Auffahrunfall – Hat immer der Auffahrende Schuld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei einem Auffahrunfall kommt häufig die Frage nach der Schuld auf - Nicht immer ist der Auffahrende der Schuldige
Bei einem Auffahrunfall kommt häufig die Frage nach der Schuld auf – Nicht immer ist der Auffahrende der Schuldige

Sie halten nichts ahnend an einer Ampel, die gerade von Gelb auf Rot geschaltet hat und plötzlich rumst es hinter Ihnen und Sie machen einen kleinen Satz nach vorn. Da ist es auch schon geschehen: ein Auffahrunfall. Er ist eine Form des Straßenverkehrsunfalls. Der Auffahrunfall passiert meist plötzlich und unerwartet, wenn Autofahrer keinen angemessenen Abstand zum Vordermann lassen oder den Bremsweg unterschätzen.

Es genügt nur eine Sekunde der Unachtsamkeit, die einen Auffahrunfall zur Folge hat. Daher sind Auffahrunfälle in Deutschland keine Seltenheit. Die häufigste Frage, die sich dann stellt, ist, wer Schuld bei dem Auffahrunfall hatte.

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Der erste Schreck sitzt jedenfalls erstmal tief, wenn ein anderer Autofahrer auf das eigene Auto hinten auffährt. Doch es ist bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich besser, Ruhe zu bewahren, auch wenn nach dem Schock erstmal Ärger hinzukommt. Zu ändern ist der Schaden zunächst sowieso nicht.

Merken Sie sich also: Zuerst ist es ratsam, die Unfallstelle zu sichern. Das bedeutet, Warnblinker setzen, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen, damit nicht noch mehr Unglücke passieren.

Checken Sie dann, ob der Auffahrunfall einen Personenschaden zur Folge hatte. Sollte das der Fall sein, dann müssen Sie dringend einen Rettungsnotdienst rufen (Telefonnummer 112) und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.

Ferner sollten Sie beim Auffahrunfall daran denken, diverse Daten mit dem anderen Fahrer auszutauschen, wie zum Beispiel alle wichtigen Informationen zur Versicherung. Manchmal kann es sich auch als sinnvoll erweisen, Fotos vom Unfall zu machen, um diesen zu dokumentieren.

Ist der Auffahrunfall im Ausland passiert, dann müssen die Kraftfahrer den Europäischen Unfallbericht ausfüllen.


Später zur Reparatur in der Werkstatt wird Ihnen vermutlich entweder ein Kostenvoranschlag unterbreitet oder ein Gutachten durchgeführt. Alle weiteren Formalitäten rund um die Schadensregulierung und die Reparaturkosten übernimmt in der Regel die Versicherung.

Beim Auffahrunfall die Polizei informieren: Ja oder nein?

Grundsätzlich gilt: Wenn der Auffahrunfall mit einem Personenschaden endete, dann sollten Sie in jedem Fall die Polizei dazu rufen. Ist jedoch nur das Auto bei dem Auffahrunfall beschädigt worden – es kam also zu einem Blech- bzw. Sachschaden –, dann muss die Polizei nicht zwingend informiert werden.

Ein zu geringer Abstand kann Grund für einen Auffahrunfall sein
Ein zu geringer Abstand kann Grund für einen Auffahrunfall sein

Damit allerdings der Schaden hinreichend von offizieller Stelle dokumentiert wird, raten viele Automobilclubs jedoch dazu, die Polizei zu rufen.

Das kann besonders dann hilfreich sein, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten kommen sollte. Gleiches gilt, wenn eines der Fahrzeuge aus dem Ausland kommen sollte.

Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall klären

Bei einem Auffahrunfall wird häufig dem auffahrenden Fahrzeug die Schuld gegeben. Ein weit verbreiteter Mythos besagt sogar, dass immer der Auffahrende Schuld hat.

Doch eine solche gesetzliche Generalschuld gibt es bei Auffahrunfällen nicht.

Zwar sind die häufigsten Gründe für einen Auffahrunfall ein

dennoch kann auch der Vordermann Schuld am Auffahrunfall tragen. Das ist dann der Fall, wenn dieser beispielsweise eine grundlose Vollbremsung unternimmt, weil etwa Kleintiere, wie ein Frosch, ein Eichhörnchen oder ein Igel auf der Straße gesichtet wurde. Vor Gericht haben solche Argumente wenig Schlagkraft.

Selbiges kann passieren, wenn sich ein Fahrer bei grün an der Ampel zunächst in Bewegung setzt und dann doch plötzlich bremst. Auch hier kann die Schuld dem Vordermann gelten, wenn er so einen Auffahrunfall an der Ampel provoziert.

Auffahrunfall verhindern – So geht’s!

Ein Auffahrunfall kann natürlich vermieden werden. Dafür müssen Sie nur mit der erforderlichen Sorgfalt und stets vorausschauend fahren. Nur so ist ein rechtzeitiges Bremsen zu gewährleisten. Es ist besonders wichtig, immer den Sicherheitsabstand einzuhalten. Hier gilt die einfache Regelung: Der einzuhaltende Abstand ergibt sich aus dem halben Tachowert.

FAQ: Auffahrunfall

Wie verhalte ich mich bei einem Auffahrunfall?

Es gelten grundsätzlich dieselben Verhaltensregeln wie bei jedem anderen Verkehrsunfall auch. Hierzu gehören unter anderem: Sicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe bei Personenschaden, ggf. Polizei rufen, Austausch der Daten mit den anderen Unfallbeteiligten, Unfallbericht und Unfallskizze anfertigen, Versicherung benachrichtigen.

Wer trägt die Schuld am Auffahrunfall?

Erfahrungsgemäß trägt derjenige die Hauptschuld, der auffährt. Das muss aber nicht immer so sein. Bremst der Vordermann abrupt und grundlos, hat dieser den Unfall zumindest mitverschuldet.

Wie lassen sich Auffahrunfälle vermeiden?

Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann und passen Sie die Geschwindigkeit immer den Straßen-, Sicht- und Wetterbedingungen an.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Auffahrunfall – Hat immer der Auffahrende Schuld?
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 124 comments… Kommentar einfügen }
  • Regina 18. November 2016, 15:56

    Ich bin in der Probezeit und bin jemanden hinten rein gefahren. Kein Personen Schaden, die Polizei wurde angerufen, aber ist nicht gekommen. Nun meine Frage, wird trotzdem meine Probezeit verlängert etc. oder dadurch das die Polizei nicht gekommen ist, wird dann nichts auf mich zukommen? Oder reicht es der Polizei, das sie mein Kennzeichen haben?

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 11:00

      Hallo Regina,

      der Polizei reicht es aus, dass diese Ihr Kennzeichen hat. Allerdings kann ein Auffahrunfall nur dann Auswirkungen auf die Probezeit haben, wenn Sie gleichzeitig einen größeren Verstoß gegen eine Verkehrsregel begangen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dagmar 14. November 2016, 13:10

    Mein Sohn ( noch Probezeit) hatte einen Auffahrunfall, welche Strafe wird er bekommen?
    der Unfallhergang: an einer Ampelkreuzung setzten sich alle Fahrzeuge in Bewegung. Ca. 10 Meter nach der Kreuzung bremste das vor Ihm fahrende Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund ab, und mein Sohn fuhr leicht auf.
    Die Unfallgegnerin sagte sie wollte nach links abbiegen, hat dann aber die durgezogene Linie gesehen und es
    sich anders überlegt. Am Auto der Frau war zunächst kein Schaden sichtbar so das die Polizei nicht verständigt
    wurde. Am nächsten Tag informierte mich die Polizei allerdings das auf dem Kofferraumdeckel des Autos der
    Unfallgegnerin Spannung ist

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:31

      Hallo Dagmar,

      Ihren Sohn kann ein Bußgeld wegen eines Abstandsverstoßes drohen. Die Schäden am anderen Fahrzeug werden in der Regel von der Kfz-Versicherung der Verursachers getragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Angela 12. November 2016, 10:16

    Hallo ich hatte gestern Nacht ein Auffahrunfall, ich bin an einer Kreuzung langsam ran gefahren Habe schon links geblinkt und wollte dann aber doch nach rechts fahren habe Kein Auto im Rückspiel gesehen und wollte grade nach rechts ziehen und genau da ist das Auto in mich rein gefahren ich bin noch in der Probezeit was erwartet mich immerhin bin ich schuld das er in mich rein gefahren ist.
    Polizei haben wir nicht gerufen.

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:47

      Hallo Angela,

      wenn es beim Abbiegen zu einem Unfall kam, weil Sie entweder die Fahrtrichtung nicht angezeigt haben oder auf nachfolgende Verkehrsteilnehmer keine Rücksicht genommen haben und es dabei zu einem Unfall kam, ist normalerweise ein Bußgeld von 35 Euro fällig. Eine Auswirkung auf die Probezeit hatb so ein Verstoß normalerweise nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Seli 5. November 2016, 13:49

    Hallo ich bin vor über 3 Wochen einer Frau drauf gefahren auf ihre Anhängerkupplung an ihrem Auto war augenscheinlich nichts zu sehen . Die Dame ist erst weiter gefahren und dann hat sie gesehen das ich stehen geblieben bin und ist somit auch stehen geblieben und hat mich gefragt ob ich ihr drauf gefahren bin oder ob es ihr Auto war da sie einen ganz alten Opel hatte und den erst von ihrem verstorben Vater geerbt hat der erst seit ner Woche ca verstorben war . Darauf sagte ich ihr ich bin ihr drauf gefahren und sie meinte sie hätte Kopfschmerzen sie geht evt zum Arzt wenn es nicht besser wird . Wir haben nur handynummern ausgetauscht mehr nicht . Am Abend rief sie mich an und meinte ihre Kopfschmerzen sind nicht besser sie geht morgen zum Arzt sie möchte meine Daten darauf hin meinte ich ich gib ihr gleich meine Versicherung da es ja eh dann darüber lief das verneinte sie sie wolle nur etwas haben von mir wenn ihre Kopfschmerzen zB 8 Wochen lang anhalten damit sie was hat . Seitdem habe ich nichts mehr gehört . Werden am Mittwoch 4 Wochen. Meine Frage kann sie den noch etwas holen bzw melden ?
    Vielen lieben Dank im vorraus

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:54

      Hallo Seli,

      auch nach vier Wochen kann die Geschädigte noch einen Anspruch auf Schmerzensgeld stellen. Allerdings müsste dazu ein ärztliches Attest vorliegen. Bei der Einforderung von Schmerzensgeld müsste jedoch ebenfalls die Versicherung benachrichtigt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gabriele 2. November 2016, 22:05

    Ich hatte vor 6 Wochen einen Auffahrunfall, es war „stop and go“ , dann ging es weiter und plötzlich war da ein Insekt vor meinem Gesicht, so dass ich abgelenkt war und als ich wieder nach vorn sah, hatte der Vordermann schon wieder abgebremst und ich bin ihm hinten drauf gefahren.
    Seine Frau hatte leichte Schulterschmerzen, weshalb er die Polizei gerufen hatte.
    Ich selbst hatte nur ein verbogenes Nummernschild und eine fiese Rippenprellung, an seinem Wagen war kaum etwas zu sehen.
    Da die Frau aber doch nicht ernsthaft verletzt war, erhielt ich Bescheid von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde.
    Jedoch droht mir wahrscheinlich eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit.
    Ich wüßte nun gern, was da auf mich zukommen kann.

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 9:39

      Hallo Gabriele,

      da Sie höchstwahrscheinlich nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten haben, sollten Sie mit einer Strafe für einen Abstandsverstoß rechnen. Ein genaues Bußgeld kann aber pauschal nicht bestimmt werden, da es hierbei immer auf die vorhandene Geschwindigkeit und wie hoch das Sach- und Personenschaden ist. Warten Sie am besten Ihren Bußgeldbescheid ab oder beraten Sie sich mit einem Anwalt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Phil 28. Oktober 2016, 17:37

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team ,
    hatte vor 14 Tagen einen Auffahrunfall zum Glück nur Blechschaden so vor Ort
    festgestellt Polizei bat aber alle Beteiligten doch zum Arzt zu fahren.Nun bekam ich einen Anhörungsbogen,
    und bin total überfordert damit.
    Verkehrsunfall in Verbindung mit …fahrlässiger Körperverletzung steht drauf.
    Angaben soll ich zur Beschuldigung machen.
    Ausage verweigern,zugeben,nicht zugeben ectr.

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 12:25

      Hallo Phil,

      Sie sind lediglich dazu verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen Angaben zu Ihrer Person zu machen. Angaben zur Sache, also zu dem Unfallhergang selbst, müssen Sie nicht machen. Sie sollten sich einen geeigneten Anwalt suchen, der Sie in Ihrem speziellen Fall beraten kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Motaz 25. Oktober 2016, 17:32

    Hey ich hatte acht schild und ich habe vorher geguckt und keiner war da dann wollte ich grad los fahren dann Kamm einer auf seiner Vorfahrt dann bin ich gegen ihm geknallt ich hatte ein Person dabei aber der ist weg gegangen bevor die Polizei da waren und der Person war eine Nacht in Krankenhaus wegen Gehirn schüterung und ich bin in der Probe Zeit werd mein Führerschein entzogen bitte so schnell wie möglich Bescheid geben danke

  • Jörg C. 14. September 2016, 14:59

    Guten Tag,

    meine Mutter hatte einen Auffahrunfall mit einem auf mich angemeldeten Auto. Der Wagen war totalschaden meine Mutter hatte zum glück nur leichte Verletztungen und auch die anderen beteiligten zum glück nichts ernsthaftes. Die Polizei hatte das Auto Abschleppen lassen. Ich war 3 Stunden nach dem Unfall auf dem Schrottplatz und habe den Abschleppdienst bezahlt und das Auto entsorgen lassen. Ein paar Tage nach dem Unfall erreichte mich ein Brief der Polizei, mit der Forderung von 93 €. Mit Wortlaut eingegangen „Verwaltungsgebühr für das Sicherstellen von Kraftfahrzeugen“ , nimmt die Polizei jetzt 93 € für das Anrufen des Abschleppdienstes? Der Betrag wird zwsichen 25-250 € angesetzt stand in dem Schreiben. Kostet einen wenn die Polizei zu einem Verkehrsunfall gerufen wurde als Unfallverursacher immer die Kosten eines solchen Einsatzes?

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:24

      Hallo Jörg,

      der Unfallverursacher muss in der Regel immer die Kosten für einen Abschleppdienst tragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • heidi 5. September 2016, 16:48

    Hallo

    Ich hatte heute ein Auffahrunfall. . Eine Frau ist vor mir auf der Kreuzung abgebogen, die Fussgängerampel War rot und es kam ein Fahrradfahren und sie machte eine vollbremsung. . Ich bin ihr aufgefahren. . Ich muss mich doch auf das was vor mir passiert konzentrieren. . Die Polizei gibt mir schuld, weil sie nur sagte ich kann ihn nicht umfahren. Hätte sie nicht einfach besser aufpassen müssen?

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:13

      Hallo Heidi,

      es ist möglich, dass der Fahrradfahrer zumindest eine Mitschuld an dem Unfall trägt, wenn er eine rote Ampel überfahren hat. Wir können Ihren Fall ohne weitere Details jedoch nicht genau beurteilen. Dafür ist ein Zivilprozess zuständig, in dem die Farge der Unfallschuld un der Haftung geklärt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tanja 1. September 2016, 7:15

    Hallo ich habe eine frage und zwar hatte ich vor 2 Tagen einen Auffahrunfall. Ich bin von der A59 Richtung Köln gefahren und wollte auf die A1 auf die Leverkusener Brücke der Fahrer vor mir wurde langsamer so das ich auch bremste. Er bremste mich auch ungefähr 20 km/H runter und blieb dann vor der Kurve stehen so das ich ihm hinten rein fuhr. Vor ihm war kein Auto und es war auch nicht viel Verkehr. Seine Begründung war das ein Fuchs vorbei lief. Ich habe die Polizei gerufen aber ich bin schuld weil ich ihm hinten reingefahren bin. Muss man denn eigentlich nicht weiter fahren auch wenn er das Tier überfährt? Meine Versicherung übernimmt den Schaden zwar von dem Halter aber auf meinem Schaden bleibe ich sitzen. Hat der Fahrer denn auch schuld?
    Vielen Dank schon mal im voraus.

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 8:46

      Hallo Tanja,

      es kann sein, dass der andere Fahrer eine Teilschuld bekommt, aber das ist natürlich immer vom Einzelfall abhängig und muss erst einmal bewiesen werden. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Muhammed 22. August 2016, 9:56

    Hallo,
    mein Bruder hatte gestern einen Autounfall. Ein Reh ist vor ihm gesprungen und er wollte ausweichen. Er verlor die Kontrolle und fuhr gegen einen Baum. ES war eine 70-er Zone die er auch eingehalten hatte. Das Ding ist nur wir sind seit gestern aus dem Urlaub und der Unfall hat auch gestern stattgefunden. Habe meiner Versicherung mitgeteilt dass sie meinen Bruder anmelden sollten. Nicht mit aber nicht sicher ob er sie getan hat. Wie viel würde es kosten wenn man nur eine Haftpflichtversicherung hat und wie viel wenn nicht? Bitte um eine schnelle Rückmeldung.
    Mfg

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:36

      Hallo Muhammed,

      wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden kam und neben Ihrem Auto auch kein weiterer Sachschaden entstand, ist nicht die Haftpflichtversicherung sondern die Kaskoversicherung zuständig.
      Grundsätzlich kommt eine Autoversicherung auch dann für Unfallschäden auf, wenn ein Fahrer am Steuer saß der nicht bei der Versicherung eingetragen war. Allerdings kann es sein, dass Sie in diesem Fall mit einer Strafzahlung an die Versicherung rechnen müssen, weil Ihr Bruder nicht bei der Versicherung eingetragen war.
      Was nun genau passieren wird, hängt allerdings von Ihrem Versicherungsvertrag ab, weshalb wir Ihnen keine genaue Auskunft geben können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christoph 16. August 2016, 18:21

    Heute hatte mein Sohn ein Auffahrunfall an einem fussgängerweg dabei hat die Beifahrerin vom vorderen Auto sich leicht verletzt .was kommt auf ihn zu ? Hat noch probeweise bis November?

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 9:21

      Hallo Christoph,
      in der Probezeit kann ein Unfall sowohl als A- als auch als B-Verstoß gelten. Abhängig ist die Einteilung unter anderem vom Unfallgeschehen und den begleitendnen Umständen. Es handelt sich somit um einen Einzelfallentscheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Monika G. 8. August 2016, 10:30

    Hallo,
    mir ist am Freitag einer hinten drauf gefahren, weil ich eine Vollbremsung machen musste. Der vor mir Fahrende hatte dies auch getan – grundlos – sein Auto war schon älter. War so erschrocken und habe leider seine Nummer nicht. Von gegenüber kam ein junger Mann und stellte sich sofort als Zeuge zur Verfügung und bestätigte, dass der vorn plötzlich grundlos bremste. Polizei war da, Daten ausgetauscht, alles o. k.. Der Auffahrende bekam Bußgeld usw.. Ich konnte weiter. Bin sofort in die Werkstatt. Habe heute den Termin, zu dem von der Werkstatt die entsprechenden Personen zwecks Begutachtung, Fotos usw. bestellt wurden.
    Nun meine Frage: „Kann ich das Auto einfach so in die Werkstatt geben ohne dass ich von der gegnerischen Versicherung das „Go“ habe?“
    Der Bearbeiter in der Wertkstatt meinte, dass das alles so richtig ist mit diesem unabhängigen Gutachter. Ich bin schon immer in dieser Werkstatt und irgendwie kennen die sich ja auch aus. Aber ist das so richtig?
    Danke für die Antwort.

    Monika

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:02

      Hallo Monika,

      Das „Go“ von der gegnerischen Versicherung wird üblicherweise erst am Ende des Schadensersatzprozesses gegeben. Da Ihren Schilderungen zufolge die Ursache des Unfalls relativ eindeutig zu sein scheint, können Sie das Auto begutachten und anschließend reparieren lassen. Die Kosten für Gutachten und Reparatur können Sie später als Schadensersatz von der Person erstattet bekommen, welche den Unfall verursacht hat, beziehungsweise von dessen Haftpflichtversicherung. Wer genau die Schuld an dem Unfall trägt, kann in einem Zivilverfahren herausgefunden werden. Zum genauen Vorgehen dabei sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Auch dessen Kosten müssten im Normalfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

      Sie sind sogar dazu verpflichtet, das Auto so schnell wie möglich reparieren zu lassen, wenn Sie zusätzlich zum eigentlichen Schadensersatz eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen vom Unfallverursacher erstattet bekommen möchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 29. Juli 2016, 20:21

    Hallo ich bin gestern jemanden aufgefahren (bin noch in der Probezeit) mit dem Motorrad beim spur wechsel. Die Polizei war dan auch Vorort und die haben gesagt das ich ein busgeld bekomme in höhe von 35€ heute hatte ich dan nochmal nach geschaut wegen der strafe und da stand das mit dem Geld und dan noch das ich zu einem Aufbauseminar gehen muss und sich die probe zeit sich um 2 Jahre verlängert stimmt das?

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:11

      Hallo Markus,

      die Probezeit wird verlängert und ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn Sie einen A-Verstoß begehen. Bei einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro und keinem Punkt in Flensburg sollte es sich in der Regel um keinen A-Verstoß handeln. Sollte Ihr Vergehen jedoch anders bewertet werden, könnten die eingangs genannten Folgen auf Sie zukommen. Warten Sie am besten zunächst den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Victoria 28. Juli 2016, 12:41

    Hallo,
    ich hatte einen Unfall der so her gegangen ist….
    Vor mir sind 4 Autos gefahren auf der Bundesstraße und das Erste Auto war ein Kleintransporter der Kisten verloren hat wegen ungenügender Sicherung. Die 3 danachfolgenden Autos haben abgebremst und laut ihrer aussage sind sie auch schon gestanden… Ich hab das zu spät mitbekommen und habe die 3 Autos in einander geschoben bin mit einem älterem Fiat Punto gefahren..
    Dabei wurden 3 Menschen leicht verletzt und ein Sachschaden von ca. 5000€ verursacht…

    Die Frage jetzt kann ich mit so einem Auto gleich 3 Autos in einander schieben? bin mit 80 km/h gefahren??
    Muss ich eine Rechnung von 1200€ an die Feuerwehr/THW zahlen oder zahlt das die Haftpflichtversicherung?
    Muss ich in ein Aufbauseminar? Die Polizei meinte nicht..
    Bekomme ich nochmal 2 Jahre Probezeit da ich jetzt noch in der Probezeit bin?

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:52

      Hallo Victoria,

      bei hohen Geschwindigkeiten sind derartige Schäden unabhängig von dem Fahrzeugmodell durchaus möglich. Wenden Sie sich für die Schadensregulierung an Ihre Haftpflichtversicherung.

      Da Sie sich noch in der Probezeit befinden, handelt es sich hierbei um einen sogenannten A-Verstoß. Beim erstmaligen Vorliegen wird ein solcher üblicherweise mit einer Probezeitverlängerung um 2 Jahre und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Zeynep 20. Juli 2016, 2:25

    Hallo,

    hatte heute einen Auffahrunfall, weil der Fahrer vor mir auf die Hauptstraße fahren wollte, ewig wartete obwohl die Straße völlig frei war, ist der Fahrer nicht gefahren. Hinter mir, auch ich, haben alle gehupt. Dann ist der Fahrer erst 2 m gefahren und hat dann wieder vollgebremst und ich auf ihn drauf. Habe einen Zeugen, der Fahrer hinter mir, er würde sich auch aussagen als Zeuge falls nötig (habe Name und Telefonnummer notiert).

    Kann ich dem Fahrer Teilschuld erteilen?

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:54

      Hallo Zeynep,

      wenn es nachgewiesen werden kann, dass eine Bremsung unvorhersehbar und plötzlich kam, ist eine Teilschuld möglich. Hierbei zählt auch der Grund für die Bremsung. Im Allgemeinen kann Ihnen aber auch ein zu geringer Sicherheitsabstand vorgeworfen werden. Die Entscheidung über eine Teilschuld ist deshalb ist immer vom Einzelfall abhängig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Oguzhan s 17. Juli 2016, 20:48

    Hallo,ich hatte vor wenigen Stunden ein Unfall mit meinem Roller.
    Der Wagen vor mir hat plötzlich abgebremst weil der Bus anscheinen losfahren wollte aus der Haltestelle. Dabei fuhr ich ihn leicht hinten rein da es auch rutschig war und alles zu schnell ging. Als der Herr und seine Frau sofort ausstiegen und nach mir zu sehen ging der Mann zum Busfahrer um ihn eventuell als Zeugen da zu haben. In der Zeit rappelte ich mich auf und als ich den Roller aufstellte fuhr der einfach los(habe nachgelesen das bei zwei Rädern sowas vorkommen kann damit die Drehzahl hochgehalten wird, deswegen soll man beim starten immer die Bremse mit halten). Der Roller traf die Frau und dadurch wurde der kleine Unfall zu einem Unfall mit Personenschaden. Die Gegenpartei wird keine Anzeige erstatten und die nette Beamtin meinte das hier keine Absicht zu sehen ist und daher auch der Staatsanwalt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung fallen lassen.

    Meine Frage wäre, da ich noch in der Probezeit bin, was kann auf mich zukommen..?

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 8:16

      Hallo Oguzhan,

      das kommt darauf an, wieso Sie den Unfall verursacht haben. Fehlender Sicherheitsabstand oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung sind beispielsweise A-Verstöße, bei denen Ihnen eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar drohen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Walid F. 15. Juli 2016, 2:41

    Hi ,
    heute war ich in einem Auffahrunfall verwickelt !

    Ein Auto ( Auto A ) befuhr vor mir eine Strasse bis dieses Auto Aplötzlich abbremsen musste da ein anderes Auto (Auto C) aus einem Seitenparkplatz ( Auf der rechten Seite) auf die gegenfahrbahn gelangen wollte, Trotz durchgestrichene Linie, Sprich dieses Auto C hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und das Auto A vor mir musste eine Vollbremse durchführen. Ich ( Auto B ) konnte nicht mehr reagieren und fuhr in das Auto A.

  • Lisa 2. Juli 2016, 18:48

    Hallo
    Können Sie mir helfen?

    Ich wollte in eine Straße links abbiegen, vor mir stand aber eine riesen LKW. Deshalb bin ich erstmal stehen geblieben mit Warnblinklicht umzu sehen was der LKW vor hat. Er ist dann in diese Straße wo ich links abbiegen will, rückwärts links rein und stand genau in der Mitte dann, sodass ich nicht links oder rechts überholen konnte. Nun bin ich auch vorsichtig und langsam in die Straße links rein und stand vor dem LKW sozusagen. Ich hatte genügend Abstand locker 5 meter zum LKW ( mein auto war angeschaltet) . Hinter mir kamen bereits ein bis zwei Autos. Das hintere Auto kam dann immer weiter vorne, sodass es vermutlich sehr nah hinter mir stand. Aufeinmal ist der LKW Fahrer schnell nach vorne gefahren (also Fahrer sollte mich eig gesehen haben, er fuhr ja in meine Fahrrichtung & ich stand nicht direkt vor ihn, sondern mit Abstand ) auf mich zu. Ich dachte „was macht er jetzt? Er kann doch nicht auf mich zu“? Und er war so schnell, alles passierte so schnell! Ich war in diesem Moment unter Schock, kommt dieses MonsterriesenLKW einfach auf mich zu ohne zu halten.. ich hab dem fahrer schnell gewunken wollte noch hupen, aber er fuhr einfach ohne zu stoppen..und er hat mich vorne bereits leicht berührt/gestoßen gehabt, ich hab dann aus Reflex und aus Angst zu meiner eigenen Sicherheit und zu meinem Auto (Ich bin fahranfängerin) rückwärts gefahren, LKW Fahrer hatte mich ja bereits geruckt gehabt, sagt man das so? Ich hab nur gehört, dass das Auto hinter mir kurz gehupt hat (wahrscheinlich gewarnt hat) & dann hab ich sofort gebremst, bevor ich gebremst habe, hab ich einen Stoß hinten gespürt.

    Die Fahrerin im anderen Auto konnte nicht so wirklich Deutsch und ich war auch irgendwie ratlos. Wir standen alle irgwie ratlos da, der LKW Fahrer hat sich bei mir und ihr entschuldigt gehabt und gefragt ob alles ok sei und ich hab mich wiedderum bei der Fahrerin die hinter mir war entschuldigt für den Aufstoß. Die Fahrerin hinter mir hat nur eine leichte Schramme links vorne abgekommen. War die Schramme schon da? Bei meinem Auto ist die Stoßstange hinten locker, aber keine Ahnung ob das vorher schon so war.Vorne an meinem Auto ist die Stoßstange auch locker. Aber keine Beulen oder wie auch immer man das sagt. Stoßstange hängt nun aber schon sehr locker vorne … Der LKW Fahrer war schnell weg, sodass ich nur die Adresse der Fahrerin hinter mir hatte und ihr hab ich auch meine gegeben. Leider hab ich mir in diesem Moment auch nicht das Kennzeichen des LKW Fahrers gemerkt. Wir haben nicht die Polizei gemeldet und Verkehrslage wer wie zu wem genau gestanden hat, ist auch recht unklar. Keine ahnung ob ich zum hinteren mittig gestanden war, weil bei ihr links seitlich vorne, also vor dem vorderen Reifen auf dem Blech die Schramme ist? Wo ich eig garnicht hinkommen kann mit dem Auto. Hab mir in diesem Moment nur ein Foto von der Schramme von ihrem Auto gemacht. Was ich noch sagen kann, erst 1 woche bevor das geschah hab ich meinen TÜV neu gemacht, also neuen TÜV bekommen.

    Mein Auto ging danach nicht mehr an, musste einen Einwohner nach Stromkabel fragen, um mein Auto anzuschalten. Danach fiel es mir nicht leicht wieder ins Auto zu steigen, vor allem hab ich jetzt viel mehr Angst wenn in der nähe LKWs fahren, also leicht psychische Schäden hab ich mitgenommen. War aber deswegen noch nicht beim Arzt.

    Verkehrslage ist recht unklar. Wer ist der Unfallverursacher? Wer muss für meinen Schaden auf dem Auto und für den Schaden / die Schramme der anderen Fahrerin aufkommen? Ich hab vom LKW Fahrer nichts, nichtmal Kennzeichen und ich denke dass die Fahrerin hinter mir sich auch nichts aufgeschrieben hat, sie spricht ja kaum Deutsch. Ich wollte mir nach dem Austausch mit ihr die Daten des LKW Fahrers holen, aber da hatte ich erst bemerkt dass er schon weg gefahren war.
    Wie siehts mit Schmerzensgeld aus?

    Die Fahrerin hinter mir hatte kaum bzw wenig bis keinen Abstand zu mir, und das Auto das widerrum hinter ihr Stand hatte Abstand zu ihr und wurde nicht ge/betroffen. Musste Sie mehr Abstand zu mir einhalten? Keine Ahnung ob sie ihr Auto an hatte oder aus hatte.
    Wenn ich nicht rückwärts gefahren wäre, wäre der LKW komplett auf mein Auto zu und ich wäre zu 100% verletzt worden. Also es war echt eine Hilfloselage in diesem Moment und ich hätte damit nie gerechnet! Der fahrer ist doch nicht blind! Mir war bewusst dass ein Auto hinter mir war, aber warum die Fahrerin mir so nah kam, verstehe ich nicht, totale Einengung. Sie hat ja aber auch nicht damit gerechnet, was der LKW Fahrer macht.

    Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
    Danke

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 8:50

      Hallo Lisa,

      laut Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir keine außergerichtlichen Rechtsberatungen geben. In Ihrem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mary 30. Juni 2016, 21:24

    Hallo!
    Meine Tochter (Führerschein erst seit einem Monat), hatte Heute einen Auffahrunfall. Zur Stoßzeit, an einer Kreuzung. Zwei Autos fuhren vor ihr los aber müssten plötzlich bremsen, wegen einem Auto auf der Kreuzung. Die Tochter hat dann angedockt. Keine Personen oder sichtbare Schäden an Autos. Der Vordermann sagt selbst es ging ganz schnell, er hat es grade noch geschaft zu bremsen, meine Tochter leider nicht.
    Polizei würde nicht gerufen.
    Meine Fragen:
    Trägt die Tochter alleinige Schuld?
    Wie ist es mit Versicherung, Prozenten? Auto ist als Zweitwagen auf mich abgemeldet.
    Lg Mary

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:47

      Hallo Mary,

      bei einem Auffahrunfall trägt der Auffahrende in der Regel die Hauptschuld. Möglich ist, dass anderen Beteiligten eine Teilschuld zur Last gelegt wird. Diese Aufteilung wird in der Regel mit Hilfe der Polizei ermittelt.

      Vermutlich werden Sie in Ihrer Versicherung durch den Unfall hochgestuft. Klären Sie das am besten direkt mit Ihrem Versicherungsdienstleister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lissi 29. Juni 2016, 21:55

    Ich hatte einen Auffahrunfall wollte abbiegen nachdem ich Vorfahrt gewährt habe und dann bin ich angefahren und habe dann mein Wagen abgewürgt und der Hintermann ist mit voller Wucht hinten bei mir rein gefahren also die Person trägt deutlich schuld oder nicht ???

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 8:52

      Hallo Lissi,

      bei einem Unfall ist es immer sinnvoll, die Polizei zu verständigen. Verpflichtend ist das jedoch nur, wenn ein Personenschaden entstanden ist. Die Polizei kann Ihnen immer helfen, die Schuldfrage zu klären. Ihrer Beschreibung zufolge sollte derjenige Schuld sein, der Ihnen aufgefahren ist. Das ist aber auch immer abhängig von den individuellen Umständen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • kerstin 26. Juni 2016, 22:08

    Hallo.

    Ich hatte heute einen Auffahrunfall. Am Kreisverkehr stand vor mir eine ältere Dame sie fuhr los War schon drin ich sah nochmal nach links fuhr ebenfalls los nd plötzlich machte die Dame eine vollbremsung sodass ich ihr rauf fuhr… man kann bei ihr nichts sehen und bei mir ist die Stoßstange vorne rechts verkratzt und leicht eingedellt…. der Fahrer hinter mir konnte sehr knapp noch bremsen sonst wäre er mir hinten drauf gefahren. Ich habe also einen Zeugen. Da War weit und breit Kein Auto in Sicht im Kreisverkehr. Bin ich nun trotzdem schuld???? Die Dame sagte erst sie musste bremsen weil ein Fußgänger kam dann sagte sie das ein Auto zu schnell reinfuhr…. aber da War nichts!!!

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 8:34

      Hallo Kerstin,

      Ihnen könnte in solch einer Situation ein Abstandsverstoß vorgeworfen werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu klären, was auf Sie zukommen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ZI 22. Juni 2016, 18:13

    Hallo, ich bin an einer Kreuzung, wo rechts vor links war zu weit in die Kreuzung rein gefahren. Es war eine 30 zone und ich bin nicht zu schnell gefahren. Konnte das Fahrzeug was von rechts kam aber nicht direckt sehen, weil dort eine Hecke war. Als ich das Fahrzeug sah, hab ich gebremst und bin auch sofort stehen geblieben. Habe das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt auch nicht berührt, da es noch zu weit weg war ( ungefähr eine Autobreite war es noch entfernt von mir. Aber das Auto fuhr ungebremst weiter und bog ab und für dabei dann auf mich vorne drauf. Ich konnte auch nicht sehen, wer in dem Auto saß oder ob der Fahrer abgelengt war. Weis also nicht ob er mich gesehen hat. Erst als sie auf mich drauf fuhr sah ich durch die Windschutzscheibe des anderen PK wer im Auto saß. Nun behauptet die Frau das ich auf sie gefahren wäre, weil ich ihr die Vorfahrt genommen hätte und sie anscheinend nicht bemerkt hat das ich dort stand. Jetzt bin ich erst mal der Hauptschuldige da ich ja die Vorfahrt gewären musste. Meine Frage ist was nun weiter passiert. Gibt es Punkte auf dem Führerschein und oder gar einen Führerschein entzug. Und mit wieviel Bussgeld ich rechnen muss. Es gibt auch eine Zeugin die Ausgesagt hat das Ich wirklich langsam in die Kreuzung gefahren bin und auch sofort zum stehen kam. Und die Zeugin sagte auch das die Fahrerin des anderen PKW sehr schnell angefahren kam. Ein Anwalt wurde bereits informiert und das ganze auch Polizeilich aufgenommen.

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 8:47

      Hallo ZI,

      wenn alles polizeilich erfasst wurde und Sie bereits einen Anwalt beauftragt haben, ist es sicherlich von Vorteil, mit diesem auch Ihr weiteres Vorgehen zu besprechen. Es ist schwer zu sagen, welche genauen Strafen Ihnen drohen, wenn die Sachlage noch nicht ganz geklärt ist. Warten Sie am besten erst einmal ab, was die weiteren Ermittlungen ergeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Merve ak 20. Juni 2016, 22:44

    Hallo ich bin hinten rein gefahren weil der vor mir einfach eine voolbremsung gemacht hat und ich nicht damit gerechnet habe die polizei mussten wir nicht rufen sie waren schon da und sagten mir ich wäre schuld ohne das ich etwas erklären konnte und man muss ja eine bestimmte summe zahlen wenn die polizei kommt aber bei mir waren sie schon da also wir brauchten garnicht anzurufen

  • TZ 30. Mai 2016, 15:40

    Hallo!
    Vor ein paar Tagen hatte ich einen Auffahrunfall. Ich stand an der Ampel und dann wurde sie grün, ich wollte langsam los und ließ den Fuß von der Kupplung, wie man das denn halt schon so macht und wollte dann rechts auf den anderen Fahrstreifen wechseln und da passiere es: Ich fuhr meinem Fordermann in’s Auto.
    Das geschah in dem Moment, als ich nach hinten blickte um zu schauen, ob ich die Spur wechseln kann.
    Ich sah es nicht genau, aber ich denke der vor mir hat nochmal gebremst.
    Ich habe die Schuld auf mich genommen, weil ich für einen kurzen Augenblick nicht aufpasste, aber was ist, wenn mein Fordermann wirklich gebremst hat, hat er dann die Schuld?
    Und wenn ja, könnte man das jetzt noch klären? Wo ich schon die Schuld auf mich nahm?
    Außerdem bin ich Fahranfänger und in der Probezeit, seit fast 6 Monaten habe ich meinen Führerschein.
    Werde ich ein Bußgeld zahlen müssen oder kommt da sowas ähnliches auf mich zu?
    Der Schaden ist sehr gering, an meinem und an seinem Auto ist jeweils nur das Kennzeichen beschädigt.

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 8:41

      Hallo TZ,
      das Bußgeld und auch die weiteren Sanktionen hängen davon ab, ob Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen die Verkehrsregeln vorlagen.
      Bei der Schuldfrage kann Sie ein Anwalt beraten. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 24. Mai 2016, 11:40

    Hallo,
    Hatte vor ein paar Tagen nen kleinen Auffahrunfall, bei mir war der Schaden gering (Nummernschild verbogen und bisschen Plastik gebrochen) bin dem andern nur auf seine Anhängerkupplung drauf gefahren deswegen sind bei ihm auch keine weiteren Schäden. Nachdem er aber einen Firmenwagen gefahren ist müsste er trotz allem die Polizei rufen. Ich muss jetzt ein Bußgeld in Höhe von 35€ zahlen. Ich mein klar ich bin schulde aber grundsätzlich hat der andere Fahrer keinen Schaden usw. muss ich das Bußgeld trotzdem bezahlen?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:23

      Hallo Lukas,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Matti 11. Juni 2017, 4:42

      Hallo lukas du musst das Busgeld nicht zahlen weil du den unfall gemacht hast sondern weil die Polizei gekommen ist wegen dem Einsatz manche leute haben ein knall immer gleich die Polizei zu rufen man kommt ohne Polizei sauber davon auch wen man in der Probezeit ist zb wenn man keine Polizei bei jedem knall rufen würde braucht man auch nicht zum Aufbausiminar alles qwatsch für was gibt es auto Versicherungen der schaden wird e behoben so oder so Liebe grüße Matti

  • Roman 23. Mai 2016, 15:55

    Hallo, meine Frau hatte letzten Samstag einen Auffahrunfall vor einem Bahnübergang. Sie hat zu spät gesehen dass sich die Schranke schließt und deshalb stark gebremst. Infolge dessen ist ihr der Hintermann aufgefahren. Frage. Kann ihr nun eine Teilschuld gegeben werden?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 8:47

      Hallo Roman,
      Ihre Frau kann eine Teilschuld erhalten. Anhängig ist dies von den gesamten Umständen des Unfalls. Genaueres erfahren Sie durch den Unfallbericht der Polizei.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • René D. 14. Mai 2016, 23:44

    Wir hatten heute eine Diskussion. Frage. Bei einem sehr leichten Aufahrunfall ohne Personnenschaden aber mit Polizei wird dem auffahrenden der Fahrausweis für einen Monat entzogen. Stimmt das? Mit freundlichen Grüssen. René D.

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:34

      Hallo René,

      das kann pauschal nicht beantwortet werden. In der Regel wird allerdings bei einem leichten Schaden ohne Verletzte kein Fahrverbot ausgesprochen. Das ist allerdings auch immer vom individuellen Fall abhängig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • None 14. April 2016, 0:41

    Hallo, ich hatte heute einen Unfall (In der Kurve gegen anderes Auto gestoßen) Schuld liegt laut Polizei bei mir. Zu dem bin ich ca 200m vom Unfallort weitergefahren auf einen Parkplatz eines Örtlichen Lebensmittelhandels. (Unfallstelle lag in der Kurve, nachts, unter einer Unterführung). Gegenpartei ist ebenfalls ca 200m von der Unfallstelle entfernt gewesen (In die nächste Seitenstraße) nun wurde mir Fahrerflucht vorgeworfen und es sollte keine anzeige (Trotz Misstrauens eines Beatmens) erstattet werden. Ich hatte sowohl die gegen Partei hatten die Polizei gerufen da beide niemanden sehen konnten aufgrund der stelle. Ich hatte lediglich nicht sofort angerufen sondern erst den Fahrzeughalter erst informiert und danach die Polizei angerufen (Ja ich weiß leider ein Fehler). Mir wurde gesagt bekomme ein Bußgeld von 100€ ich weiß aber leider nicht genau für was. Womit kann ich rechnen ?

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 8:58

      Hallo None,

      in Ihrem Fall sollten Sie sich am besten von einem Anwalt beraten lassen. Außerdem sollten Sie zunächst Ihren Bescheid von der Behörde abwarten. Darin ist genau vermerkt, für was Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Ob es sich dann lohnt, einen Einspruch einzulegen, kann Ihnen ein Anwalt sagen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Abdul 9. April 2016, 14:00

    Hallo,
    Ich war auf einer Straße auf der das Reisverschluss verfahren angewendet wird bin bis zum ende der Straße gefahren habe rechtzeitig nach rechts geblinkt jedoch hat die frau hinter mir mich erst nicht reingelassen am ende der straße hat die frau dann platzt gemacht und ich bin in die rechte spur plötzlich hat die frau gehupt in dem Moment hab ich in den Rückspiegel geschaut plötzlich ist das Auto vor mir am Zebrastreifen stehen geblieben ich habe stark gebremst jedoch hat es nicht mehr ausgereicht da ich wegen der frau hinter mir kurz auf sie fixiert war da sie gehupt hat und bin der frau vor mir rein gefahren und bin noch in de Probezeit da ich meinen führerschein erst seit c.a 2 Wochen habe … was kann das für konsequenzen haben ?? die Polizei wurde nicht gerufen …
    Mfg. Abdul

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:36

      Hallo Abdul,

      wenn keine Polizei am Unfallort war, wird der Schaden auch nicht mit probezeitrelevanten Maßnahmen geahndet. Sie sollten lediglich mit dem Fahrer/der Fahrerin des Autos vor Ihnen darüber sprechen und Ihrer Versicherung den Schaden melden, sodass diese für die Kosten aufkommen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.