Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Alex 27. Mai 2017, 1:01

    Hallo,
    Ich habe aktuell ein riesen Problem,
    Ich bin am 30.07.2005 betrunken Fahrrad gefahren und habe hierfür damals in Flensburg 7 Punkte eingetragen bekommen, danach hatte ich noch einmal einen Punkt für zu schnelles fahren kassiert, das war vor ca zwei Jahren gewesen, dies war allerdings schon nach der Reform 2014, der Fall gewesen.
    Ich habe einen Auszug vom Flensburg von 2008 vorliegen wonach die Punkte am 14.12.2015 verfallen würden, da ich seit dem keine Alkoholdelikte mehr hatte, bin ich davon ausgegangen das dies auch geschehen ist.
    Am 24.12.2016 habe ich bei einer Kontrolle 0,36 gepustet, hierfür 500€ Strafe bezahlt und muss nun noch ein Monat den Führerschein abgeben.
    Letzte Woche erreicht mich ein Schreiben der Stadt in dem es heißt ich sein Wiederholt betrunken im Verkehr aufgefallen, dazwischen liegen mehr als 11 Jahre und die sprechen von wiederholt….
    Wie kann es möglich sein das trotz der vielen Jahre der Eintrag noch erhalten wurde?
    Danke für eure Antworten

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:44

      Hallo Alex,
      wir können nicht einschätzen, auf welche Daten Ihre Stadt zugreift, wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rene 20. Mai 2017, 10:26

    Hallo und Servus,

    mit dem ganzen Hick Hack und der Umstellung habe ich auch ne Frage, die mir nicht mal die Polizei genau beantworten konnte.
    11.12.2009 überhöhte Geschwindigkeit 1 Punkt
    24.03.2010 überhöhte Geschwindigkeit 1 Punkt
    11.12.2011 überhöhte Geschwindigkeit 3 Punkte
    18.10.2012 Mobiltelefon 1 Punkt
    07.05.2013 überhöhte Geschwindigkeit 3 Punkte
    26.06.2013 Überladung 3 Punkte
    11.08.2014 überhöhte Geschwindigkeit 2 Punkte,
    darüber erhielt ich einen Bescheid, dass ich am 22.12.2014 im Punktesystem 7 Punkte habe…

    wie werden die Punkte nun abgebaut und welchen Punktestand hab ich im Moment, Stand Mai 2017 und wie wird das errechnet, wie werden die weiteren Punkte abgebaut und wann hab ich NULL Punkte erreicht?

    MfG

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 10:57

      Hallo Rene,

      die alten Punkte verjähren nach altem System. Es kommt aber seit Mai 2014 nicht mehr zur Hemmung. Alte Punkte müssten demnach je nach Verstoß spätestens 2024 verfallen sein, bei Ihnen vermutlich viel früher. Um einen genauen Überblick über Ihren Punktestand zu erhalten, wäre eine Abfrage des Punktestands sinnvoll.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • SLIMANE 18. Mai 2017, 18:58

    Hallo
    Ich habe bis jetzt wie folgendes 5 Punkte gesammelt:
    1 Punkt im Oktober 2014
    1 Punkt im Juni 2016
    2 Punkte mit einem Monat Fahrverbot im Februar 2017
    1 Punkt im Januar 2017.
    Wann werden die Punkte gelöcht? Muss ich an einem Seminar teilnehmen?

    MfG

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:21

      Hallo Slimane,

      Verstöße mit einem Punkt verfallen nach 2,5 Jahren, mit zwei Punkten nach fünf Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • maurice 9. Mai 2017, 12:51

    Moin, ich habe in kurzer zeit 7 punkte gesammelt. Wenn jetzt der 8punkt kommt ist mein führerschein weg oder erst wenn ich z.b. wieder 2 punkte bekomme? Wenn 8 punkte da sind oder wenn 8überschritten wird sprich dann 9? Mfg

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 9:35

      Hallo maurice,

      Ihre Fahrerlaubnis ist ab 8 Punkten weg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Noby 5. Mai 2017, 18:57

    Hallo, habe heute eine Info vom Landratsamt bekommen! 24.09.13. 2 Punkte. 14.12.15 1Punkt. 17.01.17. 1Punkt. für diese Unaufgeforderte Info soll ich jetzt 21,58 € bezahlen und eine Fahreignungsseminar besuchen! ist dies rechtens??? Gruß noby

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 8:33

      Hallo Noby,

      es liegt im Ermessen der Behörde eine Empfehlung für ein Fahreignungsseminar auszusprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 4. Mai 2017, 23:12

    Im Januar 2015 war ich außerorts 35km/h zu schnell. Eigentlich nur 1 Punkt nach Bußgeldkatalog. Ich war aber mit Anhänger unterwegs, deshalb gab es nochmal einen Extrapunkt. Also 2 Punkte und Fahrverbot. Hatte ich bis dahin noch nicht gewusst, dass das so geht. Warum weist eigentlich keine Webseite, die über den Bußgeldkatalog informiert, auf diese Besonderheit hin? Ein Fahrverbot wurde gegen Bußgelderhöhung abgewendet, weil nachweislich keine Gefährdung vorgelegen hatte. Konsequenz trotzdem: Kein Begleitetes Fahren bei meiner Tochter möglich. Sind die Punkte einzeln zu bewerten, also außerorts zu schnell und außerorts mit Anhänger unterwegs und verfallen beide jeweils nach 2,5 Jahren oder werden die zusammengerechnet und verfallen erst nach 5 Jahren? In letzterem Fall müsste ich also dann einen Punkt abbauen, wenn ich im nächsten Januar Begleitetes Fahren bei meinem Sohn machen möchte. Richtig?

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 9:32

      Hallo Andreas,

      beide Punkte sind einzeln zu bewerten und verfallen demnach nach 2,5 Jahren. Um als Begleitperson eingetragen werden zu können, dürfen Sie maximal einen Punkt in Flensburg aufweisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Herr P. 4. Mai 2017, 15:59

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich musste im oktober 2014 meinen Führerschein für 1 Monat abgeben (zum ersten mal Punkte).
    Jetzt habe ich einen bescheid erhalten das ich innerort 28 kmH zu schnell war (1 neuer Punkt).
    Nun zu meiner frage, muss ich wieder mit einem Fahrverbot rechnen?

    MfG

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 9:10

      Hallo Herr P.,

      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Rahmen ist gemäß Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 4. Mai 2017, 15:03

    Hallo,
    Ich habe am 30.07.14
    1 Punkt wegen zu schnellem Fahren
    am 10.03.15
    1 Punkt wegen zu schnellem Fahren
    am 25.03.17
    2 Punkte wegen fahrlässiger Körperverletzung (Verhandlung verloren, obwohl es keine Verletzten gab)
    am 25.03.17
    2 Punkte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfalltag
    (Verhandlung verloren, weil ich 200 Meter zu weit gefahren bin. Also Anhalteweg +200 Meter)

    Nun lese ich, dass es länger dauert, wenn man mehr als 3 Punkte bekommt.
    In meinem Fall werden die beiden „Vergehen“, die zu ein und dem selben Unfall gehörten, aber ja getrennt in dem Schreiben aufgeführt.

    Wann verfallen welche Punkte nun? Im Schreiben steht auch, dass es statt 6 nur 5 Punkte sind.

    Danke schon einmal.

    Gruß, Uwe

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 9:19

      Hallo Uwe,

      gemäß Punktereform werden bei einem Verstoß nur noch maximal drei Punkte verhängt. Und diese verfallen gemäß der im Text definierten Zeiträume.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Richter,Frank 1. Mai 2017, 14:41

    Hallo,

    gibt es einen Unterschied zwischen Fahrerflucht und unerlaubtes Entfernen vom Unfllort?

    Wird das anders bewertet in Punkte und Verjährung?

    freue mich auf schnelle Antwort,Danke

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 9:28

      Hallo Frank,

      Fahrerflucht ist der umgangssprachliche Begriff für den Tatbestand „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Demnach handelt es sich um dasselbe Vergehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Weißenberg 28. April 2017, 12:12

    10.04.2012 Rechtskräftig 3 Punkte wegen Höchsgeschwindigkeitüberschreitung außerhalb um 46 km/h
    19.112013 Rechtskräftig 4 Punkte wegen Rotlicht.
    Wann verjähren diese Punkte.
    mfg

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 12:16

      Hallo Weißenburg,

      die Verjährung dieser Punkte erfolgt nach dem alten System nach zwei Jahren, da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 25. April 2017, 18:39

    Ich habe im Jahr 2001 7 Punkte wegen Alkohol am Steuer bekommen und seitdem keine weiteren hinzubekommen. Sind diese nun automatisch gelöscht oder muss ich sie löschen lassen?

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 8:36

      Hallo Petra,

      Sie müssen die Löschung der Punkte nicht veranlassen. Dies geschieht automatisch.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rebecca 13. April 2017, 22:43

    Ich habe im Juli 2012 einen Verstoß begangen der im September 2012 rechtskräftig wurde und 3 Punkte in Flensburg bekommen.
    Dieser wurde am 01.05.2014 in 1 Punkt umgewandelt.
    Hinzugekommen ist 2016 im Oktober (rechtskräftig im November 17) 1 Punkt.
    Hinzugekommen ist im Oktober 2016 (rechtskräftig im Januar 2017) ein Punkt
    Hinzugekommen im November 2016 (rechtskräftig märz 2017) noch 1 Punkt.

    Sind lt. Schreiben 4 Punkte. Rechnen kann ich auch.

    Aber muss nicht das aus 2012 nicht längst weg sein? 🤔

    Im Netz steht, dass 1 Punkt nach 2,5 Jahren verschwindet.
    2 Punkte nach 5 Jahren und 3 punkte nach 10 Jahren.

    Die 3 Punkte wurden umgewandelt in 1 Punkt. Demnach muss der doch schon längst nicht mehr auftauchen?

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 10:43

      Hallo Rebecca,

      die alten Punkte werden auch nach altem Recht getilgt. Da bedeutet, dass Ihr Punkt vom Juli 2012 im Juli 2017 getilgt wird, da die Frist nach altem Recht 5 Jahre beträgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stefan 12. April 2017, 21:44

    ich hab nach alter Regel vor über 6 Jahren 3 oder 4 Punkte bekommen da ich über Rot gefahren bin. Ein Fahrverbot gab es nicht. Dennoch bin ich mir nicht sicher ob auf dem Bescheid Ordnungswidrigkeit oder Straftat stand. Kann es ohne Fahrverbot eine Straftat gewesen sein? Die Höhe der Punkte könnte daher resultieren dass ich zu diesem Zeitpunkt ein Punktekonto von 6 Punkten hatte.

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 8:19

      Hallo stefan,

      sofern Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden, hätte dies ein gerichtliches Verfahren oder einen Strafbefehl vorausgesetzt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christopher 12. April 2017, 19:25

    Hallo.

    Ich stelle mal eine Frage gucken ob mir die jemand beantworten kann. Ich habe eine verlängerte Probezeit sprich 4 Jahre habe 2 Punkte und habe jetzt den 3. Punkt. Meine Frage ist wie viele Punkte darf man in der vierjährigen Probezeit haben ? Passiert mir da jetzt was ?

  • Artem 11. April 2017, 16:59

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    Ich habe in den letzten 4 Monaten, zwei Strafen bekommen,
    einmal mit 2 Punkten und 2 Monate Fahrverbot,
    und einmal mit 1 Punkt und beide wegen geringen Abstand.
    Ich verstehe nicht ab wann verfallen die Punkte nach neuem System?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:21

      Hallo Artem,

      die beiden ersten Punkte werden nach fünf Jahren getilgt, der letzte nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Enrico 7. April 2017, 9:58

    Verstehe ich das jetzt richtig wenn man als Beispiel im Januar 2014 den letzten Punkt wegen beispielsweise zugeringem Abstand bekommen hat, ist das Punktekonto bei null sein insofern kein Straftatpunkt dabei ist.

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:27

      Hallo Enrico,

      das kommt darauf an, wann genau Sie 2014 den Punkt erhalten haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Enrico 12. April 2017, 17:57

        Wie schon im ersten Text steht. Im Januar. Ich glaub das war am 11.01.14.

        • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:15

          Hallo Enrico,

          Eintragungen wegen Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden, werden nach 2,5 Jahren getilgt. Der Punkt dürfte also verfallen sein.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Litsa 5. April 2017, 21:55

    Wieviel punkte bekommt man, beim fahren ohne Fahrrerlaubnis? Und
    nach wielviel Jahre verjährt? Wenn die punkte gelöst sind kann der Führenschein ohne MPU gemacht werden?

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 8:20

      Hallo Litsa,

      das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird. Das Erfordernis einer MPU ist zudem unabhängig von Ihrem Punktestand im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Murat 4. April 2017, 0:56

    ich habe nur eine kurze Frage,
    die Punkte werden ja nach 2 1/2, 5 und 10 Jahren gelöscht.. aber ab wann beginnt mein Zeitraum ? ab den Tag wo es passiert oder erst wenn man den Brief bekommt?
    mfg

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 8:24

      Hallo Murat,

      der Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, in dem der Punkt rechtskräftig wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Boge 3. April 2017, 14:45

    Ich habe folgende Eintragungen Rechtskraft: 21.07.2014 1 Punkt Geschindigkeit
    22.01.2015 1 Punkt Missachtung Überholverbot
    09.08.15 1 Punkt Geschwindigkeit
    17.10.15 1 Punkt Missachtung Rotlicht
    19.04.16 1 Punkt Geschwindigkeit
    23.12.16 1 Punkt Geschwindigkeit
    Meine Frage, welche Punkte verfallen wann?

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:33

      Hallo Boge,

      Punkte verfallen wie folgt: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen nach 2,5 Jahren, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen nach fünf Jahren und
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen nach zehn Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daghan 2. April 2017, 13:48

    Hallo,
    wann werden folgende punkte gelöscht?
    1. Tattag 16.05.2013 / Rechtskraft 09.07.2013 = 3 Punkte
    2. Tattag 11.02.2014 / Rechtskraft 17.04.2014 = 1 Punkt
    3. Tattag 05.11.2015 / Rechtskraft 11.12.2014 = 1 Punkt
    4. Tattag 08.07.2015 / Rechtskraft 14.10.2016 = 1 Punkt

    Vielen dank im Vorraus

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 8:32

      Hallo Daghan,

      Punkte, die Sie nach dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verfallen nach diesen Fristen:

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren. Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.

      Wenn Sie Ihren genauen Punktestand erfahren wollen, können Sie diesen abfragen. Informationen zum Verfahren finden Sie auf dieser Seite: https://www.bussgeld-info.de/punkte-flensburg-abfragen/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sergej 30. März 2017, 14:47

    Hallo ich hab eine Frage zu meinen Punkten vor und nach der neuen Regelung.

    06.10.2012
    3 Punkte!
    Verkerssicherheit beeinträchtigt war.

    14.12.2012
    1 Punkte!
    Außerhalb geschlossener Ortschaft um
    23 km/h überschritten

    Gesampunktzahl bis zum 30.04.2014
    4 Punkte!

    Gesamtpunktzahl am 01.05.2014
    2 Punkte!

    09.07.2014
    2 Punkt!
    Innerhalb geschlossener Ortschaftenum
    37km/h überschritten

    08.11.2014
    2 Punkte!
    Innerhalb geschlossener Ortschaftenum
    32km/h überschritten

    Jetzt kommt meine Frage.
    Laut der Verwarnung die ich bekommen habe wollte ich mal nachfragen wieviel Punkte ich jetzt habe und wann genau welche punkte verfallen. Weil ich nicht da durch blicke Laut den punkten müsste ich 6 Punkte haben oder habe ich weniger?

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 10:25

      Hallo Sergej,

      Punkte, die Sie nach dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verfallen folgendermaßen: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach fünf Jahren. Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.

      Wenn Sie Ihren genauen Punktestand erfahren wollen, können Sie diesen abfragen. Informationen zum Verfahren finden Sie auf dieser Seite: https://www.bussgeld-info.de/punkte-flensburg-abfragen/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tomek 28. März 2017, 18:31

    Hallo Ihr Lieben habe eine Frage zu meinen Punkten sowie mit dem Punkteverfall.

    Tatdatum 10.12.2011
    Rechtskraft 12.04.2012
    Tat: Zulässige Höchstgeschwindigkeit um 23 km innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.
    1 Punkt

    Tatdatum 27.12.2011
    Rechtskraft 15.03.2012
    Tat: Zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.
    1 Punkte

    Tatdatum 16.02.2012
    Rechtskraft 23.05.2012
    Tat: Zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24 km innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.
    1 Punkt

    Tatdatum 06.05.2012
    Rechtskraft 07.09.2012
    Tat: Zulässige Höchstgeschwindigkeit um 23 km innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.
    1 Punkt

    Tatdatum 29.05.2012
    Rechtskraft 25.09.2012
    Tat: Zulässige Höchstgeschwindigkeit um 36 km außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.
    3 Punkte

    Tatdatum 23.11.2013
    Rechtskraft 13.03.2014
    Tat: Zulässige Höchstgeschwindigkeit um 87 km außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.
    4 Punkte und ich musste meinen Lappen für 3 Monate abgeben + Bußgeld von knapp 1000 €

    Gesamtpunktzahl altes Punktesystem bis zum 30.04.2014
    11 Punkte

    Gesamtpunktzahl laut neuen Punktesystems ab 01.05.2014
    5 Punkte

    Seit dem habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

    Nun am 12.03.2017 habe ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 32 km außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Laut Bußgeldregister ist das 1 Punkt + 120 € Strafe.

    Nun meine Frage an euch. Wieviel Punkte habe ich nun? Sind meine alten Punkte verjährt?
    Das Ganze ist jetzt 3 Jahre her. Bekomme ich den neuen Punkt auf meine 5 Punkte die ich am 01.05.2014 hatte oder wird das jetzt 1 Punkt sein? Bitte um Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    Tomek

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:06

      Hallo Tomek,

      Punkte verfallen wie folgt: Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen nach fünf Jahren und
      Straftaten, die drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen nach zehn Jahren. Wenn Sie Ihren aktuellen Punktestand erfahren möchten, können Sie dies eine derartige Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Omran 28. März 2017, 0:04

    Hallo hab 2009 ein fahrerflucht gemacht .
    2014 im juni wurde ich geblitzt 1 punkt hab ich damals bekommem meine frage ist ob alle punkte weg sind jetzt ?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 8:53

      Hallo Omran,

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen nach 2,5 Jahren. Beginn der Frist die Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Der Punkt dürfte mithin verjährt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • niko v. 25. März 2017, 12:46

    Datum der tat 10.1.2014 Rechtskraft 14.07.2014 Tat: Zulässige höchstgeschwindigkeit um 31 km innherhalb geschlossener ortschaften überschritten. 2 Punkte

    Datum der tat: 08.10.2016 Rechtskraft 24.02.2017 Tat: Zulässige höchstgeschwindikeit um 50mkh innerhalb geschlossener ortschaften überschritten 2Punkte

    wann verfallen diese nun ?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:17

      Hallo niko,

      Eintragungen mit 2 Punkten verjähren binnen fünf Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • niko v. 27. März 2017, 17:10

        vielen dank für die schnelle antwort das heißt die punkte von 14.07.2014 verjähren dann am 14.07.2019 ?

        • bussgeld-info.de 30. März 2017, 9:25

          Hallo niko v.,

          da ist richtig.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 24. März 2017, 17:15

    ich hatte April 2014 insgesamt 8 Punkte, die in 2010, 2011 und 12.11.2012 entstanden sind.
    Nach der neuen Regelung wären diese dann umgewandelt worden in 4 neue Punkte.
    Ich habe im April 2014 ein Aufbauseminar besucht um diese auf 2 Punkte zu reduzieren.
    Diese zwei Punkte müssten dann zwei Jahre nach der Umstellung, also Mai 2016, verfallen sein, korrekt ?

  • Mario 21. März 2017, 22:54

    Ich habe eine Frage ich habe 2 mal ein Punkt bekommen wegen Unfall beim Rückwärtsfahren und ein wegen Geschwindigkeit mit LKW mit 16 km/h drüber
    Gilt da auch die 2,5 Jahre Regel die Punkte habe ich im Abstand von 1 Monat bekommen

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 11:16

      Hallo mario,

      die Frist zum Punkteverfall ist unanhängig davon, in welchem Abstand sie zustande kamen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Schoki 14. März 2017, 17:01

    Hallo,
    ich wurde letztens wegen „wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen“ ermahnt und alle Verstöße seit 2014 wurden aufgelistet. Nun meine Frage, da ich dachte, es müßte davon schon etwas abgebaut sein:
    Tat: 20.03.14 zulässige Höchstgeschw. überschritten in geschl. Ortschaft um 24 km/h 1 Punkt
    Rechtskraft: 03.05.14

    Tat: 13.12.14 zulässige HG außerhalb geschl. Ortschaft um 21 km/h 1 Punkt
    Rechtskraft: 20.02.14

    Danach habe ich noch zwei einzelne Punkte innerhalb geschlossener Ortschaften gesammelt. Die sind mir klar. Aber müßte der erste aus 2014 nicht schon verjährt sein, da der zweite 2014 ja nach neuer Regel vergolten wird?

    Vielen Dank schon mal.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:43

      Hallo Schoki,
      die von aufgeführten Punkte sind verfallen. Vermutlich wurde Sie in dem Schreiben aufgeführt, um die wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen zu belegen. Den aktuellen Punktestand können Sie kostenlos beim KBA abfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stieb666 10. März 2017, 22:18

    Hallo liebes Team!

    Ich habe mal meine „Altlasten“ durchstöbert und einen Auszug aus dem Zentralregister von 16.01.2008 (!) gefunden der unter die Kategorie „Jugendsünden“ fällt. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass ich zu diesem Zeitpunkt 9 Punkte während der Probezeit habe. 3 Verstöße zu je 3 Punkten.
    Letzter Eintrag (3 Pkte) dazu war der 10.08.07 (Tattag) – Beginn der Tilgungsfrist war der 01.01.2008.
    Sind denn diese 9 Punkte mittlerweile alle verfallen/verjährt? Die 3 Verstöße hatten sich innerhalb von 1 1/2 Jahren zusammengetragen – Sturm&Drang-Zeit 😅

    Gruß

    Stieb666

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:29

      Hallo Stieb666,

      Punkte verfallen wie folgt: Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren, Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten nach 5 Jahren und
      Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rudolf 6. März 2017, 23:10

    Hallo,
    ich habe am 29.11.2014 2 Punkte wegen Rotlichverstoß bekommen.Ist es korrekt das die Punkte am 29.05.2017 verfallen?Oder sind es 5 Jahre=?

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:30

      Hallo Rudolf,

      bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen die Punkte nach zwei-einhalb Jahren. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, tritt Verfall nach fünf Jahren.

      Ihr Bussgeld.Info Team

  • Jan 6. März 2017, 20:39

    Hallo,
    Ich hab eine Frage zu dem Verfall eines meiner Punkte nach der neuen Regelung.

    Ich habe laut Ermahnung und Verwarnung vom freundlichen Ordnungsamt nun mittlerweile 7 Punkte erreicht.

    Laut Auflistung ist der Tattag des älteste Punktes am 10.06.2015 und die Rechtskraft am 16.09.2015 gewesen.
    „“10.06.2015 , 1Punkt, außerhalb geschlossener Ortschaft um 21km/h überschritten.““

    Wann verfällt nun dieser Punkt wirklich?

    Danke im voraus
    Jan

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:35

      Hallo Jan,

      entscheidend ist die Rechtskraft des Punktes. Für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden, tritt der Verfall nach 2,5 Jahren ein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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