Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Michael 30. August 2016, 17:47

    Hallo , ich bin jetzt an einem Tag auf der Autobahn 2 x geblitzt worden. 12 Minuten lagen zwischen den Messungen – 1 x Baustelle und danach noch einmal im 120 km/h Bereich. Beide Male wurde eine Überschreitung von 21 km/h festgestellt. Bin ich damit Wiederholungstäter und habe mit Schlimmeren zu rechnen ?

    Gruß Michael

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 8:44

      Hallo Michael,
      damit Sie als Wiederholungstäter gelten, muss die erste Geschwindigkeitsüberschreitung bereits rechtskräftig sein. Dies trifft laut Ihren Angabe nicht zu. Allerdings erhalten Sie für beide Vergehen einen Bußgeldbescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • swen 30. August 2016, 13:56

    Hallo,

    Ich habe im August 2013 auf einem Parkplatz einen leichten Anfahrschaden verursacht, habe es aber nicht mitbekommen, im Mai 2016 erhielt ich einen Strafbefehl vom Gericht, eine Geldstrafe, Führerscheinentzug für ein halbes Jahr und Punkte. Ich musste meinen Führerschein neu beantragen und bekam ihn im Oktober 2014 wieder. Jetzt wurde ich früh zur Arbeit mit mehr als 26 Km/h geblitzt ausserhalb geschlossener Ortschaften.
    Mit welchen Strafen muss ich rechnen?

    Danke Swen

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 8:59

      Hallo Swen,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h außerorts müssen Sie in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marino 26. August 2016, 18:08

    Hallo… Hab bin in den letzten 6 Monaten 2 mal mit dem Handy am Steuer angehalten worden…. Wird der Führerschein deswegen entzogen?… LG…

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 9:33

      Hallo Marino,

      befinden Sie sich noch in der Probezeit? In dem Fall droht eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars. Den Führerschein verlieren Sie nicht. Ebenso droht keine Entziehung, wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis 26. August 2016, 13:28

    Hallo,
    Ich wurde vor ca. 1 Jahr mit über 26kmh zu schnell geblitzt. Jetzt wurde ich dieses Jahr erneut mit über 26kmh geblitzt und es droht 1 Monat Fahrverbot, da es innerhalb einen Jahres passiert ist.
    Meine Frage wäre, wird die Überschreitung dieses Jahr gezählt an dem Tag an dem sie passierte, oder erst wenn sie Rechtskräftig ist? Bisher ist sie noch nicht rechtskräftig, da ich Widerspruch eingelegt habe. Bis sie rechtskräftig ist könnte zwischen den zwei Überschreitungen mehr als 1 Jahr vergangen sein.

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 9:39

      Hallo Dennis,

      die 12 Monate beginnen in der Regel ab Rechtskraft des ersten Verstoßes. Für die Wiederholungstat gilt üblicherweise der Tatzeitpunkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kathrin 19. August 2016, 18:55

    Hallo, ich wurde Anfang Mai innerorts geblitzt mit 12kmh zu schnell, dass gab ein verwarngeld. Nun wurde ich geblitzt außerhalb geschlossener Ortschaft mit 27 km h zu schnell Toleranz ist schon abgezogen. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:50

      Hallo Kathrin,

      in der Regel ist kein Fahrverbot vorgesehen. Wiederholungstäter sind Sie nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc 16. August 2016, 14:57

    Hallo, ich habe folgende Frage mit welcher Strafe muss ich rechnen ich habe am 14.9.14 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26km/h gehabt und am 27.7.15 mit der selben Geschwindigkeit dafür habe habe ich den Führerschein schon mal ein Monat am 14.1.16 abgeben am 30.12.15 würde ich mit telefonieren erwischt das zusammen macht 3 Punkte alles außer Orts.
    jetzt würde ich leider mit 57km/h am 27.7.16 erwischt ist das 1jahr und 1 Tag her oder ist das eine Wiederholungstat?
    Mit freundlichen Grüßen
    Marc

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 8:59

      Hallo Marc,
      wie ein dritter Tempoverstoß gewertet wird, liegt im Ermessen der zuständigen Stelle. Dort erhalten Sie auch Auskunft zum Thema Fahrverbot und Abgabe des Führerscheins.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • David 13. August 2016, 13:01

    Hallo,
    Ich wurde vor gut zwei Monaten miz einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28km/h geblitzt. Nun kam heute ein weiterer Strafzettel wegen zu geringem Abstand. Fahrgeschwindigkeit 108km/h, Abstand <4/10.
    Nun meine Frage: Können diese zwei Strafzettel ein Fahrverbot nach sich ziehen? Danke schonmal im Voraus für die Antworten.

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:39

      Hallo David,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur dann, wenn es sich wiederholt um den gleichen Verstoß handelt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie zwei Mal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h geblitzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffi 11. August 2016, 20:29

    Hallo
    Ich habe da mal eine Frage ich wurde Anfang des Jahres in einer 70 er Zone mit 35km/h zu schnell geblitzt habe strafgeld und Punkt bekommen nun wurde ich auf einer Umgehungsstraße geblitzt wo ich nicht so recht weiß ob 100 oder 130 sind da kein Schild steht? Aufjedenfall wäre ich dann 26km/h zu schnell müsste ich dann mein Führerschein abgeben?

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:38

      Hallo Steffi,

      wer zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Übertretung von über 26 km/h geblitzt wird, dem droht ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tobias 7. August 2016, 21:12

    Hallo
    Ein Kumpel von mir, musste vor 11 Jahren seinen Führerschein wegen alkhol delikten abgeben. Er sollte daraufhin eine mpu machen. Die er aber nicht angetreten hat. Nun meine Frage: Muss er trotzdem noch eine mpu machen oder muss er den Führerschein komplett neu machen. Danke schon mal im voraus.

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:38

      Hallo Tobias,

      die Anordnung der MPU bleibt weiterhin bestehen. Ob der Führerschein noch einmal gemacht werden muss, ist auch davon abhängig, wie lange der Führerschein Ihres Freundes bereits entzogen wurde. Das liegt auch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Moussa 7. August 2016, 18:09

    Hallo,

    Ich wurde letztes Jahr mit 45 außerorts zu schnell geblitzt. Daraufhin musste ich ein aufbauseminar machen und meine probezeit wurde um 2 Jahre verlängert also bis 2017. Danach habe ich ein leichten auffahr Unfall gehabt wodurch auch wieder ein Punkt auf mein konzentrieren gefallen ist. So viel Glück wie ich habe bin ich beim rückwärts fahren leider wieder jemandem aufgefahren und bekomme noch einen Punkt. Die Frage ist jetzt mit welcher Strafe habe ich zu rechnen. Bzw verliere ich meinen Führerschein jetzt für immer?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 9:26

      Hallo Moussa,

      bei Verkehrsgefährdungen, die auch mit einem Punkt in Flensburg einhergehen, handelt es sich in der Regel um einen A-Verstoß. Da dies Ihr dritter A-Verstoß während der Probezeit ist, wird Ihnen normalerweise Ihr Führerschein entzogen. Diesen können Sie nach einer Sperrfrist neu beantragen. Warten Sie allerdings den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dagmar 6. August 2016, 21:20

    Ich habe aufgrund einer TF Januar 2003 mit 2,13 und Körperverletzung meinen Führerschein abgegeben. Nach erfolgter mpu mit Nachschulung bekam ich ihn im April 2004 zurück. . Nun bin ich im September 2015 erneut mit 1.14 % gefahren. Ich bekam einen 11 Monatigen Führerschein Entzug und eine Geldstrafe. Die 10 Jahre Verjährung sind doch vorbei. Trotzdem wurde mir bei Beantragung (im April ) der Wiedererteilung eine mpu angeordnet. Da ich damit nicht gerechnet habe, und die Aufforderung natürlich sehr kurzfristig kam, konnte ich mich nicht vorbereiten z. B. mit Abstinenzbelegen. Ist das alles rechtens? Auch wegen der Verjährung, durfte die Fahrt von 2003 noch existieren?

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 9:24

      Hallo Dagmar,

      bei einer Autofahrt mit Alkohol am Steuer ist in der Regel eine MPU fällig, wenn Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Sollten Sie Einwände dagegen haben oder die Rechtmäßigkeit anzweifeln, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • cat 5. August 2016, 19:22

    Hallo,
    Ich hatte 2001 eine Trunkenheitsfahrt mit 2,3 promille.
    MPU bestanden und im Okt. 2002 den Führerschein wieder bekommen.
    Seit dem habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Jetzt habe ich mich mit dem Rad auf die Nase gelegt nach einer Geburtstagsfeier, aber niemand anderem Schaden zugefügt. Passanten hatten leider die Polizei gerufen. Ich musste auch ins KKH, eine Platzwunde am Kopf wurde genäht. Dann mit zur Wache und Atemalkohol war 0,9mg/l was wohl 1,8 Promille sind. Ich hab gelesen, ab 1,6 gibts auch eine mpu. Kann man mir den alten Vorfall noch nachweisen? Ich möchte ja nicht als Wiederholungstäter dastehen. Oder muss ich jetzt so schnell wie möglich zur fsst gehen und alle Unterlagen zum alten Vorfall entfernen lassen? Wird das dann auch gemacht und wie kann man das prüfen oder brauche ich einen Anwalt? Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 9:09

      Hallo cat,

      wer mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fährt, begeht eine Straftat, da hier von einer absoluten Fahruntauglichkeit ausgegangen wird. Es drohen drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts. Außerdem wird eine MPU angeordnet. Als Wiederholungstäter dürften Sie aber nicht mehr gelten, da hier eine Verjährungsfrist von 10 Jahren angesetzt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 1. August 2016, 11:08

    Servus
    Wurde im Juli 2011 in der Probezeit mit 1.14 Promille ohne Auffälligkeiten von der Polizei erwischt. Führerschein war natürlich weg und ich musste ein besonderes aufbauseminar mavhen . Die Neuerteilung erfolgte im April 2013. Am 5.4.16 wurde ich mit 22 kmh zu schnell geblitzt. Muss ich mit weiteren Folgen rechnen ?
    Lieben Gruß

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 9:05

      Hallo Michael

      wenn Sie im April 2013 wieder eine Fahrerlaubnis erhalten haben, dann war die Probezeit für diese in der Regel nach zwei Jahren vorbei. Damit erwarten Sie 70 Euro Bußgeld und ein Punkt, wenn Sie außerorts erwischt wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris S. 29. Juli 2016, 0:27

    Hallo,
    heut war einer der schwärzesten Tage überhaupt. Hatte nen Unfall auf der Autobahn, GOTT SEI DANK, ohne Personenschaden, habe dann abends gegessen und dazu nen Viertel Wein getrunken, dann Geschwindigkeitskontrolle 30 km zu schnell, Alkoholtest 0,52 Promille :-(. Soviel zum aktuellen Sachverhalt. Letztes Jahr im Oktober bin ich 2 x über 20 km zu schnell gewesen und habe den Führerschein einen Monat abgeben müssen. Was erwartet mich denn jetzt wohl, bin völlig verzweifelt. Bin eigentlich kein Raser, allerdings Vielfahrer und ganz bestimmt auch kein Alkoholiker oder Alkoholfahrer.

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:36

      Hallo Chris S.,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 26 bis 30 km/h werden in der Regel 80 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg fällig. Lagen die Geschwindigkeitsverstöße im vergangenen Jahr bei über 26 km/h gelten Sie diesmal als Wiederholungstäter. Es drohen 2 Monate Fahrverbot. Der Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze wird üblicherweise mit 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mayr 28. Juli 2016, 12:40

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Die Ampel war noch gelb als ich geblitzt wurde,was erwartet mich jetzt
    Danke
    MFG
    Mayr

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:43

      Hallo Mayr,

      ein Gelblichtverstoß wird üblicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex R. 26. Juli 2016, 21:11

    Hallo,
    ich wurde am 08.08.14 mit 78 km/h zu schnell außerhalb eines Ortes geblitzt und musste für drei Monate meinen Führerschein abgeben. Am 20.02.15 mit 23 km/h zu schnell außerhalb eines Ortes angehalten worden (ca. 120 Euro Strafe bezahlt). Vorgestern, am 24.08.16 mit 119 km/h zu schnell auf einer Landstrasse (außerhalb)bin ich wieder aus dem Verkehr gezogen worden. Jedes mal mit einem Motorrad.

    Gelte ich als Wiederholungstäter, obwohl schon über ein Jahr nach dem letzten Verstoß vergangen ist?
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    Danke.

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 8:30

      Hallo Alex,
      die Regelung zur Wiederholungstat bezieht sich auf ein Kalenderjahr.
      Allerdings kann Ihnen aufgrund der deutlich zu hohen Geschwindigkeit Vorsatz zu Lasten gelegt werden, was eine Verdoppelung des jeweiligen Bußgeldes zur Folge hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Angelina 22. Juli 2016, 21:46

    Hallo,

    ich wurde in den letzten zwei Wochen 3 mal geblitzt in einer geschlossenen Ortschaft.
    Einmal 18km/h & zweimal 13 km/h zu schnell.
    Wann gelte ich bei solch kleinen Verkehrsordungswidrigkeiten als Wiederholungstäter?
    Wie viel Spielraum habe ich noch oder ist es wirklich Zeit auf die Bremse zu treten?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:25

      Hallo Angelina,

      Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu viel geblitzt werden. Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mex 22. Juli 2016, 13:34

    Hallo,

    ich bin innerhalb von 3 Wochen mit jeweils zu geringem Abstand geblitzt worden. Jeweils im 1-Punkte-Bereich.
    Mir wurde die erste Tat erst eröffnet, nachdem die zweite Tat begangen wurde.

    Gelte ich nun als Wiederholungstäter und muss ich mit einer Fahrsperre rechnen?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:41

      Hallo Mex,

      in der Regel dürften Sie nicht als Wiederholungstäter bestraft werden. Allerdings kann die zuständige Behörde das Strafmaß erhöhen, wenn bei Ihnen Beharrlichkeit festgestellt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jannis 22. Juli 2016, 12:31

    Hallo!
    Ich wurde innerhalb von einem Jahr 2 mal mit über 26 km/h geblitzt und hatte 2 Monate Fahrverbot und aktuell 4 Punkte.
    Jetzt wurde ich auf der Autobahn bei erlaubten 100 mit ca 125 km/h geblitzt.
    Was würden mir für Strafen erwarten wenn ich unter oder über 21km/h bin?

    Lg

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:29

      Hallo Jannis,

      eine Geschwindigkeitsübertretung von unter 21 km/h außerorts wird in der Regel mit 30 Euro geahndet. Bei 21 bis 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kommen 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Haben Sie dennoch erneut die 26 km/h-Grenze überschritten, könnte Ihnen unter Umständen Beharrlichkeit vorgeworfen werden, was zu höheren Strafen, beispielsweise einem erneute Fahrverbot, führen kann. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 21. Juli 2016, 16:04

    Hallo.
    Ich wurde 2013 mit 1,95 Promille im Blut angehalten. Mein Führerschein war dann 1 Jahr weg und er wurde mir im Mai 2014 nach bestehen einer MPU wiedererteilt.
    Nun wurde ich im Juli 2016 in eine Fahrzeug Kontrolle geraten.
    Jedoch hatte ich morgens das erste Mal eine Cannabis Zigarette probiert, jedoch habe ich keine Wirkung verspürt, weshalb ich Nachmittags schon wieder gefahren bin.
    Die Polizisten wollten einen Drogentest machen, und der ist Positiv auf THC angeschlagen. Ich musste mit auf die Wache, wo ein Arzt Tests zur Orientierung mit mir durchführte, wobei es auch keine Auffälligkeiten gab. Danach wurde mir noch Blut abgenommen, jedoch habe ich noch kein Ergebnis.
    Nun meine Frage: Was für eine Strafe kann auf mich zu kommen, wenn das Blutergebnis positiv ist?

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 8:36

      Hallo Peter,

      ein erstmaliger Verstoß gegen das Drogengesetz wird laut Bußgeldkatalog mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot gehandet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rico 19. Juli 2016, 23:31

    Hallo,
    ich habe bereits 1x ein erhöhtes Bußgeld vor 1,5 Jahren mit Rechtkraft des Urteils wegen Geschwindigeitsüberschreitung bezahlt.
    Habe nun aktuell noch eine Gerichtsverhandlung am Laufen wegen 27 km/h am Laufen, um die Geschwindigkeitsmessung abzuwehren. Hier besteht noch keine Rechtskraft, aber es ist mit 1 Monat Fahrverbot zu rechnen, da ich dieses 1 km/h zu schnell innerhalb dieser Jahresfrist innerorts zu schnell war.
    Nun folgt in Kürze eine weitere Verhandlung bei der ich auf der Autobahn genau auch in dieser Jahresfrist außerorts Autobahn zu schnell war mit 27 km/h.
    Werde ich nun auch für die zweite Tat dann einen weiteren Monat den FS abgeben müssen und wann ist dieser abzugeben, wenn das so ist? Hierfür gilt scheinbar keine 4 Monatsfrist als Wiederholungstäter?!

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:58

      Hallo Rico,
      wie ein dritter Tempoverstoß gewertet wird, liegt im Ermessen der zuständigen Stelle. Dort erhalten Sie auch Auskunft zum Thema Fahrverbot und Abgabe des Führerscheins.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robin 19. Juli 2016, 20:46

    Hilfe Leute ich habe vor 1 Jahr und 6 Monaten die mpu absolviert und würde jetzt leider mit 30 kmh zu schnell geblitzt , ich bin noch in der Probezeit da diese sich ja verlängert hat muss ich jetzt erneut zu mpu ich bin sehr dankbar für jeden Rat Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 8:58

      Hallo Robin,
      handelt es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um Ihren zweiten A-Verstoß, erhalten Sie „nur“ eine Verwarnung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas K. 19. Juli 2016, 15:11

    Hallo liebes Bussgeld-info-Team,

    Ich wurde vor ca. einem Monat mit 22 km/h (nach Abzug) auf einer BAB geblitzt. Ich bekam jedoch noch keinen Bußgeldbescheid. Nun wurde ich heut auf einer Bundesstraße geblitzt mit ca. 25 km/h. Ich habe etwas von Wiederholungstaten gehört, ab dem Tag der gültigen Rechtssprechung des ersten Vergehens. Besteht jetzt die Gefahr, dass mir eine Wiederholungstat vorgeworfen wird ?
    Danke im Vorraus für eine Antwort !

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:25

      Hallo Lukas,
      in der Regel muss bei der Wiederholungstat das erste Vergehen bereits rechtskräftig sein. Laut Ihren Angaben, scheint dies bei Ihnen noch nicht der Fall zu sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Albrecht 18. Juli 2016, 21:29

    Hallo zusammen da ich nicht weiß wie man hier eine Frage stellen kann schreibe ich hier.ich habe 2008 meinen Fs abgeben müssen wegen Alkohol am Steuer und habe ihm erst aus Geld Mangel am im Jahr 2015 durch eine mpu als neuerteilung zurück bekommen nun wurde ich heute mit 36 kmh zuviel außer Orts wo 100 kmh erlaubt waren gelasert… Was erwartet mich? Hoffe ihr könnt mir helfen

  • Edith 18. Juli 2016, 13:36

    Hallo,

    heute Nacht wurde ich zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt.
    Beim letzten mal im Dezember 2012, mit 1,0 Blutwert und heute Nacht mit 0,6 Atemalkohol.
    Werde um eine MPU wohl nicht herumkommen?! :-(

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:51

      Hallo Edith,

      wenn Sie zum zweiten mal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wurden, erwarten Sie 1000 € Bußgeld, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot. Eine MPU droht erst, wenn Sie mit mehr als 1,09 Promille erwischt wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan-Patric L. 13. Juli 2016, 19:59

    Hallo, ich hatte eine Trunkenheitsfahrt 2001, mit einem Wert von 1,78 Promille, wann wird das gelöscht ? ich hatte eine trunkenheitsfahrt mit 0,58 promille 2015, und heute bekomme ich Post eine MPU zu machen, wegen Verkehrstauglichkeit, ist das noch Rechtens ???

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 8:51

      Hallo Jan-Patric,

      manchmal kann es eine Weile dauern bis Sie den Bescheid über eine MPU bekommen. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Julia 10. Juli 2016, 0:23

    Ich habe eine Frage.
    Ich wurde innerhalb von zwei Wochen zweimal von einem rotblitzer geblitzt. Dabei war ich definitiv unter einer Sekunde. Ich wurde vorher bisher nur 3 mal mit einer Geschwindigkeit von max.15km/h geblitzt, also noch nie etwas schlimmeres.
    Könnte mir jetzt durch den kurzen Anstand der Vergehen eine größere Strafe auferlegt werden? Höheres Bußgeld oder sogar Fahrverbot? Wenn ja könnte ich dagegen abgehen das die Strafe vermindert wird?
    Danke für die Information!

    Danke

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:11

      Hallo Julia,

      in der Regel müssen Sie durch die Wiederholungstat nicht mit einer höheren Strafe rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Flo 6. Juli 2016, 17:35

    Hallo, gestern habe ich einen Anhörungsbogen wegen eines Rotlichverstoßes mit mehr als 1Sec Rotlicht-Zeit (2Punkte, 200€, 1Monat Fahrverbot) bekommen. Allerdings bin ich gestern bevor ich von all dem gewusst habe, an der gleichen Kreuzung beim links abbiegen auch noch über Dunkelrot gefahren. Ich weiß nicht ob Sie mich dabei wieder geblitzt haben. Mit was für folgen muss ich rechnen, falls ich nochmal Post vom guten alten Ordnungsamt wegen eines neuen Rotlichtverstoßes bekommen würde.

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 9:21

      Hallo Flo,

      in der Regel sollte Sie dafür noch einmal dieselbe Strafe bekommen. Es kann allerdings sein, dass die zuständige Behörde in Ihrem Fall Beharrlichkeit sieht und deshalb eine zusätzliche Strafe verhängt. Das liegt im Ermessen der Behörde. Warten Sie am besten Ihren Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Melanie 4. Juli 2016, 21:56

    Hallo,
    Ich habe meinen Führerschein 2000 erworben, Würde 2001 geblitzt außerorts hatte Aufbauseminar wegen Probezeit. Probezeit verlängert und 2003 wieder geblitzt aber innerorts in der Verlängerung der Probezeit. Sollte daraufhin eine MPU machen und Führerschein abgeben. Durch private und finanzielle Lage konnte ich das nicht sofort machen. Habe dann dieses Jahr am 30.05.2016 meinen Führerschein wieder bekommen nach bestandener MPU. Jetzt wurde ich vor drei Tagen außerorts in der 70er Zone mit etwa 88-90 km/h geblitzt. Ich mach mir Gedanken das ich wieder eine MPU machen muss.

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 8:59

      Hallo Melanie,
      in der Regel führt ein einzelner Geschwindigkeitsverstoß nicht zur MPU.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Melanie 21. Juli 2016, 19:56

        Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Hidayef 30. Juni 2016, 7:08

    Hallo,

    ich wurde im Jahr 2013 2x geblitzt einmal mit 30 kmh und einmal mit 42 kmh zu beide ausserhalb deswegen wurde meine Probezeit verlängert bis 09.2016 also 4 Jahre und jetzt wurde ich am 06.2016 mit 43 kmh auf der Landstraße mit dem Laserpistole geblitzt meine Frage ist jetzt wie lang bekomme ich ein Fahrverbot bei einem Kollegen war das gleiche Fall und er hat 1 Monate Fahrverbot bekommen aber eigentlich muss ich ja beim 3. A-Verstoß meinen Führerschein für 3 Monate abgeben oder ist das falsch ?

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 8:45

      Hallo Hidayef,

      Ihr dritter Geschwindigkeitsverstoß zählt als erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, was in der Regel einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge hat – zusätzlich zu der regulären Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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