Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Florian 29. Oktober 2017, 18:53

    Wie viel muss ich denn ertragen? Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus und die Kinder einer Familie (2-3 Jahre) haben einen riesen Spaß daran, gegen deren Wohnungstür zu schlagen, hämmern… was auch immer. Dies schallt durch das gesamte Treppenhaus und ist im gesamten Haus, auch bei geschlossenen Türen zu hören. Ich habe das Gespräch mit den Eltern gesucht, aber außer leeren Versprechen hat sich nichts gebessert. Ich weis nicht ob die Kinder ermahnt werden (ich bin ja nicht dabei) aber auch Technische Möglichkeiten wie ein kleines Gitter vor der Tür werden gänzlich ignoriert. Statt dessen werden lieber alle drei Monate neue Küchenmöbel gekauft anstatt meil einige wenige Euro in ein solches Gitter zu investieren (Gibt’s bei Ebay ab ca. 35 Euro). Und jeder Schlag gegen die Wohnungstür ist für mich inzwischen wie ein Elektroschock durch meinen Rücken.

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 11:43

      Hallo Florian,

      Sie können zunächst Ihren Vermieter kontaktieren und ihn bitten, sich darum zu kümmern. Kann er nicht für Ruhe sorgen, kann die Miete gemindert werden.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Dilek Y. 25. Oktober 2017, 20:21

    Guten Abend.
    Habe eine frage habe ein Enkelkind im Alter 2 1/2 ab wieviel Uhr müssen die Nachbarn Ruhe sein weil mein Enkel geht morgens zum Kita, die Nachbarin hämmert oben dann hat mein Enkel Angst. Bitte was kann ich machen dagegen.

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 11:34

      Hallo Dilek Y.,

      wenn Ihre Hausordnung die Ruhezeiten nicht vorgibt, gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Diese sind mittags von 13 bis 15 Uhr sowie von abends bis morgens von 20 bis 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig.

      Ihr Bussgeld-info.de

  • Marie 23. Oktober 2017, 7:57

    Hallo
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und über mir wohnt eine Frau mit Kind. Der Kleine hat sein Zimmer genau über mir, wo mein Schlafzimmer ist und hat zum Geburtstag eine Werkbank bekommen. Klar mich freut es, dass ihm die gefällt und dass er mit der spielt, aber das ist sooo laut. Das schlimmste ist, dass er schon vor 7 Uhr schon anfängt mit seinem Hammer zu hämmern und manchmal sogar bis nach 22 Uhr geht. Was kann ich da tun? Das Gespräch haben ich schon mit der Dame gesucht aber ändern tut sich nichts.

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 11:32

      Hallo Marie,

      Sie können zunächst Ihren Vermieter kontaktieren und ihn darum bitten, sich darum zu kümmern. Kann er nicht für Ruhe sorgen, besteht die Möglichkeit, die Miete zu mindern.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Falk 22. Oktober 2017, 21:32

    Hallo,

    ich habe es in meiner Erdgeschoss-Mietwohnung mit folgender Situation zu tun:

    Über mir wohnt seit ein paar Monaten eine 3-köpfige Familie (Mann, Frau, 3-jähriges (?) Kind). Man hört in meiner Wohnung 6-8 Stunden täglich ein Poltern, das selbst durch meine Stereoanlage nicht zu übertönen ist. Dieses geht nicht ausschließlich vom Kind aus und findet auch nach 22 Uhr (ich wohne in NRW) und am Wochenende inkl. Sonntags statt. Gestern am Samstag um 1-3 Uhr nachts, jetzt momentan um 21:30 am Sonntag. Ich habe sowohl meine Nachbarn, als auch meine Vermieterin auf dieses Problem angesprochen. Meine Nachbarn haben mich daraufhin angeschrien und mir gesagt ich solle „die Fresse halten“ und mich nicht vor ihrem Kind streiten, sonst würde es „ungemütlich“ für mich. Meine Vermieterin hat gesagt, sie könne nichts dagegen unternehmen und ich sollte mir Ohropax kaufen. Ich führe nun ein Lärmprotokoll und werde es meiner Vermieterin mit dem Hinweis auf Mietminderung schicken, die ich geltend mache, wenn sie diese Situation innerhalb des nächsten Monats nicht grundlegend verbessert.
    Meine Fragen:
    1. Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, wenn meine Vermieterin nichts unternimmt.
    2. Welche rechtlichen Schritte habe ich, wenn ich von meinen Nachbarn beleidigt bzw. indirekt bedroht werde?

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 11:27

      Hallo Falk,

      Ihre Vermieterin hat, im Rahmen ihrer allgemeinen Schutzpflicht, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Wenn sie nicht für Ruhe sorgen kann, kann die Miete gemindert werden. Bei unzulässiger Lärm können Sie zusätzlich die Polizei holen.

      Wenn Ihr Nachbar Sie beleidigt und indirekt bedroht, können Sie ihn bei der Polizei anzeigen und ggf. einen Anwalt für Strafrecht konsultieren.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Emma H. 22. Oktober 2017, 13:00

    Hallo,
    ich wohne seit mehreren Monaten in einer Mietswohnung. Ich habe sehr laute Nachbarn und bin eigentlich ständig irgendwelchen Lärmquellen ausgesetzt. Leider sind gerade sonntags meine Nachbarn am aktivsten und auch deren Kinder. Ab 8Uhr morgens wird geschrien, getrampelt und es werden Möbel lautstark verrutscht, so dass es mir leider nicht möglich ist auszuschlafen an meinem einzig freien Tag in der Woche. Der Lärm erstreckt sich dabei über den ganzen Tag. Ich habe schon versucht mit allen Nachbarn zu sprechen, doch leider stößt das nur auf Unverständnis bzw wird mir nicht einmal die Tür geöffnet. Wie kann ich mich da als einzelne Person dagegen wehren?

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 11:19

      Hallo Emma H.,

      Sie können sich an Ihren Vermieter wenden und ihn bitten, sich im Rahmen seiner allgemeinen Schutzpflicht um die Angelegenheit zu kümmern. Wenn der Vermieter nicht für Ruhe sorgen kann, besteht die Möglichkeit die Miete zu mindern.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • doris f. 14. Oktober 2017, 15:38

    Guten Tag zusammen.
    Ich hoffe hier endlich mal eine adäquate Antwort zu bekommen. Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung in einem 8 Parteienhaus. Vor 4 Jahren ist, in die Wohnung über mir, eine geschiedene Mutter mit drei Töchtern und einem Dackel! eingezogen. Mal abgesehen davon, dass dieses schöne ruhige Domizil durch 3 pubertierende Mädchen gestört wird, ist die Plage der Hund. Sobald er alleine gelassen wird (und das passiert oft) dreht der durch. Es ist eine Mischung aus bellen/junken/heulen, in einer Tour, stundenlang ohne Pause! 6-8 Stunden sind keine Seltenheit. Ich übertreibe nicht. Fast alle Parteien haben schon das Gespräch gesucht, ohne Erfolg auf Einsicht. Ich habe den Tierschutz und das Ordnungsamt kontaktiert, aber die können nichts machen. Um die Miete zu kürzen muss man monatelang ein Protokoll für den Bauverein erstellen. Welcher Weg wäre kürzer?
    Danke im Voraus…

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 11:15

      Hallo doris f.,

      bitte lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, was Sie in diesem Fall am besten machen können.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • MiTru 12. Oktober 2017, 18:18

    Ich bedanke mich erstmals für den informativen Beitrag zu den gesetzlich geregelten Ruhezeiten!
    Ich habe seit Juli 2017 bis Mitte September 2017 mit regelmäßiger Lärmbelästigung zu kämpfen gehabt. Die Störungen wurden von dem Mieter meiner Mutter (Vermieterin) verursacht. Es handelt sich bei den Mietern um eine vierköpfige Familie (3 Erwachsene, ein Baby), die im 1.OG wohnt – wir wohnen im Erdgeschoss. Sie hatten zu sich fast jeden Tag Besuch eingeladen und eine Feier geschmissen. Dabei haben sie sich ununterbrochen lautstark auf ihrem Balkon, in deren Wohnung sowie auf dem Treppenhaus unterhalten, Möbel verschoben, Schlaggeräusche und heftigen Trittschall verursacht. Hinzukommt, dass sie auch noch jaulende Geräusche von sich gegeben haben, sodass unsere zwei Hunde immer raus gerannt sind und angefangen haben zu bellen.
    Unser Haus ist meines Erachtens nicht hellhörig, da ich auch eine Zeit lang gar keinen Lärm von unseren Mietern wahrgenommen hatte. Es handelt sich bei unserem Haus um ein Neubau und der gesamte Boden ist mit Fliesen verlegt.
    Ich hatte mich über den Lärm so aufgeregt, dass ich nach Recherche über Lärmbelästigung entschlossen hatte, im August ein Lärmprotokoll zu führen und anschließend unter Einwilligung meiner Mutter eine Abmahnung an die Mieter zu versenden und den Lärm auch beim örtlichen Ordnungsamt zu melden. Nun haben die Mieter beide Mahnungen (vom Ordnungsamt und mir) Mitte August erhalten und machen trotzdem weiterhin regelmäßig Lärm bis September. Zu sich in die 96qm große Wohnung hatten die Mieter öfters mehr als 10 Personen eingeladen. Der Krach fing meist nachmittags an und hatte sich meist gegen 1-2 Uhr nachts gelegt.
    Seitdem ich diesem Lärm andauernd ausgesetzt war, reagiere ich extrem empfindlich auf Geräusche – sei es ein leichter Schlag, der von der Decke kommt oder wenn die Türen zugeknallt werden. Ich war auch einmal total aufgelöst und konnte einfach nicht mehr produktiv sein, weil ich seit Beginn der Lärmbelästigung, jedes Mal warten musste bis der Lärm aufhört bevor ich schlafen gehen konnte oder ich auch morgens aus dem Schlaf gerissen wurde, weil Krach durch die vielen Leute, die dort auch übernachtet haben, verursacht wurde.
    Ich habe jetzt ständiges Herzrasen und fühle mich auch gestresst, wenn es jedes Mal zu einer Störung kommt.
    Zwar habe ich mich wegen den Mietern bereits an einen Anwalt gewendet, aber ich würde gerne noch einen Arzt finden, der die Einwirkung der extra-auralen Lärmwirkung bei mir bestätigen und „heilen“ kann. Ich hatte bereits einen Arzt für Allgemeine Medizin besucht und anschließend pflanzliche Beruhigungsmittel bekommen. Jedoch verschwindet dieses Herzrasen immer noch nicht und ich reagier immer noch empfindlich auf Krach.
    Könnten Sie mir da sagen, an welchen Facharzt ich mich da wenden muss?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 16:26

      Hallo MiTru,

      Ihr Hausarzt kann Ihnen sicherlich einen entsprechenden Spezialisten empfehlen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Christoph 6. Oktober 2017, 6:16

    Hallo, wir haben hier eine Zeitungszustellerin die früh morgens mit einem Quad die Zeitung ausfährt, macht einen Höllenlärm das Ding. Die halbe Ortschaft ist durch sie genervt. Ein Gespräch mit der Frau bringt nichts, sie ist der Meinung sie kann auf der öffentlichen Straße so lange fahren wie sie will. Beschwerden bei der Zeitung werden auch abgeblockt mit der Begründung sie können den Zusteller das Fahrzeug nicht vorschreiben. Auch ein Brief an die Geschäftsleitung mit Unterschriftenliste blieb unbeantwortet. Wer hat hier einen Ratschlag?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:12

      Hallo Christoph,
      liegt eine Lärmbelästigung vor, können Sie ggf. das Ordnungsamt informieren. Ob es sinnvoll ist, sonstige rechtliche Schritte einzuleiten, können Sie gemeinsam mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fft 28. September 2017, 20:05

    Hallo!

    Ich hätte da eine Frage.. wie ist es wenn mein Nachbar über meinen Schlafzimmer sein Wäschetrockner hinstellt und dies in der Woche 2-3 mal benützt? Meistens ab 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr.

    Das Geräusch an sich ist extrem laut und beeinträchtigt meinen Schlaf das ich nicht in Ruhe um 19:00 Uhr schlafen kann, aufgrund meiner Frühschicht da ich um 03:00 Uhr aufstehen muss.

    Wie kann ich vorgehen? Bestehen für mich Möglichkeiten mich bei der Stadt(Miet-Wohnung) mich zu beschweren? Ein Gespräch mit dem Nachbar ist leider erfolglos.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:11

      Hallo Fft,

      diesbezüglich können Sie sich entweder an Ihren Vermieter oder an das Ordnungsamt wenden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Nervenbündel 19. September 2017, 7:01

    Hallo!
    Ich wohne als Mieter in einem Altbau (Holzboden). Mein Nachbar unter mir ist freischaffend und hat keinen „normalen“ Tagesrythmus, und ist oft nachts wach. Dabei hört er ununterbrochen technomusik.
    Die monotonen bass-schläge sind in meinem schlafzimmer zu hören. Allerdings scheint es sich um ein akustisches problem zu handeln.
    Direkt vor seiner wohnungstür hört man garnichts, direkt vor seinem Fenster (erdgeschoss) auch garnichts. Aus seiner Sicht hält er sich also an die Zimmerlautstärke und gespräche bleiben erfolglos. Auch mein vermieter sagt mir das er nichts tun kann weil man ja nichtmal direkt an seiner wohnungstür etwas hört. In meinem schlafzimmer ist es aber so laut zu hören das man nicht schlafen kann. Hab ich irgendeine chance dagegen vorzugehen, oder ist das bau-bedingtes pech?

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 8:48

      Hallo Nervenbündel,

      am besten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht. Er wird Ihnen sagen können, ob und wie Sie sich gegen derartige Situationen wehren können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • evelyn 10. September 2017, 17:59

    Hallo, wir haben eine Kneipe schräg unter uns (wir wohnen im 1. Stock). In diesem Lokal wird meist an den Wochenenden bis 2.oo früh oder auch länger gesungen (wir hören im Schlafzimmer jedes einzelne Lied und das entsprechende Gegröle der Gäste). Die Lokaltür ist immer geöffnet (trotz Lage im Wohngebiet) und die Tische und Bänke in der Freischankfläche sind besetzt. Soweit ich informiert bin, müsste der Wirt seine Gäste ab 23.ooUhr im geschlossenen Lokal weiter bewirten!! Wir haben jetzt innerhalb 1 Woche 2x die Polizei kommen lassen und auch andere Mieter unseres Hauses haben bereits die Polizei gerufen immer und immer wieder! Unsere Fenster müssen wir leider geschlossen halten (auf Nachfrage beim Wirt erhielt ein Mieter unseres Hauses die Antwort „dann mach halt deine Scheißfenster zu“! Das Lokal ist unserer Polizeiinspektion bereits bekannt. Was können wir sonst noch unternehmen, was wirklich eine Wirklung hat ? Gewerbeaufsichtsamt oder Ordnungsamt (Polizei)? oder beides? Muss man beim Ordnungsamt eine Klage einreichen oder genügt es, wenn ich die Polizei jedes mal wg. Lärmbelästigung und Störung der Nachtruhe kommen lasse? Habe den obigen mails entnommen, dass ein Lärmprotokoll geführt werden sollte- kein Problem, das kann ich GERNE machen ….Ist die Bewirtung auf der Freischankfläche nach 23.00 Uhr zu trennen von der Lärmbelästigung im Lokal durch Musik+“Gesang“ nach 22.ooUhr ? Sind das 2 verschiedenen Tatbestände?

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 9:31

      Hallo Evelyn,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 3. September 2017, 8:56

    Hallo.
    ich wohne neben einer Kirche in einem Dorf. Die Glocken der Kirche schlagen jede virtel Stunde
    das übliche Programm ( 2 Schläge 1/4, 4 Schläge 2/4 usw ) auch die ganze Nacht durch. Der Spitzenwehrt
    bei den Virtelschlägen liegt bei 82 db. Gilt das nicht als Lärmbelästigung? Abgesehen von dem Lärm der
    unnötig produziert wird, besteht auch ein ebenso unnötiger Stromverbrauch.
    Was kann man dagegen unternehmen?

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:29

      Hallo Andreas,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Gemeinde ggf. ist man zu einer Einigung bereit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Meyer 2. September 2017, 9:55

    Hallo
    Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus zur Miete seit 3 Monaten sind neue Nachbarn unter uns eingezogen:
    Es wird sich den ganzen Tag nur angeschrien, beschimpft zu jeder Tageszeit und Nachtzeit, oben versteht man jedes Gespräch, der Hausflur riecht nach Müll und Schweiß und einfach nur iii, Restmüll wird in der Altpapiertonne entsorgt, weil deren Mülltonne nach 2 Tagen nach Leerung voll ist. Reste vom Sperrmüll,welche nicht abgeholt worden liegen dort bereits seit 2 Monaten
    Und so weiter
    Das wohnen hier ist sehr anstrengenden, da es auch keine Uhrzeiten gibt wo Ruhe ist … Da die 24 Stunden wach sind und nicht arbeiten gehen etc
    Was kann ich tun?
    Muss ich sowas dulden?

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:25

      Hallo,
      es ist in der Regel sinnvoll, zuerst den Kontakt mit der jeweiligen Mietpartei sowie dem Vermieter zu suchen. Scheitert dies, können auch juristische Maßnahmen eingeleitet werden. Ein Anwalt für Mietrecht kann Sie dabei unterstützen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katharina 1. September 2017, 6:18

    Hallo ich habe ein Frage
    Ich wohne in einem 7 Mehrfamilien Haus, dort sind alles Eigentumswohnungen, ich wohne zur Miete, meine Wohnung ist eine Soutarrain-Wohnung und mein Schlafraum liegt genau neben der Waschküche, die ich, mein Vermieter und noch ein anderer nur nutzt. Mein Vermieter und ich halten die Ruhezeiten ein, doch der andere wäscht auch Nachts um 01:00 Uhr seine Wäsche, auf mehrmaliges ansprechen er möchte es doch unterlassen, meinte er, er könne machen was er wollte, dazu muss ich auch sagen ich brauche meinen Schlaf, da ich meine Mutter Pflege und kann nicht jede Nacht bis 02:00 Uhr wach bleiben. Er wurde auch schon Handgreiflich gegenüber meinem Vermieter und wurde verurteilt, leider wäscht er jetzt jede Nacht, was kann ich dagegen tun, da ich es Körperlich nicht mehr aushalte, wenn das so weiter geht.

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:02

      Hallo Katharina,
      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heidi 49 31. August 2017, 15:24

    Suche bei google; Mietrecht- Lärmbelästigung durch Nachbarn.
    Mieter haben auch Rechte und Vermieter Plichten

  • Heidi 49 31. August 2017, 15:16

    Bei Mietwohnung immer Lärmprotokolle führen, wenn möglich mit Zeugenunterschrift. Dann an Vermieter senden . Nach dem 3. Protokoll, eine Mietminderung ankündigen (10% der Kaltmiete), dem Vermieter noch 4Wochen Zeit geben. Wenn der Vermieter nichts erreicht ( muß mit Ermahnung und Abmahnung des Störeres reagieren), die Miete mindern. Ich hatte das Problem mit Rumänen (2 Pers.), die sich ständig anschrien( auch in Ruhezeiten), Gegenstände warfen usw. Ich wohne in einer Plattenwohnung und Plattenwohnungen sind sehr hellhörig ist. Dazu kam noch spärliche Möbelierung und deren laute Aussprache. Ich habe 1x Miete gemindert, dann kam Abmahnung. Heute ist die Frau zurück nach „Hause“ und es ist z.Zt. sehr ruhig.

  • Störer 30. August 2017, 16:16

    Es ist der Paragraph 117 nicht 17.

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 8:53

      Hallo Störer,

      danke für Ihren Hinweis. Den Fehler haben wir korrigiert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jakob 30. August 2017, 9:51

    Hallo zusammen,

    ich wohne in einer 4er-WG und wir haben letztens auf unserer Abschiedsfeier Besuch vom Ordnungsamt bekommen. Natürlich waren wir sofort einsichtig und haben die Musik ausgemacht und waren danach sehr leise. Jetzt kam ein Schrieb vom Amt zwecks „Anhörung im Bußgeldverfahren“. Das hat uns etwas überrascht, da das das erste Mal war, dass wir Probleme mit dem Ordnungsamt hatten. Wie verhält man sich in so einer Situation denn am besten? Ich würde die Ordnungswidrigkeit eingestehen und darauf hinweisen, dass die Nachbarn uns gar nicht die Chance gegeben haben, die Musik auszustellen (was wir natürlich auch gemacht hätten). Außerdem haben wir damals die Personalien von allen Mitbewohnern angegeben. Ist es sinnvoll, dann zu sagen, dass nur einer verantwortlich war? Nicht, dass dann jeder noch ein dickes Bußgeld bekommt…

    Im Voraus schon mal Danke für eure Hilfe

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:33

      Hallo Jakob,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung erteilen. Ein Anhörungsbogen dient dazu, Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Ob Sie auf diesen reagieren, obliegt Ihnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 29. August 2017, 18:24

    Ich habe das Problem, das ein Typ der keiner gerechten Arbeit nachgeht, ausschließlich als Handlanger des horizontalen Gewerbes agiert, JEDE Nacht und am Wochenende in den Morgenstunden vor meinem Haus laut pfeift um zu stören. Das Ganze schon Jahrelang und die Polizei tut nichts. Selbst helfen darf man sich nicht. Außerdem bin ich auch körperlich beeinträchtigt und habe somit gegen diese Person(en) keine Chance.
    Was kann ich tun um das Problem zu lösen!?

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:38

      Hallo Jan,

      wenn die Polizei und das Ordnungsamt nicht reagieren, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 29. August 2017, 12:21

    Hallo,

    Situation:
    Elternhaus (wo meine Eltern und ich wohnen) steht neben dem Haus meiner Großeltern (auf dem Land), der Garten ist zwischen den beiden Häusern und ist nicht durch einen Zaun getrennt. Neben unserem Haus ist ein Grundstück das mein Großvater gepachtet hat und darauf seine Tierzucht (für den Eigenbedarf) haltet. Hinzukommt noch, dass er seit mindestens 20 Jahren sein Holz schneidet/sägt/spaltet etc.

    Problem:
    Das Verhältnis ist sei mindestens 10 Jahren gespalten und die Großeltern „provozieren“ täglich. Sie sägen den ganzen Tag (außer in den gesetzlichen Ruhezeiten) ca. 4 Meter von unserer Balkontüre entfährt. Wir können weder auf der Terrasse sitzen noch Fenster öffnen, da der Lärm unerträglich ist, geschweige der Gestank der Tiere auch nicht erträglich ist. Des Weiteren decken meine Großeltern das Holz durch alte Eternitplatten ab, wo in der Nacht von den alten Obstbäumen die Äpfel runterfallen und mit einem lauten Knall auf das Dach fallen. Vernünftig miteinander reden funktioniert leider nicht bzw. hat nie funktioniert. Meine Mutter ist durch diese Situation sehr stark nervlich angeschlagen und hat eine Krebserkrankung hinter sich. Während dieser Zeit waren sie sehr kooperativ und verständnisvoll, seit sie wieder „gesund“ ist, ist es wie Früher. Ein weiterer Belastungspunkt ist der Onkel, dem das Haus der Großeltern mittlerweile gehört, er ist aggressiv (ging meine Mutter vor ca. 10 Jahren körperlich an und hat auch eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt etc). Meine Mutter hat keine Kraft mehr, sich in irgendeiner Form dagegen zu wehren, sei es verbal oder rechtlich. Sie hat Angst in den Garten zu gehen. Geht dadurch kaum mehr aus dem Haus. Sie kann schlicht und ergreifend nicht mehr. Mir selbst sind die Hände gebunden, weil ich nicht weiß, was ich (erwachsen) dagegen tun könnte. Ein Zaun ist zwar eine „räumliche“ Trennung, dennoch kein Schutz vor dem Dauerlärm und der psych. Belastung. Hinzukommt noch der Rufmord unserer Familie, mit Aussagen und Anschuldigungen, die in keinem Fall bekräftigt werden können.

    Frage:
    Kann man gesetzlich in irgendeiner Form etwas machen und dem ganzen psych. Terror ein Ende zu setzen?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 15:08

      Hallo Anna,

      wenn gegen Sie „Rufmord“ betrieben wird, käme unter Umständen eine Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Ansonsten könnte ein Gespräch mit einem Mediator helfen, um die Fronten zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tanja 29. August 2017, 10:10

    Hallo Zusammen, wir haben seit gut einem Jahr eine neue Nachbarin. Sie scheint ein Nachmensch zu sein. Sie geht spät abends polternd durchs Treppenhaus raus und kommt genauso wieder rein. Sie poltern grundsätzlich in ihrer Wohnung, natürlich nur nachts, da sie tagsüber wohl schläft. Vermieter wurde schon öfters informiert, dass sie die Ruhe stört. Si streitet sich nachts lauthals am Telefon oder mit Personen welche im Garten an ihrem Souterrain Fenster stehen. Gestern Nacht kam sie gegen zwei in Begleitung nach Hause und hat sich bei offenem Fenster genüsslich unterhalten und gelacht. Bei warmen Wetter ist dies ja eigentlich nicht zu vermeiden, dass man das Fenster offen hat, aber dann sollte man seine Gespräche leiser führen. Nun hatte ich dann mein Fenster irgendwann zugemacht in der Hoffnung endlich wieder einzuschlafen. Jedoch hörte ich sie auch durchs geschlossene Fenster. Sie wohnt im Keller (Souterrain) und ich im ersten OG, somit liegt ein ganzes Stockwerk dazwischen. Wie kann man hier vorgehen, dass sie Dame es endlich versteht, dass sie sich doch ein wenig an die Ruhezeiten halten sollte? Man trifft sie leider nie zu einem persönlichem Gespräch an und nachts zu ihr runter mag ich nicht. Danke & LG

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:40

      Hallo Tanja,

      sollte es nachts zu Lärmbelästigungen kommen, können Sie die Polizei rufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 27. August 2017, 18:55

    Hallo,
    jetzt mal wa skomplizierteres.
    Wir sind eine Gruppe von Modellbauern die ab und an zusammen Ferngesteuerte Rennboote fährt.
    Wir fahren in einer Kiesgrube.
    Wir fahren dort seit übe 10 JAhren und haben vom Betreiber die Mündliche Genehmigung.
    Ab und an komen Zuschauer auch Nachbarn die etwas weiter weg um den see herum wohnen.
    Wir reden hier von mehreren Hundert Metern.
    Hinter mehreren Baumreihen ist eine wohnsiedlung die ebenfalls mehrere hundert Meter weit weg wohnen.
    Laut Google Maps minimum 600 Meter.
    Heute ha sich einer mächtig beschwert ala wir haben sofort aufzuhören Laut und so weiter. Er kenne den Besitzer und sofort. Ich war leider am anderem Ende des Sees um mein Harvariertes Boot zu bergen
    Zur Info, es handelt sich um Modellrennboote mit Verbrennermotor.
    Sicher sind die nicht unbedingt Leise aber wenn mann hunderte Meter weit weg ist hört man maximal ein summen
    Also es ist ein kollege dabei der fährt Wettbewerbe also in dem Rahmen sind ja auch Lärmkontrollen und er hält alles ein
    wie verhält sich das jetzt mit der Lärmbelästigung?
    Wir fahren leider immer sonntags weil ansonsten nie zeit ist meist ab 1500-1800
    Gruß Uwe

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 15:03

      Hallo Uwe,

      mit Ihrer speziellen Frage sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um verbindliche Auskünfte einzuholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 27. August 2017, 9:09

    Hallo,
    ich wohne in einem 5-Parteien-Haus. Normalerweise sehr ruhig und angenehm. Die Nachbarn halten sich an die Hausordnung. Allerdings ist im EG eine Wohngemeinschaft (Studenten). Mittlerweile habe sie – nach mehrmaliger Aufforderung durch die Anwohner und auch dem Eigentümer – begriffen, die Musik zu mäßigen. Allerdings stehen Sie sehr nachts draußen – alkoholisiert – und reden, lallen, schreien sehr laut. Wenn man die Personen drauf hinweist, bitte Ruhe zu halten – man möchte ja nun auch gerne schlafen – bekommt man unverschämte Antworten zurück. Was kann man hier man. Würde die Polizei auch bei einem solchen Sachverhalt kommen?

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 10:17

      Hallo Petra,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit das Ordnungsamt oder die Polizei zu benachrichtigen. Zu den Erfolgsaussichten können wir können wir keine Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anton 27. August 2017, 7:55

    Moin ich kan nicht schlafen mein obene nachbar junge familien untvtrampel jeden zag bis abend 23 uhr u d ihr klein kind trampel :( inglaublich jab geredet mit im bring nicht:( parket laminat dach ichkumer unten :(

  • Roseline 24. August 2017, 22:08

    Hallo,
    Roseline mein Name. Ich lebe seit 3 Jahren in meiner Wohnung im ersten Stock. Unten im Nebengebäude war schon immer eine Bar. Die letzten betreibern waren rücksichtsvoller. Der neue betreiber ist jetzt seit einem Jahr drin und vor ein paar Monate wurde die Musik auf einmal lauter dass ich die Bässe bei mir in der Wohnung und sogar im Hausflur bis zum zweiten Etage höre. Was kann ich dagegen unternehmen? Ich war beim Hausmeister und er meinte das er da nicht machen kann. Ich habe ein kleines Kind und möchte nicht so weiter mit diese Störung leben.
    Bitte helfen Sie mir.
    Grüße
    Roseline

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 9:56

      Hallo Roseline,
      wenden Sie sich ggf. an das zuständige Ordnungsamt oder wägen Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Mietrecht weitere Maßnahmen ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nancy 20. August 2017, 7:36

    Hallo, unsere Nachbarn haben sich aufgeregt, dass wir in der Mittagszeit Rasen mähen. Folgendes muss man dazu sagen, es war ein Donnerstag und wir haben gegen 13.00 Uhr gemäht. Wir hatten noch drei Tage Resturlaub und hatten die Zeit genutzt. Ansonsten mähen wir Samstags . Stellt sich die Frage ob es gerechtfertigt war ?

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:22

      Hallo Nancy,
      abhängig von der Gemeinde kann eine Mittagsruhe von 12 bzw. 13 Uhr bis 15 Uhr gelten. In dieser Zeit ist dann unter anderem das Rasenmähen zu unterbinden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 16. August 2017, 19:25

    Hallo vor gut eineinhalb Jahre haben wir neue Nachbarn bekomme.
    Wir wohne in ein Doppelthaus, aber die Freundin ist sehr unfreundliche und wenn sie zuhause ist allein macht sie immer laute Musik oder Telefoniert bis zu drei Stunden im ihren Garten und sehr laut, habe auch schön etwas gesagt. Dann bekomme ich ein schreiben in denn Briefkasten aus dem Internet wo die paragraph stehen was sie machen darf. das ist einfach unter Schublade .
    Was kann ich da machen :-(

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:34

      Hallo Nicole,
      bei Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten können Sie rechtliche Mittel einleiten. Wenden Sie sich daher ggf. an einen spezialisierten Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Werner S. 15. August 2017, 15:13

    Was ist mit ständigem Geboggel und Getrampel im Altbau? Es gibt ja ein Recht auf Ruhe und „Ungestörtheit“ in der Wohnung. Dies ist aber seit 10 Jahren in einer Notunterkunft der Stadt Kirchheim Teck nie gegeben!. Zahlreiche Beschwerden führen zu Nichts. Die Hausbewohner donnern mitten in der Nacht ihre Zimmertür zu, trampeln auf dem Boden ist ständig zu hören, lautes Geschrei und andauernd Geboggel und Gepolter ohne Ende!
    Eine bessere Wohnung bekommt man nicht. Nur noch miesere. Oder sie sind schlicht zu teuer und/oder werden betuchteren überlassen. Sozialwohnung bekommt man auch keine, dauernd heißt es, es wäre nix frei. Aber wenn Flüchtlinge kommen, wird auf einmal gebaut wie verrückt! In diesem Dschland läuft doch so vieles aus dem Ruder dass man nur noch kotzen könnte!

  • Silke T. 12. August 2017, 9:26

    Ich wohne in einem Neubaugebiet zur Miete. Uns gegenüber sind Privathäuser. Und in einem der Häuser wird seit mind. 4 Wochen im Außenbereich gebaut. Das heisst Rüttelpöatte, Presslufthammer und seit letzter Woche geht ständig die Kreissäge im Steine zu sägen. Die Ruhezeiten werdn zwar einhehalten. Aber wor arbeiten in 3 Schichten und ständig geht der Lärm ab 8Uhr los und heute zB 9Uhr. Samstags ist immer der meiste Lärm und man hat einfach keine Möhlichkeit auszuschlafrn und sich zu erholrn, Nachtschicht ganz zu schweigen. Was kann ich tun, leide schon an ständigen Kopfschmerzen? Wenn man die Leute , es sind noch jüngere, machen einen nur blöd an.

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:38

      Hallo Silke T.,

      gewisse baubedingte Lärmquellen müssen von Mietern geduldet werden. Wie dies in Ihrem Fall aussieht und ob Sie sich dagegen zur Wehr setzen sollten/können, kann Ihnen ein Anwalt für Mietrecht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • rosa 8. August 2017, 15:17

    Liebes Bussgeld-Info-Team,

    ich habe folgendes Problem: In dem Haus, das direkt an das unsere grenzt (beides Miethäuser, Altbau) wohnt jemand, der täglich auf seiner Bassgitarre musiziert. Derjenige benutzt einen Verstärker (oder was auch immer man für so ein Intrument braucht), und der Lärm aber vor allem der Bass (!!!) ist so prägnant, dass er bis in unsere Wohnung zu hören UND VOR ALLEM ZU SPÜREN ist. Besonders intensiv ist es in den beiden Zimmern, deren Wand direkt an die Wand des Nachbarhauses grenzt. Ich habe schon einmal die Polizei deswegen gerufen, weil es abends war und mein Sohn, der eins der Zimmer mit der angrenzenden Wand bewohnt, nicht zur Ruhe kommen konnte durch die „Musik“ und die Vibrationen des Bass‘. Die Polzei verschaffte sich auch Zugang zu dem Nachbarhaus und horchte hinter jede Tür (wir wissen nicht, welche Bewohner da „bassieren“, da wir mit den Mietern des Nachbarhauses keine Kontakte pflegen), zu diesem Zeitpunkt hatte das „Bassieren“ aber bereits geendet, so dass nichts mehr zu hören war, und die Polizei zog unverrichteter Dinge ab…
    Gerade sind in Berlin Sommerferien, und der „Bassist“ scheint ein Schüler zu sein, denn nun ist jeden Tag die „Musik“ zu hören und die Vibrationen der Bässe zu spüren.
    Das nervt unheimlich!
    Wie kommen wir da weiter?
    Es sind ja unterschiedliche Häuser, somit unterschiedliche Vermieter, so dass wir unseren Vermieter da nicht in die Pflicht nehmen könnten.
    Auch ist die Berliner Polizei nicht wirklich kooperativ und würde wohl unter gar keinen Umständen tagsüber zu uns kommen, wenn ich anriefe und sagte, dass da eine Belästigung durch eine Bassgitarre stattfindet…
    Dürfen solche Instrumente überhaupt in Wohnungen benutzt werden?
    Das ist doch eigentlich etwas für einen schalldichten Übungsraum, oder?!
    Können wir Anzeige erstatten? Aber gegen wen?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    Rosa

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 9:26

      Hallo Rosa,
      bevor Sie eine Anzeige erstatten oder andere rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie das persönliche Gespräch mit dem Musiker suchen. In wie weit sich die Lärmbelästigung die geltenden Richtwerte übersteigt oder gegen die Ruhezeiten verstößt, können wir nicht einschätzen. Lassen Sie sich daher ggf. von einem Anwalt für Mietrecht beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Sunny 1. September 2019, 3:12

        Ist aber je nach Instrument eh nur begrenzt erlaubt… 1 – 2 Stunden etwa.

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