Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 923 comments… Kommentar einfügen }
  • Stephan 29. Juni 2016, 15:00

    Hallo ,
    Habe den Führerschein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor über 2 Jahren außerorts (Autobahn)von über 40km/h für einen Monat verloren und bin Jtz wieder auf der Autobahn mit 33km/h über dem Limit geblitzt worden .
    Gilt dann immer noch die Führerschein verlustgrenze von 40km/h oder gilt eine reduzierte von 25 km/h ?
    LG Stephan

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 9:13

      Hallo Stephan,

      ob Sie ein Fahrverbot bekommen, hängt immer auch von anderen Umständen ab (z.B. Gefährdung, Alkohol- oder Drogenkonsum). Wie Sie der Tabelle auf unserer Seite zur Geschwindigkeitsüberschreitung, https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/, entnehmen können, droht außerorts in der Regel ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marco 25. Juni 2016, 13:33

    Hallo,

    Ich wurde ende März diesen jahres mit 23 km/h zu schnell geblitzt , diesen Monat mit 9 km/h und heute auch nochmal mit viell 15-20 km/h , muss ich laufen für nen Monat oder nur Geldbuße ? Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:00

      Hallo Marco,

      als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wurden. Wurde bei Ihnen Beharrlichkeit festgestellt, können die Strafen allerdings auch schon vorher von der Bußgeldbehörde erhöht werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eckehard 21. Juni 2016, 18:04

    Ich wurde am 19.08.15 mit 31-40 außer Orts geblitzt, am 06.11.15 außer Orts mit 21-25 geblitzt und am 21.06. mit sicherlich ca 20-30 außer Orts. Ich brauche meinen Führerschein um Termine abzuarbeiten. Welche Konsequenz droht und lohnt ein Einspruch und welche Wirkung hat der Einspruch, wenn die Überschreitungen >31, >21 und >21 gewesen sind.
    Viele Grüße
    Ecke

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 10:08

      Hallo Eckehard,

      Sie sollten in jedem Fall mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg für Ihre Verstöße rechnen. Wie hoch diese genau liegen, können Sie den Bußgeldbescheiden entnehmen, die Sie per Post erhalten. Wenn der Führerschein für Ihren Beruf wichtig ist, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen und sich beraten lassen, ob sich ein Einspruch lohnt.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Marcel 21. Juni 2016, 12:31

    Hallo ,

    Ich bin in den letzten 3 monaten 2 mal bei der Polizei auffällig geworden.

    1 Verstoß: 36 km/h zu schnell auf der Autobahn.
    2 Verstoß: Habe beim Abbiegen spät gebremst und dadurch hat sich eine Fußgängerin gefährdet gefühlt es ist aber nichts passiert.

    Die beiden Verstöße geben 2 Punkte muss ich jetzt angst um meinen Führerschein haben.Bin bereits aus der Probezeit.

    Mfg

  • Pajtim 20. Juni 2016, 15:38

    Hi, also ich habe eine geldstrafe von 2000€ erhalten und 6 monate fahrverbot weil ich eine verkehrsinsel umgefahren habe mit 1,48 Promille, das ist mein erstes mal mit Alkohol am steuer muss ich eventuell noch mit einer MPU rechnen ????

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 8:32

      Hallo Pajtim,
      generell ist ab 1,6 Promille die MPU Pflicht, aber die Führerscheinstellen können eine MPU jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten verlangen. Hier ist jedoch immer der Einzelfall entscheidend.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mark 19. Juni 2016, 7:09

    Hallo, ich wurde während meiner Probezeit 3x geblitzt.

    -Erster Verstoß 21kmh zu schnell ( zog eine Probezeitverlängerung sowie Aufbauseminar nach sich.)
    -Zweiter Verstoß 22Kmh zu schnell ( Verwarnung (Probeizeit bis 2017))
    -Dritter Verstoß war Letzte Woche mit 23kmh

    Alle Verstoße waren außerorts gegen 1-4Uhr Nachts

    Was kommt jetzt auf mich zu , Lohnt es sich evt zum Anwalt zu gehen ?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 8:44

      Hallo Mark,

      der dritte A-Verstoß innerhalb der Probezeit führt in der Regel zum Führerscheinentzug.
      Wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 16. Juni 2016, 9:05

    Hallo,

    ich wurde dieses Jahr schon 2x auffällig bei der Polizei.
    – Einmal wurde ich gelastert mit 38 km/h zu schnell, außerorts.
    – Das 2te mal wurde ich mit 21Km/h zu schnell erwischt, wieder außerorts. Die Strafe hier war doppelt so hoch, da ich ja nochmal innerhalb einen Jahres erwischt wurde und einen Punkt kassiert hab

    Doch nun vermute ich gestern wieder geblitzt worden zu sein, mit rund 8-9 km/h zu schnell, innerorts
    Hab ich mit einer erhöhten Strafe zu rechnen? Mit welchen sonstigen Konsequenzen könnte ich zudem rechnen?

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:26

      Hallo Sebastian,

      in der Regel bekommen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h innerorts ein Bußgeld von 15 Euro als Strafe. Ihre genau Strafe können Sie aber dem Bußgeldbescheid entnehmen, welcher Ihnen per Post zugeschickt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Leon 8. Juni 2016, 15:35

    Hallo,
    Ich bin in der verlängerten Probezeit und habe schon einen A Verstoß, sprich in der verlängerten Probezeit. Nun wurde ich gestern auf der Autobahn vom Zivil gefilmt. 60er Zone (Baustelle) mit knapp hundert. Der Beamte sagte ich muss mit ein Monat Fahrverbot rechnen, aber da ich in der verlängerten Probezeit bin, muss ich ihn wahrscheinlich 3 Monate abgeben soweit ich gelesen habe. Ist dies richtig und womit muss ich noch rechnen? :-/
    Lg,
    Leon

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:22

      Hallo Leon,

      wenn ich Sie richtig verstehe, ist dies Ihr zweiter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. In der Regel bedeutet das, dass Ihnen der Fahrerlaubnisentzug droht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 7. Juni 2016, 23:19

    Mit thc zum 2mal erwischt Bußgeld bezahlt ist vor 4monaten passiert was erwartet mich

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:53

      Hallo Alex,

      bei einem zweiten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr müssen Sie mit einem Bußgeld von 1000 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von 3 Monaten rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Felix 7. Juni 2016, 21:29

    Servus wollte mal fragen wie sich das Verhalten tut wurde einmal letztes Jahr im Juli mit thc erwischt Schnelltest etc vorläufiger Führerschein wurde nicht eingezogen und Bußgeld wurde bezahlt , dann dieses Jahr im Februar unfall gehabt betrunkener Mann mit 60km/h mitgenommen wieder vorläufiger FS nicht eingezogen und bis jetzt kein Schreiben vom Gericht , im März wieder mit thc im Blut erwischt dann erst Entzug des vorläufigen FS wieder Bußgeld bezahlt Bis jetzt kein Schreiben erhalten und erweitertes Führungszeugnis ist sauber …… was kann/soll ich tun danke schon mal

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:59

      Hallo Felix,

      bis Sie ein Schreiben erhalten, kann dies schon einmal einige Wochen dauern. Da es sich bei Ihnen um mehrere Delikte handelt, ist es zu empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen Genaueres dazu sagen und Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Chris 3. Juni 2016, 20:29

    Hab ne frage bin 11.8 15 ausser Orts geblitz wurden das waren 70 Euro und ein Punkt bin heute auch geblitz wurden War ca 24 zuschnell gewesen was kommt auf mich zu

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:25

      Hallo Chris,

      wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.
      Lagen die Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 26 km/h, gelten Sie somit nicht als Wiederholungstäter und müssen nicht mit härteren Sanktionen rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 27. Mai 2016, 13:16

    ich bin 2013 und im feb 2014 mit je ca 26 kmh zu schnell geblitzt worden, hab dafür auch einen monat den Führerschein abgegeben. Nun wurde ich mit 24kmh zu viel geblitzt. Kann es ein dass ich erneut den Führerschein abgeben muss? es ist seit dem letzten Mal mehr als ein Jahr vergangen.

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:36

      Hallo Chris,

      nur wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erfasst wurde, muss ein einmonatiges Fahrverbot absolvieren. Sie werden also aller Voraussicht nach ausschließlich ein Bußgeld zahlen müssen und eventuell einen Eintrag ins Flensburger Punkteregister erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christian 26. Mai 2016, 23:44

    Hallo,ich wurde letzten Juli mit 91 im Ort geblitzt und musste den Führerschein 1 Monat abgeben und bekam 2 Punkte.davon konnte ich mich frei kaufen,da ich noch keine Punkte hatte!Nun bin ich nach Abzug aller Toleranzen mit 41 zu schnell in einer 70 Zone geblitzt worden.Besteht die Möglichkeit,sich da wieder frei zu kaufen?Wenn nicht,wie lang muss ich den Führerschein abgeben?Ist 2 Monate richtig?besten Dank schonmal im Voraus Christian

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:17

      Hallo Christian,

      bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h innerorts drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
      Eine Falschbeurkundung, indem ein Strohmann dafür bezahlt wird, die eigenen Punkte zu übernehmen, kann aufgrund dieser falschen Auskünfte zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alexander 26. Mai 2016, 4:28

    Hallo,
    ich wurde im Juli 2016 innerorts mit 90 km/h gelasert. Habe meinen Führerschein somit einen Monat innerhalb von 4 Monaten, den ich wählen durfte, abgegeben.
    Nun wurde ich letzte Woche bei einem „Rotlichtverstoß“ an einem Bahnübergang erwischt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich 240€ bezahlen müsse, ich 2 Punkte bekäme und einen Monat Fahrverbot.
    Jetzt lautet meine Frage:

    Wann muss ich meinen Schein wegen dem Rotlichtverstoß abgeben?

    Gruß

    Alex

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:00

      Hallo Alexander,

      in der Regel müssen Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Bußgeldbescheids abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simone 25. Mai 2016, 6:05

    Hallo,
    Mir wurde August 2014 der Führerschein aufgrund von Cannabiskonsum abgenommen. Meinen Führerschein habe ich nach einer MPU Oktober 2015 wieder erhalten.
    Nun wurde ich (am 26.5.16) mit Ca. 25km/h zu schnell an einer Raststättenausfahrt geblitzt

    Habe ich ein Fahrverbot, bzw. eine erneute MPU zu befürchten?

    Danke im Voraus für die Antwort

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:46

      Hallo Simone,

      ich nehme an, dies war Ihr erster A-Verstoß in der Probezeitverlängerung? Dann müssen Sie in der Regel mit einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Für den Geschwindigkeitsverstoß an sich sollten Sie bei 25 km/h zu viel mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine mögliche MPU liegt auch immer im Ermessen der zuständigen Behörde. Warten Sie am besten Ihren Bußgeldbescheid ab. Dort steht Ihre genaue Strafe drin.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Simone 5. Juni 2016, 21:41

        Hallo, danke für die Antwort!
        Ich hatte keine Probezeit mehr, als mir der Führerschein abgenommen wurde.
        Es war mein erster Verstoß seitdem ich den Führerschein wieder erhalten habe.

        • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:18

          Hallo Simone,

          in diesem Fall ist in der Regel nur das oben genannte Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Harry 19. Mai 2016, 0:18

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer bekommen.
    1 Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und 2 Punkte.
    Es handelt sich dabei um mein zweites Vergehen dieser Art (jeweils Ordnungswidrigkeit mit 0,6 Promille). Aufgrund der Wiederholungstat habe ich mit 3 Monaten Fahrverbot und der doppelten Geldbuße gerechnet. Woran kann es liegen, dass das nicht der Fall ist? Die erste Alkoholfahrt liegt etwa 4 Jahre zurück und sollte eigentlich noch nicht „getilgt“ sein.
    Interessant ist auch die Frage, ob die Führerscheinbehörde den Fall als Wiederholungstat behandelt und eine MPU anordnet?

    • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 8:25

      Hallo Harry,

      Sie wurden höchstwahrscheinlich nicht als Wiederholungstäter eingestuft, da, wie Sie geschrieben haben, Ihr erstes Vergehen bereits 4 Jahre her ist. Als Wiederholungstäter gilt man nur, wenn die Taten innerhalb eines Jahres geschehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Horst G. 15. Mai 2016, 17:29

    Hallo,
    kurz info:
    BTM Verstoß während Fahrt 11/2013 mit MPU Anordnung. MPU bestanden und FE wieder bekommen.
    Jetzt 14 Monate ohne Auffälligkeit gefahren. Nun mit 110 km/h in 60 km/h Limit geblitzt worden. (sch*isse: neue Schilder, war nicht der einzige an dem tag)
    Klar: 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR Strafe, 2 Punkte?
    Aber sonst noch was? Habe durch den BTM Verstoß bereits 2 Punkte und eben nun 2 weitere -> kein Problem

    Irgendwelche zusätzlichen Konsequenzen wegen etwaiger „Probezeit“ nach MPU?

    Vielen dank für fachkundige Auskunft.
    Horst

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:33

      Hallo Horst,

      in der Regel müssen Sie nur mit den von Ihnen bereit genannten Konsequenzen rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sam 13. Mai 2016, 18:15

    Ich habe eine Frage was passiert wenn man aus unterschiedlichen Gründen im Jahr Punkte sammelt u geblitzt wird? Wird einem der Führerschein entzogen?

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:57

      Hallo Sam,

      diese Frage kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden, da es immer darauf ankommt, um welche Verstöße und welche Strafen es sich handelt. Allgemein lässt sich sagen, dass der Führerschein entzogen wird, wenn ein Fahrer acht oder mehr Punkte in Flensburg angesammelt hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Zoe V. 12. Mai 2016, 11:51

    Hallo,
    Ich wurde jetzt zum 2.oder 3.mal beim Geschwindigkeitsüberschreitung mit einmal 6 km innerorts und einmal 8km außerorts mit je 0 Punkten und Zahlungen rund um 15€ vermerkt. Meine Frage ist ab wievieltem Knöllchen würde es für mich wahre Konsequenzen haben und was würde mich erwarten? Denke nämlich kaum, dass man unendlich viele kleine 0 Punkte Knöllchen sammeln darf.
    LG Zoe

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:55

      Hallo Zoe V.,

      einen Punkt für einen Geschwindigkeitsverstoß gibt es üblicherweise erst ab einer Überschreitung von 21 km/h. Punkte können nur in den vom Bußgeldkatalog erfassten Fällen verhängt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • vince 5. Mai 2016, 0:10

    Hello zusammen,

    ich wurde Ende Januar in Hessen angehalten, Urintest positiv auf THC (1.7 ng/ml)… Jetzt kam ein Bußgeld von fast 950 Euro !!!! und 1 Monat Fahrverbot.
    Ist das mittlerweile normal?? Das war mein erstes Vergehen, und wurde seit 8 Jahren nicht einmal kontroliert oder sonstiges =/

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 9:03

      Hallo vince,

      solche Bußgelder und auch das einmonatige Fahrverbot sind durchaus üblich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 16. April 2016, 0:45

    hallo habe 1993 unfall mit 1.15 promille.fürerschein für 9 monate weg und 1994 wider bekpmmen und jetzt im februar mit 1.21 promille aufgehalten zäle ich als widerholungstäter

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:23

      Hallo Andreas,

      die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“! In Ihrem Fall sollte die Verjährungsfrist wahrscheinlich bereits abgelaufen sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heiko T. 15. April 2016, 8:15

    Ich wurde vor 8 Jahren mit 1,67 Promille im Straßenverkehr angehalten worden! Musste MPU und ein Aufbereitungskurs machen! Hatte mir bis jetzt nichts zu schulden kommen lassen und wurde nun mit 0,84 Promille angehalten! Was wird auf mich zukommen?

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:45

      Hallo Heiko,

      bei einem erneuten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze kommt es üblicherweise zu einem Bußgeld in Höhe von 1000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. In der Regel wird einem Wiederholungstäter zudem die Teilnahme an einer MPU auferlegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Haasenfrau1979 14. April 2016, 15:35

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    ich wurde am 17. März 2015 innerorts mit 23 km/h zu viel geblitzt. Habe dafür 1 Punkt und 80 Euro Bußgeld als Strafe bekommen. Nun habe ich leider wieder Post bekommen mit einem Blitzerbild vom 08. März 2016. Gleiches Problem wie vor 11 Monaten und 3 Wochen 23 km/h zu viel. Was passiert im schlimmsten Fall? Bin ich Wiederholungstäter und verliere nun 4 Wochen meinen Führerschein? Wie sieht es mit dem Bußgeld aus? Erwartet mich nun ggf. der doppelte Betrag?? Sollte ich mich ggf. gar nicht äußern, denn momentan ist es ja „nur“ eine Anhörung des Betroffenen.

    Danke vorab für euer Feedback!!!
    VG

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:45

      Hallo Haasenfrau1979,

      als Wiederholungstäter gilt nur, wer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h geblitzt wird. In diesem Fall droht in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot. Da ihre Überschreitung unter diesem Wert lag, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter. Sie werden vermutlich mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stormfire 12. April 2016, 12:15

    Hallo zusammen !
    Ich wurde heute in einer 30er Zone mit ca. 40-45 Kmh geblitzt (vielleicht war es auch unter 40, hat mich direkt gewundert dass ich überhaupt geblitzt wurde). Dann, ca. 1,5 Stunden später wurde ich auf der Autobahn A8 Richtung München in einer 80er Begrenzung mit ca. 100-110 KmH geblitzt (genau kann ich das gar nicht mehr sagen).

    Gelte ich nun als Wiederholungstäter und muss meinen Führerschein für 1 Monat abgeben, oder womit muss ich rechnen? Punkte und Verstöße hatte ich bisher keine, bzw. bekam ich den letzten Punkt im Sommer 2007.
    Wie verhält es sich, wenn ich auf der Autobahn dann doch über 26 Km/h zu schnell war?

    Wie teuer wird das Ganze vermutlich ausfallen?

    Vielen Dank für die Antworten !!
    stormfire

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 10:02

      Hallo stormfire,

      die Wiederholungstäterreglung tritt erst ab Rechtskraft des Erstverstoßes ein. Welche Buß- und Verwarngelder Sie aufgrund der Überschreitungen zu erwarten haben, können Sie auf der folgenden Seite nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nick2307 9. April 2016, 13:22

    Hallo, bin letzten Freitag Auf einer Strecke von ~300 KM (Autobahn) vermutlich 3 mal geblitzt worden.(An einem Tag)
    1. Baustelle der Blitzhänger stand 20m hinter dem 60er Schild bin mit ~70 rein (das Schild davor war 80) Außerdem war die Baustelle nur gefühlte 300m lang.
    2. 120er Zone mit ~135 kmh (hier habe ich runtergrbremst, aber der Herr hinter der kamera nickte mit dem Kopf)
    3. 120er Zone ebenfalls mit ~135kmh (hier weis ich nicht ob da was ausgelöst hat)

    Was erwartet mich als Strafe und zähle ich als Wiederholungstäter?
    Ist das rechtens, wenn ein Blitzer ~20 m hinterm begrenzungsschild steht so wie in meinem Fall?

    LG Nick

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:42

      Hallo Nick,

      wie weit ein Blitzer von einem Begrenzungsschild entfernt stehen darf, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Welche Konsequenzen die Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ihrem Fall haben, können Sie den Tabellen bzw. dem Bußgeldrechner auf der folgenden Seite entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/.
      In der Regel gelten Sie erst dann als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu schnell unterwegs waren und geblitzt wurden. Trotzdem könnte Ihnen aufgrund der mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitung Beharrlichkeit vorgeworfen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fossy 8. April 2016, 18:34

    Hallo,

    ich wurde am 11.03.2015 außerhalb mit 28 km/h zu schnell geblitzt. Das Auto läuft auf meinen Schwiegervater. Zeugefragebogen wurde am 24.03.2015 an meinen Schwiegervater gesendet. Wir haben innerhalb einer Woche geantwortet. Bis der Bescheid in Frankreich ordentlich zugestellt wurde war es der 01.06.2015 + 2 Wochen bis Rechtskraft. Ich bin Grenzgänger und lebe in Frankreich habe allerdings einen deutschen Führerschein.
    Jetzt wurde ich wieder am 23.03.2016 mit 32 km/h außerhalb geblitzt.
    Zählt auch hier die ein Jahresfrist und ich muss mit einem Fahrverbot von vier Wochen rechnen?
    Wie ist das mit dem Grenzgängerstatus? Gilt das Fahrverbot nur für Deutschland oder auch in Frankreich?

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:16

      Hallo Fossy,

      Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis dürfen während eines Fahrverbotes in Frankreich nicht fahren. Die Jahresfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Es sind aber auch Fälle bekannt, in denen der Erhalt des Bußgeldbescheids maßgeblich war und der Stichtag für die Jahresfrist war. Es könnte also sein, dass noch ein Fahrverbot auf Sie zukommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Toni 6. April 2016, 17:58

    Hallo,

    habe 2011 meinen Führerschein aufgrund Trunkenheit am Steuer verloren (10 Monate Sperre bei 0.9 Promille). Im Oktober 2015 hatte ich eine Panne auf der Autobahn und musste pinkeln. Das Ergebnis: 0.67 Promille und BTM Spuren. Nun werde ich mich selber vor Gericht verteidigen, was kann mich schlimmstenfalls erwarten?

    Grüße

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:09

      Hallo Toni,

      Ihren Fall sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann Sie bei Ihrer Verteidigung unterstützen und am besten beraten. Solche Vergehen sind auch immer Ermessenssache des Gerichts.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Weißenborn Daniel 6. April 2016, 11:25

    Hallo.ich hatte 2007 einen Unfall mit einem blutwert von 1,6 Promille und habe dann 2012 eine Mpu gemacht und bestanden.Jetzt bin ich angehalten worden und musste blasen 0,8 Promille,auf der Polizeistadion musste ich dann nochmal blasen da kam heraus 1,09 Promille.mit was muss ich alles rechnen.sie haben mir kein Blut abgenommen.ist das rechtens oder kann man sich da iwie wären?über Tipps würde ich mehr sehr freuen.vielen Dank

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 10:32

      Hallo Daniel,

      bei Alkohol- und Drogendelikten müssen Sie in Deutschland mit harten Strafen rechnen. In jedem Fall haben Sie die 0,5 Promillegrenze überschritten. Damit zählt es zu den Straftaten, wofür zusätzlich ein Bluttest durchgeführt werden, um das Ergebnis bei einem gerichtlichen Verfahren verwenden zu können. Lassen Sie sich in Ihrem Fall am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sven 30. März 2016, 14:53

    Hallo,

    ich bin im Juli 2014 und im Oktober 2015 mit mehr als 26 km/h geblitzt worden, da das erste vergehen, wegen eines Einspruches, erst im November 2014 Reschtskräftig wurde, will man nun den Führerschein für 4 Wochen.

    Kann man dagegen vorgehen?

    Gruss

    • bussgeld-info.de 30. März 2016, 17:04

      Hallo Sven,

      wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Ausschlaggebend ist die Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides bzw. das Datum des Urteils, in Ihrem Fall also November 2014. Somit gelten Sie durch Ihr zweites Vergehen im Oktober 2015 als Wiederholungstäter. Das Fahrverbot ist somit rechtmäßig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe N. 29. März 2016, 12:32

    Hallo. Habe da ein Problem wenn ich meinen Augen trauen darf wurde ich 2016 wahrscheinlich 3x mit Abstand LKW gefilmt. Was kann mich erwarten. Danke für die Antwort im voraus. Es grüßt Uwe.

    • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:24

      Hallo Uwe,

      für Abstandsverstöße gibt es keine gesonderte Wiederholungstäterregelung. Jedoch kann hier der Tatbestand der Beharrlichkeit geprüft werden. Hierfür können die Behörden ein gesondertes Fahrverbot von einem Monat verhängen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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