Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Lärmbelästigung 2024, der die Bußgelder bei Ruhestörung und Nichteinhalten der Ruhezeiten definiert.

VerstoßKonsequenz
Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht80 Euro
Missachtung der Nachtruhe oder der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagenbis zu 5.000 Euro
Missachtung der vertraglich vereinbarten MittagsruheAbmahnung und Kündigung durch den Vermieter
Rasenmähen an Sonn- oder Feiertagenbis zu 50.000 Euro
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.
Musik kann als Lärmbelästigung durch den Nachbarn empfunden werden.

Lärm kann krank machen; sowohl körperlich, als auch seelisch. Gerade, wenn man in der eigenen Wohnung oder als Mieter vor dem Lärm aus der Umwelt sicher ist, kann dies als sehr belastend empfunden werden. Auch das Recht auf Nachtruhe ist für das Wohlbefinden sehr wichtig. Der folgende Artikel befasst sich mit der juristischen Seite der Lärmbelästigung in Deutschland und dem Recht jeden Bürgers, gegen laute Geräusche vorzugehen. Dabei wird besonders auf drängende Fragen eingegangen, die uns oft erreichen. So wird geklärt, ob es vorgeschriebene Zeiten gibt, die etwa die Mittagsruhe oder das Rasenmähen regeln.

Was gilt sonntags als Ruhestörung und was nicht? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten samstags, bei Baulärm oder an öffentlichen Plätzen? Wann darf man Rasenmähen? Zur Beantwortung dieser Fragen betrachten wir unter anderem das „Gesetz zur Ruhestörung“ Paragraph 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

Weitere Ratgeber zum Thema „Lärmbelästigung“

Welche Auswirkungen hat der Lärm auf uns?

Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.
Hier wird anschaulich illustriert, welche Art von Lärm wie laut sein kann. Wenn Sie draufklicken, können Sie die Grafik vergrößern.

Krach und Ruhestörung am Sonntag sind oft die Ursachen für die erbittertsten Nachbarschafts-Streits. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen.

Doch auch nächtliche Partys und Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.

Dabei kann Krach richtig krank machen. Mediziner sprechen von „auraler“ und „extra-auraler“ Lärmwirkung. Das Wort „aural“ leitet sich vom lateinischen Wort „auris“, dem Ohr, ab.

  • Aurale Lärmwirkung:Alle Schäden, die das Ohr selbst durch Lärmbelästigung erleiden kann, werden mit unter diesem Begriff zusammengefasst. Vor allem sehr laute Lärmspitzen und längere Lärmeinwirkung schädigen das Gehör nachhaltig. Auch der Gärtner sollte sich beim Rasenmähen Ruhezeiten gönnen, denn sein Gehör wird besonders stark belastet. Die Schädigung des Hörorgans kündigt sich durch ein andauerndes Pfeifen (Tinnitus) oder durch vorübergehende Schwerhörigkeit an. Bei solchen Symptomen sollten Sie schleunigst einen Arzt aufsuchen.
  • Extra-aurale Lärmwirkung:Seelische Belastungen und daraus resultierende körperliche Beschwerden durch Lärmbelästigung müssen nicht mit der Schädigung des Gehörs einhergehen. Unser Körper reagiert auf Krach mit Stress, der uns auf Dauer krank machen kann. Denn wir stellen uns innerlich auf eine Flucht oder Kampfhandlung ein, wenn wir mit Lärm beschallt werden. Bei Lärmbelästigung durch den Nachbar bleibt eine solche Gefahrensituation allerdings aus. Das wiederholte Ausschütten solcher Stresshormone kann das Herzkreislaufsystem verändern und so auch körperliche Schäden anrichten.

So sollte jeder nicht nur aus Rücksicht auf den Nachbarschafts-Frieden auf andauernden Lärm verzichten, sondern auch, um sich keiner Straftat durch Körperverletzung schuldig zu machen. Auf der anderen Seite sollten Sie sich als Betroffener fragen, ob eine Sommer-Party oder gelegentliches Kindergeschrei wirklich den Tatbestand der ständigen Lärmbelästigung erfüllen.

Was gilt als Lärmbelästigung durch den Nachbarn?

Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!
Lärmbelästigung: Sonntags ist Rasenmähen verboten!

Tatsächlich muss jeder einen gewissen Geräuschpegel des Nachbarn zulassen. Die Gerichte schmettern etwa immer wieder Klagen ab, in denen der Kläger Kinder als Lärmbelästigung empfindet. Generell gilt: Je kleiner die Kinder, desto eher haben sie ein Recht darauf, gelegentlich Krach zu machen. Nächtliches Babygeschrei kann ohnehin nicht verboten werden.

Die gesetzliche Ruhezeit für die Wohnung wurde von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Während dieser Zeit gilt die allgemeine Nachtruhe. Die Ruhezeiten am Wochenende beschränken sich auf den siebten Tag in der Woche, da Samstag ein Werktag ist. Während der Sonntagsruhe ist Lärm zu unterlassen die Frage zur Ruhestörung bzw. ab wann diese zählt, stellt sich hier demnach nicht. Bei beharrlicher, mutwilliger und besonders schwerer durch Lärm verursachter Belästigung kann es zu extrem hohen Geldstrafen kommen. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, so haben Sie vorher das Recht auf eine Anhörung, wie es in § 55 OwiG im Gesetzestext festgelegt ist.

Besonders das Rasenmähen am Sonntag ist immer wieder ein Streitthema, denn der Gartenfreund findet nicht selten nur an diesem Ruhetag Zeit und Muße, sich seiner Grünfläche ausgiebig zu widmen. Doch die Gesetzgebung ist eindeutig: Am Sonntag ist Rasenmähen verboten! Diese Lärmbelästigung ist per Gesetz eindeutig geregelt. Nun geistert vielleicht eine Frage durch Ihren Kopf: „Wann darf ich denn Rasenmähen?“

Generell gelten die üblichen Ruhezeiten auch fürs Rasenmähen. Einige Mieter haben im Vertrag auch Zeiten für die Mittagsruhe unterschrieben. Sollten sich andere Mieter nicht daran halten, so haben sie unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Das Mietrecht sieht vor, dass der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und in letzter Konsequenz auch den Mietvertrag kündigen kann, sollte die Ruhe nach Aufforderung nicht einkehren. Der Frieden im Haus ist durch Gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Rasenmähen: Wann ist es erlaubt?

Darf man sonntags den Rasen mähen? Ganz klar: Nein! Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV), kurz Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, legt in Paragraph 7 fest:

1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57

dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig […] nicht betrieben werden.

Der Rasentrimmer als Haushaltsgerät findet sich im Anhang auf Listenplatz 32. Damit ist eindeutig, dass Rasenmähen sonntags verboten ist. Doch wann ist Rasenmähen erlaubt? Oder besser: Bis wann ist Rasenmähen zulässig?


Derselbe Paragraph legt fest:

an Werktagen in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr

ist der Betrieb eines solchen Gerätes ebenfalls unzulässig.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Paragraph 117 des OwiG („Unzulässiger Lärm“) besagt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Darüber hinaus kann beim Betrieb von „nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Doch wie sieht es bei anderen Quellen von Lärmbelästigung aus? Ruhezeiten haben natürlich generell eingehalten zu werden, doch gewisse Tätigkeiten sind trotzdem erlaubt. So gilt Hundebellen erst als Lärmbelästigung, wenn das Tier länger als einige Minuten lärmt, und das mehrmals täglich. Ein gelegentliches Bellen ist noch nicht als Ruhestörung zu bewerten.

Auch Staubsaugen und Wäsche waschen muss sonntags akzeptiert werden. Denn alltägliche Arbeiten des Haushalts sind nicht als Lärmbelästigung oder ruhestörender Lärm einzustufen. Musik bei Zimmerlautstärke gilt auch nicht als strafbar. Eine Mietminderung durch Mieter, die sich gestört fühlen, kann hier also nicht geltend gemacht werden. Wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen, müssen die Geräusche der Anderen bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. So sieht es das Mietrecht in Deutschland vor.

Was ist Zimmerlautstärke?

Im Allgemeinen gilt eine Geräuschpegel von 30 bis 55 dB als Zimmerlautstärke. Übertragen auf alltägliche Geräusche können Sie sich ein Flüstern (30 dB) und ein normales Gespräch (55 DB) vorstellen. Auch Musik darf keinen Lärm verursachen, indem sie während
der vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht lauter ist als ein Gespräch zweier Menschen.

Äußere Umstände wie öffentliche Bauarbeiten müssen allerdings akzeptiert werden, auch wenn die dB-Grenze von 80 bis 90 dB dabei oft überschritten werden. Dabei gelten für den Baulärm dieselben gesetzlichen Ruhezeiten. Außerdem schließen die meisten Baustellen oft schon um 20:00 Uhr und die Ruhe kehrt schon am frühen Abend ein.

Ruhezeiten in den Bundesländern

Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.
Sonntags ist Ruhestörung bundesweit untersagt. Darüber hinaus variieren die Vorschriften zum Teil.

Die Kommunen haben zu Teil verschiedene Ruhezeiten, um örtliche Gebräuche den bundesweiten Vorschriften anzupassen. So regeln gesetzliche Ruhezeiten in Bayern zum Beispiel den Betrieb von Biergärten. Hier werden erst ab 22:30 Uhr keine Getränke mehr ausgeschenkt und die Nachtruhe beginnt um 23:00 Uhr.

Die gesetzliche Ruhezeit in NRW oder Berlin sind etwas laxer als in anderen Bundesländern. Hier gibt es zum Beispiel keine festgeschriebene Mittagsruhe, welche in anderen Kommunen von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr besteht.

Hier sehen Sie eine Zusammenstellung von Beispielen, die zeigen, welche Art von Lärm wie laut sein kann.

FAQ: Lärmbelästigung

Ist Lärmbelästigung eine Straftat?

Nein, Lärmbelästigung ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland variiert die Höhe des Bußgeldes.

Wann gelten die gesetzlichen Ruhezeiten?

Ruhezeiten können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Oft sind jedoch diese Zeiten üblich: Ganztägig an Sonn- und Feiertagen, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werktags.

Wie hoch kann das Bußgeld für eine Lärmbelästigung sein?

Ruhestörung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

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Bußgeldkatalog: Lärmbelästigung
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Germane 6. August 2017, 9:32

    Unter uns mieten Ausländer, die Mutter ist meistens mit den Kindern allein weil er wo arbeiten tut. Ein Junge is schon größer so vielleicht zehn der spielt immer Ball und singt und eins ist ein Bebi das setzt die Mutter in unseren Garten auch in die Nestschaukel meine Frau sagt ok aaber ich will das nicht weil meine Stieftochter kriegt Anfälle wenn man sie stresst und wie sie mit dem kleinen zusammen gespielt hat im Sand hat sie gleich vier in eine Stunde bekommen,die Mutter sagt die Kleine braucht Tabletten, sie war in ihr Land wohl angeblich Ärztin und wusste auch wie die Anfälle heißeh nur tut meine Frau keine Chemie in ihr armes Kind geben, die sollen einfach leise sein und nicht permanent toben und wieso tut sie nicht Medizin in das Bebie geben, das muss doch auch sich an unsere Gesetze halten für Ruhe. Und dIEEE kochen immer mit Knoblauch und das riecht in Treppenhaus und statt zu lüften hauen sie dann Duftzeug hin das klebt in der Luft.Mein Vermieter tut nix sagen,der ist gut mit die,nur wir leiden dran und haben im eigenen Zuhause keine ruhige Minute mehr vor allem wegen das Bebie das immer schreien tut in der Nacht und wie die Mutter behaupten tut seit ein halbes Jahr nämlich Zähne kriegt,solange kann man ja nicht Zähne kriegen.Polizei holen oder Jugendamt?

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 10:49

      Hallo,
      Sie sollten grundsätzlich mit der anderen Familie das Gespräch suchen und versuchen die Probleme ohne die Behörden zu klären. Sollte dies scheitern, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Meike 30. Juli 2017, 18:30

    hinter unserem mietshaus existiert seit 2 jhren ein wohnmobilstellplatz. inzwischen ist der platz das ganze jahr voll belegt. vorzugsweise mit 2-4 hunden pro wohnmobil. minimum 12 std. am tag gebelle aus allen richtungen. ich bin nevlich fertig. meine fenster liegen leider alle in der richtung. dachgeschoßwohnung im sommer dadurch im schnitt 30 grad, da man die fenster nur extrem eingeschränkt öffnen kann. was kann ich außer wegziehen, rechtlich machen? vielen dank meike

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 9:15

      Hallo Meike,
      in der Regel ist es ratsam, dass Gespräch mit den beteiligten Personen zu suchen. Sie können sich auch an Ihren Vermieter und das Ordnungsamt wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu erörtern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 30. Juli 2017, 12:04

    Hallo,
    es ist mir etwas peinlich, vergangene Nacht war ich mit einem Kollegen aus und wir haben etwas getrunken. Dann haben sind wir an einen öffentlichen Platz gegangen, um auf eine Bahn zu warten. Der Kollege hat noch schnell eine Toilette aufgesucht und währenddessen habe ich mich zu einer Gruppe Flüchtlinge gesetzt, die laut Musik hörten. Keine 5 Minuten später kam schon die Polizei. Die beiden Polizisten meinten, öffentliche Ruhestörung würde zu Bußgeldern in Höhe von 10000 führen. Daraufhin sind die Leute alle aufgestanden und weggegangen. Ich fragte die Polizisten, ob das auch für öffentliche Plätze bei Nacht (Samstag auf Sonntag) gilt und ich würde gerne den Paragraphen dazu sehen. Kurzerhand würde mir mitgeteilt, dass dies mein Recht sei und meine Personalien wurden aufgenommen. Muss ich jetzt etwas befürchten? Ich selbst hatte ja noch nichtmal einen Lautsprecher dabei…

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 9:20

      Hallo Dominik,
      ohne einen entsprechenden Tatbestand sollte Ihnen in der Regel keine Sanktionen drohen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Volker 28. Juli 2017, 12:18

    Hallo,
    Bin Eigentümer einer Altbau Doppelhaushälfte. Die Nachbarn habe auf einem Anbau eine Terasse die sie soweit ausgebaut haben dass sie auf dieser Fernsehen schauen und sich auch ohne Fernsehen dort aufhalten und Gespräche führen bis weit nach 22:00Uhr. Dies geschieht immer wenn das Wetter es zulässt, also momentan doch sehr häufig (täglich). Mein Sohn wohnt neben dieser Terasse und muss um einigermaßen schlafen zu können das Fenster schließen. Was bei sommerlichen Temperaturen eine Zumutung ist. Ein ansprechen des Nachbarn auf diesen Umstand hatte zur Antwort es wäre Zimmerlautstärke. Er meint also das er das dürfte.
    Das sehe ich anders.
    Bitte mal hier um Rat wie man hier weiter verfahren sollte

    • bussgeld-info.de 1. August 2017, 9:35

      Hallo Volker,

      grundsätzlich sollte es einem Mieter erlaubt sein, sich in Zimmerlautstärke zu unterhalten. Für eine verbindliche Rechtsauskunft sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karl 28. Juli 2017, 9:43

    Hallo,
    Etwa 200m von meinem haus weg, ist eine party mit lauter musik um 9:40 also sozusagen morgens.
    Gilt das schon als Lärmbelästigung?? bitte antworten!

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:23

      Hallo Karl,
      die Nachtruhe gilt von 22.00 bis 6.00 Uhr. Darüber hinaus hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden können. Weisen Sie ggf. Ihre Nachbarn auf die Störung hin oder wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Barbara 22. Juli 2017, 12:25

    Hier wurde freitagsabends der Innenhof von 19:30 bis 23:30 von einem Balkon mit Musik beschallt.
    Die Hausordnung besagt, das grundsätzlich die Zimmerlautstärke zu beachten ist, insbesondere bei geöffneten Fenstern.
    Das kann doch nicht ausgehebelt werden indem die Anlage direkt auf den Balkon gestellt wird?

    Zur Nachtruhe: auch nach 22 Uhr lief die Musik weiter, und auch drinnen wäre man nur mit verrammelten Fenstern davor sicher gewesen.
    Ist es mir als Mieter zuzumuten mit geschlossenen Fenstern schlafen zu müssen im Sommer, weil jemand in der Nacht auf dem Balkon regelmässig Musik hört, irgendwelchen Youtube-Kram laut auf dem Laptop abspielt etc.?

    Und inwiefern ist überhaupt hinzunehmen, das jemand der gesamten Nachbarschaft sein Dauergedudel auf den Balkonen aufzwängt?
    Es ist nun mal kein geschlossenes Zimmer, wie kann da Zimmerlautstärke gelten?

    Letzte Frage: wo wird der Dezibelwert gemessen?
    Gilt das nur indoor bei geschlossenen Fenstern?

    Ich freue mich über Feedback,
    Barbara

    • bussgeld-info.de 1. August 2017, 9:28

      Hallo Barbara,

      unserer Einschätzung nach sollte ein Nachbar sich so verhalten, dass andere Anwohner während der Ruhezeit auch bei geöffnetem Fenster ungestört sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 19. Juli 2017, 17:05

    Hallo,
    Unser Nachbar belästigt uns tagelang mit der Kreissäge
    Das Sägen ist unerträglich laut und wird über viele Stunden verrichtet.
    Mehrmals im Jahr.
    Auch werden die ganze Nacht bis in die frühen Morgenstunden lautstarke Parties gefeiert mit lautem Gegröle unter unseren Fenstern.
    Wie kann man hier vorgehen?

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:49

      Hallo Nicole,

      wegen des Lärms während der gesetzlichen Ruhezeit können Sie die Polizei bzw. das Ordnungsamt informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadja 18. Juli 2017, 14:28

    Hallo ,
    Meine Nachbarn sind leider auch der lauteren Natur. Nach monatelangen erfolglosen Versuchen sie darauf aufmerksam zu machen das ab 22 Uhr auch mal die Ruhezeit eingehalten werden sollte habe ich meinen Vermieter informiert und der hat auch direkt reagiert und einen Brief an diese Nachbarn geschickt. Nun ist es so , dass seit dem Tag der Zustellung wahnsinnige Zustände herrschen. Die Erwachsenen Söhne stehen vor dem Haus und rufen üble Beschimpfungen rauf..wie z.b. [Angaben von der Reaktion entfernt]..etc. Sie betiteln auch meine Töchter(11 und 14 ) so. Die beiden möchten schon gar nicht mehr vor die Tür gehen. Wie kann ich gegen solche Beschimpfungen vorgehen ? Es ist nervlich für meine Kinder und mich nicht mehr auszuhalten.

    • bussgeld-info.de 24. Juli 2017, 11:43

      Hallo Nadja,
      aufgrund der von Ihnen geschilderten Vorkommnisse empfiehlt es sich einen Anwalt bzw. die Polizei zu informieren und gegen dieses Verhalten mit juristischen Mitteln vorzugehen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Nike 14. Juli 2017, 14:06

    Hallo!

    Ich bin mittlerweile echt verzweifelt und weiß nicht mehr, was ich tun soll. Also stelle ich meine Frage mal direkt an den Anfang: Bleibt mir nur noch der Gang zum Ordnungsamt?

    Seit einem halben Jahr wohnen über mir neue Mieter (eine junge Frau mit ihrem kleinen Sohn und ihrem Lebensgefährten – der nicht der Kindsvater ist).
    Seitdem haben wir hier beinahe jeden Tag von 7 bis 23/24/1 Uhr Theater. Dabei ist es jedoch nicht der Kleine, der dafür verantwortlich ist. Er tobt und schreit zwar ab und zu, aber das ist absolut hinnehmbar. Viel schlimmer sind die „Erwachsenen“, die von früh morgens bis spät abends/nachts poltern, schreien und Möbel rücken. Selbst Ohropax sind hier wirkungslos.

    Ich habe schon mehrfach das Gespräch gesucht, anfangs sehr freundlich, im Laufe der Zeit immer deutlicher. Leider hat es rein gar nichts gebracht. Wenn überhaupt, so trat eine minimale Besserung für ein bis zwei Tage ein und danach wurde es eher noch schlimmer. Mittlerweile öffnen sie mir nicht mehr die Tür, wenn ich bei ihnen klingele.

    Also habe ich den Vermieter mit ins Boot geholt, welcher diese Leutchen inzwischen sogar zweimal (!) abgemahnt hat. Auch hier waren die Auswirkungen nicht gravierender. Nach wenigen Tagen erneut fast rund um die Uhr ohrenbetäubender Lärm.

    Was kann ich nun noch unternehmen? Wenn ich mich ans Ordnungsamt wende, wie gehe ich da am besten vor? Lärmprotokoll sowie Nachbarn und Besucher, die jenes bezeugen würden, sind vorhanden.

    Danke im Voraus für die Hilfe!

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:17

      Hallo Nike,

      bei massiver Lärmbelästigung innerhalb der Ruhezeiten sollten Sie die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. Es genügt, wenn Sie diese zunächst telefonisch informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eugenia 9. Juli 2017, 22:15

    Hallo!

    Bei uns sind es Kinder, die gefühlt den ganzen Tag schreien/spielen. Bis in die Nacht, manchmal auch noch nach 22.00 Uhr geht es so Tag für Tag. Uns allen ist schon der Kragen geplatzt. Aber die Kinder sind auch noch so frech und pöbeln die älteren an, sodass sie mittlerweile nichts mehr sagen. Mit den Eltern ist es auch nicht zu regeln, da die auch noch ein Streit anfangen. Muss denn so eine Lärmbelästigung einfach so hingenommen werden? Habe mal gelesen, dass die Kinder solange draußen spielen dürfen, solange die Eltern es erlauben. Die Eltern sind wahrscheinlich froh, dass die Kinder nicht zu Hause sind. Das kann ja nicht sein, oder?
    Vielen Dank!

    Gruß Eugenia

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 10:23

      Hallo Eugenia,

      wird gegen die Vorschriften zur Nachtruhe verstoße, können Sie die Polizei/das Ordnungsamt einschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nine 9. Juli 2017, 10:20

    Hallo 🤗 ich habe das Problem, wohne in einem Mehrfamilienhaus als Mieter. Und die ganze Nachbarschaft fühlt sich von nur einer Familie so belästigt, dass sich ständig alle bei mir beschweren, weil ich die einzige bin die den Mund aufmacht. Die Familie hat 4 Kinder… Die sind morgens ab 7 Uhr draußen…. Selbst Sonntags… Schreien ständig, weinen usw…. Die Eltern machen auch nichts… Lassen die heulen… Werden sogar im Regen raus geschickt damit sie mutter was schlafen kann!!! Ich hab nichts gegen Kinder, habe selbst 2,aber das geht jeden Tag so… Ist das noch normal????

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:01

      Hallo Nine,

      bei Verstößen gegen die Ruhezeiten können Sie die Polizei einschalten. Entsteht der Eindruck, die Kinder würden vernachlässigt, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Farid 9. Juli 2017, 3:07

    Hi,
    es erfolgte von mir bei dem ersten Umzugstag nur 1 mal für weniger als 1 min eine handwerkliche Arbeit ( hammern) aber nach 22 Uhr , die Nachbarn haben Zetteln in meinem Fach gelegt. die haben sich beachwert. eine hat mir sogar bekloppt genant. Rückspache mit der Vermieterin habe ich erhalten. Dafür hat sie völlig Verständis .
    -meine erste Frage : erwarte ich ein Lärmprotokol? und wenn ja . gilt das überhaupt.
    -die zweite Frage : ich fühle mich sehr betroffen von der Nachbarn. wie soll ich damit umgehen .
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:11

      Hallo Farid,

      sofern Sie die nächtliche Ruhezeit in Zukunft einhalten, sollten keine weiteren Folgen drohen. Ein Anwalt kann für Sie prüfen, ob eine Anzeige wegen Beleidigung möglich ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nico 5. Juli 2017, 19:13

    Halllo,

    ich frage mich, wie sich das bei nicht sehr lautem, aber andauerndem Lärm verhält?
    In meinem Fall hat mein Nachbar ein sehr lauten Kühlschrank der alle paar Stunden für eine bis eineinhalb Stunden läuft. Was ein leichtes brummen verursacht wodurch die Wände und der Boden leicht vibrieren und ein sehr nervigen andauernden Ton erzeugt, der sogar Nachts teils mein Fernseher übertönt. Ist auch je nach Position im Raum mal lauter mal leiser. Vor allem Nachts ist es sehr störend und penetrant, aber auch Tagsüber ist es hörbar und oft sehr belastend.
    Wie sieht da mein rechtlicher Spielraum aus wenn der Nachbar nicht verhandlungsbereit ist?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 9:09

      Hallo Nico,

      grundsätzlich muss zumindest während der gesetzlichen Ruhezeit Ruhe herrschen. Im Zweifel sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Unter Umständen kann er eine einvernehmliche Lösung finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ufuk 5. Juli 2017, 11:17

    Hallo,

    Ich habe da mal eine Frage!
    Das Haus gehört mir und über mir wohnen eine 7 köpfige Familie mit 5 Kindern, die ununterbrochen Lärm machen schreien bzw. sogar Fußball spielen! Ich habe die Familie schon 3-4 x angesprochen und auch schon eine Kündigung in die Hand gedrückt, aber es passiert nix! Was nun?

    Und wer kann solche Bußgelder ansetzten?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 10:07

      Hallo Ufuk,

      als Vermieter haben Sie grundsätzlich nur sehr eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Am besten lassen Sie sich anwaltliche beratend.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Yvonne 2. Juli 2017, 13:54

    Hallo,
    wir wohnen seit über 30 Jahren in einem reinen Wohngebiet neben einem Kleingartenverein. Seit einigen Jahren wird das Vereinsheim für private Partys vermietet. Diese Partys machen unglaublichen Lärm, angefangen vom An- und Abreiseverkehr über laute Musik, insbesondere die Bässe sind extrem laut, bis zu Gruppen, die draußen stehen, sich lautstark unterhalten, gröhlen, kreischen, etc. Der Lärm geht meist von ca. 18.00 Uhr bis 3.00 Uhr oder später. Auch die einzelnen Gärten werden fast nur noch zum Feiern benutzt. Bei schönem Wetter klingt es wie am Ballermann, mit mindestens 3 verschiedenen Musikstilen aus unterschiedlichen Richtungen. Meine Nachbarn und ich haben zunächst einen Brief an den Vorstand geschrieben, uns dann schon mehrere Male beim Ordnungsamt beschwert und rufen jetzt jedes Mal die Polizei. Die kommt jedoch oft gar nicht, weil sie unterbesetzt ist und wichtigere Einsätze hat. Das Ordnungsamt dagegen verweist nur darauf, dass wir ja die Polizei rufen können. Ich habe sowohl der Polizei als auch dem Ordnungsamt gesagt, dass ich Anzeige erstatten möchte und von beiden die Aussage bekommen, dass es nicht möglich sei, als Privatperson wegen Ruhestörung Anzeige zu erstatten. Ich müsste die Polizei rufen, die dann vor Ort einen Verweis erteilt. Letzte Nacht war wieder Lärm bis 4.30 Uhr. Ich weiß langsam nicht mehr, was wir noch machen sollen. Wie gesagt, mehreren Nachbarn geht es genauso. Müssen wir uns wirklich einen Anwalt nehmen? Oder können wir das Ordnungsamt dazu „zwingen“ einzuschreiten bzw. uns an anderer Stelle beschweren?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 10:05

      Hallo Yvonne,

      wenn sich die Polizei weigert, zu erscheinen, wäre es wohl das beste, dass Sie sich einen Anwalt suchen. Er wird Ihnen sagen können, welche Schritte notwendig sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • melanie 28. Juni 2017, 21:59

    hallo,
    unser nachbar jeder hat sein eigenheim,hat sich ein schlagzeug ageschafft.
    Jetzt sitzt er in seiner scheune und spielt 2 stunden manchmal 5 stunde.
    Ich war schon drüben habe versucht mit ihm zu reden keine Chance.
    Wieviel ist erlaubt mit dem schlagzeugspielen,und wo kann ich mich im notfall melden um dann dem jungen mann mal grenzen zu zeigen.man kannnicht mal mehr draussen sitzen weil es einfach nur noch nerft.

    Vielen dank für Ihre antwort

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 11:19

      Hallo melanie,

      am besten wenden Sie sich zunächst an Ihren Vermieter. Unter Umständen kann er die Fronten etwas auflockern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claudia 27. Juni 2017, 7:42

    Hallo,

    ich hab mal eine Frage
    Eine Nachrbarin von mir ist in der Gastronomie tätig und kommt nachts immer erst nach Hause, was ja nicht weiter schlimm ist. Aber bevor sie rein ins Haus geht, ruft sie ersteinmal ihre Katze. Das fast jede Nacht und nicht leise. Die komplette Nachbarschaft kann das hören. Haben sie schon mehrfach darauf angesprochen, aber es ändert sich nichts. Wenn man das mitbekommt und ihr sagt sie soll leise sein, wird man noch aufs übelste beschimpft.
    Wie kann man hier vorgehen um die Ruhe in der Nacht wieder zu bekommen?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 12:41

      Hallo Claudia,

      bei Lärmbelästigungen während der Ruhezeit können Sie die Polizei bzw. das Ordnungsamt einschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Betsy 26. Juni 2017, 16:28

    Guten Tag!
    Es wäre schön, wenn ich eine Antwort erhielte. Neben uns in die Wohnung ist eine Romasippe eingezogen, die die ganze Nacht Lärm verursacht. Besonders die Kinder dieser Leute gehen nicht in den Kindergarten sondern schlafen lieber den gesamten Vormittag, um für den Abend und die halbe Nacht fit zu sein. Die Eltern ignorieren uns und beschimpfen uns sofort als Nazis, wenn wir sie auf den Krach ansprechen. Im Gegensatz zu diesen Leuten leben wir nicht vom Staat und stehen um 4 Uhr auf. Da die Kinder immer erst gegen 1 Uhr nachts zur Ruhe kommen, sind mein Mann und ich nur noch müde und nervlich völlig am Ende.

    An wen kann ich mich wenden?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 11:10

      Hallo Betsy,

      Sie können das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Unter Umständen kann er die Fronten etwas auflockern. Ferner können Sie sich an Polizei und Ordnungsamt wenden, sollten sich die Lärmbelästigungen zu einer Zeit ereignen, die in den Rahmen der gesetzlichen Ruhezeit fällt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chora 26. Juni 2017, 14:12

    Guten Tag,

    ich hab mal eine Frage.
    Meine Nachbarin arbeitet in der Gastronomie und kommt jede Nacht zwischen 1 Uhr und 4 Uhrnach Hause, wenn alle anderen im Haus schlafen.
    Vor dem Haus und im Hausflur (6 Familienhaus, alle Berufstätig) wird dann jede Nacht lautstark die Katze gerufen, sodass sogar Nachbarn aus anderen Häusern davon wach werden.
    Wir haben sie schon mehrfach angesprochen, dass es so nicht geht und sie bitte Rücksicht auf die anderen Anwohner nehmen soll.
    Leider Kommt es bei ihr nicht an.
    Was kann man hier tun oder wie kann man noch vorgehen?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 11:39

      Hallo Chora,

      bei Lärmbelästigungen während der gesetzlichen Ruhezeit können Sie die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dan 24. Juni 2017, 20:34

    Hallo, unsere Nachbaren sitzen öfters in der Woche und am Wochenende länger als 22:00 Uhr auf dem Balkon, rauchen, lachen laut und unterhalten sich in einer Lautstärke, dass man insbesondere beim Mann, welcher eine markante Stimme hat, fast jedes Wort versteht. Ein Einschlafen ist dabei unmöglich, da der Balkon unter dem Schlafzimmer ist. Zudem rauchen sie eine nach der anderen und der Rauchgeruch zieht in die Wohnung.
    Den Vermiter werden wir nun informieren. Was kann man tun, außer sie direkt anzusprechen?
    Danke!

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 15:53

      Hallo Dan,

      dies ist ein Fall für das Ordnungsamt. Sie können die Nachbarn zudem bei der Polizei wegen Geruchs- und Lärmbelästigung anzeigen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Ulrike 21. Juni 2017, 17:27

    Guten Tag!! Ich habe eine Frage oder vielleicht auch Fragen!! Also ich wohne mit meinen Eltern und meiner Familie in einem Drei Generation Haus! Jetzt haben wir seit einigen Jahren Nachbarn (Neubebauung) die es extrem stört das sie von Kindern umzingelt sind und machen immer Ärger!! Erst haben sie sich mit den anderen Nachbarn gestritten und wegen jedem bisschen das Ortnungsamt gerufen oder sonst wenn!! Jetzt werden wir wenn die warme Jahreszeit jedesmal wenn die Kinder im Garten spielen oder im Pool sind extra mit lauter Musik beschallt auch wenn wir nur im Garten sitzen wird die Musik angemacht zur Zeit ist irgend ein Muslimisches Gebet ( Nachbarn sind Christen) ! Jetzt meine Frage was kann ich dagegen tun! Musik stört nicht so wie dieses Gebet vor allem da der Lautsprecher direkt auf unser Grundstück gerichtet ist!! Soll ich ständig die Polizei rufen oder Ortnungsamt? Ich möchte mich nicht ständig mit denen streiten! Kinder machen Lärm!!! Wir halten die Mittagsruhe ein und wollen unseren Garten genießen!!

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 9:19

      Hallo Ulrike,

      am besten suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihren Nachbarn. Unter Umständen findet sich eine Lösung im gemeinsamen Einvernehmen. Ansonsten sollten Sie bei massiver Störung die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Sunny 1. September 2019, 18:36

      Tja, da hilft villeicht mal ein Perspektivenwechsel als auch eine ehrliche Anerkenntnis, wo man sich befindet… Auf einer Außenfläche, wo sich der Schall hallend und ohne Hindernisse weit im Umfeld ausbreitet. Was i.d.R., speziell wenn es auch noch mehrere Gärten und viele Nachbarn, die dort nonstop im Sommer ihre Zeit verbingen, ringsrum gibt, schnell zu erheblichen Beeinträchigungen der Zwangsbeglückten führt…

      Wer das anerkennt und sich ein wenig einfühlt, wäre evtl. auch bereit, daß eine friedliche Koexistent unter solchen Bedingngen möglich ist, vor allem lange Aufenthaltzeiten am Stück ein wenig zu begenzen und evtl. man einen Tag Pause einzulegen. Machte das jeder Garteninhaber, wäre es evtl. für die Nachbarn erträglich, da sich der tägliche Lärmpegel reduzierte und eine unerträgliche Dauerbeschallung im Sommer eher einem „Ab und zu – Charakter“ weichte oder sich zumindest einem erträglicherem Maß annäherte… Umzingelt trifft es schon ganz gut…

      Und durch die Gebetsbeschallung können sie mal nachfühlen, wie es sich für ihren Nachbarn anfühlt…

  • Sevka B. 20. Juni 2017, 18:18

    Hallo!

    Seit 6 Jahren habe ich neue Nachbarn, die jetzt 2 Kinder im alter von 2 und 6 Jahren und mittlerweile auch 3 Hunde haben. Der Lärm besteht nicht in irgendetwas konkretem, sondern darin dass sie insgesamt sehr laut sind. Bei geschlossenen Türen und Fenstern kann ich Sätze vollständig verstehen. Die Kinder reden so laut, rufen, quietschen, die Hunde bellen alles an, sogar mich in meinem Garten. Ich habe auch einen Hund, der bellt nicht. Wenn sie mal nicht da sind, bellen die Hunde nonstop im Haus und bei einer Abwesenheit von 8-10h ist das kaum auszuhalten. Da sie die Fenster offen lassen kann ich dies in meinem Garten hören. Hierbei muss man beachten dass es sich um 2 freistehende Häuser handelt und ich zu ihrer Seite keine Fenster habe, sowie dass sich in dem von meinem Nachbarn bewohnten Haus im EG das Pfarramt befindet, dort arbeitet jemand bei diesem Gebell im 1. Stock. Warum die Person das erträgt? Weil meine lärmende Nachbarin hier 4 Jahre lang die Pfarrerin war und jetzt noch in der Pfarrwohnung lebt.
    Bei geöffnetem Fenster auf der gegenüberliegenden Seite kann ich ganze Sätze in meiner Küche hören, obwohl ich mich im Haus befinde ca. 15-20m entfernt bin. 4 Umliegende Parteien sind davon betroffen und fühlen sich ebenfalls stark gestört. Über die Jahre haben wir mehrfach das Gespräch gesucht, was erfolglos blieb. Meine Mauer wurde ungefragt angebohrt, die Bepflanzungsabstände zur Grenzbebauung werden nicht eingehalten. Meine Wände werden beim Rasen sprengen mit nassgespritzt. Kurzum meine Nachbarn verhalten sich einfach extrem rücksichtslos, sind dabei akustisch omnipräsent (ca. 27 Tage im Monat) und halten dies noch für ihr gutes Recht. Wir leben hier auf einem Dorf, noch im alten Kern, es handelt sich um massiv gebaute Häuser auf großen Grundstücken. 2 Häuser links 2 Häuser rechts sind permanent davon betroffen. Was meinen Nachbarn links mehr betrifft ist ihre Erziehungsmethode, nach der sie ihre Kinder nachts schreien/weinen lassen, ohne beruhigend oder tröstend auf sie einzuwirken – sie ignorieren es einfach. Woher er das weiß? Wenn sie sich in ihrer WHG im 1. OG befinden kann mein Nachbar, wie ich wenn sie im Garten sind, ganze Sätze ihrer Gespräche verstehen. Als er sie fragte warum sie nachts nicht nach den Kindern schauen, deklarierten sie das als ihre Erziehungsmethode. Wir wohnen hier jetzt seit 40 Jahren, hatten nie Probleme mit der Nachbarschaft. Gegenüber gibts welche die feiern regelmäßig gerne feucht fröhlich, das wird immer laut – alles kein Problem. Ich bin nicht überempfindlich, jeder kann mal laut sein, aber eben nicht nahezu jeden Tag. Ich höre nur nichts, wenn sie einen Tag weg sind und sie alle ihre Hunde mitnehmen. Da es sich nicht um Lärm im Sinne des Gesetzes handelt weiß ich wirklich nicht mehr wie ich mich verhalten soll.

    Haben Sie einen Tip für mich?

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 8:47

      Hallo Sevka,

      in diesem Fall können Sie nur das Ordnungsamt über die Lärmbelästigung informieren. Sollten die Beamten nicht dagegen vorgehen, kann Ihnen ein Anwalt helfen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Petra 20. Juni 2017, 10:08

    Tolle Seite hier – daher möchte ich mich gleich mal erkundigen. Wir wohnen seit 2 Jahren in einer DHH, neben uns eine Familie im EFH. Sie lassen immer wieder (nicht jede Nacht, mal täglich, mal alle 4-5-6 Tage) nachts nach 22 Uhr ihren großen Hund raus und im Garten bellen. Manchmal auch 2x pro Nacht, an allen Wochentagen. Ich wache jedes Mal davon auf. Wir haben sie letztes Jahr schon ganz freundlich darauf hingewiesen, bitte die Nachtruhe ab 22 Uhr einzuhalten. Sie waren beleidigt, uneinsichtig und haben auch nicht mehr gegrüßt. Geändert hat sich nichts! Ich schlafe seitdem nur mit Ohrstöpseln (werde trotzdem wach, weil das so laut ist) und hab schon Schlaf- bzw. Einschlafstörungen. Das Ordungsamt sagt, dass man weitere Zeugen braucht, wenn man gegen die Leute vorgehen will. Ich will hier aber keinen Rechtsstreit, sondern einfach meine Nachtruhe. Was kann ich tun? Danke!

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 9:40

      Hallo Petra,

      wenn das Ordnungsamt ohne weitere Zeugen nichts veranlasst, sollten Sie einen solchen hinzuziehen. Ansonsten sollten Sie sich den Rat eines Rechtsanwaltes einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 19. Juni 2017, 9:11

    Muss man eigentlich 24h permanenten Verkehrslärm ertragen ? Wohne an keiner Autobahn, sondern an einer normalen Strasse im Wohngebiet 50kmh erlaubt. Dazu kommt, dass hier ständig die Leute keine 50 fahren, sondern häufig mit Vollgas durchrasen, auch nachts.

    Leider interessiert das die Polizei weniger, obwohl hier mehrere 100 Verkehrsverstöße 24 h stattfinden.

    Was kann man da tun ?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 9:11

      Hallo Petra,

      wer an einer viel befahrenen Straße wohnt, muss leider mit entsprechendem Straßenlärm rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 17. Juni 2017, 21:09

    Hallo
    Ich bin vor 2 Wochen neu in meiner Mietwohnung eingezogen..
    Über ubs wohnt eine fam.mit 2 kinder.
    Junge 1 1/2 jahren und Mädchen mit 3 1/2 jahren.
    Das mädchen ist eine Katastrophe jede nacht ab 20uhr geht das geschreie los und geht meinstens bis Mitternach oft auch so bis 2 uhr früh.
    Hab auch schon versucht mit denen zu reden aber das interessiert denen nicht.
    Die sagen sie hben die wohnung gekauft da macht er was er will.
    Was kann ich da gegen machen?????

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:03

      Hallo Anna,

      wenn Sie sich durch den Lärm belästigt fühlen, können Sie ein Lärmprotokoll führen und wenn nötig die Polizei rufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sonja 15. Juni 2017, 12:09

    Heute habe ich Ihre Seite entdeckt und möchte mich auch einmal an Sie wenden, weil ich nicht mehr weiter weiß. Mein Haus ist in „Alleinlage“ – genauer gesagt, habe ich nur 1 Nachbarn.
    Dieser Nachbar baut seit fast 2 Jahren sein Haus um und hält sich grundsätzlich nicht an eine Sonn- oder Feiertagsregelung. Auf mein höfliches Anfragen, ob denn wenigstens an Sonn- und Feiertagen ab Mittag Ruhe sein kann bzw. Arbeiten gemacht werden, die eben keinen Krach machen, habe ich zur Antwort bekommen, dass er ja aus Rücksicht auf mich erst morgens um 8 Uhr angefangen hat statt um 6 Uhr !!! Leider ist mein Nachbar sehr uneinsichtig. Es kam sogar der Kommentar, dass er ja an Werktagen auch bis 23.00 oder 24.00 Uhr arbeiten könnte und ja auch da Rücksicht auf mich nimmt! Und wenn mir das nicht passt, dann wird er sich künftig eine Ausnahmegenehmigung holen, die er ja garantiert bekommt!
    Meine Frage – muss ich das weiter dulden nur weil ich die einzige Nachbarin bin und sind in der Situation tatsächlich Ausnahmegenehmigungen möglich??? Für eine kurzfristige Antwort danke ich ganz herzlich

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:25

      Hallo Sonja,

      dazu müssen Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die örtlichen Gegebenheiten werden von den Beamten eingeschätzt und beurteilt. Grundsätzlich muss er sich allerdings an die Ruhezeiten halten.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Renata 15. Juni 2017, 2:22

    Hallo,
    Ich wohne gegenüber einen Spätmarkt. Vor dem Laden stehen 2 tische und Sitzbänke. Die Kunden sitzen dort jede Nacht, trinken Alkohol, laut reden, lachen, schreien, pfeifen. Manschmal fliegen dort sogar Flaschen. Wir schlafen nicht, die Kinder klagen, es macht mich fertig! Ich rufe öfter Polizei an, aber auf Dauer bringt es gar nicht. Was soll ich tun?
    LG Renata

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:18

      Hallo Renata,

      wenn die Polizei nicht tätig wird, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser versucht weitere Schritte einzuleiten.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Mario 11. Juni 2017, 23:19

    Hätte da auch mal ne Frage ich wohne neben einem Hotel mit Ballsaal wo jedes Wochenende 1 bis 2 Hochzeiten stat finden, früher wo ich hier her gezogen bin war die Musik nie so laut das ich sie hören konnte nu haben sie seit anderthalb jahren ihre Anlage wohl massiv aufgestockt. Dadurch drängen die Bässe bis in mein schlafzimmer, wodurch ich immer wieder Probleme habe einzuschlafen und tweilweise bis morgends um 4 uhr wach gehalten werde.

    Dadurch hatte ich auch schon viele diskussion und viel Streit mit dem Besitzer des Hotels, vor allem weil ich der einzige bin den es anscheinend stört alle anderen nachbarn nehmen es halt so hin, kann man da was machen ?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:39

      Hallo Mario,

      wenden Sie sich dazu am besten an das zuständige Ordnungsamt.

      Ihr Bussgeld-info Team

    • Lord Incognito 17. Juli 2022, 4:35

      Hatte ich auch mal. Dank Corona hat sich das erledigt,da er pleite gegangen ist. Davor 1-2 mal im Monat Hochzeiten. Ich hab nur ungern die Polizei angerufen,da es für die Hochzeitsgesellschaft schei…e ist. Die Polizei hat auch selten was gemacht,eben wegen der Hochzeiten. Man wolle die Feier nicht sprengen. Verstand ich auch,klar. Die können nichts dafür.Aber der Besitzer konnte was dafür.Und er wusste auch,dass es vermehrt Beschwerden gab. Sein Gebäude war absolut nicht geeignet für Partys. Denn es war in der Woche eine Kantine mit vielen Fenstern und kahlen Wänden. Auch ein persönliches Gespräch brachte nichts und es war sehr Respektlos von ihm,dass er es wusste und trotzdem weiter machte. Abgesehen davon,hatte er immer den Selben Dj und dieser Dj spielte jedes mal die selben Lieder. Irgendwann hatte ich mal nen Polizisten am Telefon,der etwas mehr Interesse an der Situation hatte und meinte,er würde das dem O-amt melden. Die würden dann ein Bußgeld ausstellen. Er meinete,dass solche Leute leider erst dann etwas ändern,wenn sie Geld bezahlen müssen. Seit dem war Ruhe (danke Herr Polizist) und dann kam Corona…

  • H. sindy 11. Juni 2017, 20:47

    Hallo hier mal eine Frage.
    Wir haben Jugendliche über uns wohnen Sie ständig Krach und lärm machen.
    Stühle rücken die quietschen durch die ganze Wohnung.
    Unsere Babys werden ständig nachts aus dem Schlaf gerissen. Unser vermieter weiß auch schon Bescheid. 6 beschwerden und 2 lärmprotokolle.
    Polizei war auch schon im Einsatz
    Was kann ich noch tun das meine Kinder endlich wieder schlafen können?

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:47

      Hallo Sindy,

      verbessert sich die Situation nicht, können Sie die Miete mindern. Zudem empfiehlt es sich, die Polizei bzw. das Ordnungsamt wiederholt zu informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heidemarie h. 11. Juni 2017, 14:51

    Hallo
    Bei uns ziehen vor. Dem. Balkon fortwährend Jugendliche in kleinen oder größeren Gruppen mit Musik Lautsprechern im Rucksack durch das Wohngebiet .
    Mich nervt das sehr da wir allzumal Erzieher und Lehrer auch Ruhe gerne hätten. Kann ich dagegen klagen und Wie.

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:40

      Hallo Heidemarie,

      Sie können eine Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten.

      Ihr Bussgeld-info Team

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