Kfz-Werkstatt: Ein Ort mit vielen Service-Leistungen

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: Autowerkstatt

Welche Arten von Kfz-Werkstätten gibt es?

Kfz-Werkstätten werden vor allem in zwei Typen unterschieden: freie Werkstatt und Vertragswerkstatt. Erstere sind für Fahrzeuge aller Hersteller offen, während letztere markengebunden sind. Welche Vor- und Nachteile beide Typen haben erläutern wir an dieser Stelle. Daneben gibt es außerdem noch Spezialbetriebe wie z. B. Lackierwerkstätten oder Karosseriewerkstätten.

Wie oft muss ein Kfz in die Werkstatt?

Zum einen sollten Sie Ihr Fahrzeug natürlich immer dann in die Werkstatt bringen, wenn Sie einen Defekt bemerken, der repariert werden muss. Zum anderen müssen Sie es aber auch in regelmäßigen Abständen zur Inspektion bringen. Das Intervall bestimmt wiederum der Hersteller. In der Regel ist eine Inspektion immer nach ein bis zwei Jahren bzw. bei einem Kilometerstand von 15.000 bis 30.000 km fällig. Zu guter Letzt stehen noch die regelmäßige Hauptuntersuchung an (bei den meisten Pkw alle zwei Jahre) und für manche Fahrzeuge sogar noch die Sicherheitsprüfung. Den Unterschied zwischen Inspektion, Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung erklären wir hier.

Was ist eine Selbsthilfewerkstatt?

In einer Selbsthilfewerkstatt können Sie die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug selbst erledigen, ohne gleichzeitig auch das nötige Equipment selbst kaufen zu müssen. So können Sie zum Beispiel Ihre Reifen selber wechseln. Oft sind auch Fachleute anwesend, die Ihnen bei Fragen zu bestimmten Handgriffen weiterhelfen, ohne Ihnen die Arbeit abzunehmen. Es handelt sich gewissermaßen um eine „Werkstatt zum Selber-Schrauben”. Die Nutzung der Geräte und der Werkstattfläche sind kostenpflichtig.

Bußgeldkatalog: Werkstatt

TatbestandBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Überschreiten des HU-Termins
... um mehr als 2 bis zu 4 Monate15
... um mehr als 4 bis 8 Monate25
... um mehr als 8 Monate601
Überschreiten des HU-Termins mit einem Kfz, das zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss
... um bis zu 2 Monate15
... um mehr als 2 bis zu 4 Monate25
... um mehr als 4 bis 8 Monate601
... um mehr als 8 Monate751
Überschreiten des Termins zur Sicherheitsprüfung
... um bis zu 2 Monate15
... um mehr als 2 bis zu 4 Monate25
... um mehr als 4 bis 8 Monate601
... um mehr als 8 Monate751

Weitere Ratgeber zum Thema „Werkstatt“

Autoreparatur notwendig? Dann ab in die Werkstatt!

Viele Werkstätten bieten einen regelrechten Allround-Service für Ihr Auto an.
Viele Werkstätten bieten einen regelrechten Allround-Service für Ihr Auto an.

Reifen, Getriebe, Bremsen, Motor – es gibt viele Teile, die an einem Kraftfahrzeug kaputt gehen können. Manche Defekte können selbst Laien beheben, oftmals ist jedoch wenigstens ein Minimum an Fachwissen, Fähigkeiten und Spezialwerkzeug erforderlich. Zum Glück findet sich all das in einer guten Kfz-Werkstatt. Hier nehmen sich echte Experten Ihres Fahrzeugs an und sorgen dafür, dass dieses bald wieder flott ist.

Viele Werkstätten bieten aber noch weitaus mehr an als nur Autoreparaturen. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Auflistung möglicher Dienstleistungen:

  • Diagnosen und Fehlerauslesen
  • Abschleppservice
  • Reifenwechsel
  • Einlagerung von Sommer- bzw. Winterreifen
  • Um- und Nachrüstungen
  • Gutachter-Service für Unfallschäden
  • Ölwechsel
  • Filterwechsel
  • Inspektion
  • Hauptuntersuchung
  • Sicherheitsprüfung
  • Handel mit Gebrauchtwagen und Ersatzteilen
  • Beratung und Kostenvoranschläge

Und natürlich beschränken sich viele Werkstätten nicht allein auf den Autoservice. Auch Motorräder, Wohnmobile und andere Kraftfahrzeuge sind hier gut aufgehoben. Für manche Fahrzeuge wie Lkw, Traktoren oder Oldtimer kann es sich aber lohnen, eine entsprechende Spezial-Werkstatt aufzusuchen.

Inspektion, Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung – Diese Werkstatt-Termine sollten Sie nicht verpassen!

Selbst wenn Ihr Fahrzeug keinerlei Defekt aufweist und Sie die üblichen Wartungsarbeiten (z. B. Ölwechsel) selbst vornehmen, kommen Sie um den Besuch in der Werkstatt auf Dauer nicht herum. Denn zumindest zwei Termine sind für jeden Fahrzeughalter Pflicht: die Inspektion und die Hauptuntersuchung. Je nachdem, was für ein Kraftfahrzeug Sie besitzen, kommt gegebenenfalls noch die Sicherheitsprüfung hinzu. Alle diese Termine müssen Sie in einer dafür lizenzierten Werkstatt oder einer entsprechenden Prüforganisation wahrnehmen.

Doch wo ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen drei Terminen?

Die Inspektion

Wie oft Sie in die Werkstatt zur Inspektion müssen, gibt der Fahrzeughersteller vor.
Wie oft Sie in die Werkstatt zur Inspektion müssen, gibt der Fahrzeughersteller vor.

Bei der Inspektion werden nicht nur wichtige Systeme Ihres Fahrzeugs auf deren Funktion überprüft, es finden auch Wartungsarbeiten statt. Dazu gehören z. B. der Ölwechsel, der Austausch von Zündkerzen oder der Wechsel von Zahnriemen. Und wird bei der Inspektion ein Defekt festgestellt, sprechen die Werkstattmitarbeiter mit Ihnen natürlich auch über mögliche Reparaturen.

Wie oft Sie Ihr Fahrzeug zur Inspektion in die Werkstatt bringen müssen, gibt der Hersteller vor, denn dieser weiß natürlich am besten, welche übliche Lebensdauer die verbauten Einzelteile haben. In der Regel sollte ein Auto alle ein bis zwei Jahre zur Inspektion oder nach 15.000 bis 30.000 Kilometern, je nachdem, was eher eintritt.

Anders als die Hauptuntersuchung und die Sicherheitsprüfung ist die Inspektion nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie können sie also auch auslassen und dürfen trotzdem weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist aber ratsamer, die Inspektion wie empfohlen durchführen zu lassen. Denn zum einen beugen Sie dadurch Schäden an Ihrem Fahrzeug vor und zum anderen verlieren Sie Ihre Garantieleistung, wenn Sie die Inspektion versäumen. Ist dann eine Reparatur notwendig, müssen Sie diese in der Regel aus eigener Tasche bezahlen.

Übrigens: Gilt ein Auto als scheckheftgepflegt – wurden also alle Inspektionstermine eingehalten –, bleibt dessen Wert erhalten. Ein solches Fahrzeug lässt sich auf dem Gebrauchtmarkt in der Regel teurer verkaufen als eines, das nicht scheckheftgepflegt ist.

Die Hauptuntersuchung

Die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben. Anders als bei der Inspektion werden hier keine Wartungsarbeiten an Ihrem Fahrzeug durchgeführt; es wird lediglich überprüft, ob es verkehrssicher ist. Stellt die Werkstatt keine wesentlichen Mängel fest, wird das im Untersuchungsbericht vermerkt. Ihr Fahrzeugschein erhält dann einen Prüfstempel und Ihr Fahrzeug eine aktuelle HU-Plakette am hinteren Kennzeichen.

Kfz-Werkstatt: Ohne gültige HU-Plakette dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Kfz-Werkstatt: Ohne gültige HU-Plakette dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Weist Ihr Fahrzeug hingegen erhebliche Mängel auf, gibt es keine Plakette. Sie haben dann einen Monat Zeit, die Mängel beseitigen zu lassen und Ihr Fahrzeug zur Nachprüfung vorzustellen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, muss eine erneute Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Beachten Sie, dass ohne gültige HU-Plakette kein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Die Hauptuntersuchung muss in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden, welche der Gesetzgeber vorgibt. Sie sind in Anlage VIII Nr. 2.1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzulesen. So gelten u. a. folgende Intervalle:

  • Pkw: erste HU 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre
  • Krafträder: alle 2 Jahre
  • Kraftomnibusse: jedes Jahr
  • Lkw: jedes Jahr
  • Wohnmobile: erste HU 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre
  • Anhänger bis zu 3,5 t: erste HU 3 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre

Schon gewusst? Früher wurde die Hauptuntersuchung ausschließlich durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorgenommen, weshalb der Name „TÜV” bis heute synonym für die HU gebraucht wird.

Die Sicherheitsprüfung

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist wie die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Kraftfahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Allerdings muss die Sicherheitsprüfung nur bei ganz bestimmten Fahrzeugtypen durchgeführt werden, wobei wie bei der HU feste Intervalle vorgegeben sind:

  • Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen: erste SP 6 Monate nach erster HU, zweite SP 6 Monate nach zweiter HU, nach dritter HU alle 3 Monate
  • Lkws zwischen 7,5 und 12 t: erste SP 42 Monate nach Erstzulassung, danach jeweils 6 Monate nach HU
  • Lkws über 12 t: erste SP 30 Monate nach Erstzulassung, danach jeweils 6 Monate nach HU
  • Anhänger über 10 t: erste SP 30 Monate nach Erstzulassung, danach jeweils 6 Monate nach HU

Konkret werden bei der Sicherheitsprüfung folgende Systeme bzw. Bauteile in der Werkstatt kontrolliert:

  • Fahrgestell und Fahrwerk
  • Verbindungseinrichtung
  • Lenkung
  • Reifen
  • Räder
  • Bremsanlage

Weist das Fahrzeug keine erheblichen Mängel auf, erhält es im Anschluss eine gültige Prüfplakette. Andernfalls müssen die Mängel innerhalb eines Monats beseitigt werden.

Vertrags- oder freie Werkstatt: Welche sollten Sie für die Kfz-Reparatur wählen?

Eine freie Werkstatt können Sie mit jedem Auto aufsuchen, egal welcher Marke.
Eine freie Werkstatt können Sie mit jedem Auto aufsuchen, egal welcher Marke.

Möchten Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder warten lassen, können Sie in der Regel zwischen verschiedenen Kfz-Werkstätten wählen. Ihre Entscheidung sollten Sie jedoch nicht allein danach treffen, welche Werkstatt am nächsten liegt oder die besten Preise hat, sondern auch danach, ob es sich um eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt handelt. Denn beide haben ihre Vor- und Nachteile:

  • Vertragswerkstätten sind markengebunden und reparieren nur Fahrzeuge eines ganz bestimmten Herstellers. Sie können also nicht mit Ihrem Peugeot in eine VW-Werkstatt fahren, sondern müssen zwingend eine Vertragswerkstatt für Peugeot aufsuchen. Das schränkt Ihre Auswahl an möglichen Werkstätten natürlich deutlich ein und ist ein Nachteil. Allerdings ist eine Vertragswerkstatt mit den Fahrzeugen ihrer Marke auch bestens vertraut, weshalb sie selbst komplizierte Fehler oft schneller erkennt als die Mitarbeiter einer freien Werkstatt. Zudem können Sie nur in einer Vertragswerkstatt Reparaturen bzw. Wartungen im Rahmen der Herstellergarantie durchführen lassen. Dafür ist die Durchführung der Garantieleistungen für Sie auch kostenlos. Fahren Sie also ein Neufahrzeug, auf das noch Herstellergarantie besteht, ist es empfehlenswert eine Vertragswerkstatt aufzusuchen.
  • In einer freien Werkstatt können Sie mit jedem Kraftfahrzeug, egal welcher Marke, auftauchen. Dadurch haben Sie natürlich eine viel größere Auswahl und können mehr Angebote vergleichen. Die Reparatur in einer freien Werkstatt ist in der Regel günstiger als in einer Vertragswerkstatt, muss von Ihnen aber immer aus eigener Tasche bezahlt werden. Ist die Herstellergarantie Ihres Fahrzeugs bereits abgelaufen, lohnt sich meist ein Besuch in einer freien Werkstatt statt in einer Vertragswerkstatt.
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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

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