Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Tanneberger 24. November 2016, 13:59

    Hallo,

    wenn ich es richtig verstanden habe, sind die Punkte aus diesen Verstößen bereits gelöscht?

    Tattag11.07.2007 Rechtskraft 31.08.2007
    Sie führen bei schlechten Sichtverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit
    3 Punkte

    Tattag 07.05.2009 Rechtskraft 24.06.2009
    Sie beachteten nicht das unbedingte Haltegebot
    3 Punkte

    Tattag 12.05.2011 Rechtskraft 30.06.2011
    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um39 km/h
    3 Punkte

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:28

      Hallo Tanneberger,

      das ist möglich, ja. Sind Sie sich jedoch unsicher, kontaktieren Sie dazu das Kraftfahrt-Bundesamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 22. November 2016, 16:37

    Hallo,

    ich wurde diesem Sommer geblitzt, da ich ein Schild übersehen habe und habe dadurch meinen ersten Punkt erhalten. Unglücklicherweise Weise wurde ich letzte Woche erneut geblitzt, mit 8 km/h Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Behindert dies nun auch den Verfall meines Punktes, weil ich „Wiederholungstäter“ bin?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jenny

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 9:44

      Hallo Jenny,
      neue Verstöße verhindern nicht den Verfall von Punkten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp P. 22. November 2016, 11:31

    Schönen guten Tag

    Ich bekam letztes Jahr 2015, durch überhöhter Geschwinkeit von 2014 ,2 Punkte 1 Monat 160€ Bußgeld verordnet! Ich wurde gestern mit überhöhter Geschwindigkeit geblizt und bin über 70kmh gefahren innerhalb geschlossener Ortschaft, hab bedenken das ich erneut 1Punkt bekomme!
    Meine Frage dazu ist die, verfallen meine ersten 2 Punkte separat, oder wird der evtl. neue Punkt dazu gezogen und verlängert sich das alles?

    Mfg Philipp

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 9:54

      Hallo Philipp,
      die Punkte verfallen unabhängig voneinander.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Josip 19. November 2016, 15:17

    Hallo

    Hab heute ein Brief bekommen !
    4 Punkte hab ich
    1.07.14 1 Punkt Geschwindigkeitsüberstreitung
    25.7.14 1 Punkt handy !
    10.12.14 1 Punkt handy!
    8.9.16 1 Punkt handy !

    Wann und wie verfallen jetzt meine Punkte ?

    Danke

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:55

      Hallo Josip,

      Verstöße, die einen Punkt nach sich ziehen, verjähren nach zweieinhalb Jahren. Wann Ihre Punkte verfallen, können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oliver 15. November 2016, 17:03

    Hallo,

    ich habe 5 Punkte gesammelt aus 3 Vergehen 2x Geschwindigkeit (2P + 1P) und 1x Abstand (2P), (alle nach Mai 2014 rechtskräftig).
    Wenn ich nun ein FES besuche und bestehe, welcher der Punkte würde gestrichen? Einer aus den letzten oder den neusten Vergehen? – Es sind ja unterschiedliche Tilgungsfristen.

    Danke und Gruß

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:41

      Hallo Oliver,

      es wird kein spezifischer Punkt reduziert, sondern einfach ein Punkt aus der Gesamtzahl abgezogen. Die Punkte bzw. Vergehen verjähren jedoch nach wie vor – sodass sich der Punktestand bei Erreichen jeder Verjährungsfrist weiterhin verringert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank 11. November 2016, 15:48

    Hallo Ihr lieben,
    Missachtung Rotlicht Lichtzeichenanlage Beginn der Tilgungsfrist 11.12.2012 3 Punkte
    Geschwindigkeitsüberschreitung geschlossene Ortschaften um 32 km.Beginn der Tilgungsfrist 20.07.2013 3 Punkte
    Gesamtpunktestand zum 01.05.2014 3 Punkte
    ————————————————————————————————————————————————
    Überschreitung Höchstgeschwindigkeit ausserhalb um 23km/h 1 Punkt Beginn der Tilgungsfrist 07.04.2016

    Bitte teilen Sie mir mit, wann die alten Punkte aus 2012 und 2013 gelöscht sind. und wann der neue Punkt gelöscht ist aus 2016.
    Vielen Dank und eine schöne Zeit.

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:16

      Hallo Frank,

      im Normalfall müssten die insgesamt sechs Punkte wegen Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung am 20.07.2015 gelöscht worden sein. Der neue Punkt müsste am 07.10.2018 gelöscht werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Burak U. 11. November 2016, 15:08

    Überholt bei Überholverbot 1 Punkt
    Datum der Tat: 11.10.2012
    Rechtskraft: 03.11.2012

    Überschreitung Höchstgeschwindigkeit 3 Punkte
    Datum der Tat: 14.12.2013
    Rechtskraft: 01.03.2014

    Gesamtpunktzahl bis zum 30.04.2014: 4 Punkte
    Gesamtpunktzahl am 01.05.2014: 2 Punkte

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit 1 Punkt
    Datum der Tat: 23.06.2015
    Rechtskraft: 03.09.2015

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit 1 Punkt
    Datum der Tat: 12.10.2015
    Rechtskraft: 15.12.2015

    Wann werden nun welche Punkte gelöscht oder sind schon gelöscht?

    LG

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:21

      Hallo Burak,

      die Punkte vom 3.11.2012 und vom 1.3.2014 müssten beide am 1.3.2016 verjährt sein. Der Punkt vom 3.9.2015 müsste am 3.3.2018 und der Punkt vom 15.12.2015 müsste am 15.6.2018 verjähren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabrina N. 8. November 2016, 18:06

    Tattag 17.11.14 – 1Punkt – Rechtskraft 12.02.15
    Tattag 18.03.15 – 2Punkte – Rechtskraft 11.06.15
    Tattag 22.07.16 – 1Punkt – Rechtskraft 11.10. 16

    In wie viel Jahren wäre der letzte Punkt gelöscht, wenn ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lasse?

    LG Sabrina

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:34

      Hallo Sabrina,

      der letzte dieser Punkte sollte am 10.06.2020 getilgt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Essener 7. November 2016, 19:16

    Hi,
    hab im Sept. 2013 3 Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen. Im November 2015 einen Punkt fürs Telefonieren am Steuer :(
    Aktuell erwarte ich einen Punkt für ein schönes Bild an einem festen Blitzer.

    Der Verstoß war im Sept. 2013 – hab keinen Einspruch eingelegt und die Punkte waren im November 2013 rechtskräftig.
    Der Bußgeldbescheid, fürs telefonieren am Steuer, ist wegen der Altlast höher ausgefallen. Da gab es noch eine Überschneidung. Hat die Überschneidung zu Folge, dass die ursprünglichen 3 Punkte länger stehen bleiben?

    Meine Fragen:
    Wann werden die drei Punkte von 2013 gelöscht und haben die ’neuen‘ Punkte aufschiebende Wirkung?

    Danke im voraus :)

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:38

      Hallo,

      da die „neuen“ Punkte nach Mai 2014 anfielen, haben sie keinen Einfluss auf die Verjährung der alten Punkte. Diese sollten im September 2015 getilgt worden sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kipping 7. November 2016, 14:42

    2 Punkte wegen 42 km/h zu schnell außerorts am 13.5.2014
    1 Punkt wegen 26 km/h zu schnell außerorts am 14.08.2015
    1Punkt wegen 32km/h zu schnell außerorts am 13.04.2015
    1Punkt wegen 28km/h zu schnell außerorts am18.03.2016
    1 Punkt wegen 28 km/h zu schnell außerorts am 13.05.2015
    Das sind jeweils die Tage der Rechtskraft. Meine Frage nun wann rutsche ich unter 4 Punkte,bzw. Wann verfallen die ersten Punkte ?

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:16

      Hallo Kipping,

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, werden nach 2,5 Jahren getilgt,Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen nach fünf Jahren und
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen nach zehn Jahren. Dazu kommt noch die Überliegefrist von einem Jahr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 5. November 2016, 15:50

    Am 03.09.2013 habe ich einen Abstandverstoss begangen und dafür 2 Punkte kassiert. Nach dem Einspruchverfahren wurden die Punkte am 14.04.2014 rechtskräftig und sollten doch am 14.04.2016 verfallen sein(es galt doch noch das alte Recht). Nun habe ich mich für das begleitete Autofahren als Begleitperson für meinen Sohn angemeldet und eine Absage am 04.11.2016 wegen eben dieser Punkte erhalten. Werden die Punkte nicht automatisch gelöscht, oder wann sind die Punkte verfallen? Es sind die einzigen Punkte, die habe.
    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
    Marco

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:35

      Hallo Marco,

      in der Regel sollten die Punkte bereits verfallen sein. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Kraftfahrt-Bundesamt, um zu klären, ob eventuell weitere Punkte eingetragen sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 3. November 2016, 21:46

    Ah Okay
    Ich dachte bei 2 Punkten wird die Probezeit verlängert

  • Herby 3. November 2016, 17:08

    Guten Tag
    habe eine Ermahnung wegen wiederholter Zuwiederhandlung gegen Verkehrsvorschriften bekommen.
    habe 4 Punkte in flensburg wann werden diese gelöscht?
    05.06./10.10.2014 2 punkte
    27.04./22.06.2016 1 punkt
    19.05. /01.07.2016 1 punkt
    Bitte um auskunft was damit wird

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:13

      Hallo Herby,

      wenden Sie sich am besten direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dort erhalten Sie eine genaue Auskunft über die Überliege- und Tilgungsfristen Ihrer Punkte. Wann ein Punkt gelöscht wird, wird in der Regel an der Schwere der Tat festgemacht. Das kann nach 2, 5 oder 10 Jahren sein. Bei gewöhnlichen Ordnungswidrigkeiten sind es in der Regel 2 Jahre, die Frist beginnt am Tag der Tat zu laufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 26. Oktober 2016, 15:19

    Hallo
    Ich habe am 11.09.16 einen Punktabzug wegen Höchstgeschwindigkeit bekommen und noch mal am 10.10.16 wegen missachten des Rotlicht. Wann verfallen meine Punkte nach dem neuen Gesetz ? Und was passiert wenn ich noch mal einen Punktabzug bekomme ?

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 10:27

      Hallo Max,

      Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen verfallen nach 2,5 Jahren, bei zwei Punkten nach fünf Jahren und bei drei Punkten nach 10 Jahren. Jeder Punkt verjährt für sich und wird nicht von neuen Punkten beeinflusst. Sie können einen kostenlose Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Max 28. Oktober 2016, 21:20

        Hab vergessen zu erwähnen dass ich noch im Probezeit bin.
        Was hat das für Folge nun?

        • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 12:30

          Hallo Max,

          ob Sie in der Probezeit sind oder nicht, hat keine Auswirkungen darauf, wann Ihre Punkte verfallen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leif 25. Oktober 2016, 17:47

    Moin moin,

    Ich blikke bei diesen „Chaos“ nicht durch.. :-)
    Meine frage ist, wann verjährt, oder werden meine „Pannen“ Gelöscht??

    16.08.2011 (Rechtskraft 07.03.2012) Geschwindigkeitsüberschreitung a. Ortschaft 1 Punkt
    15.12.2011 (Rechtskraft 25.02.2012) Geschwindigkeitsüberschreitung i. Ortschaft 4 Punkt
    24.07.2012 (Rechtskraft 31.10.2012) Mindest abstand mit LKW nicht eingehalten(Autobahn) 3 Punkte
    07.12.2012 (Rechtskraft 13.02.2013) Rotlicht Missachtung, erste Sekunde 3 Punkte

    Wie schlimm sieht das für mich aus?? Ist noch was im Register in Flensburg bei mir??

    Vielen dank in Voraus :-)

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:36

      Hallo Leif,

      Punkte wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel nach zweieinhalb Jahren getilgt. Sie können Ihren Punktestand aber auch jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Heinrich007 25. Oktober 2016, 14:23

    Liebes Bußgeld Info team,

    ich habe Dez. 2009 7 Punkte wegen Trunkenheit im Verkehr erhalten (mit dem Fahrrad).
    Ich wurde vom gereicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt, die Fahrerlaubnis wurde mir nicht entzogen.
    Meinem Verständnis nach bzw. nachdem, was ich auf Ihrer und der Seite des Kraftfahrt Bundes Amtes gelesen habe, müßten diese Punkte bereits nach 5 Jahren getilgt werden, da die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde.
    Gemäß der schriftlichen zugestellten Auskunft des KBA werden diese Punkte allerdings erst nach 10 Jahren getilgt d.h. 2019.
    Kann dass sein, bzw. handelt es sich dabei um einen Irrtum den ich anfechten kann?

    Vielen Dank vorab ür eine Antwort!

    MfG

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:22

      Hallo Heinrich007,

      nach unserem Kenntnisstand müssten die Punkte im Falle von Entscheidungen wegen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach 5 Jahren verfallen, wobei die Frist mit der Rechtskraft der Entscheidung zu laufen beginnt. Für verbindliche Rechtsauskünfte sollte Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffi 25. Oktober 2016, 11:41

    Hallo

    ich habe 2010 Unfallflucht mit Sachschaden begangen.

    Hab 3 Monate Fahrverbot bekommen und ne Geldstrafe.
    Die Höhe weiss ich bis heute nicht.
    Unser Sohn macht nun Frührerschein.

    Kann ich mich als Begleitperson eintragen lassen oder geht das nicht wegen der Punkte.
    Die Höhe weiss ich bis heute nicht.
    Oder muss ich jemanden Anderen finden dafür?

    MfG
    Steffi
    Die Höhe weiss ich bis heute nicht.

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 10:29

      Hallo Steffi,

      als Begleitperson können sich Personen eintragen lassen, die über 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • matte 21. Oktober 2016, 10:55

    Hallo,
    Habe nach der Reform (14.05.14) 3Punkte .
    05/15 1Punkt
    04/16 1 Punkt
    Frage:Wann verfallen die Punkte .
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 10:57

      Hallo Matte,

      „neue“ Punkte für Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 2,5 Jahren. Von daher müsste Ihr erster Punkt 11/17 und Ihr zweiter 10/18 verjähren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kurt R. 20. Oktober 2016, 10:49

    Datum Rechtskraft 29.03.2011 Geschwindigkeitsüberschreitung a. Ortschaft 4 Punkte
    06.06.2011 Teilnahme verkehrspsych. Beratung -2 Punkte
    Datum Rechtskraft 31.08.2012 Geschwindigkeitsüberschreitung a. Ortschaft 3 Punkte
    Datum Rechtskraft 17.12.2013 Fahren ohne Fahrerlaubnis 6 Punkte
    Gesamtpunktzahl zum 30.04.2014 11 Punkte
    Gesamtpunktzahl zum 01.05.2014 5 Punkte
    Datum Rechtskraft 13.03.2015 Geschwindigkeitsüberschreitung a. Ortschaft 1 Punkt
    Datum Rechtskraft 01.04.2016 Geschwindigkeitsüberschreitung a. Ortschaft 1 Punkt
    Datum Rechtskraft 29.08.2016 Geschwindigkeitsüberschreitung i. Ortschaft 1 Punkt

    Wann verjähren die alten Punkte? Müssten die aus 2011 und 2012 nicht schon verjährt sein?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:30

      Hallo Kurt,

      die Punkte von 2011 und 2012 haben Sie für Ordnungswidrigkeiten erhalten, weshalb Sie mittlerweile verjährt sein müssten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vicki W. S. 16. Oktober 2016, 22:21

    I received a flash speeding ticket in August 2005. I moved back to the United States that same month ! After I left, my hushand received in the mail, a letter stating that my license had been banned for 1 month !!!! He explained to the police that I was not coming back to live in Germany !!!! I am planning to come back for a visit at Christmas time of this year 2016 !!! I will need to use my German license to drive!!! My question is , are my points and ban deleted from my record !!!! It has been 11 years since this offense !!! Please respond with an answer !!!! Thank you, very much !!!!! I thank , you , again. Vicki Smith

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 10:20

      Hello Vicki,

      we’re not sure if this ban is deleted when you come back to Germany. Please ask the police when you’re back here before you continue driving in Germany.

      Your Bussgeld-Info Team

  • Dennis W. 15. Oktober 2016, 11:30

    hallo,

    habe gestern einen Auszug aus dem Zentralregister bekommen. Soweit alles ok. was ich nicht verstehe ist folgendes – Ordnungswidrigkeit rechtskräftig bekommen am 11.09.2012 , altes System, 1 Punkt. Nächste Ordnungswidrigkeit rechtskräftig am 19.08.2016. 2Punkte, neues System.
    Müsste der alte nicht schon gelöscht sein?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:43

      Hallo Dennis,

      in der Regel sollte Ihr alter Punkt bereits verjährt sein. Wenden Sie sich bei Unklarheiten bitte an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Herbert86 13. Oktober 2016, 19:04

    Hallo,

    ich habe im Mai 2011 eine Trunkenheitsfahrt begangen.
    Dabei müsste ich 4 Punkte kassiert haben.
    In wie fern ist hier die Verjährungsfrist? Was passiert bei einem Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung fängt das dann wieder von vorne an oder ist das getrennt zu beachten? Nach neuer Punkteregelung wieviele Punkte hätte ich denn jetzt? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 10:12

      Hallo Herbert86,

      seit dem 1. Mai 2014 verfällt jeder Punkt für sich allein, unabhängig davon, ob neue Punkte dazukommen. Der neue Punkt wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung hat also keine Auswirkung auf die Verjährung der alten Punkte. Die vier „alten“ Punkte müssten jetzt in zwei neue Punkte umgerechnet worden sein. Alte Punkte verjähren nach folgendem Prinzip: Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 13. Oktober 2016, 16:16

    Hallo
    – am 3.1.2014 rechtskräftig einmal 5 und einmal 7 Punkte erhalten
    – vorher keine Punkte
    – am Aufbauseminar teilgenommen
    Wann, wird was gelöscht?

    Danke. LG

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:13

      Hallo Marcel,

      wann die Punkte gelöscht werden, hängt nicht davon ab ob Sie ein Aufbauseminar gemacht haben, sondern davon, für welche Arten von Verstößen Sie die Punkte bekommen haben. Punkte, die Sie vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren bei Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren, bei Straftaten nach 5 Jahren und bei Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc 13. Oktober 2016, 10:44

    Hallo,

    3 Punkte 03/2013 (Ampel)

    Wann verfallen die Punkte? Habe ich noch welche?

    LG

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 15:49

      Hallo Marc,
      seit der Punktereform im Jahr 2014 gelten neue Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg. Da Sie Ihre Punkte vor 2014 erhalten haben, verfallen diese noch nach den alten Fristen. Diese betrugen bei Punkten für Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre. Demnach sollten Ihre Punkte seit März 2015 getilgt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Saun 10. Oktober 2016, 23:30

    Hallo,

    07/2015 2 Punkte wegen rote Ampel, wann verfallen die Punkte

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 9:18

      Hallo Saun,
      in der Regel verfallen die Punkte nach 5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 10. Oktober 2016, 14:54

    Hallo zusammen!
    vielleicht habe ich so ein fall übersehen aber meiner klingt so,
    hatte 2002 wegen 1,2alcohol, Unfall(nur Sachschaden) und Fahrerflucht eine saftige Straffe einen Fahrverbot 11mon. und 5* punkte bekommen. mein Führerschein habe ich 2003 zurück bekommen. nun geht das weiter nur der Alkohol ist ab dem tag tabu)
    2005 wegen Geschwindigkeit Überschreitung 2 Punkte
    2007 Geschwindigkeit Überschreitung 2 Punkte
    2009 Geschwindigkeit Überschreitung 2Punkte
    2011 Geschwindigkeit Überschreitung 2 Punkte
    2014 Geschwindigkeit Überschreitung 2 Punkte
    gleich 2014 an dem Seminar teilgenommen 500Euro ohne Punkte Abbau da bei dem Punktestand(15) werden keine abgebaut. nach der Umrechnung habe ich jetzt 7 Punkte.
    meine Frage ist , habe ich richtig gerechnet, das meine punkte erst nach 8 Jahre erlöschen?

    Mfg.

    • bussgeld-info.de 13. Oktober 2016, 15:57

      Hallo Alex,
      um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nachzufragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 8. Oktober 2016, 17:45

    Hallo zusammen,

    ich wurde am 02.12.2015 geblitzt worden. Am 21.01.2016 bekam ich dann das Schreiben, dass ich 1 Punkt in Flensburg dafür bekomme.

    Nach obiger Beschreibung erlischt der Punkt nach 2,5 Jahren. Welches Ausgangsdatum zählt dafür? Der 02.12.2015 oder der 21.01.2016? Danke

    Tom

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 9:10

      Hallo Tom,

      die Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S.B. 6. Oktober 2016, 18:25

    Hallo
    2001.. fahren ohne Führerschein zweimal.. d.h 12 punkte.
    2016 nach 15 Jahren einen Punkt wegen Geschwindigkeit-Übertretung von 34km/h auf der Autobahn.
    Also 15 Jahre später …
    Meine Frage … Warum wurden diese 12 bzw nach neu 5 punkte zu meinem aktuellen punkt 2016 immer noch dazu gerechnet? müssten doch schon gelöscht sein?
    Habe einen aktuellen Fahreignungsregister bekommen der halt jetzt bei 6 punkten steht. vielen dank im voraus würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
    Mfg.

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 11:19

      Hallo S.B.,

      je nach Schwere der Tatbestände kommt eine Überliegefrist zum Tragen, innerhalb welcher Punkte noch für Beurteilungen mit angerechnet werden können. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen zu Ihrem Fall genaue Auskunft erteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • McFade 5. Oktober 2016, 19:01

    Hallo
    ich habe zwei einzelne Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aus dem Februar 2014.
    Rechtskraft der Entscheidungen: 14.06. und 22.07.2014.
    Außerdem:
    1 Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rechtskraft 25.09.2014 und
    1 Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rechtskraft 12.08.2015

    Jetzt kommen Punkte hinzu
    2 Punkte vom 01.03.2016 (Geschwindigkeit) – nicht rechtskräftig und
    2 Punkte vom 25.05.2016 (Geschwindigket) – nicht rechtskräftig.

    Muss ich mit dem Schlimmsten rechnen?

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 10:13

      Hallo McFade,
      laut Ihren Angaben haben Sie insgesamt 8 Punkte angesammelt, was in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janette 4. Oktober 2016, 8:15

    Guten Morgen,

    ich wollte mal nachfragen…
    Aktuell ist es ja so, dass die alten Punkte nach zwei Jahren, der letzten Sünde verfällt… (richtig?)
    Das bedeutet ja, dass alle alten Punkte spätestens im Mai 2016 verfallen sein müssten … Ist das richtig???
    Weil die Punkte nach 2014 Mai dazu gekommen sind hemmen den Verfall der alten Punkte ja nicht mehr, wenn ich es richtig verstanden habe?

    MfG
    Janette

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 9:07

      Hallo Janette,

      der Verfall der Punkte nach dem alten System wird durch das Hinzukommen von Punkten nach dem neuen System nicht mehr gehemmt. Die Punkte verfallen somit einzeln und nach den jeweiligen Fristen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Janette 4. Oktober 2016, 9:19

        Hallo,

        danke für die schnelle Info…
        das ist dann richtig das alle alten Punkte bis spätestens Mai 2016 verfallen waren??? (da diese ja zwei Jahre verfall haben…???

        MfG
        Janette

        • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 9:47

          Hallo Janette,

          die Punkte nach dem alten System verfallen auch nach diesem. Handelt es sich im Ordungswidrigkeiten, dann verfallen die Punkte nach zwei Jahren.

          Ihr Bußgeld-Info Team

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