habe auch schon das Gespräch gesucht, aber ohne Erfolg, mit dem Auto zu fahren….das würde sich ja nicht lohnen…,war ihre Antwort…was soll ich tun…es nervt einfach nur noch wenn man aus dem Schlaf gerissen wird…und gesund ist es auch nicht…

  • Nina 3. Juli 2016, 14:13

    Hallo,
    Mein Nachbar,der 2 Etagen unter mir wohnt,hat ständig Sonntags/Feiertags und Nachts die Musik immer so laut,dass weder mein Sohn,noch ich schlafen können.
    Der Vermieter weiß Bescheid,es wurden mehrere Lärmprotokolle eingereicht (auch von anderen Mietern) und der Nachbar hat schon 2 Abmahnungen erhalten. Dennoch ändert sich an der Situation nichts!
    Persönlich hab ich es auch schon mehrfach versucht,da werde ich immer abgespeist,es sei nicht laut und der Polizei wird die Tür nicht geöffnet.
    Was kann ich noch tun?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:23

      Hallo Nina,

      Sie haben die Möglichkeit, Anzeige bei der Polizei bzw. beim Ordnungsamt zu erstatten. Welche Alternativen Ihnen sonst bleiben, sollten Sie in Ihrem Fall mit einem Anwalt klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mart 30. Juni 2016, 23:17

    Meine Frage lautet,
    Was kann ich gegen einen Nachbarn über mir tun, der permanent Musik macht. Persönlich und schriftlich habe ich ihn schon darauf hingewiesen, was ZIMMERLAUTSTÄRKE heißt und das es Zeiten gibt, an die man sich halten muss.
    Ihm ist das alles egal. Ich bin nur noch gestresst und komme in meiner Wohnung nicht zur Ruhe. Die Tür öffnet er schon gar nicht mehr wenn ich wieder mitten in der Nacht davor stehe. Wir haben zwei verschiedene Vermieter. Bleibt mir nur die Hausverwaltung zu kontaktieren?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 10:00

      Hallo Mart,

      wenn eine Eingiung mit dem Nachbarn nicht möglich ist, können Sie die Hausverwaltung kontaktieren. Liegt in Ihrem Fall eine Form der Lärmbelästigung vor, können Sie gegebenenfalls Mietminderung beantragen.

      Außerdem können Sie gegen Ihren Nachbarn eine Unterlassungsklage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Dafür ist es jedoch nötig, die einzelnen Ruhestörungen darlegen zu können. Hierzu eignet sich beispielsweise ein Lärmprotokoll, in welchem Sie die Lärmbelästigungen täglich dokumentieren. Notieren Sie hier Zeitpunkt, Dauer, Intensität und Art des Lärms.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kerstin 24. Juni 2016, 0:33

    Ich habe einen geistig behinderten Sohn. Er hat öfter Wutausbrüche und beschimpft und bedroht verbal die Mieter in der näheren Umgebung. Einen passenden Platz in einer geeigneten Wohnform habe ich auch noch nicht gefunden. Nun ist es so das die „normalen“ Mieter sich auf das Niveau herab setzen und sich abends bis in die Nacht laut unterhalten auf Balkon oder Terrasse. Dem Vermieter habe ich meine Missgunst schon mit geteilt, aber es hat sich nichts geändert. Darf ich nach Ankündigung das ich die Miete kürze auf Grund der Vorfälle dieses tun und wieviel Prozent von welchem mietanteil?

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:55

      Hallo Kerstin,

      zunächst sollten Sie die Nachbarn persönlich darauf ansprechen. Sollte das nichts ändern, kann eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter erfolgen, sodass dieser die Möglichkeit erhält, gegen die nachbarschaftliche Ruhestörung vorzugehen. Zusätzlich ist es hilfreich, ein Lärmprotokoll anzufertigen, in welchem die Zeitpunkte und die Intensitäten der Lärmbelästigungen festgehalten werden. Wird der Vermieter nach der schriftlichen Mitteilung nicht tätig, sind möglicherweise die Bedingungen für eine Mietminderung gegeben. Die Höhe ist dabei stets individuell zu klären und ergibt sich aus dem Grad der eingeschränkten Nutzbarkeit der Wohnung, also beispielweise aus der Dauer des Lärms und der Regelmäßigkeit des Auftretens. Die Mietminderung kann in Ihrem Fall zwischen 5% und 10 % betragen.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Anna 23. Juni 2016, 20:14

    Meine Nachbarn würfeln fast täglich extensiv auf der Terasse. Man kann weder auf dem Balkon sitzen noch bei geöffneter Balkontür. Es fühlt sich an, als wären daurhaft Handwerker am Werke.

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:35

      Hallo Anna,

      liegt in Ihrem Fall eine Form der Lärmbelästigung vor, können Sie gegebenenfalls Mietminderung beantragen. Dazu ist es möglich, ein Lärmprotokoll anzufertigen und dies Ihrem Vermieter zukommen zu lassen. Sinnvoll ist es jedoch, zunächst das persönliche Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Rainer A. 23. Juni 2016, 11:21

    Hallo!
    Ich habe eine Frage.Ist das Fußballspielen nach 20:00 Uhr von Kindern erlaubt ?Oder das Fußballspielen von Kindern gegen ein Garagentor nach 20:00 Uhr erlaubt?

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 8:42

      Hallo Rainer A.,

      § 4 LImSchG legt fest, das zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens Betätigungen verboten sind, die zu einer Störung der Nachtruhe führen könnten. Allerdings bestehen für durch Kinder verursachten üblichen Lärm Besonderheiten. Die Interessen der Nachbarn haben sich nämlich denen der Kinder unterzuordnen. Anders ist dies jedoch bei einer rücksichtlosen, unnötigen Lärmerzeugung. In einem solchen Fall kann unter Umständen eine Mietminderung vorgenommen werden. Eine Lärmbelästigung durch Kinder auf Spielplätzen berechtigt hingegen nicht zur Mietminderung.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Jutta 19. Juni 2016, 13:42

    Hallo,

    wir wohnen eigentlich sehr schön auf dem Lande.
    In unserer Nähe befindet sich ein Heuhotel mit Gasträumlichkeiten zum feiern (Hochzeiten, ect.).
    Jetzt haben wir schon den dritten Samstag in Folge bis morgens Sonntags halb vier von dort oben sehr laute Musik (Techno, usw.) und Geschrei zu ertragen. Bereits im letzten Jahr war es schon sehr schlimm und fast jedes Wochenende im Sommer.
    Viele Nachbarn regen sich darüber auf, haben auch schon mit den Besitzern gesprochen, jedoch ohne Erfolg.
    Was muss ich tun, wenn es mal wieder so schlimm ist? Polizei anrufen? Ordnungsamt melden?

    Für eine Info wäre ich sehr dankbar.

    Jutta

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 8:52

      Hallo Jutta,

      Sie können Ihre Beschwerde sowohl an die Polizei oder das Ordnungsamt richten, denn beide können eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • erler 19. Juni 2016, 0:10

    In wie weit muss man den Lärm einer U-Bahn ertragen, die um einiges lauter geworden ist?
    Trotz Aufforderung zur Prüfung passiert leider nichts durch die Rheinbahn. Sehr schade, denn ich bin auch bei denen Kunde!

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 9:23

      Hallo Erler,

      wenn Sie sich durch den Lärm übermäßig belästigt fühlen, können Sie Beschwerde bei der Stadt bzw. dem Ordnungsamt einreichen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Torsten K. 18. Juni 2016, 14:16

    Hallo,
    wie sieht es mit lautem Hämmern samstags aus, das mehrere Wochenenden hintereinander zwecks Wohnungsrenovierung stattfindet? Ich komme samstags morgens von der Arbeit Nachhause & möchte schlafen, kann es aber durch den Lärm nicht. Der Nachbar zeigt kein Verständnis.
    Gruß
    Torsten K.

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 8:48

      Hallo Torsten,

      der Samstag gilt als Werktag, daher ist hier ein gewisser Geräuschpegel, der durch Renovierungsarbeiten ausgelöst wird, durchaus erlaubt. Bei einer schweren Störung und wenn Ihr Nachbar keine Einsicht zeigt, können Sie die Hausverwaltung bzw. den Vermieter informieren. Unter Umständen ist eine friedliche Einigung im Beisein einer anderen Person möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Potzi 30. November 2016, 18:26

      Bei mir hämmert der Nachbar auch sonntags nach Gusto auch schon mal um 8.30 Uhr und wochentags auch mal nach 22.00 Uhr denn der Arme arbeitet ja Schicht und ich nur NORMAL: Was kann ich tun?

      • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:24

        Hallo Potzi,

        es ist zu empfehlen, dass Sie ein Lärmprotokoll anfertigen, in dem Sie die genauen Lärmzeiten vermerken, und sich damit an den Vermieter wenden. Hilft alles nichts, können Sie das Ordnungsamt bzw. die Polizei verständigen.

        Ihr Bußgeld-Info Team

        • Marina 17. Dezember 2016, 1:59

          Schön und gut das man ein Protokoll machen soll aber wie gehe ich vor wenn es die Vermieterin selbst ist die zb. Von Freitag 23:50 Uhr bis 00:25 Uhr ihre Wohnung über uns und das gesamte Treppenhaus saugt.ich habe einen 5 jährigen Sohn der wird wegen solchen Aktionen von ihr immer wach.was kann ich sa tun? Darf ich ihr auch eine Abmahnung erteilen? Liebe grüße

          • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 12:07

            Hallo Marina,

            in diesem Fall können Sie eine Minderung der Miete verlangen, sofern Ihre Vermieterin die Lärmbelästigung nicht einstellt.

            Ihr Bußgeld-Info Team

  • Detlef K. 16. Juni 2016, 18:35

    Kann man eigentlich was gegen ständiges Schleifen ca. 3-4 Stunden am Tag und das seit 3 Wochen was unternehmen? Habe das Ordnungsamt angerufen….ich solle mal den Nachbarn ansprechen…Ergebnis:
    „Was wollen Sie denn? Verschwinden Sie! Sie können mir gar nix!“ So was jetzt? Die Frau Nachbar schleift einen Zaun offensichtlich mit einer kreischenden Nagelfeile….. weiter über Stunden und Stunden….kann man die Polizei holen?
    Oder muss man das aushalten?

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 9:33

      Hallo Detlef K.,

      möglich ist es, die Polizei zu rufen, wenn Sie Bemühungen eines klärenden Gespräches fehlschlagen. Im Falle eines Mietvertrages kommt nach Kontaktierung von Vermiter bzw. Verwaltung unter Umständen eine Mietminderung in Frage.

      Außerdem können Sie gegen Ihre Nachbarin eine Unterlassungsklage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Dafür ist es jedoch nötig, die einzelnen Ruhestörungen darlegen zu können. Hierzu eignet sich beispielsweise ein Lärmprotokoll, in welchem Sie die Lärmbelästigungen täglich dokumentieren. Notieren Sie hier Zeitpunkt, Dauer, Intensität und Art des Lärms.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cecilia p. 14. Juni 2016, 10:45

    Hallo
    hätte mal eine frage ich arbeite in einem Rollschicht System d.h. früh- spät- nachtschicht … meine Tochter 16 geht noch zur Schule .. also ist unser Hund wenn ich Frühschicht habe (6 Tage ) allein Zuhause .. und jault bei jeder Bewegung die er mitbekommt :(
    Jetzt meinte mein Nachbar dass er seine Ruhephasen braucht .. ich verstehe schon das gejaule auf Dauer nervig ist aber ich kann es leider nicht ändern .. kann er da rechtlich etwas unternehmen?

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:21

      Hallo Cecilia,

      Ihr Nachbar ist durchaus dazu berechtigt, sich beim zuständigen Vermieter bzw. der Hausverwaltung zu beschweren und rechtlich gegen Sie vorzugehen. Sie sollten sich mit dem Sachverhalt an einen Anwalt wenden, um das Problem zu klären. Auch eine friedliche Einigung (beispielsweise eine Betreuung durch eine andere Person) mit Ihrem Nachbar kann hilfreich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrea O. 9. Juni 2016, 13:52

    Hallo,
    was kann man machen wenn täglich,den ganzen Tag,es vom Nachbargrundstück laut ist.
    Und es stören nicht die Kinder, die sind meistens ab 21.00 Uhr nicht mehr zu hören. und Kinderlärm stört uns auch nicht!(selbst eine jetzt erwachsene Tochter)
    Es sind die Erwachsenen, die draussen sitzen bis Nachts, zwischen 00.00-2.00 laut telefonieren, sich unterhalten usw.das man nicht schlafen kann. Man versteht jedes Wort!
    Alle Nachbarn haben es schon angesprochen, Polizei war auch schon da.
    Es ist scheinbar egal, es geht täglich so weiter.

    Gruß

    A.O.

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 11:09

      Hallo Andrea,

      es ist ratsam, dass Sie sich an Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung wenden. Ihnen steht es unter Umständen zu, eine Mietminderung vorzunehmen, wenn die Lärmbelästigung nicht unterbunden wird. Hat der Vermieter innerhalb einer gesetzten Frist die Lärmbelästigung nicht behoben, kann die Miete gegebenenfalls um 10 bis 20 Prozent gemindert werden. Dafür muss die Gebrauchstauglichkeit Ihrer Wohnung erheblich beeinträchtigt sein. Führen Sie am besten ein Lärmprotokoll, mit dem Sie Ihrem Vermieter die Ruhestörung nachweisen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Andrea 29. Juli 2016, 22:41

        Was ist wenn man nicht zur Miete wohnt sondern im eigenen Haus und im Nachbarhaus ist jedes Wochenende Party?? Was kann man tun. Seit Monaten ist das so. Man selbst sagt schon zwar Bescheid aber anderer Tag das selbe Spiel. Polizei mal anrufen?? Danke

        • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:04

          Hallo Andrea,

          Sie haben die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei wegen der Ruhestörung zu informieren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Marie 3. September 2016, 21:09

            Hallo, habe dasselbe Problem wie Andrea mit sehr lauter,dröhnender Musik aus dem Nachbarhaus – von der Terrasse die in derselben Höhe ist und auf derselben Seite des Hauses wie unser Schlafzimmer. Damit sie sich verstehen, schreien die Gäste laut über die Musik hinweg. Dies geht oft bis nach 0.00 h ! Wir haben schon mehrfach mit den Eigentümern gesprochen, die Antwort: dann geht eben zur Polizei. Polizei kommt aus dem kleinen Nachbarörtchen, kennt den Eigentümer und fährt lachend und mit „Tschüss, macht´s gut“ wieder weg. = Musik danach noch lauter ! Dieses Haus ist in unserer Straße wirklich das einzige mit dieser extremen Lautstärke ! Also: Polizei rufen nützt garnichts – und Ordnungsamt kommt auch aus einem Nachbarort (sind wohl zusammen zur Schule gegangen – wir sind nicht aus dieser Gegend !) Ich bin am Rande eines Nervenzusammenbruchs (!) und brauche wirklich Hilfe !! Bitte nicht auf Polizei verweisen (s.o. !!)

          • bussgeld-info.de 5. September 2016, 10:01

            Hallo Marie,

            leider können wir Ihnen nur den Rat geben, die Polizei oder das Ordnungsamt aufzusuchen. Sie können sich auch an einen Anwalt wenden, damit dieser den Sachverhalt für Sie klären kann.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Schell 5. Juni 2016, 16:38

    Kompressor zum Fahrad aufpumpen kerchern von Regentonne
    Kompressor zum aufpumpen von Planschbecken am Sonntag ist soetwas erlaubt
    Leider ist soetwas am Sonntag in unserer Nachbarschaft gang und gebe ??
    Gruss Schell

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:00

      Hallo Schell,

      welche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten sind, ist auch vom Bundesland abhängig, in dem Sie wohnen. Normalerweise ist es allerdings tatsächlich untersagt, Lärm zu erzeugen, der andere Personen im Umkreis stören könnte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Schäfer 18. November 2016, 0:22

        Leider sehe ich die hier angebrachten Ausführen als sehr schlecht an. Beispiel Rasenmäher: Es gibt mittlerweile Mähroboter die sogut wie lautlos sind und Benzin betriebende Rasenmäher die deutlich größeren Lärm erzeugen. Welche dbA höhe ist Sonntags eraubt? Zählen da vlt die TA-Lärm Werte die für Nachts vorgesehen sind? Ein Bezug auf das ausfühende Gerät ist sehr ungenau. Grüße

        • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:27

          Hallo Schäfer,

          was das Rasenmähen angeht, so dürfen am Feiertag sämtliche Geräte nicht verwendet werden. Dabei macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen benzinbetriebenen Maschinen und Mährobotern.

          Ihr Bussgeld-Info Team

      • Ira 18. Mai 2017, 17:30

        Hallo,
        wir haben einen Nachbar, der wahrscheinlich krank ist. Er hat die Hustenanfälle tags- und nachtsüber.
        Im Winter haben wir mit ihm kein Problemm, weil wir ihn nicht hören, im Sommer allerdings sieht die ganze Sache anders aus. Durch seinen Husten und was noch schlimmer ist, seinen „Nasentropmeten“ danach, werden wir ständig aus dem Schlaf gerißen. Am Tag sind wir arbeiten, hören den nur kurz am Morgen. Am Wochenende allerdings kann man schlecht den Kaffee auf der Terasse genießen, ist einfach eckelerregend das Ganze. Er mietet das Haus, ist kein Eigentümer. Seine Frau hat ihn wahrscheinlich auch deswegen verlassen, denn er hat auch auf sie keine Rücksicht genommen (sie ging jeden Tag arbeiten).
        Wir wollen mit ihm keinen Ärger. Sind quasi anders erzogen.
        Danke für den Rat.

        • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:18

          Hallo Ira,

          wenn durch den Nachbarn Ihre Lebensqualität eingeschränkt wird, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

        • Robert 8. Juni 2017, 1:58

          Hallo Ira , haben sie schon mal mit dem leidenden Menschen gesprochen?
          Vielleicht ist er Asthmatiker!
          Oder Allergiker!

        • Richter 31. Juli 2019, 13:42

          Einen Beschwerdebrief an den Arzt des Nachbarn schreiben, es handelt sich um eine nicht richtig behandelte Erkrankung. Ich habe eine ausgeheilte Bronchitis, weil ich entsprechende Medikamente bekam,das Husten ist weg. Es ist doch klar, das sich Menschen mal erkälten und husten. Die Ärzte sind hier nicht besonders gebildet, es gibt für alles was mit Atemwege zusammenhängt entsprechende Antibiothika, Sie einzusetzen wie nötig sind sie unfähig. ES sind ja nicht nur Raucher die Husten haben und Erkältungen bekommen! Wozu gibt es Taschentücher. Weil Menschen Sie zum Naseputzen benötigen.

  • User 4. Juni 2016, 13:31

    Den von einem selber erzeugten Lärm kann man leicht senken in dem man:
    * 59 dB(A) Staubsauger kauft an Stelle von 80 dB(A) Staubsaugern
    * 68 dB(A) Autoreifen kauft an Stelle von 72 dB(A) Autoreifen
    * auf 30`er Strecken nachts nicht 70 km/h fährt

    • Helene 16. Januar 2017, 12:50

      Hallo

      Die Frage ist mir peinlich,aber ich weiß nicht ,was ist richtig….und zwar habe mein eigenes Haus und seid 6 Jahren vermiete Dachwohnung an einem junge(30 jahre)Mann ,dass war alles ok.Aber seid kurzem hat er eine neue Freundin,(,der hat schon mehrere gehabt),die schreiht bei sexs so laut,dass ist unfasbar…Ich verstehe Spas.Ich habe mein Mann und 14jährige Tochter,die stört das auch,weil sie machen sexs mehr mals am Tag und in der Nacht so wie so,heute Nacht zum Beispiel ca.23.30 Uhr bin aufgewacht vom Schrei von Obere Wohnung,hab mich erschreckt,ob was passiert…dann nach 20 Minuten ware gereuschen von der Dusche u. s.w. dann war ruhig…Was ich als Vermietrin machen kann?Der ist ofieciel unsere Mieter ,aber sie nicht,weiß nicht wie lange bleibt sie bei im,aber seit zwei Wochen ist dieser Hohror bei uns.Das stört sehr…

      Gruss Helene

      • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 9:19

        Hallo Helene,
        auch wenn Ihnen das Thema unangenehm ist, kann es sinnvoll sein, dass offene Gespräch mit Ihrem Mieter zu suchen. Denn möglicherweise ist er sich der Reichweite der Geräusche nicht bewusst.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Claudia 13. März 2017, 21:15

          Hallo,
          Habe das gleiche Problem wie Helene.
          Nur das wir selbst zur Miete wohnen neben an ein Apartment da kommen die 2, 1-2 mal in der Woche und sind richtig laut. Vermieterin weiß das selber wohnt selbst auch im Haus. Habe schon versucht mit denen Nachbarn zu reden aber keine Chance gehen an einem vorbei mit Kopf nach unten. Vermieterin sagte soll den TV oder Radio laut machen habe aber eine 2 Monat alte Tochter. Kann auch nicht immer spazieren gehen da es ja auch mal regnet Hebamme kommt oder gerade da ist etc.

      • Paul 21. Mai 2017, 15:46

        Da kannst nix machen, weil Sex inklusive Nebengeräusche nicht verboten ist und außerdem im Sinne des Staates ist. Mit Glück kommt dabei ein neuer Bürger raus, der deine Rente bezahlt. Du könntest natürlich das ganze aufnehmen und dann Werktags zwischen 7:00 und 20:00 laut wieder abspielen, das ist ja nicht verboten… vielleicht zieht der Mieter dann freiwillig aus.

        • ASDF 29. August 2017, 21:35

          So nicht ganz richtig, es hat durchaus schon mehrere Urteile wegen einem übermäßig lauten Geschlechtsakt gegeben. Im Zweifel einfach mal einen Anwalt konsultieren und abmahnen lassen, sofern der Sachverhalt im direkten Gespräch nicht geklärt werden kann. Sollte besagte Freundin sich jetzt dauerhaft dort einnisten, besteht übrigens eine ganz andere Handhabe: hier kann die Miete (insbesondere Nebenkosten) entsprechend erhöht werden. Geduldet werden muss sie aber nicht, wenn sie nicht im Mietvertrag steht und nicht dort gemeldet ist. Gelegentliche Besuche lassen sich aber nicht untersagen.

      • Biemek 31. August 2017, 9:45

        Ich habe einen neuen Nachbar seit Mai. Der macjt ständig Lärm bis 3 Uhr nacht wenn nicht länger. Ich habe Ihn schon mehrfach darauf angesprochen. Nicht passiert. Meine Vermieterin hält sich in Schweigen. Ich wohne im diesem Haus schon seit 8 Jahren und bin immer ruhig Bitte um Hilfe und Antwort dieser Mail. Ich werde noch verrückt von diesem Lärm. Entweden ist Lärm bon 10 uhr morgen bis 3 uhr nachts. Ich halte das nicht aus wss kann ich tun.
        Mit freundlichen Grüßen Biemek

        • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:59

          Hallo Biemek,

          am besten kontaktieren Sie die Polizei oder das Ordnungsamt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • frank michalski 22. Mai 2018, 10:57

            das kann doch nicht war sein, ordnungdamt, umweltamt, vetrinär amt aangerufen jetzt doll ich die polizei am morgen anrufen ! was gebt ihr nur für info`s …

            es grüßt
            frank michalski

          • bussgeld-info.de 25. Mai 2018, 15:02

            Hallo,

            bei Lärmbelästigung ist die Polizei oder das Ordnungsamt in der Regel die erste Anlaufstelle.

            Ihr Bussgeld-Info Team

    • Fabian 5. Februar 2017, 10:39

      Guten Tag,

      Wie laut darf denn der Geräuschpegel in dem Raum sein, in dem die Personen sich gestört fühlen. Welcher Geräuschpegel ist wann zumutbar? Denn nicht jedes Gebäude ist ja gleich gedämmt. Demnach bedeutet 55dba „Zimmerlautstärke“ ja nicht, dass die Nachbarn auch immer gleich viel mitbekommen. Wäre also interessant zu wissen, ab welchem Geräuschpegel man sich gestört fühlen darf.

      • ulrike 17. März 2017, 8:23

        lieber Fabian,
        kann es sein, dass du sogar der Nachbar bist, der so laute Bass – Sprechgesang-Musik hat, sodass durch die teils sehr dünnen Pappwände deine Nachbarn sich abends vor der Nachtruhe ab 17.== Uhr und nachts von 00-00 bis morgens 3:00 Uhr und ab 5.30 Uhr die Musik so störend ist, dass Nachbarn, die nur direkt den Schlaf-und den Wohnraum haben, sich die Ohren zu halten müssen. Kannst du dir vorstellen, dass man auch mal Rücksicht nimmt..
        und wenn du es sein solltest, dann wäre es auch mal gebührend, nach fast drei Jahren, wenigstens einmal die Treppe zu putzen, und nicht wenn du den Hund hast, und die täglichen vielen Dreckklumpen auf zwei Trepppen

        — die Treppe ständig so sauber zu fegen, dass Nachbarn sich nicht täglich durch Klumpen auf Treppe und Gang gestört fühlen müssen.

        Denn eine Putzordnung gab es bisher ja nicht, sodass die liebe Nachbarschaft – hätte sie dafür Geld bezogen, nun über 600 Euro bei Mindestlohn, verdient hätte.
        Stattdessen ist die Musik, wenn Papalein weg ist so laut, dass Söhnlein sich austobt – und rücksichtslos aufdreht.. darf er ja nur, wenn papa nicht zu Hause ist. Sohn, du bist ein lange ERwachsener, verhalte dich bitte auch gebührend..

    • Tanja 13. März 2017, 18:59

      Hallo zusammen!
      Ich wohne ländlich gelegen in NRW in meinem Eigentum. Gegenüber ist ein Hof, die Eigentümerin ist verstorben… Bis dahin war es echt ruhig. Der der es geerbt hat, wohnt nicht dort, sondern hat es vermietet. Oder so.? Ich kann nicht genau sagen, wieviele Personen sich dort aufhalten, manchm sind es um die 20! Es sind keine Deutschen und Sie verstehen oder wollen auch kein Englisch verstehen.Es sind nur Männer die im Wechsel dort hausen. Sie drehen ständig die Musik auf, lassen die Motoren von Autos ohne Grund aufheulen. Richtig laut. Der Bass dröhnt bis in mein Haus. Ea liegt eine viel befahrene Straße dazwischen. Ich war einigemale drüben und hab versucht Ihnen zu erklären das es Ruhezeiten usw gibt.. Ohne Erfolg. Was kann ich oder wie muss ich etwas unternehmen? Sobald ich Bass wahrnehme, kommt mir mittlerweile echt die Galle hoch und bin total angespannt. Den Vermieter kenne ich nicht und der lässt sich dort auch nicht blicken. Lieben Dank

      • bussgeld-info.de 16. März 2017, 9:16

        Hallo Tanja,
        in der Regel ist bei Lärmbelästigung das Ordnungsamt zuständig. Um die Beeinträchtigung zu belegen und deren Umfang dazustellen, ist es sinnvoll, ein Lärmprotokoll zu führen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • dooley 10. November 2017, 22:34

          Hallo, das Ornungsamt ist meiner Kenntnis nach nur im Außenbereich zuständig, also ab öffentlicher Straße/öffentlicher Weg. Bei Nachweis ist dann erst auch ein Bußgeld verhängbar.
          Ist die Lärmbelästigung im Innenbereich, dann ist es eine privatrechtliche Angelegenheit und damit nur mit dem Vermieter/Verwalter zu regeln, oder im seltenen Idealfall mit dem „Störer“.
          In Außnahmefällen, bei denen die Belästigung außerhalb der vertraglich vereinbarten Ruhezeiten(eigene Hausordnung ist entscheidend, da es keine einheitliche Hausordnung gibt)kann die Polizei zu Hilfe gerufen werden. Dann muss die Lärmbelästigung außergewöhnlich sein.
          Manchen Lärm muss man ertragen, auch wenn es ärgert. Das mußte ich selber schweren Herzens lernen.
          Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn man selber ordentlich Lärm erzeugt, natürlich in den erlaubten Zeiten, dann erträgt man den Lärm der anderen besser. Also legt euch ein Hobby zu, bei dem viel erlaubter Lärm im Privatbereich erzeugt wird. Zudem vermeiden die anderen dann auch unnötigen eigenen Lärm, wie ich meine. Manche Störer sind von Natur aus grob und können sich nicht vorstellen, dass die Geräusche über z.B. den Boden(Laminat,Parkett) in die Wände und dann in alle Richtungen weitergehen. Besonders Geräusche die dröhnende tiefe Frequenzen haben und besonders hochfrequente Geräusche wandern sehr weit. Ein Gelächter eines korpulenten Mannes reicht weiter, als eines einer normalgewichtigen Frau, genauso wie Kinderlachen aufgrund der höheren Frequenz auch weiter reicht. Es ist meißtens nichts persönliches dem Gestörten gegenüber. Bei Kinderlärm sollte man nochmal höher mit seiner Tolleranz gehen.
          Hoffentlich hilft das jemandem.
          LG

    • Simone 26. März 2017, 19:52

      Hallo! Ich habe ein wahnsinniges Problem. Neben uns ist vor 1,5 Jahren ein Haus verkauft worden. Bis dahin war unsere Straße eine sehr ruhige! Die Besitzer sind schrecklich! Jeden Tag gibt es Geschrei, sehr laute Musik, Schimpfwörter, die Kinder werden angebrüllt, es wird gekifft und getrunken..vor/mit den Kinder ! Es ist unerträglich! Die Polizei wurde mehrmals gerufen. Hat nie etwas getan! Vielleicht liegt es daran, dass die Herrschaften Geld haben! Die gesamte Nachbarschaft ist betroffen. Wir wissen nicht mehr weiter! Ich bin schön krankgeschrieben, da nicht der ewige Lärm so belastet. Was ist noch zu tun?

      • bussgeld-info.de 27. März 2017, 10:02

        Hallo Simone,

        in einer solchen Situation können Sie sich nur an die Polizei wenden und ein Lärmprotokoll anfertigen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Amrei 25. April 2017, 15:15

          …wie fertigt ihr denn ein Lärmprotokoll?
          Wir haben in 500 m eine Schießanlage (u.a. Kugelstand) aus 1968 (keine Nutzungsauflagen hinsichtlich Zeiten und Kaliber), der heute einem Betreiberverein gehört, und seit 2 Jahren für diesen eine Gelddruckmaschine ist. Da dieser von 3 Jägerschaften unterstützt wird, haben wir keine Möglichkeiten gegen diesen vorzugehen. Lärmgutachten nach TA Lärm mittelt Werte…..

          • bussgeld-info.de 27. April 2017, 8:39

            Hallo Amrei,

            in Ihrem Lärmprotokoll sollten Sie möglichst genau darlegen, wann, für welchen Zeitraum und in welcher Intensität sich Lärmbelästigungen ereignen.

            Ihr Bussgeld-Info Team

    • Anna 28. März 2017, 15:31

      In unserer Nachbarschaft residiert eine schlagende Studtentenverbindung. Seit 2012 werden wir hauptsächlich in der waren Jahreszeit durch rauschende Partys, Fechtübungen im Garten, Tischtennis, Gegröle und Geschrei, Musikbeschallung uvm. zu jeder Tages- und Nachtzeit gestört. Partys gehen oft über 2 bis 3 Tage jeweils bis in die frühen Morgenstunden. Alle Nachbarn habe die Lärmprotokolle unterzeichnet. Es sind viele! Das Ordnungamt hat bisher lediglich eine Verwarnung erteilt und auf die Ruhezeiten hingewiesen. Hat bisher nichts gebracht. die Polizei ist auch schon von den Anrufen genervt. Bis sie eintreffen ist der Lärm oft vorbei oder gerade nicht so extrem. Sollen wir evetuell die Lärmprotokolle und Polizeiberichte der letzten Jahre ans Ordnungsamt schicken und wie könnte uns da geholfen werden. Wir sind am Ende unserer Nervenkraft.

      • bussgeld-info.de 30. März 2017, 8:32

        Hallo Anna,
        da Sie die üblichen Verhaltensweise bereits nahezu ausgeschöpft haben, ist es vermutlich sinnvoll, mithilfe eines Anwalts ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Ob das Ordnungsamt aufgrund Ihrer Dokumentation weitere Maßnahmen einleitet, können wir nicht einschätzen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        • Daniela 2. Juli 2017, 14:05

          Hallo
          Unsere Mieter über uns sind Türken mit 2 kleinen Kindern ( haben nichts gegen ausländer). Seit 2013 wo sie eingezogen dind ohne Kinder fing es schon an , das die Wohnung immer mit Besuch voll war. Es wurden Möbel gerückt und laut getrampelt. Da war meine Tochter gerade 6 Monate. Es gab immer das Gespräch aber es wurde nie rücksicht genommen.
          Jetzt haben die 2 Kinder und der älteste 2 1/2 Jahre läuft abends ab 21 Uhr bis manchmal 23 Uhr in der Wohnung hin und her ( in der Woche sowie am Wochenende). Das netvigste ist aber das fast täglich die Möbel hin und her gerückt werden auch an Sonntagen. Es ist nicht mehr auszuhalten. Wir haben keine ruhe mehr. Nur wenn sie im Urlaub oder Tags über weg sind. Die genossenschaft ist auch schon darüber informiert und macht grossartig nichts. Bin immer kurz davor die Polizei zu rufen.
          Was könnte ich noch machen?
          Zum Anwalt?
          Lg

          • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 8:21

            Hallo Daniela,

            wenn sich die Ruhestörungen innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten ereignen, können Sie sich an die Polizei wenden. Ansonsten kann der Rat eines Anwaltes hilfreich sein.

            Ihr Bussgeld-Info Team

          • Mjölnir 26. Mai 2018, 14:03

            „… Türken….habe nichts gegen Ausländer“

            Überflüssige Bemerkung. Was hat die Nationalität mit der Situation zu tun? Nichts. Es sind Nachbarn mit 2 Kinder, Punkt.

            Wer betont nichts gegen Ausländer zu haben, hat was gegen Ausländer, eine Erwähnung ist nämlich nur dann nötig wenn’s auch tatsächlich so ist. Genau so verstecken viele „Einheimische“ ihre eigentliche Fremdenhass, den sie selber nicht wahrnehmen.

      • Mara 5. Juni 2017, 9:44

        Hallo Anna,
        ich habe genau das gleiche Problem, es hört sich an als wären wir Nachbarn!? Darf ich fragen aus welcher Stadt du kommst? Diese Verbindungen haben ja Dachverbände, vielleicht würde manda was erreichen.

        • Anna 2. Juli 2017, 16:19

          Hallo Mara, wir leben in Darmstadt und es gibt hier jede Menge Studentenverbindungen. Überall haben die Nachbarn die gleichen Probleme. Bei uns ist inzwischen etwas abgemildert, das Ordnungamt hat wohl etwas unternommen und wir haben auch einen Anwalt eingeschaltet, der ein Schlichtungsverfahren einleiten wird. Hoffen wir mal! In welcher Stadt wohnst du? Evtl. könnten wir uns darüber ausstauschen was hilft.

    • conny 11. April 2017, 9:08

      Wie muss eigentlich ein Protokoll aufgrund von Laermbelaestigung konkret aussehen? İch komme naemlich mıt Gespraechen mıt meinem Nachbarn nicht weiter! Vor allem abends ab 22Uhr ıst fast tagtaeglich und am Wochenende auch sonntags,Laermbelaestigung durch schreien , toben, poltern, Türen knallen zum Dauerzustand geworden! Eş sind manchmal sogar mehr,als 4 Personen in der Wohnung! Sonntags wurde zudem regelmaessig über sechs Wochen lang gehaemmert!

      • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:02

        Hallo conny,

        ein derartiges Protokoll sollte wohl die Uhrzeiten sowie die Art der Lärmbelästigungen enthalten. Für weitergehende Fragen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Kerstin 21. April 2017, 12:16

      Schilderung:
      – Haus gemietet vor 9 Jahren
      – Nachbarhaus 10 Meter von uns weg
      – Häuser gehören einem Vermieter
      – Nachbarn 3 Kinder ,wohnen seit ca.7 Jahren im Haus
      – Nachbarin ständig am schreien
      – Kinder spielen ständig Fussball, bis teilweise 20.30 Uhr, Ball wird auch gegen die Hauswand geschossen,obwohl ein Spiel und Sportplatz in unmittelbarer Nähe ist, die Kinder kommen wirklich nur zum Bolzen nach draußen, das alles ist vor unserem Wohnzimmerfenster.
      – Wohnqualität dadurch erheblich gemindert
      – Vermieter unternimmt nichts
      – Gespräch mit Nachbarin zwecklos
      – Nachbarn stört der Lärm der eigenen Kinder, müssen daher vor und neben dem Haus spielen
      Nun meine Frage.
      Müssen wir das alles hin nehmen?????
      Wir leiden extrem darunter, auch können wir die Fenster nicht öffnen, die Terrasse kaum nutzen, habe dadurch starke Kopfschmerzen
      ein Kind ist im Fussballverein , hat daher einen Lederball und schon mächtig Kraft zum Bolzen
      Wir haben wirklich nichts gegen spielende Kinder, waren ja selber mal klein, aber immer nur den Ball zu hören, der uns schon verfolgt, das nervt total

      • bussgeld-info.de 24. April 2017, 9:27

        Hallo Kerstin,

        mit Ihrem Fall sollten Sie sich dringend ans Ordnungsamt wenden. Die Beamten können Ihnen sagen, wie Sie weiterhin vorgehen können.

        Ihr Bussgeld-info Team

    • Ramona 30. April 2017, 10:48

      Mein Hund bellt immer wenn er Geråusche, die meistens durch den Nachbarn verursacht werden (Tūrknallen, Starten des Motorrollers), wahrnimmt. Dies passiert auch in der Nacht. Er beruhigt sich aber bald wieder.

    • ovania 31. Mai 2017, 7:04

      hallo. bei mir unten wohnt ein junge die gerne tekno musik hört. es kann mittag sein oder abend. die pum pum pum von eine tekno musik habe ich unter mein bett und das ist sehr scheiss auf deutsch gesagt wenn mann schlafen will und die pum pum pum ist unter dein kopf. ich hane mehere mal polizei und ordnungsamt angerufen. 1 brief andere leute unterschrieben lassen, zu ordnungsamt und verwaltung geschieck. es war wochen danach sehr ruhig. aber jetzt fäng er wieder an. was soll ich noch tuen?????

      • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:00

        Hallo Ovania,

        Sie sollten sich erneut an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden und ggf. nochmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Klingeln Sie bei ihm und erklären Sie ihm den Sachverhalt. Sie können sich auch an den Vermieter oder Verwalter wenden, sodass dieser handeln kann.

        Ihr Bussgeld-info Team

        • Mareike 19. September 2017, 17:28

          Hallo zusammen,

          Der Text von ovania könnte glatt von meinen Nachbarn sein. Diese Beschweren sich fast täglich beim Vermieter über mich. Ich finde dies jedoch ungerechtfertigt, da ich mich in normaler Lautstärke, (wenn ich nicht aus Gewohnheit eh schon flüstere) neben der Musik noch wunderbar unterhalten kann. Die Polizei kommt schon garnicht mehr raus, wenn meine Nachbarn anrufen, weil sie bislang noch nie eine Ruhestörung festgestellt haben bei der Ankunft. Fast jedes Mal weisen mich die Beamten darauf hin, dass ich nicht flüstern brauche, sondern normal mit ihnen sprechen kann.
          Ich habe eine ganze Zeit lang sogar auf Musik hören komplett verzichtet, um Stress aus dem Weg zu gehen. Hat leider nicht viel gebracht, da meine Nachbarn dann eben einen anderen Vorwand finden,sei es eine zu laute Stimme meiner Besucher, mein Husten bei einer Erkältung oder einfach das ich überhaupt atme.
          Mein Vermieter reagiert schon garnicht mehr auf deren Beschwerden, solange diese nicht von einem anderen Nachbarn ebenfalls bestätigt werden.
          Habe auf Rat meines Vermieters mal bei den anderen Parteien im Haus nachgefragt (4 Parteien incl. Mir) und mir Feedback geholt, wonach ich meinen Nachbarn unten gegenüber noch nie gestört habe und oben die neue Nachbarin von mir bislang auch noch nichts gehört hat. Sie wird wohl auch fast täglich angesprochen, wg angeblicher Ruhestörungen und macht sich sogar ein bisschen drüber lustig.. Habe ich anfangs auch noch, aber mittlerweile weiß ich einfach nicht mehr weiter.
          Sie belästigt meine Besucher und spielt sich auf wie sonst was und das, OBWOHL SIE NICHT MAL HIER GEMELDET IST, SONDERN LEDIGLICH DIE PARTNERIN VON MEINEM NACHBARN!!

          Mein Vermieter sagt selbst schon, dass es auf kurz oder lang nicht so weitergehen kann und weiß auch, dass sie die treibende Kraft hinter dem Ärger ist.

          Habe schon überlegt, ob ich mich mit der neuen Nachbarin zusammen tun soll, damit wir gemeinsam gegen die Belästigungen und Schikanen beim Vermieter vorsprechen können. Ich darf mir ja sonst immer was anhören, dass sie schon so und so alt sind (49&59) und mich nicht respektieren,nur weil ich eben jünger bin (werde im Dezember 28).
          Ich flüstere in meiner Wohnung, hab den TV selten an, meide die Begegnung im Flur, werde schon nicht mehr von Freunden und Bekannten besucht, weil die au keine Lust haben auf diese sinnlosen Diskussionen und und und..
          Habe schon vorgeschlagen, mich oben gern selbst von der extremen Lautstärke zu überzeugen, denn in meinem Schlafzimmer, Küche oder Flur höre ich meine eigene Musik nicht mal, wie kann die dann bitte oben so laut zu hören sein?
          Und warum geht die Dame dann nicht einfach nach Hause und terrorisiert ihre eigenen Nachbarn?!
          Wenn ich könnte, wäre ich schon längst umgezogen, weil ich diese Schikanen, Belästigungen, lügen und den ganzen restlichen psychoterror nicht mehr aushalte.

          Liebe Grüße,
          Mareike

    • Kuhnigk 6. Juni 2017, 22:10

      Hallo zusammen.

      Meine Frage ist, wie lange darf man eine Wohnung umbauen?
      Vor über 5 Monaten ist eine Fam mit 2 Kinder im neben Haus eingezogen.
      Diese bauen die Wohnung um und das seit 5 Monaten.
      Reißen ein Bad komplett raus, dieses ging über Wochen.
      Dann dachten wir juhu jetzt ist Ruhe, Pustekuchen.
      Dann bauen die eine Treppe die von ihrer Wohnung in den Keller geht. Unfassbar.
      Dann wird hier gehämmert und dort gebohrt. Meine Nerven sind am Ars…😠
      Man kommt von der Arbeit und möchte zu Ruhe kommen…. Nö ist nicht.
      Daher meine Frage muss ich das über mich ergehen lassen oder nicht???
      Danke für eure Meinung.

      • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 8:39

        Hallo Kuhnigk,
        solange die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden, sind Umbauarbeiten zulässig.

        Ihr Bussgeld-Info Team

      • Fred 29. Juli 2017, 8:49

        Unfassbar, dass Leute umbauen oder eventuell sogar neu bauen! Wieso lassen sich die Leute Ihre Haus nicht einfach herzaubern. Frechheit!

      • Richter 31. Juli 2019, 14:07

        Das müssen Sie hinnehmen. Es darf nur nicht in den Ruhezeiten und am Sonntag gearbeitet werden. Nur in absoluten Ausnahmefaellen auch am Sonntag.

    • Diana 9. Juni 2017, 13:03

      Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Garten und Kompressor! Es war gerade 12:30 Uhr mittags und mein Gartennachbar schmeißt den Kompressor an und es stinkt nach den Abgasen,, also nicht nur das der Lärm das nervigste ist. Was kann ich tun um nicht meine Nerven therapieren?

      • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 10:13

        Hallo Diana,

        ratsam wäre zunächst einmal, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Oft kann dadurch schon einiges bewegt werden.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Sabine 25. August 2017, 21:47

      Hallo, unsere Nachbarn habe eine Pool Wärmepumpe und Sandfilteranlage genau an der Seite von ihrem Grundstück bauen lassen wo unser Wohnraum, Terasse, Schlafzimmer und Büro ist.
      Nun werden wir täglich 12 Stunden durchgehend mit einem monotonen Brummen beschallt.
      Die anderen drei Seiten sind bei denen frei ohne Nachbarn.

    • Buzi 1. Dezember 2017, 7:25

      Hallo zusammen, ich brauche ihre Hilfe! Wir wohnen in einem Haus, und unten ist der dönerladen , aber 22 Uhr macht der Besitzer lautet kurdische musik, meine Kinder können so nicht einschlafen😨 mehr mal schon mit dem gesprochen der versteht das nicht…. Wir müssen alle morgen früh aufstehen, zu schule und Arbeit gehen. Nachts um 4 Uhr kommen 2 Leute zum reinigen ( im Dunkeln) da gibt es auch keine ruhe .. Bitte um Hilfe.

      • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:24

        Hallo Buzi,

        normalerweise sollte von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe herrschen. Beim Ordnungsamt bzw. der Polizei können Sie Ihre weiteren Möglichkeiten abklären.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • Ursula M. 4. Dezember 2017, 9:18

      Meine Frage,ich wohne in einem reinen Wohngebiet.
      Mein Nachbar (10m neben meinem Schlafzimmerfenster) besitz eine Garage,
      in der mindestens 2mal wöchentlich Freunde oder Bekannte,Werkzeug in ihre Lieferwagen
      verladen.Das Ganze aber morgens ab 5.30 sogar am Sonntag.
      Was kann ich dagegen tun?

      • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:49

        Hallo Ursula M.,

        da bis 6 Uhr Nachtruhe herrscht, kann bei einer Lärmbelästigung Polizei oder Ordnungsamt verständigt werden.

        Ihr Bußgeld-Info Team

      • Martin Klawinski 21. April 2018, 12:56

        Hallo Ursula!

        Ich würde mal in der Garagenverordnung deines Bundeslandes nachsehen wenn die Lärmbelästigung nicht aufhört. In der Regel ist in der Garage nur das Abstellen des KFZ erlaubt, bei Nutzung als Lagerraum wäre die Baugenehmigung für die Garage vermutlich nicht erlassen worden. Du kannst dem störenden Lärm also auf Umwegen leichter begegnen.

        MfG Martin Klawinski

    • Ugur 19. Dezember 2017, 1:43

      Hallo zusammen,
      ich habe eine Nachbarin, die eine Etage oben wohnt. Sie kommt ständig runter sagt das wir zu laut ist. Paarmal waren wir bisschen laut,obwohl ich wegen ihr aufgepasst habe.Einmal wo ich mit meinem Mitbewohner ganz normal rede, kommt sie runter und sagt sie das wir schreien ganze Zeit.Letztens kommt sie um 1.30 Nachts runter da ich am Schlafen war,mach meine Mitbewohner die Tür auf, sie sagt habt ihr Waschmaschiene an, obwohl es nicht an ist und dann geht sie wieder hoch einfach.Seit 3 jahren kommt sie bei jedem lärm ständig runter. Vor 3 tagen kommt sie nochmal runter,weil ich kurz nach 20 Uhr paar mal eingehämmert habe. Da war bei mir Nase voll habe mit ihr bisschen gestritten,weil es langsam zu viel wird. Sie hat mir gesagt dass sie zu Vermieter schreiben wird. Ich weiß echt nicht mehr was ich mit diesen Frau machen soll. ich und mein Mitbewohner haben Paronoia bekommen, jedes mal denken wir das wir zu laut sind. Wir können nicht mal Gäste nach Hause rufen ,wenn die Gäste da sind, kommt sie 90% runter. Paarmal ist sie Am Samstag um 22 Uhr runter gekommen und Musik war auch nicht laut. Sie schreit manchmal von Fenster die Nachbarn an , die gegenüber uns wohnt. Die komische Sache ist sie sagt immer das wir zu laut sind aber von unten oder nebennachbarn sind nie wegen Lärm zu mir gekommen. Was kann ich mit ihr machen ????
      Dankeschön

      • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 13:12

        Hallo Ugur,

        wenn das direkte Gespräch mit ihr oder dem Vermieter zu keiner Lösung führt, könnten Sie sich zum Beispiel von einem Anwalt beraten lassen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • Rosina 8. Juli 2018, 21:29

      Hallo,ich wohne in einer Eigentumswohnung mit Gemeinschaftsgarten 50% gehören mir,die Miteigentümer hören den ganzen Tag von 8:30 -19:30h ohne Unterbrechung laut Radio,auf meine höfliche bitte das Radio wenigstens mal für eine Std.auszumachen,würde ich nur bösartig angegangen ,sie hören seit 40 Jahren jeden Tag Radio und machen das auch weiter.Habe ich denn nicht auch ein Recht auf Ruhe?

      • bussgeld-info.de 9. Juli 2018, 12:16

        Hallo Rosina,

        wenn Sie sich durch das Verhalten Ihrer Nachbarn belästigt fühlen, wenden Sie sich an den Vermieter.

        Die Redaktion von bussgeld-info.de

    • Janine 13. Juli 2018, 20:29

      Guten Abend,
      wir wohnen in einem Mietshaus in einem Wohngebiet. Unsere Nachbarn haben an mehreren Tagen in der Woche für jeweils einige Stunden laute Musik an. Die Musik ist immer Tagsüber. Die Musik ist so laut, dass wir sie trotz geschlossenem Fenster und geschlossener Tür hören können. Oft ist es Musik mit extremen Bass und das trönt durchs ganze Haus. Es gibt keinen Raum, in dem man es nicht hört. Die Terasse kann nur sehr selten genuzt werden, weil es einfach sehr störend ist. Wir haben mal versucht das Gespräch zu suchen. Leider ist es total nach hinten losgegangen. Mein Mann wurde beschimpft, die Tür vor seiner Nase zugeschlagen und als wir zu unserem Hasu zurückgelaufen sind, hat man uns hinterher gerufen, dass man ja schließlich Rechte hätte und sie dürfen bis 22 Uhr machen was sie wollen. Naja, was soll ich sagen, es hat sich nichts verändert. Was können wir tun? Kann man sich ein Beratungstermin beim Ordnungsamt geben lassen?

      • bussgeld-info.de 19. Juli 2018, 11:51

        Hallo Janine

        Wenn Sie dauerhaft mit unzumutbarem Lärm konfrontiert werden, dann lohnt es sich das zuständigen Ordnungsamt oder die nächstgelegene Polizeidienststelle aufzusuchen, um den Beamten vor Ort die Situation zu schildern. Diese können sich anschließend selbst ein Bild von der Lage machen und bei gegebenem Anlass Maßnahmen zur Problemlösung ergreifen.

        Ihr Team von bussgeld-info.de

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