Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 786 comments… Kommentar einfügen }
  • Biggi 19. Oktober 2016, 16:09

    Hallo, wir bewohnen seit Jahren eine Doppelhaushälfte und hatten bislang nie Probleme. Nun haben wir direkte, neue Nachbarn (angebl. ein Paar mit einer kleinen Tochter). Es ist aber eine Patchworkfamilie (meine, deine, unsere Kinder), d.h. sie hat noch welche und er auch. Und grade am Wochenende, wo wir nach einer harten Woche mal chillen könnten, sind ALLE Kinder da. Sie treten stundenlang schreiend gegen den Ball, grölen und juchzen. Da das Haus selbst für so viele Kinder zu klein ist, findet das gesamte Familienleben dann im Gartem statt. Mit lautem Reden, Tellerklappern, Lachen usw. Es ist NUR laut. Die Eltern selbst haben mehrmals in der Woche lautstarken Sex. So laut, dass es auch die angrenzenden Häuser mitbekommen. Kinder seien nunmal laut und sie haben das Recht dazu – so die Nachbarin einmal zu mir. Sie würden auch keinesfalls unseretwegen ihr Leben ändern.

    Haben Leute mit Kindern tatsächlich das Recht auf durchgehendes Wochenend-Lautsein? Wir selber haben schon an Umzug gedacht, denn unseren Garten konnten wir diesen Sommer gar nicht nutzen. Unsere Terrassen sind nur durch ein kleines Mäuerchen getrennt. Somit bekommen wir immer alles mit – ungedämpft und voll.

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:41

      Hallo Biggi,

      Eltern sollten sich darum kümmern, dass Kinder die Mittags- und Nachtruhe einhalten. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie am besten ein Lärmprotokoll anfertigen und sich damit gegebenenfalls an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Badr 15. Oktober 2016, 18:53

    Hallo,
    Ich habe andere probleme meine nachbarin wohnt unter uns wir haben 4 kleine kinder im alter von 9.7.3.3
    Sie beschwert sich tag täglich über kinder lärm
    Dabei schlafen meine kinder um 19 uhr und sind von 7.30-15uhr in kita und schule
    Und trotzdem ist sie immer gestört was kann ich dagegen tun

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:40

      Hallo Badr,

      Sie sollten mit Ihrer Nachbarin sprechen. Zur Not können Sie auch Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenni 13. Oktober 2016, 17:30

    Hallo,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen. Nun ist die Mieterin unter mir fast jeden Abend die Woche (mindestens 5) auch nach 22 Uhr laut. Seit 2 Monaten versuche ich es durch Gespräche zu lösen, allerdings geht sie nicht darauf ein und droht mir inzwischen sogar. Sogar auf der Arbeit fällt es schon auf das ich unausgeschlafen und unkonzentriert bin da ich jeden Morgen um 5 raus muss allerdings meine Nachbarin bis mindestens 12 Uhr meistens bis 2- 4 Uhr so laut ist das ich nicht schlafen kann. Allerdings kommt dieser Lärm durch Gespräche also Lachen und Sprechen zustande. Wie kann ich dagegen Vorgehen?

    Lg Jenni

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:16

      Hallo Jenni,

      in diesem Fall sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Falls er nicht dafür sorgen kann, dass die Mieterin unter Ihnen leiser wird, können Sie eine Mietminderung von ihm verlangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 8. Oktober 2016, 18:07

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem und zwar,bei mir im Haus(64 Parteien) wohnt einer,der macht jeden Tag zur selben Zeit die musik für ein Lied an(ca 70db,habs nachgemessen)…er hat uns auch gedroht,wenn wir zur Polizei gehe,passiert was,die Leute gehören zur Hausmeister-Familie und die sind hier was besseres,ich kann nix machen,weil es außerhalb der Ruhezeiten ist(15:30-19:30)…bin fast am verzweifeln,weil ich zurzeit auch noch krank im Bett liege.
    LG Jenny

  • Diana 8. Oktober 2016, 13:46

    Hallo, ich habe ständig Probleme mit den Übermietern . Sie hat 4 Kinder im Alter von 9-15 Jahren. Täglich wird hier gesprungen, gebrüllt,Stühle hin und her geschoben das usw. Es klirren in meinem Schrank die Gläser und man denkt die kommen durch die Decke durch. Ich habe einen 3 jährigen der sein mittagschlaf nicht machen kann weil es so laut ist. Und abends ist das gleiche Spiel. Mit reden hab ich alles versucht, aber es ändert sich nichts dran. Was soll ich tun. Der Vermieter unternimmt auch nichts. Bleibt nur noch die Kündigung von meiner Seite?

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 9:16

      Hallo Diana,

      wenn Gespräche mit der Familie und dem Vermieter nicht helfen, haben Sie noch die Möglichkeit, sich an das Ordnungsamt zu wenden und Anzeige wegen Lärmbelästigung/Ruhestörung zu erstatten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • André 7. Oktober 2016, 9:33

    Hallo,

    Folgendes:
    Wir kaufen ein Einfamilienhaus, Nachbar 1 und 2 ok, Nachbar 3 ist ein seit 8 Jahren stillgelegtes Restaurant/Hotel.

    dann kommt nach 2 Jahren plötzlich jemand und kauft den Laden, baut in die Scheune neben uns eine Autowerkstatt, nennt das Ganze aber nur An-und Verkauf……….egal……..Hebebühne ist drin…….Autos werden repariert…….ständig da Werkstattgeräusche, Das Tor der Scheune wirkt wie ein Lautsprecher und ist in unsere Richtung. Das geht jetzt schon 4 Jahre so………dann werden Aktivitäten weniger……..bis der Laden verkauft wird und nun ein Autoschrauber da drin ist der den ganzen Tag Autos repariert.

    An Feierabend oder gar Urlaub ist garnicht mehr zu denken. Man bekommt keine Ruhe mehr.
    Man kann nicht mehr in Ruhe im Garten sitzen, das Grillen genießen…..garnichts mehr………ständig dieser Werkstattlärm.
    Man mag schon garnicht mehr nach Hause…….das ist die Hölle !!!

    Was soll man tun ???
    Haus verkaufen ???
    Wer kauft ein Haus wo nebendran eine Autowerkstatt ist ???
    Das Haus ist wohl nicht mehr zu verkaufen……….

    Wer lässt sowas überhaupt zu das neben einem Wohnhaus eine Autowerkstatt aufmachen darf??

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 10:38

      Hallo André,

      informieren Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt, ob das rechtens ist oder es Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen. Gewisse Ruhezeiten müssen ja eingehalten werden. Ansonsten kann Sie auch ein Anwalt für Wohnrecht beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marion 7. Oktober 2016, 8:36

    Wie siehts mit Straßenlärm aus. Ich wohne in einer Anliegerstraße, die zur durchfahrt genutzt wird. Wir haben Tempo 30, Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t. aber keiner hält sich dran. Es beginnt um 6:00 und endet um 21:00. Die Stadt und die Polizei sitzen das Problem aus. Ca. 7000 Auto pro Tag und teilweise über 80 dB. Habt ihr eine Idee?

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 10:50

      Hallo Marion,

      die festgelegten Grenzwerte unterscheiden sich je nach Gebiet. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Ordnungsamt darüber, was bei Ihnen erlaubt ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Saskia 5. Oktober 2016, 3:12

    Hallo :-)
    Ich habe auch eine Frage: darf ich in einem Mehrfamilienhaus einmal im Jahr meinen Geburtstag feiern, wo es ausnahmsweise mal etwas über den Zimmerlautstärkepegel geht (was ja normal ist,wenn man mehrere Leute zu Besuch hat und Musik an hat). Natürlich wird eine Woche vorher ein schreiben im Treppenhaus mit der Info des Geburtstages aufgehängt.
    Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:19

      Hallo Saskia,
      in der Regel sollte eine einmalige Feier kein Problem darstellen. Allerdings sollten Sie trotz Info an die Nachbarn, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, die Lautstärke nach 22 Uhr reduzieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:29

    Hallo Christin,

    hier ist es zu empfehlen ein Lärmprpotokoll anzufertigen und dies de, Vermieter zu kommen zu lassen mit der Bitte um Beseitigung der Störung und einer gesetzten Frist. Unter Umständen können Sie auch eine Mietminderung geltend machen.

    Sie haben auch die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei bezüglich einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zu verständigen, dies auch besonders bei Lärm außerhalb der Ruhezeiten.

    Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jan B 3. Oktober 2016, 19:46

    Guten tag, Ich habe eine nachbarin die nachts kronisch rumstampft und laut sachenumherwirft es ist regelmässig an allen tagen der woche um 2 uhr morgens so laut wie auf einer baustelle. Ich wohne alleine und habe daher keine zeugen. Die polizei kann mir nicht helfen denn immer wenn diese vorbei kommt ist die nachbarinn ganz still. In mehreren gesprächen mit ihr hat die nacbarin gesagt sie lönne in ihrer wohnung für die sie zahle machen was sie wolle und beschimpft mich als krank und gestört. Zahlreiche ämter und die polizei sagen mir dass ich ohne zeugen auch mit lärmprotokoll keine chance habe un ausziehen muss. Können sie mir helfen? ich finde einfach nichts mehr online und bin wirklich in grosser not weil ich fast wahnsinnig vor dem lärm werde….

    vielen dank

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 9:15

      Hallo Jan B,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten und können Ihnen in diesem Fall nur empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.
      Eventuell können auch Freunde und Bekannte als Zeugen herangezogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • A w 2. Oktober 2016, 16:03

    Hallo, auch ich habe eine Frage.
    Ich wohne in Miete, die Wohnung über mir wird seit drei Wochen Grundsaniert.
    Ich arbeite nachts und komme selbst mit Ohrstöpsel nicht zur Ruhe, da die Bohr- und Schleifgeräusche täglich von 7:30-21 Uhr sowie Samstsgs und wie heute auch Sonntsgs!!!!! nicht zu ertragen sind, alleine durch die Vibrationen. Nachdem nun auch noch ein Wasserfleck an meiner Decke ist und die ganze Flüssigkeit auf meine Couch und Boden tropfte habe ich mich beim Mieterschutzbund angemeldet und hoffe wenn die Anmeldung durch ist da über einen Anwalt etwas zu erreichen. Auch führe ich ein Lärmprotokoll. Wie stehen hierbei aber meine Chanchen? So langsam wird es anstrengend da ich mich nachts nicht mehr wachhalten kam bei der Arbeit. Liebe Grüße Aw

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 11:05

      Hallo A w,

      ein Lärmprotokoll ist durchaus eine Maßnahme, die Sie durchführen können. Diese können Sie auch an den Vermieter senden, um zu dokumentieren, dass während der Sanierungsmaßnahmen die Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Eventuell können Sie hier auch eine Mietminderung geltend machen. Zum weitern Vorgehen sollten Sie sich jedoch ausführlich von Experten beraten lassen.

      Auch besteht während der Störung der Ruhezeiten die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johannes 30. September 2016, 19:45

    Hallo,
    Es geht um meinen Nachbarn auf einem Erholungsland, der regelmäßig werktag abends ab ca 17 – 20 Uhr mit Trennschleifgeräten, Bohrhammer und ähnlich lauten Geräten arbeitet. Die Lärmbelastung ist bei uns ca 10 Meter entfernt, immer noch zwischen 85 – 95 Dezibel. Habe gelesen, das in Siedlungsgebieten ein Lärmbegel von 55 Dezibel ertragen werden muss.
    Kann man dagegen vorgehen, ein klärendes Gespräch wurde mit dem Hinweis ‚er arbeitet nicht in den Uhezeiten‘, abgeblockt.

    Danke für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:16

      Hallo Johannes,

      diesbezüglich sollten Sie sich an das Ordnungsamt oder die beauftragen Lärmschutzbehörden wenden. Wenn dies gemessen wurde, könne Sie dagegen vorgehen.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Ludwig 27. September 2016, 20:37

    Einer der Nachbarn hier hat ein extrem lautes Auto. Wie so etwas durch den TÜV kommt, ist mir schleierhaft. Weder die Stadt, noch die Polizei wollen etwas tun, um das Problem mit lauten PKW zu lösen, obwohl dieser zu jeder Tages- und Nachtzeit losfährt und zurückkommt und dann den Motor lange laufen lässt.

    Was kann man da tun?

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:09

      Hallo Ludwig,
      welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Herr Becker 26. September 2016, 16:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne direkt neben einer Kirche. Mein Hof bietet Zugang zum Hintereingang dieser Kirche. Der Haupteingang der Kirche wird nicht benutzt, somit gehen alle Kirchengänger durch den Hof in die Kirche. Somit geht Sonntagsmorgens das metallische Hoftor unentwegt auf und zu (mit entsprechendem Lärmpegel) auch die Kirchengänger versammeln sich nach und vor der Mess in diesem Hof und unterhalten sich zum Teil äußerst lautstark (es handelt sich hierbei immer um mehr als 50 Personen. Diese „Versammlung“ dauert in der Regel eine Stunde an. Zählt dies als Ruhestörung? Ich habe zu so einer Situation nichts im Internet gefunden und hoffe, dass Sie mir eine Antwort liefern können.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:35

      Hallo Herr Becker,

      normalerweise sind Geräusche, die im Zusammenhang mit Gottesdiensten stehen, durch den Schutz der Religionsausübung gedeckt. Dazu zählt vor allem das Läuten der Glocken. Sie sollten das Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer suchen, damit er dafür sorgen kann, dass das Hoftor leiser wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffi 24. September 2016, 8:14

    Hallo,
    wir, mein Mann u ich, haben Geburtstag gefeiert. Mein Mann spielt in einer Band u die haben auch Musik gemacht. Zwischen halb u um elf kam dann die Polizei u meinte es ist zu laut, daraufhin haben wir sofort aufgehört u die Party wurde in Zimmerlautstärke fortgeführt. Die Polizisten haben meine Daten aufgenommen u gemeint, sie müssten das ans Landratsamt weiterleiten. Was hat das jetzt für Konsequenzen für uns bzw. für mich? Wir sind das erste Mal angezeigt worden.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 8:33

      Hallo Steffi,

      in der Regel sollten Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Wie hoch diese ausfällt, kann pauschal nicht gesagt werden und ist vom Einzelfall abhängig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • mel 23. September 2016, 18:01

    Ich hab fast täglich ab 14 Uhr eine Techno -Party über mir! Hausverwaltung weiß Bescheid! Räumungsklage wg vieler Vorkommnisse besteht bereits! Ordnungsamt oder Polizei anrufen? Wie lang muss ich die Musik am Stück (Std) ertragen?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:09

      Hallo mel,

      eine genaue Stundenanzahl ist bei einer Lärmbelästigung nicht zu nennen. Das ist einzelfallabhängig. Ein Lärmprotokoll haben Sie sicherlich bereits angelegt, wenn schon eine Räumungsklage besteht. Wenden Sie sich am besten an die Polizei, wenn der Lärm zu stark wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rebecca 23. September 2016, 9:52

    Ich hab da auch mal eine Frage, wir wohnen in einem sehr hellhörigem Mehrfamilienhaus. Die Nachbarn unter uns beschweren sich ständig, dass wir zu laut sind. Wir sind eine Familie mit 3 Kindern im Alter von 13 Jahren, 9Jahren und 6 Monaten. Die beiden Großen müssen natürlich in der Woche früh aufstehen und sich für die Schule fertig machen. Die Große steht um 5:50 auf und kommt um ca 6:00 in die Küche zum Frühstück, der Neunjährige kurz danach. Natürlich lässt sich da ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden. Es werden dann auch Stühle gerückt am Frühstückstisch, die dann leider auch mal trotz 2 Schichten Filzgleiter quietschen. Mittlerweile wird uns sogar schon mit dem Führen eines Lärmprotokols und dem Gang zum Anwalt gedroht. Ist das so eigentlich rechtens von unseren Nachbarn?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:06

      Hallo Rebecca,

      die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Inwiefern eine Lärmbelästigung vorhanden ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Vielleicht versuchen Sie einfach noch einmal in Ruhe mit Ihrem Nachbarn zu reden. Unter Umständen kann auch eine gemeinsame Lösung mit dem Vermieter gefunden werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Simone S. 22. September 2016, 0:14

    Der Kompressor meines Nachbarn springt alle 20min für ein paar Sekunden an.Dieses Teil steht in seiner Garage schräg gegenüber unserem Haus.Und zur Info…es ist eben kurz nach Mitternacht!!!Hör mir des also schon ne Weile an.So,nun zur Frage….Muss ich des dulden????

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 9:11

      Hallo Simone,

      am besten suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Unter Umständen können Sie das Problem damit schon klären. Falls nicht, können Sie sich auch an den Vermieter bzw. das Ordnungsamt wenden. Legen Sie dafür am besten ein Lärmprotokoll an, worin Sie die genauen Zeiten der Ruhestörung vermerken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Corinna S. 19. September 2016, 16:06

    Hallo,

    ich wohne in einem Mischgebiet in BW und angrenzend befindet sich eine Firma welche Fruchtsaft produziert. Laut Auflage vom Landratsamt ist das Abladen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr morgens verboten wegen dem Lärmschutz.
    Aber immer – vor allem Sonntags – werden nach 22:00 Uhr die LKW`s abgeladen bzw. fahren im Betriebsgelände umher. Letzte Nacht waren es 10 Stück und es ging bis morgens um 4:00 Uhr. Angeblich hätten Sie eine Sondergenehmigung aber weder das Landratsamt noch die Gemeinde wissen etwas davon. Ich bin mit meinen Nerven ziemlich am Ende und wollte fragen ob man die Firma auf Entschädigung/Schmerzensgeld verklagen kann- ansonsten weiß ich mir nicht zu helfen.

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:17

      Hallo Corinna,

      in diesem Fall müsste tatsächlich ein Verstoß gegen die Nachtruhe vorliegen. Sie sollten sich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden, damit diese der Sache nachgeht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uta S. 15. September 2016, 6:49

    Ich wohne auf dem Land in Schleswig-Holstein. Immer wieder bekommen meine Nachbarn von Ihrem Sohn kurz vor 6 Uhr morgens Holzlatten geliefert. Die werden dann mit lautem Scheppern schmeißend ausgeladen. Das dauert um die 15 -20 Minuten. Mein Schlafzimmer liegt genau gegenüber im 1. Stock und der Schall läßt mich jedesmal senkrecht im Bett stehen. Nun ist ja wohl um 6 Uhr die Nachtruhe vorbei, aber auch meine alte Mutter, die unten schläft, bekommt durch diese scheppernde Knallerei fast Herzprobleme. Müßten die Leute nicht wenigstens Rücksicht nehmen und leiser das Holz abladen?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 8:46

      Hallo Uta,

      am besten suchen Sie zunächst einmal ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbar. Sollte sich keine Einigung ergeben, ist es ratsam, ein Lärmprotokoll anzulegen. Damit haben Sie im Ernstfall einen Nachweis, wenn Sie sich an das Ordnungsamt oder den Vermieter wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patricia 14. September 2016, 20:47

    Ich brauche dringend Hilfe. Ich wohne seit 2 Jahren in einen 6 Parteien Haus. Ich wohne im 1. Stock.
    Alles liebe Leute und eigentlich ruhig. Unter mir eine alte Italienierin. Sie ist die Lärmquelle im Haus. Bislang hat mir das nichts ausgemacht. Aber es hat sich in diesen Sommer eingebürgert, dass sie jeden Abend Besuch in Kompaniestärke bekommt von jungen Männer, die dann sehr lautstark stundenlang Abends Karten spielen. Diese andauernde abendliche Lärmbelästigung macht mich langsam wahnsinnig. Es kann doch nicht sein, dass ich abends meinen Balkon nicht mehr benutzen kann und mich geradezu einmummeln muss um den täglichen Lärm zu entgehen. Ich habe mich jetzt schon mehrmals sehr lautstark darüber beschwert. Oma entschuldigt sich immer, aber von ihrer männlichen Verwandtschaft kommen bloß freche Antworten. Ich würde nichts sagen, wenn das nur gelegentlich ist. Aber jeden Abend? Darf ich mir das gefallen lassen?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:30

      Hallo Patricia,

      wenn ein ruhiges Gespräch mit Ihrer Nachbarin nichts bringt, sollten Sie ein Lärmprotokoll anfertigen und sich damit zunächst an den Vermieten bzw. die Polizei wenden, wenn Ihr Vermieter nichts unternimmt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Toni 14. September 2016, 14:48

    Hallo,
    ich habe vor 4 Jahren neben einem Minigolfplatz und einer Musikschule gebaut.
    Das Singen und spielen der Instrumente, sowie der normale Betrieb des Minigolfplatzes sind für mich kein Problem, das wußte ich ja vorher.

    Was mich nervt, ist der Radio/ Musikbetrieb des Platzwartes des Minigolfplatzes.
    Fast die komplette Öffnugszeit dudelt das Ding und zwar oft so laut, daß ich jedes Lied erkennen und mitsingen könnte. spracheinlagen wie Nachrichten verstehe ich nicht richtig.

    Das bedeutet für mich, sobald ich nach Feierabend oder an einem freien Tag auf meine Terasse gehe, oder nur die Tür dazu öffne, höre ich ungewollt diese Musik.

    Oft ist der Platz menschenleer und Platzwart hört das nur zur eigenen Unterhaltung.

    Auf freundliches Bitten- keine Reaktion
    Auf Gespräch mit dem Vorstand des Vereins, nur kurzfristigen Änderung.

    Wir wohnen in einer ländlichen Gegend und ich liebe gerade diese Ruhe.

    Beim Ordnugsamt sagte man mir : oh der Platzwart ist sehr schwierig…. Da sehe ich keine Chance.

    Ist das wirklich so?
    Habe ich keine Chance gegen die tagtägliche Belästigung durch Radiobetrieb eines Minigolfplatzes?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:39

      Hallo Toni,

      Sie haben die Möglichkeit ein Lärmprotokoll anzufertigen, eventuell auch mit Messwerten der Lautstärke, und sich damit an das Ordnungsamt zu wenden. Inwiefern das eine Verbesserung für Sie bringen kann, ist allerdings pauschal nicht zu beantworten. Unter Umständen sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ute 13. September 2016, 21:17

    Meine Whg liegt direkt an der Einfahrt zur Tiefgarage.
    Leider gibt es einen Nachbarn der egal ob Tag oder Nacht mit extrem lauter Musik im Auto rein und raus fährt. Diese ist sogar so laut , dass mein Gegenüber am Telefon kein Wort mehr versteht. Ein freundliches bitten von mir an den Nachbarn die Musik bitte etwas leiser zu machen , erwidert er mit den Worten: da musst du eben lauter in dein Telefon schreien….Und die Musik wurde ab sofort noch lauter gedreht , wenn er in die Garage fuhr. Und er blieb sogar noch einpaar Minuten davor stehen.
    Vermieter macht leider nix dagegen.
    Was kann ich dagegen tun?

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 11:01

      Hallo Ute,

      sollten Gespräche mit dem Verursacher bzw. dem Vermieter nicht zum Erfolg führen, können Sie sich bei Beschwerden über die Lautstärke an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bille 12. September 2016, 13:41

    Wie sieht es aus mit toben und spielen im Pool, Kinder mit Erwachsenen, die lautstark Spass haben? Im eigenen Garten.

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:29

      Hallo Bille,

      Kinderlärm ist ist generell eher zu tolerieren als Lärm von Erwachsenen, vor allem dann, wenn der Lärm außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten stattfindet. In Ihrem Fall wäre es das Beste, das persönliche Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • DENNIS 11. September 2016, 20:41

    Hallo Liebe Bußgeld Info Leute.

    Wir sind vor 3 Monate von einem.Bauerhof in ein DHH umgezogen, und müssen uns an verschiedene Lärme veursacht durch Nachbar und Passanten gewohnen. Die Strasse ist am Aussenbezirk eines Dorfes in NRW mit Wohnhäuse an eine Seite, Landwirtschaft and der andere und ist beliebt von Fahrradfahrer, Spaziergänger, Hundefuhrer,Reiter usw
    Allerdings der eine Nachbar links von uns ist ein klein Betrieb (Fensterbau) und Wohnhaus – die einzige Betrieb in die Strasse. Sie haben 3 grosse Schäferhunde die durch den ganzen Tag sehr laut und ergiebig auf jeder Passante, Spaziergänger öde Hundefuhrer bellen. Es wird nie versucht die Hunde zu ruhe zu bringen. Manchmal fängt dies auch morgens früh um 6 Uhr an und kann auch bis in die abendstunden hinziehen.
    Auch die Leute sind natürlich gerne Handwerker und gerade heute – Sonntag – 20 Uhr haben sie wieder angefangen mit einem Kreissäge zu arebeiten.
    Meine Frage ist, da von diesem Haus und Hinterhof ein handwerklichen Betrieb geführt wird, müssen wir die o.g Lärme in kauf nehmen?

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:34

      Hallo Dennis,

      in der Regel muss sich auch Ihr Nachbar an die in Ihrem Bundesland geltenden Lärmschutzverordnungen halten. Wenden Sie sich gegebenenfalls an das Ordnungsamt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rene, L. 11. September 2016, 10:57

    Guten Tag,
    Ich habe folgendes problem. Wir wohnen in einer gösseren Wohnplatte, wo sich gegen über ein kleineres lager für Antiquitäten befindet und die Schlafzimmer seite des gesamten blockes. Es ist egal, ob nach 22 Uhr oder sonntags nach um 6, es ist da regelmässiger Lärm. Sei es gebrüll der mitarbeiter oder das beladen der transporter. Es ist einfach nicht zum aushalten. Was kann man dagegen tun ? Eigene Gespräche mit und von anderen Mietern, mit den leuten haben kein Erfolg.

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:14

      Hallo Rene,

      wenn Gespräche nicht den gewünschten Erfolg erbringen, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Ordnungsamt oder an die Polizei zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Babs S. 11. September 2016, 7:27

    Liebes Team, wir wohnen auf dem Land in der schönnen Holledau. Jetzt ist die Hopfenernte in vollem Gang und wir haben jedes Verständnis für die Arbeit der Hopfenbauern. Aber müssen wir auch hinnehmen, dass an einem Sonntag – wie heute – bereits ab 06:20 Uhr die sehr lauten Traktoren regelmäßig durch eine 30er-Zone zu den Feldern fahren? Man schreckt durch den hohen Lärmpegel aus dem Schlaf und an die 30er-Regel halten sich die Fahrer auch nicht. – Danke und alln einen erholsamen Sonntag

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 10:28

      Hallo Babs,

      wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, so ist die Ernte auch sonntags erlaubt. Wenden Sie sich gegebenenfalls an das Ordnungsamt, wenn Sie Beschwerde gegen den Lärm einreichen wollen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steiger 10. September 2016, 21:36

    Guten Tag, ich habe eine Eigentumswohnung und ein Nachbar hat auf seinem Grundstück einen Maulwurfschreck aufgestellt, der tagsüber die ganze Zeit einen ganz hohen, unerträglichen Piepton abgibt. Ich bin leider gezwungen, Balkontür und Fenster geschlossen zu halten, weil ich sonst wahnsinnig werde. Meine Katze möchte auch nicht mehr vor die Tür. Da dieser Ton sehr hoch ist, ist er von älteren Leuten nicht hörbar, der Sohn meines anderen Nachbarn fühlt sich aber auch sehr gestört. Die Nachbarn mit dem Maulwurfschreck sind leider jeder freundlichen Unterhaltung aus dem Weg gegangen und betreiben das Teil weiter, da es angeblich die Maulwürfe erfolgreich vertreibt. Wir wohnen am Rande eines Landschaftsschutzgebietes in NRW. Welche Möglichkeiten habe ich, damit das Piepen aufhört?

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:30

      Hallo Steiger,

      wenn Ihnen Gespräche mit dem Nachbarn nicht weiterhelfen, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • JoergN 5. September 2016, 21:31

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem: an unseren Hinterhof grenzt eine Kneipe/Gaststätte, die gerne auch nach 22:00 laute Musik spielt oder lautes Gerede (beides auch Sonntags gerne mal) von sich gibt da die Lokalität einen kleinen Biergarten besitzt. Ich habe denen schon mehrmals die Polizei geschickt und auch unzählige male selber schon bei denen angerufen und gesagt, dass sie ihre musik leiser machen sollen. Dennoch passiert es am laufenden Band wieder und wieder.
    Was kann ich da weiter machen (NRW, Bochum übrigens falls das hilft) außer die Polizei zu verständigen. Ein Lärmprotokoll zusammen mit einer Anzeige oder was sind da Möglichkeiten, damit die das endlich mal lernen dass es sowas wie Nachtruhe und ruhestörung gibt.

    Gruß!

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 10:03

      Hallo Joerg,

      in Ihrem Fall scheint es tatsächlich die einzige Möglichkeit zu sein, ein Lärmprotokoll zu verfassen und auf dessen Grundlage eine Anzeige zu erstatten. Sie können sich auch vorher direkt beim Ordnungsamt erkundigen, welcher Weg der Beste wäre, da Bußgelder für Lärmbelästigung normalerweise die Aufgabe des Ordnungsamtes sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alen 4. September 2016, 12:22

    Hallo,
    Unsere Nachbarn ihre 3 jährige tochter klopft gegen schränke und türen und couch. Die erzeugt einen lärm den man nicht mehr aushalten kann. Es fängt um ca 8 uhr morgens an und geht den ganzen tag in abständen von 2 bis 3 stunden.hausverwaltung wurde informiert und wir haben lärmprotokolle geführt. Es fängt immer wieder von neuem an. Nach der beschwerde bei der Hausverwaltung ist paar tage ruhe und dann wieder lärm. Klopfen stundenlang. Was können wir machen?

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 9:33

      Hallo Alen,

      Sie könnten zunächst versuchen, mit der Familie zu sprechen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sollte das nicht helfen, können Sie auch Beschwerde beim Ordnungsamt bzw. der Polizei einreichen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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