Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (125 Bewertungen, Durchschnitt: 3,74 von 5)
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Waldemar 4. März 2017, 23:00

    Hallo ich hab eine Frage zu meinen Punkten vor der neuen Regelung.

    01.05.2013 3Punkte!
    Außerhalb geschlossener Ortschaft
    um 39kmh überschritten.

    08.08.2013 3Punkte!
    Außerhalb geschlossener Ortschaft
    um 33kmh überschritten.
    (Ich musste daraufhin mein Führerschein für 1 Monat abgeben)

    Gesampunktzahl bis zum 30.04.2014
    6 Punkte!

    Gesamtpunktzahl am 01.05.2014
    3 Punkte!

    27.11.2016. 1 Punkt!
    Außerhalb geschlossener Ortschaften
    um 21kmh überschritten

    Jetzt kommt meine Frage.
    Laut der Ermahnung die ich jetzt bekommen habe hat sich an meinen Punkten aus 2013 nichts verändert (nicht weniger geworden)
    Es wurde nur von vorher 6 Punkten auf jetzt 3 Punkte abgeändert. Es ist doch aber mittlerweile schon weit über 3 Jahre her! Wann verfallen jetzt meine Punkte aus 2013 oder hat die Behörde da ein Fehler gemacht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Waldemar

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:38

      Hallo Waldemar,

      die „alten“ Punkte werden auch nach dem alten System gelöscht. In ihrem Fall also nach zwei Jahren. Allerdings nur, wenn Sie sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lassen. Andernfalls beginnt die Frist von neuem.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 2. März 2017, 19:52

    Guten abend
    ich habe heute 02.03.17 vom landkreis einen brief erhalten das sie mich verwarnen und zu einem fahreignungseminar raten.
    da ich 6 punkte aktuell habe
    natürlich kostet der ratschlag auch 20€
    ich versteh aber nicht wie die das rechnen im register steht folgendes:

    17.07.07 Führen eines fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis 6 punkte*
    Beginn Tilgungsfrist:22.11.07 Tilgung 22.11.12
    16.05.12Rotlichtmissachtung 3 punkte*
    Beginn Tilgungsfrist:11.08.12 Tilgung 11.08.14

    1.05.14 korrektur neu Berechnung P-faer* 4 punkte

    06.06.14 Überschreitung geschwindigkeit ausserhalb 31-40km/h 1 punkt
    Beginn Tilgungsfrist: 18.07.14 Tilgung 18.01.17
    10.8.16 Überschreitung geschwindigkeit außerhalb 21-25km/h 1 punkt
    Beginn Tilgungsfrist: 23.11.16 Tilgung 23.05.19
    auszug aus dem register am 09.12.16

    meine frage lautet nun: wieviel punkte hab ich den jetzt aktuell?
    wann verlöscht den jetzt welcher punkt?
    und ist diese verwanung berechtigt muss ich die gebühren zahlen?
    vielen dank für ihre schnelle antwort

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:58

      Hallo Marcel,

      da Sie nach altem Punkterecht vor der Tilgungsfrist weitere Punkte erhalten haben, werden diese spätestens am 11.08.2017 getilgt. Dies gilt für alle alten Punkte. Aktuell haben Sie, wie sie oben geschrieben haben, sechs Punkte. Der Punkt, der am 18.01.17 getilgt wurde, befindet sich derzeit noch in der Überliegefrist und wird ein Jahr später vollständig gelöscht. Die Verwarnung ist berechtigt und gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahreignungsseminar bietet sich bei Ihnen durchaus an.

      Ihr Bussgeld-info Team

      • marcel 11. März 2017, 8:23

        Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort
        Das mit dem Faheignungsseminar werde ich wohl erntshaft machen auch wenn ich gerade keine Punkte abbaue

  • Tanja P 25. Februar 2017, 20:37

    Hallo

    Geschwindigkeitsüberschreitung

    11.01.98 3 Punkte 1 Monat
    30.09.98 1 Punkt, Ende Fahrverbot 4.4.98
    26.09.06 4 Punkte 2 Monate, Ende Fahrverbot 14.11 06
    01.07.09 1 Punkt
    01.06.14 2 Punkte 1 Monat, Ende Fahrverbot 22.09.14
    20.08.16 2 Punkte 1 Monat, Ende Fahrverbot 12.11.16

    1. Ab wann zählen die Punkte wieder. Ab Anfang oder Ende des Fahrverbots?
    2. Wann verJägern bei mir die 4 Punkte

    Wann verjähren bei mir die 4 Punkte lt Auszug Flensburg am 24.09.2016?

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:04

      Hallo Tanja,

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren.
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Isa P. 25. Februar 2017, 19:23

    25.9.14 einen Punkt
    21.3.15 einen Punkt
    1.6.16 einen Punkt
    6.1.17 einen Punkt
    nach meiner Rechnung müßte der erste Punkt am 26.3.17 also ca. in einem Monat verjähren und der zweite Punkt am 21.9.17 was bedeutet die Überliegefrist von einem Jahr? Hätte ich im September 2017 nur noch zwei Punkte, weil die ersten ja verfallen sind oder erst ein Jahr später? Ich wurde nämlich aufgefordert Fahreignungsseminare zu machen damit ein Punkt verfällt. Halten Sie dies für notwendig, weil eigendlich doch zwei Punkte dieses Jahr verfallen.

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:10

      Hallo Isa,

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Über die Überliegefrist können Sie sich hier informieren: https://www.bussgeld-info.de/ueberliegefrist/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lisbeth 24. Februar 2017, 12:07

    Hallo,
    ich habe leider jetzt meinen vierte Punkt bekommen und möchte bitte verstehen, wie diese nun verfallen, weil ich doch mit unserem Sohn in 2,5 Jahren begleitetes Fahren machen möchte.
    09.05.2014 Handy 1 Punkt
    30.12.15 27 km/h drüber 1 Pkt
    11 / 16 21 kmg drüber 1 Pkt

    Danke für Ihre Hilfe

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:23

      Hallo Lisbeth,

      Ihre Punkte verfallen folgendermaßen:

      09.05.2014: Der Punkt verjährt am 09.11.2016 und wird am 9.11.2017 aus der Überliegefrist gelöscht.
      30.12.2015: Der Punkt verjährt am 30.06.2018 und wird am 30.06.2019 aus der Überliegefrist gelöscht.
      11.2016: Der Punkt verjährt 05.2019 und wird 05.2020 aus der Überliegefrist gelöscht.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Viktor 21. Februar 2017, 23:03

    Guten Abend,
    ich habe folgende Punkte erhalten:
    Datum: 25.07.2012 – 2Punkte
    Datum: 6.03.2014 – 1Punkt Überholverbot
    Datum: 1.04.2014 – 1Punkt Überholverbot
    Nach umrechnung des neuen Systems sind es 2Punkte.
    Datum: 26.11.2014 – 1Punkt Überholverbot
    Datum: 29.04.2015 – 1Punkt Geschwindigkeit geschlossene Ortschaft
    Datum: 12.12.2016 – 2Punkte
    Nun meine Frage: Wie viele Punkte haben ich nun? Sind von den obigen schon welche verfallen? Und wann werden die Punkte die noch vorhanden sind verfallen?
    Ich bitte um eine schnellstmögliche Antwort.
    Vielen Dank

  • Jose 20. Februar 2017, 17:15

    Also ich würde mit 0,8 Promille angehalten Ausfallerscheinungen !

    Erste alkoholtat
    Was erwartet mich ?

  • Robert 3. Februar 2017, 20:25

    Hallo, ich würde gerne wissen, ab wann meine Punkte zur Löschung anstehen, bzw. ab wann kann ich die Löschung beantragen?
    Am 31.01.2014 eine Ordnungswidrigkeit (Benutzung des Mobiltelefons (PKW)) rechtskräftig.
    Am 16.03.2016 eine Ordnungswidrigkeit (Rotlicht Verstoß unter einer Sekunde (LKW)) rechtskräftig.

    Vielen Dank schon einmal im voraus.
    Gruß. Robert

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 12:26

      Hallo Robert,

      Punkte verfallen nach folgenden Fristen: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen: 2,5 Jahre, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach fünf Jahren
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach zehn Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 11:31

    Hallo Rudolf,

    die Punk für Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen verfallen in 2,5 Jahren.

    Ihr Bussgeld-Info Team

    • Rudolf 2. Februar 2017, 18:08

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Ich darf Sie bitten,meinen Eintrag zu löschen!

      mfg

      rudolf

  • Christoph 19. Januar 2017, 14:20

    Hallo

    habe am 2.9.2008 einen Punkt
    am 10.9.2008 einen Punkt
    am 12.5.2011 vier Punkte bekommen,

    im November 2016 einen Punkt ist aber noch nicht rechtskräftig,

    kann mir jemand sagen wieviele Punkte ich überhuapt noch nach dem alten System und nach der umrechnung habe ?

    Danke für die Antwort
    MfG Christoph

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 9:57

      Hallo Christoph,
      sie können jederzeit beim KBA einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen. In der Auskunft steht in der Regel auch die Verjährungsfrist der einzelnen Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dieter 17. Januar 2017, 17:38

    laut Ermahnung des hiesigen Landkreises vom 23.08.16 habe ich folgende Punkte:
    Tatdatum 03.12.12 Geschwindigkeitsüberschreitung 27km/h alte Punkte 3 neu 1
    21.08.15 Geschwindigkeitsüberschreitung 1
    22.10.15 Geschwindigkeitsüberschreitung 1
    22.04.16 Geschwindigkeitsüberschreitung 1
    Frage: wieso hat der Punkt aus 2102 noch Bestnad, obwohl Frist länger als 2 1/2 Jahre?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:27

      Hallo Dieter,
      wenden Sie sich für konkrete Informationen an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 11. Januar 2017, 9:59

    Hallo,

    folgende Frage an euch.

    Ich habe am 27.05 einen Bescheid bekommen mit zu schnellem Fahren ca 30 kmh zu schnell mit 1 Punkt.

    Am 13.09 habe ich meinen Einträge abfragen lassen und es steht das ich keine Eintragungen habe.

    Jetzt sind es schon über 2-3 Monate.
    Kann das sein das es so lange dauert?

    Bitte um Rückinfo

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:22

      Hallo Max,

      für gewöhnlich werden die Punkte ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Bescheides ins Register eingetragen. Sollten Sie beispielsweise einen Einspruch eingelegt haben, kann sich dies unter Umständen zeitlich etwas in die Länge ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 8. Januar 2017, 0:03

    Hallo
    habe gerade eine abfrage gemacht das ich am 05.03.2014 die Tat beganngen haben soll 47 kmh zu schnell außerorts 2 Punkte das Datum der Entscheidung ist der 26.052014 und das Datum der Rechtskraft ist der 14.6.2014 wann sind meine Punkte also gelöscht ?? ( Nach 2,6 Jahren)

    Danke für die Antwort MfG Sascha

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 13:28

      Hallo Sascha,
      in der Regel ist der Tag der Rechtskraft maßgeblich. Nach dem neuen System verfallen zwei Punkte in Flensburg nach fünf Jahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Erman 6. Januar 2017, 20:58

    Hallo,

    05.01.2015 1 punkt

    21.10.16 1punkt

    10.11.2016 1punkt
    wann verfallen die punke nach einem jahr oder nach 2.5 Jahren?

    mit freundlichen grüßen

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 11:25

      Hallo Erman,

      das hängt von der Schwere der Tatbestände ab. Viele kleinere Vergehen ziehen Punkte nach sich, die nach 2,5 Jahren verjähren (alle anderen benötigen 5 oder 10 Jahre). Eine genaue und auch kostenlose Auskunft erhalten Sie auf Nachfrage beim Kraftfahrtbundesamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Holger 5. Januar 2017, 15:23

    Hi hatte im Jahr 2006 wegen fahren ohne Fahrerlaubnis 6 Punkt e bekommen also nach der alten Regelung. Jetzt 9 Jahr e und acht Monate später habe ich einen Punkt erhalten wegen geschwindigungskeitsübertretung geschlossener Ortschaft um 35 kmh. Also dieser Punkt nach der neuen Regelung. Jetzt habe ich doch ein Brief von der Führerschein Stelle bekommen das ich somit. Jetzt vier Punkte habe. Und ich diese durch fahrseminar einen Punkt abbauen könnte.. nun meine frage ..
    Diese alten Punkte von 2006 . Verjähren die jetzt 2017 oder verlängern sie sich jetzt um weitere 1o Jahre weil diese noch nach dem alten Punktesystem gewertet werden weil ich ja nach 9 Jahren und acht Monaten einen Punkt nach neuer Regelung bekommen habe

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:34

      Hallo Holger,

      Punkte, die Sie vor der Punktereform erhalten haben, verjähren nach den alten Vorgaben. Neue Punkte sollten aber keine Verlängerungswirkung auf die alten Punkte haben. Im Zweifelsfall können Sie beim Kraftfahrtbundesamt kostenlos eine Punkteabfrage einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 4. Januar 2017, 20:09

    Guten Abend ,

    Am 26.03.2014 erhielt ich einen Punkt wegen Handy am Steuer , Rechtskraft war der 31.05.2014 meine Frage ist dieser Punkt nun aus dem Register gelöscht ? Der letzte Punkt davor war der 18.09.2013

    Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort

    Vielen Dank für eine schnelle Antwort

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 10:12

      Hallo Mike,

      Sie können bei Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Ihren aktuellen Punktestand abfragen. Dort erfahren Sie dann genau, welche Punkte bereits verjährt sind und welche noch nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Mike 5. Januar 2017, 10:29

        Vielen Dank für die Info aber das wollte ich ja umgehen da es so zeitaufwendig ist und ich auf eine schnellere Antwort hoffte, den Antrag habe ich schon rausgeschickt ! Können sie dazu nix sagen, befinden Verjährungsfristen usw blickte ich nicht durch ?!
        Lg

        • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:10

          Hallo Mike,

          in der Regel beträgt die Verjährungsfrist für so einen Punkt 2,5 Jahre. Trifft das hier zu, dann ist dieser auch schon verjährt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vitali 3. Januar 2017, 18:27

    Hi
    bekomme jetzt die nächsten tage einen punkt für 30kmh zu viel in der 30er , hab ich das richtig verstanden, dass meine punkte nach 2,5 jahren verfallen? und was hat das mit der überliegefrist auf sich? angenommen ich mache in einem jahr wieder das selbe, dann verfällt mein punkt den ich dieses jahr bekommen habe dennoch in 2,5 jahren oder nicht?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:39

      Hallo Vitali,

      die Punkte verjähren in der Tat nach 2,5 Jahren – unabhängig davon, ob sie neue Punkte bekommen. Die Überliegefrist beträgt ein Jahr, nachdem die Punkte gelöscht wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael N. 2. Januar 2017, 15:08

    Hallo mein Cousin hat am 20.11.2016
    2 Punkte bekommen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Und er ist noch in der Probezeit.
    Wie lang bleiben die Punkte jetzt in Flensburg stehen ?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:07

      Hallo Michael,

      wurden die beiden Punkte für einen einzelnen Verstoß vergeben, verjähren sie nach fünf Jahre. Erhielt Ihr Cousin die Punkte jedoch einzeln wegen zwei verschiedener Verstöße, verjähren sie nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Baris 29. Dezember 2016, 18:22

    Hallo,

    11.04.2015 1 A Punkt
    12.05.2015 1 B Punkt
    15.05.2016 1 A Punkt
    09.11.2016 1 A Punkt

    wann verfallen die?

    vielen Dank

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 9:39

      Hallo Baris,
      ein Punkt in Flensburg ist an eine Verjährung von zweieinhalb Jahren gebunden. Neu hinzukommende Punkte beeinflussen die Verjährung vorheriger nicht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Heiko 24. Dezember 2016, 10:16

    Hallo habe im juli2016 2Punkte bekommen und eine Woche später noch ein Punkt,wann verfallen diE?

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 10:06

      Hallo Heiko,
      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen verfallen nach 2,5 Jahren und Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Bußgeldkatalog 2 Punkte vorsieht nach 5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens T 17. Dezember 2016, 17:14

    Hallo !
    Ich habe insgesamt 6 Punkte
    Ein Punkt davon ist am 04.02.2014
    Rechtskräftig geworden

    Der andere am 22.11.2014 rechtskräftig!

    Wann sind die Punkte gelöscht?
    Und wirken sich nicht mehr auf meine Fahrerlaubnis aus ?

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:11

      Hallo Jens,

      wann Punkte gelöscht werden, hängt davon ab, wann Sie diese erhalten haben. Bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, ist dies nach 2,5 Jahren der Fall. Punkte für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren. Straftaten, die drei Punkte nach sich ziehen, verfallen hingegen erst nach 10 Jahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Jens T 19. Dezember 2016, 21:43

        Es sind alles Ordnungswidrigkeiten
        Mit 1 Punkt !
        Aber ein Punkt habe ich mit in die neue Regelung mitgenommen!
        Wann ist der verfallen und nicht mehr relevant ?

        • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:07

          Hallo Jens T,
          Punkte für Ordnungswidrigkeiten aus der alten Regelung verfallen nach zwei Jahren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Udo 17. Dezember 2016, 15:28

    In Ihrem Beitrag beschreiben Sie dass die Abfrage der Punkte kostenlos sei – leider ist das falsch, die Kosten betragen laut der KBA-Webseite knapp 30€

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 11:30

      Hallo Udo,

      nach den Angaben auf der Website des KBA müsste eine normale Punkteauskunft immer noch kostenfrei sein. Können Sie genau sagen, wo Sie die Information mit den 30 Euro gelesen haben?

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Vanessa 22. Juni 2017, 0:16

        Dieses Problem habe ich leider auch

  • Dirk 16. Dezember 2016, 13:59

    Hallo,

    habe mein Punkte in Flensburg angefragt. Habe 2 Verstöße a 1 Punkt a 2,5 Jahre.
    Der erste Punkt wird lt. Auszug vom Kraftfahrt Bundesamt am 16.03.2017 getilgt.

    Somit hätte ich ab dann ja nur noch 1 Punkt übrig. (läuft bis zum 21.04.2019)

    Darf ich dann ab dem 17.03.2017 mit einem Punkt als Begleitperson bei meiner Tochter beim Fahren dabei sein (Begleitendes Fahren ab 17 Jahren). Da ja oben steht, dass es noch eine Überliegefrist von 1 Jahr gibt?

    Vielen Dank
    VG Dirk

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:40

      Hallo Dirk,

      das kommt auch darauf an, wofür Sie den Punkt bekommen haben, der dann noch übrig ist. Aber es ist möglich, dass Sie dann als Begleiter bei Ihrer Tochter dabei sein dürfen. Erkundigen Sie sich einach bei der zuständigen Führerscheinbehörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ingo 16. Dezember 2016, 13:42

    Meine Frage. Habe 12.11. 2014 1 Punkt bekommen.
    Am 14.06.2016 2 Punkte und am 10.11.2016 wieder 1. Wann ist der erste Punkt verfallen so das ich wieder auf 3 komme?

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:29

      Hallo Ingo,

      bei weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten verjährt ein Punkt nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tufan 10. Dezember 2016, 20:55

    Werden die punkte von alten System zum neuen weniger oder welche gelöscht ?
    Wie verjährt ein Punkt ?

    Wenn ein Auto vor mir fährt und geblitzt wird wann Blitz er wieder ist es möglich das es gleich danach wieder blizt??
    Bitte um schnelle antwort

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 10:58

      Hallo Tufan,

      die Punkte werden vom alten System zum neuen umgerechnet. Eine bestimmte Zahl alter Punkte entspricht im neuen System weniger Punkten, dafür sind im neuen System weniger Punkte erforderlich, bis es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. Punkte verjähren nach einer bestimmten Zeit, die von der Art des Verstoßes abhängt. Bei vielen Ordnungswidrigkeiten ist dies nach 2,5 Jahren der Fall. Je nach Gerät kann es möglich sein, dass ein Blitzer zwei Autos erfasst, die unmittelbar hintereinander fahren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • BIRGIT 9. Dezember 2016, 23:06

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meiner Übersicht steht Tattag 28.04.2014 1 Punkt. Nirgends steht etwas von Tilgungsfrist. Wo kann ich dies ersehen? Der punkt müsste ja nun ende des Jahres gelöscht sein?
    Gruss

    • bussgeld-info.de 12. Dezember 2016, 12:11

      Hallo Birgit,

      die Tilgungsfrist beginnt nicht mit dem Tattag, sondern mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Dies ist entweder der Tag, an dem Sie das Bußgeld überwiesen haben oder der Tag 14 Tage nach Zustellung des Bescheides, wenn Sie innerhalb dieser Frist keinen Einspruch eingelegt haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • angelos 7. Dezember 2016, 21:43

    hallo habe getz 4 punkte und mai 2017 gelöscht ….novemper 2016 ich habe 1 punkte noch…..meine frage ist wan die punkte gelöscht? und vivil kostet eine seminar wen die punkte ich möchte umbauen…….danke

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:23

      Hallo angelos,

      wann Ihre Punkte gelöscht werden, sollten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Ein Punkteabbauseminar kann zum Beispiel beim TÜV oder der Dekra absolviert werden. Wie hoch die Kosten dafür sind, sollten Sie am besten dort direkt in Erfahrung bringen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Gernot 4. Dezember 2016, 19:21

    In meinem Punktelatalog ist ein Punkt doppelt aufgeführt. Tattag und Rechtskraft sind bei beiden gleich, der Tag der Eintragung 3 Tage unterschiedlich. Was kann ich dagegen tun, ich werde für eine Tat 2x bestraft? Behörde (im anderen Landkreis) und Verstoßbeschreibung identisch!

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:35

      Hallo Gernot,

      wenn es sich nicht um einen Verstoß handelt, bei dem generell zwei Punkte fällig werden, sollten Sie sich von einem geeigneten Verkehrsanwalt beraten lassen, ob Sie den einen Punkt rechtlich anfechten können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Micha 1. Dezember 2016, 10:47

    Hallo, kann mir bitte jemand helfen.
    Alte Punkte Rechtskraft 20.7.12 Punkte 1, 19.12.13 Punkte 3, somit 4 nach alten System, macht dann neu 2.
    Dann weiter nach neuem System: Rechtskraft 6.2.15 Punkte 1, 23.12.15 Punkte 1, insgesamt 4.
    Wann verfällt der erste oder der erste und 2te? Vielen lieben Dank

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:29

      Hallo Micha,

      das hängt von der Art der Ordnungswidrigkeit ab. Einfache Vergehen verjähren nach 2,5 Jahren und werden nach einem weiteren Jahr (Tilgungsfrist) gelöscht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Neji 24. November 2016, 23:32

    hallo,

    Überschreitung Höchstgeschwindigkeit 1 Punkt
    Datum : 06.12.2013
    Rechtskraft: 12.06.2014
    Telefonieren
    Datum : 14.04.2015
    Rechtskraft: 17.06.2015
    nicht zugelassene Fahrzeug verbotswidrig abgestellt
    Datum : 15.02.2016
    Rechtskraft: 26.04.2014

    Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit 1 Punkt
    Datum : 15.07.2016
    Rechtskraft: 11.10.2016

    Heute bekomme ich von Landrätin eine ermahnung mit 24 € dotiert über meine Punkte stand und eine empflung fürs Fahreignungsseminar.
    was bringen mir diese Seminare 2 stufig ?
    muss ich die 24 € bezahlen ?

    gruß

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 12:10

      Hallo Neji,

      in der Regel sollte ein Bußgeld nicht ignoriert werden. Wenn Sie nachvollziehen können, wofür dieses erhoben wurde, sollten Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und das abklären. Das Fahreignungsseminar dient in der Regel dem Punkteabbau und wird empfohlen, wenn ein Autofahrer bereits mehrere Punkte angesammelt hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

1 4 5 6 7 8 11

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.