Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Wanda 3. Oktober 2016, 13:27

    Hallo eine Frage habe in März 2015 1 Punkt erhalten und wurde heute neu geblitzt und nach meinen rechnen nach wird auch das ein Punkt werden. Verfällt der andere Trotzdem?? :(
    Und wann ja wann

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:13

      Hallo Wanda,

      die Punkte verjähren einzeln und für sich. Das heißt der neue Punkt hat keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist des bereits vorhandenen Punktes.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Klaus 27. September 2016, 8:34

    Wieviel Punkte bekommt Deutschland bein ESC und verfallen die vom letzten Jahr auch nicht?

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 11:37

      Hallo Klaus,

      die 11 Punkte vom ESC dieses Jahres verfallen normalerweise bis zum nächsten Jahr. Ob Deutschland es beim nächsten mal schafft, über das musikalische Mittelmaß hinauszukommen und ausreichend Punkte zu kassieren, steht noch in den Sternen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andi 26. September 2016, 19:58

    Guten Tag,
    Ich habe folgende Ermahnung erhalten,
    D1: Abgebogen ohne Fz. durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet, Rechtskraft 25.01.2006 (2 Punkte)
    A12:Führen eines Fahrzeuges bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenuss (jedoch ohne Führerscheinentzug), Rechtskraft 26.02.2013 (7 Punkte)
    137600: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage Rechtskraft 11.8.2016
    Nach der Reform wurden mir die alten 9 Punkte in 4 umgerechnet, macht 5 mit dem dazugekommenen Punkt.
    Nun meine Frage: Gibt es eine Erklärung warum die Punkte vom Rechtskraft 25.01.2006 noch Bestand haben?
    Bin um eine Antwort sehr dankbar.

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 10:00

      Hallo Andi,

      normalerweise sollten die Punkte von 2006 bereits zwei Jahre nach deren Eintragung verjährt sein. Sie sollten zunächst bei der Behörde nachfragen, welche Ihnen die Ermahnung geschickt hat, weshalb die Punkte von 2006 noch mitgezählt werden. Eventuell wäre in Ihrem Fall sogar ein Einspruch gegen den mittlerweile einen Punkt von 2006 möglich, wenn dieser tatsächlich noch im Fahreignungsregister stehen sollte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ronny B. 24. September 2016, 15:19

    Hallo BIT, ich habe einen BußgeldBescheid erhalten,in dem mir mitgeteilt wurde,das ich 120€ Bußgeld und einen Punkt bekäme!
    Nach meiner Äußerung zum Tatbestand, erhielt ich nun die Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis, „Auf Grundeinstellung Voreintragungim Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg wurde die Geldbuße gemäß Paragraph 24StVG in Verbindung mit Paragraph 17 OWiG angemessen erhöht “
    Aus 120€ sind nun 145€ geworden, obwohl ich noch keine Punkte hatte! Kann es daran liegen, dass ich vor ca.einem halben-dreiviertel Jahr ein Bußgeld bekam!???
    M.F.G.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:26

      Hallo Ronny,

      das kommt darauf an, wieso Sie den vorherigen Bußgeldbescheid bekommen haben. Es könnte auch sein, dass aufgrund Ihrer Aussage das Bußgeld nachträglich erhöht wurde. Das lässt sich aus der Entfernugn schlecht einschätzen. Fragen Sie gegebenenfalls noch einmal bei der Bußgeldbehörde nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • MIKE 23. September 2016, 7:38

    Hab mal eine frage ich hab Ende letztes Jahre oder Anfang diesem Jahr eine Strafe bekommen von 135 und 1 punkt ! Würde aller Dings gestern genau wegen der selben Sache wieder angehalten wird die Strafe genau die selbe sein oder muss ich mit einer höherebstrafe rechnen?mfg

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:11

      Hallo MIKE,

      handelt es sich in Ihrem Fall um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und Sie wurden zweimal deshalb geblitzt, kann es sein, dass Sie als Wiederholungstäter gelten und damit ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat erhalten. Als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn die Geschwindigkeitsverstöße innerhalb eines Jahres passiert sind und beide Male über 26 km/h vorlagen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mehmet 22. September 2016, 11:16

    Tattag : 05.03.2014.
    Tilgungfrist : 25.04.2016. => 1 Punkt

    Tattag: 10.08.2014.
    Tilgungfrist : 31.10.2024. => 1 Punkt

    Tattag: 16.03.2015.
    Tilgungtag: 12.05.2015. => 1 Punkt

    Tattag: 29.04.2015
    Tilgungtag: 25.08.2015. => 1 Punkt

    Tattag: 01.06.2015
    Tilgungtag : 20.11.2015. => 1 Punkt

    Tattag: 27.10.2015
    Tilgungtag: 06.02.2016. => 1 Punkt

    Tattag: 14.03.2016
    Tilgungtag 24.08.2016. => 2 Punkte

    Ich habe einen schreiben bekommen der Führerschein wird mit für 6 Monate entzogen.
    Würde denn nicht der erste Punkt 05.03.2014 verfallen?
    Würde mich freuen wenn sie mir schnellstmöglich antworten.
    Ich bedanke mich im Voraus.
    Mehmet Serif Ortac

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:51

      Hallo Mehmet,

      nach Ende der Tilgungsfrist bleiben Punkte innerhalb der Überliegefrist erhalten. In Ausnahmefällen kann eine Behörde entscheiden, diese Punkte „wiederzubeleben“ und doch noch gegen den Fahrzeugführer zu verwenden. Erkundigen Sie sich beim KBA darüber, was bei Ihnen zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat. Auch ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 21. September 2016, 15:04

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    Ich hab eine Frage an euch,
    Ich bin im Mai dieses Jahres mit abzug der Tolleranzgrenze 3km/h zuschnell gefahren.
    Nun hat sich der Bussgeldkatalog ja wenig verändert wie mir der Fahrlehrer sagte bei dem Ich ein Aufbau Seminar absolviere.

    Durch mein geblitzt werden hab ich 1 Punkt + 2 Jahre Probezeitverlängerung bekommen die ich in Kaufnehme.
    Aber wie lange Hält der Punkt an?

    ich freue mich über eine rasche Antwort

    Gruß Sebastian

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:06

      Hallo Sebastian,

      nach dem neuen Prinzip verjähren Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • A. M. 21. September 2016, 12:24

    Habe einen schwierigen Fall, es droht der Führerscheinentzug. Ich hoffe, Sie können mir helfen.

    Tattag 05.03.14 – Rechtskraft 14.05.14 hohe Geschwindigkeit

    Tattag 15.01.14 – Rechtskraft 19.04.14 hohe Geschwindigkeit.

    Die anderen sind von 2016. Meine Hoffnung liegt darin, dass der 2 Fall verjährt ist nach dem alten Prinzip.

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:13

      Hallo A.M.,

      ein Fahrerlaubnisentzug droht Ihnen bei 8 Punkten in Flensburg. Ob eventuelle Punkte bereits verjährt sind, können Sie über eine kostenlose Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt herausfinden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Arne 16. September 2016, 16:32

    Hallo, ich habe mal ein rechtliche Frage.

    Und zwar wurde ich am 25.06.2015 mit 28 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt, was mit einem Punkt geahndet wurde. Nun wurde ich am 03.07.2016 erneut mit 29 kmh zu schnell auf der Autobahn geblitzt, und soll nun einen Monat Fahrverbot erhalten, da ich innerhalb eines Jahres NACH RECHTSKRAFT erneut ein Tempodelikt über 26 km/h begangen hätte.

    Bei dem ersten Datum handelt es sich also um das Datum der Rechtskraft, welches ca. Mitte Juli gewesen sein müsste, und beim zweiten Datum um das Tatdatum, sodass dieses knapp innerhalb eines Jahres liegt.

    Ist dies rechtmäßig?

    Kann der Führerschein auch bei meinem Straßenverkehrsamt abegeben werden oder muss ich dafür auch noch eine weite Fahrstrecke plus unsägliche Öffnungszeiten in Kauf nehmen?

    Wie genau stellt man sich das eigentlich vor? Ohne Führerschein muss ich dafür ja auch noch eine Begleitperson mitnehmen oder Hin- und Rückfahrt mit Bus und Bahn bewältigen.

    Freundliche Grüße

    Arne

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 9:56

      Hallo Arne,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt.

      Den Führerschein können Sie in der Regel auch bei Ihrem Straßenverkehrsamt abgeben. Auch eine postalische Sendung ist möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Adrian 12. September 2016, 21:59

    Hallo erstmal,

    ich habe volgendes erhalten:
    Mai 2015 2 Punkte Geschwindigkeit
    Juni 2014 1 Punkt Geschwindigkeit
    Septemtember 2015 1 Punkt Geschwindigkeit
    Februar 2016 1 Punkt Geschwindigkeit
    August 2016 2 Punkte Abstandmessung (hier war bei mir 240 Euro Strafe, 1 Monat Fahrverbot + die 2 Punkte)

    kann mir bitten sagen, wie lange ich den Fuererschein abgeben muss. Ich habe schon 8 Punkte bekommen leider. Danke im Voraus.

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:11

      Hallo Adrian,

      wie lange die Sperrfrist nach Entziehung der Fahrerlaubnis dauert, entscheidet der Richter. Im Schnitt dauert so eine Sperrfrist ungefähr 10 Monate, kann jedoch auch kürzer oder länger dauern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel 12. September 2016, 10:34

    Hallo, ich habe im Juni 2012 einem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Ich habe 3 Punkte und ein Bußgeld bekommen. Kein Fahrverbot. Sind meine Punkte schon verfallen?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:12

      Hallo Daniel,

      wenn die Tat als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde und Sie danach nicht mehr auffällig geworden sind, müssten die Punkte bereits nach zwei Jahren, also 2014, verfallen sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ali 10. September 2016, 7:41

    Sehr geehrtes Bussgeld-Info-Team,

    ich habe Anfang Dezember 2015 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Punkt erhalten, gegen den ich Einspruch erhoben habe. Das Verfahren ist nunmehr vor dem Amtsgericht anhängig.

    Da mein Punktestand, ohne Berücksichtigung dieses neuen Punktes, bereits 5 betrug, hatte ich Mitte Dezember 2015 an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilgenommen, wofür mir im Februar 2016 ein Punkt abgezogen wurde. Laut Auskunft aus dem Kraftfahrt-Bundesamt ist diese Punktereduzierung seit Anfang März 2016 unanfechtbar.

    Was würde passieren, wenn das Amtsgericht zu meinem Nachteil entscheidet und ich den einen Punkt von Anfang Dezember 2015 erhalten würde? Würde damit der Punkteabbau nachträglich hinfällig, da ja zum Zeitpunkt der Tilgung des einen Punktes tatsächlich 6 und nicht 5 Punkte vorhanden waren? Oder kann man sich auf die Unanfechtbarkeit des Punkteabzuges verlassen?

    Ich wäre Ihnen für eine kurzfristige Antwort dankbar.

    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 10:13

      Hallo Ali,

      da der Punkteabzug rechtskräftig ist, wird dieser auch durch ein für Sie negatives Urteil des Gerichts nachträglich nicht hinfällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • wilfried s. 10. September 2016, 7:29

    Moin,
    Ich war am 25.4.2014 (Tattag)zu schnell und habe ein Pkt erhalten . Im Sommer 2014 hatte ich nochmals das „Glück“ und habe wegen Geschw. einen Pkt erhalten.
    Ein Pkt altem Recht und ein Pkt neuem Recht. Verschmelzen die Pkt. oder gilt für den Tattag April 2014 die 2 Jahresfrist. Bei mir geht es um einen Pkt, bezügl. begleitendes Fahrer
    Herzliche Grüße

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:41

      Hallo Wilfried,

      für einen Punkt, den Sie nach der alten Reform erhalten haben, gilt die zweijährige Verjährungsfrist. Neue Punkte verfallen auch nach dem neuen System. Eine ‚Verschmelzung‘ gibt es nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • wilfried s. 13. September 2016, 10:43

        Moin,
        wie bereits erwähnt, war der Tattag vor Mai 2014 ( also altes Recht). Der Landkreis sagt nun, dass die PKT nach Rechtskraft des B-Beschiedes eingetragen werden und nicht nach Tatzeit und so sind die PKT nach neuem Recht ???? und verschwinden nach 18 Monaten????
        Gruss
        Wilfried

        • wilfried 15. September 2016, 8:57

          Moin,
          Bussgeld-Info Team
          könnte ich auf die o.a.Frage eine Antwort bekommen. Danke
          Die Auffassung des LK ist, dass der Termin des Bussgeldbescheides Massgebend ist und nicht der >Tattag.

          Gruss Wilfried

          • bussgeld-info.de 19. September 2016, 11:36

            Hallo Wilfried,
            die Tilgungsfrist beginnt bei den Punkten in Flensburg mit dem Rechtskraftdatum.

            Ihr Bussgeld-Info Team

        • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:28

          Hallo Wilfried,

          wenn der erste Punkt am 1. Mai 2014 oder später eingetragen wurde, dann verfällt er nach neuem Recht. Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfallen demnach 2,5 Jahre, nachdem Sie diese erhalten haben.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Honza 7. September 2016, 9:55

    Hallo zusammen,

    Anfang Oktober 2011 stand ich stundenlang im Stau kurz hinter der letzten Ausfahrt, ich bin dann beim Fahren auf dem Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung (102612) angehalten worden und wurde mit vier Pukten (aber kein Fahrverbot) abgestraft.

    Sind diese Punkte mittlerweile verfallen?

    Herzliche Grüße

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 10:14

      Hallo Honza,

      am besten fragen Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt Ihren aktuellen Punktestand ab. Dies ist kostenlos für Sie.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevo 5. September 2016, 14:34

    Hallo ich habe 8 punkte die aber zuwerten sind wie 7 verfallen die auch.

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 8:52

      Hallo Kevo,

      wenn Sie auch noch ältere Punkte haben, die Sie vor dem 1. Mai 2014 gesammelt haben, dann verfallen Sie auch. Die Zeit, bis sie verfallen hängt davon ab, weshalb Sie diese Punkte gekriegt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • KLaus 1. September 2016, 18:55

    Hallo hatte 1993 den Führerschein wegen Alkohol weg..Jetzt 2016 wieder wegen Alkohol .wann ist es verjährt

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:04

      Hallo Klaus,

      für die Frage, wann Sie einen neuen Führerschein beantragen können, kommt es darauf an, wie lange bei Ihnen die Sperrfirst ist. Diese wird individuell bestimmt und liegt in der Regel zwischen 9 und 11 Monaten.

      Es handelt sich außerdem um Ihren 2ten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze. Der erste Verstoß ist also nicht verjährt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Silke 29. August 2016, 15:37

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.
    Auf einem von drei Auskunftsblättern ist kein Tilgungsdatum angegeben.
    Wie verhält es sich damit ?

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 10:47

      Hallo Silke,

      im dem Fall müssten Sie noch einmal beim FAER nachfragen. Normalerweise ist für jedes Vergehen eine Tilgungsfrist vorgeschrieben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Silke 28. August 2016, 11:02

    wie sieht es aus bei Trunkenheit (Führerscheinentzug 9 Monate) mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (3 Punkte) und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrzeug gestreift, Lackschaden 900 €, 3 Punkte). Die Auskunft aus dem FAER ergibt folgendes:
    Als Tilgungsdatum ist eine Zeitspanne von 15 Jahren für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort angegeben und nicht 10 Jahre? Wie kommt das zustande und wie ist dies begründet? Für die fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs ist kein Datum angegeben, ist dies mit der Zahlung der Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis bereits getilgt? Oder gelten die 15 Jahre für beide 3-Punkte-Vergehen?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 12:38

      Hallo Silke,

      bei Verkehrsstraftaten beträgt die Verjährungsfrist mindestens 10 Jahre, sie kann aber auch höher angesetzt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alexander 26. August 2016, 10:07

    hallo und guten morgen. habe mit Rechtskraft 22.01.2015 1 punkt wegen geschwindigkeitsübersreitung. vor kurzem kam leider wegen geschwindigkeitsüberschreitung ein punkt dazu. wann wird den der erste punkt gelöscht?

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 9:09

      Hallo Alexander,

      Eintragungen mit einem Punkt verjähren nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dragan 23. August 2016, 12:51

    Alter schwede wer soll da noch durchblicken .
    21.10.2014
    1 Punkt zu schnell gefahren

    14.11.2015
    1 Punkt zu schnell gefahren

    14.02.2016
    1 Punkt zu schnell gefahren

    08.04.2016
    2 Punkte zu schnell gefahren

    Wie übel sieht es bei mir aus?
    Habe heute eine Ermahnung bekommen und ich solle mich bei einer Fahrschule melden damit ich 1 punkt abbauen kann

    Lieben Gruß

  • Anja 21. August 2016, 10:03

    Hallo,

    ich habe 2015 2 Punkte erhalten, da 2 mal mit Handy am Steuer erwischt.
    2016 habe ich 1 Punkt erhalten, da mit Handy am Steuer erwischt.

    Wann verfallen diese 3 Punkte?

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:27

      Hallo Anja,

      für Ordnungswidrigkeiten, für die Sie einen Punkt erhalten, gilt eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sean 16. August 2016, 3:10

    Hallo,
    meine Frage ist, ob meine alten Punkte vor dem 1.5.2014 schon verjährt sind, bzw. aktuell gerechnet wird.

    3 Punkte / Höchstgeschwindigkeit Überschritten Mai/2011
    1 Punkt / Höchstgeschwindigkeit Überschritten Mai/2012
    1 Punkt / Höchstgeschwindigkeit Überschritten Juni/2012
    3 Punkte / Höchstgeschwindigkeit Überschritten Januar/2014

    …nach dem neuen Stand, wären es 4 Punkte insgesamt und
    1 Punkt ist neu dazugekommen im November 2015 (Höchstgeschwindigkeit Überschritten)
    1 neuer Punkt erwartet mich wegen zu geringen Sicherheitsabstand (BAB).

    wie sieht es aus mit dem Alten Punkte vor der Reform aus, sind sie teilweise verjährt sodass ich anstatt 6 Punkte weniger hätte oder ändert sich da nichts?

    LG

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 10:13

      Hallo Sesan,

      Ihre acht „alten“ Punkte müssten alle seit Januar/2016 verjährt sein, da es sich beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um eine Ordnungswidrigkeit handelt und „alte“ Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren verjähren.
      Auch wenn Sie nach der Reform neue Punkte gekriegt haben, hat sich das Verjähren der alten Punkte nicht verzögert.
      Sie müssten normalerweise nur noch die zwei Punkte haben, die Sie seit November/2015 erhalten haben. Beachten Sie aber, dass diese neuen Punkte „schwerer wiegen“ und dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis bereits mit acht Punkten droht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ferat 5. August 2016, 13:58

    Ich habe 2015 zwei Punkte bekommen und 16 ein Punkt wie lange dauert es bis dies verjährt oder geht es nur mit einer nachschulung?

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:56

      Hallo ferat,

      Eintragungen mit 1 Punkt verjähren nach 2,5 Jahren. Eintragungen mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren getilgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniela 3. August 2016, 12:07

    Hallo , meine Frage ist mein Vater hat sein Führerschein verloren wegen Trunkenheit dies ist jetzt Ca 9 Jahre her … Da meine Frage bekommt er sie wieder ohne mpu , wenn ja wann bekommt er sie wieder …. Bitte um schnelle Antwort… Danke im Vorraus ….

    Mfg Daniela

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:32

      Hallo Daniela,

      in der Regel verjährt eine MPU nach 15 Jahren. Die Fahrerlaubnis bekommt Ihr Vater danach allerdings nicht einfach wieder, sondern muss diese neu beantragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • John 3. August 2016, 4:23

    Wenn meine Punkte beim KBA auf 0 sind und sich in der Überliegefrist, kann ich dann problemlos meinen Führerschein neu beantragen?

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:09

      Hallo John,
      nach Ablauf der Überliegefrist ist es in der Regel möglich den Führerschein neu zu beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 2. August 2016, 12:12

    Hallo, ich hatte alte Punkte die im mai2014 umgerechnet wurden. Sind diese Punkte jetzt im Mai 2016 weg?

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 10:22

      Hallo Marcel,

      Ob diese Punkte nun weg sind, hängt davon ab, wann und wofür Sie diese bekommen haben. „Alte“ Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfallen nach 2 Jahren, Punkte für Straftaten nach 5 Jahren und Punkte für Straftaten nach Führerscheinentzug nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Paul 1. August 2016, 4:02

    Guten morgen. Ich habe in August 2015 2 punkte wegen geschwindigkeit und noch 2 am 17.4.2016 wegen alkhol ein monat später noch 2 wegen alkhol. Das bedeutet ich habe 6 punke. Wann würden die punkte aufgelöst und was kann ich machen um punkte abzubauen? Herzlichen dank

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:12

      Hallo Paul,

      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Ein Punkteabbau ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr als fünf Punkte auf Ihrem Konto haben. Bei sechs Punkten müssen Sie also warten, bis die Punkte nach der regulären Verjährungsfrist verfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maurice 23. Juli 2016, 6:35

    Guten Tag
    Wurde letztes Jahr im August mit über 26 km/h zu schnell geblitzt . Darauf folgte ein Fahrverbot .
    Jetzt nach 11 Monaten wieder geblitzt und folglich einen Punkt .
    Jetzt meine Frage : die 12 Monats frist zwischen den vergehen wird ab Tat Tag oder Rechtskraft benannt ??
    Nach Rechtskraft würde ich nicht mehr in diese Frist fallen .
    Danke für die Antwort
    Lg maurice

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:11

      Hallo Maurice,

      entscheidend sollte in Ihrem Fall der Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lutz S. 22. Juli 2016, 18:01

    Hallo+Guten Tag,die Regelung zur Tilgung von alten+neuen Punkten glaube ich nun verstanden zu haben?!
    Ich hatte 6`alte`Punkte(2x3wg.Ordnungswidrigkeit,umgestellt auf 3 neue Punkte)
    mit dem letzten Rechtskraftdatum des 04.04.2014,welche nach alter Regelung am 04.04.2016 getilgt seien müßten! Am 29.04.2016 bekam ich unfallgemäß einen neuen Punkt,welcher für sich erst am 29.10.2018 erlischt ! So habe ich Eure Erklärung verstanden. Aber jetzt habe ich kostenträchtig eine`Ermahnung`vom Landkreis erhalten,mit dem Hinweis auf 4 registrierte Punke ! Danach wären die alten Punkte doch mit dem neuen Delikt übernommen worden ! Was ist nun richtig ?
    Danke für Eure Hilfe !

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:32

      Hallo Lutz,

      die Punkte, die Sie nach dem alten System gesammelt haben, beeinflussen sich gegenseitig, was die längere Frist erklären könnte. Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos Ihre Punkte abfragen. In der Auskunft finden Sie in der Regel auch Angaben dazu, wann die Punkte verjähren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maik 16. Juli 2016, 10:48

    Hallo,

    ich habe am 15.08.2011 „Rechtskraft 04.01.2012“ 3 Punkte wegen abstand erhalten. Hier habe ich auch einen Monat Fahrverbot bekommen.
    Am 17.10.2013 „Rechtskraft 20.02.2014“ Rotlicht 4 Punkte kein Fahrverbot.
    Am 27.07.2014 „Rechtskraft 05.11.2014“ 1 Punkt wegen zu schnellem fahren.

    Bis zum 30.04.2014 hatte ich dann 7 Punkte laut altem System.
    Nach dem neuen nun 4 Punkte.
    Wann werden welche Punkte nun gelöscht ?

    Danke

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 8:37

      Hallo Maik,

      Punkte, die Sie vor dem 01. Mai 2014 bekommen haben, verjähren noch nach dem alten System. Das heißt, dass neu dazu gekommene Punkte die Verjährung der bereits bestehenden Punkte hemmen. Punkte, die Sie nach diesem Datum bekommen haben, verjähren nach dem neuen System.Sie können jederzeit beim KBA einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen. In der Auskunft steht in der Regel auch die Verjährungsfrist der einzelnen Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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