Bremsleuchte: Art und Farbe sind gesetzlich geregelt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die richtige Beleuchtung an einem Fahrzeug ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört unter anderem auch die Bremsleuchte. Neben dem Aussehen wird bestimmt, wie viele mindestens vorhanden sein müssen. Verstöße gegen diese Regelungen werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet.

VerstoßSanktion
mit Kfz oder Anhänger gefahren, obwohl Bremsleuchten nicht den Vorschriften entsprachen15 EUR

Wie muss am Auto das Bremslicht aussehen?

Die Bremsleuchte ist am Kfz gesetzlich vorgeschrieben.
Die Bremsleuchte ist am Kfz gesetzlich vorgeschrieben.

Die Bremsleuchte hat Signalfunktion und soll den nachfolgenden Verkehr darüber informieren, dass das Fahrzeug bremst. Somit trägt diese Art der Beleuchtung vorrangig zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Allerdings kommen in diesem Zusammenhang auch öfters Fragen auch, besonders dann, wenn Fahrer ihr Fahrzeug umgestalten möchten. Muss die Leuchte rot sein oder ist auch eine andere Farbgebung erlaubt? Ist eine blinkende Bremsleuchte zulässig und wie sieht es beim Thema LED aus? Wo muss die Bremslampe angebracht sein und ist die dritte Bremsleuchte Pflicht?

Um zu klären, was in Bezug auf die Bremsleuchte zu beachten ist, muss zunächst die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) betrachtet werden. In § 53 StVZO werden die Vorschriften für die Beleuchtung eines Fahrzeugs definiert und im Zuge dessen auch die Regelungen für die Bremslichter.

(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse […] anzeigen.

Es müssen am Auto also immer mindestens zwei rote Bremsleuchten vorhanden sein. Das klärt auch die Frage nach der Farbe, denn andere Varianten außer rot sind demnach nicht gestattet. Ist die Leuchte mit dem Rückstrahler verbaut, ist bestimmt, dass das Bremslicht stärker leuchten muss als der rote Rückstrahler.

Im betreffenden Paragraphen ist zudem festgehalten, dass an einem Motorrad ohne Beiwagen nur eine Bremsleuchte vorhanden sein darf. Die Leuchten am Auto müssen zudem in bestimmten Höhen und so weit auseinander wie möglich platziert sein. Eine hochgesetzte Bremsleuchte ist bei den beiden vorgeschriebenen Lampen nicht möglich, da diese sich üblicherweise höchstens 1.500 mm über der Fahrbahn befinden dürfen. Darüber hinaus muss eine Bremsleuchte, wenn sie zu den beiden vorgeschriebenen gehört, fest am Fahrzeug verbaut und nicht beweglich sein. Ist das Bremslicht kaputt, bedeutet das bei einer Kontrolle üblicherweise ein Bußgeld von 15 Euro.

LED-Bremslicht am Auto: Welche Vorgaben gelten diesbezüglich?

Auch am Anhänger muss ein Bremslicht in Form eines Paares roter Leuchten vorhanden sein.
Auch am Anhänger muss ein Bremslicht in Form eines Paares roter Leuchten vorhanden sein.

Grundsätzlich ist bei der vorgeschriebenen Außenbeleuchtung am Fahrzeug darauf zu achten, dass LED-Einheiten nur dann zulässig sind, wenn diese von vornherein zur Standardausrüstung zählen, also ab Werk bereits vorhanden sind. Soll eine LED-Bremsleuchte nachgerüstet werden, ist dies nicht erlaubt. Ein solches LED-Bremslicht darf gemäß StVZO nicht nachträglich verbaut werden. Es ist zudem in der EU auch noch nicht zugelassen, sodass bei einer TÜV-Prüfung oder bei einer Polizeikontrolle durchaus Probleme entstehen können.

Wird wiederum das gesamte Scheinwerfermodul gegen eine LED-Variante ausgetauscht und sind diese Einbauten entsprechend zugelassen, kann dann auch die Bremsleuchte als LED verwendet werden. Allerdings ist solch ein Modultausch nicht gerade preiswert. Anders sieht das aus, wenn es sich bei der LED-Bremsleuchte um eine Zusatzbremsleuchte handelt. Doch bevor sich Fahrer mit der Art der zusätzlichen Lichter befassen, sollten sie klären, ob diese vorhanden sein müssen.

Drittes Bremslicht als Pflicht?

Zusätzliche Bremsleuchten sind seit 1998 bei Neuwagen in der EU Pflicht. Das heißt neu hergestellte Fahrzeuge müssen bereits ab Werk ein drittes Bremslicht besitzen. Maßgebend für die Pflicht sind die Verordnung 76/756/EWG sowie die ECE-Reglung R48. Demnach muss die Zusatzbremsleuchte, ob LED oder als anderes Leuchtmittel, höher als das vorgeschriebene Paar und in der Mitte des Hecks angebracht sein. Das kann sowohl von innen als auch von außen geschehen.

Die dritte Bremsleuchte ist dann TÜV-relevant, wenn es um die Hauptuntersuchung geht. Denn ist diese dritte Bremsleuchte defekt, verlangen TÜV bzw. die zuständige Prüforganisation die Beseitigung des Mangels, bevor das Fahrzeug eine Plakette erhält.

Dritte Bremsleuchte: Beim Nachrüsten gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Das dritte Bremslicht kann als LED nachgerüstet werden.
Das dritte Bremslicht kann als LED nachgerüstet werden.

Möchten Fahrzeughalter eine dritte Bremsleuchte nachträglich einbauen, gibt es einige Optionen, jedoch auch bestimmte Vorgaben zu beachten. So kann entweder ein drittes Bremslicht (auch als LED) oder ein weiteres Paar Bremsleuchten verbaut werden. Wichtig ist, dass alle Leuchten den entsprechenden Vorschriften genügen und eine Prüfnummer bzw. eine Zulassung durch den TÜV oder einer anderen Prüforganisation besitzen.

Die dritte Bremsleuchte muss vom TÜV abgenommen werden und muss daher, wie auch die ab Werk verbauten, höher angebracht sein als das vorhandene Paar. Wird ein weiteres Paar eingebaut, ist diese mindestens einen Meter über der Fahrbahn anzubringen. In beiden Fällen müssen die Leuchten fest installiert werden, was auch hier wieder innen und außen möglich ist.

Eine dritte Bremsleuchte darf gemäß StVZO nicht installiert werden, wenn bereits zwei Paar Bremslichter am Fahrzeug vorhanden sind. Hier würde ein drittes Bremslicht vom TÜV keine Zulassung erhalten.

FAQ: Bremsleuchte

Sind Bremsleuchten gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, in Deutschland gehören mindestens zwei rote Bremsleuchten zur gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung an einem Auto.

Muss eine dritte Bremsleuchte vorhanden sein?

Für Neuwagen besteht seit 1998 die Pflicht, eine dritte Bremsleuchte zu haben. Mehr zur Pflicht lesen Sie hier.

Darf ein drittes Bremslicht als LED angebracht werden?

Ja, sofern sie eine Zulassung in der EU hat und durch eine Prüforganisation (wie der TÜV) abgenommen wird, kann auch LED als dritte Bremsleuchte verwendet werden.

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Bremsleuchte: Art und Farbe sind gesetzlich geregelt
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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