Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Nach einer kurzen Einführung über die Kennziffern am Reifen erfahren Sie In diesem Artikel, welche Geschwindigkeitsklassen es für Reifen gibt und wie Sie den Speedindex an ihrem Pneu ablesen können. Außerdem finden Sie für den Geschwindigkeitsindex der Reifen eine Tabelle, um für jeden Reifen die Höchstgeschwindigkeit ablesen zu können. Darauf folgend wird die Frage geklärt, ob es abweichende Bestimmungen für Motorrad- oder Winterreifen beim Geschwindigkeitsindex, bspw. Kategorie T, gibt.

Die Geschwindigkeitsindex-Tabelle listet auf, welcher Letter für welche Höchstgeschwindigkeit steht:

GeschwindigkeitsindexZulässige Höchstgeschwindigkeit
A1 bis A8bis zu 40 km/h
Bbis zu 50 km/h
Cbis zu 60 km/h
Dbis zu 65 km/h
Ebis zu 70 km/h
Fbis zu 80 km/h
Gbis zu 90 km/h
Jbis zu 100 km/h
Kbis zu 110 km/h
Lbis zu 120 km/h
Mbis zu 130 km/h
Nbis zu 140 km/h
Pbis zu 150 km/h
Qbis zu 160 km/h
Rbis zu 170 km/h
Sbis zu 180 km/h
Tbis zu 190 km/h
Ubis zu 200 km/h
Hbis zu 210 km/h
VRüber 210 km/h
Vbis zu 240 km/h
ZRüber 240 km/h
Wbis zu 270 km/h
Ybis zu 300 km/h
(Y)über 300 km/h

Darüberhinaus wird der Tragfähigkeitsindex (evtl. auch „Loadindex“ im Fahrzeugschein) behandelt, der die Belastbarkeit eines Reifens bestimmt. Die wichtigsten Kennziffern sind:

Last pro Rei­fenTrag­fäh­ig­keits­in­dex
< 85 kg bis 22
87, 5 kg23
90 kg24
92,5 kg25
95 kg26
97,5 kg27
100 kg28
103 kg29
106 kg30
109 kg31
112 kg32
115 kg33
118 kg34
121 kg35
125 kg36
128 kg37
132 kg38
136 kg39
140 kg40
145 kg41
150 kg42
155 kg43
160 kg44
165 kg45
170 kg bis 1400 kg46 bis 120

Was bedeutet Last- oder Geschwindigkeitsindex?

Reifen unterliegen einem Geschwindigkeitsindex
Reifen unterliegen einem Geschwindigkeitsindex

Fahrzeuge im Straßenverkehr nutzen im Normalfall luftgefederte Reifen, auch „Pneus“ genannt (von griechisch „pneuma“ für Luft). Diese unterliegen einem Reifenindex, der festlegt, welchen Geschwindigkeiten und Lasten sie täglich ausgesetzt werden können, ohne ein Sicherheitsrisiko darzustellen.

Man spricht vom Geschwindigkeitsindex und Lastindex der Reifen. Der Index sollte ernst genommen werden. Nicht nur, weil andernfalls Geldbußen und andere Sanktionen drohen. Die Sicherheit des Straßenverkehrs hängt auch zu einem großen Teil davon ab, dass die Teilnehmer mit verkehrstüchtigen Fahrzeugen unterwegs sind. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Bastler und Tuning-Freunde ihre Autos genau kennen und wissen, welche Reifen Sie verwenden müssen.

Allgemein gilt: Nur wer die für sein Fahrzeug passenden Teile verwendet, fährt sicher. Das gilt besonders für die Reifen.

So hat der ZR-Reifen eine max. Geschwindigkeit von über 240 km/h, der V-Reifen hingegen nur höchstens 240 km/h. Reifen der Kategorie Y dürfen eine Geschwindigkeit von bis zu 300 km/h erreichen. Weniger schnell dürfen Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex H oder T gefahren werden (210 bzw. 190 km/h).

Steht der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen?

Sowohl der Reifen-Geschwindigkeitsindex als auch dessen Lastindex müssen gut sichtbar auf seiner Seite eingeprägt oder gedruckt sein. Doch dies sind nicht die einzigen Angaben, die die Hersteller der Pneus anzugeben haben. Zusätzlich müssen folgende Kennziffern vermerkt sein:

  • Die Reifenbreite: Die Felge des Fahrzeugs gibt die Breite des zu verwendenden Reifens vor. Die entsprechende Kennziffer wird in Millimetern angegeben.
  • Das Höhen-Breiten-Verhältnis: Die Höhe und Breite des Reifenquerschnitts wird ins Verhältnis gesetzt und als Prozent-Angabe auf den Reifen gedruckt. Die Zahl muss also immer in Verbindung mit der Angabe zur Reifenbreite in Verbindung gesetzt werden.
  • Der Felgendurchmesser: Die drauf folgende Zoll-Angabe gibt den Durchmesser der Felge an. Felge und Reifen müssen wörtlich „füreinander gemacht“ sein, um einen perfekten und sicheren Sitz zu garantieren.
  • Die Reifenbauart: Außerdem wird die Bauart als Buchstabe gekennzeichnet. Ein Radialreifen wird durch ein „R“ erkenntlich, während ein „D“ einen Diagonalreifen kennzeichnet. Reifen mit Notlaufeigenschaften werden durch ein „RF“ markiert.

Diese vier Grundwerte werden in den Papieren angegeben oder auf den Reifen gedruckt. Lastindex und Speedindex folgen als letzte Angaben in dieser Kennzeichnungsreihe. Ersterer wird als Zifferncode angegeben, während der Geschwindigkeitsindex als Buchstabe dargestellt wird. Im Folgenden wird geklärt, was diese Buchstaben zu bedeuten haben.

Der Geschwindigkeitsindex eines Reifen

Die Pneu-Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte verschiedenen Situationen auszusetzen, um zu testen, ob ihre Reifen den hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu zählt auch die Belastbarkeit unter hohen Geschwindigkeiten. Der so verifizierte Geschwindigkeitsindex muss auf der Flanke jedes Reifens eingeprägt oder gedruckt sein.

Die Reifen eines Fahrzeuges sollten grundsätzlich einen höheren Speedindex laut Tabelle haben, als es die Höchstrgeschwindigkeit des Kfz zunächst nahelegt.

Beim Reifenkauf kommt es manchmal zu Fragen wie: „Was bedeutet, es wenn ein Reifen Index H hat?“ Die Antwort: Die Index-Buchstaben stehen für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Pneus. Dabei gilt bis zu einem gewissen Punkt, dass die Reifenklasse mit jedem Buchstaben des Alphabets ansteigt, ein Reifen der Klasse „B“ also schneller fahren darf, als einer der Klasse „A“.

Die Indexklassen „A“ bis „G“ halten diesem Schema stand, doch werden „H“ und „I“ übersprungen. Von „J“ bis „T“ stimmt die Reihenfolge wieder, danach deckt sich die Buchstabenfolge des Geschwindigkeitsindex nicht mehr mit der des Alphabets.

Sonderfall VR und ZR-Reifen

Reifen mit dieser Prägung sind veraltet und werden nicht mehr hergestellt. Falls Sie in ihren Papieren eine dieser Index-Klassen vorfinden, sollten Sie einen Fachmann befragen, welche Reifen für Ihr Fahrzeug alternativ einsetzbar sind.

So ermitteln Sie den Geschwindigkeitsindex der Reifen für Ihr Fahrzeug

In den Zulassungspapieren eines Autos trägt die zuständige Behörde meist nur einen Speedindex für das Fahrzeug ein. Dabei richtet sie sich nach den Reifen, die vom Werk aus montiert sind. Es besteht unter Umständen jedoch eine Toleranz. Das erklärt sich aus den veränderten Bestimmungen im Jahr 2009.

Für Kfz, die vor dem 1. Mai 2009 zugelassen wurden, gilt eine besondere Regel. Die Hersteller haben bis dahin Reifen auf die Autos montiert, deren Geschwindigkeitsindex deutlich über der Leistung des Autos lag. Beim Reifenwechsel ist gewisser Sicherheitsaufschlag noch immer notwendig, die Höchstgeschwindigkeit ist also nicht allein ausschlaggebend für die Bestimmung des Speedindex. Mit der folgenden Formel können Sie errechnen, welche Reifen Sie bedenkenlos kaufen und montieren können.

[Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz] x 0,01 + 6,5 = Sicherheitsaufschlag

Wenn ein vor dem 1. Mai 2009 zugelassenes Auto also 210 km/h Höchstgeschwindigkeit aufweist, errechnet sich der Sicherheitsaufschlag wie folgt:

210 x 0,01 + 6,5 = 8,6

Addiert man den Sicherheitsaufschlag mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, erhält man die zu montierende Reifenklasse. Das Auto im Beispiel müsste also nicht zu Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex H, sondern zu Geschwindigkeitsindex-Reifen mit V (mit 218,6 km/h) wechseln.

Für Fahrzeuge, die seit dem 1. Mai 2009 zugelassen wurden, gelten diese Bestimmungen nicht mehr, die Rechnerei erübrigt sich also. Diese Kfz besitzen in der Regel eines der folgenden Dokumente:

  • EG-Typengenehmigung
  • Einzelgenehmigung nach Paragraph 13 der EG-Fahreuggenehmigung (EG-FGV)

Es wird hier kein Sicherheitsaufschlag addiert und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz ist ausschlaggebend für den Geschwindigkeitsindex der Reifen.

Die wichtigsten Indexklassen im Einzelnen erklärt

Die Geschwindigkeitsindex-Klassen gelten auch für Motorradreifen
Die Geschwindigkeitsindex-Klassen gelten auch für Motorradreifen

Geschwindigkeitsindex Q: Fahrzeuge, die bis zu einer Geschwindigkeit von 160 km/h beschleunigen können, sind mit Pneus der Indexklasse „Q“ ausreichend ausgestattet.

Geschwindigkeitsindex R: Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h mehr, also 170 km/h, ist bereits auf Reifen der Klassen „R“ zurückzugreifen.

Geschwindigkeitsindex S: „S“ steht für „Speed“, daran ist zu erkennen, dass „S“ einst als Klasse für Automobile gedacht war, die ausnehmend schnell unterwegs sind (bis zu 180 km/h). Von hier an sollte es eigentlich nur abwärts gehen. Doch natürlich sind die Autos schneller geworden. Es folgen immerhin noch neun weitere Speedindex-Klassen.


Geschwindigkeitsindex T
: Diese Klasse steht eine über „S“ und ist für Fahrzeuge entwickelt worden, die bis zu 190 km/h schnell fahren können.

Geschwindigkeitsindex H: Ziemlich weit hinten auf der Index-Liste kommt das „H“. Es steht für „high speed“ und bezeichnet Reifen für Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 210 Km/h. Alle Reifen nach dem Geschwindigkeitsindex H benötigen einen höheren Tragfähigkeitsindex. Mehr dazu finden sie weiter unten.


Geschwindigkeitsindex V: Auch das „V“ steht für einen englischen Begriff: „very high speed“. Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 240 km/h müssen diese Reifen anlegen.

Geschwindigkeitsindex W: Die zweithöchste Klassifizierung ist für Autos entwickelt worden, die eine Geschwindigkeit von 270 km/h erreichen.

Geschwindigkeitsindex Y
: Reifen, die bis zu 300 km/h problemlos funktionieren, sind mit einem „Y“ markiert. Für Fahrzeuge, die darüberhinaus beschleunigen können, montieren Reifen mit der Kennzeichnung (Y).

Für Deutsche Autobahnen sind Reifen mit dem Speedindex H mehr als ausreichend. Was darüber geht ist nicht mehr verkehrssicher einzusetzen und wird vor allem für sportliche Veranstaltungen zum Einsatz zum kommen.

So finden Sie den für ihr Fahrzeug zugelassenen Reifen-Speedindex

Die für Ihr Fahrzeug zugelassene Reifenklasse finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (auch Fahrzeugschein genannt). Dabei kommt es darauf an, wann Sie diesen erhalten haben. Denn je nach Austellungszeitpunkt, ist der für die zugelassene Speedindex der Reifen an einer anderen Stelle zu finden.

Die aktuellen Zulassungsbescheinigungen führen die Reifenbezeichnung unter den Punkten 15.1 und 15.2. Bei Fahrzeugscheinen, die vor 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Reifen-Geschwindigkeitsindex für das Fahrzeug unter den Punkten 20 und 21 oder den Punkten 22 und 23. Bei Fahrzeugen mit einem CoC-Dokument findet sich der Reifenindex unter der Nummer 32 und/oder 50.

Erklärung: CoC-Dokument

Die EG-Konformitätserklärung „Certification of Conformity“ (CoC) ist verpflichtetnd für alle Fahrzeuge, die nicht innerhalb der EU hergestellt, jedoch hier verkauft werden. Darin bezeugen die Autohersteller, dass die Normen und Gesetze der Europäischen Union bei der Farbrikation des Kfz eingehalten wurden. Sollten Sie ein solches Fahrzeug besitzen, finden sie das CoC-Dokument in ihren Fahrzeugunterlagen oder können es beim Hersteller anfordern.

Geschwindigkeitsindex von Winterreifen

Im Prinzip gelten auch für Winterreifen die Geschwindigkeitsindex-Klassen wie für Sommerreifen. Jedoch gibt es hier eine Sonderregelung. Der Geschwindigkeitsindex kann nämlich unterschritten werden. Allerdings muss dafür sichergestellt sein, dass

  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit vom Reifen gut sichtbar für den Fahrzeugführer am Armaturenbrett angebracht ist und dass
  • eben diese Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

Die Ausnahmeregelung für Winterreifen ist in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Paragraph 36 geregelt. Sie gilt natürlich nicht für Sommerreifen, denn im Winter ist davon auszugehen, dass hohe Geschwindigkeiten ohnehin vermieden werden. Dem Fahrer wird also eine besondere Verantwortung übertragen.

Geschwindigkeitsindex für Motorradreifen?

Für Motorradreifen gelten keine besonderen Regelungen bezüglich des Geschwindigkeitsindex. Auch die Fahrzeugpapiere des Kraftrades sollten Angaben zu zulässigen Reifen enthalten. Die Kennziffern hierzu sind identisch mit denen von Pkw-Reifen.

Viele Reifenhersteller geben Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) heraus, die den Motorrad-Besitzer darüber informieren, dass auch von den Fahrzeugpapieren abweichende Reifen bzgl. der Traglast montiert werden können.

Tragfähigkeitsindex (Traglasttabelle) von Reifen

Legt der Geschwindigkeitsindex für Reifen eine Geschwindigkeit fest, die nicht überschritten werden soll, so bestimmt der Lastindex beim Reifen die Tragfähigkeit. Die vorletzte Position in der Reifenbezeichnung ist eine zwei- bis dreistellige Ziffer, die mittels einer Tabelle in zulässige Kilogramm umgerechnet werden kann. Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Kennziffern für den Tragfähigkeitsindex:

Last pro Rei­fenTrag­fäh­ig­keits­in­dex
< 85 kg bis 22
87, 5 kg23
90 kg24
92,5 kg25
95 kg26
97,5 kg27
100 kg28
103 kg29
106 kg30
109 kg31
112 kg32
115 kg33
118 kg34
121 kg35
125 kg36
128 kg37
132 kg38
136 kg39
140 kg40
145 kg41
150 kg42
155 kg43
160 kg44
165 kg45
170 kg bis 1400 kg46 bis 120

Zum Beispiel kann ein mit 88t ausgewiesener Reifen eine Geschwindigkeit von bis zu 190 km/h aushalten und hat einen Tragfähigkeitsindex von 88. Hingegen hat ein 88y-Reifen zwar die Bedeutung, dass er bis zu 300 km/h fahren kann – die Tragfähigkeit ist jedoch dieselbe.

So finden Sie den Tragfähigkeitsindex ihres Autos

In Feld 8.1 und 8.2 Ihrer Fahrzeugpaiere finden Sie den Lastindex. Es sind zwei Werte, weil die vordere und die hintere Achse gesondert angegeben werden. Andernfalls finden Sie die Information in Feld 22. Ältere Fahrzeugscheine führen die Werte mitunter in den Feldern 12 und 33.

Bis 2004 wurde der Tragfähigkeitsindex oft zu hoch angegeben, weshalb die Fahrzeugpapiere älterer Fahrzeuge gegengecheckt werden können, um den heute gültigen Wert zu ermitteln. Denn seit dem ist es erlaubt, Reifen mit niedrigerem Tragfähigkeitsindex zu monterien.

So errechnen Sie den Lastindex ihres Kfz:

Die höchste Achslast ihres Pkw kann durch zwei geteilt werden, um den notwendigen Tragfähigkeitsindex der beiden Reifen zu errechnen. Dies ist nur notwendig, wenn der bisherige Wert beider Reifen mehr als dem der Achslast entspricht.

Speedindex H: Besonderheit beim Tragfähigkeitsindex

Tragfähigkeitsabschläge entstehen bei hohen Geschwindigkeiten automatisch. Dies ist vor allem auf den veränderten Reifendruck zurückzuführen, den das Schnellfahren zur Folge hat. Bei zu geringer Tragfähigkeit der Reifen kann es jedoch zu schweren Unfällen kommen. Denn gerade, wenn hohe Geschwindigkeiten im Spiel sind, sollte Sicherheit absolute Priorität haben.

Es ist daher zu empfehlen, gegebenenfalls beim Kauf der Reifen auf eine höheren Tragfähigkeisindex-Klasse zurückzugreifen, als es in den Fahrzeugpapieren vermerkt wurde. Denn die effektive Reifen-Tragfähigkeit, etwa beim Lkw, hängt direkt mit den gefahrenen Geschwindigkeiten und dem Geschwindigkeitsindex ab. Die folgende tabelle gibt in Prozent die Tragfähigkeit der Reifen an. Dabei wird angenommen, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge tatsächlich ausgereizt wird.

Höchst­ge­schwin­dig­keit des KfzSpeed­in­dex HSpeed­in­dex VSpeed­in­dex WSpeed­in­dex Y
210 km/h100 %100 %100 %100 %
220 km/h97 %100 %100 %
230 km/h94 %100 %100 %
240 km/h91 %100 %100 %
250 km/h95 %100 %
260 km/h90 %100 %
270 km/h85 %100 %
280 km/h95 %
290 km/h90 %
300 km/h85 %


Bei hohen Geschwindigkeiten lässt die Belastbarkeit der Reifen nach. Bei Reifen mit Geschwindigkeitsindex V beträgt diese bei gefahrenen 260 km/h nur noch 91 Prozent. Es ist also zu raten, zu einem Reifen der Indexklasse W zu greifen, sollte man beabsichtigen, solche Geschwindigkeiten zu fahren. Davon ist allerdings generell abzuraten.

Was geschieht bei Missachtung des Reifenindex?

Speedindex und Tragfähigkeitsindex müssen eingehalten werden.
Speedindex und Tragfähigkeitsindex müssen eingehalten werden.

Es ist sehr wichtig, auf die für das Fahrzeug passenden Reifen zu achten. Dabei sollte gerade die Tragfähigkeit der Pneus nicht überschätzt werden. Wenn bei hoher Geschwindigkeit ein Reifen platzt, kommt es fast unweigerlich zu schweren Unfällen.

Zwar sieht der deutsche Bußgeldkatalog für nicht passende Bereifung keine gesonderten Bußgelder vor. Doch straffrei kommt man nicht davon, wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass die Pneus nicht den Vorschriften entsprechen. Denn das Missachtung der Indexziffern kommt dem Führen eines Fahrzeuges gleich, dessen „Betriebserlaubnis“ erloschen ist. So kann ein Bußgeld von 50 bis 90 Euro anfallen, sofern Sie keine Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die genutzten Reifen für das Fahrzeug geeignet sind. Solche Unterlagen können sein:

  • Eine Empfelung des Reifen- oder Fahrzeug-Herstellers
  • Eine Empfehlung eines zertifizierten Reifenhändlers

Außerdem müssen die Reifen ordnungsgemäß im Fahrzeugschein eingetragen sein.

Bei besonders schweren Verstößen kann die lokale Zulassungsstelle das Auto auch stilllegen und einem Gutachter vorzeigen lassen. Die Kosten dafür hat der Fahrzeughalter zu tragen. In dem Fall muss die Bereifung angemessen geändert werden, bevor das Auto wieder im Straßenverkehr eingesetzt werden darf.

FAQ: Geschwindigkeitsindex & Tragfähigkeitsindex

Was gibt der Geschwindigkeitsindex an?

Der Geschwindigkeitsindex gibt an, für welche Höchstgeschwindigkeit ein Reifen maximal zugelassen ist. Die Angabe ist auf dem Reifen in Form eines Buchstaben vermerkt. Wofür diese im Einzelnen stehen, verrät diese Tabelle.

Was besagt der Tragfähigkeitsindex?

Mit wie viel Gewicht ein Reifen belastet werden kann, gibt der Tragfähigkeitsindex an. Eine Übersicht zu den Vorgaben finden Sie hier.

Welche Konsequenzen hat die Missachtung des Reifenindexes?

Informationen zu möglichen Sanktionen haben wir hier zusammengestellt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen, Durchschnitt: 4,14 von 5)
Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex
Loading...

Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 55 comments… Kommentar einfügen }
  • Alborni 31. Juli 2022, 23:42

    kann ich Allwetter Reifen 225 50 r17 98V durch 225 50 r17 94V ersetzten? Danke

  • Uwe 5. April 2021, 18:18

    Hallo und Danke für diese tolle Seite !
    Ich habe ein spezielles Problem: Für meinen Mercedes Sprinter (Wohnmobil 5,5 Tonnen, Zwillingsbereifung) ist die
    Bereifung 205/75 R 16C 110/108 R vorgeschrieben.
    Ich hätte gerne All Terrain Reifen, die gibt es aber nur mit 205/75 R 16C 110/108 Q.
    Da das Wohnmobil sowieso maximal 100 km schnell fahren darf, frage ich mich, warum hier so ein hoher
    Geschwindigkeitsindex erforderlich ist. Könnte ich mit dem Index Q, sofern es Winter-/oder Ganzjahresreifen sind, auch im Sommer fahren und in diesem Fall ein sehr unsinniges Schild anbringen mit Reifen max. 160 km/h, obwohl ja nur 100 erlaubt sind ? Oder gilt diese Regelung nicht für Wohnmobile und LKW ?
    Vielen Dank!

  • Katja 8. November 2020, 23:29

    Wäre ein Reifenwechsel beim BMW 114i von
    195 55 16 87v auf
    195 55 16 87w
    möglich?

  • Lehmann 3. August 2020, 12:07

    Ich war gerade bei der wegstat und habe mir zwei neue witteteifen bestellt und zwar habe ich 185 65 15 88H und die haben mir jetzt zwei neue mit 185 65 15 92 H besteht darfe ich die beiden überhaupt zusammen fahre 88 H und 92 H

  • Andras 6. Juni 2020, 12:45

    Hi,
    ich habe eine Frage bezüglich Toleranzen beim Traglast. Ich fahre einen 2004er Audi A6 2.5tdi quattro, Achslast: 1205/1200. Nun meine Frage, darf ich 245/30 r20 Reifen mit 90y (radlast 600kg) fahren, da es eine bestimmte Toleranz gibt, es handelt sich ja lediglich um 2,5KG PRO REIFEN oder muss ich 255/30 r20 Reifen mit 92y nehmen?

  • DAvid 20. August 2019, 10:00

    Hallo .. wenn im meinem Fahrzeugschein drinn steht 205 55 r16 91 v kann ich dann auch welche kaufen mit 205 55 r16 H ? Da im meinem Schein eine Höchstgeschwindigkeit von 195 km h steht…… Baujahr 2016

  • Volker Z. 5. Dezember 2018, 12:49

    Hallo ich hätte auch eine Frage – Problem zum Geschwindigkeitsindex bei Motorrädern.
    Weiter oben schreiben sie das für EG Fahrzeuge nach 2009 keine Aufschlag auf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit notwenig ist und das es für Motorräder keine besonderen Regelungen gibt.
    Jetzt war ich heute Morgen beim Tüv und der sagte ja das ist so, gilt aber nicht für Motorräder (super).
    Hintergrund ist das ich gerne Stollenreifen fahren möchte die es aber nur mit Speedindex R=170kmh gibt. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 170kmh und „S“ Reifen. Das S kommt aus der Serienbereifung, die gibt es nur als S. Das Fahrzeug hat EU Zulassung und ist Baujahr 06/2017
    Aussage vom Tüv: „R Reifen kann nicht eingetragen werden da der Sicherheits-Toleranzzuschlag noch hinzu kommt.

    So und nun??? wer hat Recht.

    Besten Dank im Voarus
    Gruß Volker Zipperer

  • Peter G. 27. November 2018, 2:45

    hllo bussgeld Team.Frage habe mir einen Citroen C5 Bj. 2003 Benzin Automatik 136 PS.Gekauft.kann ich Die Reifen mit der grösse 195 65 15 H 91 ist die Serien Bereifung, Mit der Reifen 195 65 15 V . Also mit höheren Geschwiendiegkeitsindex. Draufmachen (Fahren.?) .Dankerschön im Voraus. PG.

    • Peter G. 27. November 2018, 2:46

      hllo bussgeld Team.Frage habe mir einen Citroen C5 Bj. 2003 Benzin Automatik 136 PS.Gekauft.kann ich Die Reifen mit der grösse 195 65 15 H 91 ist die Serien Bereifung, Mit der Reifen 195 65 15 V . Also mit höheren Geschwiendiegkeitsindex. Draufmachen (Fahren.?) .Dankerschön im Voraus. PG.

      • bussgeld-info.de 14. Dezember 2018, 12:43

        Hallo Peter G.

        Das hängt davon ab, für welche Bereifung ihr Kraftfahrzeug gemäß Fahrzeugpapieren ausgelegt ist. Im Zweifel kann Ihnen die nächstgelegene TÜV-Stelle oder eine Werkstatt Auskunft geben.

        – Die Redaktion

      • Christian 6. Februar 2024, 22:06

        natürlich darf der Geschwindigkeitsindex auch höher sein!

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2018, 12:43

      Hallo Peter G.

      Das hängt davon ab, für welche Bereifung ihr Kraftfahrzeug gemäß Fahrzeugpapieren ausgelegt ist. Im Zweifel kann Ihnen die nächstgelegene TÜV-Stelle oder eine Werkstatt Auskunft geben.

      – Die Redaktion

  • Matthias 14. September 2018, 23:27

    Hallo,
    ich habe vor 2 Wochen bei einem Audi-Autohaus einen 2 Jahre alten Audi gekauft. Auf der Suche nach Winterreifen habe ich die Daten der aufgezogenen Reifen abfotografiert um die Spezifikationen zu haben. Dabei kam folgendes heraus:
    Im Kfz-Schein steht:
    15.1: 225/50 R17 98Y
    15.2: 225/50 R17 98Y
    In der EU-Übereinstimmungsbescheinigung steht:
    245/40 R18 97Y 8,0Jx18 ET40
    245/45 R18 95H M+S 7,5Jx18 ET39
    225/50 R17 98H M+S 7,0Jx17 ET42
    245/40 R18 97V M+S 8,0Jx18 ET40
    Aufgezogen sind aber
    245/40 R18 93Y also 650 kg (=93) statt 750 kg (=98)
    Wie ist das rechtlich zu bewerten und wie wäre die übliche Vorgehensweise ggü. dem Verkäufer/Autohaus? Mache ich mich bei weiterer Nutzung zzt. strafbar?

    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias

    • bussgeld-info.de 21. September 2018, 15:17

      Hallo Matthias

      In Ihrem Fall erscheint es sinnvoll, den Verkäufer/das Autohaus mit dem vorliegenden Sachverhalt zu konfrontieren, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. In der Regel sollten Sie nicht mit einem Fahrzeug fahren, bei dem die aufgezogenen Reifen nicht den Eintragungen in den Papieren entsprechen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Werner 23. November 2017, 12:51

    Moin, da unser VW UP nach 5 1/2 Jahren und 40.000 Kilometern neu Reifen brauchte habe ich neue gekauft.
    Im Fahrzeugschein steht hierfür 165/70 R14 81T. Ich habe jetzt aber 165/70 R14 85T gekauft. Also einen höheren Lastindex. Laut Reifenhändler sind sie für das Fahrzeug zugelassen.
    Hierzu meine Frage, muss ich die eintragen lassen, oder darf ich die ohne Eintragung fahren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Werner

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 11:11

      Hallo Werner,
      im Fahrzeugschein steht nur noch ein Reifenmodell. Grundsätzlich können aber verschiedene Modelle den Anforderungen Ihres Fahrzeugs entsprechen. Diese können Sie unter anderem auf der Webseite des Autoherstellers nachlesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jockel 18. November 2017, 4:56

    Hallo habe ich das jetzt richtig verstanden, das wenn in den Papieren ein Reifen mit dem Index 96W eingetragen ist, dort aber nur eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 210 eingetragen ist das ich einen Winter wie Sommer Reifen mit 94 H nutzen da dieser bis 210 zugelassen ist?

    Und bei der Achslast wenn in den Papieren 1180 kg steht, so teile ich diese durch zwei also 590 kg und brauche somit mindestens einen Reifen mit dem Index 90 … ?
    Also zb ein Index von 94H wäre somit eh höher und auch mit höheren Geschwindigkeiten kein Problem abgesehen jetzt mal von dem H bis 210 Kmh?

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:38

      Hallo Jockel,

      wenn der jeweilige Index höher ist, als dies in der Zulassungebescheinigung gefordert wird, sollte den Anforderungen Genüge getan sein. Bitte wenden Sie sich im Zweifel zum Beispiel an den TÜV.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas k. 10. November 2017, 15:09

    Hallo habe jetzt 225 65 r 17 102t und würde jetzt 225 65 r17 102h fahren geht das

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 10:49

      Hallo Andreas k.,

      das kommt auf die Höchstgeschwindigkeit des Autos an. T ist für bis zu 190 km/h, H für bis zu 210 km/h. Den für Ihr Fahrzeug zugelassenen Speed-Index können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I nachlesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tomek 27. Oktober 2017, 15:47

    Guten Tag,

    ich brauche neue Winterreifen, da die alten 205/55 R16 94″H“ abfahren sind,
    die zugelassenen Höhstgeschwindigkeit für mein Skoda Superb liegt bei 206km/h
    folglich is der Höhstgeschwindigkeits Reifen-Index von „H“ (max 210 km/h) wie bei
    den alten Rreifen aussreichen.

    In Fahrzeugschein ist allerdings 205/55 R16 94″V“ (max 240km/h)
    eingetragen. Darf ich wieder die günstigeren 94H Winterreifen kaufen ?

    Wenn ich eine Winterreifen Plakete „zulässige höhstgeschwindigkeit 210 km/h“
    im Innenrauf aufklebe ist dies doch in Ordnung oder?

    MFG Tomek

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 13:04

      Hallo Tomek,
      im Fahrzeugschein ist nur ein Reifenmodell aufgeführt. Grundsätzlich sind allerdings verschiedene Modelle kompatibel. Um welche es sich dabei handelt, können Sie unter anderem auf den Internetseiten der Fahrzeughersteller in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mathias 1. Oktober 2017, 22:20

    Hallo zusammen,

    ich habe mir vor kurzem ein neues Auto gekauft.
    Laut Fahrzeugschein sollen hier Winterreifen in dem Maß 205/55/16 91 V gefahren werden.
    Nun habe ich aber noch die alten Winterreifen von meinem Alten Auto die erst eine Saison gefahren wurden allerdings mit dem Maß 205/55/16 91 H.
    Darf ich diese für mein neues Auto verwenden?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:33

      Hallo Mathias,

      grundsätzlich sollten die Reifen benutzt werden, welche im Fahrzeugschein angegeben sind. Was derartige spezielle technische Fragen angeht, können Sie sich an eine örtliche Werkstatt oder den TÜV wenden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Christian 27. September 2017, 14:44

    Hallo. Ich fahre einen Jeep Wrangler mit 245/75R17 110T M+S. Ich möchte aber Größe 285/70R17 und die sind meistens Rang Q, manchmal M+S und manchmal nur Sommer- oder Winterreifen. Mir wurde gesagt, dass mit einem Aufkleber am Cockpit mit „MAX 160kM/H“ es ausreicht, damit der TÜV es genehmigt. Stimmt das? Danke im Voraus!!!!

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 12:08

      Hallo Christian,

      solche Details sollten Sie beim TÜV direkt oder bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen. Grundsätzlich ist richtig, dass Rang Q -Reifen höchstens 160 km/h fahren dürfen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Sascha K 20. September 2017, 12:13

    Hallo kann ich auf meinem Auto auch 205 55 r16 91T Winterreifen monieren lassen anstatt den im Fahrzeugschein stehenden 205 55 r16 91v reifen?

    Mfg Sascha K

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 9:53

      Hallo Sascha K,

      grundsätzlich sollten Sie immer die Reifen montieren, welche im Fahrzeugschein stehen. Bzgl. Ihrer Fragen können Sie sich auch an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, derart detaillierte Informationen liegen uns leider nicht vor.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Jürgen 18. September 2017, 18:55

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    sehr schöne und hilfreiche Information zum Geschwindigkeitsindex.

    Jetzt trifft das Beispiel mit dem vor dem 1.5.2009 zugelassenen Fahrzeug bei mir zu und ich habe im Fahrzeugschein W stehen. Ein Monteur wollte mir deswegen schon keine V Reifen montieren trotz eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 210km/h.

    Deshalb meine Frage: Was ist denn die rechtliche Grundlage für die verwendete Formel zur Bestimmung des Geschwindigkeitsindexes?

    Besten Dank und weiter so!
    Viele Grüße
    Jürgen

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 9:14

      Hallo Jürgen,

      vielen Dank für das Lob!

      Die Grundlage für die Bereifung an Kraftfahrzeugen ist eine EU-Richtlinie, die für alle Mitgliedsstaaten gilt. Sie könnten sich bzgl. Ihres Problemes auch an eine örtliche Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Dennis 1. September 2017, 11:36

    Hallo,
    in meinem Fahrzeugschein sind folgende Größen angegeben: 215/45 R17 87W
    Die neuen Reifen welche ich haben möchte haben folgende Werte: 215/45 R17 91W

    Die neuen haben also einen etwas höheren Loadindex. Muss ich nach der Montage den Eintrag im Fahrzeugschein anpassen lassen oder kann das so bleiben (da die neuen Reifen ja besser sind) ?

    Hinweis: meine alten Reifen sind Sommerreifen, und die neuen wären Ganzjahres/M+S Reifen.

    Danke für die Info!
    Dennis

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:04

      Hallo Dennis,
      in den neuen Fahrzeugpapieren wird nur noch ein Reifenmodell angegeben. Allerdings können verschiedene Reifen passen. Welche dies sind, können Sie unter anderem auf den Internetseiten der Autohersteller in Erfahrung bringen. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist allerdings nicht notwendig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Oscar 28. Juli 2017, 15:06

    Hallo,
    in den Fahrzeugpapieren meines Fiat Ducato Reisemobils ist die Reifendimension 225/75 R16 C 115Q angegeben.
    Auf Anfrage teilte mir der DEKRA Prüfer mit, daß der in den Papieren eingetragene Zusatz „C“ (Commercial) nicht zwingend erforderlich, sondern eine Empfehlung ist. Es könnten auch Reifen mit gleicher Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit jedoch ohne „C“ montiert werden. Beispiel: 225/75 R16 115Q. Entspricht diese Aussage der aktuellen Rechtsprechung?
    Mit Dank für Ihre Antwort!
    Oscar

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:17

      Hallo Oscar,
      in neueren Fahrzeugpapieren wird nur noch eine Sorte Reifen angegeben. Welche Kombinationen darüber hinaus für Ihr Fahrzeug zulässig sind, können Sie beim jeweiligen Hersteller in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 18. Juli 2017, 23:02

    Hallo, ich fahre einen Yountimer (Renault 30 TX automatic), welcher serienmäßig TRX-Reifen montiert hatte, aber auch für die „normale“ Größe 175/80 R14 zugelassen ist. Ich konnte einen Satz Felgen auftreiben und möchte nun umrüsten.
    Das Fahrzeug hat im Fahrzeugschein eine Höchstgeschwindigkeit von 182 km/h eingetragen, so dass ich nach Berechnung des Sicherheitszuschlages bei 190,32 km/h lande. Das wäre ganz knapp oberhalb der Grenze für die Geschwindigkeitsklasse T (damals gab es die noch kaum, die gängige Stufe war S – 180 km/h) – die T- Reifen sind natürlich ein Stück preiswerter und auch konfortabler als die nächsthöhere Klasse H bis 210 km/h.
    Wäre es dennoch möglich, dass ich das eingetragen bekäme oder ist man da recht kleinlich bei der Berechnung?
    Danke, Grüße Chris

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 11:36

      Hallo Chris,

      davon ist eher nicht auszugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elke D. 30. Mai 2017, 23:49

    Hallo,
    habe einen gebrauchten Passat Kombi mit AHK gekauft. Brauche dafür neue Sommerreifen.
    Im Fahrzeugschein steht folgende Reifengröße:195/60 R16 93 H.
    Auf dem Fahrzeug sind Reifen mit folgender Größe montiert: 205/55R16 91H.
    Welche Sorte muss ich nun kaufen?
    Kann ich auch statt 91H, Reifen mit dem Index 91V fahren?
    Danke im Voraus,
    E. D.

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:12

      Hallo Elke,

      ein höherer Geschwindigkeitsindex ist kein Problem. Sie können also durchaus Reifen mit 91V statt 91H fahren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Jan 23. Mai 2017, 17:30

    hallo ich habe einen reifen 215/60 drauf aber in der ABE steht entweder 205/65 215/65 oder 225/60
    darf uch den reifen fahren oder nicht? es wird ja nur die breite überschritten und somit ja eig keine abweichung für den tacho relevant

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:52

      Hallo Jan,

      Ihre Reifen sollten grundsätzlich den Angaben in der ABE entsprechen. Bei Fragen zu Abweichungen wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johny 8. April 2017, 14:56

    Hallo.Mein Kia Rio UB Bj.2011 braucht laut Dokumenten Bereifung 205/45r17 88W.Die max.Geschwindigkeit des Farzeugs ist laut Hersteller 183 Km/h.Warum brauche ich Reifen die bis 270 Km/h zugelassen sind?Darf ich nicht Reifen mit V montieren?
    grüsse

    • bussgeld-info.de 10. April 2017, 8:03

      Hallo Johny,

      diese Frage sollten Sie an den TÜV richten, wir können leider keine Auskunft geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maryee 15. März 2017, 15:14

    Hallo, mein Anhänger braucht zum TÜV neue Reifen, eingetragen sind 185/70 R13 70K, Erstzulassung 1979. Ich habe nirgends solche Reifen mit 70K gefunden. Welche darf ich dann jetzt verwenden? Nutzlast 485kg, zui. Gesamtgewicht 725kg, zui. Achslast hinten 650kg.
    Vielen Dank.
    Gruß
    Maryee

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 9:50

      Hallo Maryee,
      erkundigen Sie sich beim Hersteller oder TÜV welche Reifen Sie alternativ nutzen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 5. März 2017, 22:59

    Ist es ein Problem, wenn man sein Fzg mit Reifen ausstattet, die einen höheren Geschwindigkeitsindex oder Loadindex haben als in den Papieren angegeben?
    Z.B. bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 180km/h einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex W … und bei eingetragenem Loadindex 95 einen Reifen mit 97
    Hintergrund der Frage, ich habe Reifenangebote gefunden in denen die Reifen mit höherem Geschwindigkeits- und Lastindex wesentlich günstiger sind, als die mit niedrigerem Index.

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:08

      Hallo Alex,

      die Reifen müssen mit den Angaben in den Papieren übereinstimmen. Sollten Sie auf ein anderes Reifenmodell umsteigen wollen, wenden Sie sich an die entsprechende Behörde und klären Sie ab, ob eine Ausnahmegenehmigung möglich ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dagmar 1. März 2017, 14:38

    Folgende Frage: ich habe einen VW Caddy (Hochdachkombi) als PKW. Lt. Fahrzeugschein sollen die Winterreifen die Bezeichnung 195/65 R15 91T haben. Jetzt habe ich günstige Winterreifen mit der Bezeichnung 195/65 R15 91H in Aussicht. Kann ich diese auch verwenden, ohne mich strafbar zu machen?

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 10:51

      Hallo Dagmar,

      Sie sollten die vorgeschriebenen Reifendimensionen verwenden, da diese auf Ihr Fahrzeug angepasst sind und der Verkehrssicherheit dienen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robert 20. Januar 2017, 12:51

    Hallo, gilt der Geschwindigkeitsindex in den Papieren auch für Ganzjahresreifen? Oder darf ich Ihn unterschreiten mit Anbringung eines Geschwindigkeit Aufklebers? (Wie bei Winterreifen)

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 10:28

      Hallo Robert,
      diese Sonderregel gilt bei Ganzjahresreifen nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • abc 2. März 2017, 22:33

        Ganzjahresreifen mit M+S Kennung gelten als Winterreifen.

  • Elbasan 15. Januar 2017, 23:43

    Hallo,
    ich habe ein Audi A4 B8 3.0TDI Bj.2013 mit einer max Achslast: VA 1200kg HA 1145kg und max Höchstgeschwindigkeit: 250km/h
    ich möchte mir 8,5×20 zoll Felgen mit 245/30 R20 Reifen fahren.
    Die Reifen haben einen index von 90Y darf ich diese Reifen fahren, und bekomme ich sowas eingetragen?
    MfG Elba83

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 9:59

      Hallo Elbasan,

      das könnte klappen. Erkundigen Sie sich direkt beim TÜV. Dieser übernimmt solche Zulassungen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berat 16. Oktober 2016, 15:06

    Hallo zusammen habe folgendes Problem ich ich bin in der Probezeit und würde heute innerorts mit ~ 70 km/h geblitzt und erlaubt waren nur 50 jetzt ist meine Frage da ich vor ein Jahr schon mal geblitzt worden bin und nur 25 Euro zahlen musste muss ich nun mit einer Verlängerung meiner Probezeitzeit sowie auch die Teilnahme an einem aufbauseminar kann mir jemand da was sagen

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:15

      Hallo Berat,

      probezeitrelevante Maßnahmen werden erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ergriffen. Wenn Sie diese Grenze überschritten haben sollten, sind eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.