Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Hermann r. 2. März 2016, 1:14

    Hallo. Ich binn 2014 zu einem verkehrsseminar aufgefordert worden
    Weil ich 15 Punkte hatte, alles Ordnungswidrigkeiten ,fahren in einer umweldzone
    uns. Diese Aufforderung zum Seminar wahr auferlegt mit einem festen Datum
    Das ich übersehen habe .nach Ablauf des Datums ,Muste ich den Führerschein abgeben .
    Und durch das Seminar könte ich ihn wieder bekommen ,was ich auch tat .
    Dan habe ich nach 2.5 Jahren Punkte freies fahren ,nachgefragt ,wegen der Löschung meiner Punkte,
    Und habe dann von Flensburg Bescheid bekommen das die Punkte sich alle verlängert haben jeder Punkt für sich
    Um 3 Jahre. Wie kann das,und was kann ich machen
    Gruß H,R.

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 11:52

      Hallo Hermann,

      vor der Punktereform im Mai 2014 konnte die Verjährungsfrist der Punkte im Verkehrszentralregister durch den Erwerb neuer Punkte gehemmt werden. Die Verjährung begann von vorn. Wenden Sie sich hierzu gegebenenfalls noch einmal an das KBA, um zu ergründen, welche Punkte am Ende zur Tilgungshemmung führten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • elsner 29. Februar 2016, 12:00

    ich habe im September/15 einen Brief vom Straßenverkehrsamt bekommen, mit folgenden Text:

    Nachweis der zum 10.09.15 im Fahreignungsregister eingetragenen und mit insgesamt 6 Punkten bewerteten Verkehrsverstöße.

    am 15.01.11 (Tattag) 3 Punkte
    Tilgungsfrist Beginn 19.04.11

    am 27.05.12 (Tattag) 1 Punkt
    Tilgungsfrist Beginn 04.09.12

    am 31.07.12 (Tattag) 3 Punkte
    Tilgungsfrist Beginn 11.12.12

    am 25.07.12 (Tattag) 4 Punkte
    Tilgungsfrist Beginn 09.08.13

    am 01.05.14 Korrektur zur Neuberechnung der Punkte im Fahreignungsregister ab dem 01.05.14
    5 Punkte —(“ hier wurden die vorhandenen 11 Punkte in das neue System FAER umgerechnet“)—

    am 29.04.15 (Tattag) 1 Punkt
    Tilgungsfrist Beginn 22.08.15
    ———————————————————————————————————————————-

    meine Frage ist nun vielviel Punkte habe ich noch?
    sind die umgerechneten 5 Punkte nach dem alten System nach 2 Jahren verfallen?

    mfg

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 12:18

      Hallo Elsner,

      eine Punkteabfrage können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen.
      Die ‚alten‘ Punkte verfallen auch nach dem alten Punktesystem.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • XY 19. Februar 2016, 12:23

    Habe im Jahre 2004/2005 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung 3 oder 4 Punke erhalten. Sind diese jetzt in Flensburg gelöscht?

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:16

      Hallo XY,

      wenn bis Mai 2014 keine weiteren Punkte hinzukamen, die die Tilgung gehemmt haben, ist dies möglich. Sie können jederzeit eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mel 18. Februar 2016, 17:16

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu der durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Information über den Punkteabbau. Wenn das Abbau-Seminar erfolgt ist, erhält man eine schriftliche Mitteilung darüber, dass 1 Punkt abgebaut wurde mit entsprechendem Datum zur Löschung des Punktes.

    Kann diese Löschung aus irgendeinem Grund rückgängig gemacht werden? Und wenn ja, erhält man darüber eine weitere schriftliche Information? Darf also ein Punkt der gelöscht wurde ohne weiteres wieder angerechnet werden?

    Herzlichen Dank für eine schnelle Antwort!

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 11:45

      Hallo Mel,

      ja, das ist in bestimmten Situationen möglich, weil ein Punkt nach der Verjährung oder nach dem Punkteabbauseminar noch für ein Jahr in der sogenannten Überliegefrist verbleibt und erst dann richtig gelöscht wird. Was die Überliegefrist ist, erfahren Sie hier https://www.bussgeld-info.de/ueberliegefrist/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 16. Februar 2016, 9:52

    Hallo
    Habe eine rote Ampel überfahren vor einem Jahr.
    1 Punkt und kein Fahrverbot..
    Wann wird der Punkt gelöscht ?

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 10:42

      Hallo Peter,

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verjähren nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lina 10. Februar 2016, 20:51

    Hallo,
    Ich habe am 18.03.2014 einen alten Punkt wegen 21km/h zu schnell kassiert, dann im Dezember ’14 das gleiche nochmal!!!
    Habe zwei Punkte, von denen der erste nach altem Recht wohl am 18.03 verfällt, richtig???
    Da ich im April bei meiner Tochter BF17 machen möchte wollte ich wissen ob der dann komplett weg ist oder gespeichert dass ich nicht eingetragen werden kann???

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 12:16

      Hallo Lina,

      Ihren Punktestand in Flensburg können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen. Normalerweise werden Punkte noch ein Jahr nach dem Verfall gespeichert. Inwiefern Sie trotzdem als Begleitperson eingetragen werden können, klären Sie am besten mit der zuständigen Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jeannine 8. Februar 2016, 18:35

    Guten Tag
    ich habe mal eine Frage und zwar hat mein Bekannter am 27.11.2007 6 Punkte bekommen wegen fahren ohne Führerschein. Und am 12.10.2011 3 Punkte wegen zu schnellen Fahren.
    Wie ist es jetzt nach dem neuen Punktesystem wie lange dauern die Punkte noch bis se gelöscht werden.
    Und wie viele sind evtl noch vorhanden ?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:09

      Hallo Jeannine,

      um eine genaue Auskunft zu bekommen, wie viele Punkte Ihr Bekannter in Flensburg hat, sollte er am besten beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) nachfragen. „Alte“ Punkte, also die Punkte, die Ihre Bekannter vor der Punktereform im Jahr 2014 bekommen hat, verjähren nach dem alten Prinzip, welches Sie weiter oben auf dieser Seite noch einmal genau nachlesen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tanja 5. Februar 2016, 18:54

    Kurze und wichtige Frage.
    Habe wegen Geschwindigkeit über 25 km/h im Dezember 2012 ein Bußgeld erhalten und im Feb.2014 wegen 25 km/h welche im Dez 2013 aufgenommen würden. Daraufhin bin ich im Sommer 2014 zu Fuß gegangen und das für 4 Wochen. Was könnte ich hier aktuell noch für Punkte in Flensburg habe, da dies die einzigen Punkts sind.
    Danke für eine Info

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:01

      Hallo Tanja,

      Ihren Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 2. Februar 2016, 11:32

    Schönen Guten Tag,
    ich habe im Oktober letzten Jahres einen Punkt fürs zu schnell fahren bekommen.
    Jetzt wurde ich wieder geblitzt und bekomme einen Punkt. Nach dem neuen System müsste ich doch jetzt meinen Führerschein einen Monat abgegeben, weil beide Straftaten innerhalb eines Jahres passiert sind??
    Was passiert eigentlich mit den Punkten nach dem ich den Führerschein abgegeben habe??
    Und bleibt diese 1 Jahresfrist trotzdem bestehen nach dem 2 Punkt den ich jetzt bekommen habe??

    Danke schonmal…

    Gruß

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:34

      Hallo Alex,

      Ihre Punkte werden in das Fahreignungsregister eingetragen. Das Fahrverbot hat nicht direkt etwas mit Ihren Punkten zu tun. Die Punkte bleiben 2,5 Jahre gespeichert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Miller 26. Januar 2016, 23:10

    Ich habe insg. 7 Punkte in Flens. 2 davon werden am 07.03.2016 gelöscht. Sollte ich bis dahin 21 kmh zu schnell fahren (und einen weiteren Punkt kassieren), kann ich Einspruch einlegen, und den Einspruch am 08.03.2016 zurückziehen? Dann müsste ich doch nur 6 Punkte und kein Fahrverbot haben. Die Löschung der Punkte erfolgt ja 2,5 Jahre nach Rechtskraft und nicht nach Tatdatum. Ist also das Datum der Rechtskraft entscheidend für mein Fahrverbot???? Danke

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 12:11

      Hallo Miller,

      werden Punkte erteilt, gelten diese rückwirkend ab dem Tattag. Die gelöschten Punkte werden ein weiteres Jahr in Flensburg gespeichert („Überliegefrist“), um eine Rekonstruktion des Punktestands zum Tatzeitpunkt rekonstruieren zu können. Die Behörden können also trotz Einspruch ermitteln, dass Sie zum Tatzeitpunkt bereits sieben Punkte hatten. Der erneute Punkt wäre somit der achte auf Ihrem Punktekonto und führte zum Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 25. Januar 2016, 13:32

    Hallo,
    ich habe folgende Punkte auf dem Konto.
    Eintragungsdatum 14.08.2012 1Punkt Geschindigkeit
    Eintragungsdatum 20.09.2012 3 Punkte Geschwindigkeit
    Eintragungsdatum 29.07.2013 2 Punkte Abstand.
    Macht laut neuer Reforfm 3 Punkte.
    Nun wurde ich am 13.01.2014 geblitzt wieder mit einen Punkt.
    Ein Fahrverbot konnte ich gerade noch verhinern, durch Einspruch und Anwalt. Das Bußgeld erhöhte sich und der Punkt wurde am 05.06.2014 eingetragen. Nach neuer Reform somit 4 Punkte.
    Nun wurde ich nach zwei Jahren wieder geblitzt am 10.01.2016 war ich außerorts 23 kmh nach Abzug zu schnell. macht somit wieder einen Punkt.
    Meine Frage nun, muss ich mit einen Fahrverbot rechnen?

    Danke schon mal im Voraus.

    Grüße

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:23

      Hallo Marco,

      mit einem Fahrverbot aufgrund einer Wiederholungstat müssen in der Regel nur jene Fahrer rechnen, die innerhalb von 12 Monaten zweimal mit über 25 km/h erwischt wurden. Andererseits liegt es im Ermessen der Behörde, wann ein Fahrverbot erteilt wird. Da Sie nun 5 Punkte haben, haben Sie noch die Möglichkeit bei einem Punkteabbauseminar einen Punkt abzubauen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philip 20. Januar 2016, 22:54

    Hallo,

    ich habe folgende Punkte erhalten:
    24.09.10 7 Punkte
    23.06.12 3 Punkte
    10.01.2013 1 Punkt

    Gesamt bis 30.04.2015 = 11 Punkte = 5 nach neuem System

    17.05.2014 1 Punkt

    Wie viele Punkte haben ich nun? Sind von den obigen schon welche verfallen?

    Vielen Dank für eine Antwort, ich blicke da nicht mehr durch.

    Grüße

    Philip

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:14

      Hallo Philip,

      ob bereits Punkte verfallen sind bzw. wann diese Punkte verfallen, kann Ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt sagen, wenn Sie einen Antrag auf Punkteabfrage stellen. Dabei kommt es nämlich auch darauf an, welcher Art Vergehen diese Punkte waren. So verjähren alle Punkte vor Mai 2014 noch nach dem alten Punktesystem. Straftaten, erst nach 10 Jahren, andere Vergehen nach zwei bis fünf Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Seyit A. 20. Januar 2016, 21:08

    Hallo ,

    Ich hätte eine wichtige Frage und zwar habe ich einen Unfall mit Rotlicht Verstoß und Fahrerflucht begangen das war im Jahr 2011 wann würden die Punkte verfallen für den Rotlicht Verstoß und der Unfall sind 3 unterschiedliche Verstöße wird das alles zusammen berechnet die Verjährungsfrist oder wie schaut es da aus ?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:54

      Hallo Seyit A.,

      Punkte, die vor Mai 2014 erlangt wurden, verjähren nach dem alten Punktesystem. Demzufolge verjähren Straftaten (Fahrerflucht) nach 10 Jahren. Beim Rotlichtverstoß kommt es darauf an, wie schwerwiegend dieser war. Er verjährt entweder nach zwei oder nach fünf Jahren. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen genaue Auskunft darüber erteilen. Dafür müssen Sie lediglich eine Punkteabfrage beantragen. Dann erhalten Sie das genaue Datum der Verjährung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bregitte 20. Januar 2016, 12:51

    Habe im Jahre 2014 März einmal 1Punkt und im gleichen Monat 3 Punkte bekommen also fällt es noch unter die alte Regelung???

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:53

      Hallo Bregitte,

      ja, Punkte, die vor dem 01. Mai 2014 eingetragen wurden, verfallen auch noch nach dem alten System.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carolin 17. Januar 2016, 11:37

    Hallo,

    ich habe 2 Punkte + 2 Monte Führerscheinentzug bekommen da ich auf der Autobahn zu wenig Abstand gehalten habe.
    Verfallen sie in diesem Fall nach 5 oder 10 Jahren?
    Ist nach diesen 5 oder 10 Jahren ein Punkt weg oder beide?
    MfG
    Carolin

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 10:03

      Hallo Carolin,

      bei Ihrem Abstandsverstoß handelt es sich um eine Straftat, die normalerweise nach 5 Jahren verjährt. Nach diesen 5 Jahren verfallen beide Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Birgit 23. April 2017, 0:25

        Hallo. Ich habe zwei Fragen: Wenn man wegen erreichen von 8 Punkten den führerschein für 6 Monate abgeben muss, sind die Punkte danach automatisch gelöscht? Und zweite Frage: Kann man bei 2 Punkten durch freiwilligen verzicht für einen Monat einen Punkt reduzieren oder geht es nur durch ein teures freiwilliges Seminar? Lg Birgit

        • bussgeld-info.de 24. April 2017, 8:57

          Hallo Birgit,

          die Punkte werden nicht automatisch gelöscht, sondern nach 2,5, 5 oder 10 Jahren getilgt. Die Fahrerlaubnis wird bei 8 Punkten für mindestens sechs Monate, ggf. auch länger entzogen. Die Dauer entscheidet das Gericht. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Durch den Verzicht auf den Führerschein können Punkte nicht reduziert werden. Dies ist nur durch ein Seminar möglich.

          Ihr Bussgeld-info Team

  • A. Reger 10. Januar 2016, 23:48

    Hallo liebes Team,
    Habe im Nov. 2010 Trunkenheit am Steuer begangen. 1,5 Promille, ein Jahr Fahrverbot und 7 Punkte. Kein Unfall, keine verletzten Personen, nur angehalten wegen versäumten Blinker setzen. Meine Frage: wieviele Punkte jetzt noch (glaube 3 oder)? Und wann sind diese verjährt?

    MfG
    A.Reger

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 9:40

      Hallo,

      die Punkte, die Sie vor der Punktereform erhalten haben, werden auch nach der alten Reform getilgt. Bei Straftaten ist dies meist erst nach 10 Jahren der Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rolf 7. Januar 2016, 18:01

    habe vor 6 Jahren durch Alkohol meinen Führerschein verloren wie lange muß ich noch warten, bis die Punkte erlöscht sind und hat die Versicherung ein Recht auf diesen Einblick? Ich habe meinen Führerschein seit 5 Jahren wieder.
    Mit freundlichen Grüßen
    Rolf

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:37

      Hallo Rolf,

      die Punkte aus einer Verkehrsstraftat verjähren in der Regel nach 10 Jahren. Es handelt sich beim Fahreignungsregister um ein nicht öffentliches Register. Nur berechtigte Personen dürfen hierauf zugreifen (Polizei, Führerscheinstelle usf.). Versicherungsanstalten benötigen in der Regel Ihre Zustimmung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benji 6. Januar 2016, 16:53

    Hallo,

    bzgl. Hemmung von Tilgungsfristen bedeutet es also zusammengefasst: Ordnungswidrigkeiten, die nach dem 1. Mai 2014 begangen wurden, haben keinen Einfluß auf die Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 rechtskräftig wurden?

    Viele Grüße,
    Benji

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:51

      Hallo Benji,

      dies ist zutreffend. Die hemmende Wirkung von Punkten wurde mit der Punktereform aufgehoben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias S. 5. Januar 2016, 9:57

    Hallo,

    Folgende Situation:
    Ordnungswidrigkeit 3 Punkte rechtskräftig 11.07.2013 Verjährung 2 Jahre
    Straftat 7 Punkte rechtskräftig 03.10.2013 Verjährung 5 Jahre
    Ordnungswidrigkeit 3 Punkte rechtskräftig 03.10.2013 Verjährung 2 Jahre

    Macht zusammen nach neuem Punktesystem 5 Punkte.
    Wann verjähren nun die Ordnungswidrigkeiten? Wirkt sich die Straftat auch auf die Verjährungsfrist der Ordnungswidrigkeiten aus?

    Vielen Dank vorab

    Tobias S.

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:18

      Hallo Tobias S.,

      alte Punkte verjähren nach dem alten System und somit alle zusammen, wenn der Fahrer innerhalb von 2 Jahren einen erneuten Verstoß beging. In diesem Fall würde das bedeuten, dass Ihre Punkte vermutlich nach 5 Jahren ab Tatzeitpunkt (hier 03.10.2013) verjähren würden, also am 02.10.2018. Gewissheit können Sie jedoch erlangen, wenn Sie beim KBA einen Antrag auf Punkteabfrage stellen. Hier erfahren Sie die genau Verjährung Ihrer Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas d.v 28. Dezember 2015, 3:19

    Guten tag ich hoffe sie können mir helfen.
    folgende Einträge haben sich angesammelt dieses schreiben bekam ich am 30,7,2015 vom Landkreis mit der info ich hätte 7 punkte :
    Tattag Rechtskraftdatum Punkte Bezeichnung der tat
    21.12.12 22.3.13 3* zu schnell außerhalb von 41-50 kmh
    20.2.13 20.4.13 3* zu wenig Profil am reifen des pkw
    15.3.13 26.6.13 3* zu schnell außerhalb 31-40 kmh

    P-FEAR, 1.5.15 1.5.15 4 Gesamtpunktestand FEAR ab dem 1.5.15
    18.6.14 5.9.14 1 zu schnell innerhalb um 21-25 kmh
    22.4.15 20.6.15 2 zu schnell außerhalb 41-50 kmh

    soweit mir bekannt ist war die Umstellung und Umrechnung des FEAR am 1.5.14 dann hätten meine alten taten doch gelöscht sein müssen da die alten punkte auch nach alten recht verjähren also letzte tat der alten punkte in diesem fall 15.3.13 und der nächst liegende fall 18.6.14 so wie ich es rauslesen konnte beeinflussen aber punkte nach der punktereform also 1.5.14 die alten punkte nicht , dann hätte doch die tat 15.3.13 und die davor liegen gelöscht sein müssen

    • bussgeld-info.de 28. Dezember 2015, 9:44

      Hallo Thomas,

      die Punkte in Flensburg verfallen für sich. Also je nach Tat und Schwere, verfallen diese ab 2,5 Jahre nach der Tat. Dies verlängert sich gemessen an der Schwere.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tilo 21. Dezember 2015, 12:03

    Hallo, habe nach 04.05.2014 zwei Punkte erhalten wegen fahrlässige körperverletzung. Tilgunsdatum ist 04.05.2019 ( 5 Jahre bei Straftaten). Nun habe ich am 16.09.2014 wegen Rotlichverstoß nochmal zwei Punkte bekommen. Tilgungsfrist ist 16.09.2019.

    Meine Frage: die zweite Tat war aber keine Straftat weshalb doch eigentlich Tilgungsfrist 2,5 Jahre betragen sollte. Warum ist die Tilgung auch hier 5 Jahre ?

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:17

      Hallo Tilo,

      die Tilgungsfristen nach dem neuen System hängen von den jeweiligen Tatbeständen ab. Bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, für die zwei Punkte erteilt werden, liegt die Frist bei 5 Jahren. Bei geringeren Tatverständen, für die nur ein Punkt erteilt wird, liegt sie bei 2,5 Jahren – bei Straftaten, für die drei Punkte erteilt werden, bei 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stephanie 17. Dezember 2015, 13:47

    Ich hatte im August 2010 einen Monat Fahrverbot wg. Überschreiten der 0,5 Promillegrenze.

    Wann ist / war die Tilgungsfrist?!

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:58

      Hallo Stephanie,

      in der Regel verjähren Punkte nach Alkoholdelikten nach 10 Jahren, sofern Sie nicht durch andere Eintragungen im Verkehrszentralregister gehemmt wurden (bis Mai 2014).

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Stephanie 21. Dezember 2015, 12:52

        Auch bei einer Ordnungswidrigkeit und nicht bei einer Straftat?

        MfG

        • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 13:00

          Hallo Stephanie,

          bei Alkoholdelikten handelt es sich in vielen Fällen um eine Straftat und nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Me 17. November 2016, 21:59

            Eine Straftat ist es ab 1,1 Promille, bzw ab 0,3 promille bei Ausfallerscheinungen oder Unfall.Eine Owi begeht man beim Führen ab 0,5 bis 1,09 Promille.Nur mit den Tilgungsfristen blicke ich noch nicht genau durch. Ich bin mir nicht sicher aber ich bin der Meinung dass meine Punkte nach 2,5 Jahren raus waren. SIEHE hierzu auch Az. 10 B 10545/ 10. OVG Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

          • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:49

            Hallo Me,

            wenn eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird und für diese zwei Punkte fällig werden, dann beträgt die Tilgungsfrist nach neuem System 5 Jahre.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Massimo 16. Dezember 2015, 16:25

    Hallo,
    ich hab am 03.08.2008 (Rechtkraft 03.03.2009) 6 Punkte wegen Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherte Kfz und am 12.03.13 (Rechtkraft 28.06.2013) 3 Punkte Vorfahrt missachtet mit Unfall. Wann werden die Punkte gelöscht? Und wenn ich neue Punkte jetzt bekommen würde verlängert sich die Abbau von den Alten auch?
    MfG Massimo

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:31

      Hallo Massimo,

      die Verjährungsfristen der alten Punkte wurde durch die Erteilung der Punkte vom 12.03.2013 gehemmt. Seit der Punktereform 2014 tritt keine Hemmung mehr ein, sofern weitere Punkte zu Ihrem Konto hinzutreten. Sie können die genauen Tilgungsfristen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfarung bringen. Stellen Sie hierzu einen Antrags auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim KBA in Flensburg. Dies ist dort jederzeit kostenlos möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peckmann 16. Dezember 2015, 10:41

    Sehr geehrte Damen und Herrn.
    Habe am 9.6.2007 Rechtskraft 3 Punkte bekommen, am 17.12.2008 Rechtskraft 14 Punkte, am 13.3.2009 Rechtskraft -4 Punkte wegen Abzug von Punkten wegen nicht erfolgter Maßnahme, am 7.12.2013 -2 Punkte wegen Nach einem Aufbauseminar können 2 oder 4 Punkte gutgeschrieben werden.
    Gesamtpunktzahl am 30.4.2014 8 Punkte.
    Gesamtpunktzahl am 1.5.2014. 4 Punkte.
    Am 19.5.2014 1 Rechtskraft 1 Punkt und am 5.11.2015 Rechtskraft 1 Punkt.
    Gesamt 6 Punkte.
    Wie ist es jetzt mit der Verjährungsfrist vor dem 1.5.2014 ??
    Für ein schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Peckmann

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:32

      Hallo Peckmann,

      alle alten Punkte (also erworben vor Mai 2014) verfallen nach dem alten System, also nach 2 Jahren und zwar im Gesamten zusammen (nur die alten Punkte). Alle neu erworbenen Punkte (nach Mai 2014) verfallen jeder für sich nach 2,5 Jahren. Zu welchem Datum Ihre Punkte genau verfallen, können Sie auch beim KBA erfragen, wo Ihre Punkte in der Kartei eingetragen sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Matthias 17. November 2017, 18:36

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      bitte teilen Sie mir mit, welches Datum für den Zeitabstand der Punktevergabe ausschlaggebend ist, das Datum der Geschwindigkeitserfassung oder das Datum der Mitteilung der Vergabe des Punktes.
      1. Überschreitung der Geschwindigkeit am 14.03.2015 – 1 Punkt
      2. Überschreitung der Geschwindigkeit am 30.09.2017 – 1 Punkt
      Ist der 1. Punkt damit erloschen ?
      Mit freundlichen Grüßen
      Matthias

      • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:20

        Hallo Matthias,

        Eintragungen, die eine Höhe von einem Punkt hatten, werden nach 2,5 Jahren getilgt. Der erste Punkt sollte also getilgt sein. Auskünfte zu Ihrem Punktestand kann das Kraftfahrt-Bundesamt erteilen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ivo 15. Dezember 2015, 10:16

    Hallo,
    ich habe im Januar 2014 einen Punkt wg Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen und dann wg der gleichen Sache im Februar 2015 noch einen. Wann verfallen die denn jetzt?
    LG

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:03

      Hallo Ivo,

      Punkte, vor Mai 2014 verfallen nach dem alten System nach 2 Jahren. Punkte nach Mai 2014 verfallen nach dem neuen System nach 2,5 Jahren. Beim KBA können Sie erfragen, wann Ihre Punkte genau verfallen. Danach bleiben die Punkte jedoch noch ein Jahr in der sogenannten Überliegefrist gespeichert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Enrico 11. Dezember 2015, 19:42

    Guten Abend eine Frage zur Tilgungfrist
    am 28.10.11 3 punkte abstand Tilgungsfrist 19.01.12
    am 24.08.11 1 punkt zu schnell Tilgungsfrist 23.02.12
    am 30.10.13 1 punkt zu schnell Tilgungsfrist 23.01.14

    Neu dann umgerechnet 2 punkte ab 1.5.14
    am 16.05.14 zu schnell 1 punkt Tilgungsfrist 22.07.14
    am 15.09.15 Telefon 1 punkt Tilgungsfrist 24.10.15

    Wann werden jetzt die alten Punkte gelöscht?

    Mfg.Enrico

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 11:27

      Hallo Enrico,

      Sie können jederzeit einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister ans Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg senden. In der Auskunft sind dann ebenfalls sämtliche Tilgungsfristen angegeben. Die alten Punkte verjähren nach dem alten System, das heißt, der Punkt vom 30.10.2013 hat die Tilgung der anderen Punkte gehemmt, sie fing von Neuem an zu laufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Anita 21. November 2017, 21:19

        Hallo ich habe heute einen BußgeldBescheid wegen Überschreitung der Geschwindigkeit (zum 1. Mal nach45 Jahren!!) mit Bußgeld und 1 Punkte bekommen. Bitte können Sie mir mitteilen,wie lange der Punkt bestehen bleibt und was ich beachten muss? Muss ich mich selbst nach derFrist um eine Löschung bemühen? VielenDank im Voraus.

        • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 10:35

          Hallo Anita,
          der Punkt für diese Ordnungswidrigkeit verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren. Nach Ablauf einer sogenannten Überliegefrist verfällt dieser von alleine, ein Antrag ist somit nicht notwendig.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wilfried D 10. Dezember 2015, 20:32

    Habe am 28.10.2015 1 Punkte am 17.112015 1 Punkte 18.11 1 Punkte und 19.11 2015 also 4 Punkte das sind Tage der Speicherung wann verfallen sie und bin aufgefordert auf ein freiwilligen Fahreignungsseminar teil zunehmen muß ich diese machen mit freundlichen grüßen

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 12:17

      Hallo Wilfried,

      die Punkte verjähren jeweils nach 2 Jahren (alt) bzw. nach 2,5 Jahren (neue Punkte). Die Teilnahme an dem Fahreignungsseminar ist freiwillig und dient dem möglichen Punkteabbau: https://www.bussgeld-info.de/punkteabbau/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • andy s. 5. Dezember 2015, 2:09

    Guten Tag, ich habe eine frage, bezüglich der Punkte.
    Am 21.5.10 wegen hu überziehen 2 Punkte
    Am 20.10.11 abreisseil vom Anhänger hat sich gelöst, wegen nichts Funktion der bremse am Anhänger 3 punkte
    Am 8.9.13 das abgemdeldete kfz behinderte den Verkehr. 1 Punkt
    Am 1.7.14 telefonieren beim fahren. 1 punkt.
    Nach neuem System sind es jetzt 4 Punkte, wann sind meine alten Punkte vor dem 30.4.14 jetzt verfallen, oder nicht mehr relevant für eine Behörde?
    Beste grüße.

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 10:17

      Hallo Andy,

      in der Rregel verfielen die Punkte vor der Reform nach 2, 5 oder 10 Jahren – je nach Vergehen. Durch die Erteilung neuer Punkte wurde die Verjährungsfrist der anderen zudem gehemmt. Sie können jederzeit beim KBA einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen. In der Auskunft steht in der Regel auch die Verjährungsfrist der einzelnen Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ernst A. 4. Dezember 2015, 18:22

    Frage:
    Wenn die Punkte gelöscht und auf Null gestellt werden, bekommt man dann von Flensburg eine schriftliche Mitteilung?

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 10:21

      Hallo Ernst,

      nein, in der Regel werden Sie nicht über die Löschung der Punkte gesondert informiert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Mousa 7. Januar 2018, 18:58

        Hallo ich wollte fragen wenn ich ein neuen Punkt bekommen wird der Alte gelöscht jeder hat sein datum jeder Punkt

        • bussgeld-info.de 9. Januar 2018, 15:35

          Hallo Mousa,

          der alte Punkt wird nicht gelöscht, wenn Sie einen neuen Punkt bekommen.

          Ihr Bussgeld-Info Team.

  • Max B. 21. November 2015, 19:44

    Ich habe folgende Punkte erhalten
    Datum der Rechtskraft 27.03.2010 Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkte
    Datum der Rechtskraft 11.08.2011 Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkt
    Datum der Rechtskraft 09.09.2011 Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkte
    Datum der Rechtskraft 03.01.2013 Abstand nicht eingehalten 2 Punkte
    Nach altem Sytem sind es 9 Punkte
    Nach Umrecchnung des neuen Sytems sind es 4 Punkte
    Ich habe am 12.09.2014 noch einen Punkt für Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit erhalten
    Nun meine Frage, ich habe meine Punkte in Flensburg abgefragt die Verkehrsverstösse von
    2010 bis 2013 haben eine Tilgungsfrist 03.01.2015
    Sind diese jetzt gelöscht ????
    Wann wird der Punkt vom 12.09.2014 gelöscht ???
    Bitte um schnelle Antwort
    MFG Max B.

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 11:12

      Hallo Max,
      wenn die Tilgungsfrist am 3. Januar 2015 war, sind die Punkte auch gelöscht. Die Tilgungsfrist für den neuen Punkt beträgt 2 Jahre und 6 Monate.
      Ihr Bußgeld-Info Team

    • kissi k. 16. November 2017, 15:03

      Hallo….wie verhält es sich mit Punkten ab 2015,wenn jetzt ein neuer dazu gekommen ist?
      Danke schon mal für die Antwort

      • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:01

        Hallo kissi k.,

        das kommt auf die Höhe der Eintragungen an. Einzelne Punkte verfallen in der Regel nach 2,5 Jahren.

        Ihr Bussgeld-Info Team

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