Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Worum geht es in der FZV?

Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gilt für alle Kfz
Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gilt für alle Kfz

In Deutschland sind alle Belange des Straßenverkehrs genauen Vorschriften unterworfen, sodass die Beteiligten Personen und ihre Fahrzeuge möglichst unbeschadet durch den Tag kommen. Zur Anwendung kommt das Straßenverkehrsrecht, das durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt wird. Jedes neue Gesetzt muss im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet werden.

Das StVG schreibt dabei nur die grundlegenden Regeln fest, während es durch vier Rechtsordnungen in der detaillierten Ausgestaltung unterstützt wird. Dieses Prinzip wird in einem sprachlichen Bild schön zusammengefasst. So kann das StVG als Dach über dem Straßenverkehrsrecht bezeichnet werden, das von vier Säulen gehalten wird. Eine dieser Säulen ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Zu den anderen drei Säulen können Sie auf bussgeld-info.de ebenfalls informative Artikel finden.

Die vier Säulen des StVG

In diesem Artikel erfahren sie, wie die Verordnung zur Zulassung von Fahrzeugen (FZV) aufgebaut ist was die wichtigsten Paragraphen besagen. So erfahren Sie, wie die Zuteilung von Kennzeichen (samt Unterscheidungszeichen) funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Zulassungsbescheinigung zu erhalten. Außerdem wird das Zentrale Fahrzeugregister thematisiert.

Was ist die FZV?

Die FZV regelt die Zulassung von Fahrzeugen auf deutschen Straßen. Es ist eine neuere Bundesrechtsverordnung, die am 1. März 2007 aus der Fahrzeugregisterverordnung (FRV) hervorgegangen ist. Seitdem hat sich die Rechtslage immer wieder etwas verändert und wurde den Verhältnissen auf unseren Straßen angepasst. Solche Anpassungen sind nur gültig, wenn die Bürger im BGBl offiziell darüber informiert werden.

Dabei entlastet die FZV in Teilen die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), weil es Aspekte daraus enthält. So wurden die technischen Richtlinien, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs zu beachten sind zuvor in der StVZO geregelt. Nun sind diese Informationen in der FZV zu finden. Auch die Zuteilung der Unterscheidungszeichen auf den Nummernschildern der Fahrzeuge findet sich nun in dieser Verordnung, sowie die Bestimmungen zum Fahrzeugregister.

In naher Zukunft wird die StVZO gänzlich abgeschafft. Dabei wird ein Teil in der Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) übergehen und ein andere Teil in der Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV)

Die Ausgestaltung der in der FZV versammelten Vorschriften ist vor allem darauf ausgelegt, die Zulassungsbestimmungen von Kraftfahrzeugen zu regeln. Doch auch andere Fahrzeuge, wie Fahrräder unterliegen diesen Vorgaben.

Aufbau der FZV

Die Farhzeug-Zulassungsverordnung gliedert sich in sieben thematisch abgetrennte Abschnitte. Jeder Abschnitt enthält Paragraphen, die im Detail klären, welche Vorschriften gelten. Manch einer wird durch eine Anlage ergänzt, die zusätzliche Informationen enthält. Es folgt eine Auflistung der sieben Abschnitte. Im Artikel wird darauf dann auf wichtige Paragraphen in ihrer Ausgestaltung genauer betrachtet. Jeder wichtige Passus erhält einen eigenen Absatz.

  • Abschnitt 1 – Allgemeine Regelungen
  • Abschnitt 2 – Zulassungsverfahren
  • Abschnitt 3 – Teilnahme am Straßenverkehr
  • Abschnitt 4 – Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
  • Abschnitt 5 – Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
  • Abschnitt 6 – Fahrzeugregister
  • Abschnitt 7 – Durchführungs- und Schlussvorschriften

Jeder Fahrzeugbesitzer kommt mal in die Verlegenheit, einen Zulassungsantrag auszufüllen. Das kann schonmal etwas kompliziert werden. Das trifft vor allem auf diejenigen zu, die sich selten mit Anträgen beschäftigen, welche etwas umständlich formuliert sind. Doch diese Formulierungen dienen nur dazu, in nicht anzufechtender Klarheit festzuschreiben, was Gesetz ist. Im Zweifel können Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden oder die Abschnitte und Paragraphen der FZV etwas eingängiger studieren. Diese sind sehr genau bis ins letzte Detail niedergeschrieben, weshalb keine Unklarheiten bleiben dürften.

Wichtige Paragraphen der FZV

Die Zulassung von Fahrzeugen wird in vielen Paragraphen geregelt
Die Zulassung von Fahrzeugen wird in vielen Paragraphen geregelt

Im Folgenden werden wichtige und interessante Paragraphen besprochen, die jeder Verkehrsteilnehmer kennen sollte. Darüberhinaus ist es natürlich ratsam, sich im Einzelfall genauer zu informieren, wenn ein individuelles Problem zu klären ist. Beratungsstellen oder ein Fachanwalt werden Ihnen dabei weiterhelfen können.

§ 3 Abs. 1 FZV: Notwendigkeit einer Zulassung

Paragraph 3 FZV des ersten Abschnitts besagt, dass Kraftfahrzeuge prinzipiell angemeldet und zugelassen werden müssen, bevor sie auf deutschen Straßen in Betrieb genommen werden dürfen. Nach Prüfung und Bestätigung der kommunalen Zulassungsbehörde erhält das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen, das in Form eines Nummernschildes gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden muss.

Voraussetzung ist zum Beispiel, dass das Kfz haftpflichtversichert ist. So soll bei einem Unfall garantiert sein, dass das Unfallopfer Entschädigung erhält. Außerdem muss das Fahrzeug einem genehmigten Typus entsprechen, der gewisse Sicherheits-und Umweltstandards erfüllt. Andernfalls wird eine Einzelgenehmigung fällig.

Bei erfolgreicher Zulassung, wird dies durch den Zulassungsstempel der Behörde auf dem Kennzeichen besiegelt, welches sodann ausgehändigt wird. Außerdem gibt es nun die Papiere, die die Zulassung vom Fahrzeug bestätigen – Die Zulassungspapiere. Ohne dieses Prozedere darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Dies betrifft z.B:

  • motorisierte Krankenfahrstühle (Rollstühle)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • elektronisch Mobilitätshilfen
  • Leichtkrafträder

§ 8 Abs. 2 FZV: Zuteilung von Kennzeichen

Das amtliche Kennzeichen, welches auch als „Nummernschild“ bekannt ist, unterliegt klaren Richtlinien. Es wird mit der Zulassung eines Fahrzeuges zugeteilt und dient der Identifikation des Fahrzeuges und in der Folge des Fahrzeughalters. Dies soll der Polizei ermöglichen, bei Zuwiderhandlung der StVO dem Schuldigen schneller auf die Spur zu kommen. Auch beim Blitzerfoto wird durch das Kennzeichen auf den Fahrzeugen deutlich, wem der Bußgeldbescheid zugestellt werden muss.


Das Kennzeichen wird durch das Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben eröffnet. Sie kürzen üblicherweise die Stadt oder den Landkreis ab, in welchem das Auto oder Motorrad zugelassen wurde (bsp. B für Berlin, HH für Hamburg usw.). Es folgen Zahlen und Buchstabenkombinationen, die entweder zufällig vergeben werden aber auch gewählt werden können. Dabei sollen keine beleidigenden oder sittenwidrige Wortkombinationen entstehen. Auch „versteckte“ verfassungsfeindliche Zeichen werden in vielen Regionen nicht toleriert.

§ 18 Abs. 3 FZV: Fahrten im internationalen Verkehr

Paragraph 13 FZV des dritten Abschnitts regelt die Vorgehensweise bei Genehmigungen für Auslandsfahrten. Dies betrifft Sie nur, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug für einen längeren Zeitraum im Ausland unterwegs sein möchten.

Dann muss ein internationaler Zulassungsschein beantragt werden. Der Antrag wird geprüft und in den meisten Fällen problemlos genehmigt werden. Ein ordnungsgemäß in Deutschland registriertes Fahrzeug kann dann auch im europäischen Ausland unbehelligt am Straßenverkehr teilnehmen. Den Zulassungsschein sollten Sie jedoch dabei haben.

Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keinen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung für ein Kfz
Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keinen Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung für ein Kfz

§ 23 Abs. 5 FZV: Versicherungsnachweis

Verkehrsteilnehmende Fahrzeuge in Deutschland müssen laut FZV haftpflichtversichert sein. Geregelt ist dies im Abschnitt 5, Paragraph 23 FZV. Dies muss unter Umständen sogar mehrmals nachgewiesen werden. Wenn etwa ein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum außer Betrieb ist und wieder genutzt werden soll. In dem Fall hat der Bürger der Behörde erneut nachzuweisen, dass eine Haftpflichtversicherung vorliegt. So soll der Opferschutz im Falle eines Unfalls bestmöglich gewährleistet sein.

§ 30 Abs. 6 FZV: Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister

Die Zulassungsbehörden und Versicherungsunternehmen führen gemeinsam das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR). Hier werden nach jeder Zulassung eines Fahrzeugs gesetzlich festgelegte Daten gespeichert. Nachlesen kann der Auto-Besitzer die gespeicherten Daten in seinem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Folgende Daten werden dauerhaft im ZFZR gespeichert:

  • Die Fahrzeugdaten
  • Die Personendaten des Fahrzeughalters
  • Das Zulassungsdatum wie Erstzulassungsdatum oder das Umschreibedatum

Es werden also immer dann Daten erhoben und gespeichert, wenn das Fahrzeug den Eigentümer wechselt oder für längere Zeit außer Betrieb ist, also nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt. Sobald es wieder aus der Garage geholt wird, wird dies ebenfalls vermerkt. Im FZV ist auch festgehalten, wer die gespeicherten Daten einsehen darf. Vor allem sind dies bestimmte Behörden. So können Zulassungs-, Bußgeld- und Finanzbehörden darauf zugreifen. Aber auch Polizei, Gerichte und Versicherungsunternehmen sind berechtigt, die Daten einzusehen. Privatpersonen ist es nur in Ausnahmefällen und unter Auflagen erlaubt, bestimmte Eintragungen zu sehen. Dies wurde ist aus Datenschutzgründen so entschieden.

FAQ: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Was regelt die FZV?

Bei der FZV handelt es sich um eine noch recht junge Verordnung, die erst im Jahr 2007 aus der Fahrzeugregisterverordnung (FRV) hervorging. Inhaltlich geht es um die Zulassung von Fahrzeugen auf deutschen Straßen.

Wie ist die FZV aufgebaut?

Informationen zum Aufbau der FZV erhalten Sie hier.

Was sind die wichtigsten Paragraphen der FZV?

Eine Auswahl wichtiger Paragraphen der FZV haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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