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Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung 2019 für Pkw mit Anhänger, der die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Überladung mit Anhänger am Pkw definiert.
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Überladung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Pkw (bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger (bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht) für Fahrer und Halter | ||
über 5 % | 10 EUR | |
über 10 % | 30 EUR | |
über 15 % | 35 EUR | |
über 20 % | 95 EUR | 1 |
über 25 % | 140 EUR | 1 |
über 30 % | 235 EUR | 1 |
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Spezielles zu Anhänger- und Lastvorschriften:
Pkw mit Anhänger: Was ist zu beachten?
Inhaltsverzeichnis
Pkw mit Anhänger fahren – Diesen Führerschein brauchen Sie

Ob für den Urlaub oder einen Umzug – der Anhänger am Auto schafft Abhilfe. Beim Fahren mit Anhänger gilt es jedoch einiges zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu wichtigen Regelungen aus dem Bußgeldkatalog “Pkw mit Anhänger”.
Mit einer am Auto befindlichen Anhängerkupplung, wird der Anhänger angebracht. Der reguläre Führerschein der Klasse B erlaubt es Autofahrern, einen Anhänger – Kipper, Hochlader, Tieflader oder Pferdeanhänger – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg zu fahren.
Die Anhängerkupplung muss vorschriftsgemäß am Pkw angebracht werden. Bei Pkw findet die Kugelkopfkupplung Anwendung. Am Anhänger befindet sich das Gegenstück – die Kugelpfanne mit Verschluss. Sind beide zusammengekoppelt, kann der Pkw den Anhänger so hinter sich herziehen, dass er sich dreht und trotzdem vor dem Ablösen gesichert ist. Entspricht die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften, droht ein Bußgeld von 25 Euro.
Wer einen schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt eine entsprechende Führerscheinklasse.
Klasse B | |
Klasse B 96 | |
Klasse BE |
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Das Autofahren mit Anhänger braucht Übung. Denn jeder Autofahrer muss sich zunächst an das Fahren mit Anhänger gewöhnen und sollte vor der ersten Tour das Fahren mit Anhänger trainieren. So kann er ein Gefühl dafür bekommen, wie sich der Anhänger beim Rückwärtsfahren oder beim Wenden verhält.
Überprüfen Sie, ob die Anhängerkupplung richtig montiert und eingestellt ist. Justieren Sie die Anhängerkupplung nach, wenn sie schleift. Sind Sie sich unsicher bei der Montierung, fragen Sie lieber Ihren Händler um Hilfe.

Wie schnell Sie mit Anhängern fahren dürfen
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für den PKW mit Anhänger beträgt 80 km/h. Sind Sie mit dem Anhänger zu schnell gefahren, drohen Bußgelder.
In Ausnahmefällen kann ein Pkw mit Anhänger die Geschwindigkeit auf bis zu 100 km/h erhöhen. Dies ist mit der Tempo-100-Plakette möglich. Die Tempo-100-Plakette ist in Zulassungsbehörden erhältlich. Die maximale Geschwindigkeit mit Anhänger ist geringer als ohne, da das Fahren mit Anhänger höhere Risiken birgt.
Voraussetzungen für die Tempo-100-Plakette
- ABS-ausgestattetes Auto
- Zulässige Gesamtmasse des Autos beträgt maximal 3,5 t.
- Der Anhänger ist für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und besitzen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger hat Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot zur Folge. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Tabelle. Die Bußgelder entsprechen denen der Geschwindigkeitsüberschreitungen eines LKW.
Die zulässige Anhängelast
Die Anhängelast ist die tatsächliche Last des Anhängers, abzüglich der Stützlast, die ein Kraftfahrzeug hinter sich her ziehen darf. Ist die zulässige Anhängelast überschritten, ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es kann zum Schlingern des Anhängers kommen und die Bremsen sind nicht mehr ausreichend funktionstüchtig.
In den Zulassungspapieren steht, wie hoch die Anhängelast des Pkw sein darf. Sie müssen genaue Gewichtsangaben des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs einhalten. Es gilt, dass die Anhängelast nicht höher als das Gewicht des Pkw sein darf. Wird die Anhängelast überschritten, drohen laut Bußgeldkatalog Pkw mit Anhänger je nach Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Die für einen Pkw zulässige Anhängelast variiert je nach Fahrzeugmodell und Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg. Meist beträgt die maximale Anhängelast zwischen 1200 kg und 1500 kg. Es gilt grundsätzlich, dass die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten darf. Übersteigt die Anhängelast die 750 kg, darf die Gesamtmasse des gesamten Zuges nicht mehr als 3,5 t wiegen.
Es ist wichtig, dass Sie die maximale Stützlast nicht überschreiten. Wie hoch die Stützlast sein darf, ist den Zulassungspapieren zu entnehmen. Bei der Stützlast handelt es sich um die Last, die auf der Anhängerkupplung vertikal lastet, während der Hänger am Auto gekuppelt ist.
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Wie Sie Ihren Anhänger beladen dürfen

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anhänger sicher beladen. Bei ungünstiger Verteilung der Last kann der Anhänger zum Schlingern kommen und zu einem Risiko werden. Ob Möbel, Skier oder Motorrad – auf dem Anhänger muss die Ladung gut gesichert sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Die Ladung darf bei einer Vollbremsung nicht verrutschen oder hinunterfallen. Die Folgen einer Überladung sind Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Die Anhänger-Zulassung
Bevor Sie mit einem Anhänger fahren, müssen Sie in der örtlichen Zulassungsstelle den Pkw-Anhänger anmelden. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente, die Sie auch bei der Anmeldung eines Autos vorzeigen. Jeder Anhänger muss ein Kennzeichen besitzen, eine Bescheinigung für die Abgasuntersuchung ist jedoch nicht vonnöten. In der Zulassungsbehörde können Sie auch die Tempo-100-Plakette beantragen. Fahren Sie einen Anhänger ohne Papiere, müssen Sie mit Strafen rechnen.
Muss der Anhänger auch zur Hauptuntersuchung?
Auch Anhänger unterliegen der Hauptuntersuchungspflicht. Ist der Anhänger-TÜV abgelaufen, müssen Sie diesen erneuern lassen. Überziehen Sie die Frist, die Sie der Zulassungsbescheinigung entnehmen können, fallen – je nach Länge der Überziehung – Bußgelder und ein Punkt in Flensburg an.
Mit dem Anhänger parken
Anhänger nehmen viel Platz in Anspruch und behindern zum Teil andere Fahrzeuge. Daher gilt laut § 12 Abs. 3b der StVO, dass Pkw-Anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, maximal zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Dies gilt nur, wenn der Anhänger für Verkehrszwecke genutzt wird. Verwenden Sie den Anhänger für Werbezwecke oder nutzen Sie den öffentlichen Parkplatz gar zum Überwintern, liegt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums vor, die nicht gestattet ist.
Das Wechseln des Parkplatzes in einem Bereich ist nicht erlaubt, da die Zwei-Wochen-Frist für einen bestimmten Parkbereich gilt, nicht nur für einen Parkplatz. Das Überschreiten der Zwei-Wochen-Frist zieht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro nach sich.
Es ist Pflicht, Unterlegkeile für den Anhänger mitzuführen. Sie sind für die Standfestigkeit wichtig und verhindern das Rollen des Anhängers. Achten Sie darauf, dass die Angebote der Unterlegkeile von der StVZO zertifiziert sind. Halten Sie die Bestimmungen nicht ein, zahlen Sie 5 Euro.
FAQ – Pkw mit Anhänger
Mit einem Anhänger dürfen Sie maximal 80 km/h fahren. Mit Anhängern, die eine Tempo-100-Zulassung besitzen, dürfen Sie (nur!) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch bis zu 100 km/h fahren.
Mit dem B-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 750kg zGG fahren. Der Anhänger darf auch schwerer als 750kg sein, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) maximal 3500kg beträgt.
Bei B96 darf der Anhänger schwerer als 750kg sein. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) von 4250kg darf aber nicht überschritten werden.
Mit dem BE-Führerschein dürfen Sie mit einem Anhänger fahren, der maximal 3500kg wiegt.
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Ich wollte Mal fragen wie hoch wäre die Strafe, wenn mein Fahrzeug offiziell nur 1200 kg ziehen darf, mein Wohnwagen aber 1250 kg hat ?
Lg
Hallo Nici,
die Bußgelder finden Sie in obiger Liste unter dem Punkt “Überladung”.
Daneben kann es sein, dass die Polizei Ihnen die Weiterfahrt untersagt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo habe einen anhänger aber keinen be schein mein hänger hat zulässiges gesammtgewicht von 1,5T mit meinem pkw komm ich auf 3680kg sprich 180kg über dem zulässigen gesammtgewicht welche strafe würde mir drohen ?
Hallo Lehmann,
in diesem Fall könnte ggf. der Tatbestand “Fahren ohne Führerschein” vorliegen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich mache demnächst den be Schein und habe mir einen Hänger gekauft üblich zum autos überführen frage ohne be Schein darf ich den Hänger ohne Auto fahren um ihn zu mir zu holen
Hallo Chris,
beim Mitführen von Anhängern gelten bei der Führerscheinklasse B folgende Vorschriften: Zulässig sind alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich habe den T-Führerschein und darf einen Traktor fahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60km/h und einem Gesamtgewicht von 40t.
Jetzt stell ich mir die Frage ob ich noch einen Autoanhänger-Führerschein machen muss oder ob man sich den einfach eintragen lassen kann.!?
Hallo Stein,
die Führerscheinklasse T schließt den Anhänger-Führerschein nicht ein. Daher ist in der Regel eine praktische Ausbildung sowie eine Prüfung notwendig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Unser Auto darf 1500kg ziehen, der Wohnwagen kann bis zu 1750kg laut Papiere beladen werden . Aber wenn ich den Wohnwagen nur mit 1500kg (mit Waage festgestellt) Gesamtgewicht belade, darf ich den dann ziehen.
Ich beabsichtige die Anschaffung eines 3,5 t Mercedes Sprinter. Diesen möchte ich sowohl privat als auch für meine Selbstständigkeit in der Eventbranche nutzen.
1. Benötige ich allein dafür bereits einen Fahrtenschreiber?
2. Darf ich bei privaten Fahrten ggf. die Fahrerkarte heraus nehmen?
3. Wenn meine Frau dann privat damit fahren würde(sie hat keine Fahrerkarte) wäre dies noch zulässig?
4. Welche Strafe droht beim fahren mit Anhänger ohne eingebauten Fahrtenschreiber?
Ich selbst habe Fahrerlaubnis für alle Klassen einschl. Hänger und auch eine Fahrerkarte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Jason,
ein digitaler Fahrtenschreiber ist in der Regel erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Darunter ist für die gewerbliche Nutzung ein Fahrtenbuch vorgeschrieben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich will mit einen beladenen Trailer kaufen, mein Fahrzeug hat eine anhängelast von 2000 KG der Händer wiegt beladen vermutlich 2500 kg, welche Strafe lt. Bußgeldkatalog wird fällig?
Finde das gerade nirgends! Danke Lg Manuel
Hallo Manuel,
ist die zulässige Anhängelast überschritten, handelt es sich um den Tatbestand “Überladung”.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
muss ich eine abnehmbare Anhängerkupplung bei nicht Nutzung abnehmen? Sie verdeckt das Nummernschild nicht.
Hallo Janine
Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf in der Regel auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug verbleiben. Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die ein Abnehmen der Anhängerkupplung vorschreibt, wenn diese das Nummernschild nicht verdeckt oder das Fahrzeug auf andere Weise beeinträchtigt.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Die vorhergehende Antwort ist nur die halbe Wahrheit….denn wird das Zugfahrzeug in einen Unfall verwickelt, so wird in jedem Fall! der durch die abnehmbare, aber nicht abgebaute Schaden diesem Fahrzeug zugerechnet und zwar unabhängig davon, wer Verursacher ist.
Mein Wohnwagen ist von seiner Bauart her für 100kmh geeignet, allerdings hat er keinen entsprechenden Augfkleber.
Sind die Bußgelder unterschiedlich wenn ich nun mit 110kmh angehalten werde und habe eine Sondergenehmigung oder ich habe keine und dürfte nur 80kmh? Ich habe mal gehört, dass der Verstoß gegen die Sondergenehmigung teurer sei, als ohne eine Sondergenehmigung zu schnell zu fahren.
Sprich anstelle 80 dann 110, ergo 30 drüber, oder 100 mit sondergenehmigung und dafür 10 drüber.
Freue mich über eure Rückmeldung
Hallo Jörg,
im Regelfall sollten Sie nach den erlaubten 100 km/h bewertet werden, sofern Sie dies nachweisen können. Für die fehlende Plakette könnte jedoch ein Verwarngeld fällig werden.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Das bedeutet, wenn ich mit einem Anhänger ohne Tempo-100-Plakette zwischen 80…100 km/h fahre, dass ich dann nicht ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekomme, sondern wegen fehlender Plakette?
Grund der Frage ist der, dass man auf der Autobahn, und teilweise auf der Landstraße, sich mit Tempomat 80 nicht sehr beliebt macht.
Gibt es Gründe dafür, die Tempo-100-Plakete nicht zu “kaufen”. Der zukünftige Anhänger wird aufgrund einer Sonderaktion des Herstellers Tempo-100 tauglich sein, das Auto kann es auch, aber brauchen tue ich das bei uns in der Gegend eigentlich nicht.
Danke.
Die Polizei hat mich heute angehalten und ich fahre einen 1.500 kg schweren Anhänger. Das Auto ist Opel Zafira mit einem Gesamtgewicht von 2096 kg. Ich wusste nicht, dass das Auto mehr als 2000 kg wog. Was ist die erwartete Strafe und ob es einen Entzug des Führerscheins gibt in dem Wissen, dass es sich um Klasse b handelt? Ich habe das Auto von einem Freund genommen und warte jetzt auf die Antwort des Gerichts
Hallo Hamouda
Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben und raten daher einen Anwalt mit den Details Ihres Falls zu betrauen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Ich habe einen Wohnwagen, der seit 5 Jahren abgemeldet ist, neuen TÜV machen lassen und dann verkauft. Mit dem Käufer habe ich vereinbart, dass ich ihm den Wohnwagen an seinen 30km entfernten Wohnort bringe. Wie organisiere ich die Überführung, was ist die günstigste Möglichkeit?
Wieder anmelden/zulassen?
Kurzzeitkennzeichen?
Freu mich auf eure Empfehlung liebes Bussgeld-Info-Team
Hallo Helmut,
ein Kurzzeitkennzeichen macht in Ihrem Fall am meisten Sinn.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Ich habe einen Wohnwagen, der seit 5 Jahren abgemeldet ist, neuen TÜV machen lassen und dann verkauft. Mit dem Käufer habe ich vereinbart, dass ich ihm den Wohnwagen an seinen 30km entfernten Wohnort bringe. Wie organisiere ich die Überführung, was ist die günstigste Möglichkeit?
Wieder anmelden/zulassen?
Kurzzeitkennzeichen?
Freu mich auf eure Empfehlung liebes Bussgeld-Info-Team
Hallo Wibe,
ein Kurzzeitkennzeichen macht in Ihrem Fall am meisten Sinn.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Hallo,
Muss ich den 100er Aufkleber auf den Wohnwagen aufkleben, oder reicht es, wenn ich ihn im Auto mitführe?
Hallo hermann
Der Aufkleber muss am Wohnwagen selbst angebracht werden, da es nicht ausreicht diesen nur mitzuführen.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Wenn ich mit meinem Wohnwagengespann unterwegs bin, Gesamtzuggewicht unter 3,5t mit 100ter Zulassung und ich begehe ein Vergehen wie z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Überholen im Überholverbot, werde ich beim Strafmaß als PKW oder LKW belangt?
Gruß Wolfgang
Hallo Wolfgang
Kleine LKW beginnen ab 2t. Wenn es sich bei Ihrem Gespann um eine Kombination aus Wohnwagen-Anhänger und Pkw handelt, dann gelten gemäß Bußgeldkatalog grundsätzlich die Pkw-Bußgelder bzw. Anhänger-Bußgelder.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo, mein PKW hat lt. Papieren eine zul. Anhängelast von 680 kg (ungebremst). Der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg. Droht mir ein Busgeld? Sollte ich den Anhänger „ablasten“?
Hallo,
Ich bin auf der Autobahn angehalten worden, Mein Zugfahrzeug darf maximal 1500kg Anhängelast haben.
Mein Anhänger war beladen bei 2010kg. (wurde mir freundlichst alles vor Ort erklärt und die Weiterfahrt logischerweiße bei über 30% untersagt) absolut verständlich.
Nur bei der Strafe gab es keine genauen Angaben.
Ich bin der Halter und Führer des Fahrzeugs gewesen. Rein privat.
Bekomme ich damit die doppelte Strafe und 2 Punkte? Habe ja die Fahrt nicht angeordnet . Ist das ein Sonderfall? Vielen Dank für die Info
Hallo Realistickz,
in der Regel ist davon auszugehen, dass das Bußgeld nur einmal erhoben wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
Vielen Dank,
Also bekomme ich nur einmal eine Strafe und nicht als Führer eine und als Halter eine?
Das wären dann 235€ und 1 Punkt? oder das doppelte?
Was muß ich bei Mitnahme von E Bike auf einem Trailer in der Schweiz beachten.??
Ich habe mir ein neues Wohnmobil mit 4500 kg zulässigem Gesamtgewicht gekauft. Im Fahrzeugschein steht eine zulässige Anhängelast von 2000 kg. Gerne würde ich mein Cabriolet mitnehmen, überladen wäre nichts von beidem, dennoch warnte mein Wohnmobilhändler, dass das Zuggesamtgewicht 6000 kg nicht überschreiten darf. Ich finde weder in den Fahrzeugpapieren oder im Internet einen Hinweis….
Hallo.
Folgendes Problem habe ich:
Mein Wohnanhänger hat eine zulässige Gesamtmasse von 1100 kg. Mein bervorzugtes Zugfahrzeug ( wegen Allrad und mehr Leistung ) hat eine zulässige Gesamtmasse von 2430 kg. Sprich zusammen ergibt dies 3530 kg, also 30 kg zuviel , da ich nur den normalen Führerschein B habe.
Gibt es evtl. da eine Toleranz? Ansonsten kann ich versuchen das zulässige Gesamtgewicht des Wohnanhängers um 50 kg reduzieren zu lassen … Habe zumindest gehört das dies möglich ist.
Vielen Dank und Grüße Jaro
Hallo,ich habe eine abnehmbare Anhängerkupplung und habe gehört ,daß bei
nichtgebrauch ich den Kopf abnehmen muss! Da ich im Sommer ca.alle 2Tage
die Anhängerkupplung benutze bleibt sie im Sommer drann ! Was steht da in der
Stvo hätte mich interresiert ?
Danke
MFG Holterbosch P.