Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Markus 11. Oktober 2017, 10:09

    Hallo,
    ich wurde vor über einem Jahr mit Fahrverbot geblitzt, den Einspruch haben wir zum 30.06. zurückgezogen.
    Jetzt bin ich außerorts mit 27 kmh zu schnell geblitzt worden. muss ich wieder mit einem Fahrverbot rechnen?
    Danke für eine Info.

    • Markus 11. Oktober 2017, 10:13

      Ergänzung: Der Einspruch lief zum 30.06.2017 ab.

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 15:34

      Hallo Markus,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Michael S. 10. Oktober 2017, 16:24

    Guten Tag,

    ich hätte auch eine Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen:

    Ich hatte Anfang des Jahres eine Abstandsmessung und habe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen und dies auch abgesessen.
    Leider habe ich heute einen Anhörungsbogen bekommen mit einem Abstandsverstoß der im „Normalfall“ 1 Punkt und kein Fahrverbot nach sich zieht.

    Meine Frage ist nun: Gibt es beim Abstand auch einen „Wiederholungtäter“ bzw. „Beharrlichkeit“ wie bei Geschwindkigkeits und Alkoholverstößen und wenn ja, ist eher mit einer erhöhten Geldbuße oder sogar mit Fahrverbot zu rechnen?

    Vielen Dank

    Viele Grüße

    Michael S.

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 14:55

      Hallo Michael,

      auch bei Abstandsverstößen liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie wegen Beharrlichkeit ggf. härtere Sanktionen verhängt.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Maxim 7. Oktober 2017, 12:51

    Hallo zusammen,

    ich wurde vorletzten Sommer mit >41 km/h auf der Autobahn geblitzt. Nach längerem juristischen Prozess wurde dieser Verstoß letztes Jahr im Herbst rechtskräftig und ich musste den Führerschein im November 2016 für einen Monat abgeben. Nun wurde ich diese Woche mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h nach Toleranzabzug innerorts abgelichtet. Droht mir nun ein wiederholter Führerscheinentzug von einem Monat? Oder wäre diese erst ab 26 km/h der Fall?

    Vorab Danke für die Rückantwort.

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 11:00

      Hallo Maxim,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift erst bei mehr als 26 km/h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maty 6. Oktober 2017, 0:56

    Liebes Bussgeld-Info Team,
    Ich wurde im April diesen Jahres mit 46kmh zu schnell auf der Autobahn geblitzt. Die Folgen waren 180€ Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Hierbei galt ich als Ersttäter und ich habe mein Fahrverbot im Juli ,,abgesessen“.
    Nun habe ich wieder Post bekommen mit einem Blitzerfoto und einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21kmh.
    Muss ich erneut mit einem Fahrverbot rechnen oder bekomme ich diesmal ,,nur“ einen Punkt plus Bußgeld?
    Besten Dank vorab für die Info :)

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:09

      Hallo Maty,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h erwischt werden. Dies scheint in Ihrem Fall nicht vorzuliegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Emre 5. Oktober 2017, 22:51

    Ich habe schon schon bereits 2 mpu gemacht einmal wegen Alkohol und thc am 10.2014 nun hab ich 2tage bevor ich angehalten wurde habe ich kokain gezogen und wurde anschließen positiv getestet Blutprobe hinterher was mich wundert das ich das aller erste mal gemacht habe und auch sehr wenig 0.1 g und nicht mal was gemerkt habe kann ich trotzdem bestraft werden auch wenn es ganz geringe mänge im Blut nachzu weißen sind Danke noch Mals

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:14

      Hallo Emre,
      bei Kokain sieht der Gesetzgeber keine Grenzwerte vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukasz 3. Oktober 2017, 12:58

    Hallo Bussgeld Team,
    vor 2 Jahren musste ich meinen Führerschein wegen THC und Amphetaminen für 4 Wochen abgeben.
    Jetzt wurde ich mit Thc und 0,8 Promille angehalten, was erwartet mich?
    Gruß Lukasz

    • bussgeld-info.de 10. November 2017, 13:39

      Hallo Lukasz,

      die Verjährungsfristen für Drogen- und Alkohol am Steuer sind ausgesprochen lang, sodass der Vorfall vor 2 Jahren noch nicht verjährt ist. Dementsprechend gelten sie als Wiederholungstäter und die Strafe wird somit strenger ausfallen. Neben einem Bußgeld kann Ihnen unter Umständen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden. Genauere Informationen können wir Ihnen nicht geben, da die Behörden in dieser Sache über einen Ermessensspielraum verfügen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Niklas 3. Oktober 2017, 11:11

    Hallo, ich wurde an einem Tag zwei geblitzt.
    Beide Vergehen ereigneten sich ca. mit 40 Minuten Abstand.
    Beide Male waren allerdings unter 20km/h Überschreitung.
    Ich wurde dieses Jahr allerdings schon Mal geblitzt – auch unter 20km/h Überschreitung.
    Auf was muss ich mich gefasst machen?

    • bussgeld-info.de 10. November 2017, 13:08

      Hallo Niklas,

      da die Geschwindigkeitsüberschreitung jeweils unter 20km/h liegt, sind Sie streng genommen kein Wiederholungstäter, trotzdem kann Ihnen unter Umständen „Beharrlichkeit“ vorgeworfen werden. Welche Konsequenzen auf Sie zukommen, lässt sich allerdings nicht genau voraussagen, da die Entscheidung im Ermessen der Behörde liegt.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Yakup C. 2. Oktober 2017, 16:40

    Hallo alle zusammen!
    Ich wurde vor einem Monat außerOrts mit 37 zu schnell und heute innerorts wo mit 50 erlaubt ist um die 100 geblitzt Spielt da jetzt innerorts und außerorts eine Rolle womit muss ich rechnen

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:46

      Hallo Yakup C.,

      ja, es spielt in der Tat eine Rolle, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Für Ihr erstes Vergehen wird in der Regel ein Punkt und 120 Euro Bußgeld, für das zweite zwei Punkte, 200 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot fällig. Da Sie jedoch innerhalb von kurzer Zeit zwei Mal geblitzt wurden, werden Sie strenger sanktioniert werden. Sie müssen also mit Punkten, einem hohen Bußgeld und Fahrverbot rechnen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Norbert 1. Oktober 2017, 13:10

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    ich muss noch einmal nachfragen
    ich bin am 14.09.2017 wahrscheinlich mit 120 Km/h bei einer 60 Zone (AB) ausserorts geblitzt worden. So wie ich ass nachgelesen habe drohen mit 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
    Mein letztes Vergehen war am 10.01.2016 mit Rechtskraft 18.08.2016 ( 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot).
    Wird diese “Alt Strafe” für mein Vergehen am 10.01.2016 und meine neu zu erwartende Strafe vom Vergehen am 14.09. als Beharlichkeit ausgelegt? Sodas mir eine Verdoppelung des Fahrverbotes droht?
    Vielen Dank.
    Gruß

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:18

      Hallo Norbert,

      das können wir nicht mit Sicherheit sagen. Möglich ist es; in der Regel wird jedoch von Wiederholungstäter gesprochen, wenn zwei Mal in einem Jahr mehr als 26 km/h zu viel gefahren wurde. Dabei zählt der Tattag. Dies war in Ihren Fall nicht gegeben, denn es lagen ja anderthalb Jahre zwischen den Vorfällen. Sie könnten also auch drum herum kommen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Marvin 30. September 2017, 0:57

    Hallo,

    Ich bräuchte einmal Hilfe und zwar würde ich am 2.4.2017 mit Alkohol und Drogen am Steuer angehalten und musste mit auf die Wache. Festgestellt wurde 0,55 Promille und thc 1,1ng/ml.

    Daraufhin wurde ich ein zweites Mal Mitte Juni diesen Jahres angehalten, auch wegen Drogen. Blutwerte noch nicht bekannt.

    Meine Frage ist, wäre eine MPU jetzt schon sinnvoll ? Da mein Führerschein schon entzogen ist… oder sollte ich lieber warten bis das zweite vergehen bei mir mit den Blutwerten da ist?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:58

      Hallo Marvin,

      es ist uns grundsätzlich untersagt, Rechtsberatungen zu erteilen. Da es sich bei einer MPU um eine kostenintensive Maßnahme handelt, wäre es sinniger, zunächst den Bescheid abzuwarten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Özkan 29. September 2017, 15:16

    Hallo,
    wurde am mittwoch mit 30kmh zu viel ausserorts geblizt und heute auf der Autobahn mit 20kmh zu viel. Habe noch nichts bekommen wir aber bestimmt nicht lange dauern das ich dann Post habe. Was würde auf mich zu kommen?
    Danke

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:41

      Hallo Özkan,

      für den ersten Verstoß kommen in der Regel ein Punkt und 80 Euro Bußgeld, für den zweiten Verstoß 30 Euro Geldbuße auf Sie zu. Zu beiden kommen noch Bearbeitungsgebühren von jeweils etwa 30 Euro – diese Angaben sind ohne Gewähr.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Volker 28. September 2017, 13:19

    Ich bekomme jetzt als Wiederholungstäter (das zweite Mal über 26km/h zu viel) einen Punkt und auch einen Monat Fahrverbot. Zu welchem Zeitpunkt werden dieser Punkt und das Fahrverbot wieder gelöscht?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:00

      Hallo Volker,

      beide Sanktionen wurden Ihnen für eine „verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit“ verhangen. Laut BKA werden diese Strafen nach zweieinhalb Jahren plus einjähriger Überliegefrist gelöscht.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Max 28. September 2017, 6:16

    Ich habe vor 7 Jahren alkoholisiert einen Unfall gehabt und meinen Führerchein durch eine MPU zurück erhalten.
    Vorgestern ist es wieder passiert (0,4Promille beim pusten), ich bin auf der Autobahn meinem Vordermann aufgefahren.
    Gibt es Erfahrungswerte, wie lange mein Führerschein weg sein wird?

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 12:32

      Hallo Max,

      so etwas kann nicht pauschal beantwortet werden. Das ist Sache der ausstellenden Behörde und liegt in deren Ermessen. Sie werden im Mindesten ein Fahrverbot für mehrere Monate erhalten, auch eine erneute MPU ist nicht ausgeschlossen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • janek 22. September 2017, 13:15

    hallo und zwar wurde ich unter einfluss von cannabis erwischt nach einer erolgreichen wiedererteilung mpu und abstinenz und das ganze zeug wurde ich 2 monate später erneut angehalten und mein test war positiv mit 1,8 ng jetz habe ich einen Anwalt mit eingeschalten aber ich wollte mich auch so nochmal informieren was auf mich zukommen könnte.

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 11:21

      Hallo Janek,

      das kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, da dies Sache der bearbeitenden Behörde ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Sie für die Rauschfahrt mit Punkten, einer Geldbuße und auch einem Fahrverbot/ einer Sperre belegt. Der Nachweis von Cannabis über das Blut zeigt nicht genau, wann Sie konsumiert haben. Insofern kann Ihnen vorgeworfen werden, im Rausch gefahren zu sein. Eventuell werden weitere Proben (wie die über das Haar) angeordnet, um genaue Aussagen über Ihr Konsumverhalten zu treffen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Gewald M 20. September 2017, 13:28

    Hallo zusammen,
    Ich wurde am 01.04.16 mit Handy am Ohr von der Polizei angehalten. 1 Punkt und 90 €
    Am 29.03.17 würde ich auf der Autobahn mit 30m Abstand gemessen ich musste aber 54m Abstand haben. Wieder 1 Punkt und 170€.
    Am 04.09.17 würde ich geblitzt mit 94 km/h außerorts erlaubt waren 70. Womit muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 9:57

      Hallo Gewald M,

      der Begriff „Wiederholungstäter“ bezieht sich eigentlich auf wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nichtsdestotrotz könnten Sie als „beharrlich“ eingestuft werden, da die Fehltritte innerhalb einer kurzen Zeit passierten. Für Ihr letztes Vergehen werden in der Regel ein Punkt und 70 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren fällig. Diese Sanktionen könnten nun etwas härter ausfallen, auch ein Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen. Das konkrete Strafmaß ist jedoch immer Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Siegmar 18. September 2017, 11:09

    Hallo,

    ich wurde zum wiederholten mal außerorts bei einer Geschwindigkeitsübertretung „geblitzt“, jeweils mit maximal 16 km/h zu viel, beim letzten mal allerdings in einer Baustelle außerorts. Dieses mal hat man mir per Busßgeldbescheid jedoch nicht nur die lt. Bußgeldtabelle fälligen 30 Euro berechnet, sondern wg. Wiederholungstat 100 Euro und zudem einen weiteren Punkt in Flensburg erteilt.

    Ist der weitere Punkt in Flensburg rechtens, wenn ich zwar wiederholt, jedoch nur bis zur Grenze von 16km die Geschwindigkeit überschritten habe?

    Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen. Lohnt es sich trotzdem, zumindest gegen den Punkt in Flensburg rechtliuch vorzugehen?

    Besten Dank vorab für den freundlichen Rat.

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 8:46

      Hallo Siegmar,

      in bestimmten Fällen kann von Behördenseite ein Bußgeld angemessen erhöht werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann ein solcher nicht mehr eingelegt werden. Ein Bescheid ist in dem Fall rechtskräftig. Für weitere Informationen sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Corinna 18. September 2017, 7:49

    Liebes Bussgeld-Info Team,
    ich habe im Dezember 2016 die Geschwindigkeit in einer 3o Zone um 24km/h (nach Toleranz) überschritten ( 1 Punkt und 80 Euro Strafe) und jetzt im August in einer 50 Zone um 25km/h (nach Toleranz).Jetzt soll ich 80 Euro Strafe und 1 Punkt und Fahrverbot bekommen! Ist das Fahrverbot RICHTIG?

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 7:58

      Hallo Corinna,

      die Anordnung eines Fahrverbotes kann bei einer beharrlichen Pflichtverletzung in Betracht kommen. Ob dies in Ihrem Fall gerechtfertigt ist oder nicht, können Sie durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Norbert 17. September 2017, 9:50

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    ich bin am 14.09.2017 wahrscheinlich mit 120 Km/h bei einer 60 Zone (AB) ausserorts geblitzt worden. So wie ich ass nachgelesen habe drohen mit 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
    Mein letztes Vergehen war am 10.01.2016 mit Rechtskraft 18.08.2016 ( 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot).
    Ist das letzte Vergehen „verjährt“ oder gilt der Zeitraum Rechtskraft zu Rechtskraft ( Neues Vergehen noch kein Anschreiben vorhanden)?
    Vielen Dank.
    Gruß

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 6:54

      Hallo Norbert,

      gemäß Ihren Schilderungen dürften die Punkte für Ihren letzten Verstoß noch nicht getilgt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Norbert 22. September 2017, 19:13

        Danke für die Info.
        Wird diese „Alt Strafe“ für mein Vergehen am 10.01.2016 und meine neu zu erwartende Strafe vom Vergehen am 14.09. als Beharlichkeit ausgelegt? Sodas mir eine FVerdoppelung des Fahrverbotes droht?
        MfG
        Norbert

        • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 12:00

          Hallo Norbert,

          das kommt darauf an, ob das Vergehen am 14.09.2016 oder am 14.09.2017 stattfand. Ist ersteres der Fall, dann kann Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden, ja. War der Vorfall in diesem Jahr, sollten Sie neben der allgemeinen Sanktion nichts zu befürchten haben. Das genaue Strafmaß bleibt jedoch stets Sache der ausstellenden Behörde.

          Das Team von bussgeld-info.de

  • Corinna 15. September 2017, 19:38

    Hallo,
    ich wurde im Dezember 2016 Innerorts in der 30 Zone mit 24km/h zu schnell geblitzt (nach Toleranzabzug). Jetzt wurde ich im August Innerorts in der 50 Zone mit 25km/h zu schnell geblitzt (nach Toleranzabzug) ich soll jetzt eine Geldbuße, 1 Punkt und ein Fahrverbot bekommen. Ist das Fahrverbot Richtig?

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 9:03

      Hallo Corinna,

      für gewöhnlich kommt ein Fahrverbot für Wiederholungstäter in Betracht. Als solche gelten Personen, die zweimal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von jeweils 26 km/h oder mehr begangen haben. Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janine 12. September 2017, 16:26

    Hallo!
    Ich wurde vor 3 Monaten in der 30er Zone gelasert, mit (ich glaube) ca. 47 km/h (25 €). Heute wurde ich wo 50 erlaubt war mit 69 km/h gelasert, wieder 25 € (erst wollte er 35 €). Beide Male bekam ich nur einen Beleg über die Zahlung. Erwartet mich nun ein richtiges Schreiben? Bin ich Wiederholungstäter?

    Ich war beide Male unter 26 km/h zu schnell, aber einmal davon in der 30er Zone, deswegen bin ich verunsichert.

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 10:32

      Hallo Janine,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift grundsätzlich nur wenn Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Umut 12. September 2017, 9:36

    Guten Tag,
    Ich hätte ne frage, habe Dezember 2016 meine MPU positiv bestanden
    (Zu viele Punkte) ,
    Dadrauf hin habe ich 1 Punkt wegen überfahren des Rotlichtes unter 1 Sekunde bekommen (Februar 2017)
    August 2017 hab ich 1 Punkt wegen Handy am Steuer bekommen,
    Was erwartet mich jetzt ? Sollte ich gegen angehen ? Muss ich Mpu wieder machen ?

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 10:11

      Hallo Umut,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 11. September 2017, 17:40

    Vor 10 Monaten wurde ich mit 24 km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt (Folge: 1 Punkt).
    Nun wurde ich mit ca. 35-40 km/h zu schnell in einer 30er Zone geblitzt.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 11:10

      Hallo Anna,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h (innerorts) drohen ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hümeyra 9. September 2017, 14:41

    Hallo,
    ich wurde an der selben stelle jetzt neulich zum dritten Mal mit ca. 30-40 km/h zu viel geblitzt. (Außerorts, 80iger Zone) und habe beim zweiten Mal einen Fahrverbot von einem Monat. Was erwartet mich nun??

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 9:18

      Hallo Hümeyra,
      auch in diesem Fall kann ein Fahrverbot drohen. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde aufgrund von Beharrlichkeit die Sanktionen erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 6. September 2017, 13:09

    Hallo ich wurde letzte Woche Freitag angehalten und musste einen drogentest machen auch blut entnähme. Gestern wurde ich wieder angehalten dass gleiche nochmal. Ich bin noch in der Probezeit. Bekomme ich jetzt die Strafe für ein Vergehen oder beide zusammen oder wie wird das. Mfg

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 13:55

      Hallo Michael,

      ob Sie eine Strafe bekommen, hängt von dem Ergebnis Ihres Drogentests ab. Es dürfte sich – bei positivem Testergebnis – um zwei A-Verstöße handeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Michael 6. September 2017, 15:10

        Danke für die schnelle Antwort, wie hoch werden diese a-Verstöße bestraft ? Eigentlich könnte ich doch bei dem zweiten Verstoß Einspruch einlegen wegen Fahrlässigkeit? Ich war ja nicht berauscht zu dem Zeitpunkt sondern lediglich hatte ich noch abbaustoffe vom ersten Verstoß intus. Grüße Michael

  • Lyam 1. September 2017, 14:54

    Hallo liebes Bussgeldteam.
    Ich wurde vor über 1 1/2 Jahren mit 41 zu schnell ausserhalb der Ortschaft geblitzt.
    Geldstrafe, Punkte (bin mir nicht sicher ob es 2 oder 3 Punkte waren) und 1 Monat Fahrverbot erhalten.
    Jetzt hatte ich vor knapp einem Monat einen Selbstverursachten Unfall auf der Autobahn, nasse Strasse, Aquaplaning und Kontrolle über das Auto verloren und in einen LKW „gekracht“.
    Habe nun ein Bussgeldbescheid erhalten, mit Geldstrafe und einem weiteren Punkt, wegen nicht angepasster Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn.
    Da ich wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung vor 1 1/2 Jahren schon Punkte + Fahrverbot bekommen habe, muss ich jetzt mit einem weiteren Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:07

      Hallo Lyam,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • hanna 29. August 2017, 12:31

    Guten Morgen,

    ich musste meine Führerschein abgeben, da ich innerhalb eines jahres 2x mit über 26 km geblitzt worden bin,..

    jetzt habe ich 2 Fragen:

    1. darf ich am Ende der Frist selbst mit dem Auto den Führerschein abholen??

    2. HAbe ich nach der abholung besondere Auflagen??

    Vielen Danke

    H:S

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:03

      Hallo hanna,

      Sie dürfen erst wieder fahren, nachdem Sie den Führerschein abgeholt haben. Besondere Auflagen habe Sie dann nicht zu erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 26. August 2017, 12:50

    Hallo!
    Ich wurde vor ein einhalb jahren mit 47 zuschnell geblitzt und musste meinen schein für 1 monat abgeben. Danach wurde ich nochmal angehalten mit 26 zu schnell und es gab wieder 1 monat fahrverbot. Jetzt wurde ich wieder mit 40 zuschnell geblitzt aber weiß nicht genau ob da ein jahr abstand liegt. Wie läuft es den jetzt bei mir als wiederholungstäter ab?

    • bussgeld-info.de 5. September 2017, 11:48

      Hallo Tim,

      um als Wiederholungstäter zu gelten, müssen Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 23. August 2017, 14:05

    Mahlzeit liebes Bußgeld Info Team,

    Ich wurde letztes Jahr im August mit 31km/h innerorts geblitzt und jetzt im Juli mit 28km/h
    auf der Autobahn zu schnell geblitzt das innerorts habe ich angenommen da ich zu dieser Zeit keine Punkte hatte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Habe ich jetzt trotzdem einen Monat Fahrverbot zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 8:26

      Hallo Philipp,

      in dem Fall gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen voraussichtlich mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • NourDine 22. August 2017, 21:55

    Hallo Liebes Team,
    Ich würde vor 7 jahren mit 0.8 Promille von der Polizei angehalten, und habe 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldstrafe bekommen. Nun würde ich im Juli 2016 bei einer allgemeine Verkehrskontrolle mit 1.55 Promille erwischt. Und habe habe ein Geld Strafe von 1900 Euro bekommen . Und 1 Jahre Fahrverbot.
    Gild ich als Wiederholungstäter ? Muss ich mit einer MPU Rechnen ? In den Abstand von 2010 bis jetzt habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.
    Weder Punkte noch Sonstiges

    Dankeschön
    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 7:50

      Hallo NourDine,

      als Wiederholungstäter werden im Bereich des Verkehrsrechts Personen bezeichnet, die innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden.

      Eine MPU ist in Ihrem Fall nicht unwahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stephan 19. August 2017, 17:03

    Hallo,

    ich wurde mit 35m Abstand bei 143 km/h erwischt und muss 100€ zahlen, dazu gibt es 1 Punkt; kein Fahrverbot.

    Droht mir bei erneutem Abstandsverstoß innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot? Zum Thema Wiederholungstäter finde ich nur Infos zu wiederholtem Geschwindigkeitsverstoß.

    Gruß
    Stephan

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:13

      Hallo Stephan,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Allerdings kann Ihnen bei wiederholten Abstandsverstößen Beharrlichkeit vorgeworfen werden, was höhere Sanktionen zur Folge haben kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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