Fahrzeugbrief: Erläuterung zur Zulassungsbescheinigung Teil 2

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Codes im Fahrzeugbrief: Eine Erklärung zu Nummern, Buchstaben und Kürzeln liefert dieser Ratgeber.
Codes im Fahrzeugbrief: Eine Erklärung zu Nummern, Buchstaben und Kürzeln liefert dieser Ratgeber.

Durch eine Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere innerhalb der Europäischen Union wurde 2005 aus dem Fahrzeugbrief offiziell die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Da sich die alte Bezeichnung allerdings über viele Jahre eingebürgert hat, ist auch heute immer noch vom Fahrzeugbrief die Rede. Das Dokument ermöglicht die Identifizierung des Fahrzeugs und benennt den Verfügungsberechtigten – also den Eigentümer.

Doch was steht alles im Fahrzeugbrief? Werden ehemalige Eigentümer des Kfz darin eigetragen? Wozu dient die sogenannte Fahrzeugscheinnummer? Wann wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigt? Und ist es notwendig, den Kraftfahrzeugbrief immer mitzuführen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Weitere Informationen zum Fahrzeugbrief:

FAQ: Fahrzeugbrief

Was ist ein Fahrzeugbrief?

Das offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil 2 bezeichnete Dokument gehört zu den Fahrzeugpapieren und belegt, wer die Verfügungsberechtigung über ein Kfz besitzt. Von großer Bedeutung ist der Fahrzeugbrief daher beim Kauf bzw. Verkauf sowie bei der An- bzw. Ummeldung von Fahrzeugen benötigt.

Wie sieht der Fahrzeugbrief aus?

Beim Kfz-Brief handelt es sich um ein auf Spezialpapier gedrucktes Dokument im A4-Format, welches unter anderem durch Wasserzeichen fälschungssicher gestaltet ist. Der Aufbau, die im Fahrzeugbrief enthaltene Beschreibung des Fahrzeugs sowie die Angaben zum vorherigen und aktuellen Halter des Fahrzeugs folgen innerhalb der gesamten Europäischen Union einem einheitlichen Muster. Zur Veranschaulichung stellen wir hier eine Grafik bereit.

Wer steht im Fahrzeugbrief?

In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind gemäß FZV der aktuelle Eigentümer sowie ggf. der Vorhalter des Fahrzeugs verzeichnet. Vor der EU-weiten Vereinheitlichung – also bei allen Fahrzeugbriefen die vor 2005 ausgegeben wurden – konnten bis zu sechs ehemalige Halter angegeben werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf diese Angaben nun verzichtet.

Wie sieht ein Fahrzeugbrief aus und was steht drin?

Wo steht die Fahrzeugbriefnummer? In der Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie diese zwischen den beiden Tabellen.
Wo steht die Fahrzeugbriefnummer? In der Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie diese zwischen den beiden Tabellen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen. Der obere Teil enthält unter anderem die Angaben zum vorherigen und aktuellen Halter. Dabei sind folgende Informationen aufgeführt

  • A – Amtliches Kennzeichen
  • C – Daten zum Eigentümer (Name und Anschrift)
  • I – Datum der Zulassung

Außerdem erfahren Sie welche Zulassungsbehörde die An- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs vorgenommen hat. Darüber hinaus enthält der obere Abschnitt der Zulassungsbescheinigung Teil 2 noch wichtige Angaben für einen möglichen Verkauf des Kfz. So werden bei der Fahrzeugbewertung unter anderem die Anzahl der Vorbesitzer sowie das Datum der Erstzulassung berücksichtigt. Im Fahrzeugbrief ist die Erstzulassung in Feld B angegeben und die Anzahl der Vorhalter finden Sie unter (1).

Der untere Abschnitt beinhaltet Informationen, die eine Identifikation des Fahrzeugs ermöglichen. So ist zum Beispiel die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) – für auch als Fahrgestellnummer bezeichnet – im Fahrzeugbrief eingetragen. Eine Legende der Buchstaben und Ziffern haben wir nachfolgend zusammengestellt:

  • D – Angaben zum Fahrzeug (Marke, Typ / Variante / Version, Handelsbezeichnung)
  • (2) – Herstellercode (Herstellerschlüsselnummer, Typschlüsselnummer)
  • E – Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • (3) – Prüfziffer der FIN
  • J – Fahrzeugklasse
  • (4) – Art des Aufbaus
  • (5) – Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
  • R – Farbe des Fahrzeugs
  • (11) – Code zur Fahrzeugfarbe
  • P – Daten zur Fahrzeugleistung (Hubraum in cm3, Nennleistung in KW / Nenndrehzahl bei min-1, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • (10) – Code zum Kraftstoff
  • K – Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
  • (6) – Datum der EG-Typgenehmigung
  • (17) – Merkmal zur Betriebserlaubnis
  • (25) – Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde
  • (23) – Interne Vermerke des Herstellers 

Zwischen dem oberen und dem unteren Abschnitt wird außerdem eine Nummer auf den Fahrzeugbrief gedruckt. Diese beginnt mit zwei Buchstaben gefolgt von sechs Zahlen und ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Fahrzeugpapiere. Daher findet sich auf dem Fahrzeugschein die gleiche Zeichenfolge. Wichtig ist die Fahrzeugbriefnummer bei einer Erklärung an Eides statt infolge des Verlustes des Fahrzeugbriefes oder beim Aufsetzen eines Kfz-Kaufvertrages.

Nachfolgend stellen wir Ihnen ergänzend zu unserer Erklärung zum Fahrzeugbrief ein Muster des Dokuments zur Veranschaulichung zur Verfügung:

So sieht ein Muster vom Fahrzeugbrief aus.
So sieht ein Muster vom Fahrzeugbrief aus.

Sie suchen Informationen zur Schadstoffklasse, wollen im Fahrzeugbrief das Baujahr des Kfz nachlesen oder benötigen das zulässige Gesamtgewicht? Mit diesen Angaben kann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht dienen. Stattdessen ist ein Blick in den Fahrzeugschein notwendig.

Warum ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 so wichtig?

Beim TÜV ist der Fahrzeugbrief in der Regel nicht vorzulegen.
Beim TÜV ist der Fahrzeugbrief in der Regel nicht vorzulegen.

Wie zuvor bereits erwähnt, gibt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 Auskunft über den Eigentümer eines Kfz. Allerdings reicht das Dokument alleine nicht immer aus, um zu beweisen, wem das Fahrzeug tatsächlich gehört. Hierfür wird ein Kaufvertrag oder eine notarielle Schenkungsurkunde benötigt.

Es ist außerdem nicht immer möglich, durch den Fahrzeugbrief den Besitzer des Autos festzustellen, denn juristisch gibt es einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Besonders gut veranschaulichen lässt sich dies beim Leasing. Das Leasingunternehmen ist Eigentümer des Fahrzeugs und im Fahrzeugbrief eingetragen. Üblicherweise behalten diese den Kfz-Brief auch ein, um einen unberechtigten Weiterverkauf des Wagens zu verhindern. Der Leasingnehmer erwirbt die Nutzungsrechte und wird dadurch (zeitweise) zum Besitzer.

Sind Sie im Besitz des Fahrzeugbriefes, sollten Sie diesem sicher verwahren. Möglich ist dies zum Beispiel in einem Safe oder einem Bankschließfach. Im Auto hat dieser jedenfalls nichts zu suchen, da Sie das Dokument im Alltag eigentlich kaum benötigen. Lediglich beim Verkauf des Fahrzeugs sowie bei der Zulassung bzw. Ummeldung müssen Sie den Fahrzeugbrief aus dem Versteck holen.

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Fahrzeugbrief: Erläuterung zur Zulassungsbescheinigung Teil 2
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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

Bildnachweise

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