Führerscheinentzug wegen Alkohol: Wie lange ist der Führerschein weg?

Alkohol am Steuer gehört zu den schwerwiegendsten Verkehrsdelikten in Deutschland. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer, sondern muss auch mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Führerscheinentzug wegen Alkohol ist dabei die härteste Sanktion.

Bußgeldtabelle

Promille im BlutBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Ab 0,5 Promille­ (zum ersten Mal)500 €21 Monat
Ab 0,5 Promille­ (zum zweiten Mal)1000 €23 MonateHier prüfen **
Ab 0,5 Promille­ (zum dritten Mal)1500 €23 MonateHier prüfen **
Ab 0,3 Promille und dabei den Straßenverkehr gefährdet3Führerscheinentzug, Geld- oder FreihietsstrafeHier prüfen **
Über 1,1 Promille­3Führerscheinentzug, Geld- oder FreihietsstrafeHier prüfen **

Bußgeldrechner


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

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FAQ: Führerscheinentzug wegen Alkohol

Ab wie viel Promille droht der Führerscheinentzug?

Ein Führerscheinentzug ist bereits ab 0,3 Promille möglich, sofern Sie einen Unfall verursachen oder auffälliges Fahrverhalten zeigen. Ohne solche Ausfallerscheinungen erfolgt der Entzug spätestens ab 1,1 Promille, da hier die absolute Fahruntüchtigkeit beginnt.

Ist es möglich, die verhängte Sperrfrist zu verkürzen?

Ja, das Gericht kann die Sperrfrist vorzeitig aufheben, wenn ein dringender Grund nachgewiesen wird. Allerdings muss die Sperre dafür im Regelfall bereits mindestens drei Monate angedauert haben.

Kann der Führerschein auch beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss entzogen werden?

Ja, ab einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad wird zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wird das positive Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis.

Ab wann wird der Führerschein entzogen bei Alkohol?

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol und Drogen wird vom Gericht verhängt.
Der Führerscheinentzug wegen Alkohol und Drogen wird vom Gericht verhängt.

Sobald ein entsprechendes Gerichtsurteil bzw. ein Beschluss der Führerscheinstelle vorliegt, wird der Führerschein entzogen. Sie müssen Ihren Führerschein dann zu dem im Bescheid genannten Zeitpunkt abgeben. Auch ein vorläufiger Entzug des Führerscheins ist möglich. In diesem Fall entnimmt die Polizei Ihnen den Führerschein sofort. Diese Maßnahme muss ebenfalls vom Gericht bestätigt werden.

Ab wann ein Führerscheinentzug bei Alkohol droht, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich unterscheidet das deutsche Verkehrsrecht zwischen verschiedenen Promillegrenzen und Tatbeständen. Ab 1,1 Promille liegt zwar die absolute Fahruntüchtigkeit und ein sofortiger Entzug des Führerscheins vor, jedoch kann bereits ein Promillewert von 0,3 zum Führerscheinentzug führen. Folgende Liste veranschaulicht, inwiefern die einzelnen Promillegrenzen zu dem Führerscheinentzug führen.

0,3 Promille – Relative Fahruntüchtigkeit: Bereits ab diesem Wert kann es kritisch werden, wenn auffälliges Fahrverhalten hinzukommt. Wenn Sie zum Beispiel in Schlangenlinien fahren, eine rote Ampel übersehen oder einen Unfall verursachen, müssen Sie mit einer Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB rechnen. Unter Umständen ist bereits ein Führerscheinentzug möglich.

Sogar bei wenig Alkohol ist der Führerschein weg, wenn Kraftfahrer einen Unfall verursachen.
Sogar bei wenig Alkohol ist der Führerschein weg, wenn Kraftfahrer einen Unfall verursachen.

0,5 Promille – Grenze zur Ordnungswidrigkeit: Ab diesem Wert wird es auch ohne auffälliges Verhalten teuer. Beim ersten Verstoß drohen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ein sofortiger Führerscheinentzug wegen Alkohol erfolgt hier noch nicht, kann aber bei Wiederholung oder zusätzlichen Umständen verhängt werden.

1,1 Promille – Absolute Fahruntüchtigkeit: Laut Gesetz liegt ab diesem Wert eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, unabhängig vom tatsächlichen Fahrverhalten. Es handelt sich um eine Straftat nach § 316 StGB. Die Folge ist der Führerscheinentzug wegen Alkohol im Blut. Darüber hinaus droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ein Unfall muss nicht vorliegen, allein der Promillewert reicht aus. Diese Strafe verschärft sich jedoch, wenn es nach dem Trinken von Alkohol zu einem Unfall kommt. Der Führerscheinentzug ist daraufhin nur schwer zu umgehen.

1,6 Promille – MPU-Schwelle: Ab diesem Wert wird zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Der sofortige Entzug des Führerscheins ist unausweichlich, und erst nach bestandener MPU ist eine neue Fahrerlaubnis überhaupt erdenklich.

Ab welchem Promillewert droht der Führerscheinentzug in der Probezeit?

Bereits ab 0,0 Promille gilt für Fahranfänger in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot. Ein Verstoß führt zu einem A-Verstoß, der die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht. Bei höheren Werten kann in der Probezeit der Alkohol zum Führerscheinentzug führen. Für Fahranfänger, die während der Probezeit drei Mal mit zu viel Promille erwischt werden, ist der Führerschein wegen Alkohol ebenfalls weg, und zwar dann, wenn innerhalb von zwei Monaten nach dem zweiten Verstoß ein dritter Verstoß begangen wird.

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol als Berufskraftfahrer – was droht?

Führerscheinentzug wegen Alkohol: Bei 2 Promille im Blut begehen Verkehrsteilnehmer eine Straftat.
Führerscheinentzug wegen Alkohol: Bei 2 Promille im Blut begehen Verkehrsteilnehmer eine Straftat.

Wird Ihnen als Berufskraftfahrer die Trunkenheit am Steuer nachgewiesen , müssen Sie ebenfalls den Führerschein abgeben – auch, wenn dies erhebliche Folgen für den Beruf hat. Auch in diesen Fällen droht bereits ab 0,3 Promille bei Gefährdung des Verkehrs der Führerscheinentzug. Ein Blutalkoholwert ab 1,1 Promille hat in jedem Fall den Entzug des Lappens zur Folge.

Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte 2011 in einem Urteil (Az. 10 Sa 245/11), dass eine Kündigung beim Führerscheinentzug wegen Alkohol rechtens ist, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ohne Führerschein nicht mehr erbringen kann. Weder persönliche Entschuldigungsgründe noch die spätere Wiedererteilung der Fahrerlaubnis schützen vor der Entlassung. Maßgeblich ist allein, dass der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Kündigung für einen längeren Zeitraum nicht einsetzbar ist.

Ist der Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad möglich?

Auch, wenn Sie alkoholisiert Fahrrad fahren, riskieren Sie den Führerscheinentzug. Ab einem Wert von 1,6 Promille ordnet die Behörde zwingend eine MPU an. Legen Sie das positive Gutachten nicht fristgerecht vor, entzieht die Behörde den Führerschein . Bei Unfällen oder gravierenden Fahrauffälligkeiten greift diese Regelung oft schon bei niedrigeren Werten. Sogar wenn Sie keinen Führerschein haben, sind Sie davon betroffen. Ihnen wird dann die Erlaubnis, eine Fahrprüfung abzulegen, so lange verwehrt, bis eine MPU bestanden wurde.

Wie lange ist der Führerschein weg bei Alkohol am Steuer?

Auch auf dem Fahrrad oder E-Scooter kann Alkohol zum Führerscheinentzug führen.
Auch auf dem Fahrrad oder E-Scooter kann Alkohol zum Führerscheinentzug führen.

Die Dauer des Entzugs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Je höher der Promillewert und je schwerwiegender die Umstände, desto länger ist der Führerschein weg. Der Führerscheinentzug kann von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren dauern. Als Wiederholungstäter müssen Sie zum Beispiel mit einer längeren Dauer rechnen, als Ersttäter.

Die Zeit, während der Ihnen der Führerschein entzogen wird, wird Sperrfrist genannt. Innerhalb dieser Frist ist es strengstens untersagt, sich hinters Steuer zu setzen.

Wann verjährt die Sperrfrist beim Führerscheinentzug wegen Alkohol?

Eine Verjährungsfrist gibt es beim Führerscheinentzug wegen Alkohol nicht, die Sperrfrist läuft lediglich ab. Ist die festgelegte Dauer der Frist beendet, müssen Sie den Führerschein neu beantragen. Darüber hinaus ist oft eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich, bevor dieser Antrag gestellt werden kann.

In der Regel ist es ratsam, den Antrag etwa sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen, damit die Behörde ausreichend Zeit hat, den Antrag zu bearbeiten. Stellen Sie den Antrag zu spät, kann es sein, dass es nach Ablauf der Sperrfrist länger dauert, bis Sie den Führerschein zurückerhalten.

Den Führerschein entzogen wegen Alkohol: Was können Sie tun?

Wird Ihnen aufgrund von Alkohol der Führerschein entzogen, müssen Sie verschiedene Schritte beachten, um zu gewährleisten, dass die Neuerteilung des Führerscheins problemlos verläuft. Zu diesen Schritten gehört:

Der Führerscheinentzug droht für Wiederholungstäter, die mit Alkohol im Blut erwischt werden, schneller.
Der Führerscheinentzug droht für Wiederholungstäter, die mit Alkohol im Blut erwischt werden, schneller.
  • Sperrfrist abwarten: Zunächst muss die vom Gericht festgesetzte Sperrfrist vollständig ablaufen.
  • MPU vorbereiten: In den meisten Fällen wird nach einem Führerscheinentzug wegen Alkohol eine MPU angeordnet. Die Vorbereitung auf diese Untersuchung sollte frühzeitig beginnen. Bei der MPU werden die Trinkgewohnheiten, die Einsicht und die Verhaltensänderung überprüft.
  • Abstinenz nachweisen: Bei schwerwiegenden Alkoholverstößen (ab 1,6 Promille) wird meist ein Abstinenznachweis über 12 Monate verlangt. Dieser erfolgt durch regelmäßige Urin- oder Haaranalysen.
  • Führerschein neu beantragen: Nach Ablauf der Sperrfrist und bestandener MPU können Sie die Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Der Prozess, um den Führerschein neu zu beantragen, wenn der Entzug wegen Alkohol erfolgte, umfasst verschiedene Formulare, Nachweise und Gebühren.
  • Rechtlichen Rat einholen: Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und den Prozess zu begleiten.

Können Sie den Führerscheinentzug umgehen, wenn Alkohol am Steuer dazu führte?

Betroffene müssen nach dem Führerscheinentzug wegen Alkohol eine Sperrfrist absitzen, bevor sie den Neuantrag stellen können.
Betroffene müssen nach dem Führerscheinentzug wegen Alkohol eine Sperrfrist absitzen, bevor sie den Neuantrag stellen können.

Oft suchen Betroffene nach Wegen, um einen Führerscheinentzug trotz Alkohol am Steuer zu umgehen. Dies ist jedoch fast nicht möglich, es sei denn, es liegt eine absolute Ausnahmesituation vor.

  • Gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Strafurteil können Sie Einspruch bzw. Berufung einlegen. Dies ist sinnvoll, wenn Zweifel an der Messung bestehen.
  • Je nachdem können Sie Verfahrensfehler geltend machen und die Strafe mildern. Lagen Fehler bei der Belehrung oder der Kontrolle vor, können Sie sich darauf berufen.

Anstatt die Sperrfrist vollständig zu umgehen, haben Sie die Möglichkeit in einigen Fällen eine Sperrfristverkürzung beim zuständigen Gericht beantragen. Laut § 69a Abs. 7 StGB legt das Gesetz nämlich Folgendes fest:

„Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.“

Ob zum Beispiel für 6 oder 10 Monate der Führerscheinentzug wegen Alkohol verhängt wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Ob zum Beispiel für 6 oder 10 Monate der Führerscheinentzug wegen Alkohol verhängt wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Eine Verkürzung der Sperrfrist ist an feste Mindestlaufzeiten gebunden. Grundsätzlich muss die Sperre bereits mindestens drei Monate andauern, bevor eine Verkürzung möglich ist. Die Regelung wird strenger, wenn gegen Sie in den letzten drei Jahren schon einmal eine Sperre verhängt wurde. In diesem Fall muss die aktuelle Sperre mindestens ein Jahr laufen. Erst wenn diese Wartezeiten erfüllt sind, stimmt das Gericht dem Antrag auf Verkürzung möglicherweise zu.

Sie müssen dem Gericht beweisen, dass die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wiederhergestellt ist – zum Beispiel anhand einer MPU oder eines Abstinenznachweises.

Was kostet der Führerscheinentzug wegen Alkohol?

Wie viel ein Führerscheinentzug genau kostet, lässt sich nicht pauschal festlegen, da sich die Kosten aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen. Neben dem eigentlichen Bußgeld, kommen Verfahrenskosten, Anwaltsgebühren sowie die Ausgaben für die Blutprobe hinzu. Darüber hinaus werden die MPU, mögliche Abstinenznachweise und das Wiedererteilungsverfahren diese Summe noch einmal drastisch erhöhen.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc hat an der Universität Bremen studiert und erhielt seine Zulassung als Anwalt im Jahr 2014. In den folgenden acht Jahren war er selbstständig tätig. Seit 2018 trägt er den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sein umfangreiches Fachwissen nutzt er, um die Leser von bussgeld-info.de über eine Vielzahl von Themenbereichen rund um das Verkehrsrecht zu informieren.

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