Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 923 comments… Kommentar einfügen }
  • Svenja 19. Februar 2018, 11:53

    Hallo ich hab folgende Frage. Mein Mann wurde am Wochenende mit 0.8 Promille angehalten. Im Jahre 2003 wurde er leider schon mal mit 0.55 Promille angehalten und musste den Führerschein für 4 Wochen abgeben. Wird er jetzt als Wiederholungstäter eingestuft? Oder ist es schon „verjährt“

    • bussgeld-info.de 6. März 2018, 13:16

      Hallo Svenja,

      bei Alkohol am Steuer gilt als Wiederholungstäter, wer innerhalb von 10 Jahren wiederholt auffällig wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Emanuele 1. Februar 2018, 18:35

    Hallo, wurxe am 3. Jänner 2016 und am 30. Dez 2016 jeweils mit 26+km/h beblitzt und musste dewegen im Sommer 2017 meinen schei 1 Monat abgeben. Bin am 01. Februar 2018 nun nochmals mit 26+ km/h geblitz worden. Droht mir nun erneut ein Fahrverbot?
    Lg

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:47

      Hallo Emanuele,
      kommt es innerhalb von 12 Monaten zu zwei Geschwindigkeitsverstößen von mehr als 26 km/h droht aufgrund der Regelung für Wiederholungstäter ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Emanuele 1. April 2018, 10:17

        Zählt die 12 Monatsfrist ab dem Tag an dem man geblitzt worden ist oder ab dem Tag der Bescheidzustellung?

        • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:40

          Hallo Emanuele,

          die Frist läuft normalerweise ab Rechtskraft des Bescheids.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vanny 31. Januar 2018, 8:27

    Hallo.
    Ich habe eine Frage .
    Ich habe bereits einen Bußgeldbescheid erhalten da ich letztes Jahr in innerhalb von 12 Monaten 2 mal geblitzt wurde mit mehr als 26 km/h.
    Bedeutet normalerweise 1 Monat Fahrverbot und Geldstrafe.
    Dieser Fall läuft noch da ein Anwalt eingeschaltet wurde.
    Nun bin ich im Januar 2018 wieder geblitzt worden mit etwas weniger als 20 km/h zu schnell.
    Was erwartet mich und vor allem ist der aktuelle Geschwinsigkeitsverstoß dann relevant für den anderen Verstoß welcher noch geprüft wird?
    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:10

      Hallo Vanny,
      für die Regelung für Wiederholungstäter sind Verstöße unter 25 km/h in der Regel irrelevant. Die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen allerdings dennoch.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robert 29. Januar 2018, 15:50

    Liebes Team ich habe einmal eine dringende Frage,

    Ich wurde im Januar 2014 auf THC am Steuer erwischt. Da dies ein einmaliger Vorfall war , war ich natürlich beim ärztlichen Gutachten „clean“ und bekam dafür ein Monat Fahrverbot inkl. Bußgeldstrafe. Seitdem habe ich nie wieder etwas mit Cannabis zu tun gehabt. Nun wurde ich von der Polizei trotzdem erneut auf THC am Steuer erwischt, da ich am Tag zuvor unwissentlich an einer Shisha gezogen habe, die Cannabis im Tabak enthalten hatte, wie ich nun heruasgefunden habe. Ich war völlig perplex und konnte mir den positiven Urintest natürlich nicht erklären (soviel Pech muss man mal haben). Was wird jetzt auf mich zukommen? Blutentnahme wurde danach natürlich auch gemacht. Bekomme ich jetzt eine MPU, obwohl ich eigentlich gar nichts mit Drogen zu tun habe?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 10:38

      Hallo Robert,
      eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hegt. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jannis 25. Januar 2018, 17:17

    Hallo, ich musste meinen Führerschein vor 4 Jahren vor einen Monat aufgrund Rotlichtverstoß abgeben. Vor 1 1/2 Jahren war ich ihn wegen Alkohol los… Mpu und alles überstanden. Ich wurde nun leider innerorts mit 32 kmh zu schnell geblitzt. Was erwartet mich? „Nur“ einen Monat der Führerschein weg oder wieder eine Mpu? Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 9:24

      Hallo Jannis,
      eine MPU ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Dies entscheidet die Behörde je nach Einzelfall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • klaus, r 22. Januar 2018, 22:00

    Guten Tag ich habe 3 Punkte momentan. 1 Rotes Licht ohne Fahrverbot(1 Punkt). 2 Punkte wegen Geschwindigskeitüberschreitung (2 Punkte) mit Fahrverbot 1 Monat. Am 9.2 soll ichmein Führerschein wiederbekommen, aber am 21.1. laut die Polizei bin ich mein Auto in der Nacht mit Trunkenheit gefahren, dieses Thema soll ich noch mit dem Richter erklären, bestimmt(Alkoholspiegel bestimmt >1.1, das Wert habe ich noch nicht bekommen). Meine Freundin ist gefahren,aber das glaubt nicht die Polizei. Die Frage ist wenn alles negativ läuft, Was für eine Konsekuenzen ich hätte? Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 9:03

      Hallo Klaus,

      in diesem Fall kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Patrick 22. Januar 2018, 17:29

    Sehr geehrtes Team,
    ich wurde innerhalb zwei Jahren geblitzt und beide male kommt der Führerschein weg. Nun wurde ich letzte Woche angehalten und der Alkoholtest wies 1,08 promille auf. Der Führerschein wurde natürlich einbehalten.
    Ich bin bei dem zweiten Bußgeld wegen zu schnellem fahrens in Widerspruch gegangen und nun kam raus das ich die Strafe nicht anprangern kann. Heisst, mein Führerschein ist schon beschlagnahmt und nun kommt noch die Alkoholfahrt dazu. Ebenso sind auch die Punkte in Flensburg erreicht. Werde ich meinen Führerschein je wiedersehen???

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 12:34

      Hallo Patrick,

      diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da dies von vielen Faktoren abhängt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Paulo 10. Januar 2018, 7:22

    Liebes team ich wurde dieses jahr 3 mal mit einer geschwindigkeit von über 26 kmh geblitzt und das dritte mal sogar mit 47 kmh innerorts zu viel muss schon wegen dem 2ten für ein monat abgeben was erwartet mich jetz für den dritten fall? denn den bussgeld bescheid habe ich noch nicht bekommen

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 10:52

      Hallo Paulo,
      es besteht die Möglichkeit, dass sich die Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mehmet 8. Januar 2018, 1:19

    Hallo,
    Ich musste im April 2017 meinen Führerschein für einen Monat abgeben aufgrund von erhöhter Geschwindigkeit. Am 8.01.2018 wurde ich von der Polizei angehalten, wegen überschreiten einer roten Ampel. Wie wird die strafmaßnahm für mich aussehen?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2018, 16:04

      Hallo Mehmet,

      zunächst einmal gelten Sie damit nicht als Wiederholungstäter, da es sich um unterschiedliche Delikte handelt. Welche Sanktionen Sie zu erwarten haben, lässt sich pauschal allerdings nicht sagen, da die Behörde immer einen gewissen Ermessensspielraum hat. Außerdem fällt die Strafe für einen Rotlichtverstoß unterschiedlich aus, je nachdem, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 26. Dezember 2017, 4:23

    Hallo,
    ich bin heute zweimal binnen einer knappen Stunde geblitzt worden (auf einer Strecke), da ich unter Zeitdruck stand bzw. blöderweise abgelenkt war. Beide Male kann die Überschreitung aber nicht viel gewesen sein (zumindest nach meiner Einschätzung, Beobachtung des Tachos und im Wissen darum, wie viel der Tacho übertreibt).
    Ich schätze beim ersten Mal zwischen 10 und 15 kmh zu viel (erlaubtes Limit 60, innerhalb Ortschaft), beim zweiten Mal zwischen 15 und 20 zuviel (erlaubtes Limit 60, ausserhalb Ortschaft). Die genannte Überschreitung ist meine Einschätzung der gemessenen Geschwindigkeit (ohne Abzug der Toleranz). Sollte es tatsächlich doch mehr gewesen sein, dann – so meine Vermutung – kann auch das nur sehr geringfügig mehr sein… (also dann die vorgenannten Werte NACH Abzug der Toleranzen.
    Könnte ich eine Einschätzung/Prognose von Euch erfahrenen Menschen bekommen, auf was es hinausläuft?

    Vielen Dank
    Tom

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:16

      Hallo Tom,
      die möglichen Saktionen für die Geschwindigkeitsüvverschreitungen können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dirk 24. Dezember 2017, 22:31

    Wie sieht es aus wenn man ne mpu wegen trunkenheit machen musste. Dann wird das ganze ja 10 jahre gespeichert und ich bin damals nach 9 jahren dez.2007 geblitzt worden mit 158 in der 80ger auf der autobahn. Ich hätte müssen eig den führerschein abgeben hatte aber einen wisch vom arbeitgeber das ich den lappen brauche ansonsten die arbeit verliere. Sie zeigten sich dann auf der führerscheinstelle einsichtig und liessen mir die FE gegen 830 euro und paar punkte in flensburg. Jetzt meine frage !? Hat sich dann das ganze nochmal um 10 jahre verlängert ab 2007? Ich meine mich dunkel zu erinnern das die Führerscheinstelle mir das gesagt hatte. Meine kollegen meinen ich hätte ein schuss das würde sich nicht verlängern. Sie alkohol oder geblitzt werden wären doch zwei paar schuhe . Jetzt ist dez 2017 dann müsste die frist ja theoretisch ab jetzt vorbei sein. Oder?

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:17

      Hallo Dirk,
      leider ist uns aufgrund Ihrer Schilderung nicht klar, worauf Sie hinaus wollen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Fatih 15. Dezember 2017, 9:30

    Hallo, ich erhalte seit Wochen keine Strafzettel mehr sonder eine Post von der Stadt wegen parken ohne Parkschein.
    Ich wohne direkt in der Stadt zieh auch jedes mal einen Parkschein, nur schaffe ich es manchmal nicht rechtzeitig zum Auto. Auch wenn ich auf das schreiben der Stadt antworte erhalte ich nach 1-2 Wochen einen gelben Brief und muss als Wiederholungstäter statt 10 € jedesmal 48,50 € bezahlen. Ist das rechtmäßig, wenigstens einen Strafzettel kann man mir doch geben, damit ich nicht jedes mal überrascht bin.

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 12:19

      Hallo Fatih,

      wenden Sie sich mit Ihrem Einzelfall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie umfassend und individuell beraten kann. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 16. November 2017, 17:24

    Hallo,
    wurde letztes Jahr geblitz und musste ein aufbauseminar machen das ist jetzt schon über ein Jahr her bin also noch in der Probezeit wurde jetzt nochmal geblitzt mit 29 km/h zu viel auf der autobahn in einer baustellen einfahrt. Wie wird wohl die Strafe ausfallen? Laut Internet nur eine Verwarnung und eine Freiwillige Teilnahme an einer verkehrpsychologischen Beratung stimmt das?

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 11:54

      Hallo Tim,

      ja das stimmt. Aber Sie erhalten zudem noch ein Bußgeld von 100 Euro, 1 Punkt und evtl. einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Rado 15. November 2017, 17:39

    Guten Abend Bussgeld-Info Team,

    ich wurde im 11/2016 das erste mal mit Punkt (24 oder 26 km/h) zu viel geblitzt. Habe auch brav am ASF teilgenommen und alles war vom Tisch. Nun vor paar Monaten im 09/2017 wurde ich erneut mit Punkt (26 km/h) zu viel geblitzt. Beide male standen Außerhalb geschlossener Ortschaften statt. Meine Frage ist jetzt was mir für Strafen drohen? Schöne Grüße im Vorraus. :)

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 11:57

      Hallo Rado,

      die Wiederholungstäterregel bezieht sich nur auf Verstöße von über 26 km/h. Bei 26 km/h zu viel außerorts kommen laut dem Bußgeldkatalog 70 Euro und ein Punkt in Flensburg zusammen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank N. 10. November 2017, 13:44

    Bin auch an zweiaufeinander folgenen Tagen geblitz worden(mit LKW), ausserorts 60kmh erlaubt(75km/h gefahren) und das zweitemal mit (71kmh).Steht mir ein Fahrverbot bevor oder komme ich mit einem blauen Auge davon. mfG.

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 11:27

      Hallo Frank N.,

      da die Geschwindigkeitsüberschreitung unter 26 km/h war, müssen Sie in der Regel nicht mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Nicole 10. November 2017, 0:09

    Hallo, ich wurde innerhalb eines Jahres 3 x wegen Handy am Steuer erwischt. 2x von der Polizei angehalten und 1 x geblitzt mit Handy durch Geschwindigkeitsüberschreitung(allerdings unter 10km/h) sowie 1x geblitzt nur mit Geschwindigkeitsüberschreitung. Für den 2. Handyverstoß habe ich jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen. Für den 3. Handyverstoß liegt noch nichts vor. War vor ca. 2 Wochen. Ist jetzt zwingend mein Führerschein weg? Oder wird Fahrverbot nicht immer angewandt?

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 11:22

      Hallo Nicole,

      Fahrverbot wird noch angewandt. Evtl. müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Kai 8. November 2017, 22:15

    Hallo,

    in der Unterschrift zum 1. Bild auf dieser Seite ist zu lesen: „Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich“.
    Das ist – SEHR vorsichtig formuliert – in dieser Pauschalität „nicht ganz richtig“ – wie man auch dem das Bild umgebenden Text entnehmen kann. Diese Irritation ließe sich vermeiden, wenn die Bildunterschrift in „…kann ein Fahrverbot nach sich ziehen“ geändert würde.

    Viele Grüße
    Kai

  • David 27. Oktober 2017, 20:09

    Hallo, am 15. April 2016 und 21. Juli 2016 bin ich innerorts mit 36km/h mehr geblitzt worden.
    Daraus folgten jeweils eine Geldbuße und erst ein einmonatiges Fahrverbot und beim 2ten Vergehen ein Fahrverbot von 2 Monaten, welches ich im Zeitraum vom 20. September 2016 bis 19. November 2016 abgeleistet habe.
    Heute den 27. Oktober 2017 bin ich leider erneut in einer 50ger Zone mit ca. 20km/h geblitzt worden!
    Nun habe ich große Angst erneut ein Fahrverbot zu erhalten bzw. sogar zur MPU zu müssen, denn ich brauche täglich mein Fahrzeug um auf Arbeit fahren zu können😱!!

    Könnt ihr mir bitte helfen meine Ungewissheit loszuwerden und mir sagen welche Art von Strafe mich erwarten wird?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 13:08

      Hallo David,
      gemäß Ihren Angaben, greift die Regelung für Wiederholungstäter vermutlich nicht. Die sonstigen Sanktionen können Sie dem Bußgeldkatalog entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Olga 26. Oktober 2017, 8:38

    Mein Sohn würde mit Alkohol 2,26 Promille. von der Polizei angehalten .im Dezember 2002 wurde er mit 1,8 promile erwischt. 2003 hat er sein Führerschein ohne Mpu Test nur Aufbauseminar erhalten.Was erwartet ihn ?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:00

      Hallo Olga,
      ab 1,1 Promille wird Alkohol am Steuer als Straftat geahndet. Das genaue Strafmaß wird dadurch vor Gericht bestimmt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sonja 25. Oktober 2017, 9:05

    Guten Morgen,
    mein Freund wurde mit Alkohol am Steuer erwischt…1,3 Promille. Folgende Frage: der Führerschein wurde ihm schon einmal wegen Alkohol entzogen, das ist allerdings schon zwei Jahre her. Nicht dass es die Sache besser macht, aber wird er jetzt bei der Strafe als Wiederholungstäter eingestuft oder mit was hat er zu rechnen? An der MPU wird er ja wohl nicht vorbeikommen.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:36

      Hallo Sonja,
      ab mehr als 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Wie hoch die Sanktionen ausfallen, entscheidet daher ein Richter.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 24. Oktober 2017, 22:05

    Hallo ,ich wurde wiederholt mit 1,0 promille angehalten nach bestandener Mpu. Mpu ist 9 Monate her . Meine Frage muss ich zu einer erneuten mpu? Was kommt für eine Strafe auf mich zu

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:30

      Hallo Thomas,
      werden Sie zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot vor. Die Anordnung einer erneuten MPU ist zudem recht wahrscheinlich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexandra 23. Oktober 2017, 14:19

    Was passiert nach einer bestandenen MPU wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn man innerhalb eines Jahres wieder geblitzt wurde ?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:55

      Hallo Alexandra,

      das kommt auf die Höhe der Überschreitung und die näheren Umstände an, aber ggf. müssen Sie damit rechnen, eine weitere MPU machen zu müssen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Lukas 22. Oktober 2017, 23:42

    Hallo,
    Ich wurde dieses Jahr mit 34 km/h zu schnell innerorts geblitzt und auch ein Fahrverbot bekommen.
    Nun hätte ich die Frage, ab wie viel km/h zu schnell bin ich Wiederholungstäter und wie lang muss ich aufpassen um nicht Wiederholungstäter zu werden

    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:46

      Hallo Lukas,

      wie im Artikel vermerkt, gelten als Wiederholungstat die Verstöße, die innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu viel verzeichnet haben.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Viktor 21. Oktober 2017, 9:32

    Hallo ,

    Ich habe vor kurzem meinen Führerschein für einen Monat abgegeben ( Grund: geblitzt auf Autobahn über 40 km/h) und nun habe ich ihn seit 2 Wochen wieder und wurde gestern wieder auf der Autobahn in der Eile geblitzt mit 30-35 km/h zu schnell. Ist das eine Wiederholung oder muss ich laut Internet nur mit einem Punkt und Bußgeld rechnen?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:17

      Hallo Viktor,

      wenn beide Vergehen innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft des ersten Bescheids erfolgt sind, sollte das in der Regel eine Wiederholungstat sein.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Feridun 20. Oktober 2017, 18:02

    Hallo.
    Ich habe 2011 mit 0,8 Promille mein Führerschein für ein Monat abgegeben. Dieses Jahr im Februar erwischt worden mit 1,53. Sperrfrist läuft Ende Jahr ab. Muss ich MPU machen ? Im Auszug aus Flensburg und im Bundesstrafregister steht nix mehr vom ersten Mal. Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:06

      Hallo Feridun,

      das kann so nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall zu besprechen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Inka 20. Oktober 2017, 15:59

    Hallo,
    wie wird das mögliche Fahrverbot bei zweifacher Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 26 kmh innerhalb von 12 Monaten ausgesprochen? Erfolgt dies mit dem Bußgeldbescheid für die zweite Ordnungswidrigkeit oder kann dieses separat nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides noch ausgesprochen werden?

    Vieleb Dank

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:03

      Hallo Inka,

      in der Regel sollte dies mit dem Bußgeldbescheid erfolgen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Oliver 19. Oktober 2017, 0:10

    Hallo zusammen

    Hab mal ne frage und zwar bin ich dieses Jahr zwei mal geblitzt worden und hab auch ein Monat mein Führerschein abgeben. Jetzt bin ich im selben Jahr auf der Autobahn 40 km/h zu schnell gewesen was kommt auf mich zu?

    lG

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:26

      Hallo Oliver,

      als Wiederholungstäter sollten Sie mit härteren Strafen rechnen, als sie der Bußgeldkatalog normalerweise vorsieht. Es könnte durchaus sein, dass die Bußgeldstelle ein weiteres Fahrverbot von mehreren Monaten verhängt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Norbert 15. Oktober 2017, 23:12

    allo Bussgeld-Info Team,
    ich muss noch einmal nachfragen
    ich bin am 14.09.2017 wahrscheinlich mit 120 Km/h bei einer 60 Zone (AB) ausserorts geblitzt worden. So wie ich ass nachgelesen habe drohen mit 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
    Mein letztes Vergehen war am 10.01.2016 mit Rechtskraft 18.08.2016 ( 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot).
    Wird diese “Alt Strafe” für mein Vergehen am 10.01.2016 und meine neu zu erwartende Strafe vom Vergehen am 14.09. als Beharlichkeit ausgelegt? Sodas mir eine Verdoppelung des Fahrverbotes droht?
    Vielen Dank.
    Gruß

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 15:41

      Hallo Norbert,

      in jedem Fall werden Sie nicht als Wiederholungstäter bestraft. Ob Ihnen „Beharrlichkeit“ vorgeworfen wird, liegt letzten Endes (ebenso wie die Höhe der Sanktionen) im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Josef 15. Oktober 2017, 14:03

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team.

    Im Mai dieses Jahres wurde ich wegen Alkohol am Steuer auffällig. 0.42 mg wurden gemessen. Da ich noch in der Probezeit bin musste ich ein besonderes Aufbauseminar absolvieren und den Führerschein für 1 Monat abgeben. Vor 1 Monat habe ich den Führerschein wieder bekommen und das besondere Aufbauseminar absolviert.
    Jetzt wurde ich auf der Autobahn etwa 60 Km/h zu schnell geblitzt. Baustelle, 80 Km/h erlaubt und ich bin 140 Km/h gefahren. Ich habe noch kein Brief bekommen.

    Mit was muss ich rechnen? Ist es möglich das Fahrverbot in eine Geldstrafe zu ändern?

    Liebe Grüße.

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 15:08

      Hallo Josef,

      zunächst einmal sind Sie kein Wiederholungstäter, da es sich bei Ihnen um verschiedene Delikte handelt (Alkohol und Geschwindigkeitsüberschreitung). Davon abgesehen müssen Sie mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und eine schriftliche Verwarnung rechnen. Außerdem wird Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen werden, die allerdings freiwillig ist. Beim nächsten schwerwiegenden Verstoß kann es allerdings sein, dass der Führerschein eingezogen wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ayd 13. Oktober 2017, 21:20

    Ich wurde zum zweiten mal mit Alkohol am Steuer erwischt nach zwei Jahren seit ich die mpu gemacht habe was habe ich zu erwarten
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 16:50

      Hallo Ayd,

      das lässt sich nicht sagen, sondern liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

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