Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 786 comments… Kommentar einfügen }
  • Manuela M. 3. September 2016, 20:00

    Hallo liebes Bußgeld Team, wir sind vor zwei jahren umgezogen und seid dem war ich bestimmt schon 10 mal auf meinem Balkon drei mal habe ich bei meinen Nachbarn angeschellt und einmal habe ich sogar die Polizei angerufen,weil unsere Nachbarn null Rücksicht nehmen von nachmittags bis morgens früh um 3-4 Uhr lautes gerede und Musik in der Woche und am Wochenende. Unser Vermieter sagt die Polizei anrufen,das kann ich aber nicht machen, es gibt wichtigeres als sowas für die Polizei. Was kann ich machen? Lg M. Michels

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:42

      Hallo Manuela,

      wenn Ihr Vermieter nichts gegen die Lärmbelästigung ausrichten kann und auch Gespräche mit dem Nachbarn nicht zum Erfolg führen, so können Sie sich tatsächlich an die Polizei bzw. das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Manuela M. 14. September 2016, 5:52

        Vielen Dank für die Antwort.

  • Melanie K. 3. September 2016, 18:17

    Wir wohnen in einem 3 familienhaus…unsere kinder sind 7 jahre und 16 monate alt…der kleine geht um 19 uhr und die große schulbedingt um 20:30 uhr ins bett. Die nachbarn wissen das genau und schlagen nach 19 uhr mit absicht die garagentore. Unser wohnzimmer ist genau über der garage des einen nachbarn welcher auch samstags den kompletten tag den kompressor laufen hat oder dort laut musik an hat. Die kinder können dadurch nicht schlafen und die nerven von mir und meinem mann sind echt am ende langsam durch die darausfolgenden schlafprobleme der kinder. Der kleine schöäft durch die ruhestörung (die immer bis genau 22 uhr geht) extrem unruhig..wacht ständig suf und findet dann nicht mehr in den schlaf. Wir sind beide berufstätig und sind mittlerweile wirklich krank durch den stress im haus! Was können wir dagegen tun, was sind unsere rechte?

    Liebe Grüsse

    Melanie K.

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 10:02

      Hallo Melanie,

      zunächst sollten Sie sich direkt an Ihren Nachbarn bzw. den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden. Sollte dies nicht helfen, können Sie Anzeige bei der Polizei oder beim Ordnungsamt erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • hans m. 3. September 2016, 15:49

    hallo
    wir haben in der Nachbarschaft (20 m) eine alte zehntscheuer…….nun hat ein verein angefangen in der scheuer, ohne jeden Lärmschutz , feste und Veranstaltungen ab zu halten …….letztes jahr hatten sie ein live rock Konzert in einer lautstärke das man es durch den ganzen ort hörrte bez. ich meinte ich stehe in meinem Wohnzimmer in einer disco…….darauf rief ich die Polizei aber die zogen nach 5min wieder ab ohne das sich was geändert hätte…..nun wollen sie das gleiche Konzert wider abhalten (Samstag laut hp von 19-23 Uhr) obwohl sie ganz genau wissen das ich und auch noch andere Nachbarn uns gestört fühlen ich hab ihnen das TA lärm gesandt und das Ordnungsamt hab ich auch benachrichtigt doch die juckt das nicht weil der OB und einige Gemeinderäte auch dem verein angehören was kann man da machen bez. dürfen die das überhaupt ohne das sie Lärmschutzdämmung eingebaut haben denn beim letzten mal ging es bis 2 Uhr morgens das vor dem Gebäude geraucht -getrunken und lautstark unterhalten wurde es liegt im Ortskern
    mfg

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 10:01

      Hallo hans,

      da Sie Polizei und Ordnungsamt bereits erfolglos kontaktiert haben, hilft nur noch der Weg zum Anwalt. Gegebenenfalls können Sie sich hierfür mit anderen Nachbarn, die das gleiche Problem haben, zusammentun.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uwe 3. September 2016, 9:30

    Hallo
    Bussgeld-Team
    Ich habe auch ein Problem und zwar wohnen wir in ein Wohnblock mit 24 Wohnungen davon sehen hier fünf Stück. Gegenüber unseren Blockes hat sich eine Baufirma eingenistet wo ab ca. 5 Uhr begonnen wird das Material für die Baustellen zusammen zutrauen und das mit erheblichen Lärm. Wie kann ich dagegen vorgehen.
    Mfg Uwe

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:53

      Hallo Uwe,

      grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit den Bauherrn bzw. die Bauaufsichtsbehörde oder das Ordnungsamt zu kontaktieren. Außerdem können Sie ein Lärmprotokoll anfertigen und dieses Ihrem Vermieter zukommen lassen. Behebt dieser innerhalb einer gewissen Frist die Lärmbelästigung nicht, sind Sie nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Miete in angemessener Weise zu mindern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Uwe 8. September 2016, 14:21

        Aber mein Vermieter ist doch nicht der Vermieter von der Baufirma ihr Grundstück. Kann ich da trotzdem mein Vermieter die Zahlung kürzen?

        • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:18

          Hallo Uwe,

          Ihr Vermieter hat unter Umständen dafür Sorge zu tragen, dass Sie nicht vom Baulärm belästigt werden. Dieser könnte gegebenenfalls Einnahmeeinbußen bei der Baufirma einfordern. Nehmen Sie am besten mit Ihrem Vermieter Kontakt auf und schildern Sie diesem die aktuelle, belastende Situation.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andrea 3. September 2016, 0:48

    Hallo,mein Mann und ich bewohnen eine Erdgeschosswohung in einem Mietshaus. Im März sind über uns in der zweiten Etage (nach der Sanierung der Wohnung) eine vierköpfige Familie eingezogen.
    Der neu verlegte Laminatboden ist für uns und für die Nachbarn aus der ersten Etage zur Qual geworden. Jeden Tag hören wir wie die Kinder (5 und 2 Jahre )aus der zweiten Etage Trampeln, Rennen,Springen und Gegenstände auf den Boden werfen.Tagsüber kann man das noch verkraften, aber leider werden die Kinder oft erst gegen 23 Uhr ins Bett gebracht (manchmal hört man das Trampeln noch nach 24 Uhr. Nicht gerade erfreulich,wenn man um 5 Uhr aufstehen muss,um zur Arbeit zu gehen. Die Eltern der Kinder wurden schon freundlich angesprochen. Sie sind aber der Meinung, dass Kinder rund um die Uhr ihren Spaß haben dürfen. Unser Vermieter wollte zwar den Laminatboden überprüfen lassen,ist aber bis heute nicht geschehen. Ansonsten ist er der Meinung, dass man gegen Kinderlärm nichts machen kann. Es kann doch nicht sein, dass andere Mieter nur die Pflicht haben die Miete pünktlich zu zahlen. Um Miete zu zahlen, muss man ausgeschlafen zur Arbeit gehen. Leider nicht möglich,wenn bis nach Mitternacht das Trampeln (hört sich an wie Hammerschläge) der Kinder zu hören ist. Bleibt nur der Umzug?

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:55

      Hallo Andrea,

      handelt es sich nicht um übliche Spielgeräusche, haben Sie durchaus Rechte, dagegen vorzugehen. Fertigen Sie hierzu ein Lärmprotokoll an und legen Sie dieses Ihrem Vermieter vor. Außerdem können Sie erneut auf der Überprüfung des Laminatbodens beharren. Behebt der Vermieter innerhalb einer gewissen Frist die Lärmbelästigung nicht, sind Sie nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Miete in angemessener Weise zu mindern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Andrea 5. September 2016, 11:32

        Vielen lieben Dank für die Info.

        Mit freundlichen Grüßen
        Andrea G.

  • vasil 1. September 2016, 22:05

    hallo .ich habe die folgende problem ,paar mal am samstag abend gegen sonntag um ca, 1 ,,2 uhr kommt eine groesse firmen bus um ein nachbarn abzuholen ,der wohnt ca 50 meter von uns.komisch ist der bus parkt gerade unten unsere schlafzimmer und wartet 5 bis 10 minuten ,dann kommt der nachnarn zu fuss und immer daselbe theater ,paar minuten unterhalten ,navi einstellen ,pflicht ist naturlich laut wie es geht MOOOOORRRRGEEEEEEEEN zu sagen und so was. nekste woche war schon montag um 4,20 dann donnerstag um 4,30 wieder daselbe,dann habe ich von das fenster gefragt was das soll ,diese unterhaltung um diese uhr zeit,dann war der sauer und hat mir geantwortet das dass strasse ist,ich glaube die glauben das dass ganz in ordnung ist, wie sie sehen ich nenne keine name oder firma aber meine frage ist.wenn ich paar mal filme was die sich erlauben auch frech zu sein ,dann wie steht das in gesetz. darf der so laut immer mit sein kollega oder freund unterhalten um diese uhrzeiten ,danke fur jedes tipp.

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:08

      Hallo vasil,

      es könnte sich in einem solchen Fall um eine Lärmbelästigung handeln. Sie haben hierbei die Möglichkeit ein Lärmprotokoll anzufertigen und dieses Ihrem Vermieter vorzulegen. Tritt nach einer gewissen Frist keine Besserung ein, können Sie die Miete prozentual mindern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick H. 29. August 2016, 11:30

    Guten Tag,

    Meine Nachbar hämmern und Bohren seit zwei Monaten überdeutlich laut, sodass selbst die Wände Vibrieren und wackeln. Dies ist zwar außerhalb der Ruhezeiten, aber ein stetig lauter Lärm, welcher nur noch Kopfschmerzen bringt.
    Dazu kommt an “deren Pausen“ laute Musik mit starkem Bass, sodass Gegenstände Wackeln. Meine Wohnung ist wie ein wackelndes Schiff und der Lärm ist schlimmer als mein schon täglicher Tinitus.
    Was kann man da machen? Bis zu welchem Grad darf mein Nachbar laut sein außerhalb der Ruhezeit?

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 9:19

      Hallo Patrick,

      generell gehören Handwerkergeräusche zu den Geräuschen, die außerhalb der Ruhezeiten hinzunehmen sind. Es ist jedoch möglich, dass Ihren Vermieter darum bitten können, wegen der Geräusche von nebenan die Miete in diesem Monat zu mindern.
      Wegen der lauten Musik können Sie persönlich das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen und sich an den Vermieter wenden, wenn Ihre Nachbarn die Musikbeschallung nicht von sich aus reduzieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • eveline b. 28. August 2016, 10:42

    Hallo!
    Ich wohne seit 9 Monate in eine Wohnung von WBG Augsburg. Über mich wohnt eine Familie und von Anfang hat zu uns nur Probleme gemacht wegen Lärmbelästigung. Ich habe bei Hausverwaltung Beschwerde gemacht, gar nichts passiert, der Beamte verteidigt die Familie. ,,Offizielle´´ wohnen nur 3 Personen, Eltern und eine Tochter 26 J. alt. Der ganzen Winter haben uns terrorisiert mit Lärm in der Nacht, aber dass große Problem ist dass wohnen mehrere in der Wohnung, ich höre in der Nacht wie jede kommt zu Hause, machen Lärm in der Wohnung, mit Möbel, Musik, immer Dinge auf dem Boden schmeißen, respektieren keine Mittagsruhe, usw. Bei WBG sagen immer dass haben nie Lärm in der Wohnung gemacht, Mittagsruhe respektiert, dass sind alt und krank. Ich habe bis heute nicht verstanden was arbeitet die Tochter, weil am Abends oder in der Nacht sie geht raus und jemand wartet auf sie mit Auto: die ganzen Lärm beginnt immer ab 21 Uhr bis 1, 2 Uhr in der Nacht wann sie und die andere kommen zurück in der Wohnung. Die Familie hat auch Unterschrift gesammelt dass sind immer leise und dass stimmt überhaupt nicht. Ich vermute was ist die ,,Beruf´´ von die Tochter und die andere Frauen. Mein Problem es ist so: wie kann ich beweisen dass über mich wohnen illegal mehrere Personen, darum habe ich keine Ruhe in der Nacht? Am Tag sind immer beschäftigt mit dem Möbel schieben oder schlimmer, von Balkon schreien. Ich benutze mein Balkon gar nichts. Der Beamten von WBG haben die Familie besucht wegen die Lärmbelästigung, aber nichts passiert, machen weiter wie immer, die Eltern bleiben spät in der Nacht auf dem Balkon laut reden, lacheln, mit Besuch dabei oder alleine, ohne Stress. Ich arbeite in Schichtsdienste, mache ich gerade Ausbildung, ich kann nicht mehr die Situation zu tolerieren. Der Beamte von WBG hat uns einfach ignoriert, was wir sagen stimmt nicht nur was die Familie sagt ist gültig, und er hat uns gesagt welche Zeuge in unsere Wohnung zu bringen, eine Nachbarin wer hat Unterschrift für die Familie über uns gegeben. Er hat gesagt dass kann ich nicht eine Kollege oder Bekannte als Zeuge in meine Wohnung bringen weil er ist nicht gültig, und vielleicht ich habe zu diesem Person 50 euros gegeben. Die Nachbarin hat auch Probleme, weil der Sohn macht Lärm in der Wohnhaus, er ist Alkoholiker, psychisch krank. Wie kann ich so ein Mensch in mein Wohnung bringen als Zeuge?! Weis ich nicht was ist los mit diese Beamte aber etwas stimmt nicht. Komisch die Eltern wer sin alt und krank sind nicht gestört von die Tochter und andere in der Nacht, oder wann diese machen Krach, tolerieren die Situation ohne Probleme. Bei WBG keine Lösung für uns, kann ich bei der Polizei anzeige machen wegen illegal wohnen? Welche Zeuge soll ich in mein Wohnung bringen gültig für WBG und laut Gesetz? Es ist Hölle bei mir!!!!!!!!!!! Ich kann nicht mehr!!!!!!!!

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 12:40

      Hallo,

      Sie können bei der Polizei eine Anzeige wegen Lärmbelästigung machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Grace 22. August 2016, 17:15

    Hallo guten Tag,
    ICH wende mich an Sie, weil ich nicht mehr weis was ich tun soll.
    Ich habe mir nach dem tot meines Mannes ein kleines Holzhaus im Grünen gekauft.
    Meine Nachbarn haben ebenfalls ein Holzhaus. Die Nachbarn zur linken bauen jeden Tag von morgens bis abends an ihrem Haus herum. 12 Stunden am Tag nur Krach, dann kommen die Bauarbeiter mit dem Baustellen Radio dazu. Ist um 21 Uhr dann mal Ruhe, fängt der zur rechten an, mit seiner schrecklichen Wackenmusik. Das ist keine Musik, das ist nur Geschreie. Am Wochenende hat er ständig irgendwelche Kumpels bei sich, Musik und lautes Gerede hält mich davon ab, mich auf die Terrasse zu setzen. Ich möchte doch die Stille hier geniessen und meinen Lebensabend auch.
    Natürlich habe ich das Gespräch mit beiden Parteien gesucht, leider hilft es nicht. Was kann ich tun um ein wenig Ruhe zu bekommen.?

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 10:59

      Hallo Grace,

      wenn der Lärm Ihrer Nachbarn zu Ruhezeiten stattfindet, liegt ein klarer Fall von Lärmbelästigung vor. Und wenn das persönliche Gespräch kein Ergebnis gebracht hat, dann ist es der nächste Schritt, die Polizei zu rufen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus 22. August 2016, 10:28

    Hallo
    Ich habe folgendes Problem: Ich habe ein eigenes Haus, gegenüber wurde ein neues Haus gebaut und der neue Nachbar parkt seinen Lkw in einer Nebenstraße. Zu dieser Nebenstraße hin befindet sich sowohl das Elternschlafzimmer als auch das Schlafzimmer unseres Sohnes (10Jahre). Jeden Morgen zischen vier und fünf Uhr startet der Nachbar seinen Lkw und lässt ihn laufen bis der Federspeicher (Bremse) befüllt ist und fährt dann los.
    Dies stört im erheblichen Maße den schlaf unseres Sohnes. Was kann ich tun? Muss der Nachbar den Lkw wo anders parken wenn die Möglichkeit besteht?
    Lieben Gruß

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:55

      Hallo Markus,

      dies kann ein Fall für die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sein. Bevor Sie sich jedoch an die Polizei wenden, sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und Ihn von dem Problem berichten. Vielleicht ist es möglich, dass er den Lkw woanders parkt oder den Motor an einem anderen Ort warmlaufen lässt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • yasiyil 17. August 2016, 21:03

    Hallo ich bin Mega verzweifelt!
    Es geht um meine Nachbarn, ich denke der Sohn ist ca 25. Er hat ein Tonstudio nebenan in dem er seine Musik kreirt. Ich selbst bin 28 und bin eigentlich nicht altmodisch spießig, doch ich habe mir das nun öfter reingezogen von 18- 21:30 Uhr! Basstöne die unerträglich sind, mein Wohnzimmer ist permanent laut in der Zeit. Ich selbst komme mit meiner Tochter um 17 Uhr nach Hause und nach einen harten Arbeitstag will man wirklich nur seine Ruhe! Ich habe meinen Nachbarn welche mit seiner Mutter Wohnt 2 mal drauf angesprochen, er hat die Lautstärke auch runtergeschraubt. Er macht es immer wieder uns ich habe heute zb echt Kopfschmerzen, weil mich das auch sehr belastet. Meine Tochter (3j.) kann auch nicht schlafen! Ich möchte mich auch nicht mit denen streiten was kann ich tun?

    Lieben Gruß

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 8:44

      Hallo yasiyil,

      fertigen Sie am besten erst einmal ein Lärmprotokoll an, in welchem Sie alle Ruhestörungen vermerken. Das ist wichtig als Nachweis. Es ist ratsam, mit Ihrem Nachbarn oder der Hausverwaltung zunächst zu versuchen, ein klärendes Gespräch zu führen. Hilft alles nichts, können Sie sich notfalls noch an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jaqueline 16. August 2016, 23:50

    Hallo
    Also ich habe da ein Problem.
    Mein toller Nachbar beschwert sich ständig wegen Lärmbelästigung?, habe seit zwei Jahren mindestens 3-4 mal im Monat Polizei oder Ordnungsamt vor der Tür stehen . Polizei auch nachts die klingeln und aus dem Bett . Ich muss sagen mein Nachbar ist ein Rentner . Er ist die erste Zeit auf unserem Grundstück rumgelaufen mit einer Taschenlampe und hat auch ins Haus geleuchtet nicht nur einmal . Erst war ein Monat wieder Ruhe und dann ging der Spaß wieder von vorne los . Wir können noch nicht mal im garten sein ohne das er sich beschwert. Geschweige am Freitag oder Samstag etwas machen im garten ohne das ich wieder ne Anzeige bekomme wegen Lärmbelästigung.was mich mittlerweile tierisch nervt . Mein Mann ist Kfzler, das er am Wochenende wohl mal was an unserem Auto repariert ich muss sagen ohne Hämmern oder irgendwas lautes es ist sehr leise . Kein anderer Nachbar beschwert sich außer er .wir können noch nicht mal unsere Hof Einfahrt nutzen befahren ohne das er rauskommt . Was ich aber darf , das weiß ich auch von der Polizei . Aber jedes Mal meint er falsche Gründe anzugeben das mein Mann am Auto bastelt was aber nie der Fall ist in den Ruhezeiten!! Wir müssen uns ständig äußern und langsam nervt es . Ich brauche abends auch nur nach Hause kommen und vor der Garage parken das sieht er schon als Ruhe Störung. Sogar unsere Kinder können vorne nicht spielen oder fahren ohne das er rauskommt . Mittlerweile geht er schon aufs Nachbar Grundstück um zu gucken was wir machen im garten ! Er hat auch eine dicke Metal Stange gezogen schon bei den vormietern weil die angeblich seine Pflastersteine abgenutzt hätten .!
    Meine Frage ist was kann ich da machen ?! Streitschlichter war auch schon da Ordnungsamt hat auch schon versucht was zu machen weil die es langsam auch schon nervt ,immer das gleiche sagen die schon .

    Wir brauchen echt dringend Hilfe.
    Wir sind am Ende mit den Nerven . Und ein Umzug kommt auch nicht infrage da keine Probleme mit den anderen Nachbarn besteht .

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 8:37

      Hallo Jaqueline,
      bei unberechtigten Anzeigen kann der Tatbestand der falschen Verdächtigung vorliegen. In Ihrem Fall sollten Sie die weitere Vorgehensweise zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • hm 3. September 2016, 19:23

      hallo
      schauen sie mal ob andere Nachbarn auch Probleme mit dem herren haben wenn ja tun sie sich mit denen zusammen um etwas gegen ihn zu unternehmen…………….notfals mal den OB einladen und einfach mal etwas machen was zwar keine Ruhestörung ist aber er es als solches empfindet so das der OB es selbst mitbekommt den der hat vielleicht mehr macht etwas gegen den zu unternehmen….Ps.: hat er kinder die aus dem haus sind vielleicht mal mit denen reden das sie ihn zu Vernunft bringen und wenn er auf dem Grundstück ist anzeigen wegen unerlaubtes betreten oder gar wegen Hausfriedensbruch da hilft ihnen die Polizei was man genau sagt
      lg

  • Dorothee 14. August 2016, 19:10

    Uns gegenüber (wir wohnen im Eigentum) haben vor 5 Jahren neue Nachbarn ein altes Haus mit großem Grundstück gekauft. Hier wird nun – tatsächlich seit 5 Jahren – jeden, aber auch wirklich jeden Tag (außer im tiefsten Winter) gewerkelt. Das heißt, jeden, ja jeden Sonntag, Geflexe, Gehämmere, Gebohre usw. Es spielt auch keine Rolle ob Karfreitag, Ostern oder Pfingsten (Sonntags- und Oster-/Pfingstmontag) oder dergleichen ist. Bleibt Bauholz übrig, wird dies in riesigen Rauchwolken verbrannt. Wir können teilweise unsere Terrasse nicht mehr nutzen. Die Polizei war schon des Öfteren vor Ort, dass interessiert aber scheinbar überhaupt nicht. Da ich bereits einen Herzinfarkt hatte, möchte ich mch gerne gegenüber dieser unverschämten Lärmbelästigung schützen. Was kann ich tun?
    Schöne Grüße
    Dorothee

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:20

      Hallo Dorothee,

      Sie können sich aufgrund der Lärmbelästigung an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden und Anzeige erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Spiritys 14. August 2016, 10:48

    Guten Morgen,
    Wir bauen im Garten eine Grillkota auf. Nun sind wir mit den Dachschindeln nicht ganz fertig. Können wir die Arbeit am Sonntag fertigstellen, da es Montag zum Regnen kommen Soll?
    Es handelt sich um 2 Nägel je Schindel jeweils mit 2 Schlägen. Mit dem Nachbar reden geht leider überhaupt nicht.
    Daher müssen wir uns an die rein gesetzlichen Regelungen halten.

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:34

      Hallo Spiritys,

      auch wenn es regnen soll, müssen Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. In der Regel ist Handwerkslärm aufgrund der Sonntagsruhe nicht gestattet, wenn Ihre Nachbarn dies hören können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan P. 12. August 2016, 11:03

    Ich habe ebenfalls eine Frage:
    Meine Nachbarin hat offensichtlich nichts zu tun. Deshalb will sie den Hof vor ihrem Haus (sie lebt auf Miete in einer Sozialwohnung) den Hof sauber machen. Das Problem dabei ist das sie einen Laubbläser benutzt! Seit etwa 3 Stunden (ca. von 9 bis 11) versucht sie den Hof sauber zu machen, obwohl dieser im Grunde genommen nicht wirklich verschmutzt ist.. es liegt weder Laub noch sonstiger „Dreck“! Eben hat sie sogar angefangen die Straße vor dem Haus mit dem Laubbläser zu säubern … aber ihr ist nicht eingefallen das „zusammengepustete“ Zeugs dann noch mit einer Schaufel zu entfernen.
    Wir leben in der Nähe (200-300m) einer stark befahrenen Kraftfahrstraße und haben dementsprechend sehr gut gegen Lärm geschützte Fensterflächen (man hört die Autos nicht), der Laubbläser ist aber zu höhren .. und das recht Laut.
    Meine Frage: Kann man da etwas unternehmen?

    LG Jan

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:59

      Hallo Jan P.,

      zunächst einmal empfiehlt es sich immer, die betreffende Person darauf anzusprechen. Hilft das nicht, können Sie ein Lärmprotokoll anfertigen und dieses Ihrem Vermieter vorlegen. Unternimmt dieser innerhalb einer gewissen Frist nichts gegen die Lärmbelästigung, können Sie Mietminderung einfordern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sommerfeld 11. August 2016, 21:42

    Hallo , wir wohnen in einem Mietshaus und sind Mieter, bisher es hier ruhig, doch seit einigen Monaten gibt es von mehreren Seiten Lärm durch laute Musik , besonders der Bass ist sehr störend , auch lautes gegröhle durch Erwachsene , lautes Stampfen und dies auch in der Nacht , mitunter wird auch ständig mit den Türen geknallt , und oft hört sich es an als ob Möbel durch die Gegend geworfen werden,

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:42

      Hallo Sommerfeld,

      haben Sie eine Frage zur Lärmbelästigung? Hierzu empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und ein Lärmprotokoll anzufertigen. Dieses können Sie Ihrem Vermieter vorlegen und dann gegebenenfalls Mietminderung einfordern, wenn sich die Situation nicht ändert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • spooner 11. August 2016, 8:32

    Mein Nachbar im angrenzenden Haus, spielt morgens ab Punkt 7 oder halb 8 Klavier, Bass oder Schlagzeug. Es ist so laut dass ich davon aufwache. Er hört nicht einmal die Klingel, bzw. Er macht nicht die Tür auf wenn ich mich beschweren will. Manchmal hält sein Spiel bis abends an!
    Er spielt ja wirklich gut aber ich werde langsam echt wahnsinnig! Mein Vermieter wohnt nicht in der Nähe und ist auch sonst kaum eine Hilfe, weil dieser Wahnsinnige einfach seine Tür nicht aufmacht. Hilfe!!

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 8:42

      Hallo spooner,

      am besten Sie legen ein Lärmprotokoll an und vermerken darin die genauen Details zu den Störzeiten. Das können Sie dann Ihrem Vermieter vorlegen, sodass dieser etwas dagegen unternehmen kann. Hilft alles nichts, können Sie auch das Ordnungsamt verständigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eva 10. August 2016, 9:36

    Unser Nachbar der in seinem eigenen Einfamilienhaus wohnt terrorisiert die ganze Nachbarschaft. Er mäht morgens bis abends den Rasen und heute kommt noch dazu das er anfängt bäume zu fällen. Es ist wirklich laut und ich wollte fragen ob es überhaupt eine Mittagsruhe für Einfamilienhäuser gibt und ob Ich etwas gegen den Lärm tun kann?

    Und vor unserer einfahrt ist ein Wendekreis. Unser Nachbar parkt in diesem und versperrt uns teilweise sie auffahrt. Darf er den einfach in einem Wendekreis parken? Und was was tun wenn er uns wieder zu parkt?

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:01

      Hallo Eva,
      die Ruhezeiten werden von den Bundesländern festgelegt. Bei Verstößen können Sie sich an das Ordnungsamt wenden.

      Ein Halteverbot gilt im Wendekreis nur dann, wenn dieses durch entsprechende Schilder angezeigt wird. Wird Ihre Ausfahrt blockiert, weil ein Fahrzeug auf der Straße den Weg versperrt, können Sie die Polizei rufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Norman 8. August 2016, 22:05

    Hallo zusammen,

    ab wann gilt laute Musik als unzumutbar? Ein Nachbar der 2 Etagen über mit wohnt hört so laut Musik, dass ich in meiner Whg noch ordentlich die Bässe höre. Und das um 20 Uhr.
    Bitte sagt mir: was sind meine Rechte, was sind seine Pflichten und welche Schritte kann ich dagegen unternehmen?

    MfG Norman

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:56

      Hallo Norman,

      nach geltendem Recht beginnt die Nachtruhe erst um 22 Uhr. Wenn die Lärmbelästigung jedoch auch davor unzumutbar ist, so sollten Sie erst einmal das persönliche Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Wenn er sich danach immer noch uneinsichtig zeigt, können Sie sich an Ihren Vermieter wenden und Ihn bitten, für Ruhe zu sorgen. Er hat nämlich die sogenannte „Schutzpflicht“ für seine Mieter. Wenn Ihm das nicht gelingt, haben Sie ein Recht auf Mietminderung. Dadurch sollte Ihr Vermieter genug Motivation haben, um Ihren lauten Nachbarn gegebenenfalls abzumahnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mayer, A. 8. August 2016, 16:13

    Hallo,
    mich würde es sehr interesseieren was ich gegen extremem Autobahnlärm tun kann. Wohne in der Nähe Autobahnkreuz, Grundstück von der Stadt zur Pacht.
    Lärmschutzwände direkt an der Autobahn schon seit Jahren ausgebrochen und defekt. Auf 8 Spuren sind immerhin noch 130 erlaubt.
    Seit Monaten schlafen wir bei geschlossenen Fenster, der Lärmpegel in der Nacht zwischen 65 und 80 am Tage zwischen 70 und 88 Dezibel.
    Sämtliche angeschriebenen Institutionen schieben die Verantwortung weg, die einen sagen die Stadt ist verantwortlich, Stadt schreibt kann nix gemacht werden. Es gibt doch aber hierzu auch Gesetze über Grenzwerte? Selbst eine Petition hat Null gebracht. was kann ich noch tun?
    Beste Grüße
    A. Mayer

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:36

      Hallo Mayer,

      die maximal zulässigen Werte für Autobahnlärm in Wohngebieten liegen tags bei 67 dB(A) und nachts bei 57 dB(A). Bei Autobahnen ist rechtlich gesehen jedoch nicht die Stadt, sondern der Bund verantwortlich, so dass dieser für die Sanierung der Lärmschutzwand aufkommen müsste. Konkret zuständig ist dafür das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Mayer, A. 11. August 2016, 16:41

        oh vielen Dank für die Info…..

  • Paul 8. August 2016, 15:20

    Hallo, in einem benachbarten Garten toben zwei Kinder (ca 10 J.) mit Freunden laut schreiend im Plastik-Pool und bolzen Fußball. Gut so! Aber auch sonntags, von 12 bis 20 Uhr – und das ohne Unterbrechung? Ungehindert von den „Erziehungsberechtigten“?

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:10

      Hallo Paul,

      die Rechtsprechung in Deutschland ist generell der Auffassung, dass Kinderlärm „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ in „höherem Maße“ hingenommen werden muss. Dies untermauerte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az: V ZR 62/91).
      Wenn Sie sich dennoch von den Kindern Ihres Nachbarn gestört fühlen, sollten Sie das persönliche Gespräch suchen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 5. August 2016, 21:09

    Unsere Hinternachbarn haben zwei kleinere Kinder. Die immer draußen spielen müssen. OK, ist ja nichts schlimmes, aber die Eltern wohnen den ganzen Tag mit draußen und lassen die Kinder immer brüllen. Die Eltern tun dieses auch. Egal an welchem Wochentag.

    Morgens um 5h sitzt der Vater bei seiner Morgenzigarette und rotzt rum, was nicht gerade leise ist. Und der Raucherhusten erst. Dann gehen wir zur Arbeit und bekommen dann nicht viel mehr mit, bis wir gegen 16h zu hause sind. Dann die ganze Zeit gebrüllt von den Kindern und den Eltern. Und zwischendurch noch tolle kindermusik, die auch gerne von der Mutter lauthals mitgesungen wird. Am Samstag und Sonntag bekommen wir das natürlich komplett geliefert. Die Kinder hört man von ca. 7h bis 17h ist okay die Eltern von 5h bis 23h!

    Da wir in unserem Eigenheim wohnen haben wir auch nicht die Lust auszuziehen, die lärmenden Nachbarn sind Mieter. Ein Gespräch fruchtet nicht! Was können wir machen um wenigstens etwas ruhigere Nachbarn zu bekommen?

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 9:02

      Hallo Maria,

      wenn eine Einigung unter den Parteien nicht möglich ist, haben Sie zunächst die Möglichkeit, mit dem Vermieter Ihrer Nachbarn zu sprechen. Unter Umständen kann dieser eine vermittelnde Rolle einnehmen. Notieren Sie die Ruhestörungen in einem Lärmprotokoll, um Beweise vorlegen zu können. Zeigt auch dies keine Wirkung, haben Sie die Möglichkeit, eine Ruhestörung beim örtlichen Ordnungsamt zu melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Inge 5. August 2016, 12:53

    Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus. Seit Wochen versucht unser Nachbar Wühlmäuse oder Maulwürfe mit dem Abgasschlauch seines Rasenmähers auszuräuchern. Dafür läuft der Rasenmäher oft mehrmals täglich. durchaus auch non-stop ne Stunde lang und länger. Muss ich/wir den Lärm ertragen? Abgesehen von den Abgasen, die ins Erdreich gelangen?

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:53

      Hallo Inge,

      am besten ist es in solchen Fällen, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und ihn auf die Belästigung hinzuweisen. Hilft dies nicht, können Sie außerdem ein Lärmprotokoll anfertigen und den Vermieter kontaktieren. Gegebenenfalls könnte eine Mietminderung möglich sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Regina 3. August 2016, 11:15

    Hallo bussgeld-info Team,

    ich wohne in einem Mischhaus. Das heißt es gibt 6 Wohnungen und 1 Cafe-Restaurant.
    Ich putze im Cafe, in den Sommermonaten von Donnerstag bis Montag (manchmal auch nur von Samstag bis Montag) und in der Winterzeit bzw. gerade Weihnachtszeit fast täglich. Meine arbeiten sind Toiletten reinigen, Küche reinigen und die kleine Gaststube reinigen incl. Spiegel und Glastüren. Ich muss dann auch Staubsaugen, dass sind so ca. 1 Stunde, manchmal auch weniger wo ich staubsaugen muss.
    1 Wohnung ist die Wand direkt neben den Gäste-WCs, also man hört auch wenn ein Gast zur Toilette muss. Zwar nicht stark, aber man hört es. Selbst das Staubsaugen hört man.
    Meine Arbeitszeiten sind zwischen 6:00 – 6:30 Uhr und endet, je nach dem, so gegen 8:30 – 9:00 Uhr und Montags auch zwischen 6:00 – 6:30 Uhr und Ende so gegen 12:00 Uhr mittags.
    Da es mit dem Gastgeber ausgemacht worden ist bzw. geregelt worden ist, muss bis zu der Uhrzeit alles pikopello sein.
    Bislang hat sich in den letzten 10 Jahren niemand darüber beschwert, weil die Dorfbewohner bzw. meine Nachbarn (Mieter) wissen das in der Früh im Cafe sauber gemacht wird.
    Jetzt ist seit gut 4 Wochen eine neue Mieterin zugezogen/eingezogen (genau diese Wohnung wo die Wand zu den Gäste Toiletten angrenzt) und beschwert sich, dass in der Früh um 6:30 Uhr bzw. 7:00 Uhr staubsaugt wird. Mit der Begründung, sie könne nicht schlafen bzw. fühlt sich durch den Krach belästigt. Ich habe ihr erklärt, dass es so vom Aufsichtsamt (welches genau das ist, weiss ich nicht) geregelt ist und das sie sich an den Gastgeber wenden soll. Das interessierte sie reichlich wenig und wird einen Anwalt in Anspruch nehmen. Ob sie das macht, weiß ich nicht, aber ich schätze sie so ein.
    Ich weiß nur, dass mein Chef mir gesagt hatte, vor 6:00 Uhr Früh brauch ich gar nicht anfangen zu putzen, wegen Ruhestörung, daran habe ich mich immer gehalten.
    Wie gehe ich jetzt damit um? Wie ist das Allgemein geregelt bei solchen Mischhäusern?

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 8:31

      Hallo Regina,
      die gesetzliche Nachtruhe gilt von 22 bis 6 Uhr, durch Ihre Arbeitszeiten verstoßen Sie gegen diese also nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadja 2. August 2016, 20:28

    Mein Nachbar wurde pensioniert, seither (ca. drei Monate kein Ende in Sicht) hat er seine Doppelgarage zu einer Werkstatt umgebaut und von morgens bis abends wird nun gehämmert, gebort, geflext, geschweisst und soweiter und das 6 Tage die Woche bis abends um 20:30 Uhr. Wir haben ihn schon gebeten die Garagentüre zu schliessen leider zeigt er keine Einsicht. Was können wir tun? Ich habe mir schliesslich kein Haus neben einer Schlosserei gekauft.
    LG Nadja

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 8:40

      Hallo Nadja,
      die gesetzliche Nachtruhe dauert in Deutschland im Allgemeinen von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ist die Lärmbelästigung allerdings zu stark, können Sie sich auch an das zuständige Ordnungsamt melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karina 2. August 2016, 19:53

    Hallo, wir haben gegenüber von uns eine Kirchengemeinde. Die machen u.a. jeden Sonntag ihren Gottesdienst. Allerdings so, dass wir bei geschlossenem Fenster nicht in Ruhe ausschlafen können. Das fängt frühmorgens um 8 an mit ihren Sound-Proben und endet mittags um 12. Es werden die Boxen aufgedreht, das man im Wohnzimmer selbst den Fernseher nicht mehr versteht. Muss ich sowas Sonntags dulden? Wohlgemerkt es sind keine Kirchenglocken die Krach machen, sowas haben die nämlich nicht.

    • bussgeld-info.de 4. August 2016, 8:48

      Hallo Karina,
      in Deutschland gilt die Sonntagsruhe. Sprechen Sie die Problematik am besten bei den Organisatoren an oder wenden Sie sich ggf. an das zuständige Ordnungsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • cornelia 31. Juli 2016, 20:20

    Ist es auch strafbar wenn man um z.B. 1:00 Uhr morgens den Fernseher auf Lautstärke 40 oder lauter hat? Meine Mutter macht das nämlich immer.

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:16

      Hallo Cornelia,

      wenn die Lautstärke des Fernsehers die Nachtruhe (z.B. der Nachbarn) stört, dann können diese Ihre Mutter in der Regel auch wegen Ruhestörung anzeigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • DelPiagio 30. Juli 2016, 23:34

    Hallo, meine Frage gleich,
    ich vermute das Ihr dies schon oft gefragt worden seit,
    wohne seit vielen Jahren mit Frau kindern und Schwiegermutte in einem Haus (eigenes), Jeztt Jetzt wurde eine riesen Baustellen gegenüber aufgemacht . Von Montag bis Freitag rollen LKW’s an der ein und Ausfahrt (die 3m auf der anderen Seite liegt) rein und raus. Ständiger Baulärm von Montag bis Freitag von 6:45 – bis teils 17:00 Uhr. von Rüttelplatten über Bagger bis hin zum LKW der 0,5 Meterneben dem Haus lang fährt. keine wirkliche Bauausfahrt ist gekennzeichnet und kein Firmen Schild wer da überhaubt baut. Ordnungsamt Bürgerbüro und Bauamt wurde schon verständigt aber irgendwie geht niemand an Dreck ständiger Lärm und Vibrationen sind an der Tagesordnung. Gibt es noch einen Tip was man dagegen tun kann. (Wohl gemerkt es werden dort 5 Häuser gebaut und momentan ist nur die Erschliessung).

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:50

      Hallo DelPiagio,

      ob eine Baustelle bzw. der entstehende Lärm für Anwohner zumutbar ist oder nicht, kommt auf die konkreten Umstände an. In der Regel ist Baustellenlärm – zumindest außerhalb der Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsruhe erlaubt. Wenn Sie bereits bei der Stadt/beim Ordnungsamt Beschwerde eingereicht haben, bleibt Ihnen eventuell noch die Beschwerde beim Vermieter. Ob diese jedoch (für Sie) erfolgreich verläuft, können wir Ihnen nicht versichern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stefan 28. Juli 2016, 20:51

    Wie viel Bußgeld wird gefordert wenn man Knallkörper außerhalb des gegebenen Zeitraumes (31.12-01.01) zündet?
    Danke schonmal im vorraus?

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:30

      Hallo Stefan,

      die Strafen variieren hier innerhalb der Bundesländer. Informieren Sie sich in einem Bußgeldkatalog zu Feuerwerk und Sprengstoff über die jeweiligen Sanktionen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Schnell 27. Juli 2016, 16:43

    Ist das Singen morgens um 5,30 Uhr auch verboten mein Nachbar der singt um diese Uhrzeit und hat den Fernseher die ganze nacht an bei geöffnetem Fenster ??? Bitte um Info Mfg H.Schnell

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 9:01

      Hallo Schnell,

      am besten führen Sie ein Lärmprotokoll, was die genauen Uhrzeiten und Störungen beinhaltet – am besten über mehrere Wochen. Besteht nachweislich eine dauerhafte Lärmbelästigung, können Sie unter Umständen Ihre Miete mindern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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