Fast jeder Autofahrer dürfte dieses Szenario schon einmal auf der Autobahn erlebt haben: Sie sind gemütlich auf dem Heimweg und plötzlich ertönen die Sirenen im Hintergrund. Das lässt bei jedem Autofahrer zunächst einmal die Alarmglocken läuten – und das ist auch gut so!
Schließlich fährt ein Rettungswagen nicht zum Spaß auf der Autobahn, sondern meist ist er auf dem Weg zu einem schweren Unfall. Nicht selten geht es hier um Leben und Tod. Was Sie als Autofahrer in solch einer Situation tun sollten und müssen, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.
Bußgelder: Keine Rettungsgasse gebildet
Vergehen | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Auf der Autobahn oder einer anderen Straße außerorts haben Sie trotz stockendem Verkehr keine Rettungsgasse für die Polizei oder andere Hilfsfahrzeuge gebildet, obwohl stockender Verkehr war. | 200 Euro | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Behinderung | 240 Euro | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Gefährdung | 280 Euro | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Sachschaden | 320 Euro | 2 | 1 Monat1 M |
Sie haben den Weg für ein Einsatzfahrzeug nicht freigemacht, obwohl dieses mit Blaulicht und Einsatzhorn fuhr (nicht nur bezogen auf die Rettungsgasse). | 240 Euro | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Gefährdung | 280 Euro | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Sachschaden | 320 Euro | 2 | 1 Monat1 M |
neue Tatbestände seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020) | |||
Sie nutzten eine gebildete Rettungsgasse missbräuchlich | 240 Euro | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Behinderung | 280 Euro | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Gefährdung | 300 Euro | 2 | 1 Monat*1 M* |
... mit Sachschaden | 320 Euro | 2 | 1 Monat*1 M* |
* neue Fahrverbote wegen eines Formfehlers in der StVO-Novelle nichtig |
Bußgeldrechner: Keine Rettungsgasse gebildet oder Einsatzkräfte behindert
Inhaltsverzeichnis
Eine Rettungsgasse bilden: So wird’s gemacht!
Eine funktionierende Rettungsgasse gelingt nur, wenn auch alle beteiligten oder sich in der Nähe befindenden Autofahrer darin eingliedern und mitmachen. Nicht selten gibt es allerdings immer wieder Verkehrsteilnehmer, die diese lebensrettende Maßnahme erschweren, weil Sie in ihrem Handeln unsicher sind und in Hektik und Stress verfallen. Doch wo genau ist eigentlich die Gasse für Rettungsfahrzeuge zu bilden?
Die folgenden Schritte sollen Ihnen zeigen, wie Sie eine Rettungsgasse auf der Autobahn richtig bilden, wenn ein Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Hilfe eilt:
- Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit – aber nicht zu drastisch, weil dadurch weitere Unfälle, wie beispielsweise ein Auffahrunfall, passieren könnten.
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr oberstes Gebot.
- Zeigen Sie durch Ihre Blinker an, in welche Richtung Sie Platz schaffen wollen.
- Bei roten Ampeln können Sie über die Ampel hinaus etwas in die Kreuzung fahren, um somit Platz für andere Fahrzeuge zu schaffen. Hierbei muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass beim Einfahren in die Kreuzung keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
- Achten Sie auch auf Ihren Abstand zu anderen Autos – auch wenn es bei einem Stau schwierig erscheint.
- Bei einspurigen Straßen sollten sich alle Fahrzeuge möglichst weit rechts halten.
- Bei zweispurigen Straßen gilt: Autos auf der linken Spur sollten sich links halten, Autos auf der rechten Spur möglichst weit rechts. Die Rettungsgasse führt hier durch die Mitte.
- Die Rettungsgasse bei einer dreispurig ausgerichteten Autobahn entsteht zwischen dem linken Fahrbahnstreifen und allen anschließenden Fahrbahnen. Wie bei der zweispurigen Autobahn fahren die Autos auf der linken Spur nach links an den Rand und alle restlichen Spuren nach rechts.
Die Rettungsgasse in Deutschland: Was ist besonders wichtig?
Bei Stau sollten Autofahrer sogar prinzipiell auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden, damit im Ernstfall ein Rettungswagen durchfahren kann. Der Grund dafür ist, dass ein Stau zumeist schon von einem Unfall verursacht wird. Das wiederrum bedeutet, dass benötigte Rettungsfahrzeuge auch zur Unfallstelle kommen müssen. Um Verzögerungen also entgegenzuwirken und somit vielleicht sogar Leben retten zu können, sollten Autofahrer direkt Platz für eine Rettungsgasse lassen, wenn sich ein Stau anbahnt.
Achtung ist außerdem geboten, wenn ein Rettungswagen bereits die Rettungsgasse durchquert hat. In der Regel folgen immer noch weitere. Sie sollten als Autofahrer demnach nicht sofort wieder bei anhaltendem Stau die Rettungsgasse verstopfen.
Droht eine Strafe bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen?
Diese Frage ist mit einem klaren “Ja” zu beantworten. Behindern Sie solch ein Fahrzeug, kann ein Bußgeld dafür verhängt werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt dazu im § 11 Folgendes:
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
Halten Sie sich als Autofahrer nicht an die Regelungen der StVO, dann müssen Sie immer mit Konsequenzen rechnen. Befahren Sie also als „normales“ Fahrzeug die Rettungsgasse, sind Sie beispielsweise für die Feuerwehr in ihren Einsatzfahrten ein Hindernis, denn eine Rettungsgasse ist ausschließlich für Rettungsfahrzeuge gedacht. Dafür können Sie nicht nur ein Bußgeld bekommen, sondern ebenfalls zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg für das sogenannte „Rechts-Überholen“, was in Deutschland nicht erlaubt ist.
FAQ: Rettungsgasse
Die Rettungsgasse soll Rettungskräften eine freie Fahrt zum Unfallort gewähren. Nur so lassen sich nach einem Unfall Leben retten – denn bei schweren, lebensgefährlichen Verletzungen zählt jede Minute.
Die Rettungsgasse ist immer zwischen der linken Fahrbahn und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Hierzu sind alle Fahrer verpflichtet, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Wie Sie sich richtig verhalten, lesen Sie hier.
Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, kassiert zwei Punkte in Flensburg und zahlt mindestens 200 Euro Bußgeld. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall steigt die Geldbuße und es kommt ein Fahrverbot hinzu. Des Weiteren steht die Behinderung von Rettungskräften unter Strafe.
Sollten die Bußgelder nicht schon angepasst sein? Hatte der Verkehrsminister nicht DEUTLICH höhere Strafen angekündigt oder war dies eine Platzpatrone?
Ja wurde er “200-300 Euro” und 1 Monat Fahrverbot bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen