Bremslichter funktionieren nicht: Woran kann das liegen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Bremslichter funktionieren nicht

Was kann dazu führen, dass das Bremslicht nicht funktioniert?

Ist das Bremslicht kaputt, kann das verschiedene Ursachen haben. Zum einen kann das Leuchtmittel defekt sein oder der Schalter. Zum anderen kann es auch an der Verkabelung oder an einer defekten Sicherung liegen. Defekte und Störungen können dazu führen, dass Bremslichter gar nicht oder dauerhaft leuchten. Beides kann im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen führen.

Was ist zu tun, wenn das Bremslicht am Auto defekt ist?

Handelt es sich nur um ein defektes Leuchtmittel, können Sie dieses oftmals selbst tauschen. Auch bei Sicherungen kann das möglich sein. Ist der Defekt komplexer oder betrifft die Verkabelung oder den Schalter, sollten Sie sich an eine Werkstatt wenden und den Fehler beheben lassen. Ein defektes Bremslicht wird auch bei der Hauptuntersuchung bemängelt.

Mit welchen Sanktionen müssen Sie bei einem defekten Bremslicht rechnen?

Fahren Sie mit dem Fahrzeug und das Bremslicht funktioniert nicht gemäß den Vorschriften, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Bußgelder bei defekten Bremslichtern

VerstoßSanktion
mit Kfz oder Anhänger gefahren, obwohl Bremsleuchten nicht den Vorschriften entsprachen15 EUR

Warum funktioniert das Bremslicht nicht?

Ihr Bremslicht funktioniert nicht? Lassen Sie den Defekt schnellstmöglich beheben.
Ihr Bremslicht funktioniert nicht? Lassen Sie den Defekt schnellstmöglich beheben.

Das Bremslicht Ihres Fahrzeugs funktioniert nicht. Wissen Sie, wie Sie sich in diesem Fall verhalten müssen bzw. woran das liegen kann? Zunächst muss es erst mal auffallen, dass etwas mit den Bremslichtern nicht stimmt. Funktionieren diese nicht richtig, stellen Sie mit Ihrem Fahrzeug eine Gefahr für andere im Straßenverkehr dar. Daher sollten Sie die Funktionsfähigkeit vor jeder Fahrt überprüfen. Sind Sie allein unterwegs, ist das zwar nicht so einfach, aber oftmals bieten reflektierende Flächen eine gute Möglichkeit.

Gemäß § 53 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen Kraftfahrzeuge mit zwei und seit 1998 mit drei nach hinten wirkenden roten Bremsleuchten ausgestattet sein. Wenn also bereits eines der Bremslichter nicht mehr richtig funktioniert, genügt das Kraftfahrzeug nicht mehr den Anforderungen der StVZO. Wird das Bremspedal bedient, müssen also beide bzw. alle drei Bremslichter leuchten. Funktionieren sie nicht, kann das unterschiedliche Ursachen haben.

Damit die Lichter beim Treten der Pedale leuchten, ist ein Bremslichtschalter eingebaut. Dieser gibt den Strom für das Bremslicht frei. Funktioniert dieser nicht richtig oder ist defekt, wird der Strom nicht an die Leuchten weitergeleitet oder entsprechend unterbrochen. Das Bremslicht geht entweder nicht mehr aus oder gar nicht erst an.

Weitere Ursachen dafür, dass Bremslichter nicht funktionieren, können folgende Gründe sein:

  • Defektes Leuchtmittel (Glühlampe oder LED)
  • Defekte Sicherung
  • Kabelschäden (Kabelbruch, defekte Verbindung)
Ist das Bremslicht am Auto defekt, droht ein Verwarngeld.
Ist das Bremslicht am Auto defekt, droht ein Verwarngeld.

In jedem Fall sollte ein Defekt an den Bremsleuchten schnellstmöglich beseitigt werden. Erkennt der nachfolgende Verkehr nicht, ob Sie bremsen, kann das zu gefährlichen Situationen führen. Während Sie Leuchtmittel meist relativ einfach selbst austauschen können, sollten Sie andere Defekt in einer Werkstatt beheben lassen.

Achtung: Ihrer Bremslichter funktionieren nicht und Sie müssen zum TÜV? Das kann zum Problem werden, da diese einwandfrei funktionieren müssen, um eine Plakette zu erhalten. Daher sollten Sie bereits vor der HU sicherstellen, dass kein Defekt vorliegt.

Bremslicht funktioniert nicht: Ist eine Strafe möglich?

Eine Strafe im eigentlichen Sinn ist nicht befürchten, wenn Sie mit dem Fahrzeug fahren und Ihre Bremslichter funktionieren nicht. Dennoch ist mit Sanktionen zu rechnen. Gemäß dem Bußgeldkatalog ist für das Fahren mit nicht ordnungsgemäßen Bremsleuchten ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vorgesehen.

Verursachen Sie einen Auffahrunfall und Ihr Bremslicht funktioniert nicht, kann das durchaus auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Der Versicherer kann von einer Teilschuld ausgehen, dass Sie die Funktion der Leuchten nicht geprüft haben.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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