Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 923 comments… Kommentar einfügen }
  • Melanie 29. Mai 2017, 10:20

    Guten Morgen!
    Ich bin im Mai 2016 mit 27 km/h (laut Bescheid) auf der Landstraße geblitzt worden und im Januar diesen Jahres mit 31 km/h (ebenfalls laut Bescheid).
    Der Bußgeldbescheid kam mit dem Hinweis, dass er sich finanziell Aufgrund meiner Voreintragung erhöht hat.
    Von einem Fahrverbot stand nichts geschrieben. Den Bußgeldbescheid habe ich vor ca. 2 Monaten bezahlt.
    Muss ich noch mit einem Fahrverbot rechnen?
    Vielen Dank und viele Grüße.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:23

      Hallo Melanie,

      grundsätzlich droht ein Fahrverbot von einem Monat. Es kann durchaus sein, dass Sie noch ein Schreiben von der zuständigen Führerscheinstelle erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel 24. Mai 2017, 18:32

    Hallo liebes team
    ich wurdeim juni 2014 während der probezeit geblitzt und habe einen punkt bekommen und eine probezeit verlängerung
    daraufhin habe ich im januar 2015 das aufbauseminar gemacht.
    Jetzt wurde ich aber im mai 2017 wieder geblitzt und wieder einen punkt bekommen,
    stimmt es das ich nach dem seminar sozusagen einen freifahrtsschein habe für diesen punkt
    und könntet ihr mir sagen wie ich es mir ausrechne wann meine probezeit endet.
    blicke da nicht ganz durch.
    den führerschein habe ich seit dezember 2013
    mfg daniel

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:26

      Hallo Daniel,
      ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Gemäß Ihren Angaben sollte die Probezeit im Dezember 2017 enden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steve 24. Mai 2017, 7:20

    Hallo,

    wie viele andere vor mir auch, wurde ich am 23.05.17 mit 26 zu schnell innerorts gelasert. Im Januar 2016 hatte ich bereits ein einmonatige Fahrverbot angetrteten und Ende Februar 16 abgeschlossen. Die Frist als Wiederholungstäter dürfte ja nicht mehr greifen da ich über ein Jahr keine weiteren Verstößer dieser Art hatte. Bis gestern. Könnte es aber sein, dass ich mit einer höheren Geldbuße zu rechnen habe?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:04

      Hallo Steve,

      als Wiederholungstäter dürften Sie in der Tat nicht mehr gelten. Es dürften die üblichen Sanktionen zu erwarten sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sonja 19. Mai 2017, 21:23

    guten Abend,
    Mein Mann ist Lkw Fahrer und ihm wurden letztes Jahr im Januar 2016 wegen zu hoher Geschwindigkeit entzogen,jetzt ist er diesen Monat zweimal geblitzt worden , er hat beide male die Geschwindigkeit um 26km überschritten,wird ihm der Führerschein jetzt länger entzogen als 4Wocjen weil er ihn ja schon vor über 1 Jahr abgeben musste. LG Sonja

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 10:35

      Hallo Sonja,

      wenn Ihr Mann wegen der Wiederholungstäterregel ein Fahrverbot erhalten sollte, beträgt dieses einen Monat. Es wird nicht verlängert. Allerdings kann er, weil dies das zweite Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren wäre, nicht von der Viermonatsregel Gebrauch machen. Er muss das Fahrverbot direkt nach Rechtskraft vom Bescheid antreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Madmax 19. Mai 2017, 19:58

    Liebes bussgeld-team ich habe bereits im Juni 2015 22kmh außerorts (1punkt)überschritten und vor kurzem 25kmh außerorts. Bekomme ich nun den Führerschein entzogen?
    Vielen Dank vorab

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 10:29

      Hallo Madmax,

      vermutlich nicht. Als Wiederholungstäter gelten Sie nur bei zwei Verstößen mindestens von 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten. Dies trifft laut Ihren Angaben nicht zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nici 15. Mai 2017, 22:30

    Hallo,
    Ich wurde im Februar diesen Jahres außerorts mit 41 km/h zu viel geblitzt -> fahrverbot 1 Monat und 2 Punkte
    Den Führerschein werde ich im Juli abgeben.
    Heute wurde ich in der 70er Zone mit ca 85-90 geblitzt.
    Kann es passieren dass das Fahrverbot bzw die Punkte dadurch erhöht werden oder dass aufgrund der Wiederholung mehr auf mich zu kommt?
    Freue mich über eine Antwort
    Nici

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:02

      Hallo Nici,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h sollte weder Fahrverbot noch Punkte nach sich ziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 11. Mai 2017, 19:09

    Hallo,
    ich wurde im Januar 2016 ausserorts mit 41 km/h zu schnell geblitzt. Habe dafür, nach Einspruch und langer Verhandlung im November 16 ein Monat Fahrverbot gehabt. Rechtskraft war auch November 16. Im April 17 wurde ich erneut mit 28km/h zu schnell geblitzt. Muss ich mit einem weiteren Fahrverbot rechnen? Schließlich liegt das erste vergehen mehr als 12 Monate zurück.

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 8:50

      Hallo Thomas,

      in diesem Fall greift die Wiederholungstäterregelung. Somit kann die Behörde ein Fahrverbot von einem Monat aussprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Olga 2. Mai 2017, 16:59

    Hallo,

    mein Freund wurde am 26.03.2017 mit 26km/H außerorts geblitzt und am 21.04.2017 darüber informiert (Bußgeldbescheid ist noch nicht gekommen). Dann wurde er am 14.04.2017 wieder geblitzt, mit 42km/H außerorts. Gilt er als Wiederholungstäter obwohl die zweite Tat begangen worden ist, wenn er von der ersten noch nicht wusste? Mit welcher Strafe ist es zu rechnen?

    Viele Grüße
    Olga

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2017, 9:10

      Hallo Olga,

      ja, Ihr Freund dürfte wohl dennoch als Wiederholungstäter gelten und mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen 2. Mai 2017, 8:28

    Hallo zusammen,
    mich hat man am Wochenede mit 0,58promille AAK angehalten.
    Nun ist es so dass ich vor 13Jahren mit 19 in meiner Probezeit meinen Führerschein für 11Monate wg 1,23 promille abgeben musste. Gelte ich nun als Wiederholungstäter :( ?
    PS: Ich musste damals nicht zur MPU, meine Probezeit verlängerte sich auf 4Jahre.

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 9:05

      Hallo Jürgen,

      die Wiederholungstäterregelung bezieht sich auf zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Demnach trifft dies in Ihrem Fall nicht zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Jürgen 2. Mai 2017, 9:44

        Danke für die schnelle Antwort,
        mir ging es um die Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“.

        • bussgeld-info.de 4. Mai 2017, 8:51

          Hallo Jürgen,

          als Wiederholungstäter gilt man in der Regel, wenn es innerhalb eines Jahres zu zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von jeweils 25 km/h zu schnell (oder mehr) kommt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gina 2. Mai 2017, 7:53

    Hallo
    wenn man innerhalb von 2 Monaten mit dem Lkw geblitzt wird und beide male wurde ein Punkt verhängt. Gibt das ein Fahrverbot?.
    Liebe grüße

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 9:07

      Hallo Gina,

      das hängt davon ab, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war und ob laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgesehen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Gina 2. Mai 2017, 9:54

        Nein bei beiden malen nicht, nur ein Punkt. Einmal ausserorts 26 kmh zu schnell und 2 Monate später innerorts 15 kmh zu schnell.

        • Gina 2. Mai 2017, 9:59

          Sry ich meinte 25 kmh und 18 kmh

        • bussgeld-info.de 4. Mai 2017, 8:44

          Hallo Gina,

          dann sollte dies kein Fahrverbot nach sich ziehen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mh 28. April 2017, 19:35

    Hallo, ich habe einen bekannten der schon eine verlängerte probezeit hat wegen Alkohol und BTM.
    Er wurde in der neuen Probezeit vor kurzem 2 mal hintereinander mit ca. 20 km/h in 80ziger zone auf der Autobahn geblitzt und jetzt ca. 1 Monat nach dem er zum letzten mal geblitzt wurde, wurde er mit 1,8 promille und BTM erneut angehalten. Er musste bei dem aller ersten Verstoß schon eine mpu machen und der Lappen war auch schon weg. Ist der Lappen diesmal komplett weg? Oder folgt wieder mpu und Psychologen Gespräche?

    MfG
    Mh

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:45

      Hallo Mh,

      beim dritten A-Verstoß in der Probezeit kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ist der Bekannte erneut wegen Alkohol und Drogen auffällig geworden, so ist die Anordnung einer MPU inklusive Fahrverbot wahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 28. April 2017, 15:55

    Hallo ich bin max ich habe letztes Jahr in kurzen Abständen 2 mal den Führerschein für jeweils 1 Monat abgeben müssen und habe heute einer blitzer von 20 zu viel außer Orts bekommen waß erwartet mich da ? Würde mich auf eine Antwort freuen

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 11:32

      Hallo Max,

      für die Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie ein Bußgeld von 30 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maximilian 18. April 2017, 21:15

    Hallo, ich wurde 2x mal mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, habe 2x einen Monat keine FS abgegeben. Wurde nun Vergangenen Donnerstag bei einer Polizeikontrolle mit 1,6 AAK am Steuer erwischt? Haben die Blitzer und Alkohol am steuer die gleiche Wertigkeit ? Oder ist es unabhängig voneinander? Weil das 3te vergehen einen Straftat ist? Achja, ich habe schon ein Aufbauseminar abgelegt und bin somit in der verlängerten Probezeit, MfG Maximilian.

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 8:20

      Hallo Maximilian,

      dass jeder dritte Verkehrsverstoß eine Straftat ist, entspricht nicht der Wahrheit. Je nach Einzelfall und Umfang der Alkoholisierung kann das Fahren in einem berauschten Zustand aber durchaus eine Straftat darstellen. Dies hat indes nichts mit den vorherigen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu tun.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 15. April 2017, 9:07

    Guten Tag,

    Was passiert wenn man Januar 2016 mit 30 zu schnell war ein Punkt bekam, Juli 2016 zu schnell war 1 Punkt bekam und deshalb ja 1 Monat Fahrverbot bekomme.

    Die Frage was passiert wenn man die Woche nochmal gelasert wurde mit 30 zu schnell und 1 Punkt bekommt ?
    Bekommt man dann 2 Monate Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 11:37

      Hallo Jan,

      ein Fahrverbot gibt es in der Regel, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. In dem Fall gelten Sie als Wiederholungstäter.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melih 12. April 2017, 21:41

    Hallo,
    Bin vor 5 monaten mit 30 kmh erwischt 1 punkt.
    Heute brief mit 21 kmh. Strafe weiss ich noch nicht.
    Allerdings bin ich vor ein paar tagen wieder mit ca 30 kmh geblitzt worden bis jetzt kein brief kommt aber sicher noch. Mit was muss ich rechnen ? Kann ich irgendwas machen ?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 8:28

      Hallo Melih,

      welche Bußgelder hier zu erwarten sind, hängt davon ab, ob die Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts oder außerorts erfolgt sind. Zudem gilt: Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, gilt als Wiederholungstäter und muss seinen Führerschein unter Umständen für den Zeitraum von einem Monat abgeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Micha 10. April 2017, 14:04

    Hallo,
    Ich wurde vergangenes Jahr im Mai und September außerorts mit jeweils 26km/h und 28km/h zu schnell geblitzt. Habe bei diesen beiden Aktionen jeweils ein Punkt kassiert, zu einem Fahrverbot kam es in diesem Fall nicht. Nun wurde ich vor 4Wochen einmal mit 38km/h zu schnell geblitzt und drei Tage später mit 26km/h zu schnell gelasert (jeweils Außerorts).
    Heute habe ich von der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26km/h ein einmonatiges Fahrverbot, innerhalb den nächsten 4 Monaten verhängt bekommen. Nun ist meine Frage, was passiert mit der Geschwindigkeitsüberschreitung von 38km/h, wird mein Fahrverbot nun verlängert?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 10:02

      Hallo Micha,

      hier dürfte ein weiteres Fahrverbot anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 9. April 2017, 10:32

    Mir wurde letztes Jahr wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,2 Promille der Führerschein für 7 Monate entzogen. Ich musste keine MPU machen. Jetzt darf ich in 3 Wochen endlich wieder mit meinem Auto fahren und habe wirklich panische Angst bei dem kleinsten Vergehen (überhaupt geblitzt zu werden) erneut meinen Führerschein abgeben und eine MPU machen zu müssen.
    Womit muss ich in meinem Fall rechnen wenn ich jetzt zum Beispiel innerorts geblitzt werde, die Strafe jedoch normalerweise kein Fahrverbot nach sich ziehen würde?

    Ich spreche nicht von Alkohol, denn egal wieviel Promille ich bei einer möglichen Kontrolle haben würde, müsste ich eine MPU machen und den Führerschein erneut eine lange Zeit abgeben.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 7:49

      Hallo Markus,

      wenn der Bußgeldkatalog kein Fahrverbot für einen Verstoß vorsieht, so wird dieses auch in aller Regel nicht angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 7. April 2017, 8:19

    Hallo liebe Bußgeldstelle

    Ich wurde dieses Jahr fünf mal schon geblitz
    Mit LKW
    Das erstmal mit über 16kmh zu viel
    Die anderen vier male mit unter 15kmh
    Muss ich jetzt mit ein Monat Fahrverbot
    Rechnen oder schlimmer??

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:29

      Hallo Thomas,

      ein Fahrverbot ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Rahmen gemäß Bußgeldkatalog nicht vorgesehen. Allerdings könnte die Behörde Ihnen Beharrlichkeit anlasten und somit ein Fahrverbot rechtfertigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sunny Kapoor 6. April 2017, 23:12

    Hallo Leute ,

    Ich wurde in September 2015 blöderweise in der Probezeit mit Alkohol am Steuer angehalten wodurch meine Probezeit verlängert wurde und ich an einem Aufbauseminar teilnehmen musste. Jetzt würde ich in März 2017 außerorts mit 27 km/h zu schnell geblitzt. Womit muss ich nun rechnen? Da ich noch bis September in der verlängerten Probezeit bin ? Wird sie nun erneut verlängert ?
    Danke schon mal im Voraus.

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:33

      Hallo Sunny,

      da es sich um einen erneuten A-Verstoß handelt, erhalten Sie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem erneuten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rico 3. April 2017, 13:47

    Hallo
    Folgendes Szenario :

    Ich wurde letztes Jahr 2 mal mit dem Firmauto geblitzt. Einmal im Juni und einmal im August( beidemale ausserorts, beide um die 34 km/h zu schnell)
    Ein Bußgeldbescheid kam nie,und ich habe nur ein Vergehen bezahlen müssen(120euro und 1 punkt, kein Fahrverbot) somit ist das andere wegen der 3 monatigen Frist abgelaufen, also sollte ich kein wiederholungstäter sein. Hatte vorher keine PUNKTE, d.h. ich habe jetzt einen.

    Einen halbes Jahr später hats leider erneut geblitzt, diesmal heftig. Ich war bei 120 km/h innerorts bei einer 50er Zone mit Baustellenausfahrt. Bisher kam kein Brief, das ist inzwischen 2 Monate her.
    Meine Frage ist mit was ich rechnen muss?
    Ich bin vorher nie verkehrstechnisch aufgefallen und besitze meinen Führerschein seit 5 Jahren. Ich bitte um eine Antwort.
    LG Rico

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 9:13

      Hallo Rico,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 61 und 70 km/h drohen 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister und 2 Monate Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 1. April 2017, 16:51

    Hallo,

    mein Freund wurde am 10.05.16 außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt und war 26 km/h zu schnell. Er bekam damals eine Geldbuße von 80 Euro und 1 Punkt.
    Nun wurde er im März 17 wieder außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt mit 28 km/h zu schnell.
    Bekommt er nun als Wiederholungstäter ein Monat Fahrverbot oder hat er Glück weil er das erste Mal genau 26 km/h zu schnell war und nicht drüber liegt?

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 9:23

      Hallo Anna,

      in der Regel handelt es sich um eine Wiederholungstat, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt und diese beide Male jeweils über 26 km/h beträgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Madlen 1. April 2017, 2:41

    Hallo,
    Anfang Februar bin ich erwischt worden mit Trunkenheit am Steuer in der Probezeit, habe eine Strafe von 500€ bekommen und 1 Monat Fahrverbot, welches ich aber beides noch nicht gemacht habe (kann mir den Monat raussuchen und Zahle das Geld in raten)
    Vor gut 2 Wochen bin ich dann über eine Ampel mit Rotblitzer gefahren, ich persönlich war in dem Moment verträumt und habe nichts Blitzen gemerkt und auch nicht auf die Ampel geschaut sondern bin dem vor mir einfach nach gefahren, im Rückspiegel ein Stück weiter habe ich dann gesehen das dass Auto hinter mir aber stehen geblieben ist.
    Ich bin mir nicht sicher ob ich geblitzt wurde und wenn ja was würde dann auf mich zukommen ?
    Da bin ich dann sozusagen ein Wiederholungstäter, mit was muss ich rechnen ?
    Mit freundlichen Grüßen Madlen B.

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 9:44

      Hallo Madlen,

      ein Rotlichtverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß in der Probezeitverlängerung hat in der Regel eine Verwarnung zur Folge. Außerdem gibt es normalerweise die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Über die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß können Sie sich hier informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 25. März 2017, 17:48

    Hallo bei mir folgender fall,
    Ich musste nachdem ich innerhalb eines jahres zweimal geblitzt wurde meinen führerschein für einen monat abgeben.
    Jetzt wurde ich nach ca 6 monate nach abgabe meines fuehrerscheins erneut mit 23 km/h drüber geblitzt. Zählt das erneut als Wiederholungstat und muss ich erneut meinen führerschein abgeben?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 9:35

      Hallo Peter,

      nein, dabei handelt es sich nicht um eine Tat, die der Wiederholungstäterregelung unterliegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 21. März 2017, 23:10

    Hallo,
    ich wurde August 2015 mit 32 km/h zu schnell auf der Autobahn ertappt und im Dezember 2015 mit 41km/h innerorts erneut. Die Punkte wurden Januar und Februar 2016 rechtskräftig.
    Nun hat es mich vor 2 Wochen erneut erwischt, mit 26km/h zu viel auf der Autobahn und 19km/h.
    Die 19 km/h wurden mit 30,00€ festgesetzt.
    Von was muss ich ausgehen bezüglich der 26km/h drüber in anbetracht der vorliegenden Situation.

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 10:40

      Hallo Andre,

      hier ist ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro zu erwaten, welches ja scheinbar auch verhängt wurde. Also Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. 19. März 2017, 20:36

    Würde früher zwei mal mit Alkohol angehalten und müsste eine mpu machen habe sie dann bestanden und jetzt würde ich wieder angehalten wegen Alkohol was erwartet mich ungefähr?

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:43

      Hallo,

      beim dritten Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze wird in der Regel ein Bußgeld von 1500 Euro erhoben. Außerdem kommen üblicherweise zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot hinzu. Die Führerscheinstelle entscheidet, ob eine MPU angeordnet wird. Weitere Informationen zu Alkohol am Steuer finden Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-alkohol/

  • Dania 16. März 2017, 0:11

    Hallo zusammen,
    Letztens Jahr 2016 im August bin ich leider in der 30er Zone 21 km/h schnell gefahren. Musst 108€ zahlen und habe einen punkt bekommen. Da ich zur zeit leider in prüfungstress bin ich heute wieder aufgefalle … ich war in Gedanken und habe leider nicht gesehen das ich in einer 80er Zone war und bin wohl 125km/h gefahren. Leider wurde ich von einem zivilen polizei auto gefilmt und wurde rausgezogen. Die Polizistin hat gesagt das ich mit toleranz auf der Autobahn – 36 km/h zuschnell war.

    Wie hoch wird das Bußgeld sein?
    Da ich beruflich auf mein führerschein angewiesen bin – bekomme ich ein Fahrverbot?

    Danke für eure antwort.
    Lg

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:08

      Hallo Dania,

      Ihnen drohen ein Bußgeld von 120 Euro und die Vergabe eines Punktes in Flensburg. Ein Fahrverbot sollte nicht folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 13. März 2017, 11:12

    Hallo zusammen! Möchte gern wissen, ob der Grundsatz nebis in idem auch für Geschwindigkeitsübertretungen gilt. Würde mehrfach auffällig und habe doch jedes Vergehen bezahlt und mit Entzug der Fahrerlaubnis auch verbüßt. Ist es dann rechtens, wenn ein erhöhtes Bußgeld verhängt wird, bei erneutem Geschwindigkeitsverstoß ?
    Beharrlichkeit hin oder her, es bleibt dasselbe Delikt.

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:15

      Hallo Klaus,
      die Regelung für Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsverstößen gilt, wenn der Verkehrsteilnehmer 2 mal innerhalb eines Jahres geblitzt geblitzt wurde und die Geschwindigkeitsüberschreitung dabei mehr als 26 km/h betrug.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christoph O. 12. März 2017, 21:56

    Hallo,ich habe 2015 eine mpu machen müssen 2,4 promille u bestanden u jetzt im Februar 2017 wieder eine alkoholfahrt getätigt mit 2,7 promille,auf was muss ich mich einrichten?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:33

      Hallo Christoph,

      hier könnte eine erneute MPU auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Christoph 14. März 2017, 22:35

        Mpu kann sein muss aber nicht sein oder?
        Viele wird der Führerschein weg sein u die Höhe der geldstrafe?

        • bussgeld-info.de 16. März 2017, 10:11

          Hallo Christoph,
          ab 1,1 Promille drohen 3 Punkte in Flensburg, der Verlust des Führerscheins, Bußgelder und sogar eine Freiheitsstrafe. Weiterhin kann der Führerschein mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahre nicht neu erlangt werden. Zu den genannten Strafen muss bei einem Promillewert ab 1,6 zusätzlich eine medizinisch-psycholgische-Untersuchung (MPU) abgelegt werden, wenn man eine erneute Fahrerlaubnis beantragt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claus K 12. März 2017, 13:43

    Hallo liebes Team,

    kann man so ungefähr sagen was bei dem folgenden Verstoß auf einen zukommt?

    Alter 21 in der Probezeit da Probezeit verlängert wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Aufbauseminar.
    Neues Delikt : Rote Ampel überfahren Unfall verursacht ( Fahreug musste ausweichen und hat Beschädigung am Reifen wegen Bordstein). Nicht angehalten, vom Unfallort entfernt.

    Vielen Dank vorab.

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:32

      Hallo Claus K.,

      ein erneuter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Ferner ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat, welche mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 7. März 2017, 22:00

    Hallo, wie schaut es aus. Ich wurde Dezember 2016 außerorts mit 23km/h zu schnell inkl. Toleranzabzug geblitzt. Und letzte Woche in einer 50er Zone innerorts mit schätzungsweise 30km/h zu schnell geblitzt. Beim ersten Gabs nen Punkt und Bußgeld auf den zweiten warte ich noch.
    Was erwartet mich? Gelte ich auch dort schon als Wiederholungstäter. Haben die das Recht meinen Führerschein zu entziehen.
    Danke im Vorraus.

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:13

      Hallo Patrick,

      als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird. Dies ist bei Ihnen scheinbar nicht der Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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