Die lieben Vierbeiner gehören zur Familie und sollen immer ein schönes Leben haben. Dazu gehört es natürlich auch, ihnen so viel Auslauf zu gewähren wie möglich. Was ist da besser geeignet als der weitläufige Wald gleich um die Ecke oder der Stadtforst? Da kann Bello frei laufen und rumspringen? Leider ist es dann doch nicht so einfach, denn Hunde im Wald frei herumtollen zu lassen, kann durchaus Konsequenzen haben.
Der nachfolgende Ratgeber betrachtet unter anderem die Frage, ob Hunde im Wald ohne Leine laufen dürfen und ob es diesbezüglich rechtliche Bestimmungen zu beachten gibt. Des Weiteren betrachtet er, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen rechtliche Vorschriften diesbezüglich drohen können.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Hunde im Wald
Je nachdem was die Landeswaldgesetze für das Verhalten im Wald bestimmten, kann ein Leinenzwang bestehen oder nicht.
Das ist je nach Bundesland verschieden, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Ob für Hunde eine Leinenpflicht im Wald gilt oder nicht, ist also regional sehr verschieden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Verstoßen Hundehalter gegen die gesetzlichen Bestimmungen, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Hier ist mit Bußgeldern zu rechnen, mehr dazu erfahren Sie hier.
Hund im Wald: Was das Gesetzt besagt
Das schöne Wetter im Wald genießen und der Fellnase Auslauf gönnen, das ist ohne Leine eher selten möglich. Daher nutzen viele Hundebesitzer die Chance, die ein Wald bietet. Ist dieser weitläufig, denken sich viele, dass Hunde im Wald niemanden stören und sie genug Zeit haben das Tier wieder zu sich zu rufen. Allerdings herrscht oft auch im Wald Leinenpflicht. Mit dem Hund im Wald spazieren zu gehen, unterliegt also in der Regel gesetzlichen Bestimmungen.
Wichtig ist, dass es bundeseinheitliche Regelung nicht gibt. Die Bundesländer entscheiden selbst, ob eine Leinenpflicht für Hunde im Wald zu beachten ist oder andere Vorschriften gelten. Bestimmt wird das üblicherweise in den Landeswaldgesetzen, die das Verhalten im Wald regeln und zudem Bußgeldverordnungen enthalten. Da die Vorgaben Ländersache sind, fallen die etwaigen Sanktionen unterschiedlich aus.
Neben der Rücksicht auf andere Waldbesucher hat der Leinenzwang für Hunde im Wald auch die Funktion, Wildtiere zu schützen. Hunde, die unvermittelt auf Jagd gehen, stören nicht nur zahlreiche Tierarten, sondern können auch zu Verletzungen oder zum Tod von im Wald lebenden Tiere führen. Die Leine soll zudem auch zum Schutz des Hundes beitragen, da Jäger oftmals die Erlaubnis haben, wildernde Tiere zu erschießen. Besitzer sollten also immer in Auge darauf haben, wo sich ihr Tier befindet, wenn sie Hunde ohne Leine im Wald laufen lassen. Und Sie müssen, dort wo Leinzwang herrscht, ihren Hund immer anleinen.
Wo gilt was? Eine Leinenpflicht ist im Wald nicht überall zu beachten
Die Leinenpflicht für Hunde im Wald ist also in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So herrscht in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachen kein Leinenzwang. In Bremen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde außerhalb der Schonzeit nur auf den vorgesehen Waldwegen ohne Leine laufen. In allen anderen Bundesländern gilt ganzjährig eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.
Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Vorschriften in den Bundesländern kurz zusammengefasst:
Bundesland | Leinenpflicht im Wald? | Zusätzliche Bestimmungen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | nein | Jagdschutzberechtigte dürfen Hunde, die im Wald wildern, erschießen. |
Bayern | nein | Jagdschutzberechtigte dürfen Hunde, die im Wald wildern, erschießen. |
Berlin | ja, ohne Leine nur auf gekennzeichneten Flächen | Der Hund muss sich zudem immer im Einwirkungsbereich des Halters befinden. Ist das nicht der Fall, dürfen Jagdschutzberechtigte Hunde erschießen. |
Brandenburg | ja, kurze Leine | Befinden sich Hunde im Wald nicht im Einwirkungsbereich des Halter, dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen. |
Bremen | in der Schonzeit (15.03. bis 15.07.) ja, außerhalb dieser nur auf vorgesehen Waldwegen ohne Leine | Befinden sich Hunde im Wald nicht im Einwirkungsbereich des Halter, dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen. |
Hamburg | ja | Nur auf ausgewiesenen Flächen dürfen Hunde ohne Leine unterwegs sein. |
Hessen | ja, kurze Leine | Jagdschutzberechtigte dürfen auf unangeleinte Hunde im Wald schießen. |
Mecklenburg-Vorpommern | ja | Befinden sich Hunde im Wald nicht im Einwirkungsbereich des Halter, dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen. |
Niedersachen | in der Schonzeit (15.03. bis 15.07.) ja | Befinden sich Hunde im Wald nicht im Einwirkungsbereich des Halter, dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen. |
Nordrhein-Westfalen | ohne Leine nur auf Waldwegen | Jagdschutzberechtigte dürfen auf unangeleinte Hunde im Wald schießen. |
Rheinland-Pfalz | nein | Jagdschutzberechtigte dürfen Hunde, die im Wald wildern, erschießen. |
Saarland | nein | Jagdschutzberechtigte dürfen Hunde, die im Wald wildern, erschießen. |
Sachsen | nein | Geschossen werden darf auf das Tier nicht, wenn es sich nur kurzzeitig aus dem Einwirkungsbereichs des Halters entfernt. |
Sachsen-Anhalt | in der Schonzeit (01.04. bis 15.07.) ja | Befinden sich Hunde im Wald nicht im Einwirkungsbereich des Halter, dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen. |
Schleswig-Holstein | ja | Befinden sich Hunde im Wald nicht im Einwirkungsbereich des Halter, dürfen Jagdschutzberechtigte auf den Hund schießen. |
Thüringen | ja | Geschossen werden darf auf das Tier nicht, wenn es sich nur kurzzeitig aus dem Einwirkungsbereichs des Halters entfernt. |
Bußgelder: Freilaufende Hunde können auch im Wald teuer werden
In der Regel handelt es sich bei Verstößen gegen die Leinenpflicht im Wald, um eine Ordnungswidrigkeit, sodass Halter mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld rechnen müssen. Wie hoch die Sanktion ausfällt, ist je nach Einzelfall und Bundesland verschieden.
Die Bußgelder für Halter, die ihre Hunde im Wald ohne Leine laufen lassen, obwohl es vorgeschrieben ist, können sich zwischen 30 und 2.500 Euro bewegen. In besonders groben Fällen können sich die Geldbußen auch bis auf 50.00 Euro belaufen. Bei der Höhe der Sanktionen kommt es mitunter auch darauf an, um welche Art von Hund es sich handelt. Einige Bundesländer ahnden das Freilaufenlassen von Listenhunden härter, auch wenn diese im Wald frei laufen.