Unfall in Dänemark: Das sollten Sie beachten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 20. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es ist wichtig zu wissen, wie sich Betroffene bei einem Unfall in Dänemark richtig verhalten.
Es ist wichtig zu wissen, wie sich Betroffene bei einem Unfall in Dänemark richtig verhalten.

Für viele deutsche Urlauber gehört ein Urlaub in Dänemark zum Sommer wie das Eis am Strand. Das Land ist gut zu erreichen und lässt sich mit dem Auto auch ohne Probleme erkunden. Dass sich Reisende mit den Verkehrsregeln in Dänemark auseinandersetzen, gehört zu einer guten Urlaubsplanung. Das Wissen, was bei einem Unfall in Dänemark wichtig ist, sollte ebenfalls Teil der Vorbereitungen sein.

Wie Beteiligte bei einem Autounfall in Dänemark richtig reagieren, welche Maßnahmen für eine Schadensregulierung wichtig sind und was es darüber hinaus im Ausland noch zu beachten gilt, erläutert unser Ratgeber zum Thema näher.

Richtige Verhaltensweise, wenn es in Dänemark zu einem Unfall kommt

Die schöne Landschaft oder auch die aufgeregten Kinder auf dem Weg zum Legoland können genug Ablenkung bieten, dass Fahrer unaufmerksam sind und Fehler geschehen. Kommt es dann zu einem LKW- bzw. PKW-Unfall, sind in Dänemark grundsätzlich ist das Verhalten ähnlich geregelt, wie in Deutschland.

Sichern Sie den Ort durch das Warndreieck ab. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie Warnweste tragen. Pflicht ist das nicht, wird jedoch zur eigenen Sicherheit empfohlen. Auf einer Autobahn oder Landstraße kann es zudem auch ratsam sein, dass alle Insassen das Fahrzeug verlassen und sich dorthin begeben, wo sie sicher sind.
Bei Personenschäden müssen bei einem Autounfall auch in Dänemark die Rettungsdienste verständigt werden.
Bei Personenschäden müssen bei einem Autounfall auch in Dänemark die Rettungsdienste verständigt werden.

Sich um verletzte Personen zu kümmern, sollte erst dann erfolgen, wenn alles sicher ist – die Rettungsdienste verständigen und durch Erste Hilfe Betroffene versorgen. In Dänemark ist der europaweite einheitliche Notruf unter 112 erreichbar. Bei Personenschäden und größeren Sachschäden muss nach einem Unfall in Dänemark  die Polizei gerufen werden. Bei kleineren Blechschäden erscheint diese jedoch grundsätzlich nicht.

Die Polizei rufen sollten Sie jedoch immer dann, wenn es Unsicherheit oder Verständigungsschwierigkeiten gibt. Auch bei einer Unfallflucht ist dies ratsam. Ein Unfall im Ausland stellt immer eine besondere und stressige Situation dar, hinzu kommen Sprachbarrieren und eventuell auch eine andere Handhabung der Situation im Urlaubsland. Eine Aufnahme des Unfalls durch Beamte ist meist bei der Regulierung der Schäden von Vorteil.

Was ist noch zu beachten beim Unfall in Dänemark

Sind Verletzte versorgt oder handelt es sich nur um einen Sachschaden, sollten Sie die Daten aller Beteiligter aufnehmen und den Unfallhergang detailliert erfassen. Aus diesem Grund sollten Urlauber auch immer einen europäischen Unfallbericht dabei haben. Auch Fotos vom Unfallort zu machen und Skizzen anzufertigen ist empfehlenswert.

Zu den wichtigsten Daten gehören auch nach einem Unfall in Dänemark Name, Adresse und Versicherungsinformationen des Unfallgegners. Um eine schnelle und korrekte Schadensregulierung zu erhalten, sollten folgende Informationen immer aufgenommen werden: Der Ort sowie Tag und Uhrzeit an dem der Unfall geschah, Name sowie Anschrift des Fahrers bzw. auch des Halters der Fahrzeuge, Nummernschild und alle wichtigen Informationen zur Versicherung.

Um Verständigungsproblemen vorzubeugen, sollten Sie, wie bereits erwähnt, einen europäischen Unfallbericht dabei haben, der mit diesen Daten dann ausgefüllt werden kann.

Lassen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug in eine Werkstatt schleppen und begutachten, sollten Sie beachten, dass  25 % Mehrwertsteuer fällig werden. Eine Erstattung gibt es in Dänemark dafür nicht.

Wer kommt für den Schaden auf?

Dänemark: Nach einem Unfall kann die Schadensregulierung auf zwei Wegen erfolgen.
Dänemark: Nach einem Unfall kann die Schadensregulierung auf zwei Wegen erfolgen.

Für die Regulierung nach einem Unfall in Dänemark haben Sie zwei Möglichkeiten Ansprüche geltend zu machen. Sie können den zuständigen Regulierungsbeauftragten kontaktieren, der dann den Vorgang in Deutschland bearbeitet. Darüber hinaus können Sie sich auch an die dänische Versicherung vor Ort wenden.

Über den Zentralruf der Autoversicherer finden Sie heraus, welcher Beauftragte für Ihren Fall zuständig ist. Auch wenn die Regulierung von Deutschland aus erfolgt, gelten die rechtlichen Vorschriften Dänemarks.

FAQ: Unfall in Dänemark

Müssen sich Unfallbeteiligte in Dänemark anders verhalten?

Nein, das Verhalten nach einem Unfall ist in Dänemark nicht anders geregelt als in Deutschland.

Ist in Dänemark nach einem Unfall immer die Polizei zu rufen?

Die Polizei ist immer bei Personen- oder größeren Sachschäden zu rufen. Bei geringen Blechschäden kommt sie in der Regel nicht.

Muss der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden?

Ja, denn ein ausgefüllter europäischer Unfallbericht ist für eine problemlose Schadensregulierung wichtig.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Rudi 23. November 2019, 15:46

    nach einem schuldhaften Verkehrsunfall in DK wurden vor Ort 200,- € Bußgeld gezahlt.
    Nach zwei Monaten kam ein Brief der dortigen Polizeidienststelle, worin eine Forderung von umgerechnet 70,- € für ein sogenanntes Opfervermögen gestellt wurde.

    Ist die rechtens ..?

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