Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 923 comments… Kommentar einfügen }
  • Memo 17. August 2017, 14:00

    Hallo
    Ein Kollege hat vor 2 1/2 seinen Führerschein wieder erhalten nach bestandener Mpu Prüfung gestern wurde er von der Polizei kontrolliert aber er ist nicht gefahren und man hat keine teste mit ihm durch geführt .. was kann auf ihn zukommen ? Muss er nochmal eine mpu machen obwohl er kein Auto gefahren ist?

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:49

      Hallo Memo,
      leider wird aus Ihrem Kommentar nicht ersichtlich, welcher Tatbestand vorliegen könnte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Giorgi 17. August 2017, 12:48

    Hallo
    Gestern am 14.08.2017 bin ich in Stuttgart in gleiche Ort in 1 Stunde zwei mal geblitzt.
    Tempolimit war 30km/H.
    1.mal bin ich mit 50km/H gefahren (auf Tachometer Standort so)
    2.mal mit 40km/h.

    Was soll ich erwarten?

    MfG
    Giorgi

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:59

      Hallo Giorgi,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift aufgrund dieser beiden Verstöße nicht. Sie müssen daher vermutlich nur mit den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aileen 15. August 2017, 8:26

    Hallo liebes Team,
    ich wurde Mitte Mai unerklärlicherweise auf der Autobahn (Höchstgeschwindigkeit 100) mit 69km/h geblitzt. Ich kann es mir partout nicht erklären. Mit sorgfältiger Prüfung und Eichung stimmt wohl die Messung. Ich besitze meinen Führerschein seit 7 1/2 Jahren und wurde paar Mal geblitzt aber alles unter 20 km/h und außer 2-3 Falschparken habe ich mir noch nie was zu schulden kommen lassen. Laut Bußgeldkatalog 2017 besagt die Straße 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot und Geldbuße in Höhe von 440 €. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, was besagt, dass die Strafe 880 € ist zztl. Schreibarbeiten. Also insgesamt soll ich über 930€ zahlen und das innerhalb von 14 Tagen. Kann das stimmen? Leider erreiche ich dort seit Tagen niemanden. Ich kann das auf einmal nicht zahlen, trotz Vollzeitjob verdiene ich keine 1.200 € netto. Ich hoffe man kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:23

      Hallo Aileen,
      bei Beharrlichkeit kann das Bußgeld verdoppelt werden. Ob eine Ratenzahlung bei Ihrem Bußgeld möglich ist, sollten Sie mit der zuständigen Behörde klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 13. August 2017, 17:17

    Hallo ich bin innerhalb 1 Woche während der Urlaubs Fahrten in Deutschland 2x geblitzt worden ca. 30kmh zu schnell. Gilt hier schon das Fahrverbot obwohl ich den ersten Verstoß noch nicht rechtskräftig bekommen habe ? Ich habe noch keinerlei Post bekommen.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 8:42

      Hallo Jens,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift in der Regel erst, wenn der erste Verstoß bereits rechtskräftig ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jasmin 8. August 2017, 15:25

    Hallo Bußgeld Team ich habe eine Frage nicht in eigener Sache aber es interessiert mich sehr.
    Meine beste Freundin ihr Partner hat eine MPU gemacht da er BTM Probleme hatte und dadurch den Führerschein fahren verloren hatte.
    Jetzt nach bestandener MPU und ein Jahr den Führerschein wurde er schon wieder von der Polizei erwischt mit BTM meine Frage was könnte jetzt passieren Führerschein weg? Die Polizei vor Ort hat ihm mitgenommen und Blut abgenommen meinten er solle drei Tage kein Auto fahren. er denkt jetzt das war alles!!! Und macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten oder irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen um Schlimmeres abzuwenden?

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 9:21

      Hallo Jasmin,
      bei Drogen am Steuer drohen in der Regel weitere Sanktionen. Die Konsultation eines Anwalts kann sinnvoll sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Jasmin 23. August 2017, 12:24

        Danke für die Hilfe

  • Lukas 1. August 2017, 16:31

    Guten Tag,
    Ich habe im Februar meine MPU (Drogen und Alkohol) bestanden und nun seit März den Führerschein zurück. Nun (Juli) wurde ich außerhalb geschlossener Ortschaften mit 43 kmh zu viel geblitzt (Toleranz schon abgezogen). Dank meiner probezeitverlängerung bin ich noch ca 2 Jahre in dieser. Wird es so schlimm wie ich befürchte oder kann mich jemand beruhigen? Was wird auf mich zukommen?
    Vielen Dank und liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 12:34

      Hallo Lukas,

      in der Probezeitverlängerung führt erst der 2. A-Verstoß (z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h) zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Sollte es sich bei Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung um den 1. A-Verstoß nach der Verlängerung handeln, haben Sie in der Regel keine weiteren Konsequenzen zu fürchten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alex 27. Juli 2017, 0:21

    Hi! :)

    Ich wurde letztes Jahr mit 24 km/h zu schnell in der Probezeit geblitzt. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar wurde ich erneut 4 mal geblitzt, jedoch immer mit Geschwindigkeiten unter 21 km/h. Muss ich mit weiteren Probezeitmaßnahmen rechnen?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:42

      Hallo Alex,
      Auswirkungen auf die Probezeit haben Geschwindigkeitsverstöße erst ab 21 km/h. Allerdings können höhere Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marie 25. Juli 2017, 9:46

    Ich bin über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt.
    Und ich würde nochmal geblitzt in einer 30 Zone mit 42 km/h
    Noch kam der Brief für die zweite Strafe nicht an.
    Was haben ich als wiederholungstäter zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 10:31

      Hallo Marie,

      hier ist wohl mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro zu rechnen. Als Wiederholungstäter dürften Sie wohl nicht zählen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 24. Juli 2017, 12:27

    Hallo,
    Ich hab ne frage wenn ich in der Probezeit 2mal mit 10 kmh zu schnell geblitz worden bin und 1 mal mit 15 kann da war passieren wenn nein ab wann. Wie oft kann man mit 10 kmh zuviel geblitz werden ?

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:35

      Hallo Florian,

      ab dem zweiten B-Verstoß in der Probezeit kommt es zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Unter folgendem Link finden Sie eine Tabelle mit weiteren Informationen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mario 17. Juli 2017, 18:17

    Wurde innerhalb eines Jahres 2 X geblitzt einmal im November 2016 auf der Autobahn in der Baustelle mit 28 kmh zuviel und heute 50 zone auf dem Tacho stand 79 als ich hinschaute. Was erwartet mich

    • bussgeld-info.de 24. Juli 2017, 11:24

      Hallo Mario,
      gemäß Ihrer Angaben greift die Regelung für Wiederholungstäter. In diesem Fall droht zusätzlich zu den Sanktionen aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Fritz 17. Juli 2017, 16:37

    Bin im Februar 2014 zu schnell gefahren und bekam 2Punkte und 4 Wochen Fahrverbot.
    Im Juni 2017 bin ich 29kmh zu schnell gefahren .Wie wirkt sich das auf meine alten Punkte aus?
    Danke für die Auskunft

    • bussgeld-info.de 24. Juli 2017, 11:22

      Hallo Fritz,
      die Regelung für Wiederholungstäter beschränkt sich auf ein Jahr.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Cordula 15. Juli 2017, 22:16

    Hallo liebes Bußgeld Team,
    Meine Situation: Vor einigen Jahren (knapp mehr als 10) bin ich zu Fuß in der Innenstadt laufend mit Freunden von der Polizei angehalten worden, wir mussten einen Alkoholtest machen. Ich hatte eine sehr hohe Promillezahl, es wurde also eine MPU angeordnet, die ich bestand da ich kein Alkoholiker bin. Gestern schrieb ich die letzte Prüfung meines Studiums, wir begannen mittags auf nüchternen Magen danach das Bier trinken an.. am frühen Abend stieg ich auf mein Fahrrad und wollte heim fahren.. ich streifte eine Frau, die sofort die Polizei rief. Der erste Test mit dem Alkoholtester (Atemalkohol) ergab eine sehr hohe Promillezahl über 1,6. Auf dem Revier gabs einen Bluttest, dessen Ergebnis ich nicht weiß.
    Den Informationen Ihrer Seite entnehme ich, dass es zur Strafanzeige kommt, eine MPU angeordnet wird, Bußgeld und Fahrverbot.
    Meine Fragen: 1. Wird das Verfahren negativ beeinflusst durch die bereits hinter mir liegende MPU? 2. Mit wie viel Euro Bußgeld muss ich als Student rechnen? 3. Ist ein Fahrverbot obligatorisch?..wenn ja mit welcher Dauer hätte ich erfahrungsgemäß zu rechnen? 4. Wird die Strafanzeige in meinem Führungszeugnis aufgeführt?
    Also was kann schlimmstenfalls oder bestenfalls für mich bei der Geschichte raus kommen?
    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 8:33

      Hallo Cordula,

      die lange zurückliegende MPU dürfte eher keinen Einfluss auf die Sache haben. In welcher Höhe Sie Zahlungen leisten müssen, können wir nicht für Sie einschätzen. Ein Fahrverbot dürfte zu erwarten sein. Ins Führungszeugnis werden in der Regel nur Verurteilungen zu Geldstrafen aufgenommen, die höher als 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafen, die höher als drei Monate sind, wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Luka 12. Juli 2017, 16:41

    Hallo,
    Fallerklärung: Ich habe aufgrund von 0,9 promille am Steuer mein Führerschein abgeben müssen bzw. er wurde mir am Tatort entzogen, daraufhin habe ich eine Geldstrafe von 500€ 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte bekommen. Nach 9 tagen ohne Führerschein/Fahrerlaubnis wurde mir mein Schein per post von der Staatsanwaltschaft zurückgeschickt und der Fall wurde an die Bundespolizei weitergegeben worauf ich dann die oben genannte Strafe per Bußgeldbescheid erhalten habe.
    Problem: Mir wurde gesagt ich hätte 4 Monate nach Rechtskraft Zeit meinen Führerschein für dei Restliche Zeit abzugeben und daran habe ich mich gehalten also meinerseits ein großes Missverständnis, denn die Rechtskraft für die abgabe des Scheins hat mit sofortiger Wirkung mit dem bescheid begonnen. Ich wurde somit in diesem Zeitraum ohne Fahrerlaubnis 2 mal geblitzt einmal 12kmh zu viel und einmal 13kmh. Der Zeitraum des fahrens ohne Fahrerlaubnis beläuft sich auf ca 2 monate und der Fall wurde bei der Polizei bereits aufgenommen und Ich habe mich dazu geäußert. Ein weiteres Problem ist, ich habe bereits 5 Punkte und soweit ich weiss wird So eine Tat im Regelfall mit 3 Punkten bestraft. würde nun gerne wissen was auf mich zukommt? Ist es eine Wiederholungstat aufgrund 2 Blitznachweise oder fällt das unter eine Ersttat? gibt es noch Hoffnung für mich oder ist die Sache mit dem Führerschein nun komplett gegessen?
    Danke im Voraus!

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 13:06

      Hallo Luka,

      da Sie bereits Punkte gesammelt haben und die drei Verstöße innerhalb von kurzer Zeit passierten, ist es nicht auszuschließen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies passiert automatisch, wenn der achte Punkt verhangen wird, kann aber in bestimmten Fällen auch schon vorher von der entsprechenden Behörde angeordnet werden.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Sandra 10. Juli 2017, 11:27

    Hallo,

    ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten. Ich hatte etwas getrunken. Der erste Test hat einen Wert von 0,38 ergeben. Danach musste ich mit auf die Wache wo ein zweiter Test durchgeführt worden ist dieser ergab 0,35 mg. Die Polizei meinte somit ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen. Ich würde nur gerne wissen, was das jetzt für Konsequenzen für mich hat, weil ich von einem Promillewert von 0,3 ausgehe. Da es ja auch so auf den Geräten stand die mir gezeigt worden sind. Jetzt habe ich im Internet allerdings gelesen, dass man diesen Wert noch mal umrechen muss und dann erst der tätsächliche Promillewert rauskommt. Ich finde das hätten die Beamten mir sagen müssen, weil mir wurde nur das Gerät mit dem Wert gezeigt wo 0,35 drauf stand. Woher soll ich wissen, dass dieser noch umgerechnet werden muss. In meinen Augen wurde ich nicht gut belehrt und muss wahrscheinlich jetzt von einem 0,7 Wert ausgehen laut Umrechnung.

    Kann mir jemand da weiterhelfen mit ?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:55

      Hallo Sandra,

      wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass der Wert bei 0,35 lag, dann werden die Beamten in der Regel auch mit diesen Wert arbeiten.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Perp 8. Juli 2017, 0:16

    Hey ich wurde vor einem halben Jahr mit 0.26 Promille in der Probezeit am steuern erwischt und musste eine Geldstrafe von 250 Euro bezahlen + besonderes aufbauseminar machen und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Jetzt wurde ich außerorts mit 21 km/h zu schnell geblitzt, mit was kann ich rechnen MPU, Fahrverbot, Geldstrafe… ?

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 10:22

      Hallo,

      Sie müssen mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Zudem fallen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Edgar 4. Juli 2017, 13:51

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    mein Sohn wurde innerhalb von 8 Monaten dreimal geblitzt. Es handelte sich jeweils um Überschreitungen von 12 – 15 km/h. Also ohne Punkte mit jeweils 20 € Verwarnungsgeld, somit eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

    Kann Ihm deshalb der Führerschein entzogen werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:59

      Hallo Edgar,

      dies dürfte nicht der Fall sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Swen 29. Juni 2017, 21:09

    Hallo,
    bin nach 7 Jahren zum zweiten mal mit Alkohol am Steuer ( 0,8 % )angehalten worden . Habe dafür ein Fahrverbot von 3 Monaten bekommen und ein Bußgeld von 1000 Euro. Ich habe nun seit Mai 4 Monate Zeit meinen Führerschein Abzulegen.
    Heute nun kam Post das ich eventuell wieder eine MPU machen muss. Mit welchen sperrfristen ( nachdem ich meinen Führerschein abgelegt habe ) muss ich jetzt rechnen ? Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten ?

    Dankeschön im Voraus

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 8:37

      Hallo Swen,

      die Sperrfrist kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • PhiKu 29. Juni 2017, 18:01

    Hallo,
    ich wurde Mitte/Ende Dezember 2016 mit 30km/h zu schnell geblitzt.
    Der Brief wurde mir am 13.04.2017 zugestellt und ich musste 80€ +1 PKT abdrücken.

    Jetzt soll ich wohl wieder geblitzt worden sein….
    Welche Strafen können auf mich zukommen ?
    Kann ich meinen Führerschein verlieren?? oder gilt der erste Bescheid schon als „verjährt “ ?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 8:29

      Hallo PhiKu,

      was Sie nun zu erwarten haben, hängt davon ab, wo und mit welcher Geschwindigkeit Sie geblitzt wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alfred 29. Juni 2017, 13:35

    Hallo ,

    Ich hätte mal ne Frage. Also ich wurde vor cirka 2 Jahren mit Thc im Blut , am Steuer , erwischt. Daraufhin habe ich eine Auflage zur MPU bekommen . Habe sie aber noch nicht angefangen und wurde jetzt leider wieder mit Thc im Blut erwischt . Meine Frage ist jetzt was blüht mir jetzt ? Wars das mit dem Führerschein ? Bitte um Hilfe .. grüße

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 9:18

      Hallo Alfred,

      sofern Sie, was aus Ihren Schilderungen nicht ganz eindeutig hervorgeht, derzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und nun beim Autofahren erwischt wurden, wäre der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joshi 22. Juni 2017, 7:07

    Hallo
    Ich wurde innerhalb einer Woche einmal geblitzt und einmal gelasert.
    27 km/h bei erlaubten 50 außerorts
    24 km/h bei erlaubten 50 innerorts
    Erwartet mich nun ein Fahrverbot bzw. greift bei mir die Wiederholungstäter Regelung?
    Danke im Voraus.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 8:04

      Hallo Joshi,

      als Wiederholungstäter gelten Fahrer, die innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr erwischt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sergej 15. Juni 2017, 11:22

    Hallo Leute,

    ich habe zum zweiten Mal eine Trunkenheitsfahrt begonnen. Die erste war am 08.11.2015 mit 2.00 BAK, hatte eine MPU positiv absolviert und meinen FS August 2016, wieder bekommen.
    Nun habe ich aber den selben Fehler noch einmal gemacht. Am 30.05.16, gestern Erfuhr ich den BAK-Wert = 1,64 Promille.
    Meine Frage wäre, mit was ich ungefähr rechnen muss. Sprich: Dauer Sperrzeit und ca. Strafe.

    Beim ersten Mal, waren es 3000€ Strafe und 8 Monate Sperrfrist.

    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:24

      Hallo Sergej,

      das kann nicht genau beantwortet werden, da dies immer im Einzelfall vor Gericht entschieden werden muss.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Jul 9. Juni 2017, 21:54

    Führerschein natürlich 😊😊

  • Jul 9. Juni 2017, 21:52

    Hallo Bussgeld-Info.de Team

    Ich habe auch eine Frage :) wurde am 9.3.2017 geplatzt in einer 30 Zone bei 53kmH das waren 108,50€ und einen schönen Punkt :( jetzt grade haben sie mich mit dem Handy in der Stadt erwicht :((((( so ein ….. Aber auch mit was kann und muss ich rechnen ??
    Ich brauche meinen füraschein sonst komme ich nicht zu Arbeit :(
    Grüße Jul

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 10:48

      Hallo Jul,

      wer als Fahrer eines Kfz mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen und bekommt einen Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maik 7. Juni 2017, 21:24

    Hallo
    Habe mein Führerschein letztes Jahr im Oktober 1 Monat abgegeben weil ich 2 mal im letzten Jahr über 26 km/h zu schnell war .
    Wurde im mai dieses Jahr geblitzt mit 23 km/h zu schnell innerhalb was erwartet mich ?

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 9:05

      Hallo Maik,

      hier erwartet Sie ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 7. Juni 2017, 9:57

    Guten Tag Bussgeld-Info Team,

    ich wurde am 06.12.2016 außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 27 km/h zu Schnell geblitzt. Und habe darauf hin eine Geldbuße und einen Punkt bekommen.
    Am 22.05.2017 wurde ich außerhalb einer Geschlossener Ortschaft mit 21 km/h zu Schnell geblitzt.

    Was habe ich nun zu erwarten? Erneut eine Geldbuße und Punkte oder etwa ein Fahrverbot?
    Hoffe Sie können weiterhelfen, da ich im Außendienst tätig bin, bin ich von meinem Führerschein abhägig.

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2017, 11:21

      Hallo Patrick,

      als Wiederholungstäter gelten in der Regel Fahrer, die 2x innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt wurden. Da Ihre 2. Tempoüberschreitung geringer als 26 km/h ausfiel, fallen Sie nicht unter diese Regelung. Ein zusätzlicher Monat könnte daher nicht auf Sie zukommen. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Bußgeldbehörden je nach Einzelfall auch anders entscheiden können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janine 7. Juni 2017, 7:10

    Hallo,

    ich wurde November 2016 mit 41 kmh zu schnell außerorts geblitzt. Der Bescheid kam im Februar 2017. Jetzt wurde ich außerorts mit 20kmh mehr geblitzt. Droht mir ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 8:16

      Hallo Janine,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift, wenn Sie zweimal in einem Jahr durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h auffällig werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • luki 6. Juni 2017, 22:37

    Hallo!
    Frage: Wie lange gelte ich noch als Wiederholungstäter einer Alkoholfahrt?
    Kurze Schilderung:
    Mai 2002 in Probezeit mit 18 Jahren 1,77 Promille mit KFZ Führerschein weg und mit Auto in Graben gefahren, kein Mensch, Sachschaden! Verwarnung des Gerichtes!
    April 2003 MPU bestanden, Aufbauseminar, Verlängerung Probezeit klar, 2004 erneute Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad 1,92 Promille torkelnd erwischt worden! STrafbefehl 300 Euro! Kein Aufbauseminar! Wie lange die Probezeit dann lief, weiss ich nicht so genau, müsste aber „insgesamt“ 6 Jahre gelaufen sein…bis Januar 2008?
    Meine Frage ist: Bis wann darf die letzte Trunkenheitsfahrt denn noch verwertet/verwendet werden?
    Ab wann gelte ich „wieder“ als „Ersttäter“? Ich frage deshalb, weil massig meinen 10 Jahre nach Strafbefehl, die anderen nach Neuerteilung (2006), die anderen meinen 15 Jahren nach Neuerteilung, also hab ich recherchiert, ich werde aber nicht schlau! Wie wird da gerechnet, die Fristen! Wäre nett, wenn Sie mir evtl genauen Monat/Jahr sagen könnten, ab wann man „wieder“ als Ersttäter behandelt werden würde…
    Bitte verstehen Sie nicht falsch, ich hab auf keinen Fall vor wieder unter Alk zu fahren, die beiden Strafen hat mir schon gereicht! Ich will einfach nur Klarheit haben!

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 8:33

      Hallo luki,
      in der Regel ist von einer Tilgungsfrist von 10 Jahren auszugehen. Für genauere Angaben sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 6. Juni 2017, 17:48

    Bin vor knapp 2 Monaten auf der Autobahn in einer 130er Zone mit über 26 zu schnell geblitzt worden. Habe dafür nach 20 Jahren meinen ersten Punkt kassiert. Jetzt bin ich innerorts mit guten 50 (vielleicht 53/54 ohne Abzug) in einer Zone 30 geblitzt worden. Droht mir jetzt ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 8:48

      Hallo Stefan,
      ein Fahrverbot aufgrund der Regelung für Wiederholungstäter droht, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h erwischt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 4. Juni 2017, 12:45

    Hallo,

    Wurde im März dieses Jahres geblitzt mit ca 22 kmh innerorts zuviel allerdings kam noch keine Post.
    Desweiteren wurde ich im april mit 26 kmh auf der autobahn geblitzt. Der Anhörungsbogen kam diese Woche Freitag. Verhängt man nun ein Fahrverbot? Weiß nicht genau wieviel ich beim ersten verstoß drüber war.

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:18

      Hallo Peter,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst ab 26 km/h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benjamin 2. Juni 2017, 18:37

    Hallo liebes Bussgeld-Team,

    mir wurde April 2017 der Führerschein wegen 0,51 Promille abgenommen. Der Monat ohne Führerschein ist schon rum. Meine Frage: Wie lang gilt man als Wiederholungstäter? Gibt es eine Verjährungsfrist ab wann man wieder €500,00 Bussgeld zahlt und nicht den „Zweittätersatz“.

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 10:20

      Hallo Benjamin,
      in der Regel ist von einer Tilgungsfrist von 10 Jahren auszugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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