Mängelbericht: Wenn Polizei und TÜV das Fahrzeug beanstanden

Ein Mängelbericht wird in der Regel erstellt, wenn am Fahrzeug nicht alles einwandfrei ist.
Ein Mängelbericht wird in der Regel erstellt, wenn am Fahrzeug nicht alles einwandfrei ist.

Es kann jeden einmal treffen: Das Auto ist nicht mehr das jüngste oder das Schlagloch hat doch mehr kaputt gemacht als gedacht – und dann fällt der fahrbare Untersatz durch die Hauptuntersuchung. Der Mängelbericht vom TÜV ist dann nicht wirklich erfreulich, denn er bedeutet weitere Kosten für die Behebung der beanstandeten Punkte. Doch nicht nur der TÜV erstellt einen Mängelbericht fürs Kfz, auch die Polizei kann unter bestimmten Umständen einen solchen aushändigen.

Wann die Beamten einen Mängelbericht schreiben, was in einem solchen Fall zu tun ist und was Fahrzeughalter in Bezug auf Fristen und Kosten beim TÜV nach einem Mängelbericht beachten müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.                                                     

Gründe für einen Mängelbericht durch den TÜV

Warum ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, kann viele Ursachen haben. In jedem Fall sind die Mängel so erheblich, dass keine Plakette erteilt werden kann. In einem solchen Fall erstellt der TÜV einen Mängelbericht bezüglich der Punkte, die für das Erteilen der Plakette behoben werden müssen. So kann im Bericht an sich nur ein Mangel aufgeführt sein oder mehrere Positionen beanstandet sein. Zu beseitigen sind jedoch alle, wenn das Fahrzeug wieder eine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr erhalten soll.

Mängelbericht: Bestehen am Kfz erhebliche Mängel, kann das Fahren mit diesem untersagt werden.
Mängelbericht: Bestehen am Kfz erhebliche Mängel, kann das Fahren mit diesem untersagt werden.

Liegt vom TÜV ein Mängelbericht vor,  kann Weiterfahren ein Problem darstellen. Gehen die Prüfer davon aus, dass die Mängel eine Verkehrsgefährdung bedeuten, müssen sie die alte Plakette entfernen und die Zulassungsbehörden entsprechend informieren.

In diesem Fall darf das Fahrzeug dann nicht weiter im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. So können unter anderem defekte Bremsen, eine beschädigte Lenkung, eine funktionsuntüchtige Beleuchtung oder massiver Rostbefall an wichtigen Stellen der Karosserie zu einer solchen Verkehrsunsicherheit führen. Betroffene müssen dann einschätzen, ob sich eine Reparatur bzw. das Beheben der Mängel noch rentiert.

Besteht durch das Fahrzeug keine Gefährdung, dürfen Fahrer es nach Haus bzw. ggf. zu Werkstatt fahren. Auch die Fahrt von zu Hause zum Werkstattermin ist in der Regel noch erlaubt. Sie sollten beim TÜV bzw. der Prüfstelle immer abklären, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin möglich ist.

TÜV-Mängelbericht: Die Frist muss beachtet werden

Hat der TÜV für ein Fahrzeug einen Mängelbericht erstellt, müssen betroffene Halter eine Frist im Auge behalten. Denn für die Beseitigung der Mängel bleibt ihnen nur ein bestimmter Zeitraum. Auch die notwendige Nachprüfung muss in diesem erfolgen.

Die Mängel müssen dabei nicht zwingend von der Werkstatt, die auch die Hauptuntersuchung durchgeführt hat, beseitigt werden. Es steht jedem frei, verschiedene Angebote einzuholen. Wichtig ist jedoch, dass die Reparaturen innerhalb eines Monats erfolgen. Diese Frist trifft auch auf den Termin zur Nachprüfung zu. Fahrzeughalter haben also üblicherweise vier Wochen Zeit, um die Punkte im Mängelbericht am Auto zu beseitigen und es erneut bei der Prüfstelle vorzustellen. Bei der Nachprüfung innerhalb der Frist werden dann in der Regel auch nur die bemängelten Positionen geprüft.

Ein Mängelbericht fürs Auto oder Motorrad kann auch durch die Polizei erstellt werden.
Ein Mängelbericht fürs Auto oder Motorrad kann auch durch die Polizei erstellt werden.

Verpassen Betroffene jedoch die Frist, muss eine komplette Hauptuntersuchung erfolgen, was dann natürlich auch Auswirkungen auf die Kosten hat. Der im Mängelbericht gesetzte Zeitraum kann nicht verlängert werden. Finden die notwendigen Maßnahmen und die Nachprüfung nicht statt und fahren Fahrzeughalter dennoch, kann das durchaus Folgen haben. Das Fahren mit einer erloschenen Betriebserlaubnis bedeutet in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro.

Mängelbericht vom TÜV: Diese Kosten sind möglich

Wie viel Betroffene für die Beseitigung der Mängel bezahlen müssen, hängt natürlich davon ab, was zu reparieren ist und wie viele Mängel überhaupt bestehen. Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, wo die Reparaturen durchgeführt werden. Je nach Werkstatt kann es da zu erheblichen Unterschieden kommen.

Die nach einem Mängelbericht notwendige Nachprüfung bringt weitere Gebühren mit sich. Wie hoch diese genau ausfallen, kann pauschal jedoch nicht bestimmt werden. Denn je nach Region und Anbieter unterscheiden sich diese Kosten in den Bundesländern. Allerdings bewegen sie sich meist im gleichen Rahmen und liegen zwischen 10 und 30 Euro. Es kann jedoch auch sein, dass die Gebühren für die Nachprüfung 50 % der eigentlichen HU-Gebühren betragen.

Wesentlich höher fallen die Kosten aus, wenn die Frist zur Nachprüfung überschritten wird. In diesem Fall steht eine erneute Hauptuntersuchung an. Die anstehenden Gebühren werden dann um 20 % der üblichen Gebühren erhöht.

Wann ein Mängelbericht durch die Polizei erstellt wird

Ein Mängelbericht kann, wie erwähnt, nicht nur durch den TÜV im Rahmen der Hauptuntersuchung erstellt werden. Auch die Polizei hat bei Fahrzeugkontrollen die Möglichkeit, einen solchen bzw. eine sogenannte Mängelkarte anzufertigen. Die Gründe, warum dies erfolgt, können wie beim TÜV-Bericht vielfältig sein.

Ein Mängelbericht, wenn der TÜV abgelaufen ist, kann auch durch die Polizei angefertigt werden.
Ein Mängelbericht, wenn der TÜV abgelaufen ist, kann auch durch die Polizei angefertigt werden.

Ist beispielsweise die Verkehrssicherheit durch defekte Bauteile nicht mehr gegeben, werden diese Mängel notiert.

Gleiches gilt, wenn angebrachte Bauteile keine Zulassung besitzen. Auch erstellt wird solch ein Mängelbericht durch die Polizei, wenn der TÜV abgelaufen ist und das Fahrzeug keine gültige Plakette mehr besitzt.

Die festgestellten Punkte müssen innerhalb einer auf der Karte vermerkten Frist durch zugelassene Personen oder Einrichtungen fachgerecht beseitigt werden. Ist dies geschehen, wird das auf der Karte festgehalten, und dieser Kfz-Mängelbericht ist zur Vorlage bei der Polizei einzureichen. Das können Betroffene per Post erledigen oder auch persönlich auf dem Revier.

Wichtig ist auch hier, dass die vermerkte Frist sowohl bei der Beseitigung der Mängel als auch für den Nachweis der Erledigung eingehalten wird. Erhält die Polizei den Nachweis zu spät oder gar nicht, wird in der Regel die zuständige Straßenverkehrsbehörde bzw. die Zulassungsstelle darüber informiert, was dann meist in einer Überprüfung und Vorführung des betreffenden Fahrzeugs resultiert.

Rechtlich ist das in § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt:

Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass

1. ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr […] vorgelegt oder

2. das Fahrzeug vorgeführt

wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.

In der Konsequenz kann dann die Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen. Den Mängelbericht der Polizei sollten Fahrzeughalter also nicht ignorieren. Im schlimmsten Fall wird der Betrieb des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr untersagt.

FAQ: Mängelbericht

Wer erstellt bei einem Fahrzeug einen Mängelbericht?

Zum einem wird ein Mängelbericht von der Prüforganisation im Rahmen der Hauptuntersuchung erstellt. Zum anderen kann ein solcher auch durch die Polizei bei einer Fahrzeugkontrolle ausgestellt werden.

Besteht eine Frist im Zusammenhang mit einem Mängelbericht?

Ja, in der Regel haben Betroffene einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug bei einer Nachprüfung erneut vorzustellen. Auf der Mängelkarte der Polizei ist ebenfalls eine Frist zur Behebung und deren Nachweis vermerkt.

Muss eine erneute Hauptuntersuchung erfolgen, wenn die Frist zur Nachprüfung nicht eingehalten wird?

Ja, überschreiten Betroffene die vorgegebene Frist, muss eine erneute Hauptuntersuchung stattfinden.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

1 Kommentare zu “Mängelbericht: Wenn Polizei und TÜV das Fahrzeug beanstanden

  1. h renate

    Wer kann mir bei meinerTüv Mängelliste weiterhelfen, damit ich die Nachprüfung erfolgreich bestehen kann.
    Bin mit meinem AUDI A 4 BJ 1997 beim Tüv vorgefahren, weil das Auto wirklich gut fährt und für mich prblemlos ist, und gut fährt. Nun bin ich doch schockiert über die festgestellten Mängel. Wer kann mir hier korrekt, gewisscnhaft und ehrlich beratend zur Seite stehen und mir Hilfe leisten? Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen Renate H

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