Rettungsgasse: Zur Mithilfe verpflichtet!

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auch für die Feuerwehr ist eine Rettungsgasse im Notfall zu bilden.
Auch für die Feuerwehr ist eine Rettungsgasse im Notfall zu bilden.

Fast jeder Autofahrer dürfte dieses Szenario schon einmal auf der Autobahn erlebt haben: Sie sind gemütlich auf dem Heimweg und plötzlich ertönen die Sirenen im Hintergrund. Das lässt bei jedem Autofahrer zunächst einmal die Alarmglocken läuten – und das ist auch gut so!

Schließlich fährt ein Rettungswagen nicht zum Spaß auf der Autobahn, sondern meist ist er auf dem Weg zu einem schweren Unfall. Nicht selten geht es hier um Leben und Tod. Was Sie als Autofahrer in solch einer Situation tun sollten und müssen, erklärt Ihnen dieser Ratgeber.

Bußgelder: Keine Rettungsgasse gebildet

Ver­gehenBuß­geldPun­kteFahr­ver­botFVerbot
Auf der Au­to­bahn o­der ei­ner an­de­ren Stra­ße außer­orts ha­ben Sie trotz stock­en­dem Ver­kehr kei­ne Ret­tungs­gas­se für die Po­lizei oder an­dere Hilfs­fahr­zeuge ge­bildet, ob­wohl stock­ender Ver­kehr war.200 Eu­ro21 Monat1 M*
... mit Be­hin­der­ung240 Eu­ro21 Monat1 M
... mit Ge­fähr­dung280 Eu­ro21 Monat1 M
... mit Sach­scha­den320 Eu­ro21 Monat1 M
Unberechtigtes Nutzen einer Rettungsasse (außerorts)240 €21 Monat1 M
... mit Behinderung280 €21 Monat1 M
... mit Gefährdung300 €21 Monat1 M
... mit Sachbeschädigung320 €21 Monat1 M

Bußgeldrechner: Keine Rettungsgasse gebildet oder Einsatzkräfte behindert

Wissenswertes zur Rettungsgasse – im Video

Wichtig Informationen zur Rettungsgasse erfahren Sie auch im Video.
Wichtig Informationen zur Rettungsgasse erfahren Sie auch im Video.

Eine Rettungsgasse bilden: So wird’s gemacht!

Eine funktionierende Rettungsgasse gelingt nur, wenn auch alle beteiligten oder sich in der Nähe befindenden Autofahrer darin eingliedern und mitmachen. Nicht selten gibt es allerdings immer wieder Verkehrsteilnehmer, die diese lebensrettende Maßnahme erschweren, weil Sie in ihrem Handeln unsicher sind und in Hektik und Stress verfallen. Doch wo genau ist eigentlich die Gasse für Rettungsfahrzeuge zu bilden?

Die folgenden Schritte sollen Ihnen zeigen, wie Sie eine Rettungsgasse auf der Autobahn richtig bilden, wenn ein Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Hilfe eilt:

  • Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit – aber nicht zu drastisch, weil dadurch weitere Unfälle, wie beispielsweise ein Auffahrunfall, passieren könnten.
  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr oberstes Gebot.
  • Zeigen Sie durch Ihre Blinker an, in welche Richtung Sie Platz schaffen wollen.
  • Bei roten Ampeln können Sie über die Ampel hinaus etwas in die Kreuzung fahren, um somit Platz für andere Fahrzeuge zu schaffen. Hierbei muss jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass beim Einfahren in die Kreuzung keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
  • Achten Sie auch auf Ihren Abstand zu anderen Autos – auch wenn es bei einem Stau schwierig erscheint.
  • Bei einspurigen Straßen sollten sich alle Fahrzeuge möglichst weit rechts halten.
  • Bei zweispurigen Straßen gilt: Autos auf der linken Spur sollten sich links halten, Autos auf der rechten Spur möglichst weit rechts. Die Rettungsgasse führt hier durch die Mitte.
  • Die Rettungsgasse bei einer dreispurig ausgerichteten Autobahn entsteht zwischen dem linken Fahrbahnstreifen und allen anschließenden Fahrbahnen. Wie bei der zweispurigen Autobahn fahren die Autos auf der linken Spur nach links an den Rand und alle restlichen Spuren nach rechts.

Die Rettungsgasse in Deutschland: Was ist besonders wichtig?

Der Standstreifen darf nicht als Rettungsgasse dienen.
Der Standstreifen darf nicht als Rettungsgasse dienen.

Bei Stau sollten Autofahrer sogar prinzipiell auf der Autobahn eine Rettungsgasse bilden, damit im Ernstfall ein Rettungswagen durchfahren kann. Der Grund dafür ist, dass ein Stau zumeist schon von einem Unfall verursacht wird. Das wiederum bedeutet, dass benötigte Rettungsfahrzeuge auch zur Unfallstelle kommen müssen. Um Verzögerungen also entgegenzuwirken und somit vielleicht sogar Leben retten zu können, sollten Autofahrer direkt Platz für eine Rettungsgasse lassen, wenn sich ein Stau anbahnt.

Achtung ist außerdem geboten, wenn ein Rettungswagen bereits die Rettungsgasse durchquert hat. In der Regel folgen immer noch weitere. Sie sollten als Autofahrer demnach nicht sofort wieder bei anhaltendem Stau die Rettungsgasse verstopfen.

Auch wenn es vielleicht im ersten Moment logisch erscheint, den Standstreifen als Rettungsgasse zu nutzen, wäre dies kontraproduktiv, da beispielsweise bei Ausfahrten dieser unterbrochen wird. Allerdings dürfen die anderen Fahrzeuge die Hälfte ihres Fahrzeugs auf den Standstreifen lenken, um eine Rettungsgasse auf der normalen Fahrbahn bilden zu können.

Droht eine Strafe bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen?

Diese Frage ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Behindern Sie solch ein Fahrzeug, kann ein Bußgeld dafür verhängt werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt dazu im § 11 Folgendes:

Eine Rettungsgasse auf der Autobahn kann Leben retten.
Eine Rettungsgasse auf der Autobahn kann Leben retten.

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Halten Sie sich als Autofahrer nicht an die Regelungen der StVO, dann müssen Sie immer mit Konsequenzen rechnen. Bilden Sie keine Rettungsgasse, können die Einsatzkräfte den Unfallort möglicherweise nicht rechtzeitig erreichen. Dafür können Sie nicht nur ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro bekommen, sondern ebenfalls zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Zudem droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat.

FAQ: Rettungsgasse

Warum ist die Rettungsgasse so wichtig?

Die Rettungsgasse soll Rettungskräften eine freie Fahrt zum Unfallort gewähren. Nur so lassen sich nach einem Unfall Leben retten – denn bei schweren, lebensgefährlichen Verletzungen zählt jede Minute.

Wann und wie müssen Kraftfahrer die Rettungsgasse bilden?

Die Rettungsgasse ist immer zwischen der linken Fahrbahn und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Hierzu sind alle Fahrer verpflichtet, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Wie Sie sich richtig verhalten, lesen Sie hier.

Hat es rechtliche Konsequenzen, wenn Fahrer die Rettungsgasse nicht (richtig) bilden und dadurch Rettungskräfte behindern?

Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, kassiert zwei Punkte in Flensburg und zahlt mindestens 200 Euro Bußgeld. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall steigt die Geldbuße. In jedem Fall kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

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Rettungsgasse: Zur Mithilfe verpflichtet!
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 4 comments… Kommentar einfügen }
  • Micha Z 15. Januar 2023, 10:28

    #RettetDieRettungsgasse

    Alle Rettungs- und Einsatzkräfte müssten überall Vorfahrt haben. Egal wo sie gerade sind ob auf der Straße in Geschäften, Einrichtungen oder sonstigen Gebäuden. Schließlich setzen sie sich für unser Wohl, unsere Sicherheit unser Leben und unsere Gesundheit ein. Unser aller Motto daher für die Zukunft müsste sein. #RettetDieRettungsgasse ! Teilt es unter den Hashtag #RettetDieRettungsgasse und schickt es um die Welt.! Danke an Euch alle

  • Roland H. 20. September 2020, 13:49

    Hallo zusammen,

    bitte auch an die Warnblinkanlage denken, besonders nachts über und wenn man der/die letzte des Staus oder stockenden Verkehrs ist. Kommt leider immer noch vor, dass Fahrerinnen und Fahrer diese nicht einschalten, um andere zu warnen.

    Gruß

  • Tom 8. Oktober 2017, 21:48

    Ja wurde er „200-300 Euro“ und 1 Monat Fahrverbot bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen

  • SiRenaX 6. Juli 2017, 9:13

    Sollten die Bußgelder nicht schon angepasst sein? Hatte der Verkehrsminister nicht DEUTLICH höhere Strafen angekündigt oder war dies eine Platzpatrone?

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