Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 923 comments… Kommentar einfügen }
  • Cansu 7. März 2017, 19:19

    Hey ich wurde jetzt zum 2 mal geblitz wegen schnelles fahren.
    Ich wurde vor ca. 2 jahren wegen sxhnellem fahren geblitzt und musste für 2 monate mein führersxhein abgeben was erwartrt mich jetzt? Könnten sie mir das sagen

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 9:21

      Hallo Cansu,

      welche Maßnahmen hier drohen, hängt davon ab, wie schnell Sie unterwegs waren und ob sich der Vorfall innerorts oder außerorts ereignet hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Norbert 6. März 2017, 16:15

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:
    Bin 4x geblitzt worden (außerorts):
    27.02.2014: 32 km zu schnell
    16.12.2014: 21 km zu schnell
    26.06.2015: 24 km zu schnell
    08.03.2016: 31 km zu schnell

    Mir wurde der Führerschein für einen Monat entzogen: Hätte ich dagegen Einspruch einlegen sollen, da ich ja innerhalb von 12 Monaten nicht 2x mit mehr als 25 km zu schnell geblitzt wurde?

    Dazu kommt: der letzte Fall vom 8.3.2016 war in Köln (Heumarer Dreieck), es ging im Februar 2017 durch die Presse, dass hier falsch geblitzt wurde und richtigerweise nur Übertreung von 11 km (und nicht 31 km) vorlag.

    Der Fürerschein wurde bereits entzogen & alle Bußgelder bezahlt. Kann man hier noch was machen (insbesondere ärgert mich der Punkt in Flensburg, der zu Unrecht vergeben wurde)

    mfg

    Norbert

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 11:22

      Hallo Norbert,

      die Bescheide sind nun rechtskräftig, sodass Einspruch nicht mehr eingelegt werden kann. Die Voraussetzungen für ein Wiederaufnahmeverfahren sind eng gefasst. Hier gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, was sich aus § 85 OWiG ergibt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Norbert 10. März 2017, 19:38

        hhmm, hier noch ein paar Infos:

        Das die Messungen fehlerhaft waren, wurde erst im Februar 2017 bekannt.
        Da hatte ich meinen Monat Führerscheinentzug schon hinter mir.
        Ich habe viel Geld bezahlt für fehlerhafte Messungen und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg.
        Was raten Sie mir?

        • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:08

          Hallo Norbert,

          wir können Ihnen leider keine Rechtsauskunft erteilen. Hier sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 4. März 2017, 14:13

    Hallo, meine Frage bezieht sich auf Alkohol im Straßenverkehr. Ich habe im Januar 2006 meinen Führerschein nach vorhergehender bestandener MPU wegen 0,9 Promille wieder bekommen. Im Juni 2015 hatte ich leider wieder 0,65 Promille und wurde in Italien angehalten. Bei der zuständigen Führerscheinstelle liegt jedoch jetzt im März 2017 immer noch nichts vor. Kann es sein dass der Führerschein in Italien verschwunden oder nach Flensburg geschickt worden ist. Ich glaube dass wenn der Führerschein in Flensburg wäre meine Führerscheinstelle auf mich zu kommen würde. Muss ich immer noch mit einer MPU rechnen und ist meine Akte in Flensburg getilgt und liegt nichts mehr in der Überliegefrist? Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:24

      Hallo Peter,

      es ist unüblich, dass Ihnen der Führerschein im Ausland abgenommen wird. Ist dies tatsächlich der Fall, müsste er von den italienischen Behörden nach Deutschland weitergeileitet werden. Sie sollten also dort an entsprechenden Stelle nachfragen. Ob dann eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Führerscheinbehörde.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • S. H. Klaus 25. Februar 2017, 11:33

    Muss wahrscheinlich 4 Wochen den Führerschein abgeben.
    Darf ich in der Zeit im Ausland trotzdem fahren?

  • Miriam 24. Februar 2017, 22:20

    Hallo, ein bekannter von mir wurde in der probezeit mit 23km/h innerorts zu schnell geblitzt hat dafur schon ein aufbausemi ar gemacht.
    Jetzt wurde er mit etwa dem selben wieder geblitzt, wieder innerorts.
    Was kommt jetzt auf ihn zu?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:47

      Hallo Miriam,

      als Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung dann, wenn der Verkehrsteilnehmer zweimal innerhalb eines jahres geblitzt wurde – und zwar jeweils mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h. Über die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie sich hier informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Miriam 6. März 2017, 13:50

        Würde jetzt heißen er muss nochmal einen Aufbauseminar machen? Da er sich in der verlängerten Probezeit befindet.

        • bussgeld-info.de 9. März 2017, 11:02

          Hallo Miriam,

          da ihr Bekannter bereits ein Aufbauseminar absolviert hat, folgt nun die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Miriam 15. März 2017, 8:00

            Ist die Beratung verpflichtend?

          • bussgeld-info.de 16. März 2017, 9:53

            Hallo Miriam,
            da es sich dabei um eine Empfehlung handelt, ist die Teilnahme an der Beratung nicht verpflichtend.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessica 24. Februar 2017, 11:29

    Hallo, ich wurde innerhalb von einem Jahr außerorts zweimal mit über 26 km/h geblitzt, musste dann letztes Jahr im September einen Monat laufen. Nun wurde ich aber am 26.01.2017 wieder außerhalb geblitzt mit 23 km/h zu schnell..was erwatet mich nun?

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:20

      Hallo Jessica,

      in diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahrverbot droht nicht. Die Behörde kann Sie allerdings als beharrlich einstufen. In diesem Fall drohen weitere Nebenstrafen, die vom Einzelfall abhängig sind.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Jenny 22. Februar 2017, 18:10

    Habe erst mal einen anhörungsbogen bekommen

  • Jenny 22. Februar 2017, 18:09

    Hallo,
    Ich habe eine Frage , ich bin außerorts mit 95 in 70 er zone geblitzt worden (25 km/h zu schnell ) . Hab 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen. Dann 4 Monate später mit 121 in 70 (51 km/h zu schnell ) 2 Punkte und schon erhöhte Geldbuße wegen Wiederholungstäter plus 1 Monat Fahrverbot . Jetzt wieder 4 Monate später bin ich erneut geblitzt worden . Aber innerorts mit 51 in 30 er zone (mit 21 km/h Zuviel ) . Das würde wieder einen Punkt bedeuten . In meinem letzen schreiben steht dass ein erneuter Punkt zu einem wiederholten Fahrverbot führen kann.

    Was erwartet mich ?
    1 Monat Fahrverbot oder mehr ?
    Danke

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2017, 9:43

      Hallo Jenny,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 21. Februar 2017, 18:46

    Hallo, ich wurde vor 5 Jahren ungefähr mit 0.2 promille in der probezeit angehalten musste aufbauseminar machen und letze Woche wurde ich bei einer verkehrskontrolle mit 1.0 promille angehalten was droht mir eigentlich? Muss ich eine mpu machen?

  • Justin 21. Februar 2017, 11:18

    Hallo
    Ich bin am 13. November 2016 mit 0,66 angehalten worden ohne Verkehrsbehinderungen. Wurde mit auf die Wache genommen.ein Bluttest wurde nach ca 1.15 std gemacht. Bis heute ist nichts gekommen.

  • Papua 20. Februar 2017, 21:16

    Hallo, ich wurde vor 18 Monaten mit 0,5 Promille aufgehalten (1Monat Fahrverbot). Vor 4 Wochen leider nochmal mit 0,8 Promille.
    Heute kam der Bußgeldbescheid, darin stand wieder 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Bin ich somit kein Wiederholungstäter und habe keine MPU zu befürchten?

    Besten Dank

  • U. S. 20. Februar 2017, 9:53

    Guten Tag,
    Ich habe Dezember 2016 meinen mpu gemacht wegen zu viele Punkten .. heute würde ich bei rot durchfahren angehalten der Polizist meinte 90 Euro 1 Punkt … was erwartet mich ? Womit muss ich rechnen ? Neue mpu ?

  • Niko 17. Februar 2017, 22:31

    Hallo,
    Ich wurde innerhalb von 2 Jahren 5x geblitzt, das alles unter 20km/h überschrittung.
    Kann sonst was auf mich zu kommen außer Bußgeld? Fahrverbot?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:00

      Hallo Niko,

      erst wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt werden, gelten Sie als Wiederholungstäter. In dem Fall muss der Führerschein dann einen Monat lang abgeben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen 10. Februar 2017, 1:56

    Hallo,
    Ich wurde im November zu schnell geblitzt (1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte). Hab meinen Führerschein wieder, Fahrverbot ist beendet etc.
    Nun wurde ich außerorts mit 12 kmh zu viel geblitzt und habe dafür ein Verwarnungsgeld iHv 20€ erhalten (die Verwarnung geht an meinen Vater).

    Habe ich was zu befürchten, wenn ich angebe, dass ich gefahren bin und nicht mein Vater? Bei 12kmh Überschreitung dürfte ich ja eigentlich kein Wiederholungstäter sein, oder?

    Liebe Grüße

  • Jacqueline 7. Februar 2017, 19:07

    Guten Tag,

    Ich bin vergangenes Jahr wegen eines Verstoß im Straßenverkehr ( überfahren einer roten Ampel ) belangt wurden, da ich in der Probezeit bin habe ich 2 Punkte bekommen, Aufbauseminar für Fahranfänger, Bußgeld sowie Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
    Nun heute bin ich geblitzt würden mit ca. 10 km/h zu schnell hab ich jetzt was zu befürchten, da ich schon einen schwerwiegendes Vergehen vermerkt habe… ?

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 10:07

      Hallo Jacqueline,
      grundsätzlich wird jede Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß gewertet, allerdings wirkt sich erst ein Verstoß gegen das Tempolimit von 21 km/h auf die Probezeit aus.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philip 6. Februar 2017, 21:50

    Guten Tag,
    ich wurde vor kurzem mit dem Auto meines Schwiegervater geblitzt: 20 km/h zu viel (nach Toleranzabzug), auf der Autobahn. Nun kam ein Zeugenfragebogen in dem nach der verantwortlichen Person gefragt wird. Es steht jedoch auch darin, dass dieser Zeugenfragebogen nicht von Nöten ist, wenn die 30€ Geldstrafe innerhalb einer Woche überwiesen wird. Meine Frage ist jetzt, ob dieser Delikt irgendwo gespeichert wird, bei einem Vergehen meines Schwiegervaters ihm zu Lasten gelegt werden kann und der nächste Delikt quasi als Wiederholungstat gilt. Da er den Führerschein beruflich braucht, wäre das sehr ungünstig.
    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 9:56

      Hallo Philip,
      für die Einschätzung als Wiederholungstäter werden in der Regel Geschwindigkeitsverstöße von mehr als 26 km/h berücksichtigt. Allerdings können auch wiederholte, geringere Verstöße gegen das Tempolimit Auswirkungen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dimitri 23. Januar 2017, 22:17

    Hallo, Meine freundin hatte einen schweren Unfall während ich feiern war. Voller Sorge bin ich mit dem Auto dorthin weil ich voller Sorge war. Die Polizei ließ mich Pusten und ich hatte 1.4 Promille. Was kommt alles auf mich zu?

    Gruß Dimitri

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:43

      Hallo Dimitri,

      in diesem Fall haben Sie die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bereits überschritten. Der Straftatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ (§ 316 Strafgesetzbuch) sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hauke 23. Januar 2017, 19:31

    folgender Fall:
    Ich wurde heute den 23.01.2017 mit ca. 30 km/h zu viel geblitzt (Bußgeldbescheid natürlich noch nicht vorhanden). Ich wurde aber schonmal am 29.11.2015 mit 28 km/h zu viel erwischt und das Bußgeld habe ich am 24.02.2016 nach Eingang des Schreibens bezahlt.
    Bin ich Wiederholungstäter oder nicht?

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 9:51

      Hallo Hauke,

      als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird. In Ihrem Fall ereigneten sich die Verstöße nicht im selben Jahr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alina 20. Januar 2017, 16:58

    Hallo zusammen .
    Also ich habe ein großes Problem. Ich wurde zweimal mit Alkohol am Steuer erwischt, dass erste mal am 1.11.16 und das zweite mal am 25.12.16 . Das erste mal hatte ich 0,51 beim Atemtest und das zweite mal 1,33 im Blut sogat 😯 Nun ja und davor musste ich schon ein aufbauseminar machen wegem zu schnellen fahren. Was wir alles auf mich zu kommen und wie lange dauert es bis ich mein führerschein wieder bekomme? Lg

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:53

      Hallo Alina,
      bei einem Blutalkoholwert von mehr als 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Neben den Sanktionen durch den Bußgeldkatalog droht somit auch eine Geld- bzw. Haftstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mustafa 16. Januar 2017, 14:28

    Hallo, ich habe meinen Führerschein seit dem 31. Oktober 2011.
    Am 19. Juli 2016 wurde ich in der 50er Zone mit 97 km/h nach Toleranzabzug geblitzt.
    Hierfür habe ich ein Bußgeld über ca. 440,- bezahlt (aufgrund Vorsatz?), zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Gestern am 15. Januar 2017 war der Monat rum. Heute am Montag den 16. Januar 2017 wurde ich ärgerlicherweise in der 50er Zone mit ca. 65 km/h geblitzt. Es war definitiv unter 20 km/h die Überschreitung. Mit was darf ich rechnen? Vielen Dank vorab.

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 9:23

      Hallo Mustfa,
      in diesem Fall ist mit einer Ahndung nach dem Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen. Welche Sanktionen dieser vorsieht, können Sie hier nachlesen: Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Arn 14. Januar 2017, 8:10

    Hallo,mein Führerschein wurde mir mal entzogen am 2012 wegen Cannabis am steuer
    Habe eine neuerteilung beantragt und musste zur mpu.2013 hatte ich mein Führerschein wieder,2015 missachte ich ausversehen eine Vorfahrt und bekam ein Punkt (a Verstoß) wurde verwahrt und musste eine Gutachten vorlegen innerhalb 3 Monate also bin ich zur mpu wieder gegangen. So 2016 wurde ich gemesen weil ich Abstand nicht gehalten habe Bußgeld kam auch schon Brief 133 Euro Geldstrafe und ein Punkt. Meine Frage nun ist was kommt noch auf mich zu von der fahrbehörde?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 11:03

      Hallo Arn,

      in dem Bußgeldbescheid wurde Ihnen doch bereits mitgeteilt, welche Konsequenzen der Abstandsverstoß nach sich zog, nämlich ein Bußgeld von 133 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 13. Januar 2017, 20:58

    Hallo

    Ich wurde im November 2016 mit 24 km/h außerorts gelasert und vor kurzen bin ich im gedanken zu schnell gefahren und wurde außerorts mit ca 127/28 km/h in einer 100 zone geblitzt…was könnte mich erwarten??

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:55

      Hallo Andre,

      die Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h außerorts zieht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich. Für die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem weiteren Punkt rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 12. Januar 2017, 18:49

    Hallo ich bin in der Probezeit und mich haben sie auf der Autobahn erwischt. 2 mal in Abstand nicht eingehalten 4/10. was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:34

      Hallo Nicole,

      beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies als A-Verstoß gewertet. Hier drohen ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht außerdem eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 4. Januar 2017, 13:46

    Hallo,
    vor knapp zwei Jahren (22 Monate) wurde ich beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Ich bekam 2 Punkte, musste 200 € bezahlen und mir wurde der Führerschein 1 Monat eingezogen.
    Nun ist mir gestern mehr oder weniger dasselbe Delikt wieder passiert. Ich bin links abgebogen, owohl nur gerade aus und nach rechts grün war (links abbiegen war noch rot). Es ist zwar nichts passiert, da es nachts war und kein Verkehr herrschte. Aber ich wurde geblitzt und die Ampel war definitiv wieder länger als 2 Sekunden rot.
    Gelte ich nun als Wiederholungstäter und habe mit einem längeren Fahrverbot, als einem Monat zu rechnen? Oder bekomme ich „lediglich“ nochmals 2 Punkte, 200€ Bußgeld und einen Monat Fahrverbot, wie beim letzten Mal??
    Vielen Dank und Grüße
    Paul

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:14

      Hallo Sabine,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb eines Jahres zweimal geschehen ist. Es liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde zu entscheiden, ob die Tat als Beharrlichkeit gewertet wird. Warten Sie am besten zunächst Ihren Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Paul 1. Januar 2017, 15:38

    Hallo.
    Ich hätte 2013 vier Wochen wegen 0,9 Promille.
    Nun heute 2017 wieder 0,9.

    Was kommt nun auf mich zu?
    Danke

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 9:51

      Hallo Paul,
      laut Bußgeldkatalog droht Ihnen beim zweiten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ein Bußgeld in Höhe von 1.000 EUR, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Paul 3. Januar 2017, 23:58

        Auch noch 3-5 Jahren?
        Gibt es hiet nicht eine Verjährung nach 2 Jahren.
        Der erste Verstoß war ja noch nach dem alten Bußgeldkatalog.

        • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:34

          Hallo Paul,

          warten Sie am besten erst einmal den offiziellen Bescheid ab. Es ist auch gut möglich, dass die Tat nicht mehr als Wiederholung angesehen wird. Dann beträgt das Bußgeld nur 500 Euro und das Fahrverbot dauert einen Monat.

  • Chris 29. Dezember 2016, 18:45

    Moin!
    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe vergangenen Juli meinen Führerschein wegen einer Geschwindigkeitsübertretung für einen Monat abgeben müssen. Vor 5 Wochen wurde ich erneut geblitzt: 21km/h zu viel.
    Muss ich jetzt mit einem erneuten Fahrverbot rechnen oder wird es normal mit einem Punkt und Bußgeld belastet?

    • bussgeld-info.de 30. Dezember 2016, 9:43

      Hallo Chris,
      als Wiederholungstäter gelten Sie normalerweise erst, wenn Sie sich zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h innerhalb von 12 Monaten leisten. Demnach sollte in der Regel kein erneutes Fahrverbot auf Sie zukommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tahir 24. Dezember 2016, 22:56

    Guten Abend, ich wurde 2012 im mai in der probezeit auf der Autobahn mit 47 km/h geblitzt. Aufbauseminar absolviert, 2 jahre probezeit verlängerung 1 monat Fahrverbot 3 punkte. 2014 Handy am steuer 1 punkt. Also 4 punkte insgesamt. 2015 wurden die punkte von der Geschwindigkeitsüberschreitung abgebaut, als hatte ich dann nur 1 punkt. 2015 Oktober auf der Autobahn mit 48km/h geblitzt, 2 punkte 1 fahrverbot. 24.12.2016 Autobahn wieder geblitzt mit 49km/h, was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 11:24

      Hallo Tahir,

      sollten Sie sich noch in der verlängerten Probezeit befinden, wird Ihnen nun die Fahrerlaubnis entzogen. Ansonsten erwarten Sie in jedem Fall erhöhte Sanktionen in Form von Bußgeldern und Punkten. Diese werden sehr wahrscheinlich im Sinne der Wiederholungstat höher als gewöhnlich ausfallen und sind daher schwer vorhersagbar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc 22. Dezember 2016, 1:49

    Hallo,

    Ich habe in 2012-2014 einige Punkte gesammelt, 2 x wurde auch ein Fahrverbot erteilt (1 Monat).
    Die letzten 2 Jahre habe ich keinen Eintrag bekommen, mein aktueller Punktestand: 3 Punkte
    Aktuell wurde ich mit 31kmh zuviel geblitzt. Laut Bussgeldkatalog 160€ / 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot.
    Nun habe ich ein Bußgeld von 345 € auferlegt bekommen, aufgrund bereits vorhandener Einträge!!!
    Über 100% Erhöhung ist stolz.

    Frage: wie und wo sind solche Bussgelderhöhungen geregelt? (Bzw. wo kann man das in verständlicher Formulierung nachlesen?)

    Vielen dank, marc

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:47

      Hallo Marc,

      unter Umständen hat die Behörde den Geschwindigkeitsverstoß aufgrund Ihrer vorherigen Verstöße als Vorsatz oder Beharrlichkeit gewertet. Eine Erhöhung des Bußgelds ist in diesem Fall möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Albrecht 21. Dezember 2016, 18:46

    Hallo Bußgeld-team,
    wurde neulich an einer Stelle im Wald geblitzt, an der normal keine Beschränkung ist (ausserorts frei, d.h. 100), aber an dem Tag 50 km/ war, mit Schild „Treibjagd“. Jetzt bekomme ich den Anhörungszettel, und da steht von dieser außergewöhnlichen Beschränkung nichts drin. Bin an dem Tag nach 14 Uhr die Strecke wieder zurückfahren, und da war alles weg, keine Schilder mehr, und wieder fahren bis 100.

    Ist das gültig, muss ich das so akzeptieren?

    Gruß, Albrecht

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:35

      Hallo Albrecht,

      Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch dagegen einzulegen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christoph 20. Dezember 2016, 22:08

    Hallo, ich wurde letztes Jahr mit 43 km/h geblitzt und musst den Führerschein abgeben.

    Jetzt 2016 wurde ich vor 2 Monaten wieder innerorts mit 25 km/h geblitzt. 180 € Strafe.

    Vor vier Wochen wurde ich mit Handy in der Hand und 32 km/h zu schnell außerorts geblitzt.

    Erwartet mich ein erneutes Fahrverbot ? Ich wurde ja aber theoretisch nur 1 mal in einem Jahr geblitzt über 26 km/h.

    Bitte um eurer Hilfe!

    Vielen Dank !

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:32

      Hallo Christoph,

      im Allgemeinen ist es so, dass Sie nur einmal mit mehr als 26 km/h zu schnell unterwegs waren und deshalb nicht als Wiederholungstäter gelten. Dennoch liegt diese Entscheidung letzten Endes im Ermessen der zuständigen Behörde. Warten Sie also am besten den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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