Bußgeldkatalog LKW: Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot

Bußgeldkatalog für LKW: Verstöße gegen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

VerstoßBußgeld
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren120 Euro
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag auf Anordnung gefahren bzw. es wurde zugelassen570 Euro

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LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?
Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?

Um Lärm zu vermeiden und die Umwelt vor schädlichen Abgasen zu schützen, wurde ein LKW-Fahrverbot in Deutschland gesetzlich bestimmt. Dieses wurde in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 30 festgehalten. Dieses gesetzliche LKW-Fahrverbot umschließt:

  • das Sonntagsfahrverbot,
  • das Feiertagsfahrverbot,
  • das Nachtfahrverbot und
  • das Ferienfahrverbot für LKW.

Natürlich gibt es beim Feiertags- und Sonntagsfahrverbot auch Ausnahmen. Diese gelten für bestimmte Bundesländer in Deutschland sowie für LKW mit spezieller Beladung.

Nicht alle Kraftfahrzeuge sind vom LKW-Fahrverbot betroffen. Lediglich jene über 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht, sind im Fahrverbot für Sonn- und Feiertage eingeschlossen. Außerdem zählen noch Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung hinein, sofern diese nicht allein fahren und mit einem Sattelanhänger versehen sind.

Weitere Informationen zu Fahrverboten in Süd- und Osteuropa

Sonntagsfahrverbot für LKW: Welche Uhrzeiten sind zu beachten?

Das LKW-Sonntagsfahrverbot gilt das gesamte Jahr und für alle oben genannten Fahrzeuge. Das LKW-Fahrverbot besteht am Sonntag, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland. Natürlich gibt es auch hier Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung, da die Supermärkte beispielsweise am Montag ansonsten keine frischen Produkte anbieten könnten.

LKW-Feiertagsfahrverbot: Diese Tage sind betroffen

Das LKW-Fahrverbot gilt zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot auch an Feiertagen für Lastkraftwagen ab 7,5 t sowie LKW mit Anhängern. An diesen Tagen dürfen LKW die Straßen in Deutschland von 0 Uhr bis 22 Uhr nicht befahren. Die StVO benennt die Feiertage, an denen nicht gefahren werden darf.

2019 gilt das Feiertagsfahrverbot für folgende Tage:

DatumFeiertagWo gilt das Fahrverbot?
01. Januar 2019Neujahrbundesweit
19. April 2019Karfreitagbundesweit
22. April 2019Ostermontagbundesweit
01. Mai 2019Tag der Arbeitbundesweit
30. Mai 2019Christi Himmelfahrtbundesweit
10. Juni 2019Pfingstmontagbundesweit
20. Juni 2019FronleichnamBaden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
03. Oktober 2019Tag der deutschen Einheitbundesweit
31. Oktober 2019ReformationstagBrandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
01. November 2019AllerheiligenBaden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
25. Dezember 20191. Weihnachtsfeiertagbundesweit
26. Dezember 20192. Weihnachtsfeiertagbundesweit

(Quelle: §30 StVO und Bundesamt für Güterverkehr)

Manche Feiertagsfahrverbote gelten nur für einige Bundesländer. In den anderen Bundesländern darf also an diesem Tag gefahren werden. Außerdem gibt es noch andere Feiertage wie etwa der Buß- und Bettag, die hier nicht genannt wurden. Laut StVO gilt an diesen Tagen bundesweit kein LKW-Fahrverbot.

Kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW

In Deutschland gibt es kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW. Jedoch wurden viele spezielle Fahrverbote erlassen, die den Verkehr zu bestimmten Zeiten beeinflussen sollen. Aufgrund des 2005 beschlossenen Gesetzes der Autobahnmaut wichen viele Berufskraftfahrer auf andere Straßen aus. Die Nachtverbote sollen die Nachtruhe von Anwohnern an Bundes- und Hauptstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften wahren.

Das Nachtfahrverbot wird von den jeweiligen Bundesländern beschlossen. Bei beispielsweise größeren Vollsperrungen darf die Polizei die Fahrverbote für die Nacht aufheben. LKW-Fahrer erkennen ein nächtliches Fahrverbot an der jeweiligen Beschilderung. Wenn ein LKW dennoch auf einer für die Nacht gesperrten Straße fährt und somit das LKW-Fahrverbot missachtet, muss er 60 Euro Bußgeld bezahlen.

Herrscht ein LKW-Fahrverbot am Wochenende und in den Ferien?

In Deutschland gibt es kein Wochenendfahrverbot für LKW. Dies wird irrtümlich mit dem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen verwechselt. Laut der Ferienreiseverordnung von 1985 dürfen aber LKW an Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr keine Autobahnen befahren. Das Gesetz umfasst folgende Autobahnen und Streckenabschnitte von Juli bis August, wobei das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jedes Jahr eine aktualisierte Fassung veröffentlicht:

AutobahnStreckenabschnitt
A 1Autobahnkreuz Köln-West - Anschlussstelle Cloppenburg (über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster)
A 2Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Köln-Ost, Mönchhof Dreieck - Autobahnkreuz Nürnberg (über Frankfurter Kreuz)
A 4/E 40Ausfahrt Erfurt-Vieselbach - Ausfahrt Hermsdorf-Ost
A 5Darmstädter Kreuz - Autobahndreieck Neuenburg (über Karlsruhe)
A 6Ausfahrt Schwetzingen-Hockenheim - Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7Ausfahrt Schleswig/Jagel - Ausfahrt Hamburg-Schnelsen-Nord, Ausfahrt Soltau-Ost - Ausfahrt Göttingen-Nord, Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck - Ende der Autobahn Bundesgrenze Füssen (über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu)
A 8Autobahndreieck Karlsruhe - Ausfahrt München-Obermenzing, Ausfahrt München-Ramersdorf - Ausfahrt Bad Reichenhall
A 9/E 51Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) - Ausfahrt München Schwabing
A 10Berliner Ring (nicht Ausfahrt Berlin-Spandau - Autobahndreieck Oranienburg/über Dreieck Havelland), Autobahndreieck Spreeau - Autobahndreieck Werder
A 45Ausfahrt Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz, Gambacher Kreuz - Seligenstädter Dreieck
A 61Autobahnkreuz Meckenheim - Autobahndreieck Hockenheim (über Autobahnkreuz Koblenz)
A 81Autobahnkreuz Weinsberg - Ausfahrt Gärtringen
A 92Autobahndreieck München-Feldmoching - Ausfahrt Oberschleißheim, Autobahnkreuz Neufahrn - Ausfahrt Erding
A 93Autobahndreieck Inntal - Ausfahrt Reischenhart
A 99Autobahndreieck München Süd-West - Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach und München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, München-Ost und München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
A 215Autobahndreieck Bordesholm - Ausfahrt Blumenthal
A 831Ausfahrt Stuttgart-Vaihingen - Autobahnkreuz Stuttgart
A 980Autobahnkreuz Allgäu - Ausfahrt Waltenhofen
A 995Ausfahrt Sauerlach - Autobahnkreuz München-Süd

(Quelle: Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße)

Auch hier gelten aber ebenfalls die oben beschriebenen Ausnahmegenehmigungen für beide Feiertage.

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

  • LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, die eine Nutzlast vom 0,4-fachen des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigt
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher)

Zusätzlich sind noch weitere LKW aus dem Fahrverbot in Deutschland ausgeschlossen, auch wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t besitzen. Eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt für den folgenden Güterverkehr:

  • kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km
  • kombinierter Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
  • Güterverkehr, welcher frische Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse transportieren und deren Rückfahrt, nachdem sie die Ware abliefern
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden, beispielsweise LKW der Bundeswehr

Ausnahmegenehmigung am Reformationstag und Allerheiligen für bestimmte Bundesländer

Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot
Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot

Der Berliner Senat erließ im Jahr 2011 eine Ausnahmegenehmigung für den Transitverkehr in Kooperation mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am Reformationstag, also dem 31. Oktober, dürfen LKW über 7,5 t folgende Bundesautobahnen befahren: A 2, A 20, A 24, A 4, A 9, A 10, A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 17, A 19, A 38, A 71, A 72, A 73, A 111, A 113, A 114, A 115, A 117, A 143.

Jedoch gilt diese Ausnahmegenehmigung nur, wenn der Abfahrts- oder Zielort Berlin ist. Ein Verlassen der Autobahn in den Bundesländern, an denen an diesem Tag ein LKW-Fahrverbot gilt, ist nicht gestattet. Falls ein LKW aber in einen Unfall verwickelt ist und abgeschleppt werden oder eine Umfahrung wegen einer Vollsperrung hinnehmen muss, darf er auf andere Autobahnen ausweichen. Diese gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt noch bis Ende 2020. Bereits zuvor wurde die Ausnahmegenehmigung einige Male verlängert.

Eine weitere Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen an Allerheiligen, 1. November. Im April 2003 entschied sich das Bundesland für einen Erlass, der besagt, dass LKW durch NRW fahren dürfen, sofern dies die kürzeste Strecke zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen ist.

FAQ: Lkw-Fahrverbot

Wann dürfen Lkw nicht fahren?

An Sonn- und Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Lkw. Welche Feiertage betroffen sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Welches Bußgeld droht, wenn Lkw trotz Fahrverbot fahren?

Die Bußgelder haben wir hier einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

Gibt es Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot?

Ja. Eine Liste der Lkw, die auch an Sonn- und Feiertagen fahren dürfen, erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Im Video zusammengefasst: Das Sonntagsfahrverbot für LKW

Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!
Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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192 Kommentare zu “Bußgeldkatalog LKW: Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot

  1. Nichtversteher

    seit 2018 ist der Reformationstag auch in folgenden BL gesetzl. Feiertag: Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Warum darf in diesen BL mit den LKW gefahren werden? Ist hier vergessen worden §30 StVO und Bundesamt für Güterverkehr anzupassen. Sollte schnellsten gemacht werden. Am Donnerstag 31.10.2019 in Niedersachen auf den Autobahnen jede Menge LKW`s, die kilometerlange Stau`s verursachten.

  2. Waldmensch

    Sehe das genau wie Mücke. Man muss in die Verwaltungsvorschrift dazu gucken.

  3. Stefan

    Servus! Ich besitze einen neuen Opel Combo mit LKW Zulassung und möchte gerne am Sonntag mit Anhänger ein Motorrad transportieren
    Opel zulässiges gesamt Gewicht 2050 kg
    Anhänger 1400 kg zulässiges gesamt Gewicht, also unter 3,5 Tonnen, darf ich so an Sonn- und Feiertagen fahren?
    Viele Grüße Stefan

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      wie Sie oben im Text lesen können, sind PKW mit LKW-Zulassung, die einen Anhänger ziehen, vom Sonntagsfahrverbot betroffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    2. Mücke

      Ja, darfst du.
      Durch eine Neuregelung des Paragraphen 30 StVO im Jahre 2017 gibt es keine Gewichtsregelung mehr, sondern der Zweck der Fahrt ist maßgebend.
      Private und unentgeltliche! Transporte sind grundsätzlich erlaubt.

      Dabei ist auch die Form der Zulassung des Fahrzeuges unerheblich.

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